38 Staatenlose

Ich verfüge einen von der Ausländerbehörde Köln-Mülheim ausgestellten Reiseausweis für Staatenlose Heimatlose, Z0C4GTFR0  Übereinkommen vom 28. September 1954

Jeder Staatenlose wird irgendwann in Herkunftsland 100% zurück abgeschoben! Es gibt keine Staatenlose auf ewig!  Mit dem Status Staatenlos kann man in Deutschland höchstens 15-Jahre schaffen, aber nicht mehr, irgendwann Herkunftsland wird verpflichtet, diesen Staatenlosen zurück aufzunehmen. UNO macht alles dazu, damit alle Staatenlose der Welt das Recht auf die Rückkehr in ihre Herkunftsländer bekommen, verpflichtet jeden Staat dazu. 80-Tausend Syrier-Staatenlose wurden gerade nach 15-20 Aufenthalt in Deutschland zurück nach neuem Syrien abgeschoben, weil UNO das neue Syrien dazu verpflichtet hat. Neues Syrien hat all diesen Flüchtlinge-Staatenlosen-aus-Syrien die Syrische Staatsangehörigkeit anerkannt.

Macht ihr keine Hoffnung, in Deutschland auf ewig als Staatenlos zu bleiben!  Die Welt entwickelt sich, wird demokratischer und ihr Herkunftsland oder Nachfolgerstaat wird auch demokratischer und anerkennt irgendwann auf jeden Fall die Rückkehr für eigene "Staatenlose-Verlorene-Söhne". Solche Anerkennung findet irgendwann 100% statt. Jeder heutiger Staatenlose in Deutschland wird irgendwann 100% zurück nach sein Herkunftsland abgeschoben! 

Wenn man vielleicht aus Nordkorea ist, könnte man noch 10-Jahren in Deutschland schaffen, aber irgendwann wird Nordkorea auch besiegt. Die Nordkoreanische-Unrechtregime wird irgendwann ganz sicher beseitigt, einigt sich Nordkorea mit Südkorea endlich zusammen und dort wird endlich Demokratie herrschen und dann werden alle "Nordkoreaner-Staatenlose" nach neuem vereinigten demokratischen Korea zurück abgeschoben.

Alle "Zigeuner-Staatenlose" werden heute nach Rumänien abgeschoben, weil Rumänien bereits ein demokratisches EU-Rechtsstaat ist.

60-Tausend Iraker wurden auch zurück nach Irak abgeschoben... Auch Afghane werden langsam zurück abgeschoben...

Kosovaren Balkanische Länder werden alle auch langsam abgeschoben...

Deshalb Deutschland gibt den Staatenlosen niemals die deutsche Staatsangehörigkeit, oder nur den saureichen Staatenlosen!

Gleiches System können Sie auch auf die politischen Flüchtlinge anwenden. Es gibt keine politischen Flüchtlinge auf ewig!

Aber  reiche Staatenlose oder reiche Flüchtlinge werden niemals abgeschoben!

  

 

Rechtlicher Status eines Heimatlosen Staatenlosen ergeben sich aus:

-      Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 „Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit“

-      Internationales Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 (BGBl. 1976 II, S. 473)

-      Internationales Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 30. August 1961 (BGBl. II 1977, S. 597)

-      Internationales Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit

-      Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen (AGStaatenlosAbk) vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit (Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit) vom 29.06.1977 (BGBl. I 1101), geändert durch Artikel 3 § 4 des Gesetzes vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618)

-      Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG) vom 25.4.1951 (BGBl. I S. 269), 30.Juli 2004 (BGBl. I S. 1950)

-      Fremdrentengesetz (FRG), Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 824-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3024)

-      Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG)

-      Art. 16 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes

-      Art. 116 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes

http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_142_40

 

http://www.unhcr.de/grundlagen/staatenlosigkeit.html

 

http://www.unhcr.at/fileadmin/unhcr_data/pdfs/rechtsinformationen/3_Staatenlosigkeit/staatenlosigkeit_NEU.pdf

 

http://www.unis.unvienna.org/unis/de/tenstories/07/theexcluded.html

 

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/BJNR294510004.html

 

http://www.gesetze-im-internet.de/staatenlmind_bkag/BJNR011010977.html

 

http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/staatenlosigkeit.html

 

http://www.gesetze-im-internet.de/hauslg/BJNR002690951.html

 

http://www.lookingforfreedom.com/en/links/pdf_d/staatenlose.pdf

 

http://webs.schule.at/website/Citizenship/staatenlos_de.htm

 

http://www.geocities.com/apatrid20001/Deutsch/Abkommen_mit_Rum_/Gerichtsurteile/gerichtsurteile.html

 

http://wapedia.mobi/de/Staatenlose

 

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05000200700020713+LB

 

http://www.mpil.de/publ/en/rspr93/r93_9.cfm

 

http://freenet-homepage.de/CEDO/deutsch4.html

 

http://www.lookingforfreedom.com/en/links/pdf_d/staatenlose.pdf

 

http://www.shz.de/lokales/norddeutsche-rundschau/artikeldetails/article//staatenlos-39-jahre-ohne-deutschen-ausweis.html

 

Heimatlose Ausländer

 

www.bmi.bund.de - Statistiken/Heimatlose

 

http://www.aufenthaltstitel.de/azrg.html

 

http://martinapowell.viennablog.at/2008/11/30/ohne-zettel-bist-du-nichts

http://sites.google.com/site/akkaly22/121-deutsche-post

http://www.widerstand-ist-recht.de/sonstiges/staatenlos.pdf

http://www.wer-weiss-was.de/theme125/article4036879.html#4046746

http://www.wer-weiss-was.de/theme125/article3670873.html

http://www.wer-weiss-was.de/theme87/article10532.html

http://www.wer-weiss-was.de/theme125/article1235302.html

http://www.wer-weiss-was.de/theme86/article3679209.html

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=161293

www.naturalization.de/NS-expatriations/dtsche_Version__2_.doc 

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,689258,00.html 

http://anti-ziganismus.de/artikel/kurzer-bericht-ueber-den-juristischen-status-von-roma-und-romani-fluechtlingen-in-deutschland/

http://de.clearharmony.net/articles/201004/53614.html

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/west/Letzter-Strohhalm-Strassburg-id2976841.html

http://www.migrationsrecht.net/doc_details/425-bverwg-10-c-5007-u-v-2622009.html

http://vv.remscheid.de/vvrs/produkt/1.33/146380100000021897.php

Ein Reiseausweis für Flüchtlinge oder Staatenlose wird für maximal 3 Jahre als so genannter ePass (mit Speichermedium) ausgestellt. Eine Verlängerung dieser Dokumente ist nicht möglich.

http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsv.html#4

Passersatzpapiere nach Satz 1 Nummer 3 und 4 werden mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren ausgestellt; eine Verlängerung ist nicht zulässig.

http://www.mannheim.de/io2/browse/webseiten/politik/aemter/fb33/auslaenderbehoerde

http://www.epass.de/  "ePässe" elektronische Pässe darf man nicht verlängern! Nach dem Datumablauf wird abgelaufener alter Reiseausweise für Staatenlose (und für Asylanerkannte und für Ausländer) einfach vernichtet und ein neuer in der Druckerei wieder elektronisch hergestellt und dem Antragsteller neu ausgestellt ausgehändigt und so immer weiter..... Keine gewöhnliche wie früher Verlängerung mit dem Stempel und Unterschrift des Beamten. Aber die Frist nicht verpassen! Spätestens sechs Wochen müssen Sie bei der Ausländerbehörde erscheinen! Sechs Wochen!

http://www.hoelderlin.de/materialien/html/thesen-zur-staatenlosigkeit.html Was soll diese Seite? Erforschen Sie selbst!

