34c EU Gerichtshof4

Meine fünfte eingereichte am 26. Mai 2010 Beschwerde Nr. 39170/10 Wolf (V) ./. Deutschland gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte

   

Cour européenne des Droits de l'Homme                             26. Mai 2010 n. Chr.

Conseil de l' Europe

F – 67075 STRASBOURG CEDEX

Aktenzeichen:   Beschwerde Nr. 39170/10 Wolf (V) ./. Deutschland

 

Beschwerdeführer - Der deutschewahlrechtbesessene Psychopath:

Paul Wolf

Horststr.6

51063 Köln

Allmächtige Gottheit aller Staatenlosen

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3

Niederlassungserlaubnis

Mongolische barbarische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Arbeitsunfähig

Schwerstgeistigbehindertenausweis: 44S0371177

Grad geistiger Behinderung 100 (hundert) „Seelische Störung Hilflos“

Merkzeichen G, B, H, RF, gültig unbefristet

Bitterarmer elender Langzeit-1-EURO-JOBber

Kein Arbeitsloser!

Chronisch schwerstpsychisch kranker paranoidalschizoider (ICD10: F20.08)

Chronische schwere Paranoide Psychose

Chronische schwere Paranoide-schizoide Persönlichkeits- und Verhaltensstörung

Chronische schwere Schizoid-paranoide Persönlichkeitsstörung organischen Ursprungs

Down-Syndrom Mongolismus

Epileptiker

Spastiker

Schwerste Intelligenzminderung

Schwerste Grenzdebilität

Pflegebedürftig Pflegefall, werde von Pflegekräften häuslich gepflegt

Erwerbsminderungsrentner

Invalide

Krüppel

Unzurechnungsfähig

Geschäftsunfähig

Prozessunfähig

Verhandlungsunfähig

Schuldunfähig

Geistig zurück geblieben

Geistig auf deutschem Wahlrecht stehen geblieben

Geistig auf deutsche Staatsangehörigkeit beschränkt

Geistig auf deutschen Pass begrenzt

Entfaltung einer psychopathischen Persönlichkeit durch versagte Einbürgerung

Auf Psychopathie hindeutenden Anomalien im Gehirn

Akute psychotische Störungen

Schwere Schizotype Störung

Schwere Schizoaffektive Störungen

Schwere Induzierte wahnhafte Störung

Schwere Anhaltende wahnhafte Störungen

Schwere Anhaltende affektive Störungen

Schwere Bipolare affektive Störung

Schwere Rezidivierende depressive Störung

Schwere Phobische Störungen

Schwere Dissoziative Störungen

Schwere Somatoforme Störungen

Schwere Dissoziative Identitätsstörung

Schwere tiefgreifende Entwicklungsstörung

Schwere Konversionsstörungen

Schwere Zwangsstörung

Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen

Schwere Anoxische Hirnschädigung

Schwere Manische Episode

Organisches Psychosyndrom

Borderline-Syndrom

Burnout-Syndrom

Tics und Tourette-Syndrom

Organisches Psychosyndrom

Frontalhirnsyndrom

Infantile hemiplegische Zerebralparese

Spastische tetraplegische Zerebralpares

Psychogene Flatulenz

Psychogene Hyperventilation

Sadismus und Masochismus

Frotteurismus

Voyeurismus

Satyriasis bzw. Nymphomanie

Frühkindlicher Autismus

Hirnödem

Katatonie

Schwere Kognitive Behinderung

Selbstgestaltete Wahnvorstellung

Unheilbar Schwerstgeistigbehinderter mit Dünnschiss im Schädel

Klapsmühleneinwohner

Ekelerregender Parasit der deutschen Gesellschaft

Asozialer Abschaum der deutschen Gesellschaft

Präpsychopathischer Volksschädling

Brillanter Sozialschmarotzer

Behördenalbtraum

Notorischer Querulant

Wahlrechterpresser

Einbürgerungsräuber

Staatenlosen seuche

Maßloser Vollidiot

Vollgeisteskrank

Hirnloser Mongopisse

Absoluter Widerling

Vergammelte Irre

Verkommener Pack

Abartig

Blamieren

Schwerstgeistig verwirrt

Würdelos

Über 105000-Euro Schuldner (hundertfünftausend)

