Meldepflicht
Alle Imker (ob Anfänger oder alte Hasen) müssen ihre Bienenvölker beim Veterinäramt anmelden und eine Registriernummer (InVeKoS) besitzen (§ 1a Bienenseuchenverordnung). Seit 2021 müssen sie die Bienenvölker sogar bei der Tierseuchenkasse anmelden (s.u.)
Diese Pflicht hat für alle Bienenhalter Gültigkeit, unabhängig von einer Vereinszugehörigkeit und unabhängig von der Völkerzahl.
Meldepflicht beim Landratsamt - Veterinäramt [i.e. Landkreis, kreisfreie Stadt]
zusätzliche Benachrichtigung des zuständigen Bienensachverständigen (BSV, über den Imkerverein) wird empfohlen
Es gilt folgendes zu beachten:
Zur Neuaufstellung eines Bienenvolkes ab 3 km entfernt von seinem alten Standplatz muss eine Gesundheitsbescheinigung der Bienenvölker durch einen BSV oder einen (Amts-)Tierarzt vorliegen (zur Gültigkeit der Gesundheitsbescheinigung s.u., §5)
Ausnahme: innerhalb des Kreises GER ist diese Bescheinigung nicht notwendig!
Beim Wandern zu einer neuen Trachtquelle wird das Volk einem Wanderwart gemeldet. Ein Gesundheitszeugnis muss an den Beuten angebracht sein und dem Wanderwart und/bzw. der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt werden.
Meldepflicht: Nach der Bienenseuchenverordnung muss jeder Bienenstandort beim Veterinäramt gemeldet werden ( ein Bsp. Anschreiben siehe nebenan). Das Amt erteilt eine Registriernummer. Zuständig für den Hauptstand/Überwinterungsstand ist das jeweilige Veterinäramt. Hier ein Antwort Beispiel aus dem Kreis Germersheim zur Registriernummervergabe (aus dem System InVeKoS).
Bei Umzug oder Wanderung in einen neuen Dienstbereich gilt dort erneut die Meldepflicht, wobei bei Wanderungen oftmals eine Meldung beim zuständigen Wanderwart genügt.
19.Nov.2020, Ergänzung:
ab 2021 muss jeder Imker und Hummelhalter seine Völker zusätzlich bei der Tierseuchenkasse anmelden! (ab 2021 mit einer neuen Gebühr!)
Anbei die relevanten Auszüge aus der amtlichen Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV):
§ 1a
Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registernummer und legt hierüber ein Register an. Die Registernummer ist zwölfstellig und wird aus der für die Gemeinde der Bienenhaltung vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Gemeindeschlüsselverzeichnisses sowie einer vierstelligen Betriebsnummer gebildet.
§ 5 (regelt das Wandern oder das Verbringen von Bienenvölker an einen anderen Ort)
(1) Der Besitzer oder die mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Bienenvölker betrauten Personen haben für Bienenvölker, die an einen anderen Ort verbracht werden, unverzüglich nach dem Eintreffen der für den neuen Standort zuständigen Behörde oder einer von ihr beauftragten Stelle eine Bescheinigung des für den Herkunftsort zuständigen beamteten Tierarztes vorzulegen. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Bienen als frei von Amerikanischer Faulbrut befunden worden sind und der Herkunftsort der Bienen nicht in einem Faulbrut-Sperrbezirk liegt. Die Bescheinigung darf nicht vor dem 1. September des vorhergehenden Kalenderjahres ausgestellt und nicht älter als neun Monate sein.
(2) Die Bescheinigung nach Absatz 1 wird von der für den neuen Standort zuständigen Behörde oder der von ihr beauftragten Stelle einbehalten. Für Bienenvölker, die nur vorübergehend an einen anderen Ort verbracht werden, trägt sie in der Bescheinigung den Ort, den Beginn und das Ende der Wanderung sowie am Ort der Wanderung oder auf dem Bienenstand festgestellte Bienenseuchen ein. Die Bescheinigung wird dem Besitzer oder den mit der Beaufsichtigung, Wartung oder Pflege der Bienenvölker betrauten Personen wieder ausgehändigt, wenn die Bienenvölker aus dem Bezirk der zuständigen Behörde verbracht werden.
...
§ 5a
Der Besitzer von Bienenvölkern, die nur vorübergehend an einen anderen Ort verbracht werden, hat an dem Bienenstand ein Schild mit seinem Namen und seiner Anschrift sowie der Zahl der Bienenvölker in deutlicher und haltbarer Schrift gut sichtbar anzubringen. Er hat dafür zu sorgen, dass die Bienenvölker in seiner Gegenwart oder im Beisein eines von ihm Beauftragten von dem beamteten Tierarzt untersucht werden können, soweit eine solche Untersuchung aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist.
...
komplette Bienenseuchenverordnung zum Download als PDF: BienSeuchV
Bsp: Fotostrecke incl. der erforderlichen amtlichen Dokumente zur Aufwanderung in die Kastanie (Rheinland-Pfalz)
Im Falle einer Wanderung in eine Tracht ist neben der Bienenseuchenverordnung zusätzlich die jeweilige Wanderordnung zu beachten.
Hier die Wanderempfehlungen der Imker-Landesverbände Baden und Württemberg: wanderordnung.pdf (wie immer, die töten regelmäßig ihre Links :-(
Zusätzlich muss am Zielort mit einem Wanderwart Kontakt aufgenommen werden. Bsp. für Baden Württemberg (hier findet man alle Adressen der Wanderwarte). (dto. Link ist auch tot :-(
Weitere Infos/Links zu Faulbrutsperrbezirken/Kataster siehe unter Aktuelles.
Kontaktdaten:
Kandel wird betreut durch das Veterinäramt in Germersheim
Veterinäramt Kreisverwaltung FBI 32 Umwelt und Landwirtschaft Luitpoldplatz 1 76726 Germersheim Telefon: 07274-53301 oder alternativ per email: veterinaeramt@kreis-germersheim.de
Ansprechpartner dort sind Frau Stefanie Burger und Frau Kirsten Keller. Öffnungszeiten, vorher bitte abchecken, sie werden dauernd geändert, auch die Ansprechpartner sowie email Adressen :-(
Stand Sep. 2015:
Mo: 08:30-12:00
Di: 08:30-12:00 + 13:30-16:00
Mi: 08:30-12:00
Do: 08:30-12:00 + 13:30-18:00
Fr: 08:30-12:00
An dieser Stelle wird auch die Gesundheitsbescheinigung (siehe Wanderkarte) vom Veterinär unterschrieben.
Beispiel Schreiben zur Anmeldung von Bienenvölkern:
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
hiermit möchte ich der Pflicht nach §1a der Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV) nachkommen und meine Bienenvölker bei Ihnen melden.
Zahl der Bienenvölker : 2
Standort der Bienen : Bienenhausen, Gemarkung Hahnbüschel, Flurstück 1234-5
Außerdem erbitte ich um Erteilung einer Registriernummer nach InVeKoS.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Anschrift:
Max Mustermann
Bienenweg.7
1234 Bienenhausen
email : ......
Telefon : ......
Hinweis in eigener Vereinssache: wenn sich die Zahl Ihrer Bienenvölker geändert haben sollte (oder auch andere Daten wie Adresse oder auch die Bankverbindung, etc.), dann sollten Sie dies dem Vorstand hier melden.