2 Aktuelle Klagen

Verfolge diese Thematik weiter hier:  http://paulwolf.co.cc 

Einbürgerungsbehörde Köln bleibt untätig.

Ich lege Untätigkeitsklage vorm Verwaltungsgericht Köln per Einschreiben/Rückschein ein. VG Köln macht nichts.

Nach fünf Tagen lege ich Beschwerde vorm Oberverwaltungsgericht NRW ein. OVG NRW macht nichts.

Nach fünf Tagen lege ich Beschwerde vorm Bundesverwaltungsgericht ein. BVG macht nichts.

Nach fünf Tagen reiche ich Verfassunsgbeschwerde ein.

Danach lege ich sofort nächste Untätigkeitsklage vorm Verwaltungsgericht Köln ein... Der Zyklus bis zu nächster Verfassungsbeschwerde 20-Tagen.

Wenn Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung annimmt, reiche ich Beschwerde vorm Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Der Zyklus bis zu nächster Beschwerde vorm EGMR 60-Tagen. 

20

  100 Verfassungsbeschwerde  vom 23. September 2011. Noch keine Eingangsbestätigung.

19

Klage gegen Deutschen Bundestag  vom 19.09.2011. Noch kein Urteil.

   

18

  99 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 1974/11 vom 07. September 2011. Noch keine Entscheidung.

17

Erinnerung2 

Erinnerung1 

  98 Verfassungsbeschwerde  vom 18. August 2011. Noch keine Eingangsbestätigung.

16

In nächsten Tagen reiche ich Beschwerde vor EGMR ein. Entwurf 

Dienstaufsichtbeschwerde

  Nicht zur Entscheidung angenommen.  97 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 1690/11 vom 28. Juli 2011

15

  96 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 1429/11 vom 28. Juni 2011. Noch keine Entscheidung.

14

Klage gegen Landtag NRW  vom 28.05.2011. Noch kein Urteil.

Meine Stellungnahme-2 

Meine Stellungnahme-1 

             

13

  95ste Verfassungsbeschwerde  2 BvR 1177/11 vom 25. Mai 2011. Noch keine Entscheidung.

12

Meine weitere 94ste Verfassungsbeschwerde  vom 17. April 2011 wurde gar nicht registriert. Ich habe Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Seit dem registrieren sie, aber sie haben alle von mir Hysterie Schlaganfall.

11

  10-Beschwerde Nr. 36628/11 Wolf (X) ./. Deutschland vom 10. Juni 2011 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

 Nicht zur Entscheidung angenommen

            

10

  9-Beschwerde Nr. 19139/11 Wolf (IX) ./. Deutschland vom 19. März 2011 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

 Nicht zur Entscheidung angenommen

In der Zeit von Oktober 2010 bis Februar 2011 war ich zum fünften Mal in der geschlossenen Psychiatrie

9

  8-Beschwerde Nr. 57949/10 Wolf (VIII) ./. Deutschland vom 22. September 2010 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

 Nicht zur Entscheidung angenommen 

8

  7-Beschwerde Nr. 56518/10 Wolf (VII) ./. Deutschland vom 19. August 2010 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

 Nicht zur Entscheidung angenommen 

7

  6-Beschwerde Nr. 44894/10 Wolf (VI) ./. Deutschland vom 23. Juli 2010 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

 Nicht zur Entscheidung angenommen 

6

  5-Beschwerde Nr. 39170/10 Wolf (V) ./. Deutschland vom 26. Mai 2010 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

 Nicht zur Entscheidung angenommen 

5

 Beschwerde Nr. 13243/10 Wolf (IV) ./. Deutschland vom 17. März 2010 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

    Nicht zur Entscheidung angenommen 

4

 Beschwerde Nr. 11776/10 Wolf (III) ./. Deutschland vom 20. Januar 2010 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

 Nicht zur Entscheidung angenommen 

3

 Beschwerde Nr. 19485/09 Wolf (II) ./. Deutschland vom 07. April 2009 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung. 

2

 Beschwerde Nr. 23698/08 Wolf ./. Deutschland vom 16. Februar 2009 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung. 

1

Sehen Sie weiter auch hier:  https://sites.google.com/site/akkaly20/gerichtshof  und dann weiter. Mit 5-6 Beschwerden und Verfassungsbeschwerden aus den Jahren 2008-2009 bin ich ein wenig selbst verwirrt, habe ich Überblick über sie verloren. Über sie gibt es auch noch keine Entscheidung.

Sehen Sie auch meine weitere Webseite  http://behinderteinbuergerung.co.cc  Dort sind meine weiteren ähnlichen über 300-Petitionen gestellt!

Was tun mit diesem behinderten nutzlosen Idioten Paul Wolf? Wir wollen ihn nicht einbürgern, wir können ihn nicht abschieben und wir dürfen ihn nicht umbringen... und dieses lebensunwerte Gesindel fordert unsere christliche barmherzige deutsche Staatsangehörigkeit ununterbrochen!

Die Würde des Staatenlosen ist antastbar.

Sie zu verachten und zu erniedrigen ist

Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!

In der „christlichen“ Schweiz gibt es per Gesetz keinerlei Einbürgerung für geistig Behinderten und überhaupt für jegliche Grad der Behinderung!

http://www.bazonline.ch/schweiz/standard/story/10597837

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/kanton/Auch-behindertes-Kind-einbuergern/story/12972331

http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/behinderte_bei_einbuergerung_diskriminiert_1.1770263.html

http://www.zisch.ch/navigation/top_main_nav/nachrichten/zentralschweiz/zug/detail.htm?client_request_className=NewsItem&client_request_contentOID=306794

http://www.tagblatt.ch/aktuell/thurgau/tb-tg/Einbuergerung-gegen-den-Widerstand-der-SVP;art219,1566099

http://www.bielertagblatt.ch/News/Schweiz/138725

http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?  Schweizerische BGE 135 I 49 vom 16.12.2008 http://www.bger.ch/ , VerfBeschwerde 1D_19/2007 vom 16. Dezember 2008, Nichteinbürgerung wegen Sozialhilfeabhängigkeit einer behinderten Bewerberin. Nach dieser Präzedenzentscheidung sind jetzt über 30 weiteren gleichen Klagen anhängig.

http://www.zio.ch/kind+mit+behinderung+eingebuergert/28418/detail.html 

Psychischkranke Schweizer-Jugendliche

http://www.myhandicap.de/forum_ueberblick.html?&topictitle=einb%FCrgerung-behinderung&no_cache=1&tx_mmforum_pi1%5Baction%5D=list_post&tx_mmforum_pi1%5Btid%5D=6878

Staatenlose in Österreich  http://diepresse.com/home/panorama/integration/501643/index.do?from=gl.home_panorama

Und was ist mit christlichem demokratischem sozialem rechtsstaatlichem Deutschland? Was ist mit deutschem Diskriminierungsverbot Willkürverbot? Was ist mit Art.18 UN-Rechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 Einbürgerung von geistig Behinderten?

15. Weltkongress in Berlin, 16-19. Juni 2010 über die Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung und kein Wort über die Einbürgerung von Migrantinnen und Migranten mit geistiger Behinderung! 

http://www.inclusion2010.de/master.php

http://www.inclusion2010.de/downloads/_wcii_programm.pdf 

http://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:UN-Behindertenrechtskonvention

Wir sind Geisteskranke, wir wollen Deutscher werden!

Sie sind doch alle heiligen Päpste!

In Ihrer göttlichen „christlichen demokratischen sozialen gerechten rechtsstaatlichen großzügigen“ wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland gibt es absolut gar keine Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken und für jede Art der Behinderung und für Arbeitsunfähigen, gibt es gar keine Gesetze, die die Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken und für Arbeitsunfähigen gewährleisten und fördern!

 

Der deutsche Gesetzgeber muss im Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" verabschieden!

 

Jeder Arbeitgeber ist nach deutschem Arbeitsrecht, nach §§71-79 SGB IX verpflichtet in seinem Betriebe mindestens 10% Behinderten einzustellen. Gleiche gesetzliche Einbürgerungspflichtquote muss der Staat in der Einbürgerung für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen einführen. Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den deutschen Gesetzgeber, eine „gesetzliche Einbürgerungspflichtquote“ einzuführen und eine neue wirksame Einbürgerungspolitik für Menschen mit Behinderung zu gestalten.

Diese unmenschliche rassistische nationalsozialistische Merkelsregime verachtet behinderte Einbürgerungswillige und verabschiedet absichtlich keinerlei Gesetze, die die Einbürgerung für Menschen mit Behinderung garantieren!  Fehlende Einbürgerung, nicht existierende Einbürgerungsgesetze für körperlich behinderte für geistig behinderte für psychisch kranke und für arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen und Weigerung solche Gesetze zu verabschieden, sind zielgerichtete staatliche gesellschaftliche Vertreibungsmaßnahmen politische Verfolgung politische Vertreibung politische Verbannung  der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen aus Ihrer wohlhabenden "christlichen großzügigen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen Bundesrepublik" Deutschland!

 

Ihre Bundesrepublik Deutschland verfolgt körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen politisch, behandelt sie unmenschlich, diskriminiert sie hart, vertreibt verbannt sie aus Deutschland massiv nur mit einem Zweck, damit sie in den deutschen Staatsverband auf keinen Fall einbürgern! Ihre Bundesrepublik Deutschland macht alles Mögliche, nutzt jegliche Gelegenheit aus, unternimmt jegliche gesetzlichen und gesellschaftlichen Vertreibungsmaßnahmen, damit körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall in den deutschen Staatsverband einbürgern und raus aus Deutschland schmeißen!

 

Ihre Bundesrepublik Deutschland diskriminiert körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen konkret zielgerichtet, weil sie sich als Behinderte einbürgern lassen wollen!

 

Ihr göttlicher christlicher demokratischer sozialer großzügiger wohlhabender deutscher Rechtsstaat muss jedem körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken und arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit sofort geben, wenn sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung außer Arbeitsbeschäftigung erfüllt haben! Ihr "Rechtsstaat" muss die Würde der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen respektieren und muss sie nach Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention, Art.3 Unmenschliche Behandlung und Art.14 Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention vom 04.11.1950, Art.3 Abs.3 S.2 Grundgesetz Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden und Art.20 Abs.1 Grundgesetz demokratischer und sozialer Grundsatz in den deutschen Staatsverband einbürgern! Aber alle Deutschen sind empört! Deutsche wollen sogar keine 0,00001% von Behinderten einbürgern! Kein einziger Geisteskranker dürfe in unserem gesunden deutschen Staatsverband beitreten! Ein Fall sei zu viel!

Meine Petition an Deutschen Bundestag wegen nicht Umsetzung des Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention "Einbürgerung von Menschen mit Behinderung"

https://docs.google.com/fileview?id=0Bxoqy--NX2HdMmEyMzI0NjUtN2NlZS00ZWE2LWI4Y2YtMTExMzkxMzk1NDQ5&hl=de

Noch eine Geisteskranke will deutschen Pass! http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1274133319

http://www.faz.net/s/RubDDBDABB9457A437BAA85A49C26FB23A0/Doc~E5C5878BCEF96450EBB6F7FBC3C402100~ATpl~Ecommon~Scontent.html

http://www.zeit.de/politik/ausland/2010-07/Selbstmordanschlag-Irak-Tote

Noch ein Schwerbehinderte will deutschen Pass! http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=8&t=199353

Noch ein Schwerbehinderte will deutschen Pass! http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1272990100

Gar keine Einbürgerung für geistig Behinderten in Deutschland! (Seite 176)

http://www.agah-hessen.de/Service/Publikationen/Jahresberichte/2002-2003/3-6_Staatsangehoerigkeitsrecht.pdf

Gar keine Einbürgerung für schwer Behinderte mit Schwerbehindertem Ausweis! http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/dokumente/16810.pdf

Gar keine Einbürgerung für geistig Behinderte! http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1163853008/11 

Noch eine geistig Behinderte will deutschen Pass http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1255582263 

Noch ein geistig Behinderter will deutschen Pass http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1263208466 

Einbürgerung eines 64 jährigen wird verweigert http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=175697 

Noch ein geistig Behinderter will deutschen Pass http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1264961621 

Noch eine geistig Behinderte will deutschen Pass http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1263208466

Bundesverfassungsgericht hat durch die unanfechtbaren Entscheidungen

1 BvR 1263/06 vom 18. März 2009

und 

2 BvR 1225/09 vom 14. Oktober 2009

diese ganze "Einbürgerungsgeschichte" seit 2005 bis 2009 endgültig abgelehnt, nicht zur Entscheidung angenommen.

Meine Person gelte somit nach deutschem Recht endgültig als geistig behindert als psychisch krank als schuldunfähig als arbeitsunfähig!

        

Durch diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht verkündet, in unserem "demokratischen sozialen deutschen Rechtsstaat" gibt es keinerlei Einbürgerung für geistig Behinderten für psychisch Kranken für Arbeitsunfähigen für jede Art der Behinderung!

Mein 26-er Einbürgerungsantrag 

Endgültige Ablehnung meiner jeglichen Einbürgerungsklage vor den deutschen Gerichten

            

Dok. 1 Verachtendes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 12.08.2009

               

Dok. 2 Protokoll mündlicher Verhandlung am 12.08.2009

      

Dok. 3 Vorladung zur mündlichen Verhandlung am 12.08.2009

   

Dok. 4 Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln 

Dok. 5 Antwort der Einbürgerungsbehörde Köln

      

Dok. 6 Mitteilung über Verwaltungsvorgang

Dok. 7 Rechtskäftiger verachtender Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW 19 A 1276/07 vom 22.04.2009. Wurde abgelehnt, weil meine Person "prozessunfähig geschäftsunfähig" sei 

         

Dok. 8  Staatenlosenreiseausweis des Betroffenen Paul Wolf 

Dok. 9 Psychiatrisches Gutachten

      

Dok. 10 Medikamentenverordnung

Meine chronische seit Jahr 2006 psychische Krankheit "Paranoide Psychose F20.0"

      

Rechtskäftiges Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

http://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf

Zuständigkeitsverordnung NRW 

http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=2420060411160858104  

Einbürgerungsstatistik in NRW

http://www.im.nrw.de/aus/doks/einbuergerungstatistik%202000%20bis%202008.pdf  

Cour européenne des Droits de l'Homme

Conseil de l' Europe

F – 67075 STRASBOURG CEDEX

10. Juni 2011 n. Chr.

 

Beschwerdeführer – Der staatenlose schlitzäugige deutschewahlrechtbesessene Christ-Psychopath:

Paul Wolf

Horststr.6

51063 Köln - geschlossenes psychiatrisches Heim

Tel-Mobil:       01628489388

Erwerbsminderungsrentner

Seit dem 25.05.2006 dauerhaft voll erwerbsgemindert

Pflegefall, werde von Krankenpflegern 360 Min. in der Woche häuslich gepflegt

Liege im Sterbebett, Tumor im Gehirn 37%, werde in kurze in Hospiz verlegt

Grundsicherungsempfänger beim Sozialamt Köln-Mülheim, 1-998-1-68-68-0506-0

Geistigschwerbehindertenausweis: 44S0371177

Grad geistiger Behinderung 100 „Seelische Störung Hilflos Gehbehindert“

Merkzeichen G, B, H, RF, gültig unbefristet

Nehme täglich zu sich starkes Neuroleptika

Nutzloser schlitzäugiger Katholik

Elend bitterarm

Niederlassungserlaubnis

Staatenlosenreiseausweis: Z0C4GTFR0

Entfaltung psychopathischer Persönlichkeit durch die versagte Einbürgerung

Chronische schwerwiegende Form Paranoider Schizophrenie (ICD10: F20.08) Psychose

Autistische Soziopathie „Asperger-Syndrom“ (ICD10: F84.5)

Suizidal hochgefährdet

Geistig auf deutscher Staatsangehörigkeit zurück geblieben

Geistig auf deutschem Wahlrecht stehen geblieben

Geistig auf deutsche Einbürgerungsurkunde beschränkt

Geistig auf deutschen Pass degeneriert

 

 

Beschwerdegegner Götter-Christen:

unmenschliche behindertenverachtende staatenlosenverachtende Verweigerung des göttlichen christlichen Bundesverfassungsgerichts meine eingereichte am 26. Februar 2011 Verfassungsbeschwerde 2 BvR 489/11 Entscheidung vom 25. Mai 2011 gerichtlich zu verhandeln

und

unmenschliche behindertenverachtende staatenlosenverachtende Verweigerung der ganzen göttlichen deutschen christlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit meine eingelegte am 01. September 2010 vor dem Verwaltungsgericht Köln Untätigkeitsklage nach §75 VwGO, Art.19 Abs.4 Grundgesetz gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln gerichtlich zu verhandeln

und

unmenschliche behindertenverachtende staatenlosenverachtende Verweigerung des göttlichen christlichen Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen meine eingelegte am 30. September 2010 Beschwerde gerichtlich zu verhandeln

und

unmenschliche behindertenverachtende staatenlosenverachtende Verweigerung des göttlichen christlichen Bundesverwaltungsgerichts meine eingelegte am 28. Januar 2011 Beschwerde gerichtlich zu verhandeln

und

gegen den göttlichen unmenschlichen behindertenverachtenden staatenlosenverachtenden christlichen §12a Abs.3 StAG

und

gegen den göttlichen unmenschlichen behindertenverachtenden staatenlosenverachtenden christlichen §8 Abs.1 Nr.4 StAG und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 StAG

und

gegen die Nichtumsetzung Nichterfüllung des Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention „Einbürgerung für Menschen mit Behinderungen“

und

gegen unmenschliche migrantenverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende Verweigerung des deutschen christlichen Rechtsstaates das Wahlrecht als Menschenrecht anzuerkennen

und

gegen den widerlichen unmenschlichen migrantenverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwang, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang, gegen die Postulationsfähigkeit vor den göttlichen Oberverwaltungsgerichten und vor dem göttlichen Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs.4 VwGO i.V.m. §§78 bis 89, 114 ZPO in den göttlichen Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den göttlichen deutschen christlichen Staatsverband (siehe zweiten Teil)

und

gegen den genetischangeborenen festverankerten volkstümlichen unmenschlichen migrantenverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Rassismus des göttlichen wohlhabenden „christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen“ deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage

Vertreten durch die göttliche „christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzügige“ deutsche Bundesregierung 11044 Berlin

 

 

 

Elfte seit Dezember 2009 göttliche christliche staatenlose unheilbar geistig schwerstbehinderte therapieresistente psychopathische unzurechnungsfähige nichtgeschäftsfähige nichthandlungsfähige nichtprozessfähige nichtverhandlungsfähige schuldunfähige pflegebedürftige arbeitsunfähige würdelose Beschwerde

gegen unmenschliche behindertenverachtende staatenlosenverachtende Verweigerung des göttlichen christlichen Bundesverfassungsgerichts meine eingereichte am 26. Februar 2011 Verfassungsbeschwerde 2 BvR 489/11 Entscheidung vom 25. Mai 2011 gerichtlich zu verhandeln

und

gegen unmenschliche behindertenverachtende staatenlosenverachtende Verweigerung der ganzen göttlichen deutschen christlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit meine eingelegte am 01. September 2010 vor dem Verwaltungsgericht Köln Untätigkeitsklage nach §75 VwGO, Art.19 Abs.4 Grundgesetz gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln gerichtlich zu verhandeln

und

gegen unmenschliche behindertenverachtende staatenlosenverachtende Verweigerung des göttlichen christlichen Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen meine eingelegte am 30. September 2010 Beschwerde gerichtlich zu verhandeln

und

gegen unmenschliche behindertenverachtende staatenlosenverachtende Verweigerung des göttlichen christlichen Bundesverwaltungsgerichts meine eingelegte am 28. Januar 2011 Beschwerde gerichtlich zu verhandeln

und

gegen den göttlichen unmenschlichen behindertenverachtenden staatenlosenverachtenden christlichen §12a Abs.3 StAG

und

gegen den göttlichen unmenschlichen behindertenverachtenden staatenlosenverachtenden christlichen §8 Abs.1 Nr.4 StAG und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 StAG

und

gegen die Nichtumsetzung Nichterfüllung des Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention „Einbürgerung für Menschen mit Behinderungen“

und

gegen unmenschliche migrantenverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende Verweigerung des deutschen christlichen Rechtsstaates das Wahlrecht als Menschenrecht anzuerkennen

und

gegen den widerlichen unmenschlichen migrantenverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwang, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang, gegen die Postulationsfähigkeit vor den göttlichen Oberverwaltungsgerichten und vor dem göttlichen Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs.4 VwGO i.V.m. §§78 bis 89, 114 ZPO in den göttlichen Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den göttlichen deutschen christlichen Staatsverband (siehe zweiten Teil)

und

gegen den genetischangeborenen festverankerten volkstümlichen unmenschlichen migrantenverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Rassismus des göttlichen wohlhabenden „christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen“ deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage

Vertreten durch die göttliche „christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzügige“ deutsche Bundesregierung 11044 Berlin

 

 

 

Sehr verehrte Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte,

-          nach Art.2, 4, 6, 7, 8, 10, 15 Abs.3, 21, 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948

-          nach Art.1, 3 4 Alt., 4, 6, 9, 10, 13, 14, 16, 17, 34 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04. November 1950 Unmenschliche Behandlung, Diskriminierungsverbot, Grundrecht auf ein faires Verfahren

-          nach Art.3 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 20.03.1952

-          Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte der Menschen mit Behinderungen auf das Recht der Einbürgerungsbewerber mit Behinderung die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben

-          Art.32 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 über die Rechte der Staatenlosen die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben

-          Art.34 des Abkommens über die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 über die Rechte der anerkannten Flüchtlingen die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben

-          Art.6 Abs.4 g), 10, 11, 12, 18 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit vom 6.11.1997 das Recht der Staatenlosen die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben

-          nach Art.5, 11, 15, 20, 21, 25, 26, 34, 39, 41, 47, 52, 54 EU-Grundrechtecharta vom 07.12.2000

-          nach Art.12, 17, 22, 63 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25.03.1957

-          nach Art.6, 11 des Vertrages über die Europäische Union vom 07.02.1992

-          nach Art.34 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art.45 und Art.47 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs

-          nach Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen in dem Willen beseelt“

-          nach Artikeln 1, 2, 3, 5, 16a, 17, 19 Abs.4, 20, 33, 34, 38, 93 Abs.1 Nr.4a, 97, 103, 116 Grundgesetz

-          nach §§13 Nr.8a, 90, 92, 93 Abs.3, 93a Abs.2, 95 Abs.3, 34a BVerfGG

reiche ich gegen die göttliche wohlhabende „christliche demokratische soziale rechtsstaatliche gerechte großzügige Bundesrepublik“ Deutschland und gegen den genetischangeborenen festverankerten volkstümlichen unmenschlichen migrantenverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Rassismus des göttlichen wohlhabenden „christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen gerechten großzügigen“ deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage meine göttliche christliche staatenlose unheilbar geistig schwerstbehinderte therapieresistente psychopathische unzurechnungsfähige nichtgeschäftsfähige nichthandlungsfähige nichtprozessfähige nichtverhandlungsfähige schuldunfähige pflegebedürftige arbeitsunfähige würdelose Beschwerde ein.

