36 EU-Staatsbuerger

04. April 2010

Petition EU-Staatsbürger

Sehr geehrte Petentin,

sehr geehrter Petent,

Sie haben in Ihrem oder dem Namen eines Dritten soeben eine Petition an den Deutschen Bundestag online eingereicht.

Ihre Petition wurde vom System unter der Petitions-ID 11220 erfasst.

Ihre Daten wurden gespeichert und an den Petitionsausschuss weitergeleitet!

Zur Archivierung in Ihren Unterlagen wurden die von Ihnen eingegebenen Daten als PDF aufbereitet und dieser E-Mail beigefügt.

HINWEIS:

Sollten Sie diese Petition nicht selbst eingereicht haben und dennoch diese E-Mail erhalten, so bitten wir Sie, uns unterpost.pet@bundestag.de zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Petition-11220.pdf

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Art.23 Grundgesetzt

Abs.2

Staatsangehörige aus der Europäischen Union sind EU-Staatsbürger, sind keine Ausländer. Europäische Union ist kein Ausland.

EU-Staatsbürger sind keine mehr Ausländer. Ausländer von heute sind nur Drittländerausländer. Ein Ausländer ist ein Mensch, den der Staat abschieben kann.

Europäische Union ist für Deutschland kein Ausland mehr. Ausland ist alles was außer EU-Grenze. EU-Staatsbürger genießen gleiche Rechte wie Deutsche im Beamten-, Richterberuf in EU-Parlamentswahlen Kommunalwahlen.

Der deutsche Staat darf EU-Staatsbürger als Ausländer nie mehr bezeichnen, darf EU-Staatsbürger in der Ausländerstatistik nie mehr aufnehmen. Der Staat muss EU-Staatsbürger von Ausländern streng teilen, sollte für EU-Staatsbürger eine eigene Statistik führen. Der Staat muss auf diese rechtliche Bedeutung "Ausländer" von einem neuen modernen realistischen Blickwinkel ansehen.

EU-Staatsbürger brauchen sogar keine deutsche Staatsangehörigkeit, brauchen sich sogar in die deutsche Gesellschaft nicht zu integrieren, weil sie sowieso niemals abgeschoben sein dürfen.

Für Ihre Unterlagen

Öffentliche Petition

An den

Deutschen Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Datum: 04.04.2010

Lesen Sie bitte vor Abgabe des Formulars die Datenschutzerklärung und die

Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen, um sich zu vergewissern,

dass Ihr Anliegen als Gegenstand einer öffentlichen Petition zulässig ist. Sie können

sich aber auch vom Sekretariat des Petitionsauschusses beraten lassen.

zur Richtlinie

X Hiermit bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung und die Richtlinie für

die Behandlung von öffentlichen Petitionen gelesen und zur Kenntnis

genommen habe. Weiter erkläre ich mich einverstanden, dass mein Name

veröffentlicht wird.

Persönliche Daten des Hauptpetenten

Bitte machen Sie folgenden Angaben zu der Person, oder der Organisation, die die Petition einreicht,

einschließlich einer Kontaktadresse, an die die Korrespondenz geschickt werden soll. Die mit *

gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden, da ohne sie eine Petitionsbearbeitung nicht möglich

ist.

Anrede

Name

Vorname

Titel

Herr

Wolf

Paul

Anschrift

Wohnort

Postleitzahl

Straße und Hausnr.

Land\Bundesland

Telefonnummer

E-Mail-Adresse

Köln

51063

Horststr.6

Deutschland / Nordrhein-Westfalen

MXmas2070@googlemail.com

- 2 -

Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?

Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich

beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...

Art.23 Grundgesetzt

Abs.2

Staatsangehörige aus der Europäischen Union sind EU-Staatsbürger, sind keine Ausländer. Europäische Union ist

kein Ausland.

Bitte begründen Sie Ihre Petition!

EU-Staatsbürger sind keine mehr Ausländer. Ausländer von heute sind nur Drittländerausländer. Ein Ausländer ist

ein Mensch, den der Staat abschieben kann.

Europäische Union ist für Deutschland kein Ausland mehr. Ausland ist alles was außer EU-Grenze. EU-Staatsbürger

genießen gleiche Rechte wie Deutsche im Beamten-, Richterberuf in EU-Parlamentswahlen Kommunalwahlen.

Der deutsche Staat darf EU-Staatsbürger als Ausländer nie mehr bezeichnen, darf EU-Staatsbürger in der

Ausländerstatistik nie mehr aufnehmen. Der Staat muss EU-Staatsbürger von Ausländern streng teilen, sollte für

EU-Staatsbürger eine eigene Statistik führen. Der Staat muss auf diese rechtliche Bedeutung "Ausländer" von einem

neuen modernen realistischen Blickwinkel ansehen.

EU-Staatsbürger brauchen sogar keine deutsche Staatsangehörigkeit, brauchen sich sogar in die deutsche

Gesellschaft nicht zu integrieren, weil sie sowieso niemals abgeschoben sein dürfen.

Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben

wollen, können dieses Feld nutzen.

EU-Staatsbürger EU-Staatsbürgerschaft Europäische Union Ausländer Ausland Drittländerausländer

Ausländerstatistik Staatsangehörigkeit

Soweit Sie es für wichtig halten, senden Sie bitte ergänzende Unterlagen in Kopie (z.B.

Entscheidungen der betroffenen Behörde, Klageschriften, Urteile) nach Erhalt des

Aktenzeichens auf dem Postweg an

Kontaktadresse:

DEUTSCHER BUNDESTAG

Sekretariat des Petitionsausschusses

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Tel: (030)227 35257

E-Mail: e-petitionen@bundestag.de