40d Beschneidung2

http://sites.google.com/site/akkaly20/beschneidung

Meine Petition vor dem EU Parlament

Europäisches Parlament

Petitionsausschuss

Sekretariat

Rue Wiertz

B-1047 BRÜSSEL

04/03/2010 at 14:35

Falls der Petitionsausschuss Ihre Petition für zulässig erklärt, sind Sie damit einverstanden, dass sie öffentlich erörtert wird?

Sind Sie damit einverstanden, dass Ihr Name in einem öffentlichen, über das Internet zugänglichen Register verzeichnet wird?

JA

JA

Titel Ihrer Petition

Verbot Genitalienbeschneidung Körperbeschädigung bei Personen unter 18 Jahren. Solche Handlung unter der Strafe stellen.

EU-Parlament soll folgende EU-Richtlinie erlassen, alle EU-Staaten müssen in ihrem Strafgesetzbuch folgenden Paragraph verabschieden: 

Wer eine Person unter 18 Jahren nach religiösen Ritualen Brauch Überzeugungen Genitalien beschneidet verstümmelt den Körper des Kindes durchsticht einbrennt durch kratzt tätowiert oder in einer irgendwelchen Art und Weise mechanisch beschädigt, damit religiöse oder eigene persönliche Weltanschauung befriedigen verwirklichen, wird mit Freiheitsstrafe .... bestraft.