Reform des griechischen Zivilverfahrensrechts

3. März 2011

Der griechische Justizminister Charis Kastanidis stellte heute seinen Gesetzentwurf zur Reform des griechischen Zivilprozesses vor.

Darin ist unter anderem eine Erhöhung der Eingangszuständigkeit der Landgerichte auf Euro 20.000 vorgesehen, während bisher das Landgericht - Einzelrichter- für Streitwerte ab Euro 12.000 zuständig ist.

Dann wären die Amtsgerichte für Streitwerte bis zu 20.000 zuständig sowie für Streitigkeiten in Mietsachen bis zu einer Monatsmiete von 600 € (statt bisher 450 €), darüber wären die Landgerichte in der Besetzung mit Einzelrichter zuständig und in der Besetzung als Kammergerichte bei Streitwerten ab 120.000 €.

Bezweckt ist eine Entlastung der Kammergerichte und im Ergebnis eine Beschleunigung der Verfahren.

Eine Einzelrichterbesetzung ist nun auch für das Berufungsverfahren vorgesehen sowie eine Verringerung von fünf auf nunmehr regelmäßig drei Kammermitgliedern im Revisionsverfahren.

Praxisrelevant wäre insbesondere die im Gesetzentwurf vorgesehene Hinweispflicht des Richters bei Unklarheiten der Schriftsätze, da überraschende Klageabweisungen - auch in zweiter Instanz - wegen Unbestimmtheit bisher leider weit verbreitet sind.

Bei Unterhaltsklagen ist eine örtliche Zuständigkeit der Gerichte auch am Wohn- oder Aufenthaltsort des Unterhaltsberechtigten vorgesehen.

Zustellungen sollen nun nicht mehr am Samstag möglich sein sowie nicht mehr an Minderjährige.

Neben Vorschriften zur Verfahrensbeschleunigung bei Revisionen und bei der Zwangsvollstreckung sieht der Gesetzentwurf auch vor, dass nach Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht mehr zwingend binnen 30 Tagen die Hauptsacheklage eingelegt werden muss.