 

Das göttliche christliche unmenschliche behindertenverachtende staatenlosenverachtende Bundesverfassungsgericht hat am 25. Mai 2011 durch die unanfechtbare Entscheidung 2 BvR 489/11 erneut verkündet, in unserer göttlichen wohlhabenden christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen gerechten großzügigen Bundesrepublik Deutschland gibt es gar keine Einbürgerung für Staatenlosen für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken für Arbeitsunfähigen für jede Art der Behinderung!

 

 

Die christliche behindertenverachtende Verwaltungsgerichtsbarkeit nimmt nicht meine Klage zur gerichtlichen Verhandlung, nur weil ich Schwerbehindert sei! Würden Sie bitte mein 100% unheilbar geisteskrankes christliches Leben meine 100% therapieresistente psychopathische Würde meine geistig schwerstbehinderte Freiheit meine schizophrene Glückseligkeit vor der Bundesrepublik Deutschland vor der deutschen göttlichen unmenschlichen staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden christlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit beschützen!

 

Die christliche Bundesrepublik Deutschland verfolgt mich Schlitzäugigen politisch, behandelt mich Staatenlosen unmenschlich, diskriminiert mich Schwerstbehinderten hart, weil ich mich als 100% therapieresistenter unheilbar geisteskranker schlitzäugiger würdeloser Staatenloser einbürgern lassen will!

 

Die christliche Bundesrepublik Deutschland verfolgt meine göttliche unheilbar geistig schwerstbehinderte Person politisch nur mit einem Zweck, damit meine therapieresistente geisteskranke pflegebedürftige arbeitsunfähige nutzlose bitterarme schlitzäugige Person auf keinen Fall in den deutschen gesunden christlichen Staatsverband einbürgern und raus aus christlichem Deutschland schmeißen! Diese ganzen gegen mich organisierten staatlichen und gesellschaftlichen Vertreibungsmaßnahmen sind politische Verfolgung Unmenschliche Behandlung harte Diskriminierung Rassismus meiner unheilbar chronisch psychisch kranken arbeitsunfähigen schlitzäugigen Person von der christlichen Bundesrepublik Deutschland!

 

Das christliche Verwaltungsgericht Köln verweigert kategorisch zum 95sten Mal meine erneute göttliche unheilbar geistig schwerstbehinderte therapieresistente psychopathische unzurechnungsfähige nichtgeschäftsfähige nichthandlungsfähige nichtprozessfähige nichtverhandlungsfähige christliche Untätigkeitsklage vom 01. September 2011 nach §75 VwGO, Art.19 Abs.4 Grundgesetz gegen die seit Jahr 2005 Untätigkeit der rassistischen Kommune Stadt Köln vertreten durch die rassistische Einbürgerungsbehörde Köln in meinem im Jahre 2005 gestellten göttlichen staatenlosen geistig schwerstbehinderten psychopathischen Antrag auf die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband gerichtlich zu verhandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat mir keine schriftliche Bestätigung des Eingangs und kein Aktenzeichen mitgeteilt. Auf meine telefonische Nachfrage wurde mir mittgeteilt, ihre unzurechnungsfähige Person müsse für sich zuerst eine Betreuung oder eine bestellte besondere Vertretung gemäß Beschluss VG Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 einrichten lassen und nur danach dürfe sie die Untätigkeitsklage gegen die Einbürgerungsbehörde Köln nur durch den Betreuer oder durch den bestellten besonderen Vertreter einlegen lassen. Ihr Schreiben wurde zur Kenntnis angenommen und als erledigt ins Archiv abgeheftet. Sie bekommen darüber keine weiteren schriftlichen oder mündlichen Auskünfte und keinen persönlichen Termin.

 

Auf meine eingelegte am 30. September 2011 göttliche unheilbar geistig schwerstbehinderte unzurechnungsfähige nichtgeschäftsfähige nichthandlungsfähige nichtprozessfähige nichtverhandlungsfähige christliche Beschwerde und Antrag auf Bewilligung mir der Prozesskosten vor dem christlichen Oberverwaltungsgericht NRW gegen diese staatenlosenverachtende behindertenverachtende Verweigerung des göttlichen Verwaltungsgerichts Köln meine geistig schwerstbehinderte christliche Untätigkeitsklage gerichtlich zu verhandeln, macht das christliche Oberverwaltungsgericht NRW damit auch gar nicht. Auf meine telefonische Nachfrage wurde mir mittgeteilt, ihr Schreiben wurde zur Kenntnis angenommen und als erledigt ins Archiv verschrieben. Sie bekommen darüber keine weiteren schriftlichen oder mündlichen Auskünfte.

 

(Von 03. Oktober 2010 bis Januar 2011 haben meine Person in der geschlossenen Psychiatrie gehalten, deshalb zwischen OVG NRW und Bundesverwaltungsgericht gibt es so ein großer Zeitabstand).

 

Auf meine eingelegte am 28. Januar 2011 göttlich unheilbar geistig schwerstbehinderte psychopathische unzurechnungsfähige nichtgeschäftsfähige nichthandlungsfähige nichtprozessfähige nichtverhandlungsfähige christliche Beschwerde und Antrag auf Bewilligung mir der Prozesskosten vor dem christlichen Bundesverwaltungsgericht gegen diese staatenlosenverachtende behindertenverachtende Verweigerung des christlichen Verwaltungsgerichts Köln und des christlichen Oberverwaltungsgerichts NRW meine geistig schwerstbehinderte christliche Untätigkeitsklage gerichtlich zu verhandeln, macht das christliche Bundesverwaltungsgericht damit auch gar nicht. Auf meine telefonische Nachfrage wurde mir mittgeteilt, ihr Schreiben wurde zur Kenntnis angenommen und als erledigt ins Archiv verschrieben. Sie bekommen darüber keine weiteren schriftlichen oder mündlichen Auskünfte.

 

Ich protestiere kategorisch gegen diese unmenschlichen Handlungen der göttlichen unmenschlichen behindertenverachtenden staatenlosenverachtenden deutschen christlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit! Sie hat von mir Gott mein schwerbehindertes göttliches christliches Grundrecht auf ein faires Verfahren, auf die gerichtliche Verhandlung, auf das Rechtsmittel, auf die Einbürgerung entzogen! Die christliche deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit verkündet durch diese behindertenverachtenden staatenlosenverachtenden Handlungen, in unserem göttlichen wohlhabenden „christlichen demokratischen sozialen großzügigen deutschen Rechtsstaat“ gibt es gar keine Einbürgerung für nutzlose Christen für Staatenlosen für körperlich Behinderte für geistig Behinderte für psychisch Kranke für Pflegebedürftige für Arbeitsunfähige für jede Art der Behinderungen!

 

Würden Sie bitte der göttlichen wohlhabenden „christlichen gerechten demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen Bundesrepublik“ Deutschland verurteilen, mich 100% unheilbar geistig schwerstbehinderten therapieresistenten psychisch kranken pflegebedürftigen arbeitsunfähigen nutzlosen bitterarmen schlitzäugigen Christen-Staatenlosen in den hochwertigen deutschen christlichen Staatsverband einzubürgern! Durch die Absage mir der Einbürgerung hat die göttliche wohlhabende „christliche demokratische soziale rechtsstaatliche gerechte großzügige Bundesrepublik“ Deutschland meine nutzlose unheilbar geisteskranke Person für ein minderwertiges lebensunwertes Lebewesen erklärt.

 

Absatz 2. Einbürgerungsbehörde Köln

Die göttliche christliche Einbürgerungsbehörde Köln bürgert mich mit der Begründung, 100% unheilbar geistig schwerstbehinderter therapieresistenter psychisch kranker unzurechnungsfähiger pflegebedürftiger arbeitsunfähiger bitterarmer nutzloser staatenloser schlitzäugiger Christ-Antragsteller Paul Wolf könne ohne Betreuung oder ohne bestellte besondere Vertretung keinen wirksamen Einbürgerungsantrag stellen und noch sonstige Verfahrenshandlungen hinsichtlich seiner Einbürgerung vornehmen, gegen den Einbürgerungsbewerber Paul Wolf werde strafrechtlich ermittelt, nicht ein, lehnt aber diesen meinen im Jahre 2005 gestellten Einbürgerungsantrag bis heute nicht ab und gibt mir auf meine weiteren Tausendweisen schriftlichen Erinnerungen und Beschwerden gar keine Antwort Informationen, schweigt beharrlich, versteckt sich vor mir, hetzt gegen mich meinen Betreuer auf, hat gegen meine „höchstgefährliche“ Person das Hausverbot verhängt und bestellt für mich gemäß §16 VwVfG keinen Anwalt auf Kosten des Staates.

 

Der Zuständigkeitshalber für die Einbürgerung Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, der neue Christ-Innenminister Ralf Jäger gibt mir seit Jahr 2006 keinerlei Antwort auf meine hunderten Beschwerden gegen diese seit Jahr 2005 Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln, schweigt beharrlich.

 

Die neue Christin-Ministerpräsidentin NRW Hannelore Kraft und ihre ganze neue göttliche Rot-Grüne-Koalition-Regierung NRW geben mir keinerlei Antwort auf meine mehreren Beschwerden gegen diese seit Jahr 2005 Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln, schweigen beharrlich.

 

Der neue christliche Landtag des Landes NRW der 15. Wahlperiode Rot-Grüne-Koalition verweigert mir kategorisch meine neue Petition vor diesem neuen Landtag NRW zur neuen parlamentarischen Überprüfung aufzunehmen, sie gar zu registrieren. Gegen die Untätigkeit des Landtags NRW habe ich Untätigkeitsklage VG Düsseldorf 20 K 3314/11 eingelegt.

 

Der christliche Deutscher Bundestag Deutsche Bundesregierung Bundesinnenministerium Bundesjustizministerium und andere zuständigen Bundesministeriums halten sich aus diesem „Rechtsstreit“ daraus mit zynischer staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Begründung, die Durchführung des Staatsangehörigkeitsrechts unterliege ausschließlich der Landesregierungen und Stadtkommunen. Wir dürfen nicht uns dahin einmischen. Auf meine weiteren zahlreichen staatenlosen geistig schwerstbehinderten Versuche bei der Kommune Köln, bei dem Rat der Stadt Köln, beim Oberbürgermeister der Stadt Köln, bei verschiedenen Beamten Bundesministern Bundeskanzlerin Landtagsabgeordneten Bundestagabgeordneten einen persönlichen Termin zu bekommen, lassen sie mich anstatt des Termins jedes Mal mit Hilfe der Polizei und Psychiatrieärzte in die geschlossene Psychiatrie zwangsweise einweisen.

 

Die christliche Bundesrepublik Deutschland will mich nicht einbürgern, kann mich nicht abschieben und darf mich nicht umbringen! Und was weiter? Was nun deutsche Richter-Christen? Sie sind doch alle als Richter auf Recht und Gesetz vereidigt! Wenn Sie sich als christliche Richter benennen, müssen Sie mich dann einbürgern! Ich höre auf keinen Fall auf! Ich will nutzloser unheilbar geisteskranker schlitzäugiger Deutscher werden! Die christliche Bundesrepublik Deutschland muss mich nutzlosen unheilbar geisteskranken schlitzäugigen Staatenlosen entweder einbürgern oder umbringen!

 

Die göttliche unmenschliche wohlhabende „christliche demokratische gerechte soziale rechtsstaatliche großzügige Bundesrepublik“ Deutschland verletzt gravierend meine 100% unheilbar geistig schwerstbehinderten psychisch kranken staatenlosen Grundrechte und mein staatenloses schwerbehindertes göttliches christliches Recht auf ein faires Verfahren auf die Einbürgerung in den deutschen christlichen Staatsverband aus:

-          Art.1 GG Abwehrrecht gegen den Staat

-          Art.3 Abs.3 Satz 2 GG das Benachteiligungsverbot für Behinderte Diskriminierungsverbot Willkürverbot

-          Art.16a GG Politisch Verfolgte genießen Asylrecht

-          Art.19 Abs.4 GG Rechtwegoffenheitsgebot

-          Art.97 und Art.103 GG Garantie auf die richterliche Verhandlung auf das richterliche Gehör

-          Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte der Menschen mit Behinderungen auf das Recht der Einbürgerungswilliger mit Behinderungen die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben

-          Art.32 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 über die Rechte der Staatenlosen die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben

-          Art.34 des Abkommens über die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 über die Rechte der anerkannten Flüchtlingen die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben

-          Art.6 Abs.4 g), 10,11, 12, 18 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit vom 6.11.1997 das Recht der Staatenlosen die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben

-          nach Art.1, 3 Alt.4, 4, 6, 9, 10, 13, 14, 16, 17, 34 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04. November 1950 Unmenschliche Behandlung, Diskriminierungsverbot, Grundrecht auf ein faires Verfahren

-          nach Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen in dem Willen beseelt“

-          nach Artikeln 1, 2, 3, 5, 16a, 17, 19 Abs.4, 20, 33, 34, 38, 93 Abs.1 Nr.4a, 97, 103, 116 Grundgesetz

 

 

3. Betreuung

 

Das Amtsgericht Köln 52 XVII W 1261 vom 06.12.2010 hat mir einen gesetzlichen Betreuer Uwe Gast, Tel: 0221/9862626 für das Betreiben meines dieses Einbürgerungsverfahrens vor der Einbürgerungsbehörde Köln gerichtlich extra bestellt. Aber die Einbürgerungsbehörde Köln ignoriert diese rechtskräftige gerichtliche Entscheidung kategorisch, verachtet diesen rechtskräftigen gerichtlichen Beschluss demonstrativ und macht dennoch gar nicht!

 

Der rassistische Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Uwe Neßhöver hat im Februar 2006 selbst mit eigener Unterschrift eine Betreuung für meine Person vor dem Amtsgericht Köln angeregt, fordert für meine Person seit Jahr 2006 ununterbrochen eine Betreuung, schreit selbst seit Jahr 2006 ununterbrochen Ahhh! Betreuung! Ahhh! Ohne Betreuung sei keine deutsche Staatsangehörigkeit, sei kein Weiterlaufen des Einbürgerungsverfahrens… Aber jetzt habe ich einen Betreuer und dieser rassistische Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Uwe Neßhöver hat seinen Mund plötzlich zu gemacht, schweigt plötzlich beharrlich, versteckt sich vor mir und meidet jegliche amtlichen Kontakte mit meinem Betreuer Uwe Gast. Was soll ich jetzt tun?

 

Mein Betreuer Uwe Gast erklärt diesen Amtsmissbrauch so, obwohl Sie Herr Wolf einen Betreuer haben, bürgert die Einbürgerungsbehörde Köln ihre Person trotzdem nicht ein. Diese jahrelange Forderung der Einbürgerungsbehörde Köln nach einer Betreuung war in Wirklichkeit nur Verdeckung ihrer amtsmissbräuchlichen Handlungen. Er könne für mich die Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Köln nicht einlegen. Er habe dafür keine gesetzlichen Befugnisse, gerichtliche Rechtsstreitigkeiten führen zu dürfen. Er sei kein Rechtsanwalt. Er habe im Jura insbesondere in verwaltungsgerichtlichen Sachen keine Ahnung. Als mein gesetzlicher Betreuer könne er dieses Teil der gerichtlichen Aufgabe nicht erfüllen. Er habe für mich alles getan, was er nur tun konnte.

 

Das Amtsgericht Köln hat von mir durch diese rechtskräftige Entscheidung mein Recht auf Antragstellung auf Klageerhebung dennoch nicht entzogen! Ich bin weiterhin berechtigt, alle meine Rechte selbst zu vertreten durchzusetzen!

 

 

4. §12a Abs.3 StAG Aussetzung

Die Einbürgerungsbehörde Köln hat das Einbürgerungsverfahren für meine unheilbar geisteskranke unzurechnungsfähige schuldunfähige Person noch im Jahre 2005 gemäß §12a Abs.3 StAG ausgesetzt, als ob gegen meine unheilbar geisteskranke unzurechnungsfähige schuldunfähige Person eine irgendwelche Strafermittlung noch bis heute Jahr 2011 ermittelt werde. Das ist Amtslüge nazistischer Amtsmissbrauch! Es wird gegen mich unheilbar geisteskranken unzurechnungsfähigen Schuldunfähigen gar nicht ermittelt! Ich bin kein Verbrecher! Ich habe gar nicht strafrechtliches getan! Ich mache gar nicht strafrechtliches! Ich war niemals bestraft! Nach 15-Deutschenlebensjahren hatte meine göttliche römisch-katholische ehrliche diamantenreine goldreine kristallreine blauhimmelreine einwandfreie vorbildliche ahnungslose harmlose unschuldige unheilbar geisteskranke unzurechnungsfähige schuldunfähige Person keine einzige Verurteilung!

 

Ich bin Gott! Ich bin Gott! Der Gott ist Paul Wolf! Der Gott kann keine strafrechtlichen Handlungen machen! Es wurde keine einzige Anklage gegen meine göttliche schuldunfähige unzurechnungsfähige unheilbar geisteskranke Person erhoben! Mein göttlicher vorbildlicher unheilbar schwerstgeistig behinderter unzurechnungsfähiger schuldunfähiger Lebenslauf ist einwandfrei. Mein Polizeiführungszeugnis beim Bundesamt für Justiz hat gar keine vorbestraften Einträge, ist sauber, außer Eintragung über meiner Gottheit und über meiner unheilbar schwerstgeistigen Behinderung, chronischen therapieresistenten paranoiden schizoiden Psychopathie-Psychose, völligen Schuldunfähigkeit nach §20 StGB!