Gesindel

Anmaßende Drecksmongo

Massenbehördensadist

Alle Schrauben locker

Massiver Minderwertigkeitskomplex

Narrenfreiheitsgenießer

Massenserienräuber

Empathielos

Grausam

Bloßstellen

Nackter Klugscheißer

Arschgeweih

Unvernünftig

Juckreiz

Verkniffen

Lass den Unsinn

Intelligenzquotient IQ = 14

Hundefresser

Abneigung zielstrebig

Tuberkulose des deutschen Volkes

Voll beschießene Hose

Not macht erfinderisch

Massengenozider

Verdrehter Robin Hood

Perverses Individuum

Spätrömischer Dekadent

Kompletter Narr

Musterhäftling

Fehlgeburt

Arschinhaltaussauger

Lippenbekenntnis

Schwammkopf

Einbürgerungsraubzug

Das absonderliche Verhalten

Versager

Egozentrische Befriedigung

Schummler

Kleine beschießene Bazille

Psychoanalytiker

Rücksichtlos

Ehrenmitglieder des Hochbegabtenpsychopathenvereins

Realitätverlust

Leichenfledderer

Ausgestoßener

Verklausulierung

Sittenlose Kuriosität

Paukenschlag

Abgetriebene Scheiße

Brutale Heuschrecke

Skrupulös

Wochenlang beim Anblick der Leichen selbst befriedigte

Furzender Guru

Schwerstbeschädigter

Nichtvogelfrei

Wüten

Erzreaktionär

Rattenarsch

Diagnostizierte ab normale Tendenzen bei dem Kleinkind

Infamer Typ

Zerstückelter Arsch

Laxe Beschimpfung für die Öffentlichkeit

Hochgiftige Schlange

Hyäne

Höchst aufwühlende Geschichte eines Idioten

Schwindsucht

Grimmig

Intellektueller Stachel

Zerebrale Hämatome

Komplott

Offen feindselig

Gebohrte Löcher in seinem Kopf

An der Pranger gestellt

Dubios

Beamtenquälter

Naiv

Finsternis

Querdenker

Auf bizarre Art gestört

Hasserfüllt

Supergau

Totalitär

Missbrauchsopfer

Asiatisches wildes Tier

Gräueltäter

Kaum Raffinesse

Verwandelter williger Sexsklave

Verbohrt

Ehrloser Mätzchen

Keinerlei Einsicht in sein Fehlverhalten

Läuse

Quiz

Opportunist

Beunruhigende Symptome

Feindseligkeit

Erbrechenproduzent

Bemitleidenswert

Blanker Hohn

Nicht ganz dicht

Dilettant

Psychopathen sind aus psychiatrischer Sicht geistig gesund

Erzfaul

Unberechenbar

Psychoimpulsgeleitet

Der große Masturbator

Von seiner Meinung nicht abzubringen

Kein lebendes Geschöpf, sondern ein Gegenstand

Verhunzen

Mongolismus erkranktes Tierchen

Verderblich

Tumulte

Diffamant

Schwergestört

Widerwertig

Ausgegrenzter

Gar keine Reue

Dorftrottel

Einbürgerungstriebbefriedigung

Arrogant

Leichtfertigkeit

Stur

Obszön

Von der Norm abweichendes Gehirn

Zerstörte Wahrnehmungsvermögen

Unzivilisiert

Hirntoter

Niederdrückend

Achse des Bösen

Bestialität

Verspottung

Leichenschmaus

Negativgefühlsbezeugend

Erzdumm

Schädeltrauma

Unverantwortlicher Lügenmaul

Mogeln

Auberginenficker

Starrsinnig

Rau

Nichttherapiebar

Gammelfleisch

Feige

Traurig

Große Klappe Nichts dahinten

Fliegenkiller

Phallus

Ohne soziale Intelligenz

Verkokt

Unhöflich

Zumutung

Geistiger Brandstifter

Raffinierter Schwätzer

Wutentbrannt

Frappierend

Unvermittelbare Reue und Anteilnahme

Bewirkend

Schmächtig

Störfaktor

Pamphletist

Unverbesserlicher Depp

Denunziant

Usurpator

Das geringste Anzeichen schlechten Gewissens

Unsterbliche

Verhöhnung

Geizhals

Oberflächlich

Wurzel allen Übels

Stigmatisiert

Dickdarmentleerung

Ausgetrocknete Mumie

Gaffer

Hohler Geisteszustand

Widerwillig

Eiskalter Wandale

Penetrativer Sex mit Ameisen

Schwer gestörter Menschenschlag

Erzfeind

Emotionaler SS-Mann

Du kotzt mich an

Erbsengehirn

Anrüchig

Obskur

Stressiger Pups

Grässliche Begegnung

Zäh wie ein resistentes Bakterium

Magnet für Idioten

Pausenclown

Unverschämtheit

Unruhestifter

Nervensäge

Schaumschläger

Wagemutig

Donnerwetter

Bizarrer Intrigant

Vollgemüllt

Insektenwürde

Hochsicherheitsknast

Tyrann der Gerechtigkeit

Hässlicher Frosch

Schlupfloch

Der gefährlichste Mann in ganzem Europa

Ohne soziale Kontakte

Tölpel

Übergeschnappt

Einbürgerungstriebtäter

Verheult

Arschgesicht

Zusätzliche Last

Grauzone

Störend

Obligatorischen Psychopathietest nicht bestanden

Mundgeruch

Blamabel

Ga-ga

Staubaufwirbelung

Sauer

Skurril

Stupid

Betäuben

Mit Bildern von Bundeskanzlerin Angela Merkel liiert

Unbesonnen

Widerhaken

Dogma

Mazefacke

Starke Wichsentendenz

In Enge getriebener

Wehleidig

Nicht vorhanden sein

Hirni

Ihr kauft mir den Schneid nicht ab

Harnröhre

Vergammeltes Stück Fleisch

Kollaborateur

Verherrlichen

Freak

Denkunwürdig

Bissig

Eklat

Intelligenzbestie

Knautschzone

Benebeln

Geizkragen

Antimuslim

Beschämend

Rattenfänger

Entgegenstemmen

Unerhört

Schadenfreudig

Verbittert

Untermensch

Pfusch

Nicht außergewöhnliches

Leichnam

Einbürgerungsholocaust

Einbuergerungsholocaust

Dreckige Linke

Rühmen

Schamlos

Karren

Perfide

Bösartig

Unverhüllt

Raubkatze

Krimineller

Mundspülung

Lieblos

Hämisch

Untertänig

Lasterhaft

Affenglied

Brennende Säure

Einzelgänger

Der ist auf den Kopf gefallen

Streber

Zörnisch

Verhehlen

Unübersichtliche Absurdität

Dummes Gerede

Ich habe noch keine Frau gefickt

Ohne Taktgefühl

Gruselich

Hurenscheiße

Feindselig

Arschkriecher

Peiniger

Dieser hochwertigen deutschen Gesellschaft nicht wert

Schowinist

Im Saus und Braus lebender

Irrsinnig

Hysterisch

Kleiner Rattenbastard

Verunreinigt

Verheerend

Floh

Übelriechend

Qualvoll

Oberflächlich

Aufmüpfig

Verblüffender Charme eines Mutanten

Qualgeist

Ganove

Ignorant

Begrenzte Intelligenz

Hammel

Sapperlot

Kamelentreiber

Abstruse Geschichten

Penis

Grob

Dirne

Garstig

Skandalös

Verheddern

Dummes Ding

Geistig rege

Weggeekelt

Unzucht

Böses tun dabei nichts fühlen

Mundstuhl

Masturbationsmeister

Dümmlich

Nuttenkot

Verworrener Satan

Verhau

Furunkel am Arsch der deutschen Gesellschaft

Deutsche Scheiße riecht angenehmer als ich

Psychoterrorist

Flegel

Zuwider

Ungern

Prompte Ernüchterung

Selbstherrlich

Unüberlegt

Ziellos

Torheit

Samenerguss

Einbürgerungsräuber

Fäulnis

Zoten

Verhasst

Egomanen

Blödian

Selbstbefridiger

Unheimlich

Unverfroren

Vermodern

Widersinnig

Unverhofft

Dickschädel

Grille

Miestäter

Natter

1. Arschgeige

Gestank

Bagage

Nur eigenen Vorteil im Blick hat

Lästige Plage

Diktator

Frauenhasser

Zugrunde gehen

Viper

Eigene Hand als Sexualorgan

Grobian

Sündenbock

Rachsüchtig

Urinprobe

Visage

Das Blaue vom Himmel herunterlogen

Widerfahrer

Ungenießbar

Innig

Unerträglich

Unheil

Herziehen

Abstruser Hohlkopf

Schweinigel

Arschlecker

Resignation

Selbstbeflecker

Übeltäter

Radau

Alarmiert über die Skrupellosigkeit

Durch die Maschen gehender

Nicht folgsam

Ätzend

Seelenverkäufer

Kläffen

Geistesabwesend

Widerborstig

Holzklotz

Lakai

Hoffnungslos

Gallig

Vergasungswagen

Flehentlicher Appell

Bettler

Unverdaulicher Ferkel

Krebsgeschwür des deutschen Volkes

Griesgrämig

Hirngespinst

Blöder Onanist

Bedauernsunwert

Keime

Unmensch

Knakker

Balg

Putt putt putt

Umnachtet

Abstoßend

Kläglich

Geisttötend

DEPsychiatrie

Herzzerreißend

Verharren

Kopfball

Futsch

Gauner

Grinsen

Schurkerei

Ungeheuer

Verfickte Scheiße

Insasse eines Gefängnisses

Kusch

Fremdartiges Aussehen

Folterbank

Mürrisch

Eselsextremente

Erbärmlich

Grässlich

Foltern und verstümmeln ohne Anteilnahme wie Weihnachtsgans tranchieren

Onanie

Vogelscheuche

Vergrämt

Mistmade

Tirili

Langer Lulatsch

Ummünzen

Grauenvoll

Kotzmittel

Völlige Verödung

Schädelfaktur

Rotznase

Hartnäckig

Pestseuche

Lappalie

Unheilvoll

Härtefall jener Delinquent

Lump

Merkantil

Faules Zeug

Ejakulat

Arschverstopfung

Absurd

Kauz

Opfer röcheln hören

Schweißig

Geißel

Geschwätzter

Hirnrissig

Läppisch

Geistesfahrer

Techtelmechtel

Rotzig

Ungerührt

Schändlich

Unwillig

Gemein

Arme Sau

Schurke

Pornodarsteller

Fetzen

Taugenichts

Niederträchtig

Fatal

Kratzbürste

Nisse

Unmoralisch

Regelrecht prahlerisch

Gaunerhaft

X-beliebig

Bockig

Verschissene Unterhosen

Lumpig

Dummkopf

Zuträgerei

Fragwürdig

Hirntumor

Disqualifiziert

Geschmack am Wichsen

Dämonischer Sexist

Lausig

Pöbel

Arschficker

Dämlicher Flachwichser

Schwachsinnig

Muslimehasser

Anprangern

Dickes rundes Nichts

Verhängnisvoll

Ketzer

Psychopathen-Skala liegt bei 40 Punkten

Fauchen

Fata Morgana

Luder

Par exsellence

Bettelarm

Scheußlich

Steinwerfer

Müllgrube

Liederjan

Geisteslos

Schuftig

Dumm wie Bohnenstroh

Waschmaschine

Monster

Miesmacher

Schwelle zur Psychopathie

Eingeschnappt

Albernheit

Fatalist

Familienlos

Unsinnig

Ziegenficker

Übelgesinnt

Hässlich

Schweinemist

Als höchstgemeingefährlich eingestuft

Erpicht

Pedantisch

Ausgedrängter

Verachtenswert

Selbst für einen Psychopathen ein besonders schwerer Fall

Fußlappen

Hirngeschädigte

Degenerierter Inzestkanake

Nichtintegriert

Hiobsbotschafter

Loch

Kleinhirn

Nachtragend

Behördenteufel

Werwolf

Prüderie

Abscheulich

Lüstern

Verpatzt

Programmiert auf Unheil

Lästig

Impotenter Massendeutschefrauenvergewaltiger

Bescheuert

Kinderlos

Diabolisch

Inoperabel

Unheilbringend

Gräueltäter

Hetzer

Verstörende Begegnungen mit Beamten

Drache

Durch geknallt

Sonderling

Maulwurf

Votze

Massenseriendeutschenmörder

Bekloppt

Haltlos

Spermienmörder

Hirntraumatisierter

Verteufelt

Einbürgerungsunwert

Jahrhundertverbrecher

Verrückter

Duktus

Auswurf

Snob

Bluthund

Teufelspuck

Schweinegrippe

Massenseriennaziverbrecher

Vollspinner

Höchste Nutzwert 0,02 EURO

Biestig

Irreparabel

Husch husch husch

Posse

Auf den Geist gehender

Impotenter Massenseriensexualtriebtäter

Phantom

Nasenschleimrunterschlucker

Gehirnamputiert

Widerspenstig

Tollpatsch

Im Geiste nicht wirklich

Narretei

Kakerlake

Rüssel

Specht

Nazi-KZ-Lagerarzt

Herumalbern

Putzlappe für Schuhe von Deutschen

Massenserienkannibale

Hat Dreck am Stecken

Kotzbrocken

Hirnverletzte

Stänker

Höchstgemeingefährliche tickende Zeitbombe

Widerlicher Hurensohn

Stupfsinniger

Persönlicher impotenter Exbizionist von Angela Merkel

Klobürste für deutsche Klosetts

Abfall der deutschen Gesellschaft

Stinkende Mülltonne

Schakal

Mistviecher

Kindermörder

Massendeutschenserienkiller

Dachschaden

Dreckskerl

Borniert

Miserabel

Vollblödes Mistkerl

Verbrecher gegen die Menschheit

Durchfall

Dreckschwein

Windhunde

Massendeutschenvolksverhetzer

Durchgedreht

Sterbehilfekandidat

Euthanasieanwärter

Seine Augen komplett von seinem Gehirn abgekoppelt

Unkraut der deutschen Gesellschaft

Mieser verlogener Bastard

Impotenter Serienpädophiler

Keine Tassen im Schrank

Kadaver

Kinderkannibale

Verfluchter Missgeburt

Aas

Säuberungsstoff

Staatsfeind Nr.1

Realistische Bedrohung für Menschheit

Merkelsregime-Kritiker

Mutierte Kanalratte

Bestialisch

Hirnverbranntes Arschloch

Vollabgefackter Wichser

Den ganzen Tag sitze ich vor dem Computer, gucke mir Hartpornoseiten und masturbiere

Lebensunwert

Galgenreif

Todesstrafekandidat

Gewebe für Giftinjektion

Elektrostuhlbewerber

Stoff für Giftgasexperimente

Schießscheibe für Erschießungskomando

Den Scheißschädel abhauen und Fußball spielen

Mit fünf Kanister-Benzin überschütten und lebendig abfackeln, die Asche wie hochgiftiger Abfall entsorgen

Pfui! Beeh! Ekelhaft!

Deutsche haben ihn zum Tisch eingeladen, er stieg aber drauf und scheißt auf diesen Tisch…

http://einbuergerungsholocaust.go.to

http://paulwolf.go.to

 

 

Beschwerdegegner-Götter:

staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung des göttlichen Bundesverfassungsgerichts meine Verfassungsbeschwerde 2 BvR 715/10 vom 12. Mai 2010 gerichtlich zu verhandeln

und

staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung des göttlichen Bundesverwaltungsgerichts meine Beschwerden vom 13. Januar 2010 und vom 11. März 2010 gerichtlich zu verhandeln

und

staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung des göttlichen Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen meine Beschwerden vom 29. Dezember 2009 und vom 19. Februar 2010 gerichtlich zu verhandeln

und

staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung des göttlichen Verwaltungsgerichts Köln meine Untätigkeitsklage vom 15. Dezember 2009 und vom 02. Februar 2010 gerichtlich zu verhandeln

und

gegen den göttlichen staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden §8 Abs. 1 Nr. 4 StAG und gegen den göttlichen staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG und gegen den göttlichen staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden §12a Abs. 3 StAG

und

gegen den widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwang, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang, gegen die Postulationsfähigkeit vor den göttlichen Oberverwaltungsgerichten und vor dem göttlichen Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs. 4 VwGO i.V.m. §§ 78 bis 89, 114 ZPO in den göttlichen Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den göttlichen deutschen Staatsverband (siehe zweiten Teil dieser Beschwerde)

und

gegen den genetischangeborenen festverankerten volkstümlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Rassismus des göttlichen „christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen“ wohlhabenden deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage

Vertreten durch die göttliche christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzügige wohlhabende deutsche Bundesregierung 11044 Berlin

 

 

Dritte seit Dezember 2009 staatenlose schwerstgeistigbehinderte psychopathische unzurechnungsfähige geschäftsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige schuldunfähige arbeitsunfähige terroristischwahlrechterpressende Beschwerde

gegen staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung des göttlichen Bundesverfassungsgerichts meine Verfassungsbeschwerde 2 BvR 715/10 vom 12. Mai 2010 gerichtlich zu verhandeln

und

gegen staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung des göttlichen Bundesverwaltungsgerichts meine Beschwerden vom 13. Januar 2010 und vom 11. März 2010 gerichtlich zu verhandeln

und

gegen staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung des göttlichen Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen meine Beschwerden vom 29. Dezember 2009 und vom 19. Februar 2010 gerichtlich zu verhandeln

und

gegen staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung des göttlichen Verwaltungsgerichts Köln meine Untätigkeitsklage vom 15. Dezember 2009 und vom 02. Februar 2010 gerichtlich zu verhandeln

und

gegen den göttlichen staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden §8 Abs. 1 Nr. 4 StAG und gegen den göttlichen staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG und gegen den göttlichen staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden §12a Abs. 3 StAG

und

gegen den widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwang, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang, gegen die Postulationsfähigkeit vor den göttlichen Oberverwaltungsgerichten und vor dem göttlichen Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs. 4 VwGO i.V.m. §§ 78 bis 89, 114 ZPO in den göttlichen Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den göttlichen deutschen Staatsverband (siehe zweiten Teil dieser Beschwerde)

und

gegen den genetischangeborenen festverankerten volkstümlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Rassismus des göttlichen „christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen“ wohlhabenden deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage

Vertreten durch die göttliche christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzügige wohlhabende deutsche Bundesregierung 11044 Berlin

 

 

Sehr verehrte Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte,

-          nach Art. 2, 4, 6, 7, 8, 10, 15 Abs. 3, 21, 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948

-          nach Art. 1, 3 4 Alt., 4, 6, 9, 10, 13, 14, 16, 17, 34 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950

-          nach Art. 3 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, vom 20.03.1952

-          nach Art. 12 und Art. 18 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf die gleiche Anerkennung vor dem Recht und das Recht Menschen mit Behinderungen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben

-          nach Art. 32 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 über die Rechte von Staatenlosen auf die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband

-          nach Art. 34 des Abkommens über die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 über die Rechte von Flüchtlingen auf die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband

-          nach Art. 5, 11, 15, 20, 21, 25, 26, 34, 39, 41, 47, 52, 54 EU-Grundrechtecharta vom 07.12.2000

-          nach Art. 12, 17, 22, 63 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25.03.1957

-          nach Art. 6, 11 des Vertrages über die Europäische Union vom 07.02.1992

-          nach Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 45 und 47 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs

-          Art. 6 Abs. 4 g); 10; 11; 12; 18 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit vom 6.11.1997 das Recht eines Staatenlosen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben

-          nach Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen in dem Willen beseelt“

-          nach Artikeln 1, 2, 3, 5, 16a, 17, 19 Abs. 4, 20, 33, 34, 38, 93 Abs. 1 Nr. 4a, 97, 103, 116 Grundgesetz

-          nach §§ 13 Nr. 8a, 90, 92, 93 Abs. 3, 93a Abs. 2, 95 Abs. 3, 34a BVerfGG

reiche ich gegen die göttliche „christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzügige“ wohlhabende Bundesrepublik Deutschland und gegen den genetischangeborenen festverankerten volkstümlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Rassismus des göttlichen „christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen“ wohlhabenden deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage meine staatenlose schwerstgeistigbehinderte psychopathische unzurechnungsfähige geschäftsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige schuldunfähige arbeitsunfähige verachtende terroristischwahlrechterpressende Beschwerde ein.

 

Das göttliche Bundesverfassungsgericht hat am 12. Mai 2010 durch die unanfechtbare Entscheidung 2 BvR 715/10 erneut verkündet, in unserer göttlichen christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland gibt es gar keine Einbürgerung für Staatenlosen für geistig Behinderten für psychisch Kranken für Arbeitsunfähigen für jede Art der Behinderung!

 

Würden sie bitte der göttlichen „christlichen gerechten demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen“ wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland verurteilen, mich schwerstgeistig behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen Staatenlosen in den göttlichen deutschen Staatsverband einzubürgern! Durch die Absage mir der Einbürgerung hat die göttliche „christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzügige“ wohlhabende Bundesrepublik Deutschland meine schwerstgeistig behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige staatenlose Person für ein minderwertiges lebensunwertes Lebewesen erklärt!

 

Die Bundesrepublik Deutschland behandelt mich unmenschlich!

 

Würden Sie bitte mein geisteskrankes Leben meine geistig behinderte Freiheit meine psychopathische Würde meine schizophrene Glückseligkeit vor der deutschen göttlichen staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Verwaltungsgerichtsbarkeit beschützen!

 

Ich bin Paul Wolf-Wahlrechterpresserterrorist! Ich erpresse von der Bundesrepublik Deutschland das deutsche politische Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht Mitgestaltungsrecht! Ich terrorisiere das ganze deutsche Volk seit April 2002 mich Geisteskranken in den deutschen Staatsverband einzubürgern! Gebt mir das Wahlrecht! Ich will Deutscher werden!

 

Das Verwaltungsgericht Köln weigert kategorisch zum siebten Mal meine erneute staatenlose schwerstgeistigbehinderte psychopathische unzurechnungsfähige geschäftsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige schuldunfähige arbeitsunfähige verachtende terroristischwahlrechterpressende Untätigkeitsklage vom 15. Dezember 2009 und vom 02. Februar 2010 nach §75 VwGO, Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz gegen die seit Januar 2005 Untätigkeit der rassistischen Kommune Stadt Köln vertreten durch die rassistische Einbürgerungsbehörde Köln in meinem im Januar 2005 gestellten staatenlosen schwerstgeistigbehinderten psychopathischen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen arbeitsunfähigen verachtenden terroristischwahlrechterpressenden 25-Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband gerichtlich zu verhandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat mir gar keine schriftliche Bestätigung des Eingangs und kein Aktenzeichen mitgeteilt.

 

Auf meine telefonische Nachfrage wurde mir mittgeteilt, ihre Schreiben vom 15. Dezember 2009 und vom 02. Februar 2010 wurden zur Kenntnis genommen und als erledigt ins Archiv abgeheftet. Sie bekommen darüber keine weiteren schriftlichen oder mündlichen Auskünfte und keinen persönlichen Termin.

 

Auf meine eingelegten am 29. Dezember 2009 und am 19. Februar 2010 staatenlosen schwerstgeistigbehinderten psychopathischen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen arbeitsunfähigen verachtenden terroristischwahlrechterpressenden Beschwerde und Antrag auf Bewilligung mir der Prozesskosten vor dem göttlichen Oberverwaltungsgericht NRW gegen diese staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung des göttlichen Verwaltungsgerichts Köln meine staatenlose schwerstgeistigbehinderte Untätigkeitsklage gerichtlich zu verhandeln, macht das göttliche Oberverwaltungsgericht NRW mit ihr auch gar nicht. Auf meine telefonische Nachfrage wurde mir mittgeteilt, ihre Schreiben vom 29. Dezember 2009 und vom 19. Februar 2010 wurden zur Kenntnis genommen und als erledigt ins Archiv verschrieben. Sie bekommen darüber keine weiteren schriftlichen oder mündlichen Auskünfte.

 

Auf meine eingelegten am 13. Januar 2010 und am 11. März 2010 staatenlosen schwerstgeistigbehinderten psychopathischen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen arbeitsunfähigen verachtenden terroristischwahlrechterpressenden Beschwerde und Antrag auf Bewilligung mir der Prozesskosten vor dem göttlichen Bundesverwaltungsgericht gegen diese staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung des göttlichen Verwaltungsgerichts Köln und des göttlichen Oberverwaltungsgerichts NRW meine staatenlose schwerstgeistigbehinderte Untätigkeitsklage gerichtlich zu verhandeln, macht das göttliche Bundesverwaltungsgericht mit ihr auch gar nicht. Auf meine telefonische Nachfrage wurde mir mittgeteilt, ihr Schreiben vom 13. Januar 2010 und vom 11. März 2010 wurde zur Kenntnis genommen und als erledigt ins Archiv verschrieben. Sie bekommen darüber keine weiteren schriftlichen oder mündlichen Auskünfte.

 

Ich protestiere kategorisch gegen diese NAZI-Entscheidungen der göttlichen staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit! Sie hat von mir mein staatenloses schwerstgeistigbehindertes Grundrecht auf das Rechtsmittel, auf die gerichtliche Verhandlung, auf die Einbürgerung entzogen! Die göttliche deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit verkündet durch diese staatenlosenverachtende behindertenverachtende Handlung, in unserem göttlichen christlichen demokratischen sozialen großzügigen wohlhabenden deutschen Rechtsstaat gibt es gar keine Einbürgerung für Staatenlosen für geistig Behinderten für psychisch Kranken für Arbeitsunfähigen für jede Art der Behinderung!

 

Absatz 2. Einbürgerungsbehörde Köln

Die göttliche Einbürgerungsbehörde Köln bürgert mich mit der Begründung, schwerstgeistigbehinderter Antragsteller Paul Wolf könne ohne Betreuung oder ohne bestellte besondere Vertretung keinen wirksamen Einbürgerungsantrag stellen und noch sonstige Verfahrenshandlungen hinsichtlich seiner Einbürgerung vornehmen, nicht ein, lehnt aber meinen im Januar 2005 gestellten staatenlosen schwerstgeistigbehinderten psychopathischen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen arbeitsunfähigen verachtenden terroristischwahlrechterpressenden Einbürgerungsantrag bis heute nicht ab und gibt mir auf meine weiteren Tausendweisen schriftlichen terrorostischwahlrechterpressenden verachtenden Erinnerungen und Beschwerden überhaupt keinerlei Informationen, schweigt beharrlich, versteckt sich vor mir, hat gegen meine gefährliche Person ein Hausverbot aufgehängt und bestellt für mich gemäß §16 VwVfG keinen Anwalt auf Kosten des Staates.