Es gibt auch solche Fälle. Staatsangehörigkeit ungeklärt? 

http://www.wdr.de/tv/westpol/sendungsbeitraege/2010/0606/leben-ohne-pass.jsp

http://www.wdr.de/themen/global/webmedia/webtv/getwebtvextrakt.phtml?p=10&b=268&ex=3

Interessante spezifische Suchmaschine http://www.online-lexikon.com/ Lassen sie das Wort "staatenlose" durchsuchen und sie bekommen viele konkrete herausgefilterte Information herum Staatenlosigkeit, die sie in Google wegen tausende Angeboten nicht sofort bekommen

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=87458&

http://www.malterdingen.de/index.php?id=39&publish[sbwtyp]=vdetails&publish[id]=1688571&publish[mid]=0&publish[servicebwId]=S|Sterbefall|Sterbefall+im+Ausland+-+Eintrag+in+das+deutsche+Sterberegister

http://citizen-citoyen.blogspot.com/2010/06/staatsangehorigkeit-und.html

http://www.unhcr.at/index.php?id=362&type=1&no_cache=1&PHPSESSID=20fee5c97329f63e25ee68802de03ef1 

http://www.fabl.at/ Tolle nutzliche Seite

http://docs.google.com/fileview?id=0BwHjmdvUcK5eODMzNTVlM2UtZGYwOC00NWVhLTkxMGEtOGYwY2ZmYTEyZTZk&hl=de

http://docs.google.com/fileview?id=0BwHjmdvUcK5eNzBmNmFmM2ItYzg5Zi00YjRkLWE5ZGEtOTgzZjJjZTFjYmY4&hl=de

http://www.zeit.de/politik/ausland/2010-06/kasachstan-mord

Erbe eines Staatenlosen

http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?46962-Erbrecht-eines-Staatenlosen&s=e9338e0778d03ebd0132c24eb08cb7be

http://dejure.org/gesetze/EGBGB/25.html

http://dejure.org/gesetze/EGBGB/5.html

http://www.mopo.de/2010/20100710/hamburg/politik/darum_koennen_die_ex_gefangenen_nicht_in_ihre_heimatlaender_zurueck.html

http://www.deutschegesetze-online.de/MG/text.xav?SID=dtWC575743&dir=down&start=//*[%40dtxmldm:node_id%3D'1439240']&skin=mg_online&bk=wk_gesetze_usb

http://www.deutschegesetze-online.de/MG/start.xav?startSkin=mg_online&extq=staatenlosen+rechtsüberinkommen

http://kurier.at/nachrichten/2019367.php

http://www.neunetz.com/2010/07/27/wikileaks-ist-die-erste-staatenlose-nachrichtenorganisation/

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/Sicherheit/ohneMarginalspalte/Ueberblick_elektronischer_reiseausweis.html

http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/beitraege_asylmagazin/AM2004-10-05-Hoffmann.pdf

http://www.australien-forum.de/thread.php?postid=188239&sid=87e1eb9e9ffbe97e1964cd2663323411#post188239  Du Idiot es gibt kein Visum für Staatenlose nach Australien USA Kanada usw... Diese Frage muss du bei der Australiensbotschaft stellen, nicht aber hier in Australienforum! Und wenn Du in Australien einfach bleibst und erbittest das politische Asyl, was dann?

http://www.bielertagblatt.ch/News/Vermischtes/183913

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1283597010/9  diese Idioten info4fäkalien beraten absichtlich verbrecherisch falsch 

http://www.wsws.org/de/2010/sep2010/roma-s25.shtml  Sinti und Roma sind überwiegend staatenlose

http://www.oeaw.ac.at/kmi/Bilder/Jahrestagung/Reiter_Paper.pdf  Interessante Lektüre über Staatenlose

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=261554&ccheck=1 

http://www.asyl.net/index.php?id=185&tx_ttnews[tt_news]=21412&cHash=2b9e5d405a

http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/kein-reisepass-fuer-staatenlose-bei-zumutbarem-wiedereinbuergerungsantrag-318979

http://www.gutefrage.net/frage/kann-ich-als-staatenlos-in-deutschland-bleiben

http://www.lettland-guide.de/news/lettland-will-staatenlose-einbuergern/

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, 4 A 34/07, 03.06.2007 „Hinreichend nachgewiesen ist die Staatenlosigkeit, wenn kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass die Staaten, als deren Angehörige die Betroffenen überhaupt in Betracht kommen, ihn nicht als Staatsangehörigen ansehen. An diesen Nachweis dürfen keine überspannten Anforderungen gestellt werden, insbesondere kann allein durch die Feststellung, die Staatsangehörigkeit sei ungeklärt, der Anspruch noch nicht verneint werden.... Zu berücksichtigen ist zudem die potenzielle Beweisnot des Ausländers, wenn trotz eines schlüssigen und im Wesentlichen widerspruchsfreien Vortrags... das Fehlen der in Frage kommenden Staatsangehörigkeit(en) nicht gesondert belegt werden kann.“

Erlass des IM NRW (15-39.10.02-5) vom 31.07.2007, wonach der Verlust der (Liste der ehemaligen sowjetischen Länder) Staatsangehörigkeit eintreten kann, sofern ein ….. Staatsangehöriger, der sich außerhalb des Staates aufhält, sich nicht innerhalb von drei Jahren im Konsulat registrieren lässt, hat meine Behörde sich bereit erklärt auch ohne schriftlichen Nachweis durch die … Botschaft über den Austritt aus dem … Staatenverbund die Staatenlosigkeit anzuerkennen.

Frischer Beweis für diesen Wahnsinn http://www.gutefrage.net/frage/kann-ich-als-staatenlos-in-deutschland-bleiben

„So haben einige Nachfolgestaaten der Sowjetunion Regelungen in den jeweiligen Staatsangehörigkeitsgesetzen, wonach langer Auslandsaufenthalt zum automatischen Verlust der jeweiligen Staatsangehörigkeit führen kann.“ http://www.stahmann-anwalt.de/Staatsangeh%F6rigkeit.html

Staatsangehörige müssen sich nach nationalem Staatsangehörigkeitsgesetz im Auslandsaufenthalt binnen drei Monaten an der hiesigen Botschaft oder Konsulat anmelden lassen. Wenn sich aber diese Staatsangehörige Person bewusst nicht binnen drei Jahren bei der Botschaft oder Konsulat angemeldet hat, verliert er damit die Staatsangehörigkeit seines Landes automatisch. Durch seine bewusste Nichtanmeldung Nichtregistrierung binnen drei Jahren bei der Botschaft hat die Staatsangehörige zum Ausdruck gebracht, nicht Staatsangehörige des Landes zu sein wollen. Bei solcher Art der "Ausbürgerung" wird keine verfahrensmäßige Ausbürgerungsurkunde ausgestellt. Es wird in solchen Fällen für "ausgebürgert zu sein" nur reine mathematische Berechnung "3-Jahre nach der Ausreise" und Staatsangehörigkeitsgesetz angewendet.

Gleiche gesetzliche Bestimmung existiert auch in mehreren EU-Ländern und in der ganzen Welt, nicht nur in ehemaligen GUS-Ländern.

Lichtenstein - http://www.shn.ch/index.html?http://www.shn.ch/pages/artikel.cfm?id=234983

Auch in der Schweiz, ein Schweizer muss sich im Auslandsaufenthalt binnen 3 Monaten bei seinem Konsulat registrieren lassen. Nach nächsten 5 Jahren des Auslandsaufnethalts muss er sich wieder binnen 3 Monaten bei seinem Konsulat erneut registrieren lassen. Nichterfüllung dieser gesetzlichen Forderung kann zum automatischen Verlust der Schweizerischen Staatsangehörigkeit führen.

Im Jura nennt man das „Verlust der Bindung an den Heimatstaat“ oder "Auswanderung" oder "Emigration" 

Übersicht der Zahl der heimatlosen Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland

Literaturnobelpreis für deutsche Schriftstellerin Herta Müller. Das Komitee ehrt sie für ihre Werke, in denen sie "Landschaften der Heimatlosigkeit" gezeichnet habe. Heimatlosigkeit bedeutet staatenlos ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu sein!

http://www.spiegel.de/kultur/literatur/0,1518,653984,00.html

"Einbürgerung" für Staatenlose in Österreich

http://diepresse.com/home/panorama/integration/501643/index.do?from=gl.home_panorama

http://kurier.at/nachrichten/1932054.php

Auszug aus meiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte  http://sites.google.com/site/akkaly20/eugerichtshof-3  und meine weiteren Gründe für meine Einbürgerung  http://sites.google.com/site/akkaly20/hilfeschrei 

 

6. Meine Staatenlosigkeit

Ich bin kein Ausländer! Ich bin noch schlimmer. Ich bin staatenlos! Ich bin staatenlos und 100% schwerstgeistig behindert! Staatenlos und 100% psychisch krank! Staatenlos und 100% arbeitsunfähig! Staatenlos und 100% unzurechnungsfähig! Staatenlos und 100% geschäftsunfähig! Staatenlos und 100% prozessunfähig! Staatenlos und 100% verhandlungsunfähig! Staatenlos und 100% schuldunfähig! Staatenlos und 100% Psychopath! Staatenlos und 100% Idiot! Staatenlos und mit 100% mongolischer Fresse!... (siehe weiter ganz oben).

 

Staatenlos bedeutet staatenlos und ich bleibe bis zu meinem Tod staatenlos! Es wird in nächsten 1000-Jahren keine Änderung meiner Staatenlosigkeit geben! Für Staatenlose muss der Gesetzgeber im Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph einführen und zwar automatische Einbürgerung! Einbürgerung von Staatenlosen muss automatisch geschehen!

 

Staatenlos bedeutet automatisch Deutscher und es spielt keine Rolle, ob der Staatenlose Voraussetzungen für die Einbürgerung nicht erfüllt hätte, ob er 100% geistig Behindert 100% psychisch Krank 100% arbeitsunfähig 100% unzurechnungsfähig 100% prozessunfähig 100% geschäftsunfähig wäre, ob er vorbestraft wäre! Sie können nicht die Staatenlosen aus Deutschland raus schmeißen! Dann müssen sie diesen Menschen mit ihrem 100% schweren Schicksal mindestens das deutsche Wahlrecht geben! Staatenlose werden in Frankreich England Schweden Belgien Niederlande nach 5-10-jahrigem rechtsmäßigem Aufenthalt auf Antrag einfach eingebürgert!

 

Wenn ein Staatenlose niemals die „Voraussetzungen“ für die Einbürgerung erfüllt, niemals einen festen Arbeitsplatz bekommt, bedeutet das, dass er niemals das deutsche Wahlrecht bekommt, bleibt er für immer staatenlos? Darf er niemals als Deutscher sterben? Muss meine staatenlose herrenlose Leiche im Jahr 2071 auf dem deutschen Boden als Staatenloser beerdigt werden, genauer als staatenlose herrenlose Leiche in der Müllverbrennungsanlage als Sondermüll entsorgt werden. Für staatenlose herrenlose Leichen gibt es sogar gar keine Beerdigung und keine Einäscherung, weil es zu teuer ist! Die Ordnungsämter lassen die staatenlosen herrenlosen Leichen in der Müllverbrennungsanlage heimlich verbrennen!

 

Die Würde des Staatenlosen ist antastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!

 

7. Verminderung der Staatenlosigkeit

Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, meine staatenlose Person zur Verminderung der Staatenlosigkeit nach Völkerrecht, nach Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit der Generalversammlung der Vereinten Nationen Entschließung 896 (IX) vom 04. Dezember 1954, gemäß dem Art.2 des Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen (AGStaatenlosAbk) vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit (Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit) vom 29.06.1977 (BGBl. I 1101), geändert durch Artikel 3 §4 des Gesetzes vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618) sofort einzubürgern!

 

Nach Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit haben geborene auf deutschem Boden Staatenlose das Recht automatisch eingebürgert zu werden! Und was ist mit mir mit uns nicht geborenen auf dem deutschen Boden Staatenlosen, sondern gewordenen Staatenlosen?

 

Gewordene auf dem deutschen Boden Staatenlose wie mich haben nicht dieses Recht auf automatische Einbürgerung wie geborene auf deutschem Boden Staatenlose! Das ist eine verfassungswidrige per Gesetz offizielle Ungleichbehandlung Diskriminierung Verachtung Benachteiligung von gewordenen Staatenlosen!

 

Diese geltende „deutsche Verminderung der Staatenlosigkeit“ ist eine Verachtung Verhöhnung Zynismus Augenwischerei Verarschung an Staatenlose, ist in Wirklichkeit keine Verminderung der Staatenlosigkeit! Und wie viele Staatenlose werden in Deutschland am Tag im Jahr und überhaupt geboren? Das ist ein totes Gesetz!

 

Gegen diese per Gesetz Verachtung bereite ich meine Petition vor dem Deutschen Bundestag vor!

 

8. Einbürgerungserleichterung

Gemäß Art.32 des Internationales Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 und Art.34 des Abkommens über die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 und Art.6 Abs. 4 g); 10; 11; 12; 18 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit vom 6.11.1997 ist der deutsche Rechtsstaat verpflichtet, meiner staatenlosen und asylanerkannten Person massive Erleichterung bei der Einbürgerung immer noch gewährleisten und mir die deutsche Staatsangehörigkeit schnell verliehen!

 

Diese geltende in deutschem „Recht“ „Erleichterung“ für staatenlose und asylanerkannte Migrantinnen und Migranten nur den gewöhnlichen Aufenthalt für die Einbürgerung von 7 auf 6 Jahre zu verkürzen, ist eine deutsch-demokratische staatliche unmenschliche Verachtung Verhöhnung Zynismus Augenwischerei an diese Gruppe von Migrantinnen und Migranten! Gewöhnliche Einbürgerungsbewerber dürfen deutsche Staatsangehörigkeit schon nach 7 sogar nach 6 Aufenthaltsjahren erhalten aber Asylanerkannte und Staatenlose nach 6 Aufenthaltsjahren!? Wo ist hier die Erleichterung? Das ist in Wirklichkeit keine Erleichterung! Und was ist mit staatenlosen und asylanerkannten Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland schon über sechs Jahre leben? Ich lebe in Deutschland seit 15 Jahren!

 

Es gibt in Deutschland gar keine amtlich anerkannten Staatenlose schon nach 6-jährigem Aufenthalt! Die deutschen Behörden geben niemals einem Migranten den Status als ein Staatenloser schon nach 5-Aufenthaltsjahren! Schon das offizielle amtliche Feststellungsverfahren der Staatenlosigkeit dauert 7-20 Jahren! Staatenlose erscheinen in Deutschland frühestens nach 7-jährigem Aufenthalt! Meine Staatenlosigkeit wurde mir endlich nur nach 11-Aufenthaltsjahren zu anerkannt. Das Staatenlosigkeitsanerkennungsverfahren die Prüfung meiner Staatenlosigkeit dauerte seit 2001 bis zum Jahr 2008!

 

Diese geltende „Erleichterung“ für staatenlose und asylanerkannte Migrantinnen und Migranten nur den gewöhnlichen Aufenthalt von 7 auf 6 Jahre zu verkürzen, ist ein totes Gesetz, ist eine staatliche unmenschliche Verachtung Zynismus Augenwischerei Verarsche! Gegen diese per Gesetz Erleichterungsverachtung bereite ich meine Petition vor dem Deutschen Bundestag vor!

 

9. Besondere Härte §8 Abs. 2 StAG

Staatenlosigkeit insbesondere für einen 100% schwerstgeistig behinderten 100% psychisch kranken 100% arbeitsunfähigen 100% unzurechnungsfähigen 100% geschäftsunfähigen 100% prozessunfähigen 100% verhandlungsunfähigen 100% schuldunfähigen Psychopathen-Einbürgerungsbewerber stellt nach §8 Abs. 2 StAG i.V.m. Ziff. 8.2 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) Stand 17. April 2009 eine besondere Härte dar!

 

Staatenlose und 100% schwerstgeistig behinderte 100% psychisch kranke 100% arbeitsunfähige 100% unzurechnungsfähige 100% geschäftsunfähige 100% prozessunfähige 100% verhandlungsunfähige 100% schuldunfähige Migrantinnen und Migranten haben einen Rechtsanspruch nach §8 Abs. 2 StAG aus Gründen der eingetretenen besonderen Härte sofort eingebürgert zu werden!

 

Wegen meiner 100%-gen schwerstgeistigen Behinderung und 100%-gen chronischen paranoiden Schizophrenie und folglich meiner 100% Arbeitsunfähigkeit bekomme ich mir niemals einen Arbeitsplatz geschweige einen festen, bedeutet das, dass ich mir niemals die deutsche Staatsangehörigkeit bekomme?

 

Weil meine staatenlose Person 100% schwerstgeistig Behindert 100% Schizophren-Psychopath 100% arbeitsunfähig 100% unzurechnungsfähig 100% geschäftsunfähig 100% prozessunfähig 100% verhandlungsunfähig 100% schuldunfähig 100% Gesundheitsangeschlagen ist, bin ich von diesem schweren 100% behinderten Schicksal aus 100% gesundheitlichen Gründen gezwungen, mein Lebensunterhalt nach Leistungen nach Zweiten und Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches in Anspruch zu nehmen. Meine staatenlose 100% schwerstgeistig behinderte 100% arbeitsunfähige 100% geschäftsunfähige Person hat damit ihre nach §8 Abs. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 Hs.2 StAG Erwerbslosigkeit Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht zu vertreten!

 

Die Bundesrepublik Deutschland verlangt von mir Staatenlosen 100% Arbeitsunfähigen 100% Schwerstgeistigbehinderten 100% Schizophrenen 100% Unzurechnungsfähigen 100% Geschäftsunfähigen 100% Prozessunfähigen 100% Verhandlungsunfähigen 100% Schuldunfähigen ab, einen festen Arbeitsvertrag auf einen festen Arbeitsplatz nachzuweisen! Wie kann ich mir solchen überhaupt bekommen? Ich bin 100% schwerstgeistig Behindert 100% Schizophren 100% Psychopath 100% arbeitsunfähig 100% geschäftsunfähig 100% unzurechnungsfähig 100% verhandlungsunfähig! Ich darf nicht meinen Arbeitsvertrag selbst unterzeichnen, weil meine Unterschrift gar keine gesetzliche Kraft hat! Aus diesen gesetzlichen und gesundheitlichen Gründen will gar kein Arbeitgeber mit mir 100% arbeitsunfähigen 100% schwerstgeistig behinderten 100% geschäftsunfähigen 100% widerlich aussehenden 100% Psychopathen gar irgendwelche zeitlichen geschweige festen Arbeitsverhältnisse aufbauen. Aber ich mache mit meiner 100% Psychopathie immerhin seit Jahr 2006 ununterbrochen 1-EURO-Job! Ich versuche bei meiner 100% kaputten gebrochenen Gesundheit immerhin noch zu arbeiten!

 

Wenn ein staatenloser Migrant 100% schwerstgeistig Behindert oder 100% psychisch Krank oder 100% arbeitsunfähig ist, ist es kein Grund ihn dafür nicht einbürgern, muss der Staat ihn trotzdem einbürgern, muss der Staat meine 100% schwerstgeistig behinderte 100% psychopathische 100% schizophrene 100% arbeitsunfähige Würde, meine unzurechnungsfähige Entscheidung, meinen 100% psychisch krankhaften schwerstgeistig behinderten Wunsch immer noch respektieren! Sogar selbst das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NW) verkündet als alle Erste ausdrückliche Respektierung der Würde von psychisch Kranken von schwerstgeistig Behinderten!

 

Demokratie und sozialer gerechter Rechtsstaat bedeutet Einbürgerung von 100% Schwerbehinderten, Einbürgerung von 100% geistig Behinderten, Einbürgerung von 100% psychisch Kranken, Einbürgerung von 100% arbeitsunfähigen 100% unzurechnungsfähigen 100% geschäftsunfähigen 100% prozessunfähigen 100% verhandlungsunfähigen!

 

Die Bundesrepublik Deutschland die Einbürgerungsbehörde Köln und das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht NRW und das Bundesverwaltungsgericht und das Betreuungsgericht Köln und das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln und das Bundesverfassungsgericht und das Polizeipräsidium Köln und der Oberbürgermeister der Stadt Köln und die Rheinische Kliniken Köln Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie haben gemeinsam unisono amtlich rechtskräftig mehrmals festgestellt, meine Person sei von diesem 9-jahre langen Einbürgerungsverfahren 100% geistesgestört psychisch krank arbeitsunfähig geworden! Dann geben sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit, dann werden meine 100% geistesgestörte 100% psychisch erkrankte Gesundheit und meine Seele und mein Geist wieder gesund. Für volle Genesung meines 100% psychisch erkrankten Geistes wäre die Einbürgerung als die beste medizinische Heilung! Ohne die Einbürgerung bleibt meine Person weiter 100% ungesund 100% psychisch krank und mit der 100% paranoiden Schizophrenie Psychose.

 

Der Mensch, insbesondere der 100% geistig behinderte 100% psychisch kranke staatenlose arbeitsunfähige steht im Mittelpunkt der staatlichen Handlung!

 

10. Was ist das „Besondere Härte“?

Die Bundesrepublik Deutschland der deutsche Gesetzgeber haben nicht mir nicht der Einbürgerungsbehörde Köln nicht dem Verwaltungsgericht Köln niemandem erklärt, was ist das denn „Besondere Härte“ bei der Einbürgerung nach §8 Abs. 2 StAG? Was ein Migrant dafür tun müsste, wie schlecht ein Migrant sein müsste, welche Arschlochlebensumstände herum einen Migranten herrschen müssten, damit unter dem Schutz dieser gesetzlichen Norm „Besondere Härte“ stehen zu dürfen?

 

Ich bin staatenlos und 100% schwerstgeistig behindert! Staatenlos und 100% psychisch krank! Staatenlos und 100% arbeitsunfähig! Staatenlos und 100% unzurechnungsfähig! Staatenlos und 100% geschäftsunfähig! Staatenlos und 100% prozessunfähig! Staatenlos und 100% verhandlungsunfähig! Staatenlos und 100% schuldunfähig! Staatenlos und 100% Psychopath! Staatenlos und 100% Idiot! Staatenlos und mit 100% mongolischer Fresse!... und bitter bitter arm! Wenn mein 100% Arschlochleben immer noch nicht „Besonders hart“ ist, dann muss die Bundesrepublik Deutschland es gesetzlich ganz genau definieren begründen, was ist das denn „Besondere Härte“? Und mir anders beweisen, dass ich mich mit meinem 100% Arschlochleben doch glücklich und hervorragend fühle!

 

Mit welchem Zweck und wofür hat der deutsche Gesetzgeber diese „Besondere Härte“ nach §8 Abs. 2 StAG i.V.m. Ziff. 8.2 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) Stand 17. April 2009 überhaupt eingeführt, wenn die Einbürgerungsbehörden und die Gerichte diesen §8 Abs. 2 StAG gar nicht anwenden gar nicht erfüllen, wenn die Einbürgerungsbehörden und die Gerichte ihn verachten gar ignorieren? §8 Abs. 2 StAG „Besondere Härte“ existiert nicht für die rassistische Kommune Stadt Köln vertreten durch die rassistische Einbürgerungsbehörde Köln! Diese rechtsstaatliche demokratische gerechte Bundesrepublik Deutschland muss selbst eigene deutsche Gesetze den §8 Abs. 2 StAG einhalten!

 

Und bei 100% geistig behinderten 100% psychisch kranken Migrantinnen und Migranten besteht keine Pflichtabgabe des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung! Die 100% geistig behinderten 100% psychisch kranken Migrantinnen und Migranten müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen, weil sie wegen ihrer 100% geistigen Behinderung, 100% Intelligenzminderung, 100% Persönlichkeitsstörung, 100% psychischen Krankheit das nicht machen können, weil es sinnlos ist, von 100% geistig behinderten 100% psychisch gestörten 100% Intelligenzverminderten Migrantinnen und Migranten eine vernünftige richtige 100% geistige Anstrengung abzuverlangen, weil sie überhaupt keinen gesunden zurechnungsfähigen Geist und Hirn verfügen oder höchstens auf dem Niveau eines 5-6 jährigen gesunden Deutschen!

 

11. Unterhaltsfähigkeit

Würden sie bitte den göttlichen staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden unmenschlichen §8 Abs. 1 Nr. 4 und den göttlichen staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden unmenschlichen §10 Abs.1 S.1 Nr.3 des rassistischen deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes abschaffen!

 

Wie kann ich 100% arbeitsunfähiger 100% schwerstgeistigbehinderter psychopathischer unzurechnungsfähiger geschäftsunfähiger prozessunfähiger verhandlungsunfähiger Staatenloser diese „gesetzliche“ Forderung erfüllen? Wie können arbeitsunfähige behinderte geistig behinderte psychisch kranke Migrantinnen und Migranten diese „gesetzliche“ Forderung erfüllen? Sie sind alle arbeitsunfähig krank schwach geschäftsunfähig handlungsunfähig unzurechnungsfähig… Sie können nicht diese staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden „gesetzlichen“ Forderungen aus §8 Abs. 1 Nr. 4 StAG und aus §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG erfüllen! Diese staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden unmenschlichen „gesetzlichen“ Forderungen aus §8 Abs. 1 Nr. 4 StAG und aus §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG verachten die Rechte der arbeitsunfähigen behinderten geistig behinderten psychisch kranken Migrantinnen und Migranten!

 

In ihrer „göttlichen christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen gerechten großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik" Deutschland leben 270500 amtlich anerkannte Schwerbehinderte arbeitsunfähige Migrantinnen und Migranten und sie wollen alle das deutsche Wahlrecht den deutschen Pass!

 

Bevor ihre „christliche“ Bundesrepublik Deutschland, ihr „christlicher“ deutscher „Rechtsstaat“, ihr "christliches“ deutsches Volk von alten behinderten schwachen kranken Migrantinnen und Migranten und Heimatlosen und Staatenlosen einen Arbeitsplatz für die Einbürgerung bei dieser Massenarbeitslosigkeit fordert, müssen erst diese „Christen“ dieser „christliche“ deutsche „Rechtsstaat“ diesen alten arbeitsunfähigen behinderten schwachen kranken Migrantinnen und Migranten und Heimatlosen und Staatenlosen einen Arbeitsplatz gewährleisten garantieren schaffen anbieten!

 

Diese unmenschliche rassistische Merkelsregime verachtet geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber! Der Staat führt absichtlich keinerlei Statistik über die Einbürgerung von behinderten geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern durch, damit diese Rechtsproblematik immer gedeckt unbekannt ungewiss halten, damit nicht die Einbürgerungsbehörden amtlich verpflichten, die statistische Einbürgerungsquote von behinderten geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern zu erfüllen.

 

Diese rassistischen staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden unmenschlichen §8 Abs. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 des rassistischen deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes sind das Fundament des deutschen Staates, sind eine Säule, auf der ihr moderner „deutscher Rechtsstaat“ steht! Diese Einbürgerungsproblematik übt einen großen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Demokratie in Deutschland, in Europa und hat sehr große politische Bedeutung für die ganze Europäische Union.

 

12. Das Wahlrecht

Nach widerlichem ausländerverachtendem staatenlosenverachtendem behindertenverachtendem unmenschlichem deutschem Recht gilt „das Wahlrecht ist kein Menschenrecht!“ Das ist National-Sozialismus! Das ist unmenschliche rassistische NAZI-Doktrin über die Herrenrasse Herrenmenschenphilosophie! Deutschland ist über alles! Der Deutsche ist Gott! Der Gott ist Deutscher! In allen EU-Staaten und nach Menschenrechtskonvention gilt das Wahlrecht als Menschenrecht, aber in Deutschland bedeutet es gar nichts! Das ist Menschenverachtend Würdeverachtend! Deutschland verachtet die ganze Menschheit! Deutschland behandelt Migrantinnen und Migranten unmenschlich! Würden Sie bitte Deutschland verpflichten das Wahlrecht als Menschenrecht anzuerkennen!

 

21. Strafgesetzbuch

Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlose und nicht für Ausländer! Das deutsche Strafgesetzbuch ist gar nicht für Staatenlose und nicht für Ausländer zuständig, darf nicht auf Staatenlose und auf Ausländer angewendet werden! Wenn ein tatverdächtiger Ausländer aussäge, ich anerkenne nicht ihren deutschen Staat ihr deutsches Grundgesetz ihre deutschen Gesetze, dann das war´s! Der Staat darf keine strafrechtlichen Verhandlungen über ihm durchführen, sondern ihn einfach nach Aufenthaltsgesetz binnen 24-Stunden aus Deutschland raus schmeißen abschieben! Gleiches rechtliches Prinzip aus dem römischen Recht gilt weltweit in jedem Rechtsstaat einschließlich Deutschland. Während der chinesischen Olympischen Spiele wurden so hunderte Ausländer für ihre „strafrechtlichen menschenrechtlichen Demo-Aktionen“ binnen 24-Stunden abgeschoben, weil sie einfach ausgesagt hatten, dass sie China als ein Rechtsstaat und alle chinesischen Gesetze und Gerichte als eine rechtsmäßige staatliche Institution nicht anerkennen.

 

Staatenlose und auch Ausländer anerkennen nicht das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ihre deutschen Gesetze ihr Deutschland als ein Staat! Deshalb jede Aussage eines Ausländers insbesondere eines Staatenlosen wird von Strafgerichten in große Zweifel gestellt, weil sie sich nicht zum Staat die Bundesrepublik Deutschland, nicht zum Grundgesetz, nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, weil sie überhaupt nicht die deutschen Strafgerichte als ein Gericht, als eine verfassungsmäßige Gerichtsbarkeit anerkennen. Staatenlose besitzen kein Loyalitätsbekenntnis zum Grundgesetz, zu Grundrechten, zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zu deutschen Gesetzen, zum deutschen Strafgesetzbuch, überhaupt zu einem irgendwelchen Staat der Welt.

 

Staatenlose und auch Ausländer gehören nicht zum deutschen Staatsverband. Erst muss der deutsche Rechtsstaat einen Staatenlosen und auch einen Ausländer in den deutschen Staatsverband einbürgern, nur danach kann der Staat ihn anklagen, ihn vor dem deutschen Strafgericht stellen, ihn in eine volle strafrechtliche zivilrechtliche verwaltungsrechtliche Rechenschaft zu ziehen, von ihm in vollem Umfang gesetzlich fordern! Erst fördern, danach fordern!

 

Das ist gewöhnlicher Lehrstoff aus dem Grundstudium AT StGB erste Semester an jedem deutschen juristischen Studium an der Universität oder an der Jura-Hochschule!

 

27. Europäische Union

All meine Petitionen Beschwerden vor dem Europäischen Parlament oder vor dem Gerichtshof für Menschenrechte waren und werden abgelehnt, weil ich kein EU-Staatsbürger sei. Die Beschwerdeschriften von Staatenlosen werden bei allen EU-Zentralinstitutionen, Europäischer Parlament, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte als unzulässig erklärt, werden nicht zur Entscheidung angenommen, weil EU-Gemeinschaft nur für EU-Staatsbürger zuständig ist.

 

28. Staatenlosenschicksal

Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, meine staatenlose Person unter §8 Abs. 2 StAG und Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts-, und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 ((BGBl. I S. 1970)), Ziff. 8.2„besondere Härte“ sofort einzubürgern, weil Staatenlosigkeit insbesondere für einen schwerstgeistigbehinderten psychopathischen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen arbeitsunfähigen Idioten eine besondere Härte darstellt, weil Staatenlose bezug-, und schutzlos sind, werden überall von allen massiv diskriminiert. Die Bundesrepublik Deutschland darf nicht die Einbürgerungsanträge von Staatenlosen ablehnen. Der Staat ist in allen Fällen verpflichtet, die staatenlosen Migrantinnen und Migranten bei allen Umständen einzubürgern. Die deutsche Zwangseinbürgerung eines ehemaligen Ausländers durch die eingetretene bei ihm Staatenlosigkeit

a.      Staatenlose sind keine Ausländer, weil sie zu keinem ausländischen Staat zugeordnet sind, weil sie den Status als ein Ausländer benannt zu werden, nicht verfügen

b.      Für die Staatenlosen sind nicht die Abschiebungsvorschriften anwendbar. Kein Staat darf nach Völkerrecht die Staatenlosen abschieben und kein Staat wird nach Völkerrecht verpflichtet einen Staatenlosen aufzunehmen

c.       Herkunftsländer nehmen niemals Staatenlose zurück auf (insbesondere alte), damit ihnen keine Rente und Pflege zuzahlen. In allen „undemokratischen“ Ländern werden die Rente und die Pflege an die Staatsangehörigkeit angeknüpft. Hauptvoraussetzung für das Erhalten der Rente oder der Pflege ist der Nachweis der Staatsangehörigkeit dieses Landes.

d.      Jeder Staatenlose ist in Deutschland eine „amtlich-gesetzlich vorgesehene“ Person, die auf dem deutschen Boden Nichts machen darf, deren Rechte maximal eingeschränkt sind, darf in ganzem Europa wie ein Tourist nur hin und her spazieren gehen, reisen, darf auf europäischem Boden nur essen schlaffen ausscheiden tanzen singen umschauen Sex treiben lachen… und dafür erhalten sie volle deutsche und europäische Finanziellen-, und Sozialleistungen

e.       Staatenlose sind die Kreaturen in der Gestalt eines menschlichen Lebewesens. Staatenlose sind wie Anarchisten, sie tragen in sich keinerlei Verantwortung und minimale Verpflichtungen vor Deutschland, vor EU-Staaten, vor ganzer Welt, genießen aber gleichzeitig alle rechtlichen und gesellschaftlichen Güter. In der Rechtspraxis, in der Realität werden Staatenlose wie geistig Behinderte, wie Intelligenzverminderte, wie psychische Kranke, wie Schuldunfähige mit Persönlichkeitsstörung wahrgenommen und behandelt. Im Extremfall sind diese „Menschen“ offiziell nicht-existent

f.       Staatenlose genießen die Narrenfreiheit! Staatenlose verfügen kein Loyalitätsbekenntnis zum Grundgesetz, zu Grundrechten, zur freiheitlichen Demokratischen Grundordnung, zu deutschen Gesetzen, zum deutschen Strafgesetzbuch, zu einem irgendwelchen Staat der Welt. Sie haben nicht die Rechte und nicht die Pflichten, die an irgendwelche Staatsangehörigkeit der Welt geknüpft sind. Dieser anarchistische Status jedes Staatenlosen ist in vielen Fragen und Rechten „besser sicherer bequemer“ als der staatsbürgerliche Status jedes Deutschenstaatsangehörigen

g.      Staatenlose werden nicht in deutschem Zivilprozess-, Strafprozess-, Verwaltungsprozessrecht als Zeuge zugelassen. Sie gelten als „Sonderangeklagten Sonderkläger Sonderbeklagten Sonderzeugen“. Sie werden zum Meineid nicht vereidigt. Sie werden nicht zur Abgabe eidesstattlicher Versicherung verpflichtet. Jede Aussage eines Staatenlosen wird von Gerichten in große Zweifel gestellt, weil sie sich nicht zum Staat die Bundesrepublik Deutschland, nicht zum Grundgesetz, nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, weil sie überhaupt nicht die deutschen Gerichte als ein Gericht, als eine verfassungsmäßige Gerichtsbarkeit anerkennen

h.      Mehrere strafrechtlichen zivilrechtlichen verwaltungsrechtlichen Prinzipien werden nicht an Staatenlosen in ihrer „strafbaren rechtswidrigen“ Handlungen angewendet, werden sie nicht wegen Hochverrat, Landesverrat, Geheimnisverrat, Spionage, Illegale Passieren der staatlichen Grenze, Illegales Aufenthalt im Land, Verunglimpfung des Staates und seine Organe, Landfriedensbruch, Billigung der Straftaten in der Öffentlichkeit, Beamtenbeleidigung, Meineid, Erzwingungshaft wegen der Weigerung der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, Geschworene Gerichte, Amtsanmaßung, Ordnungswidrigkeit, Steuerhinterziehung, Delikte gegen die demokratische staatliche Ordnung, Volksverhetzung, Holocaustverleumdung, Hakenkreuz-, Nazidelikte, Völkerrechtliche Vorschriften… angeklagt verhaftet, werden sie nicht strafrechtlich nicht zivilrechtlich verurteilt und nicht haften

i.        Staatenlose gehören nicht zum deutschen Staatsverband. Erst muss der deutsche Rechtsstaat einen Staatenlosen in den deutschen Staatsverband einbürgern, nur danach kann der Staat ihn anklagen, ihn vor dem deutschen Strafgericht stellen, ihn in eine volle strafrechtliche zivilrechtliche verwaltungsrechtliche Rechenschaft zu ziehen, von ihm in vollem Umfang gesetzlich fordern

j.        Jeder Staatenlose genießt in vollem Umfang das Auskunftsverweigerungsrecht nach §55 StPO und das Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO und diese gesetzentsprechende gesetzmäßige Verweigerung dürfen nicht die Einbürgerungsbehörden in seinem Einbürgerungsverfahren gegen den Staatenlosen anwenden! §12a Abs. 3 StAG Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens aus Gründen der eingeleiteten gegen den staatenlosen Einbürgerungsbewerber aus Verdachtsgründen Strafermittlung geht hinter den §55 und §136 StPO im Hintergrund! §55 und §136 StPO gehen vor dem §12a Abs. 3 StAG, haben Vorrang, sind ein höheres Rechtsgut

k.      Bei den Gerichten stehen den Staatenlosen der Vorrang und mehrere finanziellen Begünstigungen insbesondere bei Ermäßigung der Gerichtskosten, Bestellung eines Rechtsanwaltes, Dolmetschers zu. Sie gelten als „Sonderkläger“

l.        In Deutschland haben die Staatenlosen kein Recht auf die deutschen Kommunalwahlen. Voraussetzung für die Teilhabe an den deutschen Kommunalwahlen ist, der ausländische Mitbürger müsse die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates nachweisen. Staatenlose haben aber kein Recht sich als ein Ausländer genannt zu werden, folglich kein Recht auf die deutschen Kommunalwahlen

m.    Die Beschwerdeschriften von Staatenlosen werden bei allen EU-Zentralinstitutionen, Europäischer Parlament, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte als unzulässig nicht zur Entscheidung angenommen, weil EU-Gemeinschaft nur für EU-Staatsbürger zuständig ist

n.      Bei allen Staaten der Welt, allen EU-Staaten, allen Schengen-Abkommen-Ländern werden die Einreise und Ausreise der Staatenlosen amtlich verweigert oder wesentlich erschwert, weil jeder Staatenlose in jedem Land einen vollen gesetzlichen Anspruch auf eine unbefristete Niederlassung im Land und daraus ausgehenden Genuss aller gesellschaftlichen Rechte hätte. Staatenlose sind wie wilde herrenlose Esels, wie heilige herrenlose Kühe in Indien, die durch das ganze Europa hinschleppen und niemand darf ihnen etwas „Schlechtes“ antun

o.      Alle Luftverkehrsfirmen der ganzen Welt meiden gewaltig die Staatenlosen zu transportieren, weil sie danach nach zwischenstaatlichen ICAO-Normen finanziell hart bestraft werden können

p.      Für alle europäischen polizeilichen Kraftbehörden wie Interpol, Europäische Grenzschutzpolizei, Polizeibehörden aller EU-Staaten, Kriminalämter aller EU-Staaten, Geheimdiensten aller EU-Staaten, Gerichte aller EU-Staaten gelten solche staatenlosen Personen als besonderer Dienstlicheninteressenerweckender Person kreis

q.      Staatenlose leisten keinen militärischen Dienst

r.       Staatenlose werden in Deutschland vor allen Steuern befreit. Das „Vermögen“ eines Staatenlosen ist äußerst schwer festzustellen und zu bemessen.

s.       Bei den Ämtern Arbeitsämtern ArGe Sozialämtern verschiedenen Stiftungen, Spendeneinrichtungen existieren gesonderte Finanzleistungen und wesentliche Ermäßigung, Berücksichtigung für die Staatenlosen, weil Staatenlose total schlechte Arbeitschancen, Lebenschancen, gesellschaftliche Stellung haben

t.        Bei den Krankenkassen existieren für die Staatenlosen wesentliche Ermäßigungen bei monatlichen Gebühren und anderen Leistungen

u.      Bei medizinischer Behandlung stehen den Staatenlosen der Vorrang und mehreren finanziellen Begünstigungen zu

v.      Bei der Berechnung der gesetzlichen Rente haben Staatenlose nach deutschem Fremdrentengesetz (FRG) i.V.m Gesetz über die Rechtsstellung Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG) einen Anspruch auf die Anerkennung aller Arbeitszeiten in fremden Ländern

w.    Für jeden Arbeitgeber ist die Angabe über die Staatenlosigkeit des Arbeitsbewerbers äußerst wichtig. Nach Arbeitsrecht ist, wenn ein staatenloser Arbeitsuchender seine Staatenlosigkeit irgendwie absichtlich verbirgt, ausdrücklich nicht erwähnt, ist es ein sicherer Grund diesen Arbeitsvertrag aus Täuschungsgründen als nicht zustande gekommen, zu verweigern, zu löschen. Am 25.06.2008 wurde meine staatenlose Person von meinem letzten Arbeitsplatz beim Altenheim aus Gründen, meine staatenlose Person besitze eingeschränkte strafrechtliche und zivilrechtliche Verantwortung, entlassen

x.      Alle staatlichen Einrichtungen Behörden Ämter Gerichte dürfen nicht die Staatenlosen sogar im niedrigsten Dienst wie Reinigungskraft, Hauswirtschaft, Elektroinstallateur, Wachmann…. aus staatlichen Sicherheitsgründen einstellen, weil sie eingeschränkte zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung verfügen

y.      Viele privaten Firmen meiden auch aus Sicherheitsgründen die Staatenlosen einzustellen

z.       Bei den Standesämtern haben Staatenlose einen Anspruch auf die Führung eines Familienbuchs wie Deutsche und einen Vorrang bei standesamtlicher Eheschließung

aa.  Staatenlose können in jeder Stadt Deutschlands und in jedem anderen Land in eine neue standesamtliche Ehe eingehen, abschließen, dürfen sie aber deswegen weder strafrechtlich noch zivilrechtlich bestraft werden

bb. Beim Sterbefall eines Staatenlosen dürfen Ordnungsämter diese staatenlose herrenlose Leiche in der Müllverbrennungsanlage für Sondermüll anstatt des ordnungsgemäßen aufwendigen Begräbnisses oder Einäscherung entsorgen lassen, weil in Fällen der Bestattung auf dem Friedhof dieses Teil des deutschen Bodens für mindestens 30 Jahren nicht nutzbar wird, entstehen nicht bedeckbare Friedhofsleihvertragskosten

cc.   Wenn ein Staatenloser ermordet getötet wird, kein Polizist kein Staatsanwalt kein Gericht werden von Amts wegen eine Strafermittlung einleiten. Der Staat spart lieber Geld, weil sowieso keiner nach ihm suchen und vermissen wird. Keiner wird überhaupt eine Strafanzeige erstatten

Deshalb ich begehre mir die deutsche Staatsangehörigkeit, damit mir eine volle gesetzliche Verantwortung vor dem deutschen Staat übernehmen, damit mir politische Teilhaberechte nach Art.33 Grundgesetz erhalten, damit den Bundestag Landtag NRW EU-Parlament wählen, damit nach dem Sterben im Jahr 2071 mein Leichnam nach katholischer Religion auf dem deutschen Boden bestatten.

 

Einen neuen Staatenlosen in „demokratischem“ Deutschland zu bekommen, ist es eine politische Schande für diese moderne weltweit „höchstangesehene demokratische soziale rechtsstaatliche“ Bundesrepublik Deutschland, für dieses wohlhabende „christliche großzügige“ deutsche Volk.

 

16. Rechtsprechung

Einige Auszüge aus der Rechtsprechung zur Einbürgerung nach §8 Abs. 2 StAG „Besondere Härte, die ich im Internet gefunden habe, füge ich zu. Ich recherchiere aber weiter.

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht und aus vorgeführtem Beispiel auf der Webseite der Bundesregierung

Ein Ausnahmefall kann vorliegen, wenn die Verweigerung der Einbürgerung eine besondere Härte wäre. Das kann z. B. angenommen werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller im laufenden Einbürgerungsverfahren aufgrund einer behördlichen Einbürgerungszusicherung bereits ihre bzw. seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben hat, dadurch staatenlos geworden ist und danach selbst (oder der Ehegatte bzw. Lebenspartner) unverschuldet arbeitslos geworden ist, bei Menschen mit Behinderungen oder älteren Personen mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland.

 

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil 6 K 914/08.WI vom 25.11.2008

Eine besondere Härte mag nicht in jedem Fall von vornherein ausgeschlossen sein, wenn der Einbürgerungsbewerber etwa wegen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu ernähren (vgl. Münch, in: Marx, Ausländer- und Asylrecht, 2008, 8 Rdnr.32), obwohl eine entsprechende Regelung bei der Ermessenseinbürgerung nicht vorgesehen ist, im Unterschied zur Anspruchseinbürgerung (vgl. dort §10 Abs. 1 Nr. 3 StAG). Abzustellen ist bei §8 Abs. 2 StAG aber etwa darauf, ob gerade in der Person des Einbürgerungsbewerbers Umstände vorliegen, welche ihm eine Erwerbstätigkeit unmöglich machen, etwa eigene Krankheit.

 

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil 6 K 574/08.W vom 04.08.2008

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat der Klage eines Inders überwiegend stattgegeben, dessen Einbürgerungsantrag von der Einbürgerungsbehörde abgelehnt worden war. Die Behörde wird über seinen Antrag neu zu entscheiden haben.

Bei der Einbürgerung kann von der laut Gesetz geforderten Straffreiheit" abgesehen werden, wenn dies zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist.

Gesamtschau aller Umstände ist erforderlich.

….infolge dessen er sich einer Herzoperation mit einer Totalentfernung und einer Implantation eines Kunstherzens unterziehen musste. Der Kläger ist nunmehr zu 100% schwerbehindert.

….könne nach dem Gesetz aber von der geforderten "Straffreiheit" abgesehen werden, wenn dies zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich sei. Eine solche besondere Härte sah das Gericht ohne Zweifel in dem Umstand, dass der Kläger aufgrund eines Verkehrsunfalls im letzten Jahr nur aufgrund des technischen Fortschritts in der Medizin überhaupt noch am Leben ist, da sein Herz entfernt werden musste und er derzeit an ein Kunstherz angeschlossen ist. Sein weiteres Lebensschicksal hängt davon ab, dass für ihn ein passendes Spenderherz gefunden wird. Eine Begründung dafür, warum die Einbürgerungsbehörde die Schwerstbehinderung des Klägers zu 100% nicht berücksichtigte, obwohl eine Behinderung als besondere Härte seit längerem in den Einbürgerungshinweisen anerkannt ist, war für das Gericht nicht erkennbar.

Darüber hinaus habe die Einbürgerungsbehörde auch das ihr zustehende Ermessen überhaupt nicht ausgeübt. Bei einer erneuten Entscheidung über den Antrag des Klägers wird die Einbürgerungsbehörde nach Auffassung des Gerichts zu berücksichtigen haben, dass die letzte Tat, deretwegen der Kläger verurteilt wurde, bereits am 15.07.2002 erfolgt ist und sich das Strafverfahren von Mitte 2002 bis zum Frühjahr 2007 hinzog. Der Kläger habe ausweislich der Strafakten damals wesentlich zur Ermittlung und Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen und alles getan, um das Verfahren zu beschleunigen. Die Behörde habe ebenfalls nicht in ihre Überlegungen eingestellt, dass das Strafmaß für die begangenen Straftaten im untersten Rahmen gelegen habe, der Kläger ansonsten nach einem Aufenthalt von über 26 Jahren in Deutschland ein hohes Maß an Integration aufweise, eine deutsche Ehefrau und zwei deutsche Kinder habe und nunmehr ein schweres persönliches Lebensschicksal erlitten habe. Dies führe, so das Gericht, in der Gesamtschau zu einer Verdichtung seines Einbürgerungsanspruchs. Da weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung von der zuständigen Behörde bislang nicht geprüft wurden, bedarf es insoweit einer weiteren Sachaufklärung durch die Behörde, weshalb eine Verpflichtung, den Kläger einzubürgern, vom Gericht nicht ausgesprochen werden konnte, sondern nur dessen Neubescheidung.

 

VGH Hessen, Beschluss 5 A 1820/08.Z vom 21.10.2008

(DRsp Nr. 2008 / 25160), (Vorinstanz: VG Wiesbaden 04.08.2008 6 K 574/08.WI(V) )

Die "besondere Härte" im Sinne von §8 Abs. 2 StAG idF des Gesetzes vom 19. August 2007 muss gerade durch die Nichteinbürgerung hervorgerufen worden sein oder durch die Einbürgerung vermieden oder zumindest abgemildert werden

 

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 5. Senat, Beschluss 5 M 30.08 vom 11.06.2009

Zum anderen verdeutlicht er die Zielrichtung der Ausnahmeregelung des §8 Abs. 2 StAG: Sie soll es ermöglichen, solchen Härten zu begegnen, die gerade durch die Versagung der Einbürgerung entstehen würden und die sich durch eine Einbürgerung vermeiden ließen (im gleichen Sinne: VGH Kassel, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 5 A 1820.08.Z -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Mai 2009 - 13 S 2428.08 - juris, Rn. 48).

 

Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil 11 A 1907/07 vom 25.02.2009

Ein Härtefall im Sinne des §8 Abs. 2 StAG ist nur dann anzunehmen, wenn die Unbilligkeit der Verweigerung der Einbürgerung besonders ins Auge fällt. Allein, dass eine Sozialleistungsbedürftigkeit unverschuldet ist, ist hierfür nicht ausreichend.

Von der Unterhaltsfähigkeit kann auch nicht gem. §8 Abs. 2 StAG abgesehen werden. Eine besondere Härte liegt vor, wenn es den Betroffenen unter Berücksichtigung aller persönlichen Umstände erheblich stärker als andere treffen würde, dass die Einbürgerung versagt wird (vgl. Marx in: GK-StAG, Stand: Mai 2006, Rn. 107.11 zu §8). Dies ist nur in Fällen anzunehmen, in denen die Unbilligkeit der Verweigerung der Einbürgerung besonders ins Auge fällt.

 

Wann ich im Jahr 2005 meinen staatenlosen Einbürgerungsantrag gestellt habe, galt meine staatenlose Person als nicht psychisch krank, habe ich gearbeitet, war ich gesund und dieses Einbürgerungsverfahren läuft seit Jahr 2005 immer noch bis heute ununterbrochen weiter! Meine staatenlose Person ist genau von diesem 9-jahre langen psychopatischen unmenschlichen verwaltungsgerichtlichen Einbürgerungsverfahren und genau während diesem psychopatischen unmenschlichen verwaltungsgerichtlichen Einbürgerungsverfahrens Geisteskrank geworden!

 

Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden Sie bitte mir das deutsche politische Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht Mitgestaltungsrecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Bundestag Landtag NRW EU-Parlament wählen! Ich will das Recht auf das deutsche politische Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht Mitgestaltungsrecht haben! Ich will Deutscher werden! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Ein Gewissenstäter ändert seinen Weg nie! Das sind mein heiliger Kampf, mein Einbürgerungsraubzug, meine heilige Passion um das Wahlrecht um das Stimmrecht und das politische Teilhaberecht! Das ist mein Streben nach Glückseligkeit, mein Traum auch ein Deutscher wie 82-Millionen Deutsche zu werden!

 

Paul Wolf

Staatenloser geisteskranker Mitbürger

 

Diese Beschwerde-Petition habe ich seit Dezember 2009 auch an folgende Stellen verschickt:

Innenministerium NRW – fünf Mal seit Oktober 2009

Ministerpräsident NRW – zwei Mal seit Dezember 2009

Landtag NRW – drei Mal

Bundesinnenministerium – vier Mal seit Dezember 2009

Bundeskanzleramt – drei Mal seit Dezember 2009

Bundesjustizministerium

Bundespräsidialamt

Deutscher Bundestag:

Petitionsausschuss - drei Mal seit Dezember 2009

Innenausschuss – zwei Mal seit Dezember 2009

Rechtsausschuss

Menschenrechteausschuss

CDU/CSU-Bundestagfraktion

SPD-Bundestagsfraktion

Bündnis 90/Die Grünen-Bundestagfraktion

DIE LINKE.-Bundestagfraktion

Vatikan Benedikt XVI

Zentralkomitee der deutschen Katholiken

EKD Evangelische Kirche Deutschland

EU Parlament

EU Gerichthof für Menschenrechte – drei Mal seit Dezember 2009

Bundesverwaltungsgericht – fünf Mal seit Dezember 2009

Bundesverfassungsgericht - fünf Mal seit Dezember 2009

 

Zum Bundestag schicke ich nie mehr zu, weil es sinnlos ist, weil alle Ausschüsse Fraktionen all meine Beschwerden einfach zum Petitionsausschuss weiterleiten. Petitionsausschuss macht aber mit meinen Petitionen gar nicht.

 

Anlage: