40g Kopftuch

03. April 2010

Meine Petition gegen Muslime!

§240a StGB Religiöse Unterdrückung

Abs.5

Wer eine weibliche Person unter 18 Jahren nach religiösen Ritualen Brauch Überzeugungen unterdrückt zwingt,

Kopftuch Borka Chadra Gesichtsbedeckung täglich pflichtweise zu tragen, damit eigene religiöse Weltanschauung

befriedigen verwirklichen, wird mit Freiheitsstrafe ? bestraft.

Abs.6

Wer von Handlungen nach Abs.5 weiß vermutet und nicht bei Behörden meldet, wird mit ? bestraft.

Sehr geehrte Petentin,

sehr geehrter Petent,

Sie haben in Ihrem oder dem Namen eines Dritten soeben eine Petition an den Deutschen Bundestag online eingereicht.

Ihre Petition wurde vom System unter der Petitions-ID 11201 erfasst.

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Ihre Daten wurden gespeichert und an den Petitionsausschuss weitergeleitet!

Zur Archivierung in Ihren Unterlagen wurden die von Ihnen eingegebenen Daten als PDF aufbereitet und dieser E-Mail beigefügt.

HINWEIS:

Sollten Sie diese Petition nicht selbst eingereicht haben und dennoch diese E-Mail erhalten, so bitten wir Sie, uns unterpost.pet@bundestag.de zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Petition-11201.pdf

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Für Ihre Unterlagen

Öffentliche Petition

An den

Deutschen Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Datum: 03.04.2010

Lesen Sie bitte vor Abgabe des Formulars die Datenschutzerklärung und die

Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen, um sich zu vergewissern,

dass Ihr Anliegen als Gegenstand einer öffentlichen Petition zulässig ist. Sie können

sich aber auch vom Sekretariat des Petitionsauschusses beraten lassen.

zur Richtlinie

X Hiermit bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung und die Richtlinie für

die Behandlung von öffentlichen Petitionen gelesen und zur Kenntnis

genommen habe. Weiter erkläre ich mich einverstanden, dass mein Name

veröffentlicht wird.

Persönliche Daten des Hauptpetenten

Bitte machen Sie folgenden Angaben zu der Person, oder der Organisation, die die Petition einreicht,

einschließlich einer Kontaktadresse, an die die Korrespondenz geschickt werden soll. Die mit *

gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden, da ohne sie eine Petitionsbearbeitung nicht möglich

ist.

Anrede

Name

Vorname

Titel

Herr

Wolf

Paul

Anschrift

Wohnort

Postleitzahl

Straße und Hausnr.

Land\Bundesland

Telefonnummer

E-Mail-Adresse

Köln

51063

Horststr.6

Deutschland / Nordrhein-Westfalen

MXmas2070@googlemail.com

- 2 -

Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?

Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich

beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...

§240a StGB Religiöse Unterdrückung

Abs.5

Wer eine weibliche Person unter 18 Jahren nach religiösen Ritualen Brauch Überzeugungen unterdrückt zwingt,

Kopftuch Borka Chadra Gesichtsbedeckung täglich pflichtweise zu tragen, damit eigene religiöse Weltanschauung

befriedigen verwirklichen, wird mit Freiheitsstrafe ? bestraft.

Abs.6

Wer von Handlungen nach Abs.5 weiß vermutet und nicht bei Behörden meldet, wird mit ? bestraft.

Bitte begründen Sie Ihre Petition!

Gesetzgeber muss im Strafgesetzbuch den §240a Religiöse Unterdrückung verabschieden und solche wahnsinnige

Handlung unter der Strafe stellen.

Schutz der Würde der Kinder.

Gewährung den Kindern des Gebotes freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Verbot jeglicher Art und Weise Kopftuch-, Gesichtsbedeckungshysterie bei Muslimen und bei anderen Religionen,

die durch solche Menschen-, Christen-, Europäischverachtende Ideologie eigene Kinder unterdrücken nötigen, ihre

Persönlichkeit frei zu entfalten. Durch diese muslimische Hysterie sind den muslimischen Kindern von der Geburt

verwehrt beraubt entzogen das Recht auf frei Entfaltung der Persönlichkeit. Muslimische Frauen werden in

Deutschland somit von der Geburt zum Kriechen vor den Männern erzogen eingestellt, werden aus dem täglichen

freien sozialen Umfeld und normalen Leben entfernt ferngehalten.

Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben

wollen, können dieses Feld nutzen.

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Soweit Sie es für wichtig halten, senden Sie bitte ergänzende Unterlagen in Kopie (z.B.

Entscheidungen der betroffenen Behörde, Klageschriften, Urteile) nach Erhalt des

Aktenzeichens auf dem Postweg an

Kontaktadresse:

DEUTSCHER BUNDESTAG

Sekretariat des Petitionsausschusses

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Tel: (030)227 35257

E-Mail: e-petitionen@bundestag.de