Staatsrat zu Immobilienbesteuerung
Der Staatsrat in Athen (Symvoulio tis Epikrateías), das oberste griechische Verwaltungsgericht, hat in einer Plenumsentscheidung Mitte Oktober 2014 festgestellt, daß die derzeitigen Einheitswerte bei Immobilien rechtswidrig sind (Urteil Nr. 4003 / 2014). Hintergrund ist die derzeitige Lawine von Steuererhöhungen, die Immobilieneigentümer in Griechenland stark belastet; dabei ist in Griechenland die selbstgenutzte Wohnimmobilie mit ca. 80 % sehr viel weiter verbreitet als in Deutschland (ca. 45 %).
Hierüber gibt es großen Unmut in der Bevölkerung und die Medien berichten in zahlreichen Reportagen über die seit Ausbruch der Krise 2008 stark gefallenen Marktwerte bei Immobilien und die exzessive Besteuerung. Den Immobiliensteuern liegen dabei noch immer die hohen Einheitswerte aus dem Jahre 2007 zugrunde, während die Verkehrswerte seit Jahren kräftig sinken. Deshalb hatten 13 Immobilieneigentümer aus allen Teilen Griechenlands gegen diese Unterlassung des Finanzministeriums bei der Berichtigung der Einheitswerte geklagt.In seinem Urteil befand der Staatsrat, das Finanzministerium hätte es unzulässigerweise versäumt, dem gesetzlichen Auftrag einer regelmäßigen Anpassung der steuerlichen Einheitswerte rechtzeitig nachzukommen, wobei regelmäßig ca. alle zwei Jahre anzupassen sei. Daher seien seit Jahren die Besteuerungsgrundlagen falsch. Ins einem Urteil wies der Staatsrat darauf hin, daß insbesondere seit 2011 die Marktwerte bei Immobilien stark gefallen seien, so sei etwa im letzten Quartal 2012 ein Verfall der Preise um 27,9% eingetreten und i.J. 2013 um 33,4%. Um den gegenwärtigen rechtswidrigen Zustand landesweit zu korrigieren, gibt der Staatsrat dem Finanzministerium eine Frist von 6 Monaten. Dann will er selbständig wieder zusammenkommen um die Reaktion des Ministeriums zu kontrollieren und seine endgültige Entscheidung zu treffen.