 

Meine staatenlose schwerstgeistigbehinderte psychopathische unzurechnungsfähige geschäftsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige schuldunfähige arbeitsunfähige verachtende terroristischwahlrechterpressende Klage gegen diese Untätigkeit der göttlichen Einbürgerungsbehörde Köln nimmt das göttliche Verwaltungsgericht Köln 10 AR 58/09 vom 01.10.2009 nie mehr auf die göttliche verwaltungsgerichtliche Verhandlung mit gleich bescheuerter Begründung, meine staatenlose geisteskranke Person müsse für mich eine Betreuung oder eine bestellte besondere Vertretung gemäß Beschluss VG Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 einrichten lassen und dürfe nur dann seine Untätigkeitsklage gegen die „Untätigkeit“ der Einbürgerungsbehörde Köln nur durch seinen Betreuer oder durch seinen bestellten besonderen Vertreter einlegen lassen.

 

Betreuung oder eine bestellte besondere Vertretung sind ab heute neue gesetzliche Voraussetzung für die Einbürgerung von Staatenlosen in den deutschen Staatsverband?! Wenn ich mir einen Betreuer oder einen bestellten besonderen Vertreter bekomme, bekomme ich sofort deutsche Staatsangehörigkeit?! Ohne Betreuung oder ohne eine bestellte besondere Vertretung sind kein deutsches Wahlrecht und kein deutscher Pass?! Deutsche Staatsangehörigkeit durch die Betreuung?! Deutsche Staatsangehörigkeit durch die bestellte besondere Vertretung?!

 

Gemäß §1896 Abs.1a BGB gegen den freien Willen des Betroffenen darf ein Betreuer nicht bestellt werden! Und ich brauche für meine Person gar keine Betreuung!

 

Meine staatenlosen schwerstgeistigbehinderten psychopathischen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen arbeitsunfähigen verachtenden terroristischwahlrechterpressenden Beschwerde und Antrag auf die Bewilligung mir der Prozesskosten gegen diese staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung des göttlichen Verwaltungsgerichts Köln meine staatenlose schwerstgeistigbehinderte wahlrechterpressende verachtende Untätigkeitsklage gerichtlich zu verhandeln, nimmt das göttliche Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen 19 AR 2/09 vom 26.10.2009 ohne jegliche offizielle richterliche Erklärung auch gar nicht zur Entscheidung an!

 

Meine weiteren staatenlosen schwerstgeistigbehinderten psychopathischen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen arbeitsunfähigen verachtenden terroristischwahlrechterpressenden Beschwerde und Antrag auf die Bewilligung mir der Prozesskosten gegen diese staatenlosenverachtenden behindertendiskriminierenden Weigerungen des göttlichen Verwaltungsgerichts Köln und des göttlichen Oberverwaltungsgerichts NRW meine staatenlose wahlrechterpressende verachtende Untätigkeitsklage gerichtlich zu verhandeln, nimmt das göttliche Bundesverwaltungsgericht BVerwG 5 ER12 45.09 vom 17.11.2009 mit gleich bescheuerter Begründung, diese meine Beschwerde und Antrag auf die Bewilligung mir der Prozesskosten waren ohne einen Anwalt Vertretungszwang nach §67 Abs. 4 VwGO eingereicht, auch gar nicht zur Entscheidung an!

 

Der Zuständigkeitshalber für die Einbürgerung in NRW der mutige deutsche Mann Herr Garant der demokratischen Grundordnung Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen Ingo Wolf gibt mir seit Jahr 2006 keinerlei Antwort auf meine mehreren staatenlosen schwerstgeistigbehinderten psychopathischen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen arbeitsunfähigen verachtenden terroristischwahlrechterpressenden Beschwerden gegen diese seit Januar 2005 Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln, schweigt beharrlich, versteckt sich vor mir schwerstgeistigbehinderten Psychopathen-Staatenlosen Paul Wolf in seinem Dienstzimmer wie ein feiger Schakal! Gegen den Herrn Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen Ingo Wolf habe ich vor dem Generalstaatsanwalt Düsseldorf meinen Strafantrag 4 Zs 610/10 wegen Unterlassen der Diensthandlung, Unterlassene Hilfsleistung gestellt.

 

Göttliche Regierung und göttlicher Landtag des Landes NRW halten sich aus diesem „Rechtsstreit“ daraus mit zynischer staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Begründung, wir dürfen nicht auf die Entscheidungen der göttlichen deutschen Gerichte beeinflussen.

 

Der göttliche Deutscher Bundestag Bundesregierung Bundesinnenministerium Bundesjustizministerium und andere zuständigen Bundesministeriums halten sich aus diesem „Rechtsstreit“ auch daraus mit gleicher zynischer staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Begründung, die Durchführung des Staatsangehörigkeitsrechts unterliege ausschließlich der Landesregierungen und Stadtkommunen. Wir dürfen nicht uns dahin einmischen. Auf meine weiteren zahlreichen staatenlosen schwerstgeistigbehinderten psychopathischen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen arbeitsunfähigen verachtenden terroristischwahlrechterpressenden Versuche bei der Kommune Köln bei verschiedenen Beamten Ministern Bundeskanzlerin Landtagsabgeordneten Bundestagabgeordneten einen persönlichen Termin zu bekommen, lassen sie mich anstatt des Termins jedes Mal mit Hilfe der Polizei und Psychiatrieärzte in die geschlossene Psychiatrie zwangsweise einweisen.

 

Die göttliche „christliche demokratische gerechte soziale rechtsstaatliche großzügige“ wohlhabende Bundesrepublik Deutschland verletzt gravierend meine schwerstgeistig behinderten psychisch kranken Grundrechte und mein staatenloses Recht auf die Einbürgerung in den göttlichen deutschen Staatsverband aus:

-          Art. 1 GG Abwehrrecht gegen den Staat

-          Art. 3 GG Gleichbehandlungsgrundsatz Diskriminierungsverbot Willkürverbot

-          Art. 16a GG Politisch Verfolgte genießen Asylrecht

-          Art. 19 Abs. 4 GG Rechtwegoffenheitsgebot

-          Art. 97 und Art. 103 GG Garantie auf die richterliche Verhandlung auf das richterliche Gehör

-          Art. 12 und Art. 18 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte der Menschen mit Behinderungen auf die gleiche Anerkennung vor dem Recht und auf das Recht der Menschen mit Behinderungen die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben

-          Art. 32 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 über die Rechte der Staatenlosen die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben

-          Art. 34 des Abkommens über die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 über die Rechte der anerkannten Flüchtlingen die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben

-          nach Art. 1, 3 4 Alt., 4, 6, 9, 10, 13, 14, 16, 17, 34 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 Unmenschliche Behandlung Diskriminierungsverbot

-          Art. 6 Abs. 4 g); 10; 11; 12; 18 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit vom 6.11.1997 das Recht eines Staatenlosen die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben

-          nach Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen in dem Willen beseelt“

 

3. UNO-BehindertenÜbereinkommen

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verkündet, Behinderung wird als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und als Quelle kultureller Bereicherung in der Gesellschaft verstanden, verbietet kategorisch jegliche Diskriminierung Benachteiligung Absage bei der Einbürgerung! Geistig behinderte und psychisch kranke Migrantinnen und Migranten genießen nach Art. 18 uneingeschränktes grünes Licht bei der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband!

 

Der deutsche „Rechtsstaat“ muss die Rechte von geistig behinderten psychisch kranken Migrantinnen und Migranten dem neuen Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen anpassen, die Rechte von geistig behinderten psychisch kranken Migrantinnen und Migranten neu definieren, auf diese Rechtsproblematik von einem neuen Blickwinkel ansehen! Siehe insbesondere Art. 12, 13 und 18 des Übereinkommens!

Artikel 18 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Freizügigkeit, auf freie Wahl ihres Aufenthaltsorts und auf eine Staatsangehörigkeit, indem sie unter anderem gewährleisten, dass

a) Menschen mit Behinderungen das Recht haben, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben und ihre Staatsangehörigkeit zu wechseln, und dass ihnen diese nicht willkürlich oder aufgrund von Behinderung entzogen wird;

(2) Kinder mit Behinderungen sind unverzüglich nach ihrer Geburt in ein Register einzutragen und haben das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, ihre Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.

 

Der göttliche christliche demokratische soziale großzügige wohlhabende deutsche Rechtsstaat muss mir Geisteskranken und jedem behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken und arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit sofort geben, wenn sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung außer Arbeitsbeschäftigung erfüllt haben!

 

4. Einbürgerung von geistig Behinderten

In diesem „Rechtsstreit“ geht es um das politische Tabuthema fehlende Einbürgerung von geistig Behinderten, fehlende Einbürgerung von psychisch Kranken, fehlende Einbürgerung von Arbeitsunfähigen in ihrer „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen“ wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland!

 

In der göttlichen „christlichen demokratischen sozialen gerechten rechtsstaatlichen großzügigen“ wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland gibt es gar keine Einbürgerung für geistig Behinderten für psychisch Kranken für Arbeitsunfähigen und für jede Grad der Behinderung, gibt es gar keine Gesetze, die die Einbürgerung von geistig Behinderten und von psychisch Kranken und von Arbeitsunfähigen fördern und gewährleisten!

 

Deutschland erfüllt gar nicht Art. 18 Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen!

 

Noch nie gab es in der 5000-jahre langen Geschichte der Deutschen die Einbürgerung von geistig Behinderten und von psychisch Kranken und von Arbeitsunfähigen! Ich bin überhaupt der aller erste schwerstgeistig behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige staatenlose Migrant in der ganzen 5000-jahren langen deutschen Rechtsgeschichte, der sich als schwerstgeistig Behinderter als psychisch Kranker als Arbeitsunfähiger einbürgern lassen will, der sich die deutsche Staatsangehörigkeit als schwerstgeistig behinderter als psychisch kranker als arbeitsunfähiger als staatenloser Migrant bewusst sei 9-Jahren ununterbrochen begehrt und geht dafür bewusst vor dem Gericht vor!

 

Durch dieses „verwaltungsgerichtliche Verfahren“ will ich den aller ersten Präzedenzfall Wegweisendes Urteil Grundsatzurteil Richtungsweisende Entscheidung in der deutschen Rechtsgeschichte Rechtsprechung Einbürgerung von geistig Behinderten, Einbürgerung von psychisch Kranken, Einbürgerung von Arbeitsunfähigen, Einbürgerung durch die Psychiatrie schaffen, damit am Morgen hinter diesem Präzedenzfall Wegweisenden Urteil Grundsatzurteil Richtungsweisende Entscheidung 250700 amtlich anerkannte geistig behinderte psychisch kranke Migrantinnen und Migranten auch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, damit am Morgen eine Welle von Klagen von geistig behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen die deutschen Verwaltungsgerichte überfluten, wie es jetzt in der Schweiz nach der Schweizerischen BGE 135 I 49 vom 16.12.2008 ist. Nach der Einbürgerung einer geistig behinderten Ausländerin aus Angola durch die Entscheidung des Bundesgerichts Schweiz sind bei den Schweizerischen Verwaltungsgerichten über 30 weiteren gleichen Klagen anhängig.

 

Die göttliche christliche demokratische soziale rechtsstaatliche gerechte großzügige wohlhabende Bundesrepublik Deutschland muss dieses politische Tabuthema „Einbürgerung von geistig Behinderten Einbürgerung von psychisch Kranken“ auf jeden Fall lösen! Ich fordere die göttliche christliche demokratische soziale rechtsstaatliche gerechte großzügige wohlhabende Bundesrepublik Deutschland heraus, diese politische Taburechtsfrage gerichtlich-politisch zu bescheiden!

 

Es wird keine Änderung meines Gesundheitszustandes geben! Ich werde nie wieder gesund! Geben sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit wie einer staatenlosen schwerstgeistigbehinderten psychopathischen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen arbeitsunfähigen Person! Die deutsche Staatsangehörigkeit darf den geistig behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen nicht verweigert nicht versagt nicht verwerft werden. Geistig behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Migrantinnen und Migranten genießen gleiches Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wie gesunde Migrantinnen und Migranten. Art. 3 Grundgesetz Gleichbehandlungsgrundsatz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ muss vom deutschen „Rechtsstaat“ eingehalten werden, gilt auch für die geistig behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen Migrantinnen und Migranten.

 

5. Gleiche Anerkennung vor dem Recht

Gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht und gemäß §1896 Abs.1a BGB darf die Bundesrepublik Deutschland von meiner staatenlosen schwerstgeistigbehinderten psychopathischen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen arbeitsunfähigen Person keine Betreuung keine bestellte besondere Vertretung als eine neue gesetzliche Voraussetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband abverlangen. Durch diese konventionswidrige Forderung sind von mir meine staatenlosen Grundrechte entzogen! Ich bin gemäß diesem Behinderten-Übereinkommen und gemäß §1896 Abs.1a BGB als ein Rechtssubjekt anerkannt! Ich darf meinen Einbürgerungsantrag und meine Klage selbst einlegen und sie selbst führen!

Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht

(1) Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden.

(2) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.

(3) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen.

(4) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass zu allen die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffenden Maßnahmen im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen geeignete und wirksame Sicherungen vorgesehen werden, um Missbräuche zu verhindern. Diese Sicherungen müssen gewährleisten, dass bei den Maßnahmen betreffend die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit die Rechte, der Wille und die Präferenzen der betreffenden Person geachtet werden, es nicht zu Interessenkonflikten und missbräuchlicher Einflussnahme kommt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und auf die Umstände der Person zugeschnitten sind, dass sie von möglichst kurzer Dauer sind und dass sie einer regelmäßigen Überprüfung durch eine zuständige, unabhängige und unparteiische Behörde oder gerichtliche Stelle unterliegen. Die Sicherungen müssen im Hinblick auf das Ausmaß, in dem diese Maßnahmen die Rechte und Interessen der Person berühren, verhältnismäßig sein.

(5) Vorbehaltlich dieses Artikels treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten und wirksamen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie andere haben, Eigentum zu besitzen oder zu erben, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln und gleichen Zugang zu Bankdarlehen, Hypotheken und anderen Finanzkrediten zu haben, und gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen nicht willkürlich ihr Eigentum entzogen wird.

 

Dieser rechtkräftige behindertenverachtende rassistische Beschluss und Urteil 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 und diese behindertenverachtenden Bedeutungen aus deutschem „Recht“ Geschäftsunfähigkeit Prozessunfähigkeit Unzurechnungsfähigkeit Verhandlungsunfähigkeit Arbeitsunfähigkeit Betreuung Vormundschaftsgericht aus §§104, 105, 1896 ff. BGB, §16 Abs.1 Ziff.4 VwVfG, §62 VwGO sind konventionswidrig!

 

6. Meine Staatenlosigkeit

Ich bin kein Ausländer! Ich bin noch schlimmer. Ich bin staatenlos! Ich bin staatenlos und schwerstgeistig behindert! Staatenlos und psychisch krank! Staatenlos und arbeitsunfähig! Staatenlos und unzurechnungsfähig! Staatenlos und geschäftsunfähig! Staatenlos und prozessunfähig! Staatenlos und verhandlungsunfähig! Staatenlos und schuldunfähig! Staatenlos und Psychopath! Staatenlos und ein Idiot! Staatenlos und mit mongolischer Fresse!... (siehe weiter oben).

 

Staatenlos bedeutet staatenlos und ich bleibe bis zu meinem Tod staatenlos! Es wird in nächsten 1000-Jahren keine Änderung meiner Staatenlosigkeit geben! Für Staatenlose muss der Gesetzgeber im Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph einführen und zwar automatische Einbürgerung! Einbürgerung von Staatenlosen muss automatisch geschehen!