 

Und wenn es gegen mich unheilbar Geisteskranken unzurechnungsfähigen schuldunfähigen Gott doch etwas ermittelt wird, dann müssen die Ermittlungsbehörden meine göttliche unheilbar geisteskranke unzurechnungsfähige völlig schuldunfähige Person zur Vernehmung vorladen, verhaften, festnehmen, in Gewahrsam nehmen, müssen mit mir schuldunfähigen geisteskranken etwas Strafprozessrechtliches machen! Kein Polizist, kein Strafermittler macht aber mit mir schuldunfähigen geisteskranken Idioten gar nicht! Ich sehe seit 15-Jahren keinen einzigen Polizisten keinen einzigen Strafermittler!

 

Die Einbürgerungsbehörde Köln hat mein Einbürgerungsverfahren noch im Jahre 2005 nach §12a Abs.3 StAG ausgesetzt und diese „Aussetzung“ gilt immer noch bis heute im Jahre 2011! Wie lange noch der deutsche „Rechtsstaat“ gegen mich nach §20 StGB schuldunfähigen unheilbar geistig schwerstbehinderten therapieresistenten psychopathischen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen nichthandlungsfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen Psychopathen-Einbürgerungswilligen ihre „Strafermittlungen“ amtsmissbräuchlich „ermitteln“ werden? Wie lange noch diese nach §12a Abs.3 StAG amtliche „Aussetzung“ meines Einbürgerungsverfahrens aufrecht erhalten wird, noch 5-jahre lang, noch 10-jahren, noch 20-jahren, noch 30-jahren… eine Ewigkeit bis zu meinem im Jahre 2931 Tod? Das ist nazistischer Rechtsmissbrauch! Politische Verfolgung meiner göttlich reinen Person!

 

Der rassistische Beamte-Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Uwe Neßhöver persönlich und all seine miesen Einbürgerungsbehördenbeamte erstatten gegen mich persönlich eigenhändig-selbstgebastelte manipulierte denunzierende diffamierende „Strafanzeigen“ anonym, stellen eigenhändig im Internet ihren selbstgebastelten freierfundenen ausgedachten verbrecherischen Dreck in meinem Namen Paul Wolf und danach setzen sie aus diesen Gründen mein Einbürgerungsverfahren aus, als ob gegen meine unzurechnungsfähige schuldunfähige Person strafrechtlich ermittelt werde. Hirnlose Polizeibeamte eröffnen selbstverständlich auf jegliche solche anonyme Strafanzeige jedes Mal automatisch eine hirnlose Strafermittlung. Und so bekommt die Einbürgerungsbehörde Köln jedes Mal einen gesetzlichen Grund aus §12a Abs.3 StAG auf die Aussetzung meines Einbürgerungsverfahrens!

 

Erst denunzieren diffamieren dann ablehnen abschieben!

 

Der rassistische Beamte-Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Uwe Neßhöver persönlich und all seine miesen Einbürgerungsbehördenbeamte denunzieren diffamieren diskreditieren verleumden manipulieren gegen meine göttliche Person selbst nur mit einem Ziel, damit gegen mich Gott-Paul-Wolf eine Strafermittlung egal welche einleiten, damit aus diesen Grund mein Einbürgerungsverfahren formell aussetzen, damit mich schließlich auf keinen Fall in den deutschen christlichen Staatsverband einbürgern.

 

Der rassistische Beamte-Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Uwe Neßhöver persönlich und all seine miesen Einbürgerungsbehördenbeamte missbrauchen diesen §12a Abs.3 StAG. Die Verwaltungsgerichte müssen diesen §12a Abs.3 StAG neu rechtssprechen korrigieren nachjustieren! Bloße formelle Einleitung einer Strafermittlung gegen einen „straftatverdächtigten“ Einbürgerungsbewerber soll für seine Einbürgerung noch gar nicht bedeuten! Nicht jegliche bloße formelle Einleitung einer Strafermittlung nur wegen einem bloßen formellen „Straftatverdacht“ gibt der Einbürgerungsbehörde das automatische Recht auf die sofortige automatische Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens gemäß §12a Abs.3 StAG, sondern die Strafermittlungsbehörden müssen gegen den „straftatverdächtigten“ Einbürgerungsantragsteller schon aktive tatsächliche Ermittlungshandlungen führen! Der „straftatverdächtige“ Einbürgerungsbewerber muss mehr Mals vernommen werden. Gegen diesen „straftatverdächtigten“ Einbürgerungsbewerber müssen alle Zeugen aussagen. Es muss ein Kreuzverhör vorliegen. Beweislage muss gegen den „straftatverdächtigten“ Einbürgerungsbewerber ganz sicher sein. Die Staatsanwaltschaft muss gegen den „straftatverdächtigten“ Einbürgerungsbewerber die Anklageschrift erheben! Es müssen sichere strafrechtliche Prognosen vorliegen, dass gegen diesen „straftatverdächtigten“ Einbürgerungsbewerber in nah stehende Zukunft eine strafrechtliche Hauptverhandlung bei dem zuständigen Strafgericht ganz sicher eröffnen wird und wobei dieser „straftatverdächtigte“ Einbürgerungsbewerber würde mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens zu 91-Tagessätzen verurteilen. Nach §12a Abs.3 StAG sind 90-Tagessätze für die Einbürgerung gar nicht schädlich!

 

Die Einbürgerungsbehörde darf das Einbürgerungsverfahren gemäß §12a Abs.3 StAG höchstens nur auf drei Monaten durch den entsprechenden Aussetzungsbeschluss schriftlich aussetzen! Nach drei Monaten-Aussetzung muss die Einbürgerungsbehörde das Einbürgerungsverfahren wieder aufnehmen, weil den Ermittlungsbehörden drei Monate durchaus genug, damit alle dringenden notwendigen Beweissicherung-Ermittlungsmaßnahmen vornehmen, damit Haftbefehl erlassen, damit Anklage erheben, damit sicherer Überzeugung erlangen, ob dieser „strafverdächtige“ Einbürgerungsbewerber überhaupt schuldig wäre… Selbstverständlich wenn die Strafermittlung einen Verurteilung-Erfolg mit hoher Sicherheit doch verspricht, darf dann die Einbürgerungsbehörde das Einbürgerungsverfahren wieder auf drei Monaten per Aussetzungsbeschluss schriftlich aussetzen. Vorher muss die Einbürgerungsbehörde eine amtliche Bestätigung vom Strafermittler wieder einholen.

 

Der Gesetzgeber muss den §12a Abs.3 StAG so verabschieden, die Aussetzung gemäß §12a Abs.3 StAG gilt nur für drei Monaten, ist nur drei Monaten wirksam! Nach drei Monaten muss die Einbürgerungsbehörde das Einbürgerungsverfahren wieder aufnehmen, oder wenn es notwendig ist, nächste Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens wieder per Aussetzungsbeschluss schriftlich erlassen, die aber wieder nur für drei Monaten wirksam ist. Und so jedes Mal nur für drei Monaten wirksam.

 

Wenn die Einbürgerungsbehörde solche amtliche Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens trifft, dann muss die Einbürgerungsbehörde das nur durch den entsprechenden schriftlichen Aussetzungsbeschluss erlassen. Eine Kopie von diesem amtlichen Aussetzungsbeschlusses muss dem betroffenen Einbürgerungsantragsteller zugestellt werden und dem betroffenen Einbürgerungsantragsteller muss das Recht zustehen, seinen Widerspruch-Einspruch binnen 10-Tagen einzulegen. Das nennt man Rechtsstaat, ein faires Verfahren! Mein Einbürgerungsverfahren gilt seit November 2005 bis heute Jahr 2011 als ausgesetzt und ich konnte dagegen gar nicht rechtliches unternehmen. Ich kann dagegen immer noch keinen Widerspruch keine Untätigkeitsklage einlegen! Ich bin seit Jahren von diesem deutschen Rechtsstaat einfach verarscht! Sogar gegen mich ist bei der Einbürgerungsbehörde Köln ein Hausverbot verhängt! Und diese Aussetzung gilt für die Ewigkeit!

 

Und jegliche Aussetzung eines Einbürgerungsverfahrens nach §12a Abs.3 StAG gegen einen nach §20 StGB schuldunfähigen unzurechnungsfähigen nichtverhandlungsfähigen „strafverdächtigen“ Einbürgerungsbewerber ist unwirksam! Der „strafverdächtige“ Einbürgerungsbewerber muss bei der Anwendung dieses nach §12a Abs.3 StAG Gesetzes gesund schuldfähig zurechnungsfähig verhandlungsfähig sein. Für die schuldunfähigen unzurechnungsfähigen nichtverhandlungsfähigen nach §20 StGB „strafverdächtigen“ Einbürgerungsbewerber gilt nicht dieser §12a Abs.3 StAG, ist nicht anzuwenden!

 

 

5. Rassistische Einbürgerungsbehörde Köln

Die Einbürgerungsbehörde Köln gibt mir Gott-Paul-Wolf seit 10-Jahren keine deutsche Staatsangehörigkeit, erklärt meine göttliche staatenlose Person für unheilbar geistig Behinderten therapieresistenten psychisch Kranken, eröffnet für meine göttliche unheilbar geisteskranke schuldunfähige unzurechnungsfähige schlitzäugige staatenlose Person eine Betreuung, verhängt auf mich Gott ein Hausverbot und schweigt dabei jahrelang beharrlich! Aber wann ich gegen die Einbürgerungsbehörde Köln widerspreche beschwere verklage, bezeichnet sie sofort all meine göttlichen Widersprüche Beschwerden Klagen Berufungen Staatsangehörigkeitsgesetzkritik als „Nichtbekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, als „terroristische antideutsche Tätigkeit“, als „Einbürgerungsterrorismus“, als „Staatsangehörigkeitserpressung“, als „Behördennötigung“, als „Deutschenvolkverhetzung“, als „Verunglimpfung des deutschen Rechtsstaates“…, erstattet gegen mich eigene Strafanzeigen wegen „terroristische antideutsche Tätigkeit“ „Einbürgerungsterrorismus“ „Staatsangehörigkeitserpressung“ „Behördennötigung“ „Deutschenvolkverhetzung“ „Verunglimpfung des deutschen Rechtsstaates“ und setzt aus diesen Gründen gemäß §12a Abs.3 StAG mein Einbürgerungsverfahren aus, als ob es gegen mich Gott-Jahrhundertschwerstverbrecher hunderte Strafermittlungen wegen „terroristische antideutsche Tätigkeit“ „Einbürgerungsterrorismus“ „Staatsangehörigkeitserpressung“ „Behördennötigung“ „Deutschenvolkverhetzung“ „Verunglimpfung des deutschen Rechtsstaates“ liefen...

 

Erst denunzieren diffamieren dann ablehnen abschieben!

 

„Deutschenvolkverhetzung“, wie es amtsmissbräuchliche geistig zurückgebliebene Beamten an der Einbürgerungsbehörde Köln behaupten, gibt es nicht im deutschen Strafrecht! In dem Tatbestand Volksverhetzung nach §130 StGB muss der Täter die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen! Minderheit wird vor Mehrheit geschützt! Das ist ein „deutscher“ Paragraph, der ist speziell „für Deutsche“ gedacht verabschiedet. Erst muss der Staat mich Gott in den deutschen Staatsverband einbürgern, nur danach könnte der Staat mich als einen Deutschen wegen Volksverhetzung nach §130 StGB anklagen. Und mein dieses ganze Einbürgerungsbegehren mein Wahlrechtbegehren mein Streben nach Glückseligkeit all meine Klagen und Widersprüche sind keine Volksverhetzung, sind keine Erpressung Nötigung Verunglimpfung des deutschen Volkes und der verfassungsrechtlichen Organen! Das sind mein aus Art.17 und Art.19 Abs.4 GG göttlicher Widerspruchrecht Rechtswegoffenheit, mein göttlicher Traum auch ein Deutscher wie 82-Millionen Deutsche zu werden!

 

6. §136 StPO Aussageverweigerungsrecht

Gemäß der mehreren rechtskräftigen Verfügungen der Staatsanwaltschaft Köln 74 Js 413/09 vom 17.12.2009 und des Amtsgerichts Köln 537 Ds 315/09 und 83 Js 663/08 vom 14.12.2009 und 121 Js 750/08 vom 15.12.2009 und sechs psychiatrischen Gutachtens: das psychiatrische Gutachten Hr. Hans-Martin Schuchardt vom 25.05.2006 und das psychiatrische Gutachten Fr. Ursula Scheidt-Oppermann vom 23.10.2009 und das psychiatrische Gutachten Fr. Schulte vom 17.11.2010 und das wissenschaftlich-psychiatrische Gutachten Priv. Doz. Dr. A. Bechdolf, M. Sc. vom 14.03.2011 wurde meine Person in Unisono mehr Mals als therapieresistent unheilbar geisteskrank voll schuldunfähig erklärt. In dem Bundeszentralregister in meinem Polizeiführungszeugnis wurde meine Person als voll schuldunfähig nach §20 StGB endgültig eingetragen. Einmal schuldunfähig ist immer schuldunfähig!

 

Diese hirnlosen „Polizeibeamten“ haben gegen mich mehrere idiotischen wahnsinnigen Strafermittlungen wegen Kannibalismus an deutschen Kindern, als ob ich die kleinen deutschen Kinder tausendweise vergewaltige, sie danach erwürge und danach vergewaltige ich weiter diese kleinen Kinderleichen und danach schließlich verspeise ich diese Kinderleichen, oder als ob ich auf dem Friedhof an die frischen Grabsteine-Begräbnissen an die deutschen Leichen onaniere, oder als ob ich schlitzäugige gelbe häutige Mongole mich überall als deutscher Professor-Doktor-Jura vorstelle, oder wegen Vergewaltigung der Bundeskanzlerin Angela Merkel, oder wegen Vergewaltigung der Ministerpräsidentin NRW Hannelore Kraft, oder wegen Erpressung der deutschen Staatsangehörigkeit, wegen Nötigung der Gesetzgebungsorganen… eingeleitet und fordern mich nötigen mich vor ihnen Idioten zu erscheinen, damit ich gegen mich selbst auf diese ganze geisteskranke polizeiliche Idiotie „günstige zu meiner Verhaftung Festnahme Verurteilung“ Aussage abgebe. Nach all diesen wahnsinnigen abstrusen hirnlosen Anschuldigungen der idiotischen deutschen „Strafermittlungsbehörden“ gehe ich bereits niemals auf die polizeilichen Vernehmungen, mache ich ständig mein Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO geltend!

 

Wenn diese hirnlosen rechtsmissbräuchlichen „Polizeibeamte“ gegen mich strafprozessrechtlich „ermitteln“, müssen sie dann mich verhaften, festnehmen, in Gewahrsam nehmen, mich vernehmen, mich anklagen usw., aber ich sage dann diesen hirnlosen „Polizeibeamten“ kein einziges Wort, weil ich mein göttliches unheilbar geisteskrankes  unzurechnungsfähiges schuldunfähiges Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO beharrlich immer geltend machen werde!

 

Und was ist dann mit dem Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO? Haben dann die unheilbar geisteskranken unzurechnungsfähigen schuldunfähigen Einbürgerungsberwerber überhaupt kein Recht auf Aussageverweigerung nach §136 StPO oder dieses Privileg-Aussageverweigerungsrecht nur den Nichteinbürgerungswilligen zusteht? Dürfen dann unheilbar geisteskranke schuldunfähige unzurechnungsfähige Einbürgerungsbewerber dieses Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO gar nicht gebraucht machen? Welches Rechtsgut dann einen Vorrang hätte, wäre ein höheres Rechtsgut, das Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO oder Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens nach §12a Abs.3 StAG?

 

Gilt dann der Grundsatz „in dubio pro reo“ „Im Zweifel für den Angeklagten“ für die unheilbar geisteskranken unzurechnungsfähigen schuldunfähigen Einbürgerungsbewerber und überhaupt für Ausländer oder Nein? Sind dann geisteskranke schuldunfähige unzurechnungsfähige Einbürgerungsbewerber alle automatisch schon Verbrecher, wann die hirnlosen Polizeibehörden gegen einen geisteskranken schuldunfähigen Einbürgerungsbewerber nur eine Strafermittlung einleiten? Man kann dann jeden Einbürgerungsantrag Einbürgerungsverfahren so einfach aussetzen (genauer verschieben) und diese Aussetzung so amtsmissbräuchlich ewig wie bei mir jetzt aufrechterhalten!

 

Jeder „tatverdächtigte“ Einbürgerungsbewerber genießt in vollem Umfang das Auskunftsverweigerungsrecht nach §55 StPO und das Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO und diese gesetzentsprechende gesetzmäßige Aussageverweigerung dürfen die Einbürgerungsbehörden nicht gegen den „straftatverdächtigten“ Antragsteller-Einbürgerungsbewerber anwenden! §12a Abs.3 StAG Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens aus Verdachtsgründen geht hinter den §55 und §136 StPO im Hintergrund! §55 und §136 StPO gehen vor dem §12a Abs.3 StAG, haben Vorrang, sind ein höheres Rechtsgut!

 

§136 StPO garantiert das Aussageverweigerungsrecht jedem Menschen, nicht aber nur den Nichteinbürgerungswilligen! Schuldunfähige nichtprozessfähige nichtverhandlungsfähige unzurechnungsfähige nichtgeschäftsfähige nichthandlungsfähige Einbürgerungsbewerber-Straftatverdächtige haben gleiches Recht auf Aussageverweigerung aus §136 StPO wie schuldfähige prozessfähige verhandlungsfähige zurechnungsfähige geschäftsfähige zurechnungsfähige deutsche Straftatverdächtigte! Und diesen gesetzmäßigen Rechtsgebrauch des §136 StPO darf der Staat nicht gegen den Einbürgerungsbewerber verwenden!

 

Gegen mich wird zur Zeit 330-Strafverfahren hirnlos ermittelt (Angabe der Staatsanwaltschaft Köln), aber was es für Strafermittlungen sind, sagt mir nicht die Polizei und nicht die Staatsanwaltschaft Köln und können mit mir unzurechnungsfähigen schuldunfähigen unheilbar Geisteskranken gar nichts anfangen, weil ich auf keinerlei Vernehmung auf keine Vorladung gehe, überhaupt reagiere. Gegen die unheilbar geisteskranken schuldunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen nichthandlungsfähigen unzurechnungsfähigen Verdächtigten-Einbürgerungswilligen dürfen hirnlose Polizeibeamten Millionen Strafermittlungen einleiten, aber sie gemäß §20 StGB nicht ermitteln!

 

Hirnlose Polizeibehörden leiten auf Auftrag-Bestellung der Einbürgerungsbehörde gegen jeden unerwünschten Einbürgerungswilligen auf eigene eigenhändig-gebastelte anonyme Strafanzeige jedes Mal eine Strafermittlung automatisch ein und das Einbürgerungsverfahren wird aus diesem Grund nach §12a Abs.3 StAG jedes Mal automatisch ausgesetzt! Das Ziel war nur Eins, damit gegen den nutzlosen unheilbar geisteskranken schuldunfähigen unzurechnungsfähigen Psychopathen-Antragsteller-Einbürgerungsbewerber Paul Wolf auf Bitte der Einbürgerungsbehörde Köln eine irgendwelche egal welche strafrechtliche Ermittlung formell einleiten, damit nur sein Einbürgerungsverfahren auf Grund dessen auf „Eis legen“, nach §12a Abs.3 StAG als Ausgesetz ewig halten, damit ihn einfach nicht einbürgern!

 

All diese anonymen Strafanzeige haben die Einbürgerungsbehördenbeamte gegen meine Person selbst gebastelt manipuliert und in die Welt gesetzt. Selbstverständlich hirnlose Polizeibehörden müssen hirnlos reagieren und sie eröffnen jedes Mal automatisch eine nächste hirnlose Strafermittlung gegen meine unheilbar geisteskranke unzurechnungsfähige schuldunfähige Person. Solche anonymen Strafanzeigen können auch alle 82-Millionen Deutsche basteln. Und so immer weiter 20-60-80…-400…-700 Jahre lang bis dieser Einbürgerungsbewerber Paul Wolf im Jahre 2931 stirbt oder freiwillig das Deutschland verlässt!

 

§136 StPO ist doch ein Gesetz und ich bin unheilbar geisteskranker Einbürgerungsbewerber Paul Wolf, ich erfülle strengt dieses Gesetz §136StPO! Ich handele doch entsprechend dem Gesetz §136 StPO! Ich respektiere, ich erfülle somit Ihre deutschen Gesetze! Meine Person ist somit ein guter vorbildlicher gesetztreuer unheilbar geisteskranker schuldunfähiger schlitzäugiger staatenloser Mitbürger!

 

Aber Einbürgerungsbehörde Köln zwingt nötigt belästigt mich seit Jahren, dieses Gesetz §136 StPO zu brechen und gegen mich selbst auszusagen, mich selbst in den Knast einbuchten lassen! Die Einbürgerungsbehörde Köln presst von mir die Aussage jahrelang aus und bricht damit selbst das Strafgesetzbuch und macht sich nach §343 StGB Aussageerpressung strafbar!

 

7. Amtliche Diffamierung

Diese tausend absurden abstrusen wahnsinnigen anonymen Strafanzeigen vom rassistischen Beamten-Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Uwe Neßhöver persönlich und von allen seinen miesen Einbürgerungsbehördenbeamten und folglich unfairen idiotischen Strafermittlungen gegen meine unheilbar geisteskranke unzurechnungsfähige schuldunfähige Person sind Denunzierung Diffamierung Diskreditierung Üble Nachrede Rufschädigung Schlechtrede Verruf Verleumderischer Manöver Volksverhetzung Verunglimpfung Ansehensvernichtung Anstandsverschmutzung Würdeverachtung Hetze Herabsetzung Herabwürdigung Beleidigung Ehrverletzung Staatenlosenverfolgung Geistigbehindertenverfolgung Psychischkrankenverfolgung Ausländerfeindlichkeit, damit von meiner schuldunfähigen unzurechnungsfähigen unheilbar schwerstgeistig behinderten psychopathischen geschäftsunfähigen nichthandlungsfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen staatenlosen Person einen staatenlosen Verbrecher des Jahrtausends machen und meine harmlose staatenlose göttliche Person schließlich aus Deutschland irgendwie raus weg ekeln!

 

Warum bringen diese „Beamten“ diesen ganzen Dreck in Verbindung mit meinem Namen? Warum?

 

In meinen 15-deutschen Lebensjahren wurden gegen meine „verbrecherische“ schuldunfähige unzurechnungsfähige unheilbar geisteskranke Person 330-Strafermittlungen eingeleitet und keine davon ist vor dem Strafgericht gegangen! Es wurde von diesen 330-Strafanzeigen keine einzige Anklage oder auch Strafbefehl erhoben! Warum? Wie kann es sein? Was es für die Tatopfer sind, die gegen mich Strafanzeige erstatten haben, aber sie verfolgen mich nicht danach? Was es für strafrechtliche Verfolgungen sind? Diese Tatopfer müssten meine Person normalerweise strafrechtlich intensiv ununterbrochen verfolgen, müssten gegen mich ihren Rechtsanwalt ständig aufhetzen. Die hunderten Rechtsanwälte von diesen 330-Tatopfern müssten die Polizei ständig unterdrück setzen, warum dieser schlitzäugige geisteskranke Verbrecher Paul-Wolf immer noch frei rumläuft, wenn es wirklich solche 330-Tatopfer und 330-Strafanzeige existierten. Warum das bis heute nicht geschehen ist, weil all diese 330-anonymen diffamierenden Strafanzeigen selbstgebastelte von den miesen Denunzianten-Einbürgerungsbehördenbeamten sind!

 

Diese amtsmissbräuchlichen Beamte-Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Uwe Neßhöver persönlich und all seine miesen Einbürgerungsbehördenbeamte und die Polizei Köln und die Staatsanwaltschaft Köln jagen mich gemeinsam seit Jahr 2004 ununterbrochen, „sitzen seit Jahr 2004 auf meinen Fersen fest“ und diese kölnischen Polizeibeamte-Staatsanwälte haben in dieser sieben Jahre langen ununterbrochenen Jagd bis heute immer noch nicht geschafft, „meine verbrecherische Person fest zu nageln“, „handfeste Beweise“ zu verschaffen, „meine Person in dem Knast weg zu sperren“… Dann bin ich doch kein Verbrecher, wenn 3000-Polizeibeamte-Staatsanwälte mit Maschinengewehren, mit Dienstautos, mit viel staatliches Geld, mit rund um die Uhr Observation Überwachung Beschattung meiner Person, nach sieben Jahre lange ununterbrochen intensiven polizeilichen Jagd gegen meine „verbrecherische“ Person gar nicht haben! Nach sieben Jahren intensiver polizeilicher Jagd Observation Überwachung Beschattung haben diese hirnlose amtsmissbräuchliche Staatsanwälte-Polizeibeamten gegen meine Person gar nicht gefunden!

 

Das ist nur ein sicherer Beweis, dass ich gar kein Verbrecher bin, dass ich niemals gar nicht Rechtswidriges antue! Sondern all diese „Strafanzeigen und Strafermittlungen“ sind vom rassistischen Beamte-Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Uwe Neßhöver persönlich und all seine miesen Einbürgerungsbehördenbeamten und von den kölnischen Polizeibeamten-Staatsanwälten selbst gebastelte denunzierende verbrecherische Strafanzeigen und diffamierende Strafermittlungen paranoide polizeiliche Wahnvorstellung!

 

Die rassistischen Beamte-Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Uwe Neßhöver persönlich und all seine miesen Einbürgerungsbehördenbeamten und die Polizei Köln und die Staatsanwaltschaft Köln, die Bundesrepublik Deutschland haben gegen meine nach §20 StGB schuldunfähige unzurechnungsfähige unheilbar schwerstgeistig behinderte therapieresistente psychopathische geschäftsunfähige nichthandlungsfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige arbeitsunfähige staatenlose Person einen irgendwelchen polizeilich-amtlichen Dreck ausgedacht gesammelt, verbreiten gegen meine göttliche Person ihre polizeilich-amtliche verbrecherische Lüge, denunzieren gegen meine göttliche Person, diffamieren gegen mich, diskreditieren gegen mich, reden über mich übel, reden über mich schlecht, schädigen meinen Ruf, verrufen gegen mich, verleumden gegen mich, verhetzen gegen mich, verunglimpfen gegen mich, vernichten mein Ansehen, verschmutzen meinen Anstand, verachten meine Würde, herabsetzen gegen mich, herabwürdigen gegen mich, beleidigen mich, verletzen meine Ehre, verfolgen mich als einen Staatenlosen politisch, verfolgen mich als einen schwerstgeistig Behinderten, verfolgen mich als einen therapieresistenten psychisch Kranken, haben mich als Staatsfeind Nr.1 erklärt, verschütten auf mich drauf das ganze Verbrechen der Welt, damit meine nach §20 StGB schuldunfähige unzurechnungsfähige unheilbar schwerstgeistig behinderte therapieresistente psychopathische geschäftsunfähige nichthandlungsfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige Person herabsetzen entwürdigen und von diesem selbst gebastelten Dreck für sich einen sicheren Grund verschaffen, damit meine göttliche christliche römisch-katholische ehrliche diamantenreine goldreine kristallreine blauhimmelreine einwandfreie vorbildliche ahnungslose harmlose unschuldige unheilbar geisteskranke schuldunfähige unzurechnungsfähige schlitzäugige staatenlose Person in der geschlossenen Psychiatrie Sicherungsverwahrung Knast lebenslänglich weg wegsperren, damit mir auf keinen Fall die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen.

 

Polizeibeamte wollen mit mir unheilbar geisteskrankem schuldunfähigem schlitzäugigem Arschloch gar nichts zu tun haben! Sie haben alle Angst mich in Wut zu erschießen und danach selbst wegen mir-Scheiße vor dem Strafgericht zu verantworten!

 

 

8. Meine Staatenlosigkeit

Ich bin kein Ausländer! Ich bin noch schlimmer. Ich bin schlitzäugiger Staatenloser! Ich bin staatenlos schlitzäugig und 100% unheilbar geistig schwerstbehindert! Staatenlos schlitzäugig und therapieresistent psychisch krank! Staatenlos und nutzlos arbeitsunfähig! Staatenlos und unzurechnungsfähig! Staatenlos und nichtgeschäftsfähig! Staatenlos und nichthandlungsfähig! Staatenlos und nichtprozessfähig! Staatenlos und nichtverhandlungsfähig! Staatenlos und schuldunfähig! Staatenlos und pflegebedürftig! Staatenlos und Psychopath! Staatenlos und Vollidiot! Staatenlos und mit mongolischer Fresse!...

 

Staatenlos bedeutet staatenlos und ich bleibe bis zu meinem Tod im Jahre 2931, März (zweitausendneunhunderteinunddreißig) staatenlos! Es wird in nächsten 1000-Jahren keine Änderung meiner Staatenlosigkeit geben! Für Staatenlose muss der Gesetzgeber im Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph einführen und zwar automatische Einbürgerung! Einbürgerung für Staatenlosen muss automatisch geschehen!

 

Staatenlos bedeutet automatisch Deutscher und es spielt keine Rolle, ob der Staatenlose Voraussetzungen für die Einbürgerung nicht erfüllt hätte, ob er geistig Behindert psychisch Krank arbeitsunfähig unzurechnungsfähig prozessunfähig geschäftsunfähig wäre, ob er vorbestraft wäre! Sie können nicht die Staatenlosen aus Deutschland raus schmeißen! Dann müssen Sie diesen Menschen mit ihrem schweren Schicksal mindestens das deutsche Wahlrecht geben! Staatenlose werden in Frankreich England Schweden Belgien Niederlande nach 8-10-jahrigem rechtsmäßigem Aufenthalt auf Antrag einfach eingebürgert!

 

Wenn ein Staatenloser niemals die „Voraussetzungen“ für die Einbürgerung erfüllt, niemals einen festen Arbeitsplatz bekommt, niemals einen Deutschen heiratet, bedeutet es, dass er niemals das deutsche Wahlrecht bekommt, bleibt er für immer staatenlos? Darf er niemals als Deutscher sterben? Muss meine staatenlose herrenlose Leiche im Jahre 2931 in der Müllverbrennungsanlage als Sondermüll entsorgt werden. Für staatenlose herrenlose Leichen gibt es sogar gar keine Bestattung und keine Einäscherung, weil es zu teuer ist! Die Ordnungsämter lassen die staatenlosen herrenlosen Leichen in der Müllverbrennungsanlage heimlich verbrennen!

 

Die Würde des Staatenlosen ist antastbar. Sie zu verachten und zu erniedrigen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!

 

 

9. Einbürgerungserleichterung

Gemäß Art.32 des Internationales Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 und Art.34 des Abkommens über die Anerkennung der ausländischen Flüchtlingen vom 28. Juli 1951 und Art.6 Abs.4 g), 10, 11, 12, 18 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit vom 06.11.1997 ist der deutsche Rechtsstaat verpflichtet, meiner staatenlosen asylanerkannten Person massive Erleichterung und Beschleunigung bei der Einbürgerung immer noch gewährleisten , auf mich diese Erleichterung und Beschleunigung immer noch massiv anwenden, obwohl ich in Deutschland schon 15-Jahre lebe und mir die deutsche Staatsangehörigkeit schnell verliehen!

 

Diese geltende in deutschem „Recht“ „Erleichterung und Beschleunigung“ für staatenlose und asylanerkannte Migrantinnen und Migranten nur den gewöhnlichen Aufenthalt für die Einbürgerung von 7 auf 6 Jahre zu verkürzen, ist eine deutsch-demokratische staatliche unmenschliche Verachtung Verhöhnung Zynismus Augenwischerei an diese Gruppe von Migrantinnen und Migranten! Gewöhnliche Einbürgerungswilliger dürfen deutsche Staatsangehörigkeit schon nach 7 sogar nach 6 Aufenthaltsjahren erhalten aber Staatenlose und Asylanerkannte nach 6-Aufenthaltsjahren!? Wo ist hier Erleichterung und Beschleunigung? Das sind in Wirklichkeit keine Erleichterung und keine Beschleunigung! Und was ist mit staatenlosen und asylanerkannten Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland schon über sechs Jahre leben? Ich lebe in Deutschland seit 15-Jahren!

 

Und was wird unter Begriff Beschleunigung gemeint?

 

Es gibt in Deutschland gar keine amtlich anerkannten Staatenlose schon nach sechs jährigem Aufenthalt! Die deutschen Behörden geben niemals einem Migranten den Status Staatenloser schon nach fünf Aufenthaltsjahren! Schon das offizielle amtliche Feststellungsverfahren der Staatenlosigkeit dauert 8-20 Jahren! Staatenlose erscheinen in Deutschland frühestens nach 8-jährigem Aufenthalt! Meine Staatenlosigkeit wurde mir nur nach 11-Aufenthaltsjahren endlich zu anerkannt. Das offizielle Staatenlosigkeitsanerkennungsverfahren die Prüfung meiner Staatenlosigkeit dauerte seit 2001 bis zum Jahr 2008!

 

Diese geltende deutsche Variante „Erleichterung Beschleunigung“ für staatenlose und asylanerkannte Migrantinnen und Migranten nur den gewöhnlichen Aufenthalt von 7 auf 6 Jahre zu verkürzen, ist ein totes Gesetz, ist eine staatliche unmenschliche Behandlung politische Verfolgung Verachtung Zynismus Augenwischerei Verarsche!

 

 

10. Verminderung der Staatenlosigkeit

Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, meine staatenlose Person zur Verminderung der Staatenlosigkeit nach Völkerrecht gemäß Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit, gemäß Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29.06.1977, gemäß Art.1 Abs.1 Ziff.1 des Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit (StaatenlMindÜbkAG) sofort einzubürgern!

 

Nach Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit haben geborene auf deutschem Boden Staatenlose das Recht automatisch eingebürgert zu werden! Und was ist mit mir mit uns nicht geborenen auf dem deutschen Boden Staatenlosen, sondern gewordenen Staatenlosen?

 

Gewordene auf dem deutschen Boden Staatenlose wie mich haben nicht dieses Recht auf automatische Einbürgerung wie geborene auf deutschem Boden Staatenlose! Das ist eine verfassungswidrige per Gesetz offizielle Ungleichbehandlung Diskriminierung Verachtung Benachteiligung von gewordenen Staatenlosen!

 

Diese geltende „deutsche Verminderung der Staatenlosigkeit“ ist eine Verachtung Verhöhnung Zynismus Augenwischerei Verarschung an Staatenlose, ist in Wirklichkeit keine Verminderung der Staatenlosigkeit! Und wie viele Staatenlose werden in Deutschland am Tag im Jahr und überhaupt geboren?

 

 

11. Besondere Härte §8 Abs.2 StAG

Staatenlosigkeit insbesondere für einen 100% unheilbar geistig schwerstbehinderten schlitzäugigen Einbürgerungswilligen-Psychopathen stellt nach §8 Abs.2 StAG i.V.m. Ziff. 8.2 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) Stand 17.April 2009 eine besondere Härte dar!

 

Staatenlose und unheilbar geistig schwerstbehinderte psychisch kranke Antragsteller haben einen Rechtsanspruch nach §8 Abs.2 StAG aus Gründen der eingetretenen besonderen Härte sofort eingebürgert zu werden!

 

Wegen meinen Schlitzaugen und unheilbar geistigen Schwerstbehinderung und therapieresistenten chronischen paranoiden Schizophrenie und folglich meiner Arbeitsunfähigkeit bekomme ich mir niemals einen Arbeitsplatz geschweige einen festen, bedeutet das, dass ich mir niemals die deutsche Staatsangehörigkeit bekomme?

 

Weil meine staatenlose Person unheilbar geistig schwerstbehindert Gesundheitsangeschlagen ist, bin ich von diesem schweren behinderten Schicksal aus gesundheitlichen Gründen gezwungen, mein Lebensunterhalt nach Leistungen nach Zweiten und Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches in Anspruch zu nehmen. Meine unheilbar geistig schwerstbehinderte Person hat damit ihre nach §8 Abs.1 Nr.4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 Hs.2 StAG Erwerbslosigkeit Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht zu vertreten!

 

Die Bundesrepublik Deutschland verlangt von mir unheilbar geistig Schwerstbehinderten ab, einen festen Arbeitsvertrag auf einen festen Arbeitsplatz nachzuweisen! Wie kann ich mir solchen überhaupt bekommen? Ich bin Schizophren Psychopath arbeitsunfähig geschäftsunfähig unzurechnungsfähig nichtverhandlungsfähig schlitzäugig! Aus diesen gesetzlichen gesundheitlichen und rassistischen Gründen will gar kein Arbeitgeber mit mir Psychopathen gar irgendwelche Arbeitsverhältnisse aufbauen. Aber ich mache mit meiner unheilbaren Psychopathie immerhin ununterbrochen eine ehrenamtliche Tätigkeit beim Altersheim. Ich versuche bei meiner unheilbaren kaputten gebrochenen Gesundheit immerhin noch zu arbeiten.

 

Die Bundesrepublik Deutschland der deutsche Gesetzgeber haben nicht mir nicht der Einbürgerungsbehörde Köln nicht dem Verwaltungsgericht Köln niemandem erklärt, was ist das denn „Besondere Härte“ bei der Einbürgerung nach §8 Abs.2 StAG? Was ein geisteskranker schlitzäugiger Staatenloser dafür tun müsste, wie schlecht ein geisteskranker Staatenloser sein müsste, welche Lebensumstände herum einen geistig behinderten Einbürgerungsbewerber herrschen müssten, damit unter dem Schutz dieser gesetzlichen Norm „Besondere Härte“ stehen dürfen?

 

Mit welchem Zweck und wofür hat der deutsche Gesetzgeber diese „Besondere Härte“ nach §8 Abs.2 StAG i.V.m. Ziff. 8.2 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) Stand 17. April 2009 überhaupt eingeführt, wenn die Einbürgerungsbehörden und die Verwaltungsgerichte diesen §8 Abs.2 StAG gar nicht anwenden, ihn gar nicht erfüllen, ihn verachten gar ignorieren? §8 Abs.2 StAG „Besondere Härte“ existiert nicht für die rassistische Kommune Stadt Köln vertreten durch die rassistische Einbürgerungsbehörde Köln! Diese rechtsstaatliche demokratische gerechte Bundesrepublik Deutschland muss selbst eigene Gesetze und zwar den §8 Abs.2 StAG einhalten!

 

Die Bundesrepublik Deutschland die Einbürgerungsbehörde Köln und das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht NRW und das Bundesverwaltungsgericht und das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln und das Bundesverfassungsgericht und das Polizeipräsidium Köln und der Oberbürgermeister der Stadt Köln und die Rheinische Kliniken Köln Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie haben gemeinsam in unisono amtlich rechtskräftig mehrmals festgestellt, meine schlitzäugige Person sei von diesem 10-jahre langen Einbürgerungsverfahren unheilbar geistesgestört psychisch krank arbeitsunfähig geworden! Dann geben Sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit, dann werden meine psychisch erkrankte Gesundheit und meine Seele und mein Geist wieder gesund! Für volle Genesung meines psychisch erkrankten Geistes wäre die Einbürgerung als die beste medizinische Heilung! Ohne die Einbürgerung bleibt meine Person weiter ungesund und mit paranoider Schizophrenie Psychose.

 

Der Mensch, insbesondere unheilbar geistig behinderter psychisch kranker steht im Mittelpunkt der staatlichen Handlung!

 

Wenn ein schlitzäugiger Staatenloser unheilbar geistig Schwerstbehindert ist, ist es kein Grund ihn dafür nicht einbürgern, muss der Staat ihn trotzdem einbürgern, muss der Staat meine staatenlose unheilbar geistig schwerstbehinderte Würde immer noch respektieren! Sogar selbst das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NW) verkündet als alle Erste ausdrückliche Respektierung der Würde von psychisch Kranken von schwerstgeistig Behinderten!

 

Demokratie und sozialer gerechter Rechtsstaat bedeutet Einbürgerung für unheilbar körperlich Schwerbehinderten, für unheilbar geistig Behinderten, für unheilbar psychisch Kranken, für arbeitsunfähigen!

 

 

12. Meine geistige Schwerstbehinderung

Nach mehreren rechtskräftigen medizinischen amtlichen gerichtlichen parlamentarischen Gutachten Urteilen Beschlüssen Bescheiden Feststellungen Entscheidungen Erklärungen wurde meine idiotische unheilbar therapieresistente chronisch psychisch kranke unzurechnungsfähige Person als total total geisteskrank voll erwerbsgemindert amtlich-gerichtlich in unisono mehr Mals rechtskräftig endgültig erklärt. Versorgungsamt Köln hat meiner Person dafür einen Schwerbehindertenausweis 44S0371177 Grad der geistigen Behinderung 100 Seelische Störung Hilflos Gehbehindert Merkzeichen G, B, H, RF gültig unbefristet amtlich anerkannt und ausgestellt. All meine geisteskranken Beschwerden Petitionen Anträge Anzeigen Klagen Berufungen werden auf Grund dieser amtlichen Entscheidung sofort ohne Überprüfung als unzulässig abgelehnt abgewiesen verworfen eingestellt nicht zur Entscheidung angenommen, weil meine Person auf Grund dieser rechtskräftigen amtlichen Entscheidung als unzurechnungsfähig endgültig gelte.

 

Deutsche Rentenversicherung Rheinland hat meiner Person auf Grund dieser mehreren rechtskräftigen amtlichen Entscheidungen den Status „seit dem 25.05.2006 dauerhaft voll erwerbsgemindert“ amtlich anerkannt.

 

Meine Person leidet unter unheilbarer schwerwiegender chronischer paranoider Schizophrenie Psychose und meine unheilbar psychisch kranke Person ist vom Amtsgericht Köln gerichtlich verpflichtet, jeden Tag vier Mal am Tag fünf Jahre lang bis zum Jahr 2014 zu sich starke drogenähnlichwirkende Medikamenten Neuroleptika Zeldox (Ziprasidon) und Risperdal (Risperidon) gegen paranoide Schizophrenie gegen Halluzinieren Verfolgungswahn Wahnvorstellung zu nehmen, weil meine Person ohne Zeldox Risperdal verrückt werde. Ich höre Stimmen. Nach Einnahme dieser Medikamente stehe ich den ganzen Tag wie unter ständigem Drogeneinfluss mit erhörter Sturzgefahr, wie betäubt. Dieses starke Medikament Neuroleptika Zeldox und Risperdal helfen mir immer Ruhe Gelassenheit Gedankenkontrolle zu bewahren, die Realität richtig wahrzunehmen, Klarheit im Kopf beizubehalten, verhindert der Stimmenhöre.

 

Ich muss diese Medikamente bis zum Jahr 2014 regelmäßig einnehmen. Danach stünde eine Wahrscheinlichkeit, dass meine Person vielleicht wieder gesund werden würde. Wenn ich nicht meine Medikamente regelmäßig einnehme, werde meine Person in dem geschlossenen psychiatrischen Heim für lange Zeit zwangseingewiesen.

 

Alle behandelten Psychiatrieärzte erklären in unisono, jahrelange Nichteinbürgerung meiner Person in den deutschen Staatsverband war Auslöser für diese psychische Erkrankung. Die Einbürgerung wäre die beste medizinische Heilung Genesung für ihre Person. Ohne die Einbürgerung bleibe ihre Person weiterhin mit Psychose.

 

Meine behandelten Psychiatrieärzte raten mir davon ausdrücklich ab, bei meinem Gesundheitszustand noch zu arbeiten, bis ich vollständig gesund wäre. Der Arbeitsstress verschlechtere ihren Gesundheitszustand wesentlich. Den gestressten Arbeitsablauf können sie mit ihrer schwachen überreizten krankhaften Psyche nicht bewältigen. Vom begleitenden Arbeitsstress entstehen ihrer angeschlagenen Gesundheit noch höhere Gesundheitsrisiken. Wegen psychischer Beeinträchtigung und begleitendem chronischem Kaliummangel und daraus ausgehender Beeinträchtigung des Kreislaufs könne ihre Person jede Zeit einen Herzinfarkt Kollaps Schlaganfall erleiden. Schizophrenie-Patienten sind am Selbstmord hoch gefährdet. Man dürfe an sie keine intensive geistige Einwirkung machen. Mit so hoher Dose von Neuroleptika am Tag komme es nicht in Frage, noch zu arbeiten, sind sie ständig abstürzt gefährdet, können sie keine Arbeitsaufgabe richtig erfüllen. Noch zu höhere Dose von Neuroleptika ihnen zu verschreiben, sei gesundheitsschädlich.

 

13. UN-Behindertenrechtskonvention

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verkündet, Behinderung wird als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und als Quelle kultureller Bereicherung in der Gesellschaft verstanden, verbietet kategorisch jegliche Diskriminierung Benachteiligung Absage bei der Einbürgerung in deutschen Staatsverband! Geistig behinderte und psychisch kranke und pflegebedürftige Einbürgerungswilliger genießen nach Art.18 uneingeschränktes grünes Licht bei der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband!

 

Die christliche Bundesrepublik Deutschland erfüllt gar nicht Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.Dezember 2006, setzt ihn gar nicht um! Der deutsche christliche "Rechtsstaat" darf nicht den behinderten Einbürgerungsbewerbern die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband nur auf Grund ihrer körperlichen geistigen Behinderungen psychischen Krankheiten Pflegebedürftigkeit Nutzlosigkeit verweigern!

 

In dieser göttlichen wohlhabenden "christlichen demokratischen sozialen gerechten rechtsstaatlichen großzügigen Bundesrepublik" Deutschland gibt es absolut gar keine Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken für Pflegebedürftigen für Arbeitsunfähigen und für jede Art der Behinderungen, gibt es absolut gar keine Gesetze, die die Einbürgerung für Migranten mit Behinderungen gewährleisten und fördern! Noch nie gab es in der 8000-jahre langen Geschichte der Christen-Deutschen die Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken für Pflegebedürftigen für nutzlose Arbeitsunfähigen und für jede Art der Behinderungen!

 

Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den deutschen christlichen Rechtsstaat, eine neue wirksame Einbürgerungspolitik für Migranten mit Behinderungen zu gestalten! Der christliche deutsche Gesetzgeber muss im christlichen Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph "Einbürgerung für Migranten mit Behinderungen" verabschieden und eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einführen! Eine Behindertenstatistik von einbürgerungswilligen Migranten mir Behinderungen muss eingeführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.

 

Behinderte Migrantinnen und Migranten können nicht die Voraussetzungen für die Einbürgerung aus §8 Abs.1 Nr.4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 des christlichen Staatsangehörigkeitsgesetzes erfüllen, weil sie alle gesundheitlichen Einschränkungen haben und haben keinerlei Chance auf eine erforderliche unbefristete Arbeitseinstellung für die Einbürgerung!

 

Der deutsche „Rechtsstaat“ muss die Rechte von geistig behinderten schwerbehinderten psychisch kranken pflegebedürftigen Einbürgerungswilligen dem Art.18 des neuen Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen anpassen, die Rechte von geistig behinderten schwerbehinderten psychisch kranken pflegebedürftigen Einbürgerungswilligen neu definieren, auf diese Rechtsproblematik von einem neuen Blickwinkel ansehen!

Artikel 18 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Freizügigkeit, auf freie Wahl ihres Aufenthaltsorts und auf eine Staatsangehörigkeit, indem sie unter anderem gewährleisten, dass

a) Menschen mit Behinderungen das Recht haben, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben und ihre Staatsangehörigkeit zu wechseln, und dass ihnen diese nicht willkürlich oder aufgrund von Behinderung entzogen wird;

(2) Kinder mit Behinderungen sind unverzüglich nach ihrer Geburt in ein Register einzutragen und haben das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, ihre Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.

 

Der göttliche unmenschliche wohlhabende „christliche demokratische soziale großzügige deutsche Rechtsstaat“ muss mir unheilbar schwerbehindertem Geisteskranken und jedem körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken und pflegebedürftigen und arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit sofort geben, wenn wir alle Voraussetzungen für die Einbürgerung außer Arbeitsbeschäftigung erfüllt haben!

 

Jeder Arbeitgeber ist nach deutschem Arbeitsrecht, nach §§71-79 SGB IX verpflichtet in seinem Betriebe mindestens 5% Behinderten einzustellen. Gleiche gesetzliche Einbürgerungspflichtquote muss der christliche deutsche Rechtsstaat im Staatsangehörigkeitsgesetz in der Einbürgerung für Migranten mit Behinderungen einführen.

 

Die göttliche wohlhabende "christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzügige Bundesrepublik" Deutschland muss die Würde der behinderten einbürgerungswilligen Migranten respektieren und muss sie nach Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention und Art.3 Unmenschliche Behandlung, Art.14 Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention vom 04.11.1950 und Art.3 Abs.3 S.2 GG Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden und Art.20 Abs.1 GG demokratischer sozialer rechtsstaatlicher Grundsatz in den deutschen christlichen Staatsverband einbürgern! Aber alle Christen-Deutschen sind christlich-hysterisch empört! Christen-Deutsche wollen sogar keine 0,00001% von Behinderten einbürgern. Kein einziger nutzloser Migrant dürfe unseren gesunden deutschen christlichen Staatsverband betreten! Ein Fall ist zu viel!

 

14. Einbürgerung für Schwerbehinderten

In diesem „Rechtsstreit“ geht es um das politische Tabuthema fehlende Einbürgerung für körperlich Behinderten, fehlende Einbürgerung für geistig Behinderten, fehlende Einbürgerung für psychisch Kranken, fehlende Einbürgerung für Pflegebedürftigen, fehlende Einbürgerung für Arbeitsunfähigen, fehlende Einbürgerung für nutzlose Migranten in ihrer wohlhabenden „christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen Bundesrepublik“ Deutschland!

 

Diese unmenschliche rassistische behindertenverachtende muslimische Merkelsregime verachtet behinderte einbürgerungswillige Migranten und verabschiedet absichtlich keinerlei Gesetze, die die Einbürgerung für Migranten mit Behinderungen garantieren und gewährleisten! Fehlende Einbürgerung, nicht existierende Einbürgerungsgesetze für körperlich behinderte für geistig behinderte für psychisch kranke für pflegebedürftige für arbeitsunfähige einbürgerungswillige Migrantinnen und Migranten und Verweigerung solche Einbürgerungsgesetze zu verabschieden, sind harte Diskriminierung unmenschliche Behandlung politische Verfolgung zielgerichtete staatliche gesetzliche gesellschaftliche christliche Vertreibungsmaßnahmen der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken und pflegebedürftigen arbeitsunfähigen nutzlosen einbürgerungswilligen Migranten aus wohlhabender "christlicher großzügiger demokratischer sozialer rechtsstaatlicher Bundesrepublik" Deutschland! Diese christliche Bundesrepublik Deutschland macht alles Mögliche, nutzt jegliche Gelegenheit aus, unternimmt jegliche Vertreibungs-, Verbannungsmaßnahmen, damit Migranten mit Behinderungen auf keinen Fall in den gesunden deutschen christlichen Staatsverband einbürgern und sie schließlich aus gesundem christlichem Deutschland raus schmeißen!

 

Verwaltungsgerichte nehmen die Klagen von behinderten insbesondere von geistig behinderten einbürgerungswilligen Kläger-Migranten gar nicht zur gerichtlichen Verhandlung an, weisen sie solche Klagen als unzulässig sofort ab, weil es darüber in der Natur gar keine Gesetze existieren, weil geistig behinderte Kläger auch als unzurechnungsfähig nichtgeschäftsfähig nichtverhandlungsfähig gelten, gewähren ihnen keinen Prozesspfleger, weil die deutschen Richter ratlos hilflos sind, wie sie ohne Gesetze solche gerichtliche Verhandlung verhandeln sollen? Und wenn schwerbehinderte Migranten-Kläger den Klageweg trotzdem beharrlich weiter betreiben, werden all diese weiteren Versuche durch den Anwaltszwang dennoch gestoppt! In ganzer deutscher christlicher Rechtsprechung gibt es gar einzige gerichtliche Entscheidung über die Einbürgerung von behinderten Migranten!

 

Ich bin überhaupt der aller erste nutzlose unheilbar geistig schwerstbehinderte psychisch kranke pflegebedürftige arbeitsunfähige schlitzäugige unverheiratete kinderlose familienlose unbeugsame Migrant in der ganzen 5000-jahren langen deutschen Rechtsgeschichte, der sich als unheilbar geistig Schwerstbehinderter einbürgern lassen will, der sich die deutsche Staatsangehörigkeit „bewusst“ seit Jahr 2002 ununterbrochen begehrt und belästigt dafür „bewusst“ alle deutschen Gerichte 10-Jahren lang ohne eine kleinste Pause!

 

Durch dieses „verwaltungsgerichtliche Verfahren“ will ich den aller ersten Präzedenzfall Grundsatzurteil Wegweisendesurteil Richtungsweisendeentscheidung eine Revolution in der deutschen Rechtsgeschichte Rechtsprechung Einbürgerung für körperlich Behinderten, Einbürgerung für geistig Behinderten, Einbürgerung für psychisch Kranken, Einbürgerung für Pflegebedürftigen, Einbürgerung für Arbeitsunfähigen, Einbürgerung für nutzlose Migranten, Einbürgerung durch die Psychiatrie schaffen, damit am Morgen hinter diesem Präzedenzfall Grundsatzurteil Wegweisendesurteil Richtungsweisendeentscheidung 300000 amtlich anerkannte nutzlose körperlich behinderte geistig behinderte psychisch kranke pflegebedürftige Migrantinnen und Migranten und Arbeitsunfähige auch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, damit am Morgen eine Welle von Klagen von nutzlosen körperlich behinderten geistig behinderten psychisch kranken pflegebedürftigen arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen die deutschen Verwaltungsgerichte überfluten, wie es jetzt in der Schweiz nach der Schweizerischen BGE 135 I 49 vom 16.12.2008 ist. Nach der Einbürgerung einer nutzlosen geistig behinderten Ausländerin aus Angola durch die Entscheidung des Bundesgerichts Schweiz sind bei den Schweizerischen Verwaltungsgerichten über 30-weiteren gleichen Klagen anhängig.

 

Die göttliche wohlhabende „christliche demokratische soziale rechtsstaatliche gerechte großzügige Bundesrepublik“ Deutschland muss dieses politische Tabuthema „Einbürgerung für Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken für Pflegebedürftigen für Arbeitsunfähigen für nutzlose Migranten“ auf jeden Fall lösen! Ich fordere die göttliche wohlhabende „christliche demokratische soziale rechtsstaatliche gerechte großzügige Bundesrepublik“ Deutschland heraus, diese politische Taburechtsfrage gerichtlich-politisch zu bescheiden!

 

Es wird keine Änderung meines unheilbar geisteskranken Gesundheitszustandes geben! Ich werde nie wieder gesund! Geben Sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit wie einer nutzlosen unheilbar schwerstgeistig behinderten chronisch psychisch kranken pflegebedürftigen arbeitsunfähigen staatenlosen schlitzäugigen Person! Die deutsche Staatsangehörigkeit darf den geistig behinderten psychisch kranken pflegebedürftigen Einbürgerungswilligen nicht verweigert nicht versagt nicht verwerft werden. Behinderte pflegebedürftige arbeitsunfähige nutzlose Migrantinnen und Migranten genießen gleiches Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wie gesunde nützliche Migrantinnen und Migranten. Art.3 Abs.3 Satz 2 GG das Benachteiligungsverbot für Behinderte Diskriminierungsverbot Willkürverbot „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ muss vom deutschen „Rechtsstaat“ eingehalten werden, gilt auch für die nutzlosen behinderten arbeitsunfähigen Migrantinnen und Migranten.

 

Wann ich im Jahr 2005 meinen staatenlosen Einbürgerungsantrag gestellt habe, galt meine Person als nicht psychisch krank, habe ich gearbeitet, war ich gesund und dieses Einbürgerungsverfahren läuft seit Jahr 2005 immer noch bis heute ununterbrochen weiter! Meine staatenlose Person ist genau von diesem 10-jahre langen psychopatischen unmenschlichen verwaltungsgerichtlichen Einbürgerungsverfahren und genau während diesem psychopatischen unmenschlichen verwaltungsgerichtlichen Einbürgerungsverfahrens psychisch krank geworden!

 

15. Unterhaltsfähigkeit

 

Würden Sie bitte den göttlichen unmenschlichen staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden migrantenverachtenden §8 Abs.1 Nr.4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes abschaffen!

 

Wie kann ich 100% arbeitsunfähiger 100% unheilbar schwerstgeistig behinderter psychopathischer Staatenloser diese „gesetzliche“ Forderung erfüllen? Wie können arbeitsunfähige unheilbar behinderte geistig behinderte psychisch kranke Antragsteller diese „gesetzliche“ Forderung erfüllen? Sie sind alle arbeitsunfähig unheilbar krank schwach geschäftsunfähig handlungsunfähig unzurechnungsfähig… Sie können nicht diese staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden „gesetzlichen“ Forderungen aus §8 Abs.1 Nr.4 StAG und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 StAG erfüllen! Diese staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden unmenschlichen „gesetzlichen“ Forderungen aus §8 Abs.1 Nr.4 StAG und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 StAG verachten die Rechte der arbeitsunfähigen behinderten geistig behinderten psychisch kranken Migrantinnen und Migranten!

 

Verweigerung des deutschen „Rechtsstaates“ den §8 Abs.1 Nr.4 StAG und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 StAG abzuschaffen, sind zielgerichtete staatliche gesellschaftliche Vertreibungsmaßnahmen politische Verfolgung politische Verbannung der arbeitsunfähigen kranken schwachen alten behinderten Einbürgerungswilligen aus der wohlhabenden „christlichen großzügigen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen Bundesrepublik“ Deutschland!

 

In der „göttlichen christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen gerechten großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik" Deutschland leben 300000 amtlich anerkannte Schwerbehinderte arbeitsunfähige Migrantinnen und Migranten und sie wollen alle das deutsche Wahlrecht den deutschen Pass!

 

Bevor Ihre „christliche“ Bundesrepublik Deutschland, Ihr „christlicher“ deutscher „Rechtsstaat“, das "christliche“ deutsche Volk von alten behinderten schwachen kranken Migrantinnen und Migranten und Heimatlosen und Staatenlosen einen festen Arbeitsplatz für die Einbürgerung bei dieser Massenarbeitslosigkeit fordert, müssen erst diese „Christen“ dieser „christliche“ deutsche „Rechtsstaat“ diesen alten arbeitsunfähigen behinderten schwachen kranken Migrantinnen und Migranten und Heimatlosen und Staatenlosen einen Arbeitsplatz gewährleisten garantieren schaffen anbieten!

 

16. Das Wahlrecht

Nach widerlichem migrantenverachtendem staatenlosenverachtendem behindertenverachtendem unmenschlichem deutschem Recht gilt „das Wahlrecht ist kein Menschenrecht!“ Das ist National-Sozialismus! Das ist unmenschliche rassistische NAZI-Doktrin über die Herrenrasse Herrenmenschenphilosophie! Deutschland ist über alles! Der Deutsche ist Gott! Der Gott ist Deutscher! In allen EU-Staaten und nach Menschenrechtskonvention gilt das Wahlrecht als Menschenrecht, aber in Deutschland bedeutet es gar nichts! Das ist Menschenverachtend Würdeverachtend! Deutschland verachtet die ganze Menschheit! Deutschland behandelt Migrantinnen und Migranten unmenschlich! Würden Sie bitte Deutschland verpflichten das Wahlrecht als Menschenrecht anzuerkennen!

 

 

Zweiter Teil: Widerlicher deutscher Anwaltszwang

 

Die höchste Instanz, die ich in diesem über 10-Jahre dauernden widerlichen unmenschlichen würdeverachtenden ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren erreicht habe, ist das Einwerfen meines Briefumschlages in den Briefkasten des Oberverwaltungsgerichts NRW mit meinem Antrag auf Bewilligung mir bitterarmen staatenlosen geistig behinderten Einbürgerungsbewerber von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren.

 

Wegen diesem widerlichen unmenschlichen würdeverachteten ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwang, Vertretungszwang, Bevollmächtigten zwang, wegen dieser Postulationsfähigkeit vor den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs.4 VwGO i.V.m. §§78 bis 89, 114 ZPO in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen christlichen Staatsverband darf ich nicht meine Berufung Beschwerde Rechtsmittel vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen selbst einlegen, kann ich gegen die rassendiskriminierende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln gar nichts machen!

 

Über welchem überhaupt RECHTSANWALT, Anwaltszwang, Vertretungszwang, Bevollmächtigten zwang, Postulationsfähigkeit vor den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs.4 VwGO i.V.m §§78 bis 89, 114 ZPO in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband der Staat redet, wenn ich bitterarm Flüchtling staatenlos erwerbsgemindert schwerbehindert bin, wenn alle Migrantinnen und Migranten total arm und ohne Arbeit sind, wenn wir uns niemals einen festen Arbeitsplatz bekommen, wenn wir uns niemals genug Geld verdienen, um uns als ein armer Einbürgerungsbewerber einen RECHTSANWALT leisten zu können?

