36 EU-Staatsbuerger
04. April 2010
Petition EU-Staatsbürger
Sehr geehrte Petentin,
sehr geehrter Petent,
Sie haben in Ihrem oder dem Namen eines Dritten soeben eine Petition an den Deutschen Bundestag online eingereicht.
Ihre Petition wurde vom System unter der Petitions-ID 11220 erfasst.
Ihre Daten wurden gespeichert und an den Petitionsausschuss weitergeleitet!
Zur Archivierung in Ihren Unterlagen wurden die von Ihnen eingegebenen Daten als PDF aufbereitet und dieser E-Mail beigefügt.
HINWEIS:
Sollten Sie diese Petition nicht selbst eingereicht haben und dennoch diese E-Mail erhalten, so bitten wir Sie, uns unterpost.pet@bundestag.de zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Art.23 Grundgesetzt
Abs.2
Staatsangehörige aus der Europäischen Union sind EU-Staatsbürger, sind keine Ausländer. Europäische Union ist kein Ausland.
EU-Staatsbürger sind keine mehr Ausländer. Ausländer von heute sind nur Drittländerausländer. Ein Ausländer ist ein Mensch, den der Staat abschieben kann.
Europäische Union ist für Deutschland kein Ausland mehr. Ausland ist alles was außer EU-Grenze. EU-Staatsbürger genießen gleiche Rechte wie Deutsche im Beamten-, Richterberuf in EU-Parlamentswahlen Kommunalwahlen.
Der deutsche Staat darf EU-Staatsbürger als Ausländer nie mehr bezeichnen, darf EU-Staatsbürger in der Ausländerstatistik nie mehr aufnehmen. Der Staat muss EU-Staatsbürger von Ausländern streng teilen, sollte für EU-Staatsbürger eine eigene Statistik führen. Der Staat muss auf diese rechtliche Bedeutung "Ausländer" von einem neuen modernen realistischen Blickwinkel ansehen.
EU-Staatsbürger brauchen sogar keine deutsche Staatsangehörigkeit, brauchen sich sogar in die deutsche Gesellschaft nicht zu integrieren, weil sie sowieso niemals abgeschoben sein dürfen.
Für Ihre Unterlagen
Öffentliche Petition
An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Datum: 04.04.2010
Lesen Sie bitte vor Abgabe des Formulars die Datenschutzerklärung und die
Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen, um sich zu vergewissern,
dass Ihr Anliegen als Gegenstand einer öffentlichen Petition zulässig ist. Sie können
sich aber auch vom Sekretariat des Petitionsauschusses beraten lassen.
zur Richtlinie
X Hiermit bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung und die Richtlinie für
die Behandlung von öffentlichen Petitionen gelesen und zur Kenntnis
genommen habe. Weiter erkläre ich mich einverstanden, dass mein Name
veröffentlicht wird.
Persönliche Daten des Hauptpetenten
Bitte machen Sie folgenden Angaben zu der Person, oder der Organisation, die die Petition einreicht,
einschließlich einer Kontaktadresse, an die die Korrespondenz geschickt werden soll. Die mit *
gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden, da ohne sie eine Petitionsbearbeitung nicht möglich
ist.
Anrede
Name
Vorname
Titel
Herr
Wolf
Paul
Anschrift
Wohnort
Postleitzahl
Straße und Hausnr.
Land\Bundesland
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Köln
51063
Horststr.6
Deutschland / Nordrhein-Westfalen
MXmas2070@googlemail.com
- 2 -
Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich
beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...
Art.23 Grundgesetzt
Abs.2
Staatsangehörige aus der Europäischen Union sind EU-Staatsbürger, sind keine Ausländer. Europäische Union ist
kein Ausland.
Bitte begründen Sie Ihre Petition!
EU-Staatsbürger sind keine mehr Ausländer. Ausländer von heute sind nur Drittländerausländer. Ein Ausländer ist
ein Mensch, den der Staat abschieben kann.
Europäische Union ist für Deutschland kein Ausland mehr. Ausland ist alles was außer EU-Grenze. EU-Staatsbürger
genießen gleiche Rechte wie Deutsche im Beamten-, Richterberuf in EU-Parlamentswahlen Kommunalwahlen.
Der deutsche Staat darf EU-Staatsbürger als Ausländer nie mehr bezeichnen, darf EU-Staatsbürger in der
Ausländerstatistik nie mehr aufnehmen. Der Staat muss EU-Staatsbürger von Ausländern streng teilen, sollte für
EU-Staatsbürger eine eigene Statistik führen. Der Staat muss auf diese rechtliche Bedeutung "Ausländer" von einem
neuen modernen realistischen Blickwinkel ansehen.
EU-Staatsbürger brauchen sogar keine deutsche Staatsangehörigkeit, brauchen sich sogar in die deutsche
Gesellschaft nicht zu integrieren, weil sie sowieso niemals abgeschoben sein dürfen.
Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben
wollen, können dieses Feld nutzen.
EU-Staatsbürger EU-Staatsbürgerschaft Europäische Union Ausländer Ausland Drittländerausländer
Ausländerstatistik Staatsangehörigkeit
Soweit Sie es für wichtig halten, senden Sie bitte ergänzende Unterlagen in Kopie (z.B.
Entscheidungen der betroffenen Behörde, Klageschriften, Urteile) nach Erhalt des
Aktenzeichens auf dem Postweg an
Kontaktadresse:
DEUTSCHER BUNDESTAG
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: (030)227 35257
E-Mail: e-petitionen@bundestag.de