 

Staatenlos bedeutet automatisch Deutsche und es spielt keine Rolle, ob der Staatenlose Voraussetzungen für die Einbürgerung nicht erfüllt hätte, ob er geistig Behindert psychisch Krank arbeitsunfähig unzurechnungsfähig prozessunfähig geschäftsunfähig wäre, ob er vorbestraft wäre! Sie können die Staatenlosen aus Deutschland nicht raus schmeißen! Dann müssen sie diesen Menschen mit ihrem schweren Schicksal mindestens das deutsche Wahlrecht geben! Staatenlose werden in Frankreich England Schweden Belgien Niederlande nach 5-10-jahrigem rechtsmäßigem Aufenthalt auf Antrag einfach eingebürgert!

 

Wenn ein Staatenlose die „Voraussetzungen“ für die Einbürgerung niemals erfüllt, niemals einen festen Arbeitsplatz bekommt, bedeutet das, dass er niemals das deutsche Wahlrecht bekommt, bleibt er für immer staatenlos? Darf er niemals als Deutscher sterben? Muss meine staatenlose herrenlose Leiche im Jahr 2070 auf dem deutschen Boden als Staatenloser beerdigt werden, genauer als staatenlose herrenlose Leiche in der Müllverbrennungsanlage als Sondermüll entsorgt werden. Für staatenlose herrenlose Leichen gibt es sogar gar keine Beerdigung und keine Einäscherung, weil es zu teuer ist! Die Ordnungsämter lassen die staatenlosen herrenlosen Leichen in der Müllverbrennungsanlage heimlich verbrennen!

 

Die Würde des Staatenlosen ist antastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!

 

7. Verminderung der Staatenlosigkeit

Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, meine staatenlose Person zur Verminderung der Staatenlosigkeit nach Völkerrecht, nach Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit der Generalversammlung der Vereinten Nationen Entschließung 896 (IX) vom 04. Dezember 1954, gemäß dem Art. 2 des Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen (AGStaatenlosAbk) vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit (Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit) vom 29.06.1977 (BGBl. I 1101), geändert durch Artikel 3 §4 des Gesetzes vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618) sofort einzubürgern!

 

Nach Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit haben geborene auf deutschem Boden Staatenlose das Recht automatisch eingebürgert zu werden! Und was ist mit mir mit uns nicht geborenen auf dem deutschen Boden Staatenlosen, sondern gewordenen Staatenlosen?

 

Gewordene auf dem deutschen Boden Staatenlose wie mich haben nicht dieses Recht auf automatische Einbürgerung wie geborene auf deutschem Boden Staatenlose! Das ist eine verfassungswidrige per Gesetz offizielle Ungleichbehandlung Diskriminierung Verachtung Benachteiligung von gewordenen Staatenlosen!

 

Diese geltende „deutsche Verminderung der Staatenlosigkeit“ ist eine Verachtung Verhöhnung Zynismus Augenwischerei Verarschung an Staatenlose, ist in Wirklichkeit keine Verminderung der Staatenlosigkeit! Und wie viele Staatenlose werden in Deutschland am Tag im Jahr und überhaupt geboren? Das ist ein totes Gesetz!

 

Gegen diese per Gesetz Verachtung bereite ich meine Petition vor dem Deutschen Bundestag vor!

 

8. Einbürgerungserleichterung

Gemäß Art. 32 des Internationales Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 und Art. 34 des Abkommens über die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 und Art. 6 Abs. 4 g); 10; 11; 12; 18 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit vom 6.11.1997 ist der deutsche Rechtsstaat verpflichtet, meiner staatenlosen und asylanerkannten Person massive Erleichterung bei der Einbürgerung immer noch gewährleisten und mir die deutsche Staatsangehörigkeit schnell verliehen!

 

Diese geltende in deutschem „Rechts“ „Erleichterung“ für staatenlose und asylanerkannte Migrantinnen und Migranten nur den gewöhnlichen Aufenthalt für die Einbürgerung von 7 auf 6 Jahre zu verkürzen, ist eine deutsch-demokratische staatliche Verachtung Verhöhnung Zynismus Augenwischerei an diese Gruppe von Migrantinnen und Migranten! Gewöhnliche Migrantinnen und Migranten dürfen deutsche Staatsangehörigkeit schon nach 7 sogar nach 6 Aufenthaltsjahren erhalten aber Asylanerkannte und Staatenlose nach 6 Aufenthaltsjahren!? Wo ist hier die Erleichterung? Das ist in Wirklichkeit keine Erleichterung! Und was ist mit staatenlosen und asylanerkannten Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland schon über 6 Jahre leben? Ich lebe in Deutschland seit 15 Jahren!

 

Es gibt in Deutschland gar keine amtlich anerkannten Staatenlose schon nach 6-jährigem Aufenthalt! Die deutschen Behörden geben niemals einem Migranten den Status als ein Staatenloser schon nach 5-Aufenthaltsjahren! Schon das offizielle amtliche Feststellungsverfahren der Staatenlosigkeit dauert 7-20 Jahren! Staatenlose erscheinen in Deutschland frühestens nach 7-jährigem Aufenthalt! Meine Staatenlosigkeit wurde mir endlich nur nach 11-Aufenthaltsjahren zu anerkannt. Das Staatenlosigkeitsanerkennungsverfahren die Prüfung meiner Staatenlosigkeit dauerte seit 2001 bis zum Jahr 2008!

 

Diese geltende „Erleichterung“ für staatenlose und asylanerkannte Migrantinnen und Migranten nur den gewöhnlichen Aufenthalt von 7 auf 6 Jahre zu verkürzen, ist ein totes Gesetz, ist eine staatliche Verachtung Zynismus! Gegen diese per Gesetz Erleichterungsverachtung bereite ich meine Petition vor dem Deutschen Bundestag vor!

 

9. Besondere Härte §8 Abs. 2 StAG

Staatenlosigkeit insbesondere für einen schwerstgeistig behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen Psychopathen-Einbürgerungsbewerber stellt nach §8 Abs. 2 StAG i.V.m. Ziff. 8.2 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) Stand 17. April 2009 eine besondere Härte dar!

 

Staatenlose und schwerstgeistig behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige unzurechnungsfähige geschäftsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige schuldunfähige Migrantinnen und Migranten haben einen Rechtsanspruch nach §8 Abs. 2 StAG aus Gründen der eingetretenen besonderen Härte sofort eingebürgert zu werden!

 

Wegen meiner 100%-gen schwerstgeistigen Behinderung und chronischen paranoiden Schizophrenie und folglich meiner Arbeitsunfähigkeit bekomme ich mir niemals einen Arbeitsplatz, bedeutet das, dass ich mir niemals die deutsche Staatsangehörigkeit bekomme?

 

Weil meine staatenlose Person schwerstgeistig Behindert Schizophren-Psychopath arbeitsunfähig unzurechnungsfähig geschäftsunfähig prozessunfähig verhandlungsunfähig schuldunfähig arbeitsunfähig Gesundheitsangeschlagen ist, bin ich von diesem schweren behinderten Schicksal aus gesundheitlichen Gründen gezwungen, mein Lebensunterhalt nach Leistungen nach Zweiten und Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches in Anspruch zu nehmen. Meine staatenlose schwerstgeistig behinderte arbeitsunfähige Person hat damit ihre nach §8 Abs. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 Hs.2 StAG Erwerbslosigkeit Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht zu vertreten!

 

Die Bundesrepublik Deutschland verlangt von mir Staatenlosen Arbeitsunfähigen Schwerstgeistigbehinderten Schizophrenen Unzurechnungsfähigen Geschäftsunfähigen Prozessunfähigen Verhandlungsunfähigen Schuldunfähigen ab, einen festen Arbeitsvertrag auf einen festen Arbeitsplatz nachzuweisen! Wie kann ich mir solchen überhaupt bekommen? Ich bin schwerstgeistig Behindert Schizophren Psychopath arbeitsunfähig geschäftsunfähig unzurechnungsfähig verhandlungsunfähig! Ich darf nicht meinen Arbeitsvertrag selbst unterzeichnen, weil meine Unterschrift gar keine gesetzliche Kraft hat! Aus diesen gesetzlichen und gesundheitlichen Gründen will kein Arbeitgeber mit mir schwerstgeistig behinderten arbeitsunfähigen Psychopathen irgendwelche zeitliche (geschweige feste) Arbeitsverhältnisse aufbauen. Aber ich mache immerhin seit Jahr 2006 ununterbrochen 1-EURO-Job. Ich versuche bei meiner bei meiner schwachen Gesundheit immerhin noch zu arbeiten.

 

Wenn ein staatenloser Migrant schwerstgeistig Behindert oder psychisch Krank oder arbeitsunfähig ist, ist es kein Grund ihn dafür nicht einbürgern, muss der Staat ihn trotzdem einbürgern, muss der Staat meine schwerstgeistig behinderte psychopathische schizophrene arbeitsunfähige Würde, meine unzurechnungsfähige Entscheidung, meinen psychisch krankhaften schwerstgeistig behinderten Wunsch immer noch respektieren! Sogar selbst das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NW) verkündet als alle Erste ausdrückliche Respektierung der Würde von psychisch Kranken von schwerstgeistig Behinderten!

 

Demokratie und sozialer gerechter Rechtsstaat bedeutet Einbürgerung von geistig Behinderten, Einbürgerung von psychisch Kranken, Einbürgerung von arbeitsunfähigen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen!

 

Die Bundesrepublik Deutschland die Einbürgerungsbehörde Köln und das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht NRW und das Bundesverwaltungsgericht und das Vormundschaftsgericht Köln und das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln und das Bundesverfassungsgericht und Polizeipräsidium Köln und Oberbürgermeister der Stad Köln Rheinische Kliniken Köln Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie haben gemeinsam amtlich rechtskräftig mehrmals festgestellt, meine Person sei von diesem 9-jahre langen Einbürgerungsverfahren geistesgestört psychisch krank arbeitsunfähig geworden! Dann geben sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit, dann werden meine geistesgestörte psychisch erkrankte Gesundheit und meine Seele und mein Geist wieder gesund. Für volle Genesung meines psychisch erkrankten Geistes wäre die Einbürgerung als die beste Heilung! Ohne die Einbürgerung bleibt meine Person weiter ungesund psychisch krank und mit der Psychose.

 

Der Mensch, insbesondere der geistig behinderte psychisch kranke staatenlose arbeitsunfähige steht im Mittelpunkt der staatlichen Handlung!

 

10. Was ist das „Besondere Härte“?

Die Bundesrepublik Deutschland hat nicht mir nicht der Einbürgerungsbehörde Köln nicht dem Verwaltungsgericht Köln niemandem erklärt, was ist das denn „Besondere Härte“ bei der Einbürgerung nach §8 Abs. 2 StAG? Was ein Migrant dafür tun müsste, wie schlecht ein Migrant sein müsste, welche Arschlochlebensumstände herum einen Migranten herrschen müssten, damit unter dem Schutz dieser gesetzlichen Norm „Besondere Härte“ stehen zu dürfen?

 

Ich bin staatenlos und schwerstgeistig behindert! Staatenlos und psychisch krank! Staatenlos und arbeitsunfähig! Staatenlos und unzurechnungsfähig! Staatenlos und geschäftsunfähig! Staatenlos und prozessunfähig! Staatenlos und verhandlungsunfähig! Staatenlos und schuldunfähig! Staatenlos und Psychopath! Staatenlos und ein Idiot! Staatenlos und mit mongolischer Fresse!... und bitter bitter arm! Wenn mein Arschlochleben immer noch nicht „Besonders hart“ ist, dann muss die Bundesrepublik Deutschland es gesetzlich ganz genau definieren begründen, was ist das denn „Besondere Härte“? Und mir anders beweisen, dass ich mich mit meinem Arschlochleben doch glücklich und hervorragend fühle.

 

Mit welchem Zweck und wofür hat der deutsche Gesetzgeber diese „Besondere Härte“ nach §8 Abs. 2 StAG i.V.m. Ziff. 8.2 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) Stand 17. April 2009 überhaupt eingeführt, wenn die Einbürgerungsbehörden und die Gerichte diesen §8 Abs. 2 StAG nicht anwenden nicht erfüllen wollen, wenn die Einbürgerungsbehörden und die Gerichte ihn verachten gar ignorieren? §8 Abs. 2 StAG „Besondere Härte“ existiert nicht für die rassistische Kommune Stadt Köln vertreten durch die rassistische Einbürgerungsbehörde Köln! Diese rechtsstaatliche demokratische gerechte Bundesrepublik Deutschland muss selbst eigene deutsche Gesetze den §8 Abs. 2 StAG einhalten!

 

Bei geistig behinderten psychisch kranken Migrantinnen und Migranten besteht keine Pflichtabgabe des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung! Die geistig behinderten psychisch kranken Migrantinnen und Migranten müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen, weil sie wegen ihrer geistigen Behinderung, Intelligenzminderung, Persönlichkeitsstörung, psychischen Krankheit das nicht machen können, weil es sinnlos ist, von geistig behinderten psychisch gestörten Intelligenzverminderten persönlich gestörten Migrantinnen und Migranten die geistige Anstrengung abzuverlangen, weil sie überhaupt keinen gesunden zurechnungsfähigen Geist und Hirn verfügen oder höchstens auf dem Niveau eines 5-6 jährigen gesunden Deutschen!

 

11. Unterhaltsfähigkeit

Würden sie bitte den göttlichen staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden §8 Abs. 1 Nr. 4 und den göttlichen staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden §10 Abs.1 S.1 Nr.3 des rassistischen deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes abschaffen!

 

Wie kann ich arbeitsunfähiger schwerstgeistigbehinderter psychopathischer unzurechnungsfähiger geschäftsunfähiger prozessunfähiger verhandlungsunfähiger Staatenloser diese „gesetzliche“ Forderung erfüllen? Wie können arbeitsunfähige behinderte geistig behinderte psychisch kranke Migrantinnen und Migranten diese „gesetzliche“ Forderung erfüllen? Sie sind alle arbeitsunfähig krank schwach geschäftsunfähig handlungsunfähig unzurechnungsfähig… Sie können nicht diese staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden „gesetzlichen“ Forderungen aus §8 Abs. 1 Nr. 4 StAG und aus §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG erfüllen! Diese staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden „gesetzlichen“ Forderungen aus §8 Abs. 1 Nr. 4 StAG und aus §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG verachten die Rechte der arbeitsunfähigen behinderten geistig behinderten psychisch kranken Migrantinnen und Migranten!

 

In ihrer „göttlichen christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen gerechten großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik" Deutschland leben 270500 amtlich anerkannte Schwerbehinderte arbeitsunfähige Migrantinnen und Migranten und sie wollen alle das deutsche Wahlrecht den deutschen Pass!

 

Bevor ihre „christliche“ Bundesrepublik Deutschland, ihr „christlicher“ deutscher „Rechtsstaat“, ihr "christliches“ deutsches Volk von alten behinderten schwachen kranken Migrantinnen und Migranten und Heimatlosen und Staatenlosen einen Arbeitsplatz für die Einbürgerung bei dieser Massenarbeitslosigkeit fordert, müssen erst diese „Christen“ dieser „christliche“ deutsche „Rechtsstaat“ diesen alten arbeitsunfähigen behinderten schwachen kranken Migrantinnen und Migranten und Heimatlosen und Staatenlosen einen Arbeitsplatz gewährleisten garantieren schaffen anbieten!

 

Diese Merkelsregime verachtet geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber! Der Staat führt absichtlich keinerlei Statistik über die Einbürgerung von behinderten geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern durch, damit diese Rechtsproblematik immer gedeckt unbekannt ungewiss halten, damit nicht die Einbürgerungsbehörden amtlich verpflichten, die statistische Einbürgerungsquote von behinderten geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern zu erfüllen.

