19.Nov.2020
Nachtrag: Januar 2025: so geht das in Deutschland, kaum waren alle Imker gemeldet, wurde der Beitrag mittlerweile von 10.-€ pro Jahr auf 20.-€ pro Jahr für Bienenhalter erhöht (unabhängig von der Völkerzahl). Demnächst wird dann pro Volk bezahlt, wetten:
Mit Verwaltungsratsbeschluss am 11.12.2024 wurden die Beitragssätze der Tierseuchenkasse angepasst. Der Mindestbeitrag beträgt nun 20,00 EUR. Die detaillierten Beitragssätze sind auf der Internetpräsens der Tierseuchenkasse (www.tsk-rlp.de) zu finden.
Im übrigen wurden alle unten aufgeführten Links auf deren Seite wieder mal verworfen ... am besten so einsteigen https://tsk-rlp.de/ und wieder selbst suchen.
___________________________________
Wie schon bei der letzten Vollversammlung am 6.März 2020 angekündigt, werden die Imker verpflichtet sich bei der Tierseuchenkasse ab 2021 anzumelden. Es ist ein Jahresbeitrag von 10 Euro pro Jahr fällig - unabhängig von der Völkerzahl.
Für die Anmeldung zur Tierseuchenkasse benötigt man die 12-stellige Registriernummer (InVeKoS) die man bei der Anmeldung der Bienen beim Veterinäramt erhielt. Laut der Bienenseuchenverordnung §1a besteht Meldepflicht beim Veterinäramt! Details dazu siehe hier (Anmeldung von Bienenvölker beim Veterinäramt, incl. §1a).
Es gibt jedoch sehr viele ältere Imker die schon Bienen hatten bevor dieses InVeKoSystem eingeführt wurde, beim Veterinäramt jedoch bekannt sind, aber keine Registrierungsnummer erhielten. Diese lassen dieses Feld beim Formular zunächst einfach frei. Vielleicht sollten sich diese Imker um diese Reg.Nr. doch mal bemühen. Das Feld im Formular wird "Registriernummer", "HIT" oder "BetriebsNr." genannt.
Hat man sich bei der Tierseuchenkasse erstmalig (mit dem "Blanko Formular zur Neuanmeldung.pdf") erfolgreich angemeldet, erhält man eine weitere Nummer, die TSKNr/Tierseuchenkassen-Nr. Mit dieser Nummer kann man die jährlichen Abfragen zur Zahl der Bienenvölker ab dem folgenden Jahr online erledigen.
Die Homepage der Tierseuchenkasse - https://www.tierseuchenkasse-rlp.de/de/beitraegemeldung/
Die ursprüngliche Beitragssatzung gibt es hier:
https://www.tierseuchenkasse-rlp.de/fileadmin/lwk-rlp.de/Tierseuchenkasse/Satzungen/Beitragssatzung/Beitragssatzung_TSKRLP_Neufassung2015.pdfman findet darin unter anderem solches:
...Die "Vierte Änderungssatzung 2020" (das ist momentan, 12/2020, die aktuellste) gibt es hier:
https://www.tierseuchenkasse-rlp.de/fileadmin/lwk-rlp.de/Tierseuchenkasse/Satzungen/Vierte_AEnderungssatzung_Beitragssatzung_2017_oG_korrektur.pdfStandort der Bienen in BW/RLP:
falls jemand seine Bienen nicht in RLP sondern z.B. in Baden Württemberg stehen hat, dann muss er in BW die Bienen anmelden - es ist immer der Standort der Bienen relevant.
Stand heute (20201230) erhebt BW keine Gebühren. Wird in RLP mit den Bienen aufgewandert, dann gelten für den Imker vermutl. die identischen Vorgaben wie für uns hier wohnende Imker, d.h. er muss die Bienen bei der Tierseuchenkasse anmelden (das ist alles der Amerikanischen Faulbrut geschuldet). Vermutlich kommt hier §3 zum tragen:
Das Anschreiben der Tierseuchenkasse (Mail von Herr Dr. Roland Labohm):
Telefonnummer und email Adresse sind ausgeblendetVon: Roland Labohm (lwk-rlp.de]
Gesendet: Freitag, 13. November 2020 12:04
An: Christoph Otten (dlr.rlp.de)
Betreff: 2020_11_13_TSK_Bienen_Beitrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz ist gezwungen, ab 2021 wieder Beiträge für die Haltungen von Bienen und Hummeln zu erheben. Die Imkereien sollen aufgerufen werden, ihrer Verpflichtung zur Meldung bei der Tierseuchenkasse nachzukommen.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie die dieser E-Mail angefügte Information zur Meldepflicht im Rahmen Ihrer Möglichkeiten verbreiten könnten.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Roland Labohm
Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz
Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Telefon ++49 +671
Telefax ++49 +671
e-mail:
Internet: www.tsk-rlp.de
2 Anhänge
2020_11_13_TSK_Bienen_Beitrag.pdf -->> siehe nachfolgend
Blanko Formular zur Neuanmeldung.pdf -->> kann man hier downloaden
Anbei der Wortlaut des Anschreibens "2020_11_13_TSK_Bienen_Beitrag.pdf" der Tierseuchenkasse (Herr Dr. Roland Labohm):
Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz informiert Halter von Bienen und Hummeln
Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz (TSK) erhebt ab 2021 wieder Beiträge für Bienen- und Hummelvölker
Leider mussten von der TSK in den vergangen Jahren sehr viele Zahlungen für Entschädigungen bei Seuchenausbrüchen der amerikanischen Faulbrut geleistet werden.
Das hat dazu geführt, dass die Rücklage der Bienenkasse innerhalb der Tierseuchenkasse immer weiter abgeschmolzen ist.
Es ist daher zur Aufrechterhaltung der Funktion der Tierseuchenkasse als Pflichtkasse für Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- sowie Schweinehalter und Imker unerlässlich geworden, wieder Beiträge für Bienen- und Hummelvölker zu erheben.
Die TSK bemüht sich, die Beiträge für den einzelnen Imker so gering wie möglich zu halten.
Nach derzeitigen Berechnungen kann von einem von der Völkerzahl unabhängigen Jahresbeitrag pro Imker von 10,00 EUR ausgegangen werden. Dies entspricht auch dem derzeitigen Mindestbeitrag für alle Tierhalter. Der Beitrag dient zur Deckung der Verwaltungskosten und zum Erhalt und Aufbau der Rücklage. Der Beitrag wird erstmalig im Jahre 2021 erhoben.
Alle Bienen- und Hummelhalter sind hiermit verpflichtend aufgerufen, sich bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz zu melden.
Zuvor sind Sie jedoch verpflichtet, falls noch nicht geschehen, die Haltung Ihrer Bienen oder Hummeln bei der zuständigen Veterinärbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt (Sitz in Kreis- oder Stadtverwaltung) zu melden. Sie erhalten dort eine Registriernummer. Die Registrierung ist nach Bienenseuchenverordnung vorgeschrieben.
Zur Meldung bei der TSK genügen die Mitteilung der postzustellfähigen Anschrift, der Registriernummer der Bienen- oder Hummelhaltung sowie der Anzahl der gehaltenen Völker. Ein Meldeformular finden Sie auf der Internetseite der TSK unter www.tsk-rlp.de.
Wenn Sie sich im Laufe dieses Jahres gemeldet haben, erhalten Sie im Dezember einen Meldebogen mit der Bitte um Mitteilung der Anzahl der eingewinterten Völker zum Stichtag 1. Januar 2021.
Die Stichtagsmeldung kann zukünftig auch online erfolgen. Eine Beschreibung zur Nutzung unseres Online-Portals wird dem Schreiben im Dezember beigefügt sein.