43a Psychiatrie2

Bundesverfassungsgericht hat durch die unanfechtbaren Entscheidungen

1 BvR 1263/06 vom 18. März 2009

und 

2 BvR 1225/09 vom 14. Oktober 2009

diese ganze "Einbürgerungsgeschichte" seit 2005 bis 2009 endgültig abgelehnt, nicht zur Entscheidung angenommen.

Meine Person gelte somit nach deutschem Recht endgültig als geistig behindert als psychisch krank als schuldunfähig als arbeitsunfähig!

Durch diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht angekündigt, in unserem "demokratischen deutschen Rechtsstaat" gibt es keinerlei Einbürgerung für Geistigbehinderten für Psychischkranken für Arbeitsunfähigen für jede Art der Behinderung!

        

Aber kein Problem. Ich mache mir daraus das Beste! Wenn man eine Zitrone hat, macht man davon eine Limonade! (Deil Karnegi) 

Und ich bereite jetzt meine weitere Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor.

Meine nächste Psychiatriegeschichte schon aus dem Jahr 2009 sehen sie hier:

http://psychiatrie.go.to/

Bildquelle:  http://shamash.org/holocaust/photos/images/MedExp01.jpg

http://de.wikipedia.org/wiki/KZ-Arzt

http://www.deathcamps.info/testimonies/Doctors.htm

 

 

Dok. 1, Seite 1 Beschluss des Vormundschaftsgerichts Köln 54 XVII W 272 

 

Seite 2

Seite 3 

Seite 4 

Dok. 2  Eröffnungsbeschluss des Vormundschaftsgerichts Köln 54 XVII W 272

Dok. 3  Hinweis des Vormundschaftsgerichts Köln 54 XVII W 272

Dok. 4, Seite 1 Psychiatrische Stellungnahme  

Seite2  

Seite 3  

Seite 4  

Seite 5  

Seite 6  

Seite 7  

Seite 8  

Seite 9  

Seite 10  

 Seite 11

Dieses ganze Verfahren des Vormundschaftsgerichts Köln 54 XVII W 272 ist rechtskräftig.

Meine Person sei unzurechnungsfähig, geistig behindert, Psychopath. 

-------------------------

 

Mit dem Beschluss des Vormundschaftsgerichts 52 XVII W 272 vom 10.11.2006 (7 Blätter, 14 Seiten) wurde die Einrichtung einer für meine Person Betreuung abgelehnt. Der Inhalt dieses Beschlusses ist juristisch-wissenschaftlich so interessant, so dass ich jedem empfehle, ihn durchzustudieren. Es ist eine Perl des modernen Widerstandes gegen die deutsche faschistische Justiz.

 

 

Meine eingelegte am 15.05.2006 gegen diesen Beschluss und daraus ausgehendes „Betreuungsverfahren“ Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1263/06 „prüft“ das Bundesverfassungsgericht bis heute Dezember 2008 nicht, mit der Begründung, es tute uns leid, wir haben zur Zeit keine Zeit, wir prüfen sie unbedingt, aber nur dann wann wir dafür Zeit hätten….

 

Gegen diese Untätigkeit habe ich meine weiteren Beschwerden Strafanträge gestellt.

   

Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006  Karlsruhe                                                                    15.05.2006

 

Aktenzeichen:              1 BvR 1263/06

 

Beschwerdeführer:       der GUS-Rechtsanwalt

der deutsche Schriftsteller

der deutsche Dichter

der Märtyrer des rassistischen faschistischen deutschen Volkes

der staatenlose Einbürgerungsbewerber

Paul Wolf

Horststr. 6

51063  Köln

Deutschland

anerkannter Asylberechtigter

Niederlassungserlaubnis für die

Bundesrepublik Deutschland

mongoloide Volkszugehörigkeit

rassistische Universität zu Köln

Rechtswissenschaft/Staatsexamen, 9 Fachsemester

www.akkaly.be

www.akkaly.co.nr

www.akkaly.tk

 

Beschwerdegegner:      Bundesrepublik Deutschland

vertreten durch das Oberlandesgericht Köln

Reichenspergerplatz 1

50670  Köln

Aktenzeichen:              16 Wx 90/06

1 T 129/06      LG Köln

 

Beschwerdegegner:      Bundesrepublik Deutschland

vertreten durch das Amtsgericht Köln

50922 Köln

Aktenzeichen:              52 XVII W 272

 

Kopie:             „Oberverwaltungsgericht“ für

das Land Nordrhein-Westfalen

Postfach 6309

48033  Münster

Aktenzeichen:              19 E 38/06

 

Kopie:             Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V.

Amalienstr. 49 a

80799  München

www.KVPM.de

 

Kopie:             Generalstaatsanwaltschaft Köln

Reichenspergerplatz 1

50670 Köln

Aktenzeichen:               53 Zs 192/06

53 Zs 195/06

64 AR 12/06

64 AR 83/06

 

Kopie:             Landgericht Köln

5. Zivilkammer (Fiskuskammer)

Luxemburger Straße 101

50922  Köln

Aktenzeichen:              5 O 395/05

 

Kopie:                         Mein dieses nächste Beweismittel zu meinen am 22.12.2004 und am 29.07.2005 eingelegten Beschwerden

Cour européenne des Droits de l'Homme

Conseil de l' Europe

F – 67075 STRASBOURG CEDEX

Registriernummer:        1329/05

 

Kopie:             Dokumentations- und Informationszentrum für

Rassismusforschung e.V.

Postfach 1247

35002  Marburg

www.dir-info.de

       

VERFASSUNGSBESCHWERDE (zwölfte)

gegen das eröffnete faschistische „Betreuungsverfahren“, 52 XVII W 272 vom „Richter“ am Amtsgericht Köln Stroh

gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 der Verwaltungsgerichtordnung, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht (siehe das zweite Teil dieser Beschwerde)

   

Sehr verehrte Richter des Bundesverfassungsgerichts,

-         nach den Art. 2, 4, 6, 7, 8, 10, 15 Abs. 3, 21, 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948

-         nach den Art. 1, 3  4 Alt., 4, 6, 9, 10, 13, 14, 17, 34 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950

-         nach dem Art. 3 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, vom 20.03.1952

-         nach den Art. 5, 11, 15, 20, 21, 25, 26, 34, 39, 41, 47, 52, 54 EU-Grundrechtecharta vom 07.12.2000

-         nach dem Art. 34 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

-         nach den Art. 12, 17, 22, 63 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25.03.1957

-         nach den Art. 6, 11 des Vertrages über die Europäische Union vom 07.02.1992

-         nach den Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 45 und 47 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs

-         nach dem Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“

-         nach den Artikeln 1, 2, 3, 5, 16a, 17, 19 Abs. 4, 20, 33, 34, 38, 93 Abs. 1 Nr. 4a, 116 des deutschen Grundgesetzes

-         nach den §§ 13 Nr. 8a, 90, 92, 93 Abs. 3, 93a Abs. 2, 95 Abs. 3, 34a BVerfGG

reiche ich

gegen die Bundesrepublik Deutschland,

gegen das eröffnete faschistische „Betreuungsverfahren“, 52 XVII W 272 vom „Richter“ am Amtsgericht Köln Stroh

gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 der Verwaltungsgerichtordnung, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht (siehe das zweite Teil dieser Beschwerde) diese meine Verfassungsbeschwerde ein.

     

Meine Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln, 16. Zivilsenat, 16 Wx 90/06 (Erhalten 09.05.2006), gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln, 52 XVII W 272 vom 20.02.2006 und gegen den Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG begründe ich wie folgt:

1.        das Oberlandesgericht Köln, 16. Zivilsenat hat meine Beschwerde gegen das eröffnete faschistische „Betreuungsverfahren“, 52 XVII W 272 vom „Richter“ am Amtsgericht Köln Stroh auf Grund des fehlenden bei mir nach §29 Abs. 1 FGG Anwalts als unzulässig verworfen.

 

2.        Keiner Rechtspfleger des Amts- und des Landgerichts Köln haben von mir persönlich meine Beschwerde gegen den Ablehnungsbeschluss des Landgerichts Köln, 1 T 129/06 zu Protokoll mit ihrer Begründung, sie dürfen das persönlich nicht machen, sie müssen ihre Beschwerde nur durch einen Anwalt uns eingehen lassen, beauftragen sie sich einen Anwalt, nicht aufgenommen.

 

3.        Ich bin arm! Ich habe kein Geld für einen Anwalt!

 

4.        Ich kann nun gegen dieses eröffnete vom „Richter“ Stroh faschistische Betreuungsverfahren, 52 XVII W 272 gar nichts machen!

 

5.        Der §29 Abs. 1 FGG, der Anwaltszwang wird vom „Richter“ Stroh, von allen deutschen Richtern, von allen deutschen Beamten unverschämt missbraucht! Der deutsche „Rechtsstaat“, das Amtsgericht Köln, das „Verwaltungsgericht“ Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln decken ihr rechtswidrige verfassungswidrige ausländerdiskriminierende Unrecht unter dem Anwaltszwang, unter meiner Armut zu!

 

6.        Der Rechtsweg steht mir, uns in Deutschland nach §93 Abs. 3 BVerfGG wegen dem widerlichen richterlichen deutschen Anwaltszwang nicht offen, da dieser faschistischer §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes noch stärker als die National-Sozialistische Macht ist! Die deutschen Rechtsanwälte wollen mich aus rassistischem Grund, wegen meiner minderwertigen mongoloiden Rasse nicht verteidigen, damit keiner gelbehautiger mongoloiderassiger Ausländer in dem deutschen Staatsverband aufgenommen würde! Die hochwertige deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht für die minderwertigen Mongolen! Dieser faschistischer §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist das Fundament des deutschen Staates, ist eine Säule, auf der der moderne deutsche „Rechtsstaat“ steht! Diese Einbürgerungsproblematik übt einen großen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Demokratie in Deutschland, in Europa und hat sehr große politische Bedeutung für die ganze Europäische Union.

 

7.        Mein Begehren, unser ausländisches Begehren:

1.        Würden Sie bitte mir die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht, die deutsche Staatsangehörigkeit geben!

 

2.        Würden Sie bitte uns den unbefristeteaufenthaltsrechtbesitzenden Ausländern die Unionsbürgerschaft, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht und das Recht auf die automatische Einbürgerung wie in ganzem Europa geben!

 

3.        Würden Sie bitte den verabschiedeten im Jahr 1913 vom König von Preußen Wilhelm für das Preußische Land faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der heute bereits dem deutschen Grundgesetz, der Europäischen Verfassung und den modernen Lebensverhältnissen der europäischen Union widerspricht, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße völlig abschaffen!

 

4.        Würden Sie bitte die neue eingeführten faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als nicht zeitgemäße völlig abschaffen!

 

5.        Würden Sie bitte bei der Beantragung der Einbürgerung diese faschistische Zwangsarbeitforderung: „Nachweis über 60. Monaterentenversicherungsbeiträgen (5 Jahre)“ vorzulegen, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als gesetzwidrige völlig abschaffen!

 

6.        Würden Sie bitte in der Nummer 8.1.1.4 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950), Stand 10. Dezember 2004 diesen tierisch-faschistischen Auswahlprinzip, „Der Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) oder Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) beziehungsweise das Bestehen eines entsprechenden Anspruchs steht der Einbürgerung entgegen.   …Bei Bezug anderer Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Wohngeld oder Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, ist eine Prognoseentscheidung erforderlich, ob der Einbürgerungsbewerber künftig in der Lage sein wird, sich ohne Bezug solcher Leistungen aus eigenen Kräften zu unterhalten“, als faschistische, als rassistische, als menschenfeindliche, als ausländerfeindliche, als judenfeindliche, als studentenfeindliche, als verfassungswidrige, als gesetzwidrige völlig abschaffen!

 

7.        Würden Sie bitte veranlassen, damit das Prüfungsverfahren eines Einbürgerungsantrages nicht mehr als drei Monat überschreiten würde!

bleibt weiter völlig fest. Dieses unser ausländisches Begehren setzen wir uns weiter durch. Wir geben nicht auf!

 

8.        Als Schriftsteller darf ich mich selbst als Vertreter von allen ausländischen Mitbürgern Deutschlands vertreten lassen. Ich bin der deutsche Schriftsteller Paul Wolf, ich nenne mich selbst freiwillig als Vertreter von sieben Millionen ausländischen Mitbürgern Deutschlands! Ich benutze diese Beschwerde zum Schutze der Demokratie in Deutschland, zum Schutz des deutschen Grundgesetzes, zum Kampf gegen den angeborenen genetischen deutschen Faschismus!

 

9.        Das Oberlandesgericht Köln leistet mir keinen Rechtsschutz gegen die faschistischen Maßnahmen, gegen die unmenschlichen rassistischen Angriffen des faschistischen „Richters“ Stroh auf mein Leben, auf meine Gesundheit

beschützen.

 

10.      Würden Sie bitte dieses faschistische „Betreuungsverfahren“ 52 XVII W 272 einstellen und alle diese faschistischen Maßnahmen gegen meine Person stoppen!

 

11.      Diese faschistischen Angriffe gegenüber meiner Person übt der deutsche „Rechtsstaat“ nur darum, weil ich vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte meine Beschwerde gegen den §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes, Registriernummer 1329/05 eingereicht habe, weil ich wie sie alle Deutscher werden will.

 

12.      Die Voraussetzungen für die Eröffnung eines nach §1896 BGB Betreuungsverfahren von Amts wegen sind überhaupt nicht erfüllt! Die handelnde Person muss gemäß §1896 BGB schon geisteskrank sein! Es handelt sich hier nur um die psychischkranke Person! Ich bin nicht krank! Dieses Betreuungsverfahren, diese ganze Kette von Paragraphen §§ 1896 ff. BGB sind auf meine Person überhaupt nicht anwendbar!

 

13.      Ziel eines nach §1896 BGB Betreuungsverfahrens von Amts wegen ist, nur einen Betreuer für schon einen psychischkranken Menschen zu bestellen, aber nicht festzustellen, ob die vermutliche Person unter einer irgendwelchen geistigen Krankheit litte, nicht mit Hilfe dieses Paragraphen einen Menschen psychischkrank machen!

 

14.      Ein Betreuungsverfahren von Amts wegen nach §1896 BGB ist kein „Feststellungsverfahren einer seelischen Krankheit“!

 

15.      Für den Sachverständigen muss man schon für seine weitere Untersuchung die frühere ärztliche fachliche Gutachtung über einer seelischen Krankheit solcher Person, nicht aber diesen faschistischen Beschluss des „Verwaltungsgerichts“ Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 vorlegen! Deshalb zwei Sachverständigen haben schon geweigert, über mich ihre solche fachliche ärztliche „Gutachtung“ auf die Anweisung des „Richters“ Stroh und der privaten Bitte des Leiters der Einbürgerungsbehörde Köln Dahmen zu erstatten, in diesem „seltsamen Betreuungsverfahren“ von Amts wegen teilzunehmen. Dieser Arzt Herr Hans-Martin Schuchardt ist schon der dritte Sachverständigen.

 

16.      Woher stammt diese Behauptung dieses „Richters“ Stroh in seinem Beschluss vom 20.02.2006 „wegen einer Krankheit oder Behinderung“? Aus welcher Quelle nimmt dieser „Richter“ Stroh über meiner Person diese seine faschistische Feststellung „wegen einer Krankheit oder Behinderung“? Der „Richter“ Stroh stellt hundertprozentig fest, meine Person leide unter einer psychischen Krankheit! Der „Richter“ Stroh kündet mich schon als einen psychischkranken Menschen an! Warum dieser Faschist Nazi-Richter Stroh so was macht?

 

17.      Unter welcher Krankheit ich leide? Der „Richter“ Stroh muss mir jetzt diese ärztliche psychiatrische Diagnose genau vorzeigen, unter welcher „psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen“ nach §1896 BGB meine Person leidet?

 

18.      Aus welchen Gründen verbreitet dieser „Richter“ Stroh in seinem Brief vom 02.03.2006 seine faschistische Üble Nachrede, Lüge, dass meine Person „unter einer in §1896 BGB genannten Erkrankung leidet“? Wer hat ihm solches Recht, solche Macht gegeben, einfach so aus der Luft die gesunden unschuldigen Menschen als „unter einer in §1896 BGB genannten psychischen Krankheit gelittenen“ zu benennen, zu bestimmen, zu beschuldigen? Der „Richter“ Stroh ist kein Arzt der Psychiatrie!

 

19.      Dieser „Richter“ Stroh hat einfach so aus der Luft entschieden, meine Person wäre „Geistesgestört“, meine Person bräuchte einen Betreuer, meine Person müsse man zwangsweise in die kölnische zugeschlossene psychiatrische Anstallt unterbringen…. Meine Person läuft nicht mit dem Messer auf der Straße, um die Bürger zu töten, zu verletzen! Von meiner Person geht keinerlei irgendwelche Bedrohung für die Gesundheit, für die Güte, für die Habseligkeiten der Bürger und für meine aus! Der dafür angewendete von diesem „Richter“ Stroh faschistische rechtswidrige Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 des „Verwaltungsgerichts“ Köln ist keine ärztliche Gutachtung, ist keine ärztliche psychiatrische Diagnose, ist kein ärztlicher psychiatrischer Test! Dieser rechtswidrige juristische Beschluss ist überhaupt noch nicht rechtskräftig, noch schwebend! Meinen Strafantrag gegen diesen Beschluss prüft die Staatsanwaltschaft Köln nicht.

 

20.      Ein Jurist ist auf keinen Fall der Arzt der Psychiatrie! Sogar die hundert Juristen können einen Arzt der Psychiatrie, insbesondere in der Erstattung einer Gutachtung über die seelische Krankheit, über die Psyche, über die Funktion des Gehirns, über die Funktion der inneren Hirnrezeptoren eines Menschen, nicht ersetzen!

 

21.      Die deutschen Richter dürfen über die minderwertigen k……. Kläger sogar ihre einfache primitive k……. Psyche, sogar die einfache primitive Funktion ihres k…… Gehirns, sogar die Funktion ihrer einfachen primitiven inneren k…..… Hirnrezeptoren selbst medizinisch negativ zu bewerten, zu bestimmen. Die hochwertigen arischen deutschen Richter sind gegenüber den minderwertigen k……. Klägern sogar die Ärzte der Psychiatrie! Gegen die arischen Kläger machen sie so was nicht, nur gegen die minderwertigen K…….., weil das arische Gehirn ein Supergehirn sei!

 

22.      Dieses eröffnete vom „Richter“ des Amtsgerichts Köln Stroh gegen mich faschistische „Betreuungsverfahren“ 52 XVII W 272 ist von Anfang an ungesetzlich, rechtswidrig, fechte ich es vom ersten Tag an! Alle weiteren aus diesem „Betreuungsverfahren“ ausgehenden Maßnahmen sind rechtswidrig, ungesetzlich! Es ist die nächste nach §130 StGB deutsche Volksverhetzung gegen mich!

 

23.      Der „Richter“ des Amtsgerichts Köln Stroh will durch dieses sein eröffnetes, ungesetzliches, faschistisches „Betreuungsverfahren“ meine Person als „Psychischkrank“ machen, damit meine Strafanträge gegen die korrumpierten bestechlichen „Beamten“ der Einbürgerungsbehörde Köln, gegen die faschistische richterliche „Gerechtigkeit der Richter“ des „Verwaltungsgericht“ Köln los lassen!

 

24.      Außerdem nur auf eine private Bitte des Amtes für die öffentliche Ordnung hat der „Richter“ des Amtsgerichts Köln Stroh gegen mich sein faschistisches „Betreuungsverfahren“ von Amts wegen nach §1896 BGB zum Zweck der Zwangsunterbringung meiner Person in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt geöffnet!

 

25.      Das Amt für die öffentliche Ordnung hat keine gesetzlichen Befugnisse einen Richter nur darum privat zu bitten, um meine Person zwangsweise in die kölnische zugeschlossene psychiatrische Anstallt zu unterbringen! In dem Rechtsstaat darf man keine privaten Bitten mit staatlicher Gewalt ausüben, sondern der Rechtsstaat muss auf einen gesetzmäßigen Antrag nur ein strenges rechtsmäßiges faires Verfahren nach Maßgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes, der ZPO, des FGG durchführen!