 

Jeder Arbeitgeber ist nach Arbeitsrecht verpflichtet in seinem Betriebe 10% Behinderten einzustellen. Gleiche gesetzliche Forderung muss die Bundesrepublik Deutschland in der Einbürgerung von behinderten geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern einführen!

 

Diese rassistischen staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden §8 Abs. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 des rassistischen deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes sind das Fundament des deutschen Staates, sind eine Säule, auf der ihr moderner „deutscher Rechtsstaat“ steht! Diese Einbürgerungsproblematik übt einen großen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Demokratie in Deutschland, in Europa und hat sehr große politische Bedeutung für die ganze Europäische Union.

 

12. Wahlrecht

Nach widerlichem ausländerverachtendem staatenlosenverachtendem behindertenverachtendem deutschem Recht gilt „das Wahlrecht ist kein Menschenrecht!“ Das ist Faschismus! Das ist faschistische NAZI-Doktrin über die Herrenrasse Herrenmenschenphilosophie! Deutschland ist über alles! Der Deutsche ist Gott! Der Gott ist Deutsche! In allen EU-Staaten und nach Menschenrechtskonvention gilt das Wahlrecht als Menschenrecht, aber in Deutschland bedeutet es gar nichts! Das ist Menschenverachtend! Deutschland verachtet die Menschheit! Würden Sie bitte Deutschland verpflichten das Wahlrecht als Menschenrecht zu anerkennen!

 

13. Betreuung

Die Einrichtung einer Betreuung oder einer bestellten besonderen Vertretung für meine Person nur für die Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht Köln hat das Vormundschaftsgericht Köln am 10. November 2006 durch seinen rechtskräftigen Beschluss 52 XVII W 272 abgelehnt mit der Begründung, eine Betreuung oder auch eine bestellte besondere Vertretung nur zum Zweck einer Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht Köln einzurichten, sei Rechtsmissbrauch, sei unverhältnismäßig insbesondere im Bezug auf neues Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Solche „Vertretung-Betreuung-Klageerhebung“ entspreche nicht dem Zweck und Ziel des Betreuungsrechts. Regelungsbedarf beim Migranten Paul Wolf sei nur im Bereich der Einbürgerungsangelegenheiten gegeben (…partiell geschäfts- und prozessunfähig, soweit es sich um Streitigkeiten in dem hier berührten Lebensbereich seiner Einbürgerung handelt). Der Betroffene sei in der Lage, sich um seine Angelegenheiten selbst zu kümmern, die wahnhaften Vorstellungen beeinflussten sein Handeln nur im Bereich der gerichtlichen und behördlichen Auseinandersetzungen, bei ihm seien keine unmittelbaren Gefährdungsaspekten zu erkennen, bzgl. der Gesundheitsfürsorge sei die Bestellung eines Betreuers nicht erforderlich, der Betroffene könne seine Angelegenheiten im wesentlichen selbst regeln, sonstige Angelegenheiten außerhalb Einbürgerungsverfahren und Gesundheitssorge seien nicht regelungsbedürftig.

 

Gemäß §1896 Abs.1a BGB gegen den freien Willen des Betroffenen darf ein Betreuer nicht bestellt werden! Und ich brauche für meine Person gar keine Betreuung!

 

Der Sachverständige Arzt für Psychiatrie/Psychotherapie Hans-Martin Schuchardt hat in seinem psychiatrischen Gutachten vom 25. Mai 2006 über meine Person ärztlich festgestellt, beim Paul Wolf liegen trotzdem die Voraussetzungen zur Anordnung einer Betreuung m.E. nicht vor!

 

Das nächste aus dem Jahr 2009 Unterbringungsverfahren des Amtsgerichts Köln hat durch seinen rechtskräftigen Beschluss 175 a XIV 61.539/L vom 29. Januar 2009 die Betreuung für meine Person aus gleichen Gründen wieder abgelehnt!

 

Meine zurzeit behandelten Psychiatrieärzte sehen an der Einrichtung einer Betreuung für meine Person auch kein Bedarf.

 

Selbst das Verwaltungsgericht Köln entscheidet in vier weiteren jüngsten Verfahrens 20 L 1367/09 vom 23. November 2009 und 20 L 1396/09 vom 23. November 2009 und 20 K7637/09 vom 26.04.2010 und 20 K7638/09 vom 26.04.2010, meine Person sei prozessfähig und benötige keine Betreuung und keinen Anwalt, sei durchaus imstande beide verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gegen die Polizei zu verstehen und sie selbst zu führen und will mit meiner Person sogar zwei mündliche Verhandlungen ohne Anwalt durchführen! Über welche Betreuung kann das Verwaltungsgericht Köln überhaupt behaupten, wenn es selbst genau nicht entschieden hat, ob ich eine Betreuung doch brauche oder doch nicht? Für die Einbürgerung sei meine Person prozessunfähig psychisch krank, benötige eine Betreuung eine „bestellte besondere Vertretung“ aber in der Klage gegen die rechtsmissbräuchlichen Handlungen der Polizei sei meine Person plötzlich gesund und brauche keinen Anwalt und keine „bestellte besondere Vertretung“?

 

Bei solchen wahnsinnigen rechtsmissbräuchlichen gerichtlichen Widersprüchen gibt es sicher keine Betreuung! Die Bundesrepublik Deutschland das Verwaltungsgericht Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln fordern, zwingen mich, nötigen mich, belästigen mich für meine Person eine Betreuung einzurichten. Aber das Vormundschaftsgericht Köln verjagt verbannt mich ständig mit der Begründung, sie seien nicht so gefährlich psychisch krank hilfebedürftig, so dass sie eine Betreuung bräuchten. Sie brauchen keine Betreuung. Gehen sie!

 

Was ist das eine „bestellte besondere Vertretung“? Wo soll ich mir diese „bestellte besondere Vertretung“ bekommen? Bei wem? Von wem? Wenn der Staat das Verwaltungsgericht von mir eine „bestellte besondere Vertretung“ abverlangt, dann muss mir der Staat das Gericht vorher erklären, an wen ich mich dafür in der Stadt Köln oder in ganzem Land NRW wenden soll? Was soll ich dafür tun, damit der Staat meiner staatenlosen Person eine „bestellte besondere Vertretung“ einrichtet? Solche absurde Forderung ist keine Rechtsstaatlichkeit!

 

Im Betreuungsrecht im Verwaltungsrecht im Verwaltungsprozessrecht gibt es nicht solche gesetzliche Bedeutung „bestellte besondere Vertretung“!

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Köln-Mülheim, Regentenstraße 48, 51063 Köln, Tel.: 0221/965590 muss dann gemäß §8 PsychKG NRW als Nachsorgeamt solche „bestellte besondere Vertretung“ für mich übernehmen und meine psychisch kranken Rechte vor dem Verwaltungsgericht Köln vertreten! Aber sie wollen das nicht machen! Sie haben mir ganz schnell das Hausverbot erteilt, damit ich sie nicht mit solchen idiotischen Bitten belästige! Einen staatenlosen geistig Behinderten psychisch Kranken vor dem Verwaltungsgericht Köln zu vertreten, damit er unsere hochwertige deutsche Staatsangehörigkeit bekäme, sei für SPZ-Köln-Mülheim pure Idiotie!

 

Behindertenbeauftragte in der Stadt Köln Marita Reinecke, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, Tel.: 0221/221-29098 hat meine Bitte und mein Antrag auf die Übernahme für mich „bestellter besonderer Vertretung“ vor dem Verwaltungsgericht Köln, um meine Einbürgerungsklage durchzusetzen, sofort ohne Überlegen abgelehnt, wir seien dafür nicht zuständig, wir haben dafür keine Befugnisse, wir haben dafür keine extra ausgebildeten Rechtsanwälte, wir unterstützen Behinderte nur in der alltäglichen technischen barrierefreien Behindertenpolitik wie Behindertentoilette Aufzüge Zugänge akustische Ansagen usw. In der Frage der Einbürgerung von staatenlosen geistig Behinderten psychisch Kranken Einbürgerungsbewerbern haben wir keinerlei Ahnung, sie seien bei uns in der falschen Adresse.

 

Die Einbürgerungsbehörde Köln hat im Januar 2006 eine Betreuung für meine Person angeregt, die wurde im November 2006 vom Vormundschaftsgericht Köln abgelehnt! Das war’s! Dieser Kapitel ist abgeschlossen! Diese Geschichte ist vorbei! Aber die Einbürgerungsbehörde Köln und das Verwaltungsgericht Köln betreiben diese „Betreuungsgeschichte“ aus dem Jahr 2006 rechtsmissbräuchlich weiter und weiter bis heute Jahr 2010, pfeifen auf die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts Köln! Das Verwaltungsgericht Köln bestätigt jedes Mal diese verbrecherische Handlung der Einbürgerungsbehörde Köln und verlangt auch eine Betreuung eine „bestellte besondere Vertretung“ für meine Person ab, als ob es schon eine neue gesetzliche Voraussetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband wäre.

 

Muss ich mich vor den Vormundschaftsrichtern vor dem Psychiater-Sachverständigen bewusst so blöd idiotisch benehmen, vor ihnen einen totalen psychisch kranken Theater vorspielen, sie antäuschen verarschen, damit das getäuschte verarschte Vormundschaftsgericht mir eine Betreuung oder eine „bestellte besondere Vertretung“ sofort einrichtet?

 

Ein Betreuer oder ein Prozessvertreter bräuchte man nur dann, wenn der Betroffene wegen seiner schweren geistigen Behinderung wegen schweren psychischen Erkrankung Hilfebedürftig hilflos wäre. Es bestünde für diese Person eine große gesundheitliche oder Vermögensgefahr, im Alltag ohne einen Betreuer selbst zu Recht zu kommen. Wenn meine Person wegen meiner psychischen Krankheit seelischen Störung gar nicht in der Lage wäre, dieses ganze Einbürgerungsverfahren zu verstehen mit zu verfolgen, worum es hier geht. Wenn der Antragsteller oder der Kläger nicht selbst seine Willenserklärung nach §105 und §133 BGB abgeben und bilden kann, keiner versteht ihn, was er wolle. Dann dürften die Behörden und die Gerichte begründen, Paul Wolf sei voll unzurechnungsfähig prozessunfähig, wir verstehen ihn gar nicht, was er überhaupt wolle, deshalb er bräuchte eine Betreuung eine Prozessvertretung, damit wir seinen Willen sein Begehren, was er von uns wolle, verstünden. Aber jeder versteht mich sofort und ganz deutlich! Ich habe meine Willenserklärung ganz deutlich gebildet und abgegeben und ich wiederhole sie seit 9-Jahren unverändert wieder und wieder. Mein Willen Deutscher zu werden, bleibt seit 9-Jahren ungebrochen und voll verständlich! Meine Person braucht damit keine Betreuung!

 

Die Bundesrepublik Deutschland missbraucht somit das Betreuungsrecht den §1896 Abs.1a BGB und Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und zwingt mich, nötigt mich, belästigt mich, treibt mich zur Täuschung zur Verarschung des Vormundschaftsgerichts, zur rechtswidrigen Handlung zum Rechtsbruch, damit mir vor dem Verwaltungsgericht Köln nur für die Klageerhebung eine gerichtliche Betreuung oder eine „bestellte besondere Vertretung“ über meiner Person einrichten lassen und von ihm die Untätigkeitsklage einlegen lassen.

 

Und für solche „Vertretung-Betreuung-Klageerhebung“ für Paul Wolf bräuchte man dann nicht ein allgemeiner Zivilbetreuer für meine alltäglichen Angelegenheiten sondern nur ein zu teurer zugelassener vor dem Oberverwaltungsgericht NRW und vor dem Bundesverwaltungsgericht Sonderbetreuer-Fachrechtsanwalt im Ausländerrecht im Staatsangehörigkeitsrecht und gleichzeitig im Betreuungsrecht, der für mich nur für die Durchführung dieses verwaltungsgerichtlichen Einbürgerungsrechtsstreites bis zum Bundesverwaltungsgericht durchkämpfen muss.

 

Es wäre keine Betreuung im Sinne des Betreuungsrechts, sondern eine rechtsmissbräuchliche Bestellung eines Fachrechtsanwaltes auf Kosten des Staates! Betreuungsrecht existiert nicht für solche Fälle!

 

Das Betreuungsrecht dient dazu, den betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge zu gewähren, ihnen zugleich aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung zu erhalten. Das persönliche Wohlergehen des hilfsbedürftigen Menschen steht im Vordergrund.

 

Ein Sonderbetreuer-Fachrechtsanwalt kostet für den Steuerzahler drei Mal teurer als ein gewöhnlicher Nichtjurist-Betreuer. Nur für eine kleine verwaltungsgerichtliche Angelegenheit in einem Einbürgerungsrechtsstreit einen teuren Sonderbetreuer-Fachrechtsanwalt auf Kosten des Steuerzahlers zu bestellen, ist pure Steuergeldverschwendung, ist ein Rechtsmissbrauch!

 

Dieses Einbürgerungsverfahren ist kein Hochkomplizierter kolossal schwieriger juristischer Fall, damit ich ihn nicht verstünde, damit ich nicht meine Rechte selbst vertreten kann. Der Staatenlose Paul Wolf will die deutsche Staatsangehörigkeit! Und das war`s! Was gibt es hier nicht zu verständliches, so dass ich das nicht selbst aussagen und nicht selbst beantragen darf, so dass es nur ein Sonderbetreuer-Fachrechtsanwalt für mich aussagen müsste?

 

Außerdem ich bin selbst ein anerkannter nach deutschem Recht ausländischer Rechtsanwalt (GUS) für Völkerrecht Versicherungsrecht Rentenrecht. Ich darf in der Bundesrepublik Deutschland als ein anerkannter Rechtsanwalt im Völkerrecht Versicherungsrecht Rentenrecht amtlich tätig zu werden! Staatsangehörigkeitsrecht ist ein Teil des Ausländerrechts und gehört teilweise zum Völkerrecht! Somit ich bin durchaus berechtigt in meiner Einbürgerungsklage in Erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln mich selbst zu vertreten!

 

Und wenn mein schon vom Sonderbetreuer-Fachrechtsanwalt gestellter 25-Einbürgerungsantrag auch abgelehnt wird, stelle ich durch ihn meinen 26-Einbürgerungsantrag, den dieser Sonderbetreuer-Fachrechtsanwalt bis zum Bundesverwaltungsgericht führen werden wird. Ich habe immer das Recht, meine Einbürgerungsanträge so lange und so viel stellen, bis ich eingebürgert werde! Und für meinen Sonderbetreuer-Fachrechtsanwalt ist noch egaler, weil er dafür vom Staat gutes sicheres Geld kassiert.

 

Die Bundesrepublik Deutschland stellt mir zur Verfügung für diese ganze Idiotie das staatliche Geld! Noch preisgünstigerer und einfacher wäre aber mir die deutsche Staatsangehörigkeit zu verliehen!

 

Und wenn mein dieser Sonderbetreuer-Fachrechtsanwalt für mich gar keinen Einbürgerungsantrag stellt, wird für mich keine verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten oder äußerst vernachlässig wie diese beiden vom Staat bestellten „Rechtsanwälte“ Hariet Krüger und Peter Issel führen, was dann denn in solchem Fall?