 

Ich habe kein Geld für einen Rechtsanwalt! Ich bin elend bitterarm! Ich bin 100% arbeitsunfähig! Ich bin voll erwerbsgemindert! Ich bin unheilbar geistig schwerbehindert therapieresistent geisteskrank! Ich bin Flüchtling! Ich bin staatenlos! Ich habe Schlitzaugen! Wir sind Einbürgerungsbewerber, wir haben alle kein Geld! Wir sind einbürgerungswillige Migranten alle elend bitterarm!

 

Ich erhalte Grundsicherung. Kein Rechtsanwalt will für mich kostenlos tätig sein. Das bedeutet, dass die deutsche verwaltungsgerichtliche Gerechtigkeit in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband nur für die reichen Einbürgerungsbewerber gilt!

 

Ich bin mit all diesen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen kategorisch nicht einverstanden. Diese Entscheidungen und dieses ganze seit April 2002 dauernde verwaltungsgerichtliche Verfahren ist Zynismus! Gerichte haben meiner Person einfach volle Verachtung demonstrativ ausgesprochen.

 

Das ist alles offensichtlicher Missbrauch des Anwaltszwangs des §67 Abs.4 VwGO! Anwaltszwang ist nicht dafür gedacht, damit das Oberverwaltungsgericht NRW und das Bundesverwaltungsgericht ihn so wild und unverschämt gegen die staatenlosen bitterarmen schwerbehinderten Einbürgerungsbewerber missbrauchen!

 

Wenn es im deutschen Recht kein Anwaltszwang gegeben hätte, hätte dann Oberverwaltungsgericht NRW meine Einbürgerungsberufung geprüft, wäre dann dieses ganze Unrecht nicht passieren. Aber Oberverwaltungsgericht NRW prüft nicht meine Berufung jedes Mal missbräuchlich wegen dem Anwaltszwang, lehnt sie jedes Mal automatisch ab und gibt mir jedes Mal absichtlich keinen Anwalt, damit ich nicht eingebürgert wäre. Das ist Missbrauch des Anwaltszwanges!

 

Würden Sie bitte die §8 Abs.1 Nr.4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 des deutschen rassistischen Staatsangehörigkeitsgesetzes abschaffen!

 

Wenn Sie nicht den §8 Abs.1 Nr.4 StAG und nicht den §10 Abs.1 S.1 Nr.3 StAG abschaffen wollen, dann schaffen sie diesen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwang, den Vertretungszwang, den Bevollmächtigten zwang, die Postulationsfähigkeit vor den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs.4 VwGO i.V.m §§78 bis 89, 114 ZPO in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen christlichen Staatsverband ab!

 

Der widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche Anwaltszwang stellt den Erfolg meines Einbürgerungsprozesses, meines Einbürgerungsproblems, meines staatenlosen geisteskranken Lebens in Abhängigkeit von der Bezahlung des Lohnes „meinem“ Rechtsanwalt. Falls ich „meinem“ Rechtsanwalt ganz gutes Geld einzahle, dann reicht er seine Einbürgerungsberufung bei allen meinen Nichterfolgsaussichten ungünstigen Umständen ein. Falls ich ihm kein Geld einzahle, dann hau ab! Ohne das Geld habe ich überhaupt keine Chancen auf die Einbürgerungsberufung gegen die rechtswidrigen Einbürgerungsurteile der Verwaltungsgerichte der ersten Instanz.

 

Alle Rechtsanwälte fragen mich auf der Stelle nach Geld. Die Rechtsanwälte fordern von mir bitterarmen arbeitsunfähigen geisteskranken Staatenlosen einen sofortigen Vorschuss 500 EUR und danach jeden Monat sichere 100-200 EUR! Und wann sie erfahren, dass ich kein Geld habe, dass ich arbeitsunfähig geisteskrank bin, fallen sie in Ohnmacht, bekommen sofort Hysterie, dass sie auf mich kostbare Zeit verschwendet haben, schmeißen mich sofort aus dem Büro raus!

 

Niemand von den Deutschen will einem bitterarmen arbeitsunfähigen widerlichen geisteskranken staatenlosen Flüchtling helfen, kostenlos eingebürgert zu werden. Die deutschen Rechtsanwälte wollen herum einem armen arbeitsunfähigen widerlichen geisteskranken staatenlosen Einbürgerungsbewerber nicht kostenlos rumlaufen, damit noch ein bitterarmer staatenloser Irre ohne die Arbeit die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht bekäme.

 

Die deutschen Rechtsanwälte wollen mich wegen der aktuellen politischen Motiven meiner Einbürgerungsklage, wegen ihrer deutschen Nationalität, wegen ihrer politischen Überzeugung „weniger bitterarmen arbeitsunfähigen geisteskranken Ausländer in Deutschland zu haben“, nicht vertreten, schieben sie mich umgekehrt „unter Wasser“ weiter, anstatt mir zu helfen.

 

Falls ich schwerbehindert und bitterarm bin, damit mir einen Rechtsanwalt leisten, muss mir wenigstens das Recht zustehen, mich in meiner geisteskranken Einbürgerungsbeschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht NRW selbst vertreten zu dürfen!

 

Wenn Sie nicht den deutschen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Anwaltszwang abschaffen wollen, dann geben Sie mir mindestens das Recht, das negativen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vor dem Oberverwaltungsgericht NRW selbst anzufechten!

 

Der widerliche deutsche Anwaltszwang, Vertretungszwang, Bevollmächtigtenzwang, Postulationsfähigkeit vor den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs.4 VwGO i.V.m §§78 bis 89, 114 ZPO in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband werden von der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen und vom Bundesverwaltungsgericht und von allen deutschen Richtern, von allen deutschen Beamten unverschämt missbraucht! Der deutsche „Rechtsstaat“, das Verwaltungsgericht Köln, das Amtsgericht Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln decken ihre rechtswidrige verfassungswidrige ausländerdiskriminierende ausländerverachtende behindertenverachtende Handlungen unter widerlichem Anwaltszwang, unter meiner staatenlosen Armut zu! Sie fühlen sich hinter dem Anwaltszwang vor armen staatenlosen geisteskranken Einbürgerungsbewerbern sicher „beschützt“!

 

Dieser widerliche deutsche nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang ist gut für eine Reihe von zynischen Gesetzmissbrauchenden Beamten, die durch diesen widerlichen ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutschen Anwaltszwang ihre ungesetzlichen Handlungen decken und fühlen sie sich vor armen ausländischen Querulanten voll geschützt: „Schon wieder ein armer ausländischer Querulant…“.

 

Warum das Oberverwaltungsgericht NRW keine Verhandlung durchführt, da das Oberverwaltungsgericht mich für einen nutzlosen geisteskranken Idioten automatisch hält, da das Oberverwaltungsgericht NRW voll gesichert ist, dass das Oberverwaltungsgericht NRW vor mir durch diesen schlauen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwang voll geschützt ist.

 

Der Rechtsweg steht mir bitterarmen geisteskranken Einbürgerungsbewerber gegen die ungerechten Handlungen des deutschen Staates in dem Einbürgerungsverfahren nach Art.19 Abs.4 GG, §93 Abs.3 BVerfGG wegen diesem widerlichen Anwaltszwang, Vertretungszwang, Bevollmächtigten zwang, wegen dieser Postulationsfähigkeit vor den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs.4 VwGO i.V.m §§78 bis 89, 114 ZPO in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband nicht offen, da diese rassistischen §8 Abs.1 Nr.4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes noch stärker als die National-Sozialistische Macht sind!

 

Da ich schwerbehindert und total arm bin, erreiche ich niemals wegen diesem widerlichen Anwaltszwang meine nach §90 Abs.2 BVerfGG notwendige Rechtswegerschöpfung, da der deutsche widerliche Anwaltszwang das Erreichen meiner vollständigen Rechtswegerschöpfung verhindert! Wegen diesem deutschen widerlichen Anwaltszwang kann meine Anfechtung des Ablehnungsbescheides des Verwaltungsgerichts der Ersten Instanz nicht weiter nach oben gehen. Meine Rechtswegerschöpfung nach §90 Abs.2 BVerfGG ist mit diesem Ablehnungsbescheid des Verwaltungsgerichts Köln erreicht! Die höchste Instanz, die ich erreicht habe, ist somit bloßes sinnloses Einwerfen meiner persönlichen „Berufung“ in dem Briefkasten des Oberverwaltungsgerichts NRW.

 

Diese Rechtswegerschöpfung nach §90 Abs.2 BVerfGG, die das Bundesverfassungsgericht von mir geisteskranken unzurechnungsfähigen Einbürgerungskläger verlangt, ist eine sinnlose Sache, ist bloß eine dumme Papier-, und Zeitverschwendung von ihren Kollegen. Sie fordern absichtlich von mir diese unerreichbare nicht verwirklichbare Rechtswegerschöpfung, damit nicht meinem Einbürgerungsbegehren stattgeben. Sie verstehen es ganz gut, dass niemand von Beamten, von Richtern meinem geisteskranken Einbürgerungsbegehren nachgibt, mir die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht ohne die Arbeit gibt.

 

Diese Rechtswegerschöpfung können sich bloß die reichen Ausländer leisten! Wegen dem deutschen widerlichen Anwaltszwang erreiche ich armer geisteskranker Einbürgerungsbewerber niemals das Niveau des Urteils des Oberverwaltungsgerichts NRW und des Bundesverwaltungsgerichtes, erreiche ich niemals die notwendige Subsidiarität für die Verfassungsbeschwerde wegen der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.

 

Dieser deutsche widerliche Anwaltszwang ist eine echte Gefahr, ist ein echtes Hindernis für mein schwerbehindertes Leben, für mein geisteskrankes Glück, für meine staatenlose geisteskranke Zukunft in der Bundesrepublik Deutschland! Dieser grundrechtswidriger allgemeiner Praxis von den Einbürgerungsbehörden und von den Verwaltungsgerichten, der in dem deutschen widerlichen Anwaltszwang verankert ist, wirkt mir entgegen. Dieser Verfassungsverstoß ist für mich hilflosen geisteskranken arbeitsunfähigen schwerbehinderten Staatenlosen besonders schwerwiegend.

 

Die Deutschen hassen die armen schwachen ungesunden geisteskranken Einbürgerungsbewerber! Je mehr armen schwachen ungesunden Ausländer nach Deutschland kommen, desto mehr Reichtum müssen die reichen Deutschen mit armen Ausländern teilen! Ohne Geld darf ich nicht meine Einbürgerungsbewerberrechte durchsetzen. Ohne Geld kann ich mir keinen Rechtsanwalt leisten. Ohne Geld finde ich mir keinen Dolmetscher. Ohne Geld bekomme ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht. Ohne Geld bin ich für die Deutschen ein widerlicher geisteskranker dritte Klasse Staatenlose. Ohne Geld bin ich in diesem deutschen „demokratischen sozialen Rechtsstaat“ gar Nichts!

 

Der deutsche „Rechtsstaat“ schützt die deutschen Richter auf jeden Preis vor armen Einbürgerungsbewerbern. Bloß die reichen Einbürgerungsbewerber können sich einen deutschen Anwalt leisten und beauftragen. Die armen ungesunden behinderten staatenlosen Einbürgerungsbewerber müssen sich weit von den deutschen Gerichten halten. Die Deutschen Bundestagabgeordnete, das deutsche Bundesjustizministerium, die deutschen Richter, die deutschen Beamte, die deutschen Rechtsanwälte mögen bloß die reichen Einbürgerungsbewerber. Die deutschen Richter arbeiten bloß mit reichen Einbürgerungsbewerbern und für die reichen Einbürgerungsbewerber! Die armen ungesunden behinderten staatenlosen Einbürgerungsbewerber mögen sie nicht! Die armen ungesunden behinderten staatenlosen Einbürgerungsbewerber sind für die deutschen Richter unerwünscht, sind eine Belastung für das wohlhabende großzügige deutsche Volk! Die armen ungesunden behinderten staatenlosen Einbürgerungsbewerber belästigen die armen hungrigen deutschen Richter mit ihren idiotischen Einbürgerungsklagen!

 

Der widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche Anwaltszwang, der Vertretungszwang, der Bevollmächtigten zwang, die Postulationsfähigkeit vor den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs.4 VwGO i.V.m §§78 bis 89, 114 ZPO in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband widerspricht der sozialen Gerechtigkeit den Sozialstaatsprinzipien, die in dem Art.20 Abs.1 GG verankert sind. Die deutschen Verwaltungsgerichte, der deutsche „Rechtsstaat“ sollen das Not, mein Elend, meinen armen sozialen staatenlosen geisteskrankes schwerbehindertes Rechtsstatus, meine Probleme, die auf mein Leben, die auf diesen Rechtsstreit einen wesentlichen Einfluss üben, berücksichtigen.

 

In meinen früheren zahlreichen Verfassungsbeschwerden wird mir Geisteskranken vom Bundesverfassungsgericht andauernd vorgeworfen, bei meiner Verfassungsbeschwerde sei Subsidiarität nicht vorhanden. Wie kann ich überhaupt meine geisteskranke Rechtswegerschöpfung, meine notwendige Subsidiarität für meine geisteskranke Einbürgerungsklage in den deutschen Staatsverband erreichen verwirklichen realisieren, falls dieser widerliche deutsche Anwaltszwang meinen weiteren Rechtsweg in den deutschen Staatsverband wie ein Schlagbaum zu macht! Keine deutsche Staatsangehörigkeit, kein deutsches Wahlrecht, keine nach Art.19 Abs. 4 GG die Rechtswegoffenheit und kein Recht die rassistischen §8 Abs.1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der fehlenden der Subsidiarität anzufechten! Gar nichts! Verpiss Dich geisteskranker Arschloch!

 

All meine früheren geisteskranken staatenlosen Beschwerden vor dem Oberverwaltungsgericht NRW Münster in den gleichen verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreiten wegen meiner Einbürgerung wurden vom Oberverwaltungsgericht NRW Münster überhaupt nicht zur Verhandlung aufgenommen, wurden überhaupt nicht geprüft, da ich mich nicht durch einen Anwalt nach §67 Abs.4 VwGO habe vertreten lassen, da ich keinen Prozessbevollmächtigten nach §67 Abs.4 VwGO hatte, da ich meine geisteskranke Berufung nicht ohne einen Anwalt selbst einreichen dürfe.

 

Meine geisteskranke Beschwerde darf ich nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen jeden negativen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW auf Grund des fehlenden bei mir Anwaltes einlegen, da ich mich vor dem Bundesverwaltungsgericht wieder durch einen Anwalt vertreten lassen muss.

 

Meine geisteskranke Beschwerde gegen das negative Urteil des Verwaltungsgerichts Köln darf ich nicht direkt vor dem Bundesverwaltungsgericht ohne vorherige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW einlegen.

 

Meine geisteskranke Berufung gegen das negative Urteil des Verwaltungsgerichts Köln direkt vor dem Bundesverwaltungsgericht ohne einen Anwalt und ohne die Vorentscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW einzulegen, ist unzulässig, ist ein Rechtsmissbrauch, ist eine „nichtrechtmäßige“ Handlung. Ich war bereits von dem Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2003 für solchen „Rechtsmissbrauch“ finanziell bestraft. (Diese Geldbuße konnten die Gerichtvollzieher von mir nicht eintreiben, weil es von mir nicht zu holen gibt. Nach der Verjährung haben sie es aufgehört)

 

Das Berufungsinstanz des Oberverwaltungsgerichts NRW und des Bundesverwaltungsgerichts sagen mir Geisteskranken gemeinsam laut zynisch und verachtend: unsere Gebäude dürfen bloß die durch einen Rechtsanwalt vertretende Beschwerden und Klagen betreten! Auf selbstständigen Beschwerden von Einbürgerungsbewerbern insbesondere von geisteskranken staatenlosen Einbürgerungsbewerbern werden wir überhaupt nicht beantworten, nicht reagieren, werden wir sie voll ignorieren!

 

Dieser widerliche deutsche Anwaltszwang macht meinen nach den Artikeln 17, 19 Abs.4, 93 Abs.1 Nr.4a GG i.V.m. §§ 13 Nr.8a, 90 BVerfGG geisteskranken Rechtsweg endgültig zu! Deshalb ich kann ihnen meine diese nach den Artikeln 17, 19 Abs.4, 93 Abs.1 Nr.4a GG i.V.m. §§13 Nr.8a, 90 BVerfGG geisteskranke Verfassungsbeschwerde gegen den rassistischen §8 Abs.1 Nr.4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 Staatsangehörigkeitsgesetzes bloß von der Niveau des Ablehnungsgerichtbeschlusses des Oberverwaltungsgerichts NRW auf Prozesskostenhilfe einreichen. Ich habe keine andere Alternative, keine andere Möglichkeit.

 

Es bleibt mir Geisteskranken bloß eines, dieses staatenlosenverachtende behindertenverachtende rassistische Einbürgerungsverfahren bei der Einbürgerungsbehörde Köln und diese rassistischen verwaltungsgerichtlichen „Verhandlungen“ des Verwaltungsgerichts Köln und des Oberverwaltungsgerichts NRW und gleichzeitig diesen widerlichen deutschen Anwaltszwang, den Vertretungszwang, den Bevollmächtigten zwang, die Postulationsfähigkeit vor den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs.4 VwGO i.V.m §§78 bis 89, 114 ZPO in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband direkt vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten!

 

Das ist eine deutsche richterliche rassistische zynische ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende Willkür von deutschen Verwaltungsgerichtsrichtern! Das ist alles kein faires verwaltungsgerichtliches Verfahren! Der widerliche ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutsche Anwaltszwang ist eine Frucht der rassistischen verachtenden Nazijustiz!

 

Dieser widerliche deutsche Anwaltszwang, der Vertretungszwang, der Bevollmächtigten zwang, die Postulationsfähigkeit vor den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs.4 VwGO i.V.m §§78 bis 89, 114 ZPO in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband entsprechen nicht der europäischen Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte. Der widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche Anwaltszwang verletzt und schränkt meine Menschenrechte ein, die mir demokratische Europäische Union garantiert.

 

Warum ich mein geisteskrankes Einbürgerungsbegehren das deutsche Wahlrecht zu bekommen, zwangsgemäß durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen vertreten lassen muss? Ich will nach Art.6 Abs.1 S.1 und Abs.3 c) der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten das Recht haben, mich selbst zu vertreten, selbst zu entscheiden, wann ich mir eine Rechtsberatung brauche, ob ich mir überhaupt eine Rechtsberatung bräuchte! Jedoch nicht vom Gesetz, nicht vom Oberverwaltungsgericht NRW gezwungen zu sein, mich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen!

 

Jeder Einbürgerungsbewerber muss für sich selbst entscheiden, ob er überhaupt einen Rechtsanwalt beauftragen will und braucht!

 

Ich brauche für mich keinen Rechtsanwalt! Dieses Einbürgerungsverfahren ist kein Hochkomplizierter kolossal schwieriger juristischer Fall, damit ich ihn nicht verstünde, damit ich meine Rechte nicht selbst vertreten kann. Geisteskranker bitterarmer pflegebedürftiger Paul Wolf will den deutschen Pass! Und das war`s! Was gibt es hier nicht zu verständliches, so dass ich das nicht selbst aussagen und nicht selbst beantragen darf, so dass es nur ein Fachrechtsanwalt-Betreuer für mich aussagen müsste?

 

Keiner Einbürgerungsbewerber braucht für sich einen Rechtsanwalt! Es gibt in dieser verwaltungsgerichtlichen Einbürgerungsverhandlung überhaupt keine irgendwelchen schweren Fragen, Komplikationen, Problemen, überhaupt keine unklaren Sachen, so dass ich mir eine juristische professionelle Rechtsberatung von einem professionellen Rechtsanwalt bräuchte. Einbürgerungsmaterie ist keine so kolossal hochkomplizierte Rechtmaterie. Ein Einbürgerungsbewerber will den deutschen Pass und das war`s! Das ist der einzige Sinn der Einbürgerung. Und dieser Einbürgerungsbewerber hat keinen Arbeitsplatz und kein Geld.

 

Außerdem ich bin selbst ein anerkannter nach deutschem Recht ausländischer Rechtsanwalt (GUS) für Völkerrecht für Versicherungsrecht. Ich darf in der Bundesrepublik Deutschland als ein anerkannter Rechtsanwalt im Völkerrecht im Rentenrecht im Versicherungsrecht amtlich tätig zu werden! Staatsangehörigkeitsrecht gehört teilweise zum Völkerrecht! Somit ich bin durchaus berechtigt, mich selbst vor dem Verwaltungsgericht Köln zu vertreten!

 

Ich will meinen Einbürgerungsproblemen mein Leben nicht in die Hände eines Rechtsanwalts abgeben! Ich will gegen meine Einbürgerungsfeinde selbst kämpfen! Ich will meine verwaltungsgerichtlichen Einbürgerungsverhandlungen selbst führen! Ich will meine Einbürgerungsentscheidung selbst treffen! Ich will meine Einbürgerungsfreiheit frei zu genießen! Ich will auf mich keinen diesen gesetzlichen verwaltungsgerichtlichen Zwang spüren empfangen! Es gibt das Verwaltungsgericht und das reicht mir durchaus. Ich brauche keine noch eine gezwungene Verbindung, noch einen gezwungenen Vermittler zwischen mir und dem Verwaltungsgericht, zwischen mir und dem Gesetz. Ich will die Einbürgerungsgesetze selbst lesen, selbst auslegen, selbst anwenden!

 

Alle Antworten auf alle möglichen Fragen kann man problemlos in dem Grundgesetz, in dem Staatsangehörigkeitsgesetz und in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht in den InternetRechtsdiskussionsforumen finden. Es gibt in diesem Einbürgerungsgebiet bloß zwei kleine Paragraphen §8 und §10 StAG! Insgesamt wird mein Problem in sechs Wörter umfasst dieser geisteskranke Staatenlose will deutschen Pass! Falls ich wirklich irgendwelche juristische prozessuale Hilfe bräuchte, bloß dann möchte ich mir einen Rechtsanwalt beauftragen, dafür muss ich jedoch das Geld haben…

 

Ich will bloß die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht Stimmrecht, das europäische Wahlrecht Stimmrecht haben und das war’s! Mehr brauche ich nicht! Jeder Einbürgerungsbewerber will deutschen Pass! Was ist hier unklar so kompliziert so schwierig?

 

Durch diesen undemokratischen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang verletzt der deutsche Rechtsstaat meine geisteskranken staatenlosen Menschenrechte und Grundfreiheiten, die mir im deutschen Grundgesetz und in der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Menschenrechte in den Art.1 die Achtung meiner Menschenrechte, Art.6 das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf sich selbst zu vertreten, Art.9 das Recht auf die Gedankenfreiheit, Art.10 das Recht auf die freie Meinungsäußerung, Art.13 das Recht auf die wirksame Beschwerde, Art.14 das Recht auf das Diskriminierungsverbot, Art.34 das Recht auf die Individualbeschwerden garantiert sind.

 

Der widerliche deutsche nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang verletzt meine geisteskranken staatenlosen Menschenrechte und Grundfreiheiten, die mir in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert sind. Art.20 der Charta garantiert uns Einbürgerungsbewerber und Staatenlosen, dass alle Personen vor dem Gesetz gleich sind. Die Präambel garantiert mir das Recht auf die Gleichheit, auf die Demokratie, auf die „Rechtsstaatlichkeit“. Die Charta stellt die Person in den Mittelpunkt ihres Handelns. Art.11 garantiert mir das Recht auf die freie Meinungsäußerung ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf die Staatsgrenzen. Art.21 garantiert mir die Verbotsdiskriminierung wegen meiner sozialen Herkunft. Art.41 garantiert mir das Recht, gehört zu werden. Art.47 garantiert mir das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Art.52 sieht die Einschränkungen meiner Rechte bloß dann vor, falls sie wirklich notwendig sind.

 

Art.36 der Verfahrensverordnung des Europäischen Gerichtshofes für die Menschenrechte erlaubt sich dem Beschwerdeführer auf jedem Stadium des Verfahrens selbst zu vertreten.

 

§22 des BVerfGG erlaubt sich dem Beschwerdeführer auf jedem Stadium des Verfahrens selbst zu vertreten.

 

Der widerliche deutsche nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang wird von allen deutschen Beamten vom deutschen Staat unverschämt massiv missbraucht! Das Verwaltungsgericht Köln, das Oberverwaltungsgericht NRW, das Amtsgericht Köln, das Oberlandesgericht Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln, die Bezirksregierung Köln decken ihre rechtswidrigen verfassungswidrigen ausländerdiskriminierenden ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Handlungen hinter dem Anwaltszwang, unter meiner staatenlosen geisteskranken Armut!

 

Der widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang hat von mir mein staatenloses geisteskrankes Recht auf die unmittelbare Anfechtung der begründeten auf den rassistischen judenfeindlichen menschenwidrigen ausländerwidrigen studentenwidrigen verfassungswidrigen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden nicht zeitgemäßen Einbürgerungsgesetzen entzogen.

 

Der widerliche deutsche nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang verletzt meine Grundrechte, die mir in dem Grundgesetz garantiert sind. Der widerliche deutsche nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang schließt meine geisteskranke Rechtswegoffenheit endgültig zu, die mir das deutsche Grundgesetz durch den Art.19 Abs.4 offen garantiert.

 

Art.19 Abs.1 GG entzieht von mir mein staatenloses geisteskrankes Grundrecht auf den selbstständigen geisteskranken Schutz und auf die selbstständige geisteskranke Berufung der fehlerhaften veraltungsgerichtlichen Entscheidungen über meiner staatenlosen geisteskranken Klage. Die Gesetzeinschränkungen muss der Staat bloß zum Schutz jedes Einbürgerungsbewerbers, jedoch nicht bloß zum Schutz, zu Gunsten nur der deutschen Richter und der deutschen Rechtsanwälte verabschieden.

 

Der deutsche Rechtsstaat hält alle Einbürgerungsbewerber für die dummen unfähigen Einbürgerungsbewerber, die nicht imstande seien, sich selbst vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu vertreten, zu präsentieren. Bloß die deutschen Rechtsanwälte dürfen und können das machen. Bloß die Rechtsanwälte haben das Recht auf die gerichtliche Berufung meiner staatenlosen geisteskranken Einbürgerungsklage. Ich habe kein Recht auf die selbstständige geisteskranke Berufung meiner staatenlosen geisteskranken Einbürgerungsklage, meines geisteskranken Einbürgerungslebensproblems.

 

Der widerliche deutsche nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang erniedrigt verachtet meine geisteskranke, unsere ausländische Würde und Intelligenz!

 

Der widerliche deutsche nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang verbietet meiner staatenlosen geisteskranken Persönlichkeit erwidern den Art.2 GG es frei zu entfalten und diktiert mir Idioten, dass meine staatenlosen geisteskranken Rechte vor dem Gesetzt dennoch nicht gleich sind.

 

Der widerliche deutsche nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang verbietet mir meine staatenlose geisteskranke Meinung selbst frei zu gestalten, frei zu äußern. Ich müsse meine staatenlose geisteskranke Meinung bloß durch einen Rechtsanwalt, durch eine Kontrolle präsentieren lassen. Ich dürfe meine staatenlose geisteskranke Meinung selbst nicht bilden nicht durchsetzen und nicht präsentieren. Die Verwaltungsgerichte wollen bloß mit meinem Prozessbevollmächtigten reden aber nicht mit mir Geisteskranken persönlich. Meine staatenlose geisteskranke Einbürgerungsperson sei für die Verwaltungsgerichte bloß ein unfähiges, inkompetentes staatenloses geisteskrankes Lebewesen.

 

Falls ich einen Rechtsanwalt beauftrage, darf ich besonders danach, selbst direkt mit dem Oberverwaltungsgericht nicht verhandeln, nicht sprechen. Alle Einbürgerungspapieren, alle Einbürgerungsverhandlungen werden nur durch meinen Rechtsanwalt geführt. Ich bekomme vom Oberverwaltungsgericht NRW keine Briefe. Ich werde bloß auf meine staatenlose Einbürgerungsverhandlung, auf mein Einbürgerungsproblem von der Seite beobachten. Der widerliche deutsche nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang stellt alles so an, dass zwei Deutschen über mich, über meinem Einbürgerungsproblem reden und ich stehe bei der Seite wie ein hilfsloser dummer armer staatenloser Mensch und kann ich dazu nicht zusagen.

 

Der Rechtsanwalt wird nicht meine Einbürgerungssätze, nicht meine staatenlose Meinung, nicht meine staatenlosen Gedanken schreiben. Er wird bloß eigene deutsche Ansicht auf mein Einbürgerungsproblem schreiben.

 

Ich darf mit meinem Rechtsanwalt bloß ein Mal im Monat durch einen Termin treffen. Ohne die Termine darf ich mich nicht mit meinem Einbürgerungsproblem beschäftigen.

 

Nicht das Oberverwaltungsgericht, sondern der Rechtsanwalt entscheidet über den Ausgang meiner staatenlosen Berufung, ob meine staatenlose Berufung überhaupt vor dem Oberverwaltungsgericht NRW eingeht, ob ich überhaupt das Recht habe, mich zu beschweren. Falls der Rechtsanwalt „nein“ sagt, dann ist es für mich endgültig Schluss. Falls anderer zweiter, dritter, vierter Rechtsanwalt ebenfalls „nein“ sagen, jedoch der fünfte Rechtsanwalt sagt meiner Einbürgerungsbeschwerde „ja“, dann ist es entweder alle vier vorherigen Rechtsanwälte nicht objektiv waren, oder dieser fünfter Rechtsanwalt bloß wegen meinem armen Geld, jedoch trotzdem Geld, das grüne Licht für meine Einbürgerungsberufung gibt.

 

Jeder Richter an den Oberverwaltungsgerichten, jeder deutsche Rechtsanwalt sind der König und die Einbürgerungsbewerber sind die Sklaven von Deutschen, die nicht direkt mit dem Richter-König sprechen dürfen. Unsere Bittschriften vor dem König-Richter dürfen wir bloß durch einen Gott-Rechtsanwalt einreichen…. Jeder Rechtsanwalt ist in Deutschland Gott! Der Gott ist der deutsche Rechtsanwalt!

 

Nein! Nicht ein Einbürgerungsbewerber hinter einem Rechtsanwalt mit Worten „Bitte! Bitte! Bitte!“ rennen muss, sondern ein Rechtsanwalt muss hinter einem Einbürgerungsbewerber mit Worten „Bitte! Bitte! Bitte!“ rennen. Nicht ein Einbürgerungsbewerber einen Rechtsanwalt suchen muss, sondern ein Rechtsanwalt muss einen Einbürgerungsbewerber suchen! Nicht der Rechtsanwalt für mich der König ist, sondern ich bin der König für die Rechtsanwälte! Jeder Einbürgerungsbewerber ist der König für seinen Rechtsanwalt, für seinen Richter! Nicht die Einbürgerungsbewerber die Sklaven von Rechtsanwälten, von Richtern sind, sondern die Rechtsanwälte, die Richter sind unsere treueren Diener! Sie müssen uns Einbürgerungsbewerbern dienen! Die Richter, die Rechtsanwälte sind bloß die treuen Diener der Einbürgerungsbewerber und nicht umgekehrt!

 

Falls ich mir keinen Rechtsanwalt beauftragen will, dann ist es so! Der Rechtsstaat hat hier kein Recht, keine Befugnisse meinen staatenlosen geisteskranken Einbürgerungswillen auf die Selbstvertretung vor dem Oberverwaltungsgericht NRW gegen die Willkür der Einbürgerungsbehörde Köln zu erwürgen.

 

Nicht jeder Einbürgerungsbewerber-Beschwerdeführer möchte ohne einen Rechtsanwalt seine Einbürgerungsbeschwerde selbst weiter führen. Fast alle Einbürgerungsbewerber-Beschwerdeführer beauftragen sich bewusst und sinnvoll einen Rechtsanwalt (wenn sie aber dafür Geld haben), weil sie möglich keine Ahnung in dem juristischen Einbürgerungsgebiet, keine Zeit und überhaupt kein Lust haben, selbst etwas zu schreiben. Auf alle Stadien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband sollen die Einbürgerungsbewerber das Recht bekommen, ebenfalls selbst ihre Einbürgerungsrechtsstreite zu führen.

 

Der Gesetzgeber, der Rechtsstaat verschafft durch solche Beraubung meines letzten bitterarmen Geldes noch mehr Lohn für die wohlhabenden deutschen Rechtsanwälte, die bloß über meinem armen Geld und nicht über meinem Einbürgerungsproblem denken. Die Einbürgerungsbewerber glauben an deutschen Juristen, dass sie um die Gerechtigkeit, um unsere Einbürgerungsrechte kämpfen, allerdings in Wirklichkeit kämpfen die deutschen Juristen nicht um die Gerechtigkeit, nicht um unsere Einbürgerungsrechte, sondern sie denken bloß um unserem armen Geld, sich wie möglich mehr Geld durch den eingeführten schlauen widerlichen deutschen nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang von uns zu verschaffen, heraus zu listigen. Sie verschleiern durch solche hohe Worte die Demokratie, die Gerechtigkeit… ihr wirkliches habgieriges Ziel.

 

Durch den widerlichen deutschen nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang beraubt der Gesetzgeber mein letztes Geld dadurch, dass er mich zwingt, meinem Bevollmächtigten mein Geld, das ich nicht habe, einzuzahlen. Durch den Raub meines mir von dem Rechtsstaat geleisteten ALG-2, muss ich auf mein armes staatenloses Essens, auf die anderen deutschen gesellschaftlichen Güte verzichten, da ich meinem Pflichtbevollmächtigten den Lohn einzahlen muss. Der Rechtsstaat leistet zuerst einem Sozialhilfeempfänger Sozialhilfe und danach nimmt er sie durch diesen widerlichen deutschen Anwaltszwang zurück.

 

Durch den widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang berauben die deutschen Rechtsanwälte, der Gesetzgeber die schon bitterarmen Einbürgerungsbewerber! Machen alles dafür, damit solche eingebürgerten neuen Passdeutsche mit ausländischem Hintergrund niemals nach oben kämen, müssen sie immer unten bleiben. Falls die deutschen Rechtsanwälte, der Gesetzgeber die reichen Einbürgerungsbewerber berauben, es wäre kein Problem, jedoch falls die deutschen Rechtsanwälte, der Gesetzgeber die bitterarmen Einbürgerungsbewerber berauben, dann ist es rassistisch schrecklich.

 

Die deutschen Rechtsanwälte verdienen durch diese schlau gesetzliche Regelung Millionen und diktieren mir und ihren Mandanten-Einbürgerungsbewerber den Gang meiner, unserer Einbürgerungsbeschwerden. Die deutschen Rechtsanwälte führen die Einbürgerungsrechtssache absichtlich lange Zeit, damit mehr Geld von den bitterarmen Mandanten-Einbürgerungsbewerbern aussaugen. Nicht die Demokratie, nicht die Gerechtigkeit wollen sie erreichen, sondern sie wollen bloß unseres Geld, das sie durch diesen eingeführten schlauen widerlichen deutschen nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang so raffiniert von uns Einbürgerungsbewerbern abnehmen.

 

Die armen Einbürgerungsbewerber müssen sich vor den armen verhungerten deutschen Richtern fern halten! Die deutschen Richter haben selbst nicht zu fressen, deshalb verdienen sie sich ihr tägliches Brot durch diesen schlauen Anwaltszwang! Die deutschen Richter wollen nicht verhandeln, deshalb verstecken sie sich hinter diesem schlauen widerlichen Anwaltszwang. Die deutschen Rechtsanwälte nutzen die Lebensprobleme der Einbürgerungsbewerber aus und verdienen damit für sich auf der Not der Einbürgerungsbewerber ganz gutes Geld! Durch den Raub der bitterarmen Einbürgerungsbewerber verschaffen sie für sich noch höhere Löhne!

 

Die habgierigen deutschen Juristen sind Trickräuber Trickerpresser Trickbetrüger Trickdiebe von bitterarmen Einbürgerungsbewerbern! Die habgierigen deutschen Juristen berauben die Einbürgerungsbewerber! Es ist eine verbrecherische staatlich organisierte Raubbande in der Bundesrepublik Deutschland!

 

Sie sind die deutschen Juristen, sie sind die deutschen Richter, sie sind die deutschen Rechtsanwälte, sie sind die deutschen Beamte, sie haben für sich persönlich ein schlaues listiges habgieriges Gesetz erlassen. Durch diese Beraubung des Lohnes von bitterarmen Einbürgerungsbewerbern, blockieren sie die Beschwerden die Tätigkeit von unbequemen Einbürgerungsbewerbern.

 

Die Stellung des Bundesjustizministeriums ist eine Armeausländerhassende Stellung. Diesen verbrecherischen Raub der bitterarmen Einbürgerungsbewerber rechtfertigt das Bundesjustizministerium mit zynischen Gründen, dass sie für die „Demokratie“, für den „Schutz der Bürger“ kämpfen, allerdings in der Wirklichkeit berauben sie die bitterarmen Flüchtlinge Staatenlose bis zum letzten Cent.

 

„…Schutz der rechtsunkundigen Bürger“, ist eine zynische Stellungnahme der saureichen Beamten des Bundesjustizministeriums, ist ein zynischer Grund des „Rechtsstaates“ für die Einführung des widerlichen deutschen Anwaltszwangs, des Vertretungszwang, des Bevollmächtigtenzwangs, der Postulationsfähigkeit vor den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs.4 VwGO i.V.m §§78 bis 89, 114 ZPO in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.

 

Und welche „rechtsunkundigen Bürger“ und vor wem ihr deutscher „Rechtsstaat“ schützt, Deutsche vor den armen Heuschrecken-Ausländern? Der deutsche „Rechtsstaat“ schütz das eigene deutsche Volk vor armen hungrigen Einbürgerungsbewerbern!

 

Wer ohne die gerichtliche Verhandlung bereits entschieden hat, dass die Einbürgerungsbeschwerde eines Einbürgerungsbewerber vor dem Oberverwaltungsgericht NRW unzulässig und unbegründet wäre: „…offensichtlich unzulässige oder unbegründete Rechtsmittel und Klagen werden an die Oberverwaltungsgerichte herangetragen“. Ein Richter darf sich solche Gedanken ohne eine entsprechende gerichtliche Verhandlung überhaupt nicht zulassen.

 

Ohne diesen widerlichen Anwaltszwang können sich solche deutschen „rechtsunkundigen Bürger“ immer noch einen Anwalt leisten. Dafür braucht der „Rechtsstaat“ keinen speziellen widerlichen deutschen Anwaltszwang einzuführen, damit die „rechtsunkundigen Bürger“ vor armen Einbürgerungsbewerbern beschützen. Der eingeführte widerliche deutsche Anwaltszwang ist kein Rechtsfertigungsgrund zum Schutz der deutschen „rechtsunkundigen Bürger“ vor armen Einbürgerungsbewerbern. Das ist auf jeden Fall kein Notschutz für die „rechtsunkundigen Bürger“ vor armen Einbürgerungsbewerbern.

 

Die deutschen Beamten des Bundesjustizministeriums sind alle sau reich. Sie haben deutsche Staatsangehörigkeit, Geld, Mercedes, Erbe und „tolle“ Zukunft! Solche saureichen „erfolgreichen“ Deutschen wollen in ihrem Reichtum entspannt und ungestört schwimmen. Wir seien die armen Einbürgerungsbewerber, mit unseren deutsche Pass-Jammern, stören wir für solche „erfolgreichen“ deutschen Juristen, ihr „glückliches“ Leben zu genießen…!

 

Die Richter an den Oberverwaltungsgerichten zeigen durch ihren eingeführten schlauen widerlichen deutschen nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang ihre unmenschliche Abneigung mir bitterarmen staatenlosen geisteskranken Flüchtling gegenüber, ihren Abscheu zu solchen selbständigen nicht juristischen Einbürgerungsbewerbern-Beschwerdeführern.

