Sehen Sie weiter hier: http://behinderteinbuergerung.co.cc
https://sites.google.com/site/akkaly28/un-brkonvention-10
Meine zehnte Petition Pet 1-17-06-102-005575 an Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wegen Nichterfüllung Nichtumsetzung des Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung"
https://acrobat.com/#d=9qQAE*8P2RokRdmr3tdulw
http://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 2008, 1419)
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle.html
http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID86879
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:UN-Behindertenrechtskonvention
http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRPD/Pages/CRPDIndex.aspx
Paul Wolf 27. September 2010 n. Chr.
Horststr.6
51063 Köln
Schlitzäugiger Katholik
Schwerstgeistigbehindertenausweis: 44S0371177
Grad geistiger Behinderung 100 „Seelische Störung Hilflos Gehbehindert“
Merkzeichen G, B, H, RF, gültig unbefristet
Seit dem 25.05.2006 dauerhaft voll erwerbsgemindert
Pflegefall, werde von Krankenpflegern 40 Min. in der Woche häuslich gepflegt
Stehe unter Betreuung „Führung des Einbürgerungsverfahrens, Gesundheitsfürsorge“
Nehme täglich zu sich starkes Neuroleptikum
Erwerbsminderungsrentner
Grundsicherungsempfänger beim Sozialamt Köln-Mülheim, 1-998-1-68-68-0506-0
Niederlassungserlaubnis
Staatenlosenreiseausweis: Z0C4GTFR0
Entfaltung einer psychopathischen Persönlichkeit durch die versagte Einbürgerung
Chronische schwerwiegende Form der Paranoiden Schizophrenie (ICD10: F20.08)
Geistig auf deutscher Staatsangehörigkeit zurück geblieben
Geistig auf deutschem Wahlrecht stehen geblieben
Geistig auf deutsche Einbürgerungsurkunde beschränkt
Geistig auf deutschen Pass begrenzt
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Az.: Pet 1-17-06-102-005575
Petition
gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Nichtumsetzung Nichterfüllung des Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006
Sehr geehrte 622 Deutsche Bundestagsabgeordnete,
Sehr geehrte Damen und Herren am Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages,
die Bundesrepublik Deutschland erfüllt gar nicht Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006, setzt ihn gar nicht um!
In der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland gibt es absolut gar keine Einbürgerung für körperlich behinderten für geistig behinderten für psychisch kranken Einbürgerungswilligen und für jede Art der Behinderungen und für Arbeitsunfähigen, gibt es gar keine Gesetze, die die Einbürgerung für körperlich behinderten für geistig behinderten für psychisch kranken Einbürgerungswilligen und für jede Art der Behinderungen und für Arbeitsunfähigen gewährleisten und fördern!
Der deutsche Gesetzgeber muss im Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph "Einbürgerung für Menschen mit Behinderungen" verabschieden und eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einführen. Behindertenstatistik von behinderten Einbürgerungswilligen muss geführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.
Die Bundesrepublik Deutschland verachtet behinderte Einbürgerungswilligen und verabschiedet absichtlich keinerlei Gesetze, die die Einbürgerung für Menschen mit Behinderungen garantieren und gewährleisten. Fehlende Einbürgerung, nicht existierende Einbürgerungsgesetze für körperlich behinderte für geistig behinderte für psychisch kranke und für arbeitsunfähige Einbürgerungswillige und Weigerung solche Gesetze zu verabschieden, sind zielgerichtete staatliche gesellschaftliche Vertreibungsmaßnahmen politische Verfolgung politische Verbannung der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen aus der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland!
Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen politisch, behandelt sie unmenschlich, diskriminiert sie hart, vertreibt verbannt sie aus Deutschland massiv nur mit einem Zweck, damit sie auf keinen Fall in den deutschen Staatsverband einbürgern! Die Bundesrepublik Deutschland diskriminiert körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke und arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen konkret zielgerichtet, weil sie sich als Behinderte in den gesunden deutschen Staatsverband einbürgern lassen wollen! Die Bundesrepublik Deutschland macht alles Mögliche, nutzt jegliche Gelegenheit aus, unternimmt jegliche gesetzlichen und gesellschaftlichen Vertreibungsmaßnahmen, damit körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall in den deutschen Staatsverband einbürgern und raus aus Deutschland schmeißen!
Wenn körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, dann bleiben sie in Deutschland für ewig, kann der deutsche Rechtsstaat sie aus Deutschland niemals raus schmeißen, muss der deutsche Rechtsstaat diese neuen behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen Passdeutschen auf Kosten des Staates bis in den Tod durchfüttern pflegen. Aber so lange behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen als Nichtdeutschstaatsangehörige bleiben, kann der deutsche Rechtsstaat sie immer raus schmeißen. Nicht heute dann nach einem Jahr, nicht nach einem Jahr dann nach fünf Jahren, nicht nach fünf Jahren dann nach 10-Jahren, nicht nach 10-Jahren dann nach 20-Jahren ... Deshalb es ist in nationalem deutschem Interesse, keinen einzigen Geisteskranken Schwerbehinderten Arbeitsunfähigen in den gesunden deutschen Staatsverband einzubürgern!
Jeder Arbeitgeber ist nach deutschem Arbeitsrecht, nach §§71-79 SGB IX verpflichtet in seinem Betriebe mindestens 10% Behinderten einzustellen. Gleiche gesetzliche Einbürgerungspflichtquote muss der Staat in der Einbürgerung für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen einführen. Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den deutschen Gesetzgeber, eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote für Einbürgerungswilligen mit Behinderungen einzuführen und eine neue wirksame Einbürgerungspolitik für Einbürgerungswilligen mit Behinderungen zu gestalten.
Die Bundesrepublik Deutschland führt absichtlich keinerlei Statistik über die Einbürgerung für körperlich behinderte für geistig behinderte für psychisch kranke Einbürgerungswilligen und für jede Art der Behinderungen und für Arbeitsunfähigen durch, damit diese Rechtsproblematik immer gedeckt verbergt unbekannt ungewiss halten, damit nicht die Einbürgerungsbehörden amtlich verpflichten, die statistische Einbürgerungsquote von Einbürgerungen für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen zu erfüllen. Die Anzahl der behinderten Einbürgerungswilligen und neu eingebürgerten behinderten Passdeutschen werden nicht durch die offiziellen Statistiken erfasst. Dadurch fehlt die Aufsichtsfunktion. Eine solche amtliche Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss eingeführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.
Es existiert in diesem Rechtsgebiet keinerlei irgendwelche Studie, Forschung, vergleichbare verwertbare Angaben Informationen, keinerlei offizielle Stellungnahmen von den Bundes-, und Landesregierungen. In Medien existieren keinerlei Artikeln Fernsehsendungen Diskussionen Debatten in diese Richtung. Nirgendwo kann man eine vernünftige Information über die Situation mit der Einbürgerung von Einbürgerungswilligen mit Behinderungen finden und bekommen. Diese Rechtsproblematik ist ein völlig streng vertrauliches Tabuthema.
Körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber haben das ungehinderte Recht die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, genießen uneingeschränktes grünes Licht bei der Einbürgerung! Der deutsche Rechtsstaat darf nicht den körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband nur auf Grund ihrer körperlichen geistigen Behinderungen psychischen Krankheiten verweigern!
Der christliche demokratische soziale großzügige wohlhabende deutsche Rechtsstaat muss jedem körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken und arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit sofort geben, wenn sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung außer Arbeitsbeschäftigung erfüllt haben!
Noch nie gab es in der 5000-jahre langen Geschichte der Deutschen die Einbürgerung für körperlich behinderten für geistig behinderten für psychisch kranken Einbürgerungswilligen und für jede Art der Behinderungen und für Arbeitsunfähigen! In der Bundesrepublik Deutschland leben 300000 amtlich anerkannte schwerbehinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Migrantinnen und Migranten und sie wollen alle das deutsche politische Wahlrecht das deutsche politische Stimmrecht das deutsche politische Teilhaberecht den deutschen Pass!
Art.3 des Deutschen Grundgesetzes und Menschenrechtskonvention verkünden an die ganze Welt, alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt diskriminiert werden! Diskriminierungsverbot! Benachteiligungsverbot! Willkürverbot!
Die christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzügige wohlhabende Bundesrepublik Deutschland muss die Würde der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen respektieren und muss sie nach Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention, Art.3 Unmenschliche Behandlung und Art.14 Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention vom 04.11.1950, Art.3 Abs.3 S.2 Grundgesetz Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden und Art.1 Abs.3 und Art.20 Abs.1 Grundgesetz rechtsstaatlicher demokratischer sozialer Grundsatz in den deutschen Staatsverband einbürgern! Aber alle Deutschen sind darüber hysterisch empört! Deutsche wollen sogar keine 0,00001% von Behinderten einbürgern! Kein einziger Geisteskranker oder kein einziger Beinenloser dürfe unseren gesunden deutschen Staatsverband betreten! Ein Fall ist zu viel!
Das zuständige für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland Bundesministerium für Arbeit und Soziales begründet „ratlos“, unser Ministerium könne nicht den Art.18 umsetzen und sei dafür nicht zuständig, weil man erst dafür eine Gesetzesänderung im Staatsangehörigkeitsrecht verabschiedet werden müsse. Wir haben dafür keine sachliche Kompetenz und Zuständigkeit und verweiset an das Bundesministerium des Innern. Aber das Bundesministerium des Innern widerspricht verachtend dagegen, wir seien für die Umsetzung dieser Behindertenrechtskonvention gar nicht zuständig und verweist an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe. Aber der Behindertenbeauftragte Hubert Hüppe widerspricht auch verachtend, das alles sei die Aufgabe der Gesetzgebung und verweist an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Aber der Petitionsausschuss macht gar nicht, schweigt beharrlich!
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Hubert Hüppe will damit auch gar nicht zu tun haben und widerspricht auch verachtend dagegen: ...zur Erfüllung einer Behindertenquote, die angeblich nach Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland eingeführt werden muss, wäre es erforderlich auch Menschen einzubürgern, die nach §10 StAG keinen Rechtsanspruch haben. Deren Einbürgerung würde dazu führen, dass ihre nicht behinderten Angehörigen (als Angehörige eines Deutschen) ihrerseits einen Anspruch auf Soll-Einbürgerung erwerben würden. Dadurch würden Ausländer ohne behinderte Angehörige benachteiligt. Das wäre möglicherweise ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot...
Aha! Da ist das Problem! Verstehen Sie diese schlau zynische verachtende perverse Sachverhaltsumdrehung vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Hubert Hüppe. Einbürgerung für behinderte Menschen rufe mit sich ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot gegen die Gleichbehandlung hervor, sei verfassungswidrig, sei Menschenrechtskonventionswidrig! Und so begründet es der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen!
Auf meine 25-eingereichten Petitionen vor dem Deutschen Bundestag gegen Nichtumsetzung Nichterfüllung dieses Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention vom 13.12.2006 gegen die fehlende Einbürgerung für körperlich und geistig behinderten für psychisch kranken Einbürgerungswilligen und für jede Art der Behinderungen und für Arbeitsunfähigen, für die Einführung im Staatsangehörigkeitsgesetz eines Sonderparagraphen "Einbürgerung für Menschen mit Behinderungen" und einer Einbürgerungspflichtquote, macht der Petitionsausschuss gar nicht, schweigt beharrlich, gibt mir sogar keine verfassungsmäßige amtliche parlamentarische schriftliche Bestätigung und Aktenzeichen des Eingangs meiner dieser Petition, hat umgekehrt auf mich meine Psychiatrieärzte extra aufgehetzt, damit meine Psychiatrieärzte mich extra bearbeiten, meinen Mund tot machen, verfolgt mich dafür politisch!
Für diese Untätigkeit massive verachtende Weigerung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages meine diese 25-Petitionen zu registrieren, sie zur parlamentarischen Prüfung aufzunehmen, bereite ich gegen den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, gegen 622 Deutschen Bundestagsabgeordneten, gegen den ganzen Deutschen Bundestag meine Untätigkeits-, und Verpflichtungsklage nach §75 VwGO, Art. 17 GG vor dem Verwaltungsgericht Berlin und Forderung auf Schadenersatz wegen massiver Verletzung meines staatenlosen asylanerkannten schwerstgeistigbehinderten Grundrechts aus Art.17 Grundgesetz.
Gegen die Bundesrepublik Deutschland habe ich auch vor der
Monitoring the Convention on the Rights of Persons with Disabilities
Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR)
Palais des Nations
CH-1211 Geneva 10
Switzerland
meine Petition eingereicht.
Würden Sie bitte das deutsche Volk den deutschen Gesetzgeber verpflichten, im Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" zu verabschieden und eine gesetzliche amtliche Einbürgerungspflichtquote einzuführen. Behindertenstatistik von behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen muss geführt werden, damit Quotenregelungen greifen können. Bei jeder Einbürgerungsbehörde muss eine entsprechende Warteliste von behinderten und psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern geführt werden und die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit muss ihnen entsprechend der Reihenfolge in dieser Warteliste verliehen werden.
Würden Sie bitte den Eingang dieser meiner Petition parlamentarisch amtlich schriftlich bestätigen.
Paul Wolf
Der staatenlose schlitzäugige deutschewahlrechtbesessene Psychopath
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Upload: Der Petitionsausschuss hat endlich diese meine Petition registriert und zur Prüfung aufgenommen.