36b EU-Staatsbuerger3
All meine Petition über Staatsangehörigkeit hat Bundestag in eine gemeinsame Antwort gebunden. Lesen sie einfach alle Antworten durch
Deutscher Bundestag 26. April 2010 n. Chr.
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Aktenzeichen: Pet 1-17-06-10000-007463
(Pet 3-17-05-020-006717)
Petent - Der deutschewahlrechtbesessene Psychopath:
Paul Wolf
Horststr.6
51063 Köln
Allmächtige Gottheit aller Staatenlosen
Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3
Anerkannter Asylberechtigter seit 1997
Niederlassungserlaubnis
Mongolische barbarische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Katholik
Arbeitsunfähig
Schwerstgeistigbehindertenausweis: 44S0371177, gültig unbefristet
Grad der Behinderung 100 „Seelische Störung Hilflos“ G, B, H, RF
Bitterarmer elender Langzeit-1-EURO-JOBber
Kein Arbeitsloser
http://einbuergerungsholocaust.go.to
https://acrobat.com/#d=4Q-2HWKfgiw-LbcN7bD8-g
Stellungnahme
auf die Nachfrage von Martina Swanson Pet 1-17-06-10000-007463 vom 19.04.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit meiner Petition fordere ich dem deutschen Gesetzgeber folgendes:
Der deutsche Gesetzgeber muss Abs. 2 in dem Art.23 Grundgesetzt verabschieden:
Abs.2
Staatsangehörige aus der Europäischen Union sind EU-Staatsbürger. Europäische Union ist kein Ausland.
Und muss entsprechend Art. 116 korrigieren.
Mit meiner dieser Petition will ich folgendes erreichen:
- Verbot der Bezeichnung der EU-Staatsbürger als Ausländer, EU-Staatsbürger als Ausländer zu behandeln.
- Einführung einer einheitlichen EU-Staatsangehörigkeit, Verabschiedung eines einheitlichen EU-Staatsangehörigkeitsgesetzes.
- Wann EU-Staatsangehörigkeit im Jahre 2018 eingeführt wird, werde ich im Jahre 2019 endlich eingebürgert.
EU-Staatsbürger genießen alle Rechte wie Deutsche. EU-Staatsbürger sind keine Ausländer. Europäische Union ist für Deutschland kein Ausland. Ausland ist alles was außer EU-Grenze. Ausländer von heute sind nur die Drittländerstaatsangehörige. Der Staat darf EU-Staatsbürger als Ausländer nie mehr bezeichnen, darf EU-Staatsbürger in der Ausländerstatistik nie mehr aufnehmen. Der Staat muss EU-Staatsbürger von Ausländern streng trennen, sollte für EU-Staatsbürger eine eigene Statistik führen.
Ein Ausländer ist ein Mensch, den der Staat abschieben kann. EU-Staatsbürger dürfen nicht abgeschoben werden, deshalb sie brauchen nicht sich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren.
EU-Staatsbürger brauchen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, beantragen sie deshalb keine mehr, insbesondere ist, dass die Anforderungen für das Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit so unglaublich-idiotisch hoch sind, sind einfach nicht erfüllbar. Einbürgerung von heute bedeutet nur die Einbürgerung von Drittländerstaatsangehörigen.
Der Staat muss an diese rechtliche Bedeutung "Ausländer" von einem neuen modernen realistischen Blickwinkel ansehen. Ansonsten machen Sie im Ausländerrecht alles falsch!
Noch im Jahr 1995 hat das EU-Parlament ein Zukunftsprojekt geäußert, in ganzer EU eine einheitliche amtliche EU-Staatsangehörigkeit einzuführen... Diese Zeit ist heute angekommen. Europäische Union muss eine einheitliche EU-Staatsangehörigkeit einführen, ein einheitliches EU-Staatsangehörigkeitsgesetz verabschieden. EU muss alle nationalen Staatsangehörigkeiten als nichtamtlich erklären. Amtliche EU-Sprache muss englisch sein.
Paul Wolf
Staatenloser geisteskranker Mitbürger