Pfändungsschutzkonto geplant

April 2012

Kurz vor den vorgezogenen Parlamentswahlen wurden Pläne zur Änderung des Gesetzes Nr. 3869 / 2010 (über Privatinsolvenz) vertagt, die auch in Griechenland u.a. die Möglichkeit eines vor Pfändung geschützten Bankkontos vorsahen. Der vor dem Zugriff der Gläubiger und auch der das Konto führenden Bank geschützte Betrag sollte danach € 1.500.- bzw. € 2.000.- bei gemeinschaftlichen Konten betragen.

Da derzeit wegen der akuten Wirtschaftskrise die griechischen Amtsgerichte mit Tausenden Anträgen auf Verbraucherinsolvenz überschwemmt werden und die Gerichte solche Verhandlungen z.T. erst nach mehreren Jahren terminieren können, ist eine Reform des Gesetzes Nr. 3869 / 2010 (über Privatinsolvenz) in kürze zu erwarten; das P-Konto ist daher weiter aktuell.