 

26.      Der Erste Leiter der Stadt Köln Herr Oberbürgermeister Fritz Schramma hat vorher sein offizielles inneres Verwaltungsverfahren nach §§ 16 Abs. 1 Nr. 4, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 39, 41 VwVfG, §§ 19, 20, 22, 66, 68b, 69g ff. FGG mit der Frage warum dieser Einbürgerungsbewerber Paul Wolf so was gegen seine Einbürgerungsbehörde Köln schreibt und gegen sie seine Amtshaftungsklage einlegt, nicht durchgeführt!

 

27.      Der Erste Leiter der Stadt Köln hat seinen offiziellen schriftlichen Antrag vor dem Amtsgericht Köln gemäß §§ 16 Abs. 1 Nr. 4, 22, 39, 41 VwVfG, §§ 1774, 1896 BGB, §166 ZPO, §§ 11, 12, 19, 20, 22, 66, 68b, 69g ff. FGG nicht gestellt!

 

28.      Die Einbürgerungsbehörde Köln darf ihre Einbürgerungsbewerber behörderlich nicht verpflichten, bei einem psychiatrischen Arzt untersuchen lassen, ob dieser Einbürgerungsbewerber unter einer irgendwelcher psychischen Krankheit litte. Solcher Verwaltungszwang der Einbürgerungsbehörde Köln gegenüber seinen Einbürgerungsbewerber ist rechtswidrig.

 

29.      Das moderne deutsche Zivil-, und Verwaltungsrecht haben überhaupt keine Gesetze, keine Vorschriften, damit einen gesunden, gewöhnlichen Menschen einfach so von Amts wegen von einer irgendwelchen Behörde in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt zwangsweise unterbringen. Solche Gesetze hatte nur die Nazijustiz.

 

30.      Das Amt für die öffentliche Ordnung muss dafür seinen entsprechenden gesetzlichen begründeten nach §§ 16 Abs. 1 Nr. 4, 22, 39, 41 VwVfG, §§ 1774, 1896 BGB, §166 ZPO, §§ 11, 12 FGG Antrag vor dem Amtsgericht Köln stellen! Das Amt für die öffentliche Ordnung muss vorher sein offizielles Verwaltungsverfahren nach §§ 16 Abs. 1 Nr. 4, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 39, 41 VwVfG durchführen! Das Amt muss mir zuerst eine Kopie dieses seines Antrages und sein Endbescheid über das durchgeführte nach §§ 16 Abs. 1 Nr. 4, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 39, 41 VwVfG Verfahren nach §1 ff. VwZG gesetzmäßig zustellen lassen! Das Amt muss mir zuerst nach §25 VwVfG meine Rechte belehren! Das Amt muss mir zuerst nach §23 VwVfG einen Dolmetscher bestellen! Das Amt hat mir in diesen über 4 Jahren dieses Rechtsstreites niemals eine Möglichkeit auf ein verfassungsmäßiges Rechtsschutz, auf eine gesetzmäßige Anhörung meiner Gründen nach §28 VwVfG gegeben!

 

31.      Wenn das Amt für die öffentliche Ordnung vorher sein Verwaltungsverfahren gesetzmäßig durchgeführt hätte, hätte dieser ihr „Antrag“ gegen mich nicht erstanden! Das Amt für die öffentliche Ordnung müsste vorher eigene innere Ermittlung durchführen.

 

32.      Das Amt für die öffentliche Ordnung darf nach §21 VwVfG in diesem Verfahren überhaupt als Antragssteller nicht tätig sein, weil der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Dahmen eine ihre untergebene Behörde ist, weil der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Dahmen und das Amt für die öffentliche Ordnung gleiche Interesse verfolgen, weil dadurch die Objektivität, die Gerechtigkeit, die Befangenheit, das faire Verfahren gebrochen werden. Solchen Antrag dürfte gegen mich nur eine neutrale Behörde stellen, insbesondere wenn es um die Einbürgerungsfrage nach Art. 73 Ziff. 2 des Grundgesetzes geht. Aber keine andere Behörde will solchen Antrag gegen mich stellen.

 

33.      Für die Anträge von Amts wegen wäre in der Stadt Köln nur die „Verfolgungsbehörde“ die Staatsanwaltschaft Köln berechtigt. Die Betreuer von Amts wegen zusammen mit einem Anwalt werden in einem Strafverfahren nur für die Öffentlichkeit, nur für sich selbst gefährdeten Täter nach §§ 20, 63 StGB, §§ 81, 140 Abs. 1 Ziff. 6, 141, 142, 246a StPO, die sich selbst ganz oder teilweise nicht besorgen können, nur von der Staatsanwaltschaft beantragt.

 

34.      Der „Richter“ des Amtsgerichts Köln Stroh lügt, dass es überhaupt eine Bitte des Amts für die öffentliche Ordnung gewesen war. Das Amt für die öffentliche Ordnung hält sich von Anfang an weit weg von diesem Einbürgerungsstreit! Es war nur eine private persönliche Bitte des Leiters der Einbürgerungsbehörde Köln Dahmen!

 

35.      Der „Richter“ des Amtsgerichts Köln Stroh hat sein „Betreuungsverfahren nur auf eine private persönliche Bitte des Leiters der Einbürgerungsbehörde Köln Dahmen eröffnet!

 

36.      Der Leiter nur der kleinen Abteilung für die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten bei der Ausländerabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung hat keine gesetzliche Befugnisse seine „privaten Bitten“ um die Eröffnung nach §1896 BGB eines Betreuungsverfahrens von Amts wegen vor dem Gericht gegen seine Einbürgerungsbewerber einzureichen! Der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Dahmen ist dafür nicht Zuständig! Der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Dahmen ist hier nicht „Bitteberechtigt“. Es fehlt ihm die gesetzliche Zuständigkeitsberechtigung, die gesetzliche Antragsberechtigung. Diese „private Bitte“ des Leiters der Einbürgerungsbehörde Köln Dahmen ist gesetzwidrig, ist unwirksam, ist nichtig, ist ein sein nächster Verbrechen, ist der Faschismus dieses deutschen Faschisten Dahmen!

 

37.      Das Aktenzeichen des Briefes des Dahmens 323-4.4 – W 13/2005 vom 13.02.2006 ist nur das Aktenzeichen meines Einbürgerungsverfahrens!

 

38.      Anstatt der Einbürgerungsurkunde ist die deutsche zugeschlossene psychiatrische Anstalt! Die Einbürgerungsbewerber, die den deutschen Pass beharrlich begehren, werden von Deutschen in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt geliefert!

 

39.      Dieser Leiter nur der kleinen Abteilung für die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten bei der Ausländerabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung Herr Dahmen hat seine Amtsbefugnisse überschritten, überholt! Das ist sein Amtsmissbrauch! Das ist die faschistische Befangenheit des deutschen „Beamten“ Dahmen! Das ist alles der faschistische Pervers, der pure Faschismus von dem „Beamten“ Herrn Dahmen! Dieses faschistische „Betreuungsverfahren“ des Amtsgerichts Köln 52 XVII W 272  ist von Anfang an verfassungswidrig.

 

40.      Dieser Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Dahmen ist der größte Hauptfaschist in der Bundesrepublik Deutschland!

 

41.      Seit über vier Jahren dieses Einbürgerungsstreites, seit über neun deutschen Lebensjahren hat niemand solche Zweifel einschließlich selbst das „Verwaltungsgericht“ Köln, die Bezirksregierung Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln, Standesamt Köln, das Ausländeramt Köln, Polizeipräsidium Köln…. erhoben, hat niemand mein Gesundheitszustand in Frage gestellt und jetzt plötzlich wann alle Gründen zur Ablehnung meines Einbürgerungsantrages erschöpft sind, wann ich nur die mündliche gerichtliche Verhandlung verlange, wann dem „Verwaltungsgericht“ Köln nur eines bleibt, mir die deutsche Staatsangehörigkeit zu verurteilen, bin ich sofort nur nach der „juristischen“ nicht ärztlichen Bewertung dieser Vier faschistischen „Richter“ Dittmers, Stemshorn, Koch und Stroh als „Geistesgestört“ geworden!

 

42.      Wegen diesem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006  entstanden für mein Leben schwere gravierende Nachteile. Die Einbürgerungsbehörde Köln versucht mich jetzt zwangsweise in die kölnische zugeschlossene psychiatrische Anstalt zu unterbringen. Meine Person wurde schon in die Schufa als „Geistesgestört“ eingetragen!

 

43.      Der „Richter“ Stroh zwingt mich in diesem seinem faschistischen „Betreuungsverfahren“ teilzunehmen. Ich habe niemandem darum gebeten, solches nach §1896 BGB Verfahren über meinem Lebensdasein zu eröffnen. Ich benötige für meine Person überhaupt keinen irgendwelchen Betreuer. Ich kann meine Angelegenheiten, mein Leben selbst ganz gut besorgen.

 

44.      Mich ins Gefängnis einzustecken, mich aus Deutschland raus zu schmeißen können die Staatsanwaltschaft Köln und der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Dahmen nicht, weil ich nicht strafbares mache, dann bleibt ihnen nur, mich in der geschlossenen psychiatrischen Anstallt mit Hilfe dieses faschistischen „Betreuungsverfahrens“, mit Hilfe der künftigen verfälschten nicht Tatsachen entsprechenden ärztlichen falschen Gutachtung des „Psychiatriefacharztes“ Hans-Martin Schuchardt über meiner Person zu isolieren! Das ist eine Freiheitsberaubung von dem „Psychiatriefacharzt“ Hans-Martin Schuchardt!

 

45.      Mit welchem Zweck und wofür machen überhaupt diese vier faschistischen deutschen „Richter“ Dittmers, Stemshorn, Koch und Stroh diese ihre faschistische Naziverfolgungsschweinerei, als ob meine Person „Geistesgestört“ wäre? Mit welchem Zweck macht dieser Faschist Dahmen diese seine faschistische Naziverfolgungsschweinerei? Wofür ist diese ganze faschistische Schweinerei von den fünf faschistischen deutschen „Männern“ Dittmers, Stemshorn, Koch, Stroh, Dahmen? Ist es eine moderne deutsche Nazi-SS-Einheit zum Kampf mit ausländischen k……. Raten?

 

46.      Ich verstehe überhaupt nicht, warum überhaupt das Amtsgericht Köln in diesen Einbürgerungsstreit seine Nase rein steckt? Welchen Vorteil für sich das Amtsgericht Köln von diesem meinem Einbürgerungsstreit erreichen will? Wofür das Amtsgericht Köln diese ganze Sch…… macht? Hat das Amtsgericht Köln nicht zu tun! Niemand hat vor dem Amtsgericht Köln einen entsprechenden amtlichen gesetzlichen Antrag gestellt. Nur eine private „Bitte“ des Leiters der Einbürgerungsbehörde Köln ist keine rechtliche dafür Grundlage!

 

47.      Das ist nur eine rassendiskriminierende Verfolgung der K….. von Deutschen, von „Richtern“ des Amtsgerichts Köln!

 

48.      Geben Sie mir einfach die deutsche Staatsangehörigkeit und das war`s! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt! Ich will nur wählen! Ich will nur das Recht auf das deutsche Stimmrecht haben!

 

49.      Und wenn ein Einbürgerungsbewerber „Geistesgestört“ sein sollte, einen Betreuer bräuchte, trotzdem es ist kein automatischer Grund ihm die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu geben, sein Einbürgerungsverfahren zu stoppen! Wenn ein Einbürgerungsbewerber einen Betreuer hätte, wird ihm die deutsche Staatsangehörigkeit trotzdem zum Beispiel nach §8 Abs. 2 StAG verliehen!

 

50.      Das Staatsangehörigkeitsgesetz sagt überhaupt kein Wort über die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber. Jeder „geistesgestörter“ Einbürgerungsbewerber ist nach §10 Abs. 1 StAG automatisch keiner Mensch, der nicht imstande ist, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland nicht bekennen und nicht erklären, der automatisch die Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung verfolgt….

 

51.      Die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber sind den „gesunden“ Einbürgerungsbewerbern gleich gestellt! Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht keine Gründe für die Absage der deutschen Staatsangehörigkeit auf Grund des geistigen Gesundheitszustands vor! Die deutsche Staatsangehörigkeit wird unabhängig dem geistigen Gesundheitszustand der Einbürgerungsbewerber verliehen! Es gibt kein irgendwelches Verbot für die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber für ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband!

 

52.      Grund für diese ganze faschistische Schweinerei ist, dieser Verbrecher, dieser Bestechungserpresser, dieser Amtsmissbraucher, dieser Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Dahmen hat jetzt Angst vor der strafrechtlichen Verantwortung vor dem Gesetz wegen meinen 9 verschiedenen Strafanträgen, wegen der totalen Korruption, Bestechlichkeit in seiner von ihm leitenden Abteilung Einbürgerungsbehörde Köln. Deshalb muss er auf jeden Fall meine Person als „Geistesgestört“ erklären, damit meine 9 verschiedenen Strafanträge gegen ihn und gegen seine bestechlichen korrumpierten Arbeitskollegen nicht wirken würden, als ob sie von einem „Geistesgestörten“ gestellt wären!

 

53.      Mit Hilfe dieses faschistischen „Betreuungsverfahrens“ 52 XVII W 272, mit Hilfe des „Facharztes“ für Psychiatrie und Psychotherapie Herrn Hans-Martin Schuchardt will der deutsche „Rechtsstaat“, diese moderne Nazi-SS-Einheit von vier deutschen „Richter“ Dittmers, Stemshorn, Koch, Stroh, von einem deutschen „Beamten“ Dahmen und von einem deutschen „Arzt“ Herrn Hans-Martin Schuchardt mich als „Geistesgestört“ erklären und danach mich zwangsweise in die kölnische zugeschlossene psychiatrische Anstallt mit Gewalt unterbringen, wo sie mich danach mit faschistischen Gestapo-Methoden durch die Inszenierung meines Selbstmordes umbringen beseitigen müssen.

 

54.      Die deutschen Polizisten haben schon versucht, meine Wohnungstür durchzubrechen, um mich in die zugeschlossene psychiatrische Anstallt abzuliefern. Sie verbreiten unter allen meinen Nachbarn die Gerüche, er sei psychischkrank, passen sie auf ihn auf, melden sie uns über ihn sofort an, wann er nach Hause kommt….

 

55.      Ich bin nicht krank!

 

56.      Wenn meine Person nach den Angaben dieser deutschen Nazi-SS-Einheit als „Psychischkrank“ sein sollte, dann hätten der „Richter“ Stroh, die Polizisten, die Ärzte, die Krankenpfleger nach §§ 10, 11, 12 PsychKG nur für die Öffentlichkeit und für sich selbst gefährdeten Personen diese ihre Zwangsunterbringung anordnen dürfen. Die fehlende Bereitschaft, sich behandeln zu lassen, rechtfertigt allein keine Unterbringung.

 

57.      Die Staatsanwaltschaft Köln schließt ihre Augen auf diesen ganzen Faschismus zu, hetz gegen mich diese ihre moderne deutsche Nazi-SS-Einheit. Meine Anträge auf die Besorgnis der Befangenheit der Einbürgerungsbehörde Köln und auf die Besorgnis der Befangenheit des „Verwaltungsgerichts“ Köln prüft die Staatsanwaltschaft Köln nicht! Keine andere deutsche Behörde gibt mir ein Rechtsschutz! Niemand hilft mir! Alle Deutschen verabscheuen mich, wollen nur mein Tod!

 

58.      Mein Strafantrag gegen diesen faschistischen „Richter“ Stroh wurde von der Staatsanwaltschaft, von der Generalstaatsanwaltschaft Köln zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Köln, 53 Zs 192/06 vom 08.05.2006 bereite ich jetzt vor dem Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln meine Beantragung nach §172 Abs. 2 und Abs. 3 StPO einer gerichtlichen Entscheidung vor. Falls mein dieser Antrag auf Grund des fehlenden bei mir Anwalts abgewiesen wird, reiche ich sofort meine Verfassungsbeschwerde gegen den „Richter“ Stroh und gegen den Anwaltszwang ein!

 

59.      Alle Behörden, alle Beamten, alle Deutschen behandeln mich aufgrund dieses Beschlusses 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 schon als einen „Geistesgestörten“, hänseln mich! Wegen diesem erlassenen faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 des „Verwaltungsgerichts“ Köln entstanden für mein Leben, für meine Gesundheit, für mein Erbgenom, für meine Hoden ganz schwere Nachteile. Dieser Beschluss 10 K 2033/05 verletzt tief meine Würde. Der deutsche „Rechtstaat“, die Bundesrepublik Deutschland verachtet meine Würde!

 

60.      Das Bundesverfassungsgericht hat meine Verfassungsbeschwerde, Aktenzeichen: 2 BvR 218/06 gegen den Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 wegen der fehlenden Subsidiarität für die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung nicht aufgenommen. Mein Antrag auf eine Einstweilige Anordnung, Aktenzeichen: 2 BvQ 17/06 hat das Bundesverfassungsgericht mit der Begründung, abzuwarten, wäre für mich nicht zuzumuten, abgelehnt.

 

61.      Das Oberverwaltungsgericht Münster macht momentan mit meiner noch am 10. Januar 2006 erhobenen Berufung, 19 E 38/06 gar nicht, weil sie mich schon als einen „Geistesgestörten“ behandeln, obwohl sie mich noch nie ins Gesicht gesehen haben! Die Entscheidungen, die gegen mich sind, fällt das Oberlandesgericht Münster in 3 Tagen. Die Entscheidungen, die zu meinem Gunsten sind, wollen sie überhaupt nicht verhandeln, nicht fallen!

 

62.      Diese Drei „Richter“ Dittmers, Stemshorn und Koch haben mich noch nie ins Gesicht gesehen! Haben mit mir noch nie mündlich oder telefonisch gesprochen! Mir geben keinen irgendwelchen Termin! Mir verbieten das Gebäude des „Verwaltungsgerichts“ Köln zu betreten! Und jetzt schließen dazu diese drei „Richter“ noch von nichts ihre faschistische „Schlussfolgerung“, Paul Wolf sei „geistesgestört“!

 

63.      Adolf Hitler und seine faschistische Justiz waren nicht so kreativ wie diese „Richter“ Dittmers, Stemshorn und Koch und die Einbürgerungsbehörde Köln. Dieses „Verwaltungsgericht“ der Stadt Köln ist in diesen Rechtsstreit bis zum Verbrechertum, bis zum einfachen straßenrassistischen Kriminalität degradiert.

 

64.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln darf in einem Zwischenbeschluss nur über meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe solche grundlegende wichtige ernste Fragen nicht prüfen, nicht beantworten. Dieser Beschluss ist nur eine kleine Zwischenentscheidung meines EinbürgerungsKlageverfahrens, die aber noch nicht rechtskräftig und noch schwebend ist! Es ist noch kein endgültiger Urteil und sogar noch kein gerichtlicher Bescheid, so dass dieser voll inkompetente „Richter“ des Amtsgerichts Köln, genauer Verbrecher-Rechtsmissbraucher in der richterlichen Bekleidung Stroh ihn als sein „Grund“ für die Eröffnung seines faschistischen „Betreuungsverfahrens“ annimmt. Für solche massiv wichtige Fragen muss das „Verwaltungsgericht“ Köln nur sein gerichtliches Urteil nach der mündlichen Verhandlung erlassen. Dieser erlassene Zwischenbeschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 über die Prozesskosten musste nur meine wirtschaftliche Frage umfassen.

 

65.      Diese „offenkundige geistige Störung“, die diese drei „Richter“ Dittmers, Stemshorn und Koch in ihrem Beschlusses 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 über mich faschistisch verbreiten, gilt nur für die mit offenkundiger äußerlich ausgeprägten geistigen Störung Deutschen, z.B. mit angeborenem Daunen-Syndrom erkrankte deutschen Kinder, mit Idiotismus angeborener Krankheit deutschen Kinder, mit angeborenen Missbildungen deutschen Kinder, für die Missgeburten deutschen Kinder…. Solche Ausländer gibt es in Deutschland überhaupt nicht. Das Einreisevisum wird für solche Ausländer der ganzen Welt von jeder deutschen Botschaft überhaupt nicht erteilt. Die Einbürgerungsanträge werden von solchen Ausländern-Einbürgerungsbewerbern überhaupt nicht aufgenommen!

 

66.      Das Verwaltungsgericht verwendet in seinem faschistischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 die 40 Jahre lang veraltete Rechtssprechung aus den 1961-1965 Jahren! Warum direkt nicht aus den 1933-1945 Jahren ist?

