40g Kopftuch
03. April 2010
Meine Petition gegen Muslime!
§240a StGB Religiöse Unterdrückung
Abs.5
Wer eine weibliche Person unter 18 Jahren nach religiösen Ritualen Brauch Überzeugungen unterdrückt zwingt,
Kopftuch Borka Chadra Gesichtsbedeckung täglich pflichtweise zu tragen, damit eigene religiöse Weltanschauung
befriedigen verwirklichen, wird mit Freiheitsstrafe ? bestraft.
Abs.6
Wer von Handlungen nach Abs.5 weiß vermutet und nicht bei Behörden meldet, wird mit ? bestraft.
Sehr geehrte Petentin,
sehr geehrter Petent,
Sie haben in Ihrem oder dem Namen eines Dritten soeben eine Petition an den Deutschen Bundestag online eingereicht.
Ihre Petition wurde vom System unter der Petitions-ID 11201 erfasst.
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Ihre Daten wurden gespeichert und an den Petitionsausschuss weitergeleitet!
Zur Archivierung in Ihren Unterlagen wurden die von Ihnen eingegebenen Daten als PDF aufbereitet und dieser E-Mail beigefügt.
HINWEIS:
Sollten Sie diese Petition nicht selbst eingereicht haben und dennoch diese E-Mail erhalten, so bitten wir Sie, uns unterpost.pet@bundestag.de zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Für Ihre Unterlagen
Öffentliche Petition
An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Datum: 03.04.2010
Lesen Sie bitte vor Abgabe des Formulars die Datenschutzerklärung und die
Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen, um sich zu vergewissern,
dass Ihr Anliegen als Gegenstand einer öffentlichen Petition zulässig ist. Sie können
sich aber auch vom Sekretariat des Petitionsauschusses beraten lassen.
zur Richtlinie
X Hiermit bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung und die Richtlinie für
die Behandlung von öffentlichen Petitionen gelesen und zur Kenntnis
genommen habe. Weiter erkläre ich mich einverstanden, dass mein Name
veröffentlicht wird.
Persönliche Daten des Hauptpetenten
Bitte machen Sie folgenden Angaben zu der Person, oder der Organisation, die die Petition einreicht,
einschließlich einer Kontaktadresse, an die die Korrespondenz geschickt werden soll. Die mit *
gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden, da ohne sie eine Petitionsbearbeitung nicht möglich
ist.
Anrede
Name
Vorname
Titel
Herr
Wolf
Paul
Anschrift
Wohnort
Postleitzahl
Straße und Hausnr.
Land\Bundesland
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Köln
51063
Horststr.6
Deutschland / Nordrhein-Westfalen
MXmas2070@googlemail.com
- 2 -
Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich
beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...
§240a StGB Religiöse Unterdrückung
Abs.5
Wer eine weibliche Person unter 18 Jahren nach religiösen Ritualen Brauch Überzeugungen unterdrückt zwingt,
Kopftuch Borka Chadra Gesichtsbedeckung täglich pflichtweise zu tragen, damit eigene religiöse Weltanschauung
befriedigen verwirklichen, wird mit Freiheitsstrafe ? bestraft.
Abs.6
Wer von Handlungen nach Abs.5 weiß vermutet und nicht bei Behörden meldet, wird mit ? bestraft.
Bitte begründen Sie Ihre Petition!
Gesetzgeber muss im Strafgesetzbuch den §240a Religiöse Unterdrückung verabschieden und solche wahnsinnige
Handlung unter der Strafe stellen.
Schutz der Würde der Kinder.
Gewährung den Kindern des Gebotes freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Verbot jeglicher Art und Weise Kopftuch-, Gesichtsbedeckungshysterie bei Muslimen und bei anderen Religionen,
die durch solche Menschen-, Christen-, Europäischverachtende Ideologie eigene Kinder unterdrücken nötigen, ihre
Persönlichkeit frei zu entfalten. Durch diese muslimische Hysterie sind den muslimischen Kindern von der Geburt
verwehrt beraubt entzogen das Recht auf frei Entfaltung der Persönlichkeit. Muslimische Frauen werden in
Deutschland somit von der Geburt zum Kriechen vor den Männern erzogen eingestellt, werden aus dem täglichen
freien sozialen Umfeld und normalen Leben entfernt ferngehalten.
Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben
wollen, können dieses Feld nutzen.
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Soweit Sie es für wichtig halten, senden Sie bitte ergänzende Unterlagen in Kopie (z.B.
Entscheidungen der betroffenen Behörde, Klageschriften, Urteile) nach Erhalt des
Aktenzeichens auf dem Postweg an
Kontaktadresse:
DEUTSCHER BUNDESTAG
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: (030)227 35257
E-Mail: e-petitionen@bundestag.de