 

Die Richter an Oberverwaltungsgerichten ekeln sich vor selbständigen Einbürgerungsbewerbern-Beschwerdeführern. Das gehe gar nichts, falls diese stinkenden Bastarden-Einbürgerungsbewerber mit ihren primitiven Einbürgerungsbeschwerden selbst die adligen deutschen Richter belästigen! Sterben dann diese Richter an ihrem ekelhaften Gefühl, dass ein irgendwelcher stinkender armer widerlicher Ausländer selbst seine widerliche Einbürgerungsbeschwerde vor ihnen einreicht. „Das sei unglaublich ungeheuerlich! Ein widerlicher fremder Spinner-Einbürgerungsbewerber erlaube sich mir Adligem deutschem Richter selbst seine stinkende ekelhafte Einbürgerungsbeschwerde einzulegen! Du stinkender primitiver Bastard-Einbürgerungsbewerber, hau von mir ab! Und ich muss mein Urteil mit seinen Worten Gründen beschreiben! Dieser Idiot diktiert mir, was ich schreiben muss! Wenn ich ihm das Recht gebe, bedeutet das, dass ich alles schreiben muss, was mir dieser primitive Bastard diktiert! Ungeheuerlich! Ich bin kluger deutscher arischerassiger Richter, ich schreibe das, was mir ein stinkender Ausländer hinweist! Niemals! Verpiss Dich blödes Arschloch!“

 

Der widerliche deutsche nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang ist völlig bequem für die Oberverwaltungsgerichtrichter, da die Rechtsanwälte alles für die OVG-Richter vorbereiten. Es ist bequem bloß für die Oberverwaltungsgerichte, jedoch für die Einbürgerungsbewerber-Beschwerdeführer ist es nicht bequem. Der Rechtsstaat kümmert sich bloß über die OVG-Richter, jedoch der Rechtsstaat kümmert sich nicht über die Einbürgerungsbewerber-Beschwerdeführer!

 

Warum ich gemäß §67 Abs.4 VwGO meine staatenlose geisteskranke Einbürgerungsberufung nicht selbst vor dem Oberverwaltungsgericht NRW einreichen darf? Bin ich für den deutschen Rechtsstaat eine so miserable widerliche minderwertige geisteskranke staatenlose Person, die mit seinen „inkompetenten“ Einbürgerungsklagen die Ruhe der Oberverwaltungsrichter der Bundesverwaltungsrichter störe?

 

Das ist keine Demokratie! Das ist kein faires Verfahren! Das ist kein Rechtsstaat! Das ist ein rassistischer deutscher Staat! In Frankreich darf jeder Fußgänger vor dem Gericht gehen und verklagen so viel und so lang wie er es will!

 

Die armen Einbürgerungsbewerber-Beschwerdeführer dürfen bloß Antrag auf Prozesskostenhilfe gemäß §67 Abs.4 VwGO i.V.m §§78 bis 89, 114 ZPO vor dem Oberverwaltungsgericht selbst einlegen als eine Ausnahme und falls dieser Antrag abgelehnt wird, haben sie weiter keinerlei winzige Chance ohne einen Anwalt weiter ihr Einbürgerungsbegehren durchzusetzen. Auf all meine Anträge vor dem Oberverwaltungsgericht NRW, mir Prozesskostenhilfe für einen Rechtsanwalt zu bewilligen, gaben mir nicht statt, da der Rechtsanwalt mir bloß dann gewähren wird, falls meine Einbürgerungsklage nach §114 ZPO eine Aussicht auf Erfolg hätte! Es ist wie ein zugeschlossener Kreis! Eine Sackgasse!

 

Wer ihnen das Recht gegeben hat, über meiner geisteskranken Einbürgerungsklage, geisteskranken Einbürgerungsbeschwerde bereits ohne eine stattgefundene verwaltungsgerichtliche Verhandlung solche über meine geisteskranke Würde verachtende Schlussfolgerung zu ziehen, dass meine geisteskranke Einbürgerungsklage bereits keine Aussicht auf Erfolg hätte? Warum der Rechtsstaat, der Gesetzgeber überhaupt entschieden hatten, dass meine geisteskranke Einbürgerungsbeschwerde bereits keine Aussicht auf Erfolg hätte? Wie kann das Oberverwaltungsgericht ohne verwaltungsgerichtliche Verhandlung bereits Konsequenzen ziehen, meine geisteskranke Einbürgerungsklage hätte keine Aussicht auf Erfolg? Das ist eine Verachtung meiner geisteskranken staatenlosen Würde und Intelligenz!

 

Wenn meine Klage und Berufung nur wegen meiner Unzurechnungsfähigkeit Geisteskrankheit unzulässig wäre, dann genau deswegen geben sie mir einen Anwalt, weil ich unzurechnungsfähig bin. Aber das Verwaltungsgericht Köln, OVG NRW, BVG geben mir deswegen keinen Anwalt, obwohl ich geisteskrank bin! Wie kann man überhaupt auf einen Geisteskranken Einbürgerungsbewerber diesen widerlichen deutschen Anwaltszwang anwenden?

 

Das Oberverwaltungsgericht NRW darf nicht ohne die durchgeführte verwaltungsgerichtliche Verhandlung entscheiden, ob meine diese geisteskranke Einbürgerungsbeschwerde begründet oder unbegründet sei. Das Oberverwaltungsgericht NRW hält mich bereits ohne die durchgeführte verwaltungsgerichtliche Verhandlung für einen dummen staatenlosen Idioten, der diese dumme aussichtslose Einbürgerungsberufung einreicht.

 

Wie kann überhaupt eine Einbürgerungsberufung keine Aussicht auf Erfolg haben? Wie soll es funktionieren? Der Ausländer will die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht! Ausländer will den deutschen Pass! Welche Aussichten auf Erfolg können hier sein, um deutschen Pass in die Hände zu nehmen!?

 

Und wie es überhaupt entscheiden wird, falls diese Entscheidung nicht durch die gerichtliche Verhandlung getroffen wird: „…Ach du meine Güte, ich habe heute wieder Migräne an das Wetter und mein Blasen entzündete wieder… Also, diese acht Stück Einbürgerungsklagen sind irgendwie blöd. Wir weisen sie ab, als ob sie keine Aussicht auf Erfolg hätten, aber für diese neunte Einbürgerungsklage müssen wir doch grünes Licht geben. Wir dürfen doch nicht alles abweisen... Wir müssen doch auch etwas tun… Okay, ich bin auch einverstanden… Wann kriege ich endlich meinen Rentenbescheid, es ist bereits viel Zeit nach meiner Antragstellung vergangen…“

 

Meine geisteskranke staatenlose Einbürgerungsklage hat sehr große Aussicht auf Erfolgt! Aber ohne Geld bekomme ich keinen gerichtlichen Schutz. Das bedeutet alles, dass ich Geisteskranke ohne Geld in diesem „demokratischen Rechtsstaat“ gar nichts bin. Ohne einen Anwalt ist das Oberverwaltungsgericht NRW für mich Geisteskranken und für alle armen Einbürgerungsbewerber-Kläger von allen Seiten für immer zu! Und das geschieht in der “zivilisierten demokratischen rechtsstaatlichen Republik“ in dem demokratischen Europa!

 

Diese ihre „Aussicht auf Erfolg“ stammt aus der Nazirechtsprechung, wann das Dritte Reich die Menschen, die für das Deutsche Reich keine Aussicht auf Erfolg hätten, unbequem waren, waren sterilisiert, aufgehängt, erschossen, vergiftet, vergast, vernichtet. Damals galten auch Erbkrankheitsgerichte, Eugenikgerichte Euthanasie Aktion-T4 Verfahren. Die Todesfabriken waren damals ganz genau und ordentlich organisiert wie heute widerlicher ausländerverachtender staatenlosenverachtender behindertenverachtender deutscher Anwaltszwang.

 

ARBEIT

MACHT

FREI

war das zynische Motto der National-Sozialisten. Solange man arbeitet, bleibt man am Leben!

 

ARBEIT

MACHT

EINBÜRGERUNG

ist die zynische Realität des „deutschen demokratischen Rechtsstaates“. Solange man arbeitet, bekommt man das deutsche Wahlrecht!

 

In dem deutschen Einbürgerungsgebiet wurde die Entnazifizierung gar nicht durchgeführt! Das deutsche Einbürgerungsverfahren ist ein KZ-Selektionsverfahren zwischen jungen starken gesunden arbeitstüchtigen und alten schwachen ungesunden nichtarbeitstüchtigen Migranten! Der deutsche Einbürgerungsprozess ist ein Herabwürdigungsprozess! EINBÜRGERUNG - HERABWÜRDIGUNG!

 

Was wird nun mit mir Geisteskranken erwerbsgeminderten schwerbehinderten Staatenlosen? Die Staatsangehörigkeitsgebühren sind sehr hoch! Die Rechtsanwaltsgebühren sind hoch höher! Die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit hat über mich geisteskranken Staatenlosen verachtete Schlussfolgerung gezogen, dass meine geisteskranke Einbürgerungsklage keine Aussicht auf Erfolgt hätte und wird niemals haben. Wegen dem eingeführten schlauen deutschen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden widerlichen Anwaltszwang kann ich nun nicht meinen geisteskranken verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit weiter führen. Die Erste Instanz des Verwaltungsgerichts Köln ist die Erste und die Letzte und die höchste Instanz für mich geisteskranken Idioten und für solche Einbürgerungskläger wie mich. Es ist für mich geisteskranken Idioten beim Verwaltungsgericht Köln mein Anfang und gleichzeitig bereits Schluss, Anfangs-, und Endstation!

 

Im Januar 2006 hat das Verwaltungsgericht Köln meine Einbürgerungsklage Einbürgerungsverfahren als unzulässig erklärt, seit dem nimmt das Verwaltungsgericht Köln nicht meine Einbürgerungsklagen zur verwaltungsgerichtlichen Verhandlung.

 

Ich schicke dann jetzt all meine weiteren geisteskranken Einbürgerungsklagen per Einschreibebrief mit Rückschein zum Verwaltungsgericht Köln, danach Beschwerde zum OVG NRW, zum Bundesverwaltungsgericht und danach meine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht, alles per Einschreibebrief mit Rückschein. All meine diese Verfassungsbeschwerden nimmt das Bundesverfassungsgericht jedes Mal nicht zur Entscheidung an. Ich reiche dann dagegen meine Beschwerden vor dem EU-Gerichthof für Menschenrechte ein. Jetzt sind dort meine 10 Beschwerden gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig. Und ich werde so bis zum Jahr 2062 ununterbrochen machen, bis ich eingebürgert werde!

 

Was soll ich nun tun? Das Oberverwaltungsgericht NRW nimmt niemals meine geisteskranken Beschwerden zur Verhandlung an. Ohne einen Anwalt und ohne die ausgedachten für meine geisteskranken Klagen und Beschwerden negativen Aussichten auf Erfolg überhaupt nicht verhandelt. Die Unobjektivität des Verwaltungsgerichts Köln darf ich Geisteskranke nicht ohne einen Anwalt vor dem Oberverwaltungsgericht NRW anfechten, darf ich somit keine deutsche Staatsangehörigkeit, kein deutsches Wahlrecht bekommen!

 

Der Gesetzgeber, der „Rechtsstaat“, die Gerichte haben bloß mit dem einzigem rassistischen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Absicht diesen widerlichen deutschen Anwaltszwang gegen die armen Einbürgerungsbewerber eingeführt, damit solche armen kleinen unwichtigen Einbürgerungsinsekten wie mich ihren staatenlosen Scheißmund nicht aufmachen dürften, damit die armen Einbürgerungsbewerber kein eigenes Scheißwort vor dem Oberverwaltungsgericht aussprechen können, damit wir für immer schweigen, Klappe halten. Der „Rechtsstaat“, der Gesetzgeber, die Oberverwaltungsgerichte verstecken sich vor solchen armen staatenlosen geisteskranken Einbürgerungsbewerbern wie mich durch diesen widerlichen deutschen Anwaltszwang. Die armen Einbürgerungsbewerber sind für Deutschland automatisch die nutzlosen Drittsorten Menschen. „Wenn du Arm bist, muss du immer Klappe halten!“

 

Durch diesen widerlichen deutschen nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang entzieht der „Rechtsstaat“, der Gesetzgeber von mir Geisteskranken, von armen Einbürgerungsbewerbern das garantierende uns im Art.17 GG Recht auf die Petition, weil Petitionsausschuss jedes Landes und des Bundes nicht in die gerichtlichen Entscheidungen eingreifen dürfen. Unsere Petitionen gegen die rassistischen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden gerichtlichen Verhandlungen der Oberverwaltungsgerichte bleiben ungeprüft. Wir können gegen diese rassistischen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Handlungen der Oberverwaltungsgerichte keine Petitionen einreichen.

 

Falls der deutsche „Rechtsstaat“ die Angst hat, dass die Einbürgerungsbewerber die Oberverwaltungsgerichte belästigen werden, dann muss der „Rechtsstaat“ einfach mehr Oberverwaltungsrichterarbeitsplätze schaffen. Für jede Einbürgerungsbeschwerde muss der „Rechtsstaat“ die Offenheit seines Einbürgerungsrechtsweges ohne irgendwelche Einschränkungen garantieren und keine vorherigen Konsequenzen zu ziehen, ob die Einbürgerungsbeschwerde zulässig oder nicht zulässig sei.

 

Das ist keine Gerechtigkeit! Durch diesen widerlichen deutschen nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang haben die armen gesundschwachen schwerbehinderten Einbürgerungsbewerber kein Recht auf ein faires Verfahren, haben kein Recht auf die Einbürgerungsberufung. Es gibt in ihren deutschen „demokratischen Rechtsstaat“ keine Einbürgerungsberufung für die armen schwerbehinderten schwachen Einbürgerungsbewerber! Theoretisch und wörtlich sagen alle, das sei nicht Wahr, die armen schwachen schwerbehinderten Einbürgerungsbewerber haben in Deutschland durchaus das Recht auf ein faires Verfahren… Jedoch in der Praxis, in der Wirklichkeit ist es völlig anders. Die armen schwachen schwerbehinderten Einbürgerungsbewerber können in der Wirklichkeit kein Recht auf ein faires Verfahren realisieren verwirklichen! Diese armen schwachen schwerbehinderten Einbürgerungsbewerber haben kein Geld für einen Rechtsanwalt!

 

Dieser widerliche deutsche nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang ist gut für eine Reihe von zu faulenzenden Richtern, die nicht arbeiten wollen, sondern bloß das Geld und ihren dienstlichen Ansehen genießen. Sie fühlen sich durch den widerlichen deutschen nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang vor den armen schwachen schwerbehinderten ausländischen „Querulanten“ voll geschützt: „Schon wieder ein armer behinderter ausländischer Querulant…“

 

Dieser widerliche deutsche nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang ist bloß gegen die armen Einbürgerungsbewerber, gegen die freie Stimme eines armen schwachen behinderten Einbürgerungsbewerbers, gegen die freie Meinung eines armen Einbürgerungsbewerbers, gegen die Ausländer generell gerichtet. Dieser widerliche deutsche nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang ist der moderne deutsche rassediskriminierende rassistische Genozid Lynchjustiz Apartheid gegen die armen alten schwachen behinderten schwerbehinderten Ausländer! Dieser widerliche deutsche Anwaltszwang vernichtet den Selbstbewusst jedes armen alten schwachen behinderten Einbürgerungsbewerbers in Deutschland! Ein Einbürgerungsbeschwerdeführer ist in der Bundesrepublik Deutschland nur der ausländische Kot!

 

Die Bundesverfassungsgerichtrichter haben ebenfalls kein Interesse, diesen widerlichen deutschen nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang abzuschaffen. Sie verteidigen auf jeden Preis den geltenden widerlichen deutschen Anwaltszwang. Ansonsten werden sie ebenfalls mehr arbeiten schreiben tippen müssen…

 

Der „Rechtsstaat“ braucht nicht über die saureichen deutschen Richter kümmern. Alle deutschen Richter sind gemäß dem §9 Nr.4 des deutschen Richtergesetzes die wohlhabenden reichen Menschen. Alle deutschen Richter sind „glückliche“ Menschen, die den deutschen Pass, das Geld die Macht und das „Respekt“ in Einem haben! Und ich bin ein armer geisteskranke Staatenlose, ich habe gar nicht! Wir sind arme schwache alte ungesunde behinderte schwerbehinderte Einbürgerungsbewerber, wir haben gar nichts! Das ganze mein armes staatenloses Vermögen, das ich in Deutschland nach 15-Jahren von den Sperrmülls gesammelt hatte, wird höchstens auf 500 Euro geschätzt. Bloß ein Anzug bei deutschem Richter, Rechtsanwalt, Jura-Professor kostet fünf Tausend Euro! Und diese saureichen deutschen Juristen berauben uns armen alten ungesunden schwachen behinderten schwerbehinderten Einbürgerungsbewerbern noch mehr Geld!

 

Dieser widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche Anwaltszwang, der Vertretungszwang, der Bevollmächtigten zwang, die Postulationsfähigkeit vor den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs.4 VwGO i.V.m §§78 bis 89, 114 ZPO in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ist eine offene Wunde auf der Demokratie des deutschen „Rechtsstaates“, der europäischen Union!

 

Wegen diesem deutschen nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang erreiche ich Geisteskranker nie das Niveau des Bundesverfassungsgerichts! Ich muss nun diesen widerlichen deutschen Anwaltszwang vernichten, damit am Morgen den rassistischen §8 Abs.1 Nr.4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 StAG vernichten und danach mir die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht kostenlos ohne gesetzlich vorgeschriebene 60.Monaterenteversicherungsbeiträgen für die Einbürgerung verliehen lassen.

 

Ich kämpfe für die Rechte der armen alten schwachen behinderten schwerbehinderten Einbürgerungsbewerber gegen die Willkür der deutschen Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, gegen die Willkür des deutschen „Rechtsstaates“, gegen die Willkür der deutschen Einbürgerungsbehörden. Ich mache für die armen alten schwachen behinderten schwerbehinderten Einbürgerungsbewerber diesen schlauen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen rassistischen nach §67 Abs.4 VwGO Anwaltszwang kaputt! Ich mache für die armen alten schwachen behinderten schwerbehinderten Einbürgerungsbewerber diesen rassistischen ausländerfeindlichen §8 Abs.1 Nr.4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 StAG kaputt! Ich werde es so lange machen, solange ich lebe, bis zum letzten Atemzug. Entweder müssen die Deutschen mich Geisteskranken umbringen oder mir ihre deutsche Staatsangehörigkeit, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht geben. Ich gebe nicht auf.

 

Mein heller staatenloser geisteskranker Wunsch Deutscher zu werden, ist keine Verunglimpfung des deutschen Staates, ist keine Beleidigung, ist kein Terrorismus, ist keine Hassepredigung, ist keine verbrecherische Tätigkeit gegen die „freiheitliche demokratische Ordnung“, gegen das deutsche Volk!

 

Mit großer Ungeduld warte ich auf ihre faire Entscheidung. Würden Sie bitte diesen deutschen Genozid gegen die armen alten schwachen behinderten schwerbehinderten Einbürgerungsbewerber, diesen widerlichen deutschen Anwaltszwang, den Vertretungszwang, den Bevollmächtigten zwang, die Postulationsfähigkeit vor den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs.4 VwGO i.V.m §§78 bis 89, 114 ZPO in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband in dem ganzen deutschen Recht abschaffen, aufheben, vernichten, als NICHTIG erklären!

 

Würden Sie bitte der christlichen Bundesrepublik Deutschland verurteilen, mich in deutschen christlichen Staatsverband einzubürgern und mir den Schadenersatz in Hohe von ein Million EURO auszahlen.

 

Würden Sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden Sie bitte mir das deutsche politische Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht Mitgestaltungsrecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Bundestag Landtag NRW EU-Parlament wählen! Ich will Deutscher werden! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen stellen und stellen! Ein Gewissenstäter ändert seinen Weg nie! Das sind meine heilige Passion, mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht um das politische Teilhaberecht! Das ist mein schlitzäugiges Streben nach Glückseligkeit, mein staatenloser Traum auch ein Deutscher wie 82-Millionen Deutsche zu werden!

 

 

Paul Wolf

Gott und staatenloser schlitzäugiger deutschewahlrechtbesessener klinischer Christ-Psychopath

 

Diese göttliche Beschwerde-Petition habe ich auch an folgende Stellen verschickt:

EU Gerichthof für Menschenrechte – 11-Mal seit Dezember 2009

Bundesverfassungsgericht – 100-Mal

Innenministerium NRW – 41-Mal

Ministerpräsidentin NRW – 22-Mal

Landtag NRW – 209-Mal

Bundesinnenministerium – 23-Mal

Bundeskanzleramt – 26-Mal

Bundesjustizministerium

Bundespräsidialamt

Deutscher Bundestag:

Petitionsausschuss – 109-Mal

Innenausschuss – 8-Mal

Menschenrechteausschuss – 7-Mal

Rechtsausschuss – 12-Mal

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

SPD - Bundestagsfraktion

Bündnis 90/Die Grünen - Bundestagsfraktion

DIE LINKE. - Bundestagsfraktion

EU Parlament

Vatikan Benedikt XVI

Zentralkomitee der deutschen Katholiken

EKD Evangelische Kirche Deutschland

 

Anlage:

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