 

67.      Jeder Buchstabe dieses faschistischen Beschlusses 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 ist nach §104 Nr. 2 BGB der offenkundige Beweis des Zustandes der krankhaften Störung der Geistestätigkeit von diesen Drei deutschen „Richter“ Dittmers, Stemshorn und Koch! Diese Drei deutsche „Richter“ Dittmers, Stemshorn und Koch sind geisteskrank und psychischkrank! Ihre Prozessunfähigkeit ist offenkundig! Sie dürfen als „Richter“ nicht arbeiten! Sie müssen sofort aus dem Richteramt entlassen werden!

 

68.      Ich bin nicht krank! Ich bin Kerngesund!

 

69.      Meinen Antrag gegen den Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung hat das „Oberverwaltungsgericht“ Münster in ihrem faschistischen zynischen Beschluss, 19 B 631/06 vom 11.05.2006 absichtlich irreführend total anders beantwortet! Das „Oberverwaltungsgericht“ Münster hat kein Wort über den angefochtenen von mir Beschluss des „Verwaltungsgerichts“ Köln, 10 K 2033/05 erwähnt! Das „Oberverwaltungsgericht“ Münster weißt, dass dieser Beschluss 10 K 2033/05 völlig verfassungswidrig sei, aber es hebt ihn absichtlich-faschistisch nicht auf! Dieser Beschluss 19 B 631/06 vom 11.05.2006 ist der Faschismus, Faschismus und Faschismus von den „Richtern“ des „Oberverwaltungsgerichts“ Münster!

 

70.      Dieser ganze Faschismus geht von dem „Oberverwaltungsgericht“ Münster aus! Das „Oberverwaltungsgericht“ Münster hetzt gegen mich das „Verwaltungsgericht“ Köln, hetzt gegen mich das Amtsgericht Köln, hetzt gegen mich die Staatsanwaltschaft Köln, hetzt gegen mich das ganze deutsche Volk! Das „Oberverwaltungsgericht“ Münster ist kein Gericht, es sind keine „Richter“, es ist das Zentrum der Wiedergeburt des Faschismus in der Bundesrepublik Deutschland!

 

71.      Gegen die Untätigkeit des „Oberverwaltungsgerichts“ Münster habe ich in meiner Beschwerde 19 E 38/06 gegen den Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 meine sechs Dienstaufsichtbeschwerden eingelegt. Die „Personalabteilung“, der „Präsident“ des „Oberverwaltungsgerichts“ Münster hat mir bis heute keine einzige Antwort auf diese meine sechs Dienstaufsichtbeschwerden gegeben!

 

72.      Gegen die „Richter“ aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln habe ich am 15.12.2005 meine Klage eingelegt. Am 03.01.2006 erlassen diese „Richter“ ihren faschistischen Beschluss 10 K 2033/05, weil der Kläger Paul Wolf „geistesgestört“ sei, werde aus diesem Grund seine Klage als unzulässig verworfen, werden alle seine Schreiben überhaupt zur Kenntnis nicht angenommen, weil sie alle von einem „Psychischkranken“, aus einem „geistesgestörtem“ Mund ausgesprochen seien, weil alles was Paul Wolf sage, sei alles „S…..ße“….. Aber ein bisschen später, nach dem Datum 03.01.2006 stellen diese „Richter“ aus dem Verwaltungsgericht Köln selbst gegen mich ihren „Strafantrag“, Strafbefehl 537 Cs 116/06 vor dem Amtsgericht Köln wegen meiner Beleidigung, dieser „geistesgestörte“ Kläger Paul Wolf hätte sie beleidigt! Hilfe!

 

73.      Diese „Richter“ des „Verwaltungsgerichts“ Köln stellen selbst laut in eine Stimme fest, der Kläger Paul Wolf sei „psychischkrank“, sei „geistesgestört“ und jetzt aber fühlen sie sich von diesem „psychischkranken“ Paul Wolf beleidigt! Wenn alle diese Ihre Kollegen selbst doch meine Person für einen „Geistesgestörten“ erklärt hatten, dann warum sie beleidigen sich doch auf diese von ihnen selbst geschaffene „geistesgestörte“ Person? Wie können sie sich dann auf diesen von ihnen selbst geschaffenen „Psychischkranken“ beleidigen?

 

74.      Auf die mündlichen Wörter der psychischkranken Menschen dürfen sich die normalen gesunden vernünftigen Menschen nicht beleidigen, sollen sie zu den Geistesgestörten, zu den geistesungesunden Menschen nur ihr gesundes Mitleid empfinden, zeigen! Nur selbst die Psychischkranken dürfen sich auf die Psychischkranken beleidigen!

 

75.      Diese Ihre vier Kollegen aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln: „Richterin“ Nagel, „Richter“ Dittmers, „Richter“ Stemshorn und „Richter“ Koch, aus dem Amtsgericht Köln, aus dem Landgericht Köln, aus dem Bundesverfassungsgericht, aus der Staatsanwaltschaft Köln, aus der Generalstaatsanwaltschaft Köln sind selbst psychischkrank, wenn sie sich auf einen Psychischkranken beleidigen! Auf die „Beleidigungen“ eines psychischkranken Klägers reagieren so beleidigend nur die psychischkranken Richter!

 

76.      Diese Ihre Kollegen widersprechen sich selbst! Sie sind mit dieser ihrer „richterlicher Tätigkeit“, „richterlicher Gerechtigkeit“, „staatsanwältischen Verfolgung“ unlogisch! Dann ist es doch meine Person doch nicht „Geistesgestört“, nicht „Psychischkrank“, wenn sich doch diese Ihre „Richter“-Kollegen auf mich beleidigen oder sie sind dann alle zusammen mit mir „psychischkrank“!

 

77.      Somit habe ich Ihnen hundertprozentig bewiesen, dass Ihre Kollegen aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln: „Richterin“ Nagel, „Richter“ Dittmers, „Richter“ Stemshorn und „Richter“ Koch, aus dem Amtsgericht Köln, aus dem Landgericht Köln, aus dem Bundesverfassungsgericht, aus der Staatsanwaltschaft Köln, aus der Generalstaatsanwaltschaft Köln selbst alle psychischkrank sind! Alle diese Ihre „Richter“-Kollegen benötigen selbst einen Betreuer für das Erlassen ihrer faschistischen „richterlichen Urteile“!

 

78.      Ihre Kollegen aus dem „Verwaltungsgericht“ Köln: „Richterin“ Nagel, „Richter“ Dittmers, „Richter“ Stemshorn und „Richter“ Koch, aus dem Amtsgericht Köln, aus dem Landgericht Köln, aus dem Bundesverfassungsgericht, aus der Staatsanwaltschaft Köln, aus der Generalstaatsanwaltschaft Köln haben selbst von meiner Person diesen „geistesgestörten Monster“ geschaffen und jetzt müssen sie selbst diesen „geistesgestörten Monster“ genießen!

 

79.      Diesen Strafbefehl 537 Cs 116/06 hat die Staatsanwaltschaft Köln nur mit einem verbrecherlichen Ziel beantragt, mich in die kölnische zugeschlossene psychiatrische Anstalt zwangsweise zu unterbringen, mich als „Psychischkrank“ machen.

 

80.      Diese mögliche bevorstehende Zwangsgutachtung von dem Psychiatriearzt, die die Staatsanwaltschaft über mich beharrlich durchführen will, weigere ich mich mit allen meinen Kräften, in dieser Zwangsgutachtung teilzunehmen, meine irgendwelche Angabe über meinem psychischen oder nicht psychischen Gesundheitszustand mitzuteilen. Ich weigere mich beharrlich auf jegliche Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen. Dem Sachverständigen sage ich kein Wort!

 

81.      Jedes mein Wort, jede meine Gesichtsmimik,  jede meine Körperbewegung wird nach der Anweisung der Staatsanwaltschaft Köln von dem Sachverständigen missbräuchlich gegen mich angewendet, damit mich somit durch falsche Gutachtung des Psychiatriearztes als „Psychischkrank“ erklären, weil das Gericht mich als „Psychischkrank“ auf jeden Fall machen müsse, damit meine Strafanträge gegen die korrumpierten bestechlichen Beamten der Einbürgerungsbehörde Köln los lassen!

 

82.      Außerdem nach § 246a S. 1 StPO ist damit nicht zu rechnen, dass das Gericht die Unterbringung meiner Person in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird, deshalb protestiere ich gewaltig gegen solche Zwangsuntersuchung des psychischen Zustandes meiner Person. Das ist eine Freiheitsberaubung von dem „Psychiatriefacharzt“ Hans-Martin Schuchardt!

 

83.      Gegen solchen Beschluss werde ich nach §81 Abs. 4 StPO meine sofortige Beschwerde einlegen, die eine aufschiebende Wirkung hat. Ich bin nicht krank! Ich bin Kerngesund!

 

84.      Wegen der „Schlussfolgerung“ dieser „Richter“ des „Verwaltungsgerichts“ Köln vom 03.01.2006, Paul Wolf sei „Geistesgestört“, herum diese ihre „Schlussfolgerung“ laufen schon 14 anderen Verfahren. Ihr „Rechtsstaat“ hat schon nur in diese seine „Schlussfolgerung“ - „Geistesgestört“ seit 03.01.2006 mindestens 10,000.00 EUR aufgewendet! Ihre diese „Richter“ des „Verwaltungsgerichts“ Köln sind die echten Verbrecher. Sie fügen durch ihre faschistischen Urteile ihrer deutschen schon schwachen Wirtschaft noch mehr Schaden zu und haben sie noch kein positives Ergebnis bekommen!

 

85.      Die Staatsanwaltschaft Köln will mich durch ihre Strafverfolgungsmaßnahmen danach nach der Verurteilung zusammen mit dem Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Dahmen und mit dem „Richter“ Stroh aus Deutschland zurück nach K…….. nach Abschiebungsmaßgaben des Aufenthaltsgesetzes abschieben lassen, wo mich die Muslimen sofort enthaupten.

 

86.      Als ehemaliger Muslime war ich noch in K……. in die katholische Religion konvertiert. Ich bin Katholik. Die Muslimen haben mich in K……… dafür mehr Mal zusammengeschlagen, wollten mich dafür enthaupten…. Solange das K……… ein muslimisches Land ist, besteht in K……… sehr hohe Gefahr für mein Leben, für meine Unversehrtheit! Letztes Beispiel ist der Fall mit dem abgeschobenen nach Afghanistan konvertierten in die christliche Religion Afghane.

 

87.      Unter welchem Namen will mich Einbürgerungsbehörde Köln zurück nach K…….. abschieben? Unter dem christlichen Taufnamen vom Apostel Pauls oder unter dem alten muslimischen Namen?

 

88.      In K……. besteht gegen mich ein Haftbefehl wegen meinem Hochverrat.

 

89.      Ich habe nach über 9 deutschen Lebensjahren keine mehr k…….. Staatsangehörigkeit! Ich bin staatenlos! Meine ehemalige k……… Staatsangehörigkeit wurde von der k……… Regierung noch im Jahr 2001 wegen meinem Hochverrat, Vaterlandverrat aberkannt. Das habe ich der Einbürgerungsbehörde Köln bei der Einbürgerungsantragstellung schriftlich erklärt. Außerdem der §21 Abs. 4 des k……….. Staatsangehörigkeitsgesetzes sieht automatische Ausbürgerung aus dem k……… Staatsverband vor, wenn ein K…….. im Ausland binnen 3 Jahren jegliche Verbindung mit dem k……… Staat verloren hat, nicht betreibt. 10 Millionen k……… Bewohnern sind nach dem Zerfall der Sowjetunion aus dem K……… gefluchtet, übersiedelt. Der Staat ist nicht imstande, solche „Massensausbürgerungsanträgen“ zu bearbeiten, auszustellen, zu überwältigen.

 

90.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln, die Staatsanwaltschaft Köln, der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Dahmen und der „Richter“ Stroh sind die Mörder!

 

91.      Sehr verehrte Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte würden Sie bitte diesen wilden deutschen Faschismus stoppen. Würden Sie bitte hier nach Köln eine Ihre hochrichterliche Kommission zuschicken. Kommen Sie bitte hier nach Köln, sehen Sie bitte hier alles selbst vor Ort.

 

92.      Sehr geehrte Mitglieder der Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. würden Sie bitte hier nach Köln kommen und sehen Sie bitte hier alles selbst vor Ort.

 

93.      Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben. Nach dem Erhalten der deutschen Staatsangehörigkeit reise ich für die Ewigkeit nach Australien, Stadt Darwin zu meinem Bruder - eigene Firminhaber, oder nach Amerika, Stadt Orlando zu meiner Schwester aus, um dort diesen Ihren faschistischen deutschen Alptraum zu vergessen. Dieses feuchte kalte Klima erträgt meine Gesundheit sowieso nicht, bin ich davon als Arbeitsunfähig geworden. Mit meinem jetzigen Flüchtlingspass bekomme ich dort kein Aufenthaltsrecht. Nach dem Erhalten der deutschen Staatsangehörigkeit verschwinde ich vom deutschen Boden in zwei Monaten und beantrage ich dort sofort die australische Staatsangehörigkeit. Ihre deutsche Staatsangehörigkeit können Sie mir sogar mit solcher entsprechenden Auflage geben, dass ich binnen zwei Monats aus Deutschland für die Ewigkeit verschwinde.

 

94.      Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden Sie bitte mir das deutsche Stimmrecht geben! Ich will wählen!

 

95.      Machen Sie sich keine Hoffnung, dass ich aufgebe! Meine Einbürgerungsanträge und diesbezüglich Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte werde ich bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen. Ich opfere mein Leben für die Abschaffung Ihres faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG!

 

96.      Würden Sie bitte mir Ihre schriftliche Bestätigung des Eingangs meiner Beschwerde und ihre Registernummer geben.

 

97.      Falls Sie diese meine Verfassungsbeschwerde ablehnen, würden Sie bitte dann mir bloß Ihren schriftlichen richterlichen Beschluss mit dem Siegel geben, da ich ihre negative Entscheidung unverzüglich vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte anfechten werde. Dort verlangen immer den endgültigen schriftlichen Beschluss des höchsten gerichtlichen Instanzen des Staates.

   

Zweiter Teil: gegen den widerlichen richterlichen faschistischen deutschen Anwaltszwang

     

98.      Gegen den widerlichen richterlichen faschistischen würdeverachtenden deutschen Anwaltszwang nach §29 Abs. 1 FGG, gegen §§ 78 bis 89, 114 ZPO, gegen die Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO, gegen §11 Abs. 2 ArbGG, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang und gegen die ähnlichen deutschen Zwangsgesetzen in dem ganzen deutschen Recht reiche ich diese meine Verfassungsbeschwerde ein.

 

99.      Meine Verfassungsbeschwerde gegen den widerlichen deutschen Anwaltszwang begründe ich wie folgt: das Oberlandesgericht Köln, 16. Zivilsenat hat meine Beschwerde gegen das eröffnete faschistische „Betreuungsverfahren“, 52 XVII W 272 vom „Richter“ am Amtsgericht Köln Stroh auf Grund des fehlenden bei mir nach §29 Abs. 1 FGG Anwalts als unzulässig verworfen.

 

100.      Keiner Rechtspfleger des Amts- und des Landgerichts Köln haben von mir persönlich meine Beschwerde gegen den Ablehnungsbeschluss des Landgerichts Köln, 1 T 129/06 zu Protokoll mit ihrer Begründung, sie dürfen das persönlich nicht machen, sie müssen ihre Beschwerde nur durch einen Anwalt uns eingehen lassen, beauftragen sie sich einen Anwalt, nicht aufgenommen.

 

101.      Ohne einen Anwalt nimmt das Oberlandesgericht meine Beschwerde zur Verhandlung nicht auf. Ich bin arm! Ich habe kein Geld für einen Anwalt!

 

102.      Ich kann nun gegen dieses eröffnete vom „Richter“ Stroh faschistische Betreuungsverfahren, 52 XVII W 272 gar nichts machen!

 

103.      Der §29 Abs. 1 FGG, der Anwaltszwang wird vom „Richter“ Stroh, von allen deutschen Richtern, von allen deutschen Beamten unverschämt missbraucht! Der deutsche „Rechtsstaat“, das Amtsgericht Köln, das „Verwaltungsgericht“ Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln decken ihr rechtswidrige verfassungswidrige ausländerdiskriminierende Unrecht unter dem Anwaltszwang, unter meiner Armut zu!

 

104.      Da ich total arm bin, erreiche ich wegen diesem deutschen widerlichen Anwaltszwang niemals meine nach §90 Abs. 2 BVerfGG notwendige Rechtswegerschöpfung, da der deutsche widerliche Anwaltszwang das Erreichen meiner vollständigen Rechtswegerschöpfung verhindert! Wegen diesem deutschen widerlichen Anwaltszwang kann meine Anfechtung des Ablehnungsgerichtbescheides des „Verwaltungsgerichts“ Berlin und des „Verwaltungsgerichts“ Köln weiter nach oben nicht gehen. Meine Rechtswegerschöpfung nach §90 Abs. 2 BVerfGG ist mit diesem Ablehnungsbeschluss des Oberlandesgerichts erreicht! Die höchste Instanz, die ich erreichte, ist somit bloß die sinnlose Einsteckung meiner persönlichen „Berufung“ in dem Briefkasten des Oberlandesgerichts.

 

105.      Ich kann jetzt selbst gegen diesen rassendiskriminierenden Beschluss des Oberlandesgerichts Köln gar nichts sagen! Durch diese Entscheidung hat das Gericht noch einmal bestätigt, dass die Ausländer in Deutschland die Sklaven der Deutschen waren und weiter bleiben müssen! Deutschen stehen unter dem besonderen Schutz der deutschen Justiz!

 

106.      Die deutschen Rechtsanwälte wollen mich aus rassistischem Grund, wegen meiner niedrigsten mongoloiden Rasse und wegen meinen „besonderen Klagen“ nicht verteidigen, damit keiner gelbehautiger mongoloiderassiger Ausländer in den deutschen Staatsverband aufgenommen würde und überhaupt solche Klagen erfolgt hätten! Die hochwertige deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht für die Mongolen!

 

107.      In meinen früheren Verfassungsbeschwerden wird mir vom Bundesverfassungsgericht andauernd geworfen: bei meiner Verfassungsbeschwerde sei die Subsidiarität nicht vorhanden. Wie kann ich überhaupt meine Rechtswegerschöpfung, meine notwendige Subsidiarität für meine Klage verwirklichen realisieren erreichen, falls dieser deutsche widerliche Anwaltszwang meinen weiteren Rechtsweg wie ein Schlagbaum zu macht! Keine deutsche Staatsangehörigkeit, kein deutsches Wahlrecht, keine nach Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes die Rechtswegoffenheit und kein Recht den faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Abwesenheit der Subsidiarität anzufechten! Gar nichts!

 

108.      Diese Rechtswegerschöpfung nach §90 Abs. 2 BVerfGG, die Sie von mir, von uns armen Kläger verlangen, ist eine sinnlose Sache, ist bloß eine dumme Papier-, und Zeitverschwendung von Ihren Kollegen. Sie fordern absichtlich von mir diese von uns unerreichbare unverwirklichbare Rechtswegerschöpfung, damit meinem Begehren nicht stattgeben. Sie verstehen es völlig gut, dass niemand von den Beamten, von den Richtern meinem Begehren nachgibt, mir die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht ohne die Arbeit gibt. Falls Sie aber Ihren deutschen widerlichen Anwaltszwang nicht aufheben wollen, dann geben Sie bitte mir eine Möglichkeit, mein Begehren und diesen faschistischen rassistischen ausländerfeindlichen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes direkt vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten. Bloß Sie dürfen meinem Begehren stattgeben. Bloß Sie dürfen diesen faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG aufzuheben.

 

109.      Diese widerliche Rechtswegerschöpfung können bloß die reichen Menschen leisten. Wegen dem deutschen widerlichen Anwaltszwang erreiche ich niemals das Nivea des Urteils des Oberlandesgerichts, des Bundesverwaltungsgerichtes, erreiche ich niemals die notwendige Subsidiarität für die Verfassungsbeschwerde.

 

110.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist eine echte Gefahr, ist ein echtes Hindernis für mein Leben, für mein Glück, für meine Zukunft! Dieser grundrechtswidriger allgemeiner Praxis von den Behörden und von den Gerichten, der in dem deutschen widerlichen Anwaltszwang eingeführt ist, wirkt mir entgegen. Dieser Verfassungsverstoß ist für mich besonders schwerwiegend.