 

Und wenn mir eine Betreuung doch eingerichtet wird, bleibt mein Einbürgerungsverfahren nach §12a Abs. 3 StAG auf Grund der tausend „Strafermittlungen“ trotzdem als ausgesetzt. Mein Sonderbetreuer-Fachrechtsanwalt wird auf diese Aussetzung meines Einbürgerungsantrages nach §12a Abs. 3 StAG und auf die laufenden tausend „Strafermittlungen“ gar nicht beeinflussen können! Die Einbürgerungsbehörde Köln die Ermittlungsbehörden die Staatsanwaltschaft werden auf meinen Sonderbetreuer-Fachrechtsanwalt genauso demonstrativ drauf pfeifen, wie auf mich 9-jahre lang und werden gegen mich weitere neue Strafermittlungen eröffnen. Und ich gehe zu keiner dieser strafrechtlichen Vernehmung, weil ich gegen diese ganze polizeiliche Idiotie mein staatenloses Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO beharrlich gebraucht machen werde. Dann bleibt dieses staatenlose „Einbürgerungsverfahren“ auch mit meinem Sonderbetreuer-Fachrechtsanwalt in der ewigen staatenlosen Sackgasse weiter. Das Steuergeld wird einfach jahrelang ins Loch ausgegeben!

 

Geben sie mir erst die deutsche Staatsangehörigkeit, danach gehe ich selbst zum Vormundschaftsgericht Köln und ich „beantrage“ für mich selbst eine lebenslängliche Betreuung, ist kein Problem. Ich werde es sowieso machen müssen, damit mir eine häusliche Pflege und eine Erwerbsminderungsrente lebenslänglich bekommen.

 

Darüber hinaus ich führe dieses ganze Verfahren seit 9-jahren selbst unterbrochen, habe ich ihrem deutschen „Rechtsstaat“ schon über 160000 EURO (hundertsechszigtausend) nur rechtlichen finanziellen Schaden zugefügt und kein Gericht keine Verwaltung hat nicht bis heute geschafft, meine diese gesetzentsprechenden geisteskranken staatenlosen Einbürgerungsrechtshandlungen endlich zu stoppen, mein geisteskrankes staatenloses Maul endlich tot zu machen, mich Geisteskranken endlich in dem Knast weg zu sperren, weil meine diese gesetzentsprechenden staatenlosen geisteskranken Einbürgerungsrechtshandlungen so kreativ wirksam und effektiv sind, so dass jede Offensive ihres rassistischen Rechtsstaates gegen mich Geisteskranken immer ins Leere geht. Das ist noch ein sicherer Beweis, dass ich für mich auf keinen Fall eine Betreuung bräuchte!

 

14. Meine schwerstgeistige Behinderung

Nach mehreren rechtskräftigen medizinischen amtlichen gerichtlichen parlamentarischen Gutachten Urteilen Beschlüssen Bescheiden Feststellungen Entscheidungen Erklärungen (siehe unten) wurde meine idiotische Person mehr Mals als total total geisteskrank amtlich-gerichtlich endgültig erklärt! Mir haben darüber einen Schwerstgeistigbehindertenausweis 44S0371177, Grad der geistigen Behinderung 100 (hundert) Merkzeichen G, B, H, RF „Seelische Störung Hilflos“ gültig unbefristet ausgestellt. All meine geisteskranken Beschwerden Petitionen Anträge Anzeigen Klagen Berufungen werden aus diesem Grund sofort ohne Überprüfung abgelehnt abgewiesen verworfen eingestellt nicht zur Entscheidung angenommen.

Nach:

-          amtliches medizinisches kollegiales psychiatrisches Gutachten der Rheinischen Kliniken Köln Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Fachbereich Allgemeine Psychiatrie II Abteilung II/Station 15 vom 17. Februar 2009, LVR-Klinik Köln Postfach 910552, 51075 Köln, Tel.: 0221/8993-338

-          aktuelle fortdauernde ambulante psychiatrische Behandlung bei der LVR-Klinik Köln Allgemeinpsychiatrische Ambulanz und Tagesklinik Köln-Mülheim Adamsstr. 12, 51063 Köln, Tel.: 0221/60608500

-          amtliche medizinische Dauerdiagnose Paranoide Psychose F20.0 Dauerbehandlung seit Jahr 2006 und aktuelle ärztliche Behandlung bei der behandelnden Ärztin der Psychiatrie beim Sozialpsychiatrischen Dienst Köln-Mülheim, Regentenstr. 48, 51063 Köln, Tel.: 0221/96559-0 beim Gesundheitsamt Köln

-          amtliches medizinisches Gutachten vom 23.10.2009 von Dr. med. Dr. rer. Nat. Ursula Scheidt-Oppermann, Fachärztin für Psychiatrie Diplom-Psychologin, Forensische Psychiatrie (DGPPN), Tel: 0211-1691060, Hohenzollernstraße 5, 40211 Düsseldorf (sie hat über mich am 23.10.2009 ein forensisches psychiatrisches Gutachten erstellt. Aber sie gibt nicht es mir, weil sie für meine Psyche und Gesundheit Angst hat, wann ich es durchlese. Sie hat allen verboten, mir es vorzuzeigen. Fordern sie bitte es von ihr oder von der Staatsanwaltschaft Köln selbst an)

-          rechtskräftiges psychiatrisches Gutachten des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie Hans-Martin Schuchardt vom 25. Mai 2006 im Betreuungsverfahren 52 XVII W 272 Amtsgericht Köln

-          rechtskräftiger Bescheid 44S0371177-1-01 vom 12.04.2010 des Amts über Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht Stadt Köln Bürgeramt Mülheim Boltensternstraße 10, 50735 Köln, Tel.: 0221-93334370, Grad der geistigen Behinderung 100 (hundert) Merkzeichen G, B, H, RF „Seelische Störung Hilflos“ gültig unbefristet

-          rechtskräftiger Antrag des Leiters der Einbürgerungsbehörde Köln Uwe Neßhöver vom 13.02.2006 vor dem Vormundschaftsgericht Köln auf die Eröffnung für meine schwerstgeistig behinderte psychisch kranke Person eines Betreuungsverfahrens, unterzeichnet von der Leiterin des Ordnungsamts Köln Dagmar Dahmen

-          rechtskräftiger Zwangseinweisungsantrag der Berufsfeuerwehr Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz - Sonderordnungsbehörde - Scheibenstr. 13 50737 Köln vom 28. Januar 2009 auf die zwangsweise Einweisung meiner Person in die geschlossene Psychiatrie

-          rechtskräftiger Bescheid der Bezirksregierung Köln 24.03.01-4-Wolf vom 01.04.2010 als eine medizinische Krankenhausaufsicht, dass die zwangsweise Unterbringung meiner Person am 28.01.2009 in die geschlossene Psychiatrie und die dortige psychiatrische Behandlung rechtsmäßig und korrekt war. Fehlverhalten seitens der Klinik wurde nicht festgestellt

-          rechtskräftige Verfügung der Staatsanwaltschaft Köln 74 Js 413/09 vom 18.12.2009 und des Amtsgerichts Köln 537 Ds 315/09

-          rechtskräftige Verfügung der Staatsanwaltschaft Köln 121 Js 750/08 vom 15.12.2009

-          rechtskräftige Verfügung der Staatsanwaltschaft Köln 83 Js 663/08 vom 14.12.2009

-          unanfechtbare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 715/10 vom 12. Mai 2010

-          unanfechtbare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 2908/09 vom 14. Januar 2010

-          unanfechtbare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 1225/09 vom 14. Oktober 2009

-          unanfechtbare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 1263/06 vom 18. März 2009

-          rechtskräftiger Beschluss des Amtsgerichts Köln (Unterbringungsverfahren) 175 a XIV 61.539/L vom 29. Januar 2009

-          rechtskräftiger Beschluss des Landgerichts Köln 1 T 48/09 vom 16. Februar 2009

-          rechtskräftiger Beschluss des Oberlandesgerichts Köln 16 Wx 33/09 vom 20. Juli 2009

-          rechtskräftiges Betreuungsverfahren des Amtsgerichts Köln (Vormundschaftsgericht Köln) 52 XVII W 272 vom 10. November 2006

-          rechtskräftiger Beschluss des Landgerichts Köln 1 T 129/06 / 52 XVII W 272 vom 07. April 2006

-          rechtskräftiger Beschluss des Oberlandesgerichts Köln 16 Wx 90/06 / 1 T 129/06 LG Köln / 52 XVII W 272 AG Köln vom 05. Mai 2006

-          rechtskräftiger Beschluss des Landgerichts Köln 5 O 4/10 vom 23. Februar 2010

-          rechtskräftiger Beschluss des Oberlandesgerichts Köln 7 W 11/10 vom 03. Mai 2010

-          rechtskräftiger Beschluss des Oberlandesgerichts Köln III – Ws 25/10 – 21 – 52 Zs 33/10 vom 12. März 2010

-          rechtskräftiger Beschluss des Amtsgerichts Köln 537 Cs 75/06 vom 13.11.2006

-          rechtskräftiger Beschluss des Amtsgerichts Köln 537 Cs 116/06 vom 18.11.2006

-          rechtskräftiger Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten Berlin, (275 Cs) 79 Js 31/06 (205/06) vom 30.08.2006

-          Noch nicht rechtskräftiger Gerichtbescheid des Verwaltungsgerichts Köln 20 K 7638/09 vom 17. März 2010

-          Noch nicht rechtskräftiger Gerichtbescheid des Verwaltungsgerichts Köln 20 K 7637/09 vom 17. März 2010

-          rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln 25 K 2730/09 vom 10. Februar 2010

-          rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln 25 K 3463/09 vom 10. Februar 2010

-          rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 3069/09 vom 12. August 2009

-          rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 3539/09 vom 12. August 2009

-          rechtskräftiger Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006

-          rechtskräftiger Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen 19 E 38/06 / 10 K 2033/05 vom 28. August 2006

-          rechtskräftiger Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 15. Dezember 2006

-          rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 28. März 2007

-          rechtskräftiger Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen 19 A 1276/07 vom 22. April 2009

-          rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln 25 L 1257/07 vom 14. September 2007

-          Endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln 10 AR 58/09 vom 01.10.2009

-          Endgültige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen 19 AR 2/09 vom 26.10.2009

-          Endgültige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 5 ER12 45.09 vom 17.11.2009

-          Endgültige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 5 ER12 2.10 vom 19.01.2010

-          Endgültige Entscheidung des Ministerpräsidenten für das Land NRW Rüttgers BC-2009-2008365 vom 17.11.2009

-          Endgültige Entscheidung des Petitionsausschusses des Landtags NRW I.3/14-P-2009-19630-01 vom 10.11.2009

-          Endgültige Entscheidung des Petitionsausschusses des Landtags NRW I.3/14-P-2009-21748-00 vom 22.03.2010

-          Endgültige Entscheidung des Petitionsausschusses des Landtags NRW I.3/14-P-2009-21898-00 vom 23.03.2010

-          mehrere weitere amtlichen Erklärungen Feststellungen der Einbürgerungsbehörde Köln, des Ordnungsamts Köln und der Bezirksregierung Köln

sei meine staatenlose mongolische Person Chronisch schwerstpsychisch kranker paranoidalschizoider (ICD10: F20.08), Chronische schwere Paranoide Psychose, Chronische schwere Paranoide-schizoide Persönlichkeits- und Verhaltensstörung, Chronische schwere Schizoid-paranoide Persönlichkeitsstörung organischen Ursprungs, Down-Syndrom Mongolismus, Epileptiker, Spastiker, Schwerste Intelligenzminderung, Schwerste Grenzdebilität, Pflegefall, werde von Pflegekräften häuslich gepflegt, Erwerbsminderungsrentner, Invalide, Krüppel, Unzurechnungsfähig, Geschäftsunfähig, Prozessunfähig, Verhandlungsunfähig, Schuldunfähig, Geistig zurück geblieben, Geistig auf deutschem Wahlrecht stehen geblieben, Geistig auf deutsche Staatsangehörigkeit beschränkt, Geistig auf deutschen Pass begrenzt, Entfaltung einer psychopathischen Persönlichkeit durch versagte Einbürgerung, Auf Psychopathie hindeutenden Anomalien im Gehirn, Akute psychotische Störungen, Schwere Schizotype Störung, Schwere Schizoaffektive Störungen, Schwere Induzierte wahnhafte Störung, Schwere Anhaltende wahnhafte Störungen, Schwere Anhaltende affektive Störungen, Schwere Bipolare affektive Störung, Schwere Rezidivierende depressive Störung, Schwere Phobische Störungen, Schwere Dissoziative Störungen, Schwere Somatoforme Störungen, Schwere Dissoziative Identitätsstörung, Schwere tiefgreifende Entwicklungsstörung, Schwere Konversionsstörungen, Schwere Zwangsstörung, Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen, Schwere Anoxische Hirnschädigung, Schwere Manische Episode, Organisches Psychosyndrom, Borderline-Syndrom, Burnout-Syndrom, Tics und Tourette-Syndrom, Organisches Psychosyndrom, Frontalhirnsyndrom, Infantile hemiplegische Zerebralparese, Spastische tetraplegische Zerebralpares, Psychogene Flatulenz, Psychogene Hyperventilation, Sadismus und Masochismus, Frotteurismus, Voyeurismus, Satyriasis bzw. Nymphomanie, Frühkindlicher Autismus, Hirnödem, Katatonie, Schwere Kognitive Behinderung, Selbstgestaltete Wahnvorstellung, Unheilbar Schwerstgeistigbehinderter mit Dünnschiss im Schädel, Klapsmühleneinwohner, Ekelerregender Parasit der deutschen Gesellschaft, Asozialer Abschaum der deutschen Gesellschaft, Präpsychopathischer Volksschädling, Brillanter Sozialschmarotzer, Behördenalbtraum, Notorischer Querulant, Wahlrechterpresser, Einbürgerungsräuber, Staatenlosen seuche, Maßloser Vollidiot, Vollgeisteskrank, Hirnloser Mongopisse, Absoluter Widerling, Vergammelte Irre, Verkommener Pack, Abartig, Blamieren, Schwerstgeistig verwirrt, Würdelos, Über 105000-Euro Schuldner (hundertfünftausend), Gesindel, Anmaßende Drecksmongo, Massenbehördensadist, Alle Schrauben locker, Massiver Minderwertigkeitskomplex, Narrenfreiheitsgenießer, Massenserienräuber, Empathielos, Grausam, Bloßstellen, Nackter Klugscheißer, Arschgeweih, Unvernünftig, Juckreiz, Verkniffen, Lass den Unsinn, Intelligenzquotient IQ = 14, Hundefresser, Abneigung zielstrebig, Tuberkulose des deutschen Volkes, Voll beschießene Hose, Not macht erfinderisch, Massengenozider, Verdrehter Robin Hood, Perverses Individuum, Spätrömischer Dekadent, Kompletter Narr, Musterhäftling, Fehlgeburt, Arschinhaltaussauger, Lippenbekenntnis, Schwammkopf, Einbürgerungsraubzug, Das absonderliche Verhalten, Versager, Egozentrische Befriedigung, Schummler, Kleine beschießene Bazille, Psychoanalytiker, Rücksichtlos, Ehrenmitglieder des Hochbegabtenpsychopathenvereins, Realitätverlust, Leichenfledderer, Ausgestoßener, Verklausulierung, Sittenlose Kuriosität, Paukenschlag, Abgetriebene Scheiße, Brutale Heuschrecke, Skrupulös, Wochenlang beim Anblick der Leichen selbst befriedigte, Furzender Guru, Schwerstbeschädigter, Nichtvogelfrei, Wüten, Erzreaktionär, Rattenarsch, Diagnostizierte ab normale Tendenzen bei dem Kleinkind, Infamer Typ, Zerstückelter Arsch, Laxe Beschimpfung für die Öffentlichkeit, Hochgiftige Schlange, Hyäne, Höchst aufwühlende Geschichte eines Idioten, Schwindsucht, Grimmig, Intellektueller Stachel, Zerebrale Hämatome, Komplott, Offen feindselig, Gebohrte Löcher in seinem Kopf, An der Pranger gestellt, Dubios, Beamtenquälter, Naiv, Finsternis, Querdenker, Auf bizarre Art gestört, Hasserfüllt, Supergau, Totalitär, Missbrauchsopfer, Asiatisches wildes Tier, Gräueltäter, Kaum Raffinesse, Verwandelter williger Sexsklave, Verbohrt, Ehrloser Mätzchen, Keinerlei Einsicht in sein Fehlverhalten, Läuse, Quiz, Opportunist, Beunruhigende Symptome, Feindseligkeit, Erbrechenproduzent, Bemitleidenswert, Blanker Hohn, Nicht ganz dicht, Dilettant, Psychopathen sind aus psychiatrischer Sicht geistig gesund, Erzfaul, Unberechenbar, Psychoimpulsgeleitet, Der große Masturbator, Von seiner Meinung nicht abzubringen, Kein lebendes Geschöpf, sondern ein Gegenstand, Verhunzen, Mongolismus erkranktes Tierchen, Verderblich, Tumulte, Diffamant, Schwergestört, Widerwertig, Ausgegrenzter, Gar keine Reue, Dorftrottel, Einbürgerungstriebbefriedigung, Leichtfertigkeit, Stur, Obszön, Von der Norm abweichendes Gehirn, Zerstörte Wahrnehmungsvermögen, Unzivilisiert, Hirntoter, Niederdrückend, Achse des Bösen, Bestialität, Verspottung, Leichenschmaus, Negativgefühlsbezeugend, Erzdumm, Schädeltrauma, Unverantwortlicher Lügenmaul, Mogeln, Auberginenficker, Starrsinnig, Rau, Nichttherapiebar, Gammelfleisch, Feige, Traurig, Große Klappe Nichts dahinten, Fliegenkiller, Phallus, Ohne soziale Intelligenz, Verkokt, Unhöflich, Zumutung, Geistiger Brandstifter, Raffinierter Schwätzer, Wutentbrannt, Frappierend, Unvermittelbare Reue und Anteilnahme, Bewirkend, Einbürgerungstriebtäter, Schmächtig, Störfaktor, Pamphletist, Unverbesserlicher Depp, Denunziant, Usurpator, Das geringste Anzeichen schlechten Gewissens, Unsterbliche, Verhöhnung, Geizhals, Oberflächlich, Wurzel allen Übels, Stigmatisiert, Dickdarmentleerung, Ausgetrocknete Mumie, Gaffer, Hohler Geisteszustand, Widerwillig, Eiskalter Wandale, Penetrativer Sex mit Ameisen, Schwer gestörter Menschenschlag, Erzfeind, Emotionaler SS-Mann, Du kotzt mich an, Erbsengehirn, Anrüchig, Obskur, Stressiger Pups, Grässliche Begegnung, Magnet für Idioten, Pausenclown, Unverschämtheit, Unruhestifter, Nervensäge, Schaumschläger, Wagemutig, Donnerwetter, Bizarrer Intrigant, Insektenwürde, Hochsicherheitsknast, Tyrann der Gerechtigkeit, Schlupfloch, Der gefährlichste Mann in ganzem Europa, Ohne soziale Kontakte, Tölpel, Verheult, Arschgesicht, Zusätzliche Last, Grauzone, Störend, Obligatorischen Psychopathietest nicht bestanden, Mundgeruch, Blamabel, Ga-ga, Sauer, Skurril, Stupid, Betäuben, Mit Bildern von Bundeskanzlerin Angela Merkel liiert, Unbesonnen, Widerhaken, Dogma, Mazefacke, Starke Wichsentendenz, In Enge getriebener, Wehleidig, Hirni, Ihr kauft mir den Schneid nicht ab, Harnröhre, Vergammeltes Stück Fleisch, Kollaborateur, Verherrlichen, Freak, Denkunwürdig, Bissig, Eklat, Intelligenzbestie, Knautschzone, Benebeln, Geizkragen, Antimuslim, Beschämend, Rattenfänger, Entgegenstemmen, Unerhört, Schadenfreudig, Verbittert, Untermensch, Pfusch, Leichnam, Einbürgerungsholocaust, Einbuergerungsholocaust, Dreckige Linke, Rühmen, Schamlos, Karren, Perfide, Bösartig, Unverhüllt, Raubkatze, Krimineller, Mundspülung, Lieblos, Hämisch, Untertänig, Lasterhaft, Affenglied, Einzelgänger, Der ist auf den Kopf gefallen, Streber, Zörnisch, Verhehlen, Unübersichtliche Absurdität, Dummes Gerede, Ich habe noch keine Frau gefickt, Ohne Taktgefühl, Gruselich, Hurenscheiße, Arschkriecher, Peiniger, Dieser hochwertigen deutschen Gesellschaft nicht wert, Schowinist, Irrsinnig, Hysterisch, Verunreinigt, Verheerend, Floh, Übelriechend, Oberflächlich, Aufmüpfig, Verblüffender Charme eines Mutanten, Qualgeist, Ganove, Ignorant, Begrenzte Intelligenz, Hammel, Sapperlot, Kamelentreiber, Abstruse Geschichten, Penis, Grob, Dirne, Garstig, Skandalös, Verheddern, Dummes Ding, Geistig rege, Weggeekelt, Unzucht, Böses tun dabei nichts fühlen, Mundstuhl, Masturbationsmeister, Dümmlich, Nuttenkot, Verworrener Satan, Verhau, Furunkel am Arsch der deutschen Gesellschaft, Deutsche Scheiße riecht angenehmer als ich, Psychoterrorist, Flegel, Zuwider, Ungern, Prompte Ernüchterung, Unüberlegt, Ziellos, Torheit, Samenerguss, Einbürgerungsräuber, Fäulnis, Zoten, Verhasst, Egomanen, Blödian, Selbstbefridiger, Unheimlich, Unverfroren, Vermodern, Widersinnig, Unverhofft, Dickschädel, Grille, Miestäter, Natter, 1. Arschgeige, Gestank, Bagage, Nur eigenen Vorteil im Blick hat, Lästige Plage, Diktator, Frauenhasser, Zugrunde gehen, Viper, Eigene Hand als Sexualorgan, Grobian, Sündenbock, Rachsüchtig, Urinprobe, Visage, Das Blaue vom Himmel herunterlogen, Widerfahrer, Ungenießbar, Innig, Unerträglich, Unheil, Herziehen, Abstruser Hohlkopf, Schweinigel, Arschlecker, Resignation, Selbstbeflecker, Übeltäter, Radau, Alarmiert über die Skrupellosigkeit, Durch die Maschen gehender, Nicht folgsam, Ätzend, Seelenverkäufer, Kläffen, Geistesabwesend, Widerborstig, Holzklotz, Lakai, Hoffnungslos, Gallig, Vergasungswagen, Flehentlicher Appell, Bettler, Unverdaulicher Ferkel, Krebsgeschwür des deutschen Volkes, Griesgrämig, Hirngespinst, Blöder Onanist, Bedauernsunwert, Keime, Unmensch, Knakker, Balg, Putt putt putt, Umnachtet, Abstoßend, Kläglich, Geisttötend, DEPsychiatrie, Herzzerreißend, Verharren, Kopfball, Futsch, Gauner, Grinsen, Schurkerei, Ungeheuer, Verfickte Scheiße, Insasse eines Gefängnisses, Kusch, Fremdartiges Aussehen, Folterbank, Mürrisch, Eselsextremente, Erbärmlich, Grässlich, Foltern und verstümmeln ohne Anteilnahme wie Weihnachtsgans tranchieren, Onanie, Vogelscheuche, Vergrämt, Mistmade, Tirili, Langer Lulatsch, Ummünzen, Grauenvoll, Kotzmittel, Völlige Verödung, Schädelfaktur, Rotznase, Hartnäckig, Pestseuche, Lappalie, Unheilvoll, Härtefall jener Delinquent, Lump, Merkantil, Faules Zeug, Ejakulat, Arschverstopfung, Absurd, Kauz, Opfer röcheln hören, Schweißig, Geißel, Geschwätzter, Hirnrissig, Läppisch, Geistesfahrer, Techtelmechtel, Rotzig, Ungerührt, Schändlich, Unwillig, Gemein, Arme Sau, Schurke, Pornodarsteller, Fetzen, Taugenichts, Niederträchtig, Fatal, Kratzbürste, Nisse, Unmoralisch, Regelrecht prahlerisch, Gaunerhaft, X-beliebig, Bockig, Verschissene Unterhosen, Lumpig, Dummkopf, Zuträgerei, Fragwürdig, Hirntumor, Disqualifiziert, Geschmack am Wichsen, Dämonischer Sexist, Lausig, Pöbel, Arschficker, Dämlicher Flachwichser, Schwachsinnig, Muslimehasser, Anprangern, Dickes rundes Nichts, Verhängnisvoll, Ketzer, Psychopathen-Skala liegt bei 40 Punkten, Fauchen, Fata Morgana, Luder, Par exsellence, Bettelarm, Scheußlich, Steinwerfer, Müllgrube, Liederjan, Geisteslos, Schuftig, Dumm wie Bohnenstroh, Waschmaschine, Monster, Miesmacher, Schwelle zur Psychopathie, Eingeschnappt, Albernheit, Fatalist, Familienlos, Unsinnig, Ziegenficker, Übelgesinnt, Hässlich, Schweinemist, Als höchstgemeingefährlich eingestuft, Erpicht, Pedantisch, Ausgedrängter, Verachtenswert, Selbst für einen Psychopathen ein besonders schwerer Fall, Fußlappen, Hirngeschädigte, Degenerierter Inzestkanake, Nichtintegriert, Hiobsbotschafter, Loch, Kleinhirn, Nachtragend, Behördenteufel, Werwolf, Prüderie, Abscheulich, Lüstern, Verpatzt, Programmiert auf Unheil, Lästig, Impotenter Massendeutschefrauenvergewaltiger, Bescheuert, Kinderlos, Diabolisch, Inoperabel, Unheilbringend, Gräueltäter, Hetzer, Verstörende Begegnungen mit Beamten, Drache, Durch geknallt, Sonderling, Maulwurf, Votze, Massenseriendeutschenmörder, Bekloppt, Haltlos, Spermienmörder, Hirntraumatisierter, Verteufelt, Einbürgerungsunwert, Jahrhundertverbrecher, Verrückter, Duktus, Auswurf, Snob, Bluthund, Teufelspuck, Schweinegrippe, Massenseriennaziverbrecher, Vollspinner, Höchste Nutzwert 0,02 EURO, Biestig, Irreparabel, Husch husch husch, Posse, Auf den Geist gehender, Impotenter Massenseriensexualtriebtäter, Phantom, Nasenschleimrunterschlucker, Gehirnamputiert, Widerspenstig, Tollpatsch, Im Geiste nicht wirklich, Narretei, Kakerlake, Rüssel, Specht, Nazi-KZ-Lagerarzt, Herumalbern, Putzlappe für Schuhe von Deutschen, Massenserienkannibale, Hat Dreck am Stecken, Kotzbrocken, Hirnverletzte, Stänker, Höchstgemeingefährliche tickende Zeitbombe, Widerlicher Hurensohn, Stupfsinniger, Persönlicher impotenter Exbizionist von Angela Merkel, Klobürste für deutsche Klosetts, Abfall der deutschen Gesellschaft, Stinkende Mülltonne, Schakal, Mistviecher, Kindermörder, Massendeutschenserienkiller, Dachschaden, Dreckskerl, Borniert, Miserabel, Vollblödes Mistkerl, Verbrecher gegen die Menschheit, Durchfall, Dreckschwein, Windhunde, Massendeutschenvolksverhetzer, Durchgedreht, Sterbehilfekandidat, Euthanasieanwärter, Seine Augen komplett von seinem Gehirn abgekoppelt, Unkraut der deutschen Gesellschaft, Mieser verlogener Bastard, Impotenter Serienpädophiler, Keine Tassen im Schrank, Kadaver, Kinderkannibale, Verfluchter Missgeburt, Aas, Säuberungsstoff, Staatsfeind Nr.1, Realistische Bedrohung für Menschheit, Merkelsregime-Kritiker, Mutierte Kanalratte, Bestialisch, Hirnverbranntes Arschloch, Vollabgefackter Wichser, Den ganzen Tag sitze ich vor dem Computer, gucke mir Hartpornoseiten und masturbiere, Lebensunwert, Galgenreif, Todesstrafekandidat, Gewebe für Giftinjektion, Elektrostuhlbewerber, Stoff für Giftgasexperimente, Schießscheibe für Erschießungskomando, Den Scheißschädel abhauen und Fußball spielen, Mit fünf Kanister-Benzin überschütten und lebendig abfackeln, die Asche wie hochgiftiger Abfall entsorgen, Pfui! Beeh! Ekelhaft! Deutsche haben ihn zum Tisch eingeladen, er stieg aber drauf und scheißt auf diesen Tisch…

 

Ich bin kein Mensch! Ich bin ein missgebildetes Lebewesen in der Gestalt eines missgebildeten Menschen mit dem Dünnschiss im Schädel! Ich bin ein völlig nutzloser Gegenstand, ein 80-Kilo vergammeltes verwesendes Stück Fleisch, der in sich nur biologische Reflexen fressen scheißen schlaffen wichsen noch beinhaltet!

 

15. Meine chronische paranoide Schizophrenie

Gemäß amtlichem medizinischem kollegialem psychiatrischem Gutachten der Rheinischen Kliniken Köln Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Fachbereich Allgemeine Psychiatrie II Abteilung II/Station 15 vom 17. Februar 2009, LVR-Klinik Köln Postfach 910552, 51075 Köln, Tel.: 0221/8993-338

und

gemäß aktueller fortdauernder ambulanter psychiatrischer Behandlung bei der LVR-Klinik Köln Allgemeinpsychiatrische Ambulanz und Tagesklinik Köln-Mülheim Adamsstr. 12, 51063 Köln, Tel.: 0221/60608500

und

gemäß amtlicher medizinischer Dauerdiagnose Paranoide Psychose F20.0 Dauerbehandlung seit Jahr 2006 und aktuelle ärztliche Behandlung bei der behandelnden Ärztin der Psychiatrie beim Sozialpsychiatrischen Dienst Köln-Mülheim, Regentenstr. 48, 51063 Köln, Tel.: 0221/96559-0 beim Gesundheitsamt Köln

und

gemäß amtlichem medizinischem Gutachten vom 23.10.2009 von Dr. med. Dr. rer. Nat. Ursula Scheidt-Oppermann, Fachärztin für Psychiatrie Diplom-Psychologin, Forensische Psychiatrie (DGPPN), Tel: 0211-1691060, Hohenzollernstraße 5, 40211 Düsseldorf (sie hat über mich am 23.10.2009 ein forensisches psychiatrisches Gutachten erstellt. Aber sie gibt nicht es mir, weil sie für meine Psyche und Gesundheit Angst hat, wann ich es durchlese. Sie hat allen verboten, mir es vorzuzeigen. Fordern sie bitte es von ihr oder von der Staatsanwaltschaft Köln selbst an)

und

gemäß rechtskräftigem psychiatrischem Gutachten des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie Hans-Martin Schuchardt, Frankfurter Str. 716, 51107 Köln, Tel: 0221/8902091 vom 25. Mai 2006 im Betreuungsverfahren 52 XVII W 272 Amtsgericht Köln leide meine Person unter einer scherwiegenden chronischen Paranoiden Schizophrenie-Psychose (ICD10: F20.08)

und

gemäß Beschluss des Amtsgerichts Köln (Unterbringungsverfahren) 175 a XIV 61.539/L vom 29. Januar 2009 und gemäß rechtskräftigem Betreuungsverfahren des Amtsgerichts Köln (Vormundschaftsgericht Köln) 52 XVII W 272 vom 10. November 2006

sind meine schwerstgeistig behinderte psychisch kranke Person ist vom Amtsgericht Köln gerichtlich verpflichtet, jeden Tag vier Mal am Tag fünf Jahre lang bis zum Jahr 2014 zu sich meine starken drogenähnlichwirkenden Medikamenten Neuroleptikum Zeldox (Ziprasidon) gegen paranoide Schizophrenie gegen Halluzinieren zu nehmen, weil meine Person ohne Zeldox verrückt werde. Ich höre Stimmen. Ich stehe den ganzen Tag unter ständigem Drogeneinfluss. Dieses starke Medikament Neuroleptikum Zeldox (Ziprasidon) hilft mir immer Ruhe Gelassenheit Gedankenkontrolle zu bewahren, die Realität richtig wahrzunehmen, Klarheit im Kopf beizubehalten.

