Vorübergehende MwSt-Absenkung für Restaurants und Hotels umstritten

10.11.2013

Ab August 2013 war die Umsatzsteuer vorübergehend von 23 % auf 13 %herabgesetzt worden, um den Konsum anzukurbeln, da in den betroffenen Bars, Restaurants und Hotels damit Preissenkungen zwischen fünf und acht Prozent erwartet wurden. Dieser Mehrwertsteuersatz sollte zunächst nur bis zum Jahresende verringert werden. Die Mehrwertsteuer war zuvor 2010 deutlich angehoben worden, nämlich um vier Punkte von zuvor max. 19 % - als eine der ersten Gegenleistungen für die Finanzhilfen der Troika.

Nun gibt es zwischen der Troika, bestehend aus EU, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds (IWF) einerseits und der griechischen Regierung andererseits bei den zunehmend schwierigen Verhandlungen über die in Griechenland nötigen Reformen und ihre Umsetzung auch Uneinigkeit in dieser Detailfrage, weil die Troika die Rückkehr zum Höchststeuersatz vo 23 % fordert.