 

111.      Alle meine früheren Beschwerden vor dem „Oberverwaltungsgericht“ NRW Münster in den gleichen gerichtlichen Streiten wegen der Einbürgerung wurden vom „Oberverwaltungsgericht“ NRW Münster überhaupt zur Verhandlung nicht aufgenommen, wurden überhaupt nicht geprüft, da ich mich nach §67 Abs. 1 S.1 VwGO nicht durch einen Anwalt habe vertreten lassen, da ich keinen Prozessbevollmächtigten nach §67 Abs. 1 S. 1 VwGO hatte, da ich meine Berufung selbst ohne einen Anwalt nicht einreichen dürfe.

 

112.      Meine Beschwerde vor dem Bundesgerichthof Deutschlands darf ich ohne irgendwelche vorherige Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht einreichen. Die negative Ablehnungsentscheidung des Oberlandesgerichts auf Grund des fehlenden bei mir Anwaltes darf ich vor dem Bundesgerichthof nicht anfechten, da ich mich vor dem Bundesgerichthof wieder durch einen Anwalt vertreten lassen.

 

113.      Meine Berufung gegen das Urteil des „Verwaltungsgerichts“ direkt vor dem Bundesverwaltungsgericht ohne die Vorentscheidung des Oberlandesgerichts und ohne einen Anwalt einzureichen, ist unzulässig, ist ein „Rechtsmissbrauch“, ist eine gesetzwidrige Handlung. Ich war bereits von dem Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2003 für solchen „Rechtsmissbrauch“ bestraft.

 

114.      Das Berufungsinstanz des Oberlandesgerichts, des Bundesgerichtshofes, des Bundes“Verwaltungsgerichts“ sagen mir somit: unsere Gebäude dürfen bloß die durch einen Anwalt vertretende Klagen und Beschwerden betreten! Auf selbstständigen Klagen, Beschwerden von den Ausländern werden wir überhaupt nicht beantworten, werden wir sie voll ignorieren!

 

115.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang macht meinen nach den Artikeln 17, 19 Abs. 4, 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i.V.m. §§ 13 Nr. 8a, 90 BVerfGG Rechtsweg endgültig zu! Deshalb kann ich Ihnen meine diese nach den Artikeln 17, 19 Abs. 4, 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i.V.m. §§ 13 Nr. 8a, 90 BVerfGG Verfassungsbeschwerde gegen den faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Staatsangehörigkeitsgesetzes bloß von dieser Nivea des Ablehnungsgerichtbeschlusses des Oberlandesgerichts einreichen. Ich habe keine andere Alternative, keine andere Möglichkeit.

 

116.      Es bleibt mir bloß einziges, diese rechtswidrige Betreuungsverfahren des Amtsgerichts und gleichzeitig diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang direkt vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten!

 

117.      Das ist alles die Willkür, das Zynismus der deutschen Richter! Das ist eine deutsche richterliche faschistische zynische Willkür! Das ist alles kein faires Verfahren! Der deutsche widerliche Anwaltszwang ist ein Kind der deutschen faschistischen Justiz!

 

118.      Ich brauche für mich keinen Rechtsanwalt! Es gibt in dieser Verhandlung überhaupt keine irgendwelchen schweren Fragen, Komplikationen, Problemen, überhaupt keine unklaren Sachen, so dass ich eine professionelle Beratung von einem professionellen Rechtsanwalt bräuchte!

 

119.      Ich will bloß die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht und das war’s! Alle Antworten auf alle möglichen Fragen kann ich problemlos in dem Grundgesetz, in dem Staatsangehörigkeitsgesetz und in den Algemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht finden. Es gibt in diesem Bereich bloß zwei kleine Gesetze! Insgesamt wird mein Problem mit den 50 Stück Wörtern umfasst! Falls ich wirklich irgendwelche juristische prozessuale Hilfe bräuchte, bloß dann möchte ich mir einen Rechtsanwalt beauftragen, dafür muss ich jedoch das Geld haben….

 

120.      Ich will mein Problem, mein Leben in die Hände eines Rechtsanwalts nicht abgeben! Ich will gegen meine Feinde selbst kämpfen! Ich will meine Verhandlung selbst führen! Ich will meine Entscheidung selbst treffen! Ich will meine Freiheit frei zu genießen! Ich will auf mich keinen diesen gesetzlichen Zwang spüren! Es gibt das Gericht und das reicht mir durchaus. Ich brauche keine noch eine gezwungene Verbindung, noch einen gezwungenen Vermittler zwischen mir und dem Gericht, zwischen mir und dem Gesetz. Ich will die Gesetze selbst lesen, selbst auslegen, selbst anwenden!

 

121.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang und solche ähnliche  Vorschriften in dem ganzen deutschen Recht entsprechen der europäischen Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte nicht. Der deutsche widerliche Anwaltszwang in dem deutschen Recht verletzt und begrenzt meine Menschenrechte, die mir die demokratische Europäische Union garantiert.

 

122.      Warum muss ich mein Begehren pflichtgemäß durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen? Ich will nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 c) der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten das Recht haben, mich selbst zu verteidigen, selbst zu entscheiden, wann ich mir eine Rechtsberatung brauche, ob ich mir überhaupt eine Rechtsberatung brauche! Jedoch nicht vom Gesetz, nicht vom Gericht gezwungen zu sein, mich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen! Jeder Bürger muss für sich selbst entscheiden, ob er überhaupt einen Rechtsanwalt beauftragen will und braucht!

 

123.      Durch diesen undemokratischen deutschen widerlichen Anwaltszwang, der  im §29 Abs. 1 FGG, im §67 Abs. 1 S. 1 der Verwaltungsgerichtordnung, in den §§ 78 – 89 der Zivilprozessordnung, in den §§ 11 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes vorgeschrieben ist, verletzt der deutsche „Rechtsstaat“ meine Menschenrechte und Grundfreiheiten, die mir im deutschen Grundgesetz und in den Präambel des Grundgesetzes und in den Art. 1 die Achtung meiner Menschenrechte, Art. 6 das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf sich selbst zu verteidigen, Art. 9 das Recht auf die Gedankenfreiheit, Art. 10 das Recht auf die freie Meinungsäußerung, Art. 13 das Recht auf die wirksame Beschwerde, Art. 14 das Recht auf das Diskriminierungsverbot, Art. 34 das Recht auf die Individualbeschwerden der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert sind.

 

124.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang und andere solche ähnlichen Gesetze Deutschlands verletzen meine Menschenrechte und Grundfreiheiten, die mir in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert sind. Art. 20 der Charta garantiert uns, dass alle Personen vor dem Gesetz gleich sind. Die Präambel garantiert mir das Recht auf die Gleichheit, auf die Demokratie, auf die „Rechtsstaatlichkeit“. Die Charta stellt die Person in den Mittelpunkt ihres Handelns. Art. 11 garantiert mir das Recht auf die freie Meinungsäußerung ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf die Staatsgrenzen. Art. 21  garantiert mir die Verbotsdiskriminierung wegen meiner sozialen Herkunft. Art. 41 garantiert mir das Recht, gehört zu werden. Art. 47 garantiert mir das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Art. 52 sieht die Einschränkungen meiner Rechte bloß dann vor, falls sie wirklich notwendig sind.

 

125.      Art. 36 der Verfahrensverordnung des Europäischen Gerichtshofes für die Menschenrechte erlaubt sich dem Beschwerdeführer auf jedem Stadium des Verfahrens selbst zu verteidigen.

 

126.      §22 des BVerfGG erlaubt sich dem Beschwerdeführer auf jedem Stadium des Verfahrens selbst zu verteidigen.

 

127.      Der §29 Abs. 1 FGG, §67 Abs. 1 VwGO, der Anwaltszwang wird von allen deutschen Beamten unverschämt massiv missbraucht! Das Oberlandesgericht Köln, das Amtsgericht Köln, das „Verwaltungsgericht“ Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln, die Bezirksregierung Köln decken ihre rechtswidrigen verfassungswidrigen ausländerdiskriminierenden Handlungen unter dem Anwaltszwang, unter meiner Armut!

 

128.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang hat von mir mein Recht auf die unmittelbare Anfechtung der begründeten auf den faschistischen, rassistischen, judenfeindlichen, menschenwidrigen, ausländerwidrigen, studentenwidrigen, verfassungswidrigen, nicht zeitgemäßen Einbürgerungsgesetzen Deutschlands des Beschlusses des Oberlandesgerichts entzogen.

 

129.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang und andere solche ähnliche Gesetze Deutschlands verletzen meine Grundrechte, die mir in dem deutschen Grundgesetz garantiert sind. Der deutsche widerliche Anwaltszwang schließt meinen Rechtsweg endgültig zu, der mir das deutsche Grundgesetz durch den Art. 19 Abs. 4 offen garantiert.

 

130.      Art. 19 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes entzieht von mir mein Grundrecht auf den selbstständigen Schutz und auf die selbstständige Berufung der gerichtlichen, fehlerhaften Entscheidungen über meine Klage. Die Beschränkungen dürfen bloß zum Schutz jedes Menschen, jedoch nicht bloß zum Schutz, zu Gunsten nur der Richter und der Rechtsanwälte verabschieden.

 

131.      Der deutsche „Rechtsstaat“ hält das eigene 80-millionenköpfige Volk für die dummen unfähigen Menschen, die nicht imstande sind, sich selbst vor dem Gericht zu verteidigen, sich selbst vor dem Gericht zu präsentieren. Bloß die Rechtsanwälte dürfen und können das machen. Bloß die Rechtsanwälte haben das Recht auf die gerichtliche Berufung meiner Klage. Ich habe kein Recht auf die selbstständige Berufung meiner Klage, meines Lebensproblems. Der deutsche widerliche Anwaltszwang Deutschlands erniedrigt meine, unsere Würde! Falls es nicht so ist, dann geben Sie bitte mir, den deutschen Bewohnern ihr natürliches Recht, ihre eigene Rechte selbst vor dem Gericht zu verteidigen.

 

132.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang verbietet meiner Persönlichkeit nach Art. 2, 3 Grundgesetzes frei zu entfalten und sagt mir, meine Rechte seien vor dem Gesetzt dennoch nicht gleich.

 

133.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang verbietet mir meine Meinung selbst frei zu gestalten, frei zu äußern. Ich müsse meine Meinung bloß durch eine Kontrolle, durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Ich dürfe meine Meinung selbst nicht bilden und nicht durchsetzen. Die Gerichte wollen bloß mit meinem Prozessbevollmächtigten reden. Ich sei für die Gerichte bloß ein unfähiger, inkompetenter Mensch.

 

134.      Falls ich einen Rechtsanwalt beauftrage, darf ich danach besonders selbst, direkt mit dem Gericht nicht verhandeln, nicht besprechen. Alle Papieren, alle Verhandlungen werden nur durch den Rechtsanwalt gehen. Ich bekomme keinen Briefverkehr. Ich werde bloß auf meine Verhandlung, auf mein Problem von der Seite anschauen. Der deutsche widerliche Anwaltszwang stellt alles so auf, dass zwei Menschen über mich, über meinem Problem reden und ich stehe bei der Seite wie ein hilfsloser dummer armer Mensch.

 

135.      Der Rechtsanwalt wird meine Sätze, meine Meinung, meine Gedanken nicht schreiben. Er wird bloß eigene Ansicht auf mein Problem schreiben. Ich kann mit meinem Rechtsanwalt bloß ein Mal im Monat durch einen Termin treffen. Ohne die Termine darf ich mich mit meinem Problem nicht beschäftigen.

 

136.      Nicht das Gericht, sonder der Rechtsanwalt entscheidet über den Ausgang meiner Beschwerde, ob meine Beschwerde überhaupt vor dem Gericht geht, ob ich überhaupt das Recht habe, mich zu beschweren. Falls der Rechtsanwalt „nein“ sagt, dann ist es für mich endgültig Schluss. Falls anderer zweiter, dritter, vierter Rechtsanwalt ebenfalls „nein“ sagen, jedoch der fünfte Rechtsanwalt sagt meiner Beschwerde „ja“, dann ist es entweder alle vier vorherigen Rechtsanwälte unobjektiv waren, oder dieser fünfter Rechtsanwalt bloß wegen meines armen Geldes, jedoch trotzdem Geldes, das grüne Licht für meine Berufung gibt.

 

137.      Nicht ein Mandant muss hinter einem Rechtsanwalt mit den Wörtern „Bitte, Bitte, Bitte“ laufen, sondern ein Rechtsanwalt muss hinter einem Mandanten mit den Wörtern „Bitte, Bitte, Bitte“ laufen. Nicht ein Mandant einen Rechtsanwalt suchen muss, sondern ein Rechtsanwalt muss einen Mandanten suchen. Nicht der Rechtsanwalt für mich der König ist, sondern ich bin der König für die Rechtsanwälte. Jeder Bürger ist der König für seinen Rechtsanwalt, für seinen Richter. Nicht die Deutschen sind die Sklaven von den Rechtsanwälten, von den Richtern, sondern die Rechtsanwälte, die Richter sind unsere treueren Diener. Sie müssen uns dienen! Die Richter, die Rechtsanwälte sind bloß die treuen Diener des deutschen Volkes und nicht umgekehrt!

 

138.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang stellt den Erfolg meines Prozesses, meines Problems, meines Lebens in der Abhängigkeit von der Bezahlung des Lohnes „meinem“ Rechtsanwalt. Falls ich „meinem“ Rechtsanwalt ganz gutes Geld einzahle, dann reicht er seine Berufung bei allen meinen nicht Erfolgaussichten Umständen ein. Falls ich ihm kein Geld auszahle, dann hau ab! Ohne das Geld habe ich überhaupt keine Chancen auf die Berufung gegen die rechtswidrigen Urteile.

 

139.      Alle Rechtsanwälte fragen mich auf der Stelle nach dem Geld. Die Rechtsanwälte fordern von mir einen Vorschuss 400 EUR und danach jeden Monat ab 100 EUR! Und wann sie erfahren, dass ich kein Geld habe, antworten mir auf der Stelle, tut uns Leid, bedauerlicherweise….

 

140.      Ein guter Rechtsanwalt wird 500 EUR pro Stunde bezahlt. Niemand von den Deutschen will einem armen ausländischen Flüchtling, noch einem Penner helfen, kostenlos eingebürgert zu werden. Die deutschen Rechtsanwälte wollen herum einem armen Ausländer kostenlos nicht laufen, damit noch ein armer Flüchtling ohne die Arbeit die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht bekäme.

 

141.      Ich bin davon fest überzeugt, dass die deutschen Rechtsanwälte wegen der aktuellen politischen Motiven meiner Einbürgerungsklage, wegen ihrer deutschen Nationalität, wegen ihrer politischen Überzeugung „weniger die armen Ausländer in Deutschland zu haben“, verteidigen sie mich nicht, werden sie mich umgekehrt „unter Wasser“ schieben, anstatt mir zu helfen.

 

142.      Ich kann nicht perfekt Deutsch. Mit meinem Rechtsanwalt muss ich nur durch einen Dolmetscher kommunizieren. Der Anwalt wird von mir einen Dolmetscher fordern. Für einen Dolmetscher habe ich auch kein Geld.

 

143.      Falls ich kein Geld habe, mir einen Anwalt zu beauftragen, dann muss mir mindestens das Recht zustehen, mich selbst zu verteidigen! Falls ich mir keinen Rechtsanwalt beauftragen will, dann muss es so sein. Der „Rechtsstaat“ hat hier kein Recht, keine Befugnisse meinen Willen auf die Selbstverteidigung gegen die Willkür der Behörden erwürgen.

 

144.      Nicht jeder Berufungsführer möchte selbst, ohne einen Verteidiger weiter die Beschwerde führen. Fast alle Berufungsführer beauftragen sich absichtlich und sinnvoll einen Rechtsanwalt, da sie möglich keine Ahnung in dem juristischen Gebiet, keine Zeit oder überhaupt kein Lust haben, selbst etwas zu schreiben.

 

145.      Diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang müssen Sie in dem ganzen deutschen Recht aufheben! Auf alle Stadien des gerichtlichen Verfahrens sollen die Menschen das Recht haben, ebenfalls selbst ihren Streit zu führen.

 

146.      Der Gesetzgeber, der „Rechtsstaat“ verschafft durch solche Beraubung meines letzten Geldes noch mehr Lohn für die wohlhabenden Rechtsanwälte, die bloß über meinem Geld und nicht über meinem Problem denken. Die einfachen Deutschen glauben an den Juristen, dass sie um die Gerechtigkeit, um unsere Rechte kämpfen, allerdings in Wirklichkeit kämpfen die Juristen nicht um die Gerechtigkeit, nicht um unsere Rechte, sondern sie denken bloß um unseres Geld, sich wie möglich mehr Geld durch den eingeführten schlauen deutschen widerlichen Anwaltszwang von uns zu verschaffen, heraus zu listigen. Sie verschleiern durch solche hohe Wörter die „Demokratie“, die „Gerechtigkeit“ ihr wirkliches gieriges Ziel.

 

147.      Die Rechtsanwälte verdienen durch diese schlau gesetzliche Regelung „Millionen“ und diktieren mir und ihren Mandanten den Gang meiner, unserer Beschwerden. Die Rechtsanwälte führen die Rechtssache absichtlich lange Zeit, damit mehr Geld von den Mandanten aufsaugen. Nicht die „Demokratie“, nicht die „Gerechtigkeit“ wollen sie erreichen, sondern sie wollen bloß unseres Geld, das sie durch diesen eingeführten schlauen deutschen widerlichen Anwaltszwang so raffiniert von uns abnehmen.

 

148.      Durch den deutschen widerlichen Anwaltszwang beraubt der Gesetzgeber mein letztes Geld dadurch, dass er mich zwingt, meinem Bevollmächtigten mein Geld auszuzahlen, das ich nicht habe. Durch den Raub meines mir von dem „Rechtsstaat“ geleisteten BAföGs, muss ich auf mein armes Essen, auf die andere gesellschaftliche Güte verzichten, da ich meinem Pflichtbevollmächtigten den Lohn auszahlen muss. Der „Rechtsstaat“ leistet zuerst einem Sozialhilfeempfänger Sozialhilfe und danach nimmt er sie durch diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang zurück.

 

149.      Durch Ihren deutschen widerlichen Anwaltszwang berauben die deutschen Rechtsanwälte, der Gesetzgeber das eigene deutsche Volk! Falls die deutschen Rechtsanwälte, der Gesetzgeber die reichen Menschen berauben, es wäre nicht so schlimm, jedoch falls die deutschen Rechtsanwälte, der Gesetzgeber die armen Menschen berauben, dann ist es faschistisch schrecklich.

 

150.      Sie sind die deutschen Juristen, Sie sind die deutschen Richter, Sie sind die deutschen Rechtsanwälte, Sie sind die deutschen Beamte, Sie haben für sich persönlich ein schlaues, ein listiges Gesetz erlassen. Durch diese ihre Beraubung des Lohnes von einfachen Deutschen, blockieren Sie somit die Beschwerde von unbequemen Menschen.

 

151.      Diesen verbrecherlichen Raub des deutschen Volkes rechtfertigt das Bundesjustizministerium Deutschlands mit zynischen Gründen, dass sie für die „Demokratie“, für den „Schutz der Bürger“ kämpfen, allerdings in der Wirklichkeit berauben sie das eigene deutsche Volk bis zum letzten Cent. Die Rechtsanwälte nutzen die Lebensprobleme der Deutschen aus und verdienen damit für sich auf der Not der Deutschen ganz gutes Geld! Durch den Raub des deutschen Volkes verschaffen sie für sich sehr höheren Lohn!

 

152.      Die habgierigen deutschen Juristen sind die Trickräuber, sind die Trickerpresser, sind die Trickbetrüger, sind die Trickdiebe des deutschen Volkes! Die gierigen deutschen Juristen berauben das eigene deutsche Volk! Es ist eine verbrecherliche Raubbande unter dem deutschen Volk!

 

153.      Die deutschen Richter zeigen durch ihren eingeführten schlauen deutschen widerlichen Anwaltszwang ihre unmenschliche Abneigung gegenüber mir, gegenüber den armen Deutschen, ihren Abscheu zu solchen selbständigen unjuristischen Beschwerdeführern. Die deutschen Richter ekeln sich von selbständigen Beschwerdeführern. Das gehe nicht, falls diese stinkenden Bauern selbst die adligen deutschen Richter mit ihren bäuerlichen Beschwerden belästigen! Sterben dann die deutschen Richter von ihrem Ekelhaftengefühl, dass ein irgendwelcher Bauer, Gaswasserinstallatour, Müllmann, Koch, Fahrer, Altenpfleger.… selbst seine Beschwerde zu ihnen einreicht. „Das sei unglaublich! Ein schmutziger Bauer erlaube sich mir dem Adligen deutschen Richter selbst seine stinkende Beschwerde zu schreiben! Du stinkender Arbeitsvieh, hau von mir ab!“

 

154.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang ist völlig bequem für die Gerichte, da die Rechtsanwälte alles für die Richter vorbereiten. Es ist bequem bloß für die Gerichte, jedoch für die Beschwerdeführer ist es nicht bequem. Der „Rechtsstaat“ kümmert sich bloß über die Richter, jedoch der „Rechtsstaat“ kümmert sich über die Beschwerdeführer nicht.

 

155.      Warum darf ich gemäß §29 Abs. 1 FGG vor dem Oberlandesgericht meine Berufung selbst nicht einzureichen? Bin ich eine miserable Person für den deutschen „Rechtsstaat“, die mit seinen Klagen die Ruhe der Richter der Oberlandesgerichte, der Bundesgerichte störe?

 

156.      Das ist keine Demokratie! Das ist kein faires Verfahren! Das ist kein Rechtsstaat! Das ist ein faschistischer Staat! In Frankreich darf jeder Fußgänger vor dem Gericht gehen und verklagen so viel und so lang wie er es will!

 

157.      Warum das Oberlandesgericht keine Verhandlung durchführt, da das Gericht mich für einen dummen nichts bedeutenden Menschen automatisch hält, da das Gericht voll gesichert ist, dass das Gericht gegen mich durch ihren eingeführten schlauen deutschen widerlichen Anwaltszwang voll geschützt ist. Durch diesen eingeführten schlauen deutschen widerlichen Anwaltszwang sind die deutschen Richter, die deutschen Rechtsanwälte völlig gut vor den Beschwerden vor den armen Klägern geschützt. Ein Richter, ein Rechtsanwalt ist momentan wie ein König und das deutsche Volk sind die Sklaven, die direkt mit dem Richter-König nicht zu sprechen dürfen. Unsere Bitteschriften vor dem König-Richter dürfen wir bloß durch einen Rechtsanwalt einzureichen…. Ein Rechtsanwalt ist in Deutschland Gott!

 

158.      Die armen Kläger dürfen bloß ihren abgelehnten Antrag auf Prozesskostenhilfe vor dem Oberwaltungsgericht gemäß §67 Abs. 1 Satz 2 VwGO als eine Ausnahme selbst zu beschweren und falls ihre Beschwerde abgelehnt wird, haben sie weiter keine winzige Chance ohne einen Anwalt weiter ihre Klage durchzusetzen. Auf alle meine Anträge vor dem Oberlandesgericht, mir einen Notanwalt zu gewähren, geben mir keinen Notanwalt, da der Notanwalt mir bloß dann gewähren wird, falls meine Klage nach §114 ZPO eine Aussicht auf Erfolg hätte! Es ist wie ein zugeschlossener Kreis! Eine Sackgasse!

 

159.      Wer hat Ihnen das Recht gegeben, über meiner Klage, Beschwerde bereits ohne eine gerichtliche Verhandlung solche meine Würde beleidigte Schlussfolgerung zu ziehen, dass meine Klage bereits keine Aussicht auf Erfolg hat! Warum der „Rechtsstaat“, der Gesetzgeber überhaupt entschieden hatten, dass meine Beschwerde bereits keine Aussicht auf Erfolg hat! Wie kann das Gericht ohne gerichtliche Verhandlung bereits Konsequenzen ziehen, meine Klage habe keine Aussicht auf Erfolg? Das ist eine Beleidigung!

 

160.      Das Gericht darf  ohne die Verhandlung nicht entscheiden, ob meine diese Beschwerde begründet oder unbegründet sei. Das Gericht hält mich bereits ohne die Verhandlung für einen dummen Menschen, der diese dummen aussichtslosen Klagen einreicht. Und wie es überhaupt entscheiden wird, falls diese Entscheidung nicht durch die gerichtliche Verhandlung getroffen wird: „…Ach du meine Güte, ich habe heute wieder Migräne an das Wetter und mein Blasen habe wieder entzündet…. Also, diese acht Stück Klagen seien irgendwie unbequem, uninteressant. Wir weisen sie ab, als ob sie keine Aussicht auf Erfolg hätten, aber für diese neunte Klage müssen wir doch grünes Licht geben. Wir dürfen doch nicht alles abweisen.... Wir müssen doch auch etwas tun…. O'key, ich sei auch einverstanden…. Wann kriege ich endlich meinen Rentenbescheid, es sei bereits viel Zeit nach meiner Antragstellung vergangen…“

 

161.      Ich bin fest davon überzeugt, meine Klage hat sehr große Aussicht auf Erfolgt! Das bedeutet, dass ich ohne Geld keinen gerichtlichen Schutz in Deutschland bekomme. Das bedeutet alles, dass ich ohne Geld in dem demokratischen „Rechtsstaat“ gar nichts bin. Ohne einen Anwalt sind alle Türen aller Gerichte für mich und für allen armen Kläger von allen Seiten zu! Und das passiert in der zivilisierten demokratischen Republik in dem demokratischen Europa!

 

162.      Diese Ihre „Aussicht auf Erfolg“ stammt von der Nazirechtsprechung, wann der „Rechtsstaat“ die Menschen, die für das deutsche Reich keine Aussicht auf Erfolg hatten, unbequem waren, sterilisiert, aufgehängt, erschossen, vergiftet, vernichtet. Damals galten auch Erbkrankheitgerichte, Eugenikgerichte. Die Todesfabriken waren damals ganz genau und ordentlich organisiert.

 

163.      Was wird nun mit mir? Die Staatsangehörigkeitsgebühren sind sehr hoch! Die Rechtsanwaltsgebühren sind sehr hoch! Die Gerichte haben über mich die ausländerverachtete Schlussfolgerung gezogen, dass meine Klage keine Aussicht auf Erfolgt hat. Wegen dem eingeführten schlauen deutschen widerlichen Anwaltszwang darf ich nun weiter meinen gerichtlichen Streit nicht führen. Die Erste Instanz des „Verwaltungsgericht“es Köln ist die Erste und die Letzte, die höchste Instanz für mich und für solche Kläger wie ich bin. Es ist für mich bereits Schluss, Ende!

 

164.      Was soll ich nun tun? Das Oberlandesgericht hat meine Beschwerde abgewiesen. Weiter wird über meiner Beschwerde ohne einen Anwalt und ohne die ausgedachten für meine Klage negativen Aussichte auf Erfolg überhaupt nicht verhandelt. Die Unobjektivität des Amtsgerichts Köln, des Landsgerichts Köln darf ich weiter ohne einen Anwalt vor dem Oberlandesgericht nicht anfechten, darf ich keine deutsche Staatsangehörigkeit, kein deutsches Wahlrecht bekommen!

 

165.      Der Gesetzgeber, der „Rechtsstaat“, die Gerichte haben bloß mit dem schlechten undemokratischen Absicht diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang gegen die armen Menschen eingeführt, damit solche arme kleine unwichtige Menschen, wie ich bin, ihren Scheißmund nicht aufmachen könnten, damit die armen Menschen kein eigenes Scheißwort vor dem Gericht aussagen könnten, damit wir immer schweigen müssten. Der „Rechtsstaat“, der Gesetzgeber, die Gerichte verteidigen sich durch diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang vor solchen unbequemen Menschen wie ich bin. Die armen Menschen sind automatisch in der deutschen Gesellschaft die schlechten Zweisorten Menschen. „Falls Du Arm bist, muss Du seinen Mund immer zu halten!“

 

166.      Durch diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang entzieht der „Rechtsstaat“, der Gesetzgeber von mir, von den Menschen das garantierende uns im Art. 17 des Grundgesetzes Recht auf die Petition. Jeder Mensch darf so lange und so viel beschweren, wie er es will. Und auf jede seine Beschwerde muss der „Rechtsstaat“ reagieren.

 

167.      So genannte Querulanten sind wie der Motor der Gesellschaft, ist wie die Warnung für den Unrechtsstaat, ist wie ein Barometer der Gesellschaft. A.Merkel, E.Stoiber, G.Westerwelle, Rote, Grüne, Rose, Violette Parteien, jeder Politiker sind dann auch die Querulanten. Ich habe noch nie gehört, dass jemand von den Politikern ihre Zufriedenheit über die heutige deutsche Regierung geäußert hätte. Dann sind sie auch alle Querulanten.

 

168.      Falls es ein Mensch weint, weint und weint, dann gibt es dazu ein Grund. Und diesen Grund müssen die Richter, die Juristen herausfinden und ihn beseitigen. Die Menschen werden ohne den Grund nicht jammern!

 

169.      Falls der „Rechtsstaat“ die Angst hat, dass die „Querulanten“ die Gerichte belästigen werden, dann muss der „Rechtsstaat“ einfach mehr Richterarbeitsplätze schaffen. Für jede Beschwerde muss der „Rechtsstaat“ die Offenheit des Rechtsweges ohne irgendwelche Grenzen garantieren und keinen vorherigen Konsequenzen zu ziehen, ob die Beschwerde zulässig oder nicht zulässig sei.

 

170.      Das ist keine faire Gerechtigkeit. Durch diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang haben die armen gesundschwachen Menschen kein Recht auf ein faires Verfahren, haben kein Recht auf die Berufung. Es gibt in dem deutschen „Rechtsstaat“ keine Berufung für die einfachen armen Menschen! Theoretisch und wörtlich sagen alle, das sei nicht Wahr, die armen Menschen haben in Deutschland das Recht auf ein faires Verfahren…. Jedoch in der Praxis, in der Wirklichkeit ist es völlig anders. Die armen Menschen können in der Wirklichkeit ihr Recht auf ein faires Verfahren nicht realisieren! Die armen Menschen können in der Wirklichkeit einen Rechtsanwalt ohne das Geld nicht finden! Die armen Menschen dürfen sich selbst nicht zu verteidigen!

 

171.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist gut für eine Reihe von den zu faulen Richtern, die nicht arbeiten wollen, sondern bloß das Geld und ihren dienstlichen Aussehen genießen. Sie fühlen sich durch den deutschen widerlichen Anwaltszwang von den „Queralten“ voll geschützt: „Schon wieder ein Querulant….“.

 

172.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist gut für eine Reihe von den zynischen Gesetzmissbrauchenden Beamten, die durch diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang ihre ungesetzlichen Handlungen aufdecken und fühlen sie sich von den „Queralten“ voll geschützt: „Schon wieder ein Querulant….“.

 

173.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist gut für eine Reihe von den zynischen Gesetzmissbrauchenden Firmen, Geschäftführern, die durch diesen deutschen Anwaltszwang ihre ungesetzlichen Handlungen aufdecken und fühlen sie sich von den „Queralten“ voll geschützt: „Schon wieder ein Querulant….“.

 

174.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist bloß gegen die Menschen, gegen die freie Stimme eines Menschen, gegen die freie Meinung eines Menschen, gegen die Deutschen gerichtet. Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist der moderne deutsche Genozid gegen das eigene deutsche Volk! Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang vernichtet den Selbstbewusst jedes Menschen in Deutschland! Ein Beschwerdeführer ist in der Bundesrepublik Deutschland der Mist!

 

175.      Die Bundesverfassungsgerichtrichter haben ebenfalls kein Interesse, diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang aufzuheben. Sie verteidigen auf jeden Preis den geltenden deutschen widerlichen Anwaltszwang. Ansonst werden Sie ebenfalls mehr arbeiten, mehr schreiben, mehr tippen….

 

176.      Die Stellung des Bundesjustizministeriums ist eine Armenmenschenhassende Stellung. Die Beamten des Bundesjustizministeriums sind alle saureich. Sie haben Geld, Mercedes, Erbe und tolle Zukunft! Solche saureichen erfolgreichen Deutschen wollen in ihrem Reichtum ruhig und ungestört schwimmen. Wir seien die armen Menschen, mit unseren Jammern, stören wir für die solchen erfolgreichen Juristen, ihr glückliches Leben zu genießen….

 

177.      Wer hat es bereits ohne die gerichtlichen Verhandlung bereits entschieden, dass es meine Beschwerde unzulässig und unbegründet ist: „…offensichtlich unzulässige oder unbegründete Rechtsmittel und Klagen werden an die Oberlandesgerichte herangetragen“. Ein Richter darf sich solche Gedanken ohne eine entsprechende Verhandlung überhaupt nicht zulassen.

 

178.      „…Schutz der rechtsunkundigen Bürger“, ist eine zynische Stellungnahme der saureichen Beamten des Bundesjustizministeriums, ist ein zynischer Grund des „Rechtsstaates“ für die Einführung des deutschen widerlichen Anwaltszwanges. Vor wem der „Rechtsstaat“ die „rechtsunkundigen Bürger“ schützt? Ohne diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang können sich solche „rechtsunkundige Bürger“ immer noch einen Anwalt beauftragen. Dafür braucht der „Rechtsstaat“ keinen speziellen deutschen widerlichen Anwaltszwang einzuführen, damit die rechtsunkundigen Bürger beschützen. Der eingeführte deutsche widerliche Anwaltszwang ist kein Rechtsfertigungsgrund zum Schutz der rechtsunkundigen Bürger. Das ist auf jeden Fall kein Notschutz für die rechtsunkundigen Bürger. Jedoch der „Rechtsstaat“ schützt somit die armen rechtsunkundigen oder rechtskundigen Bürger nicht.

 

179.      Der „Rechtsstaat“ braucht über die Richter nicht kümmern. Alle Richter sind gemäß dem §9 Nr. 4 des deutschen Richtergesetzes die wohlhabenden reichen Menschen. Alle Richter sind die glücklichen Menschen, die das Geld die Macht und das Respekt in Einem haben! Und ich habe gar nicht! Das ganze mein Vermögen, das ich in den neun Jahren von den Sperrmülles gesammelt hatte, wird höchstens auf drei-vier Tausend Euro geschätzt. Bloß ein Anzug von einem irgendwelchen Richter, Rechtsanwalt, Jura-Professor kostet fünf Tausend Euro! Alle Juristen sind die saureichen Menschen! Und diese saureichen Juristen berauben von uns Armen noch mehr Geld!

 

180.      Die Deutschen hassen die armen schwachen ungesunden Menschen! Je mehr armen schwachen ungesunden Menschen nach Deutschland kommen, desto mehr ihr Reichtum müssen die reichen Deutschen mit Armen teilen! Solche reichen Deutschen hassen mich, da ich auch arm bin! Ohne das Geld darf ich meine Rechte nicht beschützen, nicht durchsetzen. Ohne das Geld kann ich mir keinen Rechtsanwalt beauftragen. Ohne das Geld finde ich mir keinen Dolmetscher. Ohne das Geld bekomme ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht. Ohne das Geld bin ich für die Deutschen ein schlimmer zweite Klasse Mensch. Ohne das Geld bin ich in dem „Rechtsstaat“ gar Nichts!

 

181.      Der „Rechtsstaat“ schützt die Richter auf jeden Preis vor den armen Menschen. Bloß die reichen Menschen können sich einen Anwalt leisten und beauftragen. Die Armen müssen sich weit von den Gerichten halten. Die Deutschen Bundestagabgeordnete, das deutsche Bundesjustizministerium, die deutschen Richter, die deutschen Beamte, die deutschen Rechtsanwälte mögen bloß die reichen Menschen. Die deutschen Richter arbeiten bloß mit Reichen und für die Reichen! Die armen Menschen mögen sie nicht! Die Armen sind für die deutschen Richter unerwünscht, ist eine Belastung! Die Armen belästigen die deutschen Richter!

 

182.      Der deutsche widerliche Anwaltszwang widerspricht der sozialen Gerechtigkeit den Sozialstaatsprinzipien, die in dem Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes vorgeschrieben sind. Die Gerichte, der „Rechtsstaat“ sollen das Not, das Elend von dem armen Menschen, meinen sozialen Status, meine soziale Probleme, die auf mein Leben, die auf diesen Streit einen wesentlichen Einfluss üben, berücksichtigen.

 

183.      Falls ein Richter, Rechtsanwalt, Volljurist einen privaten gerichtlichen Streit beginnt, braucht er keinen Rechtsanwalt, da er sich als Volljurist selbst verteidigen darf. Das bedeutet, dass sich bloß die elitären adligen Menschen-Juristen selbst zu verteidigen dürfen. Ich und die anderen 80 Millionen von den Deutschen gehören wir zu solchen elitären adligen Personen nicht.

 

184.      Warum sich ein Jurist selbst verteidigen darf, falls er die Scheidung mit seinem Ehegatte beginnt? Er braucht dann keinen Rechtsanwalt. Und warum ich und andere 80 Millionen Bewohner Deutschlands das nicht zu machen dürfen? Ist ein Jurist in Deutschland besser als ich? Bin ich schlimmer als ein Justizminister? Ist ein Justizminister in Deutschlands besser als 80 Millionen Bewohner Deutschlands? Sind 80 Millionen Bewohner Deutschlands schlimmer als ein Jurist?

 

185.      Diese in dem deutschen Rechtssystem Einschränkung unserer Grundrechte widerspricht dem Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 des Grundgesetzes, da diese eingeführte von dem „Rechtsstaat“ Einschränkung nicht allgemein, sondern bloß für die Nichtvolljuristen angewendet wird. Diese Beschränkung des Gesetzes, dieser deutsche widerliche Anwaltszwang muss gemäß Art. 19 Abs. 1 Grundgesetzes für alle Menschen auch für die Volljuristen, für die Rechtsanwälte, für die Richter gleich gelten! Jedoch dieser deutsche widerliche Anwaltszwang, diese Beschränkung der Menschenrechte gilt für die Rechtsanwälte, für die Volljuristen, für die italienischen, für die maltesischen, für die estländischen, für die kanarischen…. für die EU-Juristen nicht, da die EU-Juristen die besseren Menschen als Nichtjuristen sind!

 

186.      Die EU-Juristen haben hier eine Privilegierung vor allen Menschen in Europa. Die EU-Juristen haben das „blaue“ Blut und die Bauer, die Schlosser, die Ärzte, die Fahrer, die Putzfrauen, die Kellner.… und die anderen zehntausenden Berufen haben in Vergleich zu den Juristen das „schmutzige“ Blut. Der „Rechtsstaat“ hebt 800.000 Juristen auf eine hohe adligknochige Lebensnivea in Vergleich zu anderen 450 Millionen europäischen Nichtjuristen hoch! Es ist keine Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist wie das berühmte adolfhitleres Gesetz: Gesetz zum Schutz des „juristischen“ Blutes und der „juristischen“ Ehre!

 

187.      Die Juristen aus allen europäischen Ländern sind den deutschen Juristen gleichgestellt. Das bedeutet, dass sich die europäischen Juristen in Deutschland selbst ohne den deutschen widerlichen Anwaltszwang zu verteidigen dürfen. Und die echten deutschblütigen Deutschen, die nicht Juristen sind, dürfen sich in dem eigenen Vaterland, auf dem eigenen Boden selbst nicht zu verteidigen, da ein Jurist aus Griechenland, aus Polen, aus Slowenien, aus.…. ein besserer, kluger Mensch als ein irgendwelcher Nichtjurist-Deutscher ist. Die Polen sind in Deutschland besser als die Deutschen! Jeder europäischer Jurist ist besser kluger als Deutscher Boris Becker, Günter Grass, Angela Merkel, Verona Feldbusch….

 

188.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist gegen das eigene deutsche Volk, gegen das eigene deutsche Blut gerichtet! Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang widerspricht dem Abs. 4 des Art. 20 Grundgesetzes „Jeder Deutsche hat das Recht zum Widerstand, zur Verteidigung“, jedoch durch diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang darf sich Deutscher auf dem eigenen Boden selbst nicht verteidigen.

 

189.      Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist eine offene Wunde auf der Demokratie des deutschen „Rechtsstaates“, der europäischen Union!

 

190.      Nach meinen diesen gesetzlichen Kämpfen und meinem Wunsch danach im Asylrecht zu arbeiten, geben mir Juraprofessoren keine Möglichkeit weiter zu studieren. Sie erniedrigen immer meine Noten, damit mich aus dem Studium abstoßen. Alle Juraprofessoren sind gegen meine diese Beschwerde, gegen meinen diesen Einbürgerungsstreit. Sie kritisieren mich alle von allen Seiten. Der deutsche widerliche Anwaltszwang sei für sie persönlich besser. Sie wollen doch Jurist werden….

 

191.      Wegen diesem deutschen widerlichen Anwaltszwang erreiche ich das Nivea des Bundesverfassungsgerichtes niemals! Ich muss nun diesen deutschen widerlichen Anwaltszwang vernichten, damit morgen den faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG vernichten und danach die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht kostenlos ohne die Gesetzlichvorgeschriebenen 60. Monaterenteversicherungsbeiträgen bekommen.

 

192.      Mit großer Ungeduld warte ich auf Ihre faire Entscheidung. Würden Sie bitte diesen Genozid gegen das deutsche Volk, den deutschen widerlichen Anwaltszwang, den Vertretungszwang, den Bevollmächtigtenzwang in dem ganzen deutschen Recht abschaffen, aufheben, vernichten, als nichtig erklären….

 

193.      Ich kämpfe für die Rechte der Deutschen und der Ausländer gegen die Willkür Ihrer deutschen Richter, gegen die Willkür Ihres deutschen „Rechtsstaates“, gegen die Willkür Ihrer deutschen Behörden. Ich mache für das deutsche Volk diesen eingeführten von Ihrem „Rechtsstaat“ schlauen deutschen widerlichen faschistischen Anwaltszwang kaputt! Ich mache für die Ausländer diesen faschistischen rassistischen ausländerfeindlichen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG kaputt! Ich werde es so lange machen, solange ich lebe, bis zum letzten Atemzug. Entweder sollen die Deutschen mich töten oder mir Ihre deutsche Staatsangehörigkeit, Ihr europäisches Wahlrecht, Ihr deutsches Wahlrecht geben. Ich gebe nicht auf.

 

194.      Mein heller Wunsch, Deutscher zu werden, ist keine Verunglimpfung des Staates, ist keine Beleidigung, ist keine verbrecherliche Tätigkeit gegen die demokratische Ordnung, gegen das deutsche Volk, ist kein Terrorismus, ist keine Hassepredigung!

 

195.      Würden Sie bitte alle erteilte mir die Gebühren vom Amtsgericht Köln, von dem Oberlandesgericht Köln, von dem „Verwaltungsgericht“ Köln, von dem Oberlandesgericht Münster, von dem Bundesverwaltungsgericht, von der Einbürgerungsbehörde Köln, von der Bezirksregierung Köln, als ungesetzliche aufheben und den deutschen Staat verpflichten, meine ganzen Aufwendungen, die ich für die Überwindung dieser Problematik ausgegeben habe, mir zu erstatten.

 

196.      Würden Sie bitte auch alle meine früheren Verfassungsbeschwerde vom 28.03.2003, vom 06.10.2003, vom 03.05.2004 - 2 BvR 1328/04, vom 12.10.2004 - 2 BvR 1481/04, vom 22.12.2004 - 2 BvR 1481/04, vom 17.05.2005 - 2 BvR -861/05, vom 07.09.2005 - 2 BvR 1582/05  und alle Anlagen zu Ihnen in diesem Verfahren prüfen. Würden Sie bitte alle mein Schreiben, alle Anlage bei dem „Verwaltungsgericht“ Köln, bei dem „Oberverwaltungsgericht“ Münster, Verfahren 19 E 38/06, bei dem Bundesverwaltungsgericht anfordern und sie ebenfalls durchstudieren.

 

197.      Ich habe kein Geld. Ich bin völlig mittellos. Würden Sie bitte von mir keine Gerichtskosten verlangen.

 

Der GUS-Rechtsanwalt

Der deutsche Schriftsteller

Der deutsche Dichter

Der Märtyrer des rassistischen deutschen Volkes

Der staatenlose Einbürgerungsbewerber

Paul Wolf

Anlage:

Beschluss des „Oberverwaltungsgerichts“ Köln 16 Wx 90/06

Beschluss des Landgerichts Köln 1 T 129/06 vom 07.04.2006

Beschluss des Amtsgerichts Köln 52 XVII W 272 vom 20.02.2006

Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006

Brief des Amtsgerichts Köln vom 02.03.2006

Brief der Einbürgerungsbehörde Köln 323-4.4 – W 13/2005 vom 13.02.2006

Mitteilung OVG NRW vom 16.01.2006, 19 E 38/06

Beschluss Bundesverfassungsgericht vom 28.03.2006, 2 BvQ 17/06

Beschluss Bundesverfassungsgericht vom 28.02.2006, 2 BvR 218/06

Mitteilung des Präsidenten des Amtsgerichts Köln vom 30.03.2006, 313 V – 25/06 Sdb.

Mitteilung Der Generalstaatsanwalt vom 08.05.2006, 53 Zs 192/06

Strafbefehl des Amtgerichts Köln 537 Cs 116/06 vom 07.04.2006

Beschluss OVG Münster vom 11.05.2006, 19 B 631/06

 

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Der GUS-Rechtsanwalt

Der deutsche Schriftsteller

Der deutsche Dichter

Der Märtyrer des rassistischen faschistischen deutschen Volkes

Der Kölner staatenlose Einbürgerungsbewerber

Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln                                                           10.07.2006

www.akkaly.be

Präsidenten des Amtsgerichts Köln

Kopie:         Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006 Karlsruhe

Aktenzeichen:                 1 BvR 1263/06

Kopie:         Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006 Karlsruhe

Aktenzeichen:                 2 BvR 1274/06

Kopie:         Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006 Karlsruhe

Aktenzeichen:                 2 BvR 1296/06

Kopie:         Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V.

Amalienstr. 49 a

80799 München

www.KVPM.de

Kopie:         „Oberverwaltungsgericht“ für

das Land Nordrhein-Westfalen

Postfach 6309

48033 Münster

Aktenzeichen:                 19 E 38/06

Kopie:         Mein dieses nächste Beweismittel zu meinen am 22.12.2004 und am 29.07.2005 eingelegten Beschwerden

Cour européenne des Droits de l'Homme

Conseil de l' Europe

F – 67075 STRASBOURG CEDEX

Registriernummer: 1329/05

Kopie:         Dokumentations- und Informationszentrum für

Rassismusforschung e.V.

Postfach 1247

35002 Marburg

www.dir-info.de

Dritter Antrag

auf die Besorgnis der Befangenheit des Faschisten der NAZI-Richter der NAZI-Henker der K……..jäger Stroh nach §42 ff. ZPO

Sehr geehrter Herr Präsident am Amtsgericht Köln,

1.      würden Sie bitte das faschistische „Betreuungsverfahren“ 52 XVII W 272 des Faschisten der NAZI-Richter der NAZI-Henker der K…….jäger Stroh einstellen und alle seine faschistischen Maßnahmen gegen meine Person stoppen!

2.      Über meinem Ersten Antrag vom 24.03.2006, Aktenzeichen: 313 V – 25/06 Sdb. auf die Besorgnis der Befangenheit des Faschisten der NAZI-Richter der NAZI-Henker der K………jäger Stroh nach §42 ff. ZPO haben Sie noch keine Entscheidung getroffen!

 

3.      Über meinem Zweiten Antrag vom 19.06.2006 auf die Besorgnis der Befangenheit des Faschisten der NAZI-Richter der NAZI-Henker der K……..jäger Stroh nach §42 ff. ZPO haben Sie noch keine Entscheidung getroffen!

 

4.      Dieser Faschist der NAZI-Richter der NAZI-Henker der K……..jäger Stroh ist kein Mensch, ist kein Richter, sondern ein Ungetötener, ein Überlebender, ein gebliebener aus dem Zweiten Weltkrieg Faschist!

 

5.      Das Bundesverfassungsgericht entscheidet jetzt über meine drei Verfassungsbeschwerden in gleicher Sache:

1 BvR 1263/06 gegen dieses „Betreuungsverfahren“ 52 XVII W 272,

2 BvR 1274/06 gegen diesen Faschisten der NAZI-Richter der NAZI-Henker der K……jäger am Amtsgericht Köln Stroh,

2 BvR 1296/06 gegen die faschistische „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen, Email: dagmar.dahmen@stadt-koeln.de  

 

6.      Ich weigere mich auf jegliche Zusammenarbeit mit diesem Faschisten der NAZI-Richter der NAZI-Henker der K………jäger Stroh und mit seiner faschistischen Sekretärin-Helferin Zimmermann. Für diesen Faschisten der NAZI-Richter der NAZI-Henker der K…….jäger Stroh und für seine faschistische Sekretärin-Helferin Zimmermann, für sie beiden muss man ein gemeinsames Betreuungsverfahren eröffnen und sie beiden zwangsweise in die kölnische zugeschlossene psychiatrische Anstalt lebenslänglich unterbringen. Sie sind beide psychischkrank! Nicht bin ich! Sie sind beide Faschisten!

 

7.      Ich will ihre widerlichen Gesichte nicht zusehen. Ich will ihre widerlichen Stimmen nicht zuhören. Ich gönne diesem Faschisten der NAZI-Richter der NAZI-Henker der K………jäger Stroh von ganzem Herzen an dem Prostatakrebs zu sterben! Ich gönne dieser faschistischen Sekretärin-Helferin Zimmermann an dem Gebärmutterkrebs zu sterben! Ich verfluche sie beiden und ihre ganzen arischen widerlichen Nachkommen!

 

Der GUS-Rechtsanwalt

Der deutsche Schriftsteller

Der deutsche Dichter

Der Märtyrer des rassistischen faschistischen deutschen Volkes

Der Kölner staatenlose Einbürgerungsbewerber

Paul Wolf

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Der GUS-Rechtsanwalt

Der deutsche Schriftsteller

Der deutsche Dichter

Der Märtyrer des rassistischen faschistischen deutschen Volkes

Der Kölner staatenlose Einbürgerungsbewerber

Paul Wolf

Horststr. 6

51063 Köln                                                           17.07.2006

www.akkaly.be

Präsidenten des Amtsgerichts Köln

Kopie:         Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006 Karlsruhe

Aktenzeichen:                 1 BvR 1263/06

Kopie:         Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006 Karlsruhe

Aktenzeichen:                 2 BvR 1274/06

Kopie:         Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006 Karlsruhe

Aktenzeichen:                 2 BvR 1296/06

Kopie:         Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V.

Amalienstr. 49 a

80799 München

www.KVPM.de

Kopie:         „Oberverwaltungsgericht“ für

das Land Nordrhein-Westfalen

Postfach 6309

48033 Münster

Aktenzeichen:                 19 E 38/06

Kopie:                  Mein dieses nächste Beweismittel zu meinen am 22.12.2004 und am 29.07.2005 eingelegten Beschwerden

Cour européenne des Droits de l'Homme

Conseil de l' Europe

F – 67075 STRASBOURG CEDEX

Registriernummer: 1329/05

Kopie:         Dokumentations- und Informationszentrum für

Rassismusforschung e.V.

Postfach 1247

35002 Marburg

www.dir-info.de

Vierter Antrag

auf die Besorgnis der Befangenheit des zuständigen Leiters des Faschisten der NAZI-Richter der NAZI-Henker der K……jäger Stroh nach §42 ff. ZPO

Sehr geehrter Herr Präsident am Amtsgericht Köln,

8.      würden Sie bitte das faschistische „Betreuungsverfahren“ 52 XVII W 272 des Faschisten der NAZI-Richter der NAZI-Henker der K……..jäger Stroh einstellen und alle seine faschistischen Maßnahmen gegen meine Person stoppen!

 

9.      Würden Sie bitte den zuständigen Leiter des Faschisten der NAZI-Richter der NAZI-Henker der K………jäger Stroh nach §42 ff. ZPO aus dem Richterdienst entlassen. Er darf als Richter nicht arbeiten! Dieser zuständige Leiter einer richterlichen Team ist kein „Leiter“, sonder der Brigadenführer einer Todeskopf-SS-Vernichtungsabteilung am Amtsgericht Köln! Diese ganze seine „richterliche Abteilung“ besteht von ungetöteten faschistischen Mördern, die jetzt eine Maske eines Richters tragen!

 

10.      Dieser faschistische Leiter organisiert diese ihre ganze faschistische Hetzerei, Hetzjagd gegen mich! Er gibt seinem Untergebenen faschistischen Richter Stroh seinen Befehl mich zu vernichten, mich zu vergaßen, mich im Offen zu verbrennen! Seine Großeltern hatten bestimmt in KZ-Lagern zehntausenden Ausländern vergaßt, die Hektaren von ausländischer Haut von Ausländern abgerissen und jetzt wollen dieser zuständige Leiter des Richters Stroh zusammen mit diesem Faschisten Stroh mich auf Leder verwenden und für ihren Ehefrauen, Töchter, Söhne die Ledereinkaufstaschen von meiner Haut, die Stiefel von meiner Haut, die Ledertasche für MP-3-Player von meiner Haut herstellen.

 

11.      Über meinem Ersten Antrag vom 24.03.2006, Aktenzeichen: 313 V – 25/06 Sdb. auf die Besorgnis der Befangenheit des Faschisten der NAZI-Richter der NAZI-Henker der K………jäger Stroh nach §42 ff. ZPO hat dieser zuständige Leiter noch keine Entscheidung getroffen!

 

12.      Über meinem Zweiten Antrag vom 19.06.2006 auf die Besorgnis der Befangenheit des Faschisten der NAZI-Richter der NAZI-Henker der K………jäger Stroh nach §42 ff. ZPO hat dieser zuständige Leiter noch keine Entscheidung getroffen!

 

13.      Über meinem Dritten Antrag vom 10.07.2006 auf die Besorgnis der Befangenheit des Faschisten der NAZI-Richter der NAZI-Henker der K……….jäger Stroh nach §42 ff. ZPO hat dieser zuständige Leiter noch keine Entscheidung getroffen!

 

14.      Dieser zuständige Leiter des Faschisten Stroh ist kein Mensch, ist kein Richter, sondern ein Ungetötener, ein Überlebender, ein gebliebener aus dem Zweiten Weltkrieg Faschist!

 

15.      Sie, faschistischer zuständiger Leiter ihres faschistischen Richters Stroh, würden Sie bitte das faschistische „Betreuungsverfahren“ 52 XVII W 272 des Faschisten der NAZI-Richter der NAZI-Henker der K……..jäger Stroh einstellen und alle seine faschistischen Maßnahmen gegen meine Person stoppen!

 

16.      Wenn Sie faschistischer zuständiger Leiter jetzt mir keinen ihren Bescheid geben und diese ihre faschistische Hetzjagd auf meine Person nicht aufhören, werde ich gegen Sie persönlich meinen Strafantrag stellen und auf Ihnen schon bekannten Schema gegen Ihren persönlichen gegen mich richterlichen Faschismus vorgehen!

 

17.      Das Bundesverfassungsgericht entscheidet jetzt über meine drei Verfassungsbeschwerden in gleicher Sache:

1 BvR 1263/06 gegen dieses „Betreuungsverfahren“ 52 XVII W 272,

2 BvR 1274/06 gegen diesen Faschisten der NAZI-Richter der NAZI-Henker der K……jäger am Amtsgericht Köln Stroh,

2 BvR 1296/06 gegen die faschistische „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen, Email: dagmar.dahmen@stadt-koeln.de .

 

18.      Ich weigere mich auf jegliche Zusammenarbeit mit diesem Faschisten der NAZI-Richter der NAZI-Henker der K……..jäger Stroh und mit seiner faschistischen Sekretärin-Helferin Zimmermann. Für diesen Faschisten der NAZI-Richter der NAZI-Henker der K………jäger Stroh und für seine faschistische Sekretärin-Helferin Zimmermann, für sie beiden muss man ein gemeinsames Betreuungsverfahren eröffnen und sie beiden zwangsweise in die kölnische zugeschlossene psychiatrische Anstalt lebenslänglich unterbringen. Sie sind beide psychischkrank! Nicht bin ich! Sie sind beide Faschisten!

 

19.      Ich will ihre widerlichen Gesichte nicht zusehen. Ich will ihre widerlichen Stimmen nicht zuhören. Ich gönne diesem Faschisten der NAZI-Richter der NAZI-Henker der K………jäger Stroh von ganzem Herzen an dem Prostatakrebs zu sterben! Ich gönne dieser faschistischen Sekretärin-Helferin Zimmermann an dem Gebärmutterkrebs zu sterben! Ich verfluche sie beiden und ihre ganzen arischen widerlichen Nachkommen!

 

Der GUS-Rechtsanwalt

Der deutsche Schriftsteller

Der deutsche Dichter

Der Märtyrer des rassistischen faschistischen deutschen Volkes

Der Kölner staatenlose Einbürgerungsbewerber

Paul Wolf

 

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Das nennt man die „Einbürgerung“ auf Deutsch! Das nennt man die „Gerechtigkeit“ auf Deutsch! Anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit ist die deutsche zugeschlossene psychiatrische Anstallt! Die Ausländer, die das deutsche Wahlrecht beharrlich begehren, werden von der Bundesrepublik Deutschland in die zugeschlossene psychiatrische Anstalt geliefert! Anstatt der deutschen Einbürgerungsurkunde ist das deutsche Gefängnis, ist die deutsche Gefangenschaft!

 

 

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Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006  Karlsruhe                                                                    10.07.2006

Aktenzeichen:              1 BvR 1263/06

Beschwerdeführer:       der GUS-Rechtsanwalt

der deutsche Schriftsteller

der deutsche Dichter

der Märtyrer des rassistischen faschistischen deutschen Volkes

der staatenlose Einbürgerungsbewerber

Paul Wolf

Horststr. 6

51063  Köln

Deutschland

Niederlassungserlaubnis für die

Bundesrepublik Deutschland

mongoloide Volkszugehörigkeit

rassistische Universität zu Köln

Rechtswissenschaft/Staatsexamen, 9 Fachsemester

www.akkaly.be

Beschwerdegegner:      Bundesrepublik Deutschland

vertreten durch das Oberlandesgericht Köln

Reichenspergerplatz 1

50670  Köln

Aktenzeichen:              16 Wx 90/06

1 T 129/06      LG Köln

Beschwerdegegner:      Bundesrepublik Deutschland

vertreten durch das Amtsgericht Köln

50922 Köln

Aktenzeichen:              52 XVII W 272

Kopie:                         Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006  Karlsruhe

Aktenzeichen:              2 BvR 1274/06

Kopie:                         Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006  Karlsruhe

Aktenzeichen:              2 BvR 1296/06

Kopie:             „Oberverwaltungsgericht“ für

das Land Nordrhein-Westfalen

Postfach 6309

48033  Münster

Aktenzeichen:              19 E 38/06

Kopie:             Gesundheitsamt für die Stadt Köln

Neumarkt 15 – 21

50667 Köln

Kopie:             Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V.

Amalienstr. 49 a

80799  München

www.KVPM.de

Kopie:             Landgericht Köln

5. Zivilkammer (Fiskuskammer)

Luxemburger Straße 101

50922  Köln

Aktenzeichen:              5 O 395/05

Kopie:    Mein dieses nächste Beweismittel zu meinen am 22.12.2004 und am 29.07.2005 eingelegten Beschwerden

Cour européenne des Droits de l'Homme

Conseil de l' Europe

F – 67075 STRASBOURG CEDEX

Registriernummer:               1329/05

Kopie:                    Dokumentations- und Informationszentrum für

Rassismusforschung e.V.

Postfach 1247

35002      Marburg

www.dir-info.de

Stellungnahme

Sehr verehrte Richter des Bundesverfassungsgerichts,

 

1.      am 28.06.2006 habe ich vom Oberverwaltungsgericht Münster eine Abschrift einer privaten „psychiatrischen Stellungnahme“, einer persönlichen literarischen Ansicht eines deutschen Bürgers Hans-Martin Schuchardt vom 25.05.2006 über die erfassten Briefe über meiner Person erhalten.

 

2.      Diese kritische literarische „Zusammenfassung seiner psychiatrischen Stellungnahme“ ist kein nach Zivilprozessrecht oder nach Verwaltungsprozessrecht oder nach Europäischem oder nach Weltweitem Prozessrecht juristisches Rechtsverfahren. Das Zivilprozessrecht und das Verwaltungsprozessrecht sehen solche „Stellungnahmen“ überhaupt nicht vor. Welche rechtlich-prozessuale Funktion diese merkwürdige literarische kritische „Stellungnahme“, einer persönlichen Ansicht eines deutschen Kritikers Hans-Martin Schuchardt über die erfassten Briefe über meiner Person erfüllen soll? Mit dieser privaten „Stellungnahme“, mit dieser persönlichen literarischen Ansicht des Autors über die erfassten Briefe über meiner Person bin ich selbstverständlich überhaupt nicht einverstanden.

 

3.      Diese „Stellungnahme“ ist eine schmähe literarische Kritik des Kritikers Hans-Martin Schuchardt, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an einer Form einer nach §186 StGB Üblen Nachrede, §187 StGB Verleumdung leidet und die mit sich die Meinungsfreiheit übersteigt. Der Kritiker Hans-Martin Schuchardt hat dazu überhaupt keine irgendwelche gesetzliche Grundlage erwähnt, wenn sein dieses geschmackloses literarisches Werk als ein juristischer prozessualer Akt genannt werden dürfte.

 

4.      Diese merkwürdige gesetzlose Abgabe einer privaten kritischen schmähen literarischen „psychiatrischen Stellungnahme“, einer persönlichen literarischen Ansicht eines deutschen Kritikers Hans-Martin Schuchardt über die erfassten Briefe über meiner Person darf das Gericht in seinem Urteil zu seiner Begründetheit nicht aufnehmen.

 

5.      Alle meine Briefe, über die der Autor in seiner dieser literarischen „Stellungnahme“ beschreibt, habe ich nicht selbst erfasst geschrieben, sondern meine Jurakommilitone. Alle diese Schreiben, die ich nur unterschrieben habe, gehören nicht mir. Es ist alles  nicht mein Gedankengut. Ich habe alle diese Schreiben nur nicht lesend unterzeichnet. Viele andere Briefe haben sogar meine zahlreichen Freundinnen, Freunde großzügig anstatt mir unterzeichnet und sie den Adressaten weiter selbst geliefert. Viele Briefe davon habe ich überhaupt nicht gesehen.

 

6.      Ich will nur die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich will nur das deutsche Wahlrecht und durch welches Schreiben bekomme ich es, interessierte mich nicht. Als Endergebnis will ich nur den deutschen Pass, um wählen zu dürfen.

 

7.      Der Autor hat die fremden nicht mir gehörenden Schreiben von tausenden Studenten kritisch bewertet und diese seine literarische Kritik über die Schreiben von mehreren Studenten hat er rechtsmissbräuchlich an allein meine Person, auf das Inneren meines Gehirns aufgehängt, als ob dieses ganze Schreiben mein persönliches aus meinem Gehirn produziertes Gedankengut ist.

 

8.      Der Autor erfüllt in seiner dieser literarischen Zusammenfassung nur eine Rolle des Kritikers der gemeinsamen jugendlichen künstlerischen Kreativität der Universitätsstudenten. Bei uns an der juristischen Fakultät ist ein Geldwettbewerb über alle diese erfassten Schreiben eröffnet. Ganze diese unsere gemeinsame jugendliche künstlerische Kreativität haben wir auch auf unserer gemeinsamen Webseite  www.akkaly.be  gestellt.

 

9.      Der Autor ist aber nicht ehrlich, weil er nur meine Briefe seit Februar 2006 befasst und meine Briefe seit April 2002 bis Februar 2006 hat er überhaupt nicht beschrieben. Diese seine kritische literarische Ansicht unserer gemeinsamen jugendlichen künstlerischen Kreativität hat er nur im Zeitabstand von Februar 2006 bis April 2006 befasst. Aus welchem Grund hat der Autor nur diese Jahrzeit umfasst, bleibt für uns sein künstlerisches geistiges Geheimnis.

 

10.      Meine Briefe aus den Jahren 2002 haben noch mehreren meine Kommilitonen geschrieben, die jetzt schon als Richter, als Staatsanwalt, als Rechtsanwalt tätig sind. Ein ist sogar am Autounfall gestorben. Dann hätte der Autor noch mehr Stoff für seine kritische Gestaltung unserer gemeinsamen jugendlichen künstlerischen Kreativität gehabt.

 

11.      In seiner kritischen literarischen Zusammenfassung nimmt der Autor seine gleiche 1-zu-1 vermutliche Stellung, wie das Verwaltungsgericht Köln in seinem rechtswidrigen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006, als ob meine Person mein Willen in allen Bereichen, die mit dem Einbürgerungsverfahren zusammenhängen, nicht mehr frei bestimmen könne. Herr Wolf leide an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an einer psychischen Störung. Diese Erkrankung habe Einfluss auf sein Verhalten.

 

12.      Wenn es eine Erkrankung sei, muss dann die Bundesrepublik Deutschland mich jetzt heilen und als Heilmittel für die Genesung meiner Person nach dieser Stellungnahme eines ARZTES mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben. Dann wäre meine Person nach dieser ärztlichen Stellungnahme eines ARZTES voll gesund.

 

13.      Die Bundesrepublik Deutschland ist dazu verpflichtet über dem Gesundheitszustand jedes Bürgers Sorge zu machen, zu kümmern. Die Bundesrepublik Deutschland muss mir jetzt nach dieser ärztlichen Stellungnahme eines ARZTES für die Genesung meiner erkrankten Gesundheit die deutsche Staatsangehörigkeit geben. Meiner erkrankten Gesundheit könne nach dieser ärztlichen Stellungnahme eines ARZTES nur die Einbürgerung helfen.

 

14.      Es gebe nach dieser ärztlichen Stellungnahme eines ARZTES und des „Verwaltungsgerichts“ Köln kein anderes Heilmittel für Genesung meiner erkrankten Gesundheit. Nur die Bundesrepublik Deutschland kann mich jetzt nach dieser ärztlichen Stellungnahme eines ARZTES und des „Verwaltungsgerichts“ Köln heilen und eine dringende ärztliche Hilfe für meine erkrankte Gesundheit durch die Einbürgerung meiner Person in den deutschen Staatsverband leisten, weil diese Erkrankung Einfluss auf mein ganzes Verhalten habe, weil sie mir in anderen Lebensbereichen massiv störe, weil es ein ernsthaftes Hindernis für mein ganzes weiteres Leben ist. Mit der Einbürgerung meiner Person in den deutschen Staatsverband werde meine erkrankte Gesundheit geheilt und meine Person vor dem Zerfall gerettet.

 

15.      Die Bundesrepublik Deutschland darf mich jetzt nach dieser ärztlichen Stellungnahme eines ARZTES und des „Verwaltungsgerichts“ Köln in dieser meiner schwierigen Situation in Stich nicht lassen. Nichtvergabe mir der vom ARZT verschriebenen Heilmittel deutschen Staatsangehörigkeit wäre es eine verbrecherliche Gefahrenaussetzung nach §221 StGB, Unterlassene Hilfeleistung nach §323c StGB von der Bundesrepublik Deutschland, unmittelbar von der Einbürgerungsbehörde Köln.

 

16.      Geben Sie mir bitte die deutsche Staatsangehörigkeit und dieses Problem wird so einfach nach 5 Jahren dieses Rechtsstreites gelöst. Ich habe alle Voraussetzung für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt. Ich will wählen. Ich will das Recht auf das deutsche Stimmrecht haben.

 

17.      Der Autor lügt, dass die Einrichtung einer Betreuung vom Amt für öffentliche Ordnung angeregt wurde. Diese solche „Anregung“ war nur eine private persönliche Bitte der faschistischen „NAZI-Beamtin“ Leiterin der Ausländerbehörde Köln Frau Dagmar Dahmen, Email: dagmar.dahmen@stadt-koeln.de . Niemand hat vor dem Amtsgericht Köln einen entsprechenden amtlichen dem Gesetz entsprechenden Antrag gestellt. Nur eine private „Bitte“ der Leiterin der Ausländerbehörde Köln ist keine rechtliche dafür Grundlage.

 

18.      Amt für öffentliche Ordnung und der Leiter nur der kleinen Abteilung für die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten bei der Ausländerabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung haben keine gesetzliche Befugnisse auf die Eröffnung nach §1896 BGB eines Betreuungsverfahrens von Amts wegen vor dem Gericht gegen seine Einbürgerungsbewerber. Die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen ist dafür nicht Zuständig. Die Leiterin der Ausländerbehörde Köln Dagmar Dahmen ist hier nicht „Anregungberechtigt“. Es fehlt ihr die gesetzliche Zuständigkeitsberechtigung, die gesetzliche Antragsberechtigung.

 

19.      Mit welchem Zweck wollte der Autor meine vor ihm persönliche Erscheinung, meine mit ihm „Zusammenkooperation“, wenn er meine Person schon ohne diese „Zusammenkooperation“ als „psychischkrank“ erklärt. Was wäre gewesen, wenn er mit mir einen Augenkontakt gehabt hätte? Er hätte dann mich sofort in die kölnische zugeschlossene psychiatrische Anstalt zwangsweise untergebracht. Es wäre sein nächster Verbrechen nach §239 Abs. 2 StGB Versuchte Freiheitsberaubung gewesen. Diese meine Weigerung war dann eine Rettungsaktion für meine Person vor dem Messer eines Nazihenkers-Arztes, vor der Zwangssterilisation von der faschistischen NAZI-SS-Einheit.

 

20.      Der Autor hat keine eigenen ärztlichen fachlichen Gedanken vorgetragen. Er hat nur den Text des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 wiedergegeben und hat er ein Paar Sätzen aus den Fachbüchern erwähnt. Und solche seltsame gesetzlose verfassungswidrige „Stellungnahme“ will die deutsche Justiz, die Bundesrepublik Deutschland als ein genügender Beweis einer „psychischen Störung“ für einen Ausländer akzeptieren. Für die dummen widerlichen Ausländer sei es vollkommen genug!

 

21.      Diese ganze Vorführung, die der Autor für seine „Begründung“ aufnimmt, nennt man als Abwehrrecht jedes Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG gegen den Staat, als Recht jedes Europäers auf ein zügiges und faires Verfahren nach Art. 6, 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

 

22.      In seiner kritischen „BEURTEILUNG“ auf Seite 8  über die gemeinsame Kreativität der Universitätsstudenten schreibt der Autor unwahrheitsweise In seinen Äußerungen zeigen sich eindeutig Symptome einer ausgeprägten paranoiden Symptomatik. Es handelt sich offensichtlich um einen systematisierten Verfolgungswahn“. Das ist eine unverschämte verbrecherliche nach §263 StGB Betrug, §278 StGB Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnissen, §279 StGB Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Er hat meine Person überhaupt nicht gesehen. Er hat die Stimme meiner Person überhaupt nicht zuhören. In über 4 Jahren dieses Einbürgerungsstreites hat mich keiner Richter, überhaupt niemand ins Gesicht gesehen, niemand hat mit mir persönlich gesprochen.

 

23.      In weiteren Ausführungen auf Seite 8, 9 seiner kritischen „BEURTEILUNG“ über die gemeinsame Kreativität der Universitätsstudenten schreibt der Autor „die wahnhaften Vorstellungen beeinflussen sein Handeln nur im Bereich der gerichtlichen und behördlichen Auseinandersetzungen“. Wie soll man diese „hochwissenschaftliche“, „hochmedizinische“ Schlussfolgerung verstehen? Wie kann es so was in einem „Rechtsstaat“ funktionieren, so dass die Ausländer bei den deutschen Einbürgerungsbehörden die „wahnhaften Vorstellungen“ sofort kriegen, weil die Faschisten bei den Einbürgerungsbehörden sitzen.

 

24.      Eine psychische Störung ist es nach medizinischer Ansicht nicht anderes als eine vorübergehende Entzündung des Inneren des Gehirns. Eine psychische Störung kann nur auf einen Objekt, nur auf einen Ereignis nicht fokussiert sein. Sie beeinflusst auf alle Handlungen des Kranken, des Betroffenen. Wenn meine Person „psychischkrank“ sein sollte, dann es ist aus medizinischer Ansicht völlig unmöglich, wenn ein krankhafter Zustand über 4 Jahren nur über die Nummer 4 S. 1 Abs. 1 §8 StAG ununterbrochen andauernd verläuft. Eine psychische Störung, insbesondere die Entzündung des Gehirns kann 4 Jahre lang nur über die Nummer 4 S. 1 Abs. 1 §8 StAG ununterbrochen nicht verlaufen. Jede Entzündung des Gehirns kann auf keinen Fall über 4 Jahren ununterbrochen verlaufen. Jede Krankheit, jeder Krankheitszustand, jede Entzündung hat irgendwann sein Ende.

 

25.      Und wie kann es sein, dass das Gehirn meiner Person nur gegenüber der Nummer 4 S. 1 Abs. 1 §8 StAG entzündet, aber gegenüber der Nummer 3, der Nummer 2, der Nummer 1 ist nicht entzündet? Wie kann es in der deutschen medizinischen „Psychiatrie“ sein, dass die Hirnrezeptoren jedes Einbürgerungsbewerbers automatisch nur gegenüber der Nummer 4 entzündet sind, aber gegenüber den Nummern 1-3 sind sie nicht entzündet? Jede Empörung jedes Einbürgerungsbewerbers gegenüber der Nummer 4 betrachtet die Bundesrepublik Deutschland, die deutsche medizinische „Psychiatrie“, der deutsche „Rechtsstaat“ automatisch als eine „psychische Störung“.

 

26.      Seit über vier Jahren bestreite ich nur §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG, aber mit anderen drei Einbürgerungsvoraussetzungen, die in den Nummern 1 bis 3 vorgeschrieben sind: Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung - Nummer 1, keine Verurteilung wegen einer Straftat – Nummer 2, eigene Wohnung – Nummer 3 bestreite ich nicht, habe ich niemals bestritten. Ich bestreite nur die Nummer 4 – „ein Ausländer muss imstande sein, sich und seine Angehörigkeit zu ernähren“.

 

27.      Wenn nach ihrer „staatlichen“ Gerechtigkeit, nach ihrer deutschen Psychiatriemedizin die Hirnrezeptoren jedes Einbürgerungsbewerbers automatisch und zielgerichtet nur gegenüber Nummer 4 entzündet sein sollen, dann müssen sie nicht unsere ausländischen Hirnrezeptoren beschuldigen, sondern ihre arischen faschistischen Gehirne beschuldigen, müssen Sie dann diese Nummer 4 überdenken, müssen Sie diese vier verbrecherlichen „Richter“ Dittmers, Stemshorn, Koch, Stroh, diesen verbrecherlichen „Beamten“ Dahmen, diese verbrecherliche Einbürgerungsbehörde Köln, diesen „Facharzt“ Schuchardt überdenken.

 

28.      Ich habe, und ich hatte in 10 deutschen Lebensjahren keinerlei Problem in allen anderen Lebensbereichen. Bis der Beantragung meiner Einbürgerung hatte ich keinerlei Probleme mit den Behörden. Mein deutsches und überhaupt mein ganzes Lebenslauf sind einwandfrei. Dieses ganze „Problem“ geht nur um die Nummer 4. Ich bin nicht krank. Ich bin kerngesund.

 

29.      In seinen weiteren Ausführungen auf Seite 10, 11 seiner kritischen „BEURTEILUNG“ über die gemeinsame Kreativität der Universitätsstudenten schreibt der Autor keine eigene medizinische ärztliche fachliche Diagnose, sondern schließt er sich einfach nur zur Ausführungen des „Verwaltungsgerichts“ Köln an und die ganze diese merkwürdige literarische kritische „Stellungnahme“ ist schon fertig.

 

30.      Auf Seite 10 seiner kritischen „BEURTEILUNG“ über die gemeinsame Kreativität der Universitätsstudenten eröffnet endlich der Autor seine wahre Absicht, die wahre Ziel dieser „psychiatrischen Stellungnahme“, dieser Verfolgung meiner Person von der Bundesrepublik Deutschland, „er könnte ihn nicht daran hindern, weiter Beschwerden und Eingaben bei Gerichten oder sonstigen Institutionen zu machen“. Das ist der einzige Hauptgrund für diese deutsche staatliche faschistische nazistische Betreuungsschweinerei! Das ist der Hauptgrund für dieses faschistische Unrecht der Bundesrepublik Deutschland! Die Bundesrepublik Deutschland will damit nur meinen Mund durch diese Zwangsunterbringungsmaßnahmen zu schließen! Ausländer müssen MAUL HALTEN UND GEHORCHEN!

 

31.      Diese seine ganze dumme voll inkompetente kritische literarische „Zusammenfassung“ über unsere gemeinsame jugendliche künstlerische Kreativität der Universitätsstudenten ist völlig unverständlich unklar verwirrt.

 

32.      Es ist doch unklar, wo diese „eine partielle Geschäfts- und Prozessunfähigkeit vorliegt“? Wo sie „vorliegt“? Bei wem sie „vorliegt“? In diesem ganzen Einbürgerungsverfahren, in diesem ganzen Einbürgerungsstreit oder doch bei dieser Person Wolf? Was bedeutet überhaupt dieser Satz „eine partielle Geschäfts- und Prozessunfähigkeit vorliegt“? Welche Funktion überhaupt dieser Satz „eine partielle Geschäfts- und Prozessunfähigkeit vorliegt“ in dieser „Zusammenfassung“ erfüllt?

 

33.      Und wenn doch diese „partielle Geschäfts- und Prozessunfähigkeit“ bei der Person Wolf „vorliege“, ist es gemäß §104 BGB juristisch und sprachlich-grammatisch völlig falsch! Bei einem Menschen kann solche „eine partielle Geschäfts- und Prozessunfähigkeit vorliegt“ nicht sein, sondern bei einem Menschen kann nur „Sein-Zustand“ sein, wird nur das Verb „sein“, nur ein Partizip, vielleicht auch ein Passivzustand und kein Nomen „Geschäfts- und Prozessunfähigkeit“ verwendet. Das Partizip wird klein geschrieben, wie es in dem Gesetz §104 BGB steht. Zum Beispiel: Person A. ist partiell geschäftsunfähig, ist partiell prozessunfähig.

 

34.      Diese „Zusammenfassung“ dieses psychischkranken „Arztes“ Schuchardt ist auf Vietnamesisch geschrieben. Die arme Goethe-Sprache hat keinen anderen fachlichen Ausdruck. Dieser „Arzt“ Schuchardt ist selbst geschäftsunfähig. Dieser „Arzt“ Schuchardt ist selbst prozessunfähig. Dieser „Arzt“ Schuchardt steht unter den Drogen. Er hat diesen seinen literarischen Ergüsse über die erfassten Briefe über meiner Person unter dem seinen nächsten tiefen Drogenrausch geschrieben.

 

35.      Und wenn doch diese Person Wolf „partielle Geschäfts- und Prozessunfähigkeit“ sein sollte, dann in welchen Grenzen, in welchem Volumen? Solche feste ärztliche wissenschaftliche Feststellung über dem ganzen geistigen Zustand eines Menschen wäre nur eines bedeuten, solche handelnde Person wäre in allen Lebensbereichen voll geschäftsunfähig, wäre in allen Lebensbereichen voll prozessunfähig, wäre in allen Lebensbereichen voll unhandlungsfähig, wäre in allen Lebensbereichen voll krank. Aber dieser „Arzt“ Schuchardt widerspricht sich weiter selbst „nur die, die mit dem Einbürgerungsverfahren zusammenhängen“.

 

36.      Diese seltsame „Zusammenfassung“ ist völlig verwirrt, ist völlig unklar. In einem Satz stellt der Autor gleichzeitig zwei Urteile fest, die betroffene Person Wolf sei „in allen Lebensbereichen partielle Geschäfts- und Prozessunfähigkeit“ und gleichzeitig stellt er aber durch das Koma weiter fest, „nur die, die mit dem Einbürgerungsverfahren zusammenhängen“. Dann ist diese Person Wolf doch „in allen Lebensbereichen“ oder doch nur in „die mit dem Einbürgerungsverfahren zusammenhängen“  „Geschäfts- und Prozessunfähigkeit“?

 

37.      Dieser Autor soll seine „fachliche gutachtliche Stellungnahme“ genauer und deutlicher definieren, entweder diese betroffene Person Wolf „in allen Lebensbereichen partielle Geschäfts- und Prozessunfähigkeit“ oder „nur in seinem Einbürgerungsverfahren“ ist, wenn er doch dazu vom Gericht beauftragt ist.

 

38.      Ein Arzt der Psychiatrie darf keine Diagnose über die Funktion des Gehirns seines vermutlichen Patienten nur auf Grund der von ihm gelesenen Briefe des Freundschaftskreises seines Patienten feststellen, dabei mit diesem seinem vermutlichen Patienten überhaupt keinerlei Augenscheinkontakt, keinerlei Hörscheinkontakt zu haben! Der Arzt muss seinen Patienten berühren, mindestens zusehen, zuhören! Die Medizinmaterie funktioniert so nicht!

 

39.      Dieser ganze über 4 Jahre lange Einbürgerungsrechtsstreit ist schon ein Mist, und dieser psychischkranker „Arzt“ der Psychiatrie Schuchardt hat diesen Rechtsstreit durch seine „psychiatrische Stellungnahme“ noch mister, noch scheißter, noch widerlicher, noch unklarer gemacht.

 

40.      Die fremden inkompetenten Leser, die anderen fremden verschiedenen Institutionen werden diese betroffene Person Wolf auf Grund dieser völlig unklarer verwirrten gesetzlosen „Zusammenfassung“ schon automatisch als „psychischkrank“ behandeln.

 

41.      Diese wahnhaften Vorstellungen des Autors Schuchardt über die gemeinsame jugendliche künstlerische Kreativität der Universitätsstudenten und diese seine Verbindung dieser Kreativität mit meiner Person, mit Funktion des Inneren des Gehirns meiner Person ist genau wahnsinnig. Diese ganze seine seltsame Stellungnahme dieses fragwürdigen Autors, der sich unter dem Pseudonym „Arzt“ preisgibt, ist seine krankhafte paranoide Störung. Dieser literarische Kritiker-Autor Schuchardt benötigt dringend selbst eine psychiatrische Betreuung. Er ist selbst psychischkrank! Sein Beruf hat ihn psychischkrank geistesgestört gemacht! Würden Sie bitte diesen literarischen Kritiker Schuchardt unverzüglich in der kölnischen zugeschlossenen psychiatrischen Anstallt zwangsweise unterbringen!

 

42.      Dieser literarische Kritiker-Autor Schuchardt ist Betrüger. Dieser literarische Kritiker-Autor Schuchardt ist überhaupt kein Arzt. Dieser literarische Kritiker-Autor Schuchardt hat überhaupt keine Ahnung in der Medizin. So schreiben die Ärzte nicht. Sein Arztdiplom, seine Zulassung zur ärztlichen Behandlung muss der Staat überprüfen.

 

43.      Dieser „Arzt“ Schuchardt behandelt die Menschen nicht, sondern er macht die Menschen umgekehrt krank, damit am Morgen von ihnen einfach noch mehr Geld für sich kassieren! Dieser „Arzt“ Schuchardt ist der habgierige Verbrecher! Dieser „Arzt“ Schuchardt ist der heimtückische, grausame, gemeingefährliche Todesangel!

 

44.      Ich bereite jetzt gegen diesen „Arzt“ Schuchardt meine nächsten Anträge vor der Bezirksregierung Köln auf die Entziehung seiner „ärztlichen“ Berufserlaubnis und vor dem Gesundheitsamt auf den Widerruf und Erklärung als nicht stattgefunden dieser seiner erlassenen wahnsinnigen literarischen kritischen Psychiatrischen „Stellungnahme“.

 

45.      Ich bereite gegen ihn auch meine Private Klage nach §374 StPO wegen Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung gegen die Person der politischen Leben, wegen des versuchten Hausfriedensbruchs und meine Zivilklage auf Schadenersatz vor.

 

46.      Jetzt ist eine total noch dümmere noch verwirrtere Situation mit meinem Einbürgerungsverfahren entstanden. Das Verwaltungsgericht Köln erklärt meine Untätigkeitsklage als unzulässig und verlangt für meine Person einen Betreuer. Die Einbürgerungsbehörde Köln verlangt für meine Person einen Betreuer. Aber dieser seltsame „Facharzt“ für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Schuchardt lehnt kategorisch einen Betreuer für meine Person ab und gleichzeitig erklärt dennoch meine Person in allen Lebensbereichen als „Geistesgestört“?

 

47.      Ihre faschistische Bundesrepublik Deutschland hat von mir mein Klageerhebungsrecht, mein Abwehrrecht aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes völlig entzogen und gibt mir gleichzeitig keinen Betreuer, wenn sie mich für einen völlig „psychischkranken“ hält! Ihre faschistische Bundesrepublik Deutschland hat jetzt von mir eine völlig rechtslose Kreatur geschaffen, Paul Wolf habe gar keinerlei Rechte auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, habe keinerlei Menschenrechte, habe keinerlei Rechte auf die Bürgerschaft und bekomme gleichzeitig von uns keinerlei Rechtsschutz! Das ist der Tag die Wiedergeburt des Faschismus!

 

48.      Es bleibt ihnen jetzt nur eines, mich nur im Offen zu verbrennen! Ihre Bundeskanzlerin Angela Merkel die Garant der deutschen demokratischen Grundordnung muss zusammen zu Dritt mit ihrem Bundespräsidenten Horst Köhler und mit ihrem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble meine Person in ihrem Bundeskanzleramt oder in ihrem Bundespräsidentenamt oder in ihrem Bundesinnenministerium persönlich vergasen, danach meine Leiche aufhängen, danach von meiner Leiche die Haut abnehmen und schließlich den Rest in dem Kamin des Bundeskanzleramts zu verbrennen. Von meiner Haut müssen sie sich die Einkaufstaschen, die Geldbörse machen! Von meiner Hodenhaut muss sich ihre Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Weihnachten die Handschuhe machen!

 

49.      Wie soll es dann weiter mit meiner Einbürgerung funktionieren? Meine Person haben noch nicht einbürgert, aber meine Person haben schon als „psychischkrank“ erklärt, haben schon von mir mein künftiges deutsches Wahlrecht entzogen. Dieser literarische Kritiker Schuchardt hat einfach so von mir mein künftiges deutsches Wahlrecht schon entzogen. Wenn ich doch eingebürgert werde, bekomme ich dennoch das deutsche Wahlrecht nicht! Es war diese ganze Zeit ungeheuerlich wichtig, mir nicht selbst die deutsche Staatsangehörigkeit zu geben, sondern meiner Person auf keinen Fall das deutsche Wahlrecht zu geben, meine mongolische Wahlstimme zu der deutschen Bundestagwahlen nicht zu zulassen!

 

50.      Dieser faschistischer NAZI-Richter Stroh benennt diese „psychiatrische Stellungnahme“ nur als eine „vorläufige Einschätzung“ und sucht er jetzt weiter intensiv fieberhaft eine andere Möglichkeit, mich in die kölnische zugeschlossene psychiatrische Anstalt zwangsweise dennoch für immer zu unterbringen. Er verfolgt trotzdem sein gestaporisches faschistisches Ziel beharrlich.

 

51.      Diese „vorläufige Einschätzung“ ist genau Nazi-Justiz, wann der nazistische Unrechtsstaat die Juden mit Hilfe gleicher „vorläufigen Einschätzungen“ in KZ einfach so zwangsuntergebracht. Wie kann ein „Rechtsstaat“ vorläufig fern der Psyche eines Menschen einschätzen?

 

52.      Was will dieser Deutscher, dieser Mann, dieser Kerl, dieser Penner, dieser Faschist, dieser „Richter“, dieser Prostatakrebskranker Stroh am Amtsgericht Köln von mir? Wann lässt mich dieser FASCHIST in ruhe? Schon dieser „Arzt“ Schuchardt hat in seiner dieser „Zusammenfassung“ schwarz auf weiß geschrieben, „die Voraussetzungen zur Anordnung einer Betreuung liegen nicht vor“. Das muss dieser Prostatakrebskranken „Richter“ Stroh auf seiner deutsch-richterlichen Engstirn tätowieren lassen und mich als sein Alptraum vergessen!

 

53.      Und wenn ein Einbürgerungsbewerber „Geistesgestört“ sein sollte, ist es trotzdem kein automatischer Grund ihm die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu geben, sein Einbürgerungsverfahren zu stoppen. Ihm wird die deutsche Staatsangehörigkeit dennoch zum Beispiel nach §8 Abs. 2 StAG verliehen.

 

54.      Mit welchem Zweck das Verwaltungsgericht Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln dieses „Betreuungsverfahren“ organisierten? Das Staatsangehörigkeitsgesetz sagt überhaupt kein Wort über die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber. Jeder „geistesgestörter“ Einbürgerungsbewerber ist nach §10 Abs. 1 StAG automatisch keiner Mensch, der nicht imstande ist, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland nicht bekennen und nicht erklären, der automatisch die Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung verfolgt….

 

55.      Die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber sind den „gesunden“ Einbürgerungsbewerbern gleich gestellt. Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht keinerlei Gründe für die Absage der deutschen Staatsangehörigkeit auf Grund des geistigen Gesundheitszustands vor. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird unabhängig dem geistigen Gesundheitszustand der Einbürgerungsbewerber verliehen. Es gibt kein irgendwelches staatliches Verbot für die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber für ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Bedeutet das, dass die „geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerber niemals die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen? Was machen sie dann mit den „Geistesgestörten“ Einbürgerungsbewerbern? Die Bundesrepublik Deutschland ist schon kein NAZI-Unrechtstaat, wann er die „geistesgestörten“ Ausländer sofort im Offen verbrannt hat, in den Gaskammern vergasen hat.

 

56.      Diese ganze Zwangsunterbringung meiner Peson in die psychiatrische Anstallt hat das „Oberverwaltungsgericht“ Münster organisiert. Das „Oberverwaltungsgericht“ Münster hat nur jetzt, nach über einem halben Jahr meine Akten aus der Einbürgerungsbehörde Köln angefordert. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat über einem halben Jahr gehofft, dass dieser Autor meine Person endlich als „Psychischkrank“ macht.

 

57.      Warum erhalte ich solche erlassene am 25. Mai 2006 ernsthafte „psychiatrische Stellungnahme“ über meiner Person nur am 28. Juni 2006 als letzter und vom „Oberverwaltungsgericht“ Münster, nicht direkt aber vom „Arzt“ oder nicht vom „Vormundschaftsgericht“ Köln? Dieser NAZI-Arzt Schuchardt muss mir eine Kopie von dieser seinen faschistischen „psychiatrischen Stellungnahme“ offiziell zustellen lassen! Das „Vormundschaftsgericht“ Köln hat mir diese „Stellungnahme“ bis heute noch nicht zustellen lassen, hat noch gar keine seine darüber Entscheidung getroffen.

 

58.      Dieses „Vormundschaftsgericht“ Köln muss mir ihre widerliche endgültige Endentscheidung in diesem ihrem faschistischen „Betreuungsverfahren“ auf jeden Fall geben. Mit welchem Zweck betreibt dieses faschistische „Vormundschaftsgericht“ Köln seinen „Betreuungsverfahren“ gegen mich dennoch so beharrlich weiter? Welches Ziel verfolgt dieses faschistische „Vormundschaftsgericht“ Köln? Mich zu verbrennen? Mich zu vergasen? Mich zu sterilisieren?

 

59.      Gegen diesen geistesgestörten prostatakrebskranken deutschen „Richter“ am „Amtsgericht“ Köln Stroh habe ich auch meine zahlreiche Strafanträge, meine Verfassungsbeschwerde, meinen Antrag auf die Besorgnis der Befangenheit gestellt, aber trotzdem er rächt an mir weiter und weiter!

 

60.      Das „Verwaltungsgericht“ Köln, das „Oberverwaltungsgericht“ Münster, die „Einbürgerungsbehörde“ Köln, das „Vormundschaftsgericht“ Köln, dieser widerlicher NAZI-Henker-Arzt Schuchardt sind in diesem Rechtsstreit bis zum Verbrechertum, bis zum einfachen straßenrassistischen Kriminalität degradiert.

 

61.      Die Einbürgerungsbehörde Köln verlangt von mir die Kastration meiner Hoden im Tausch gegen den deutschen Pass. Der Autor Schuchardt behauptet, niemand wolle mich sterilisieren kastrieren. Das ist Verleumdung. Wovon dieser Autor so überzeugt ist, dass die Einbürgerungsbehörde von mir die Sterilisation meiner Hoden nicht verlangt. War er dabei? Das ist ein deutlicher Beweis der Befangenheit des Autors. Er nimmt blind und brüderlich die Seite der Einbürgerungsbehörde Köln auf, weil dort alle Deutschen seien und er sei selbst einer. Die Deutschen helfen den Deutschen im Kampf gegen die Ausländer.

 

62.      Gegen diesen Autor habe ich meine Strafanträge und meine Anträge auf die Entziehung seiner „ärztlichen Erlaubnis“ gestellt und nach diesen meinen rechtlichen Vorgängen erlässt er trotzdem seine diese geistesgestörte „psychiatrische Stellungnahme“. Es ist einfach seine blinde wahnsinnige Rache an mir. Seine Arzterlaubnis wird jetzt entzogen und er landet in dem Gefängnis. Deshalb als letzte Möglichkeit an seiner Rache an mir erfasst er diese seine schmähe literarische Kritik über alle meine Briefen. Die Besorgnis der Befangenheit kennt er überhaupt nicht, weil er nur der literarische Kritiker und kein Jurist ist.

 

63.      Das nennt man die „Einbürgerung“ auf Deutsch. Das nennt man die „Gerechtigkeit“ auf Deutsch. Die Ausländer, die das deutsche Wahlrecht beharrlich begehren, werden von der Bundesrepublik Deutschland sofort als „Geisteskrank“ erklärt. Anstatt der deutschen Einbürgerungsurkunde ist das deutsche Gefängnis, ist die deutsche Gefangenschaft.

 

64.      Nach Angaben der Einbürgerungsbehörde Köln wurde der Einbürgerungsbehörde Köln vom Bundesverfassungsschutzamt zu meinem Einbürgerungsverfahren ein negativer über mich Bericht vorgelegt, der Einbürgerungsbewerber Paul Wolf sei ein potenzieller Terrorist, sei zur Einbürgerung in den deutschen Staatsverband unerwünscht. Aus diesem Grund werde empfohlen, diese Person nicht einzubürgern. Jetzt begründet die Einbürgerungsbehörde Köln auch, dieser Einbürgerungsbewerber Paul Wolf sei dazu auch ein Terrorrist.

 

65.      Ich protestiere gegen diesen meine Würdeverachtenden „Bericht“ des Bundesverfassungsschutzamtes über meiner Person. Welche verfassungsfeindliche Bestrebung gegen das Grundgesetz, gegen das deutsche Volk meine Person verfolge? Ich will nur wählen! Mein Einbürgerungsbegehren, mein heller Wunsch, das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht zu bekommen, ist keine verfassungsfeindliche Bestrebung. Meine gesetzmäßige Anfechtung der verfassungsfeindlichen Entscheidungen der Einbürgerungsbehörde Köln, des „Verwaltungsgerichts“ Köln ist es mein nach Art. 19 Abs. 4 GG Abwehrrecht gegen die verfassungsfeindliche Bestrebung der Bundesrepublik Deutschland gegen meine Person. Ich handele nur nach Gesetzen, nur entsprechend den Gesetzen. Ich respektiere die Gesetze. Ich respektiere das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland!

 

66.      Das Bundesverfassungsschutzamt missachtet missbraucht das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Dieser Bericht ist die Volksverhetzung gegen mich. Das Bundesverfassungsschutzamt hetzt gegen mich die ganze Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesverfassungsschutzamt ist kein Bundesverfassungsschutzamt, sondern die faschistische Gestapo-TodesKopf-SS-Einheit! Ich verlange vom Gericht, mir eine Kopie von diesem Bericht zu erteilen. Ich habe das Recht gegen diese K........volkverhetzende Üble Nachrede der Bundesrepublik Deutschland rechtlich vorzugehen, gegen ihn meinen Strafantrag und meine Klage, meine Verfassungsbeschwerde einzulegen.

 

67.      Als Rechtsanwalt, als Verteidiger meiner Person habe ich das Recht, während der Ausübung meines beruflichen Dienstes die Beamten, die Richter, alle Menschen beruflich sehr scharf zu kritisieren.

 

 

68.      Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben. Würden Sie bitte mir das deutsche Stimmrecht geben. Ich habe alle Voraussetzung für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt. Ich will wählen.

 

69.      Sehr verehrte Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte würden Sie bitte diesen wilden deutschen Faschismus stoppen. Würden Sie bitte hier nach Köln eine Ihre hochrichterliche Kommission zuschicken. Kommen Sie bitte hier nach Köln, sehen Sie bitte hier alles selbst vor Ort.

 

70.      Sehr geehrte Mitglieder der Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. würden Sie bitte hier nach Köln kommen und sehen Sie bitte hier alles selbst vor Ort.

 

71.      Machen Sie sich keine Hoffnung, dass ich aufgebe. Meine Einbürgerungsanträge und diesbezüglich Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte werde ich bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen. Ich opfere mein Leben für die Abschaffung ihres faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG.

 

Der deutsche Schriftsteller Paul Wolf

Anlage:

Psychiatrische Stellungnahme vom 25.05.2006

Brief des Amtsgerichts Köln 52 XVII W 272 vom 12.06.2006

Brief des Gesundheitsamts Köln 534/35 vom 31.05.2006

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Paul Wolf

Horststr. 6

51063      Köln                                                                                     10.07.2006

Gesundheitsamt für die Stadt Köln

Neumarkt 15 – 21

50667 Köln

Kopie:                                   Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe

Aktenzeichen:                      1 BvR 1263/06

Kopie:                                   Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe

Aktenzeichen:                      2 BvR 1274/06

Kopie:                                   Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006      Karlsruhe

Aktenzeichen:                      2 BvR 1296/06

Kopie:                    „Oberverwaltungsgericht“ für

das Land Nordrhein-Westfalen

Postfach 6309

48033      Münster

Aktenzeichen:                      19 E 38/06

Kopie:                    Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V.

Amalienstr. 49 a

80799      München

www.KVPM.de

Kopie:                    Amtsgericht Köln

50922 Köln

Aktenzeichen:                      52 XVII W 272

Antrag

auf den Widerruf und Erklärung als nicht stattgefunden der erlassenen Psychiatrischen Stellungnahme des „Facharztes“ für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt vom 25.05.2006 (Erhalten 28.06.2006), Frankfurter Str. 716, 51107 Köln, Tel. 0221/8902091 über die erfassten Briefe der gemeinsamen jugendlichen künstlerischen Kreativität der Universitätsstudenten über meiner Person

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

1.      würden Sie bitte die erlassene Psychiatrische Stellungnahme des „Facharztes“ für Psychiatrie und Psychotherapie im Verkehrsmedizin Hans-Martin Schuchardt vom 25.05.2006 (Erhalten 28.06.2006), Frankfurter Str. 716, 51107 Köln, Tel. 0221/8902091 über die erfassten Briefe der gemeinsamen jugendlichen künstlerischen Kreativität der Universitätsstudenten über meiner Person widerrufen und sie als nicht stattgefunden erklären.

 

2.      Dieser „Arzt“ der Psychiatrie Schuchardt hat die Briefe, die meine Kommilitonen erfasst haben, durchgelesen und hat er auf Grund dieser fremden nicht mir gehörenden Briefe meine Person als „psychischkrank“ erklärt.

 

3.      Er hat mich überhaupt nicht gesehen. Er hat mich überhaupt nicht zugehört. Er hat mich überhaupt nicht berührt. Er hat mir überhaupt keine irgendwelche Fragen gestellt. Er hat über meinem Körper, über meinem Gesundheitszustand nicht geringste Ahnung.

 

4.      Ein Arzt der Psychiatrie darf keine Diagnose über die Funktion des Gehirns seines vermutlichen Patienten nur auf Grund der von ihm gelesenen Briefe des Freundschaftskreises seines Patienten feststellen, dabei mit diesem seinem vermutlichen Patienten überhaupt keinerlei Augenscheinkontakt, keinerlei Hörscheinkontakt zu haben! Der Arzt muss seinen Patienten berühren, mindestens zusehen, zuhören! Die Medizinmaterie funktioniert so nicht!

 

5.      Gegen Ihre Ablehnung dieses meines Antrages werde ich meine Klage einlegen.

 

6.      Gegen diesen „Arzt“ der Psychiatrie Schuchardt bereite ich gleichzeitig meine nächsten Anträge vor der Bezirksregierung Köln auf die Entziehung seiner „ärztlichen“ Berufserlaubnis und nach §374 StPO meine Private Klage wegen Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung gegen die Person der politischen Leben, wegen des versuchten Hausfriedensbruchs vor.

 

Paul Wolf

Anlage:

Meine ausführliche Stellungnahme zu dieser psychiatrischen Stellungnahme des „Arztes“ der Psychiatrie Schuchardt vor dem Bundesverfassungsgericht