 

Ich muss diese Medikamente bis zum Jahr 2014 regelmäßig einnehmen. Danach stünde eine Wahrscheinlichkeit, dass meine Person vielleicht wieder gesund werden würde. Wenn ich nicht meine Medikamente regelmäßig einnehme, werde meine Person in die geschlossene Psychiatrie für lange Zeit zurück eingewiesen, wo mir dann Spritze-Zeldox injizieren werden.

 

Meine behandelten Psychiatrieärzte raten mir davon ausdrücklich ab, bei meinem Gesundheitszustand noch zu arbeiten, bis ich vollständig gesund wäre. Der Arbeitsstress verschlechtere ihren Gesundheitszustand wesentlich. Vom begleitenden Arbeitsstress entstehen ihrer angeschlagenen Gesundheit noch höhere Gesundheitsrisiken. Wegen psychischer Beeinträchtigung und begleitendem chronischem Kaliummangel und daraus ausgehender Beeinträchtigung des Kreislaufs könne ihre Person jede Zeit einen Herzinfarkt Kollaps Schlaganfall erleiden. Schizophrenie Patienten sind am Selbstmord hoch gefährdet. Man dürfe an sie keine intensive geistige Wirkung machen.

 

Den gestressten Arbeitsablauf können sie mit ihrer schwachen überreizten krankhaften Psyche nicht überstehen. Mit so hoher Dose von Neuroleptikum am Tag komme es nicht in Frage, noch zu arbeiten, können sie keine Arbeitsaufgabe richtig erfüllen. Noch zu höhere Dose von Neuroleptikum ihnen zu verschreiben, sei äußerst gesundheitsschädlich.

 

Mit ihrer Psychose stellen sie eine konkrete Gefahr für die Arbeitskollegen dar. Ihr Krankheitsbild, eine ihre Diagnose laute ein ausgeprägter Rachebedarf an Deutschen wegen Versagung der Einbürgerung. Sie nehmen jeden Deutschen wahr, der ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu verliehen wünscht, als einen „blutigen Feind“. Sie können ihren Arbeitskollegen etwas Schlimmes antun oder den Arbeitsablauf die Arbeitsmaschinen heimlich sabotieren, ihren ausgeprägten Rachebedarf an Deutsche ausüben.

 

16. Rechtsprechung

Einige Auszüge aus der Rechtsprechung zur Einbürgerung nach §8 Abs. 2 StAG „Besondere Härte, die ich im Internet gefunden habe, füge ich zu. Ich recherchiere aber weiter.

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht und aus vorgeführtem Beispiel auf der Webseite der Bundesregierung

Ein Ausnahmefall kann vorliegen, wenn die Verweigerung der Einbürgerung eine besondere Härte wäre. Das kann z. B. angenommen werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller im laufenden Einbürgerungsverfahren aufgrund einer behördlichen Einbürgerungszusicherung bereits ihre bzw. seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben hat, dadurch staatenlos geworden ist und danach selbst (oder der Ehegatte bzw. Lebenspartner) unverschuldet arbeitslos geworden ist, bei Menschen mit Behinderungen oder älteren Personen mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland.

 

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil 6 K 914/08.WI vom 25.11.2008

Eine besondere Härte mag nicht in jedem Fall von vornherein ausgeschlossen sein, wenn der Einbürgerungsbewerber etwa wegen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu ernähren (vgl. Münch, in: Marx, Ausländer- und Asylrecht, 2008, 8 Rdnr.32), obwohl eine entsprechende Regelung bei der Ermessenseinbürgerung nicht vorgesehen ist, im Unterschied zur Anspruchseinbürgerung (vgl. dort §10 Abs. 1 Nr. 3 StAG). Abzustellen ist bei §8 Abs. 2 StAG aber etwa darauf, ob gerade in der Person des Einbürgerungsbewerbers Umstände vorliegen, welche ihm eine Erwerbstätigkeit unmöglich machen, etwa eigene Krankheit.

 

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil 6 K 574/08.W vom 04.08.2008

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat der Klage eines Inders überwiegend stattgegeben, dessen Einbürgerungsantrag von der Einbürgerungsbehörde abgelehnt worden war. Die Behörde wird über seinen Antrag neu zu entscheiden haben.

Bei der Einbürgerung kann von der laut Gesetz geforderten Straffreiheit" abgesehen werden, wenn dies zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist.

Gesamtschau aller Umstände ist erforderlich.

….infolge dessen er sich einer Herzoperation mit einer Totalentfernung und einer Implantation eines Kunstherzens unterziehen musste. Der Kläger ist nunmehr zu 100% schwerbehindert.

….könne nach dem Gesetz aber von der geforderten "Straffreiheit" abgesehen werden, wenn dies zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich sei. Eine solche besondere Härte sah das Gericht ohne Zweifel in dem Umstand, dass der Kläger aufgrund eines Verkehrsunfalls im letzten Jahr nur aufgrund des technischen Fortschritts in der Medizin überhaupt noch am Leben ist, da sein Herz entfernt werden musste und er derzeit an ein Kunstherz angeschlossen ist. Sein weiteres Lebensschicksal hängt davon ab, dass für ihn ein passendes Spenderherz gefunden wird. Eine Begründung dafür, warum die Einbürgerungsbehörde die Schwerstbehinderung des Klägers zu 100% nicht berücksichtigte, obwohl eine Behinderung als besondere Härte seit längerem in den Einbürgerungshinweisen anerkannt ist, war für das Gericht nicht erkennbar.

Darüber hinaus habe die Einbürgerungsbehörde auch das ihr zustehende Ermessen überhaupt nicht ausgeübt. Bei einer erneuten Entscheidung über den Antrag des Klägers wird die Einbürgerungsbehörde nach Auffassung des Gerichts zu berücksichtigen haben, dass die letzte Tat, deretwegen der Kläger verurteilt wurde, bereits am 15.07.2002 erfolgt ist und sich das Strafverfahren von Mitte 2002 bis zum Frühjahr 2007 hinzog. Der Kläger habe ausweislich der Strafakten damals wesentlich zur Ermittlung und Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen und alles getan, um das Verfahren zu beschleunigen. Die Behörde habe ebenfalls nicht in ihre Überlegungen eingestellt, dass das Strafmaß für die begangenen Straftaten im untersten Rahmen gelegen habe, der Kläger ansonsten nach einem Aufenthalt von über 26 Jahren in Deutschland ein hohes Maß an Integration aufweise, eine deutsche Ehefrau und zwei deutsche Kinder habe und nunmehr ein schweres persönliches Lebensschicksal erlitten habe. Dies führe, so das Gericht, in der Gesamtschau zu einer Verdichtung seines Einbürgerungsanspruchs. Da weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung von der zuständigen Behörde bislang nicht geprüft wurden, bedarf es insoweit einer weiteren Sachaufklärung durch die Behörde, weshalb eine Verpflichtung, den Kläger einzubürgern, vom Gericht nicht ausgesprochen werden konnte, sondern nur dessen Neubescheidung.

 

VGH Hessen, Beschluss 5 A 1820/08.Z vom 21.10.2008

(DRsp Nr. 2008 / 25160), (Vorinstanz: VG Wiesbaden 04.08.2008 6 K 574/08.WI(V) )

Die "besondere Härte" im Sinne von §8 Abs. 2 StAG idF des Gesetzes vom 19. August 2007 muss gerade durch die Nichteinbürgerung hervorgerufen worden sein oder durch die Einbürgerung vermieden oder zumindest abgemildert werden

 

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 5. Senat, Beschluss 5 M 30.08 vom 11.06.2009

Zum anderen verdeutlicht er die Zielrichtung der Ausnahmeregelung des §8 Abs. 2 StAG: Sie soll es ermöglichen, solchen Härten zu begegnen, die gerade durch die Versagung der Einbürgerung entstehen würden und die sich durch eine Einbürgerung vermeiden ließen (im gleichen Sinne: VGH Kassel, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 5 A 1820.08.Z -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Mai 2009 - 13 S 2428.08 - juris, Rn. 48).

 

Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil 11 A 1907/07 vom 25.02.2009

Ein Härtefall im Sinne des §8 Abs. 2 StAG ist nur dann anzunehmen, wenn die Unbilligkeit der Verweigerung der Einbürgerung besonders ins Auge fällt. Allein, dass eine Sozialleistungsbedürftigkeit unverschuldet ist, ist hierfür nicht ausreichend.

Von der Unterhaltsfähigkeit kann auch nicht gem. §8 Abs. 2 StAG abgesehen werden. Eine besondere Härte liegt vor, wenn es den Betroffenen unter Berücksichtigung aller persönlichen Umstände erheblich stärker als andere treffen würde, dass die Einbürgerung versagt wird (vgl. Marx in: GK-StAG, Stand: Mai 2006, Rn. 107.11 zu §8). Dies ist nur in Fällen anzunehmen, in denen die Unbilligkeit der Verweigerung der Einbürgerung besonders ins Auge fällt.

 

Wann ich im Jahr 2005 meinen staatenlosen Einbürgerungsantrag gestellt habe, galt meine staatenlose Person als nicht psychisch Krank, habe ich gearbeitet, war ich gesund und dieses Einbürgerungsverfahren läuft seit Jahr 2005 immer noch bis heute ununterbrochen weiter! Meine staatenlose Person ist genau von diesem 9-jahre langen psychopatischen verwaltungsgerichtlichen Einbürgerungsverfahren und genau während diesem psychopatischen verwaltungsgerichtlichen Einbürgerungsverfahrens Geisteskrank geworden!

 

17. Absurder Polizeidreck

Diese tausend absurden wahnsinnigen anonymen Strafanzeigen und folglich Strafermittlungen gegen mich sind Diffamierung Denunzierung Diskreditierung Üble Nachrede Rufschädigung Verruf Verleumderischer Manöver Volksverhetzung Verunglimpfung Ansehensvernichtung Anstandverschmutzung Würdeverachtung Hetze Herabsetzung Herabwürdigung Beleidigung Ehrverletzung Staatenlosenverfolgung Geistigbehindertenverfolgung Psychischkrankenverfolgung Ausländerfeindlichkeit, damit von meiner schuldunfähigen schwerstgeistigbehinderten psychopathischen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen arbeitsunfähigen staatenlosen Person einen Verbrecher des Jahrhunderts machen und meine harmlose Person schließlich aus Deutschland raus schmeißen!

 

Warum bringen diese widerlichen hirnlosen „Polizisten“ diesen ganzen Dreck in Verbindung mit meinem Namen? Warum?

 

Diese verbrecherischen „Polizisten“ schreiben selbst gegen meine Person ihre anonymen verbrecherischen Strafanzeigen im Namen von irgendwelchen ausgedachten Bürgern, als ob dieser Bürger selbst gegen mich seine Strafanzeige „Paul Wolf masturbiere täglich auf dem Friedhof an Grabsteine von Verstorbenen“ „Paul Wolf exbizioniere täglich auf dem Nachbarschulhof Horststr.1“ erstellt hätte, auf Grund dessen wurde von der Polizei auf diese „eingegangene von diesem Bürger anonyme Strafanzeige“ eine Strafermittlung gegen meine Person eingeleitet, damit für dieselben Polizisten einen „rechtlichen“ Grund nach StPO verschaffen, auf Grund dessen meine Person „strafrechtlich“ zu jagen, damit mein Einbürgerungsverfahren „auf Eis zu legen“ und wenn das Glück gibt, meine Person aus Deutschland gar abschieben.

 

All diese verbrecherischen Denunzianten-Polizeibeamten kennen die Einbürgerungsvoraussetzungen ganz gut und sie denunzieren diffamieren somit meine geisteskranke staatenlose Person jahrelang selbst, damit meine geisteskranke staatenlose Person auf keinen Fall einbürgern lassen. Und diese göttliche „christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzügige“ wohlhabende Bundesrepublik Deutschland nutzt es verbrecherisch-rassistisch aus, belohnt dieses massenhafte staatlich-organisierte polizeibeamtliche Denunziantentum Diffamantenmaschinerie gegen meine Person, damit mich nicht einbürgern.

 

Verstehen sie diese Gestaporechtsphilosophie, Polizisten schreiben selbst Strafanzeigen gegen meine Person und danach jagen sie meine Person wie ein wildes Tier, als ob sie die Bürger vor mir Bestie beschützen! Deutsche Polizeibeamte sind miese Kanalratten!

 

Diese Richter Polizeibeamten und Staatsanwälte fühlen sich in ihrer behindertenverachtenden Verfolgung der geistig Behinderten befreit, sie amüsieren sich, sie genießen diese Verfolgung der geistig Behinderten in ihrer deutschen sozialen demokratischen rechtsstaatlichen Bundesrepublik! Ahhhhhh! Scheiß drauf! Schlag die geistig Behinderten zusammen! Pogrom gegen geistig Behinderten! Töte geistig Behinderten! Töte Staatenlosen! Es lebe Nazi-Verfolgung gegen geistig Behinderten! Zwei Millionen umgebrachten von deutschen Gerichten Staatsanwälten und Polizeibeamten geistig Behinderten seien immer noch nicht genug für diese Richter Polizeibeamte und Staatsanwälte! Töte! Töte! Töte geistig Behinderten! Töte Staatenlosen! Ahhhhhh! Töte!

 

Oder diese hirnverbrannten „Polzisten“ der Stadt Köln haben einfach alle krankhafte paranoide-schizoide Wahnvorstellung Wahnverfolgung! In ihren krankhaften polizeilichen Hirnen entstehen irgendwelche wahnhaften Ideen und sie jagen mich seit Jahr 2004 ununterbrochen!

 

Diese faschistischen Gestapopolizei Köln und die Nazi-Staatsanwaltschaft Köln jagen mich schon seit Jahr 2004 intensiv ununterbrochen, „sitzen auf meinen Fersen seit Jahr 2004 fest“ und diese Polizeibeamte-Idioten haben in diesen sechs Jahren-Jagd bis heute immer noch nicht geschafft, „mich fest zu nageln“ „mich in den Knast weg zu sperren“! Dann bin ich doch nicht Verbrecher, wenn 3000-Polizeibeamte-Idioten mit Maschinengewehren hinter meine Person sechs Jahre lange ununterbrochen jagen und haben gegen mich nach dieser sechs Jahren Jagd gar nicht! Nach sechs Jahren der intensiven polizeilichen Jagd haben diese hirnverbrannten Polizeibeamten-Idioten gegen mich gar nicht gefunden! Das ist nur noch ein sicherer Beweis, dass ich gar kein Verbrecher bin, dass ich gar nichts Rechtswidriges antue! