Versicherung für Imker

Falls es einmal zu einem Schaden mit den Bienen kommen sollte, sind wir Imker über Gaede & Glauerdt versichert.

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Formulare für die Schadensmeldung. Der Einstieg erfolgt hier:

https://imkerversicherungen.de

Für Rheinlandpfalz kann man direkt hier einsteigen: https://imkerversicherungen.de/verbaende/imkerverband-rheinland-pfalz-e-v/

Beispiel Diebstahl von Bienenvölker:

Was ist zu tun wenn Bienenstöcke gestohlen wurden?

Der Diebstahl ist innerhalb 3 Tage der zuständigen Polizeidienststelle und dem Sachverständigen zu melden. Jeder(!) Schaden muss begutachtet werden, entweder durch die Polizei, oder durch einen Sachverständigen.

Als Sachverständiger für den Landesverband und den Versicherer zuständig ist der Vorsitzende des Ortsvereins in dessen Gebiet der Schaden eingetreten ist. Jeder Schaden muss dort innerhalb von drei Tagen gemeldet werden. Der Sachverständige macht die Besichtigung und erstellt das Schadengutachten. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist das Verändern, Aufräumen usw. der Schadenstätte vor der Besichtigung zulässig, z.B. dann, wenn dadurch ein noch größerer Schaden vermieden werden kann.

Am besten Sie und/oder der Sachverständige fertigen von dem Standplatz an dem die Bienen standen ein paar Fotos an.

Die Frist für die Meldung des Schadens bei der Versicherung Gaede & Glauerdt beträgt 3 Monate.

Laden Sie von der Versicherungsseite folgende Formulare und Beschreibungen:

Download Formulare:

    1. Übersicht zur Imker-Global-Versicherung

      1. Richtlinien zum Verhalten im Schadenfall

        1. Schadenanzeige Imker-Global-Versicherung (vom Geschädigten auszufüllen)

        2. Schadengutachten Imker-Global-Versicherung (vom Sachverständigen auszufüllen)

      2. Schadensanzeige für Haftpflichtschäden

  1. Imker-Zusatz-Versicherung

    1. Übersicht Unfallversicherung

      1. Schadenanzeige für Unfallschäden

    2. Übersicht Rechtsschutzversicherung

    3. Schadenanzeige für Rechtsschutzfälle

Also, es läuft wie folgt:

  • der Sachverständige begutachtet den Schaden und füllt das Formular 1.3., Schadengutachten zur Imker-Global-Versicherung aus

  • der Geschädigte Imker füllt das Formular 1.2, Schadenanzeige zur Imker-Global-Versicherung aus. In diesem Formular muss auch das Aktenzeichen der Anzeige bei der Polizei eingetragen werden.

  • der zuständige Sachverständige schickt alle Formulare an den zuständigen Landesverband des geschädigten Imkers, Adresse für Rheinland Pfalz siehe unten.

  • der Landesverband meldet den Schaden der Versicherung Gaede & Glauerdt

  • je nachdem ob bei der Polizei eine Anzeige erstattet wurde oder nicht, bekommt der Geschädigte nach Wochen ein Schreiben mit der Info, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Adresse:

Imkerverband Rheinland - Pfalz e.V.

Breitenweg 71

67435 Neustadt a. d. Weinstraße

Tel.: 06321 / 96 88 - 37 (T - Net - Box), - 38

Fax: 06321 / 96 88 39

E-Mail: info@imkerverband-rlp.de

Hier gelangen Sie zur Internetseite unseres zuständigen Landesverbandes. (http://www.imkerverband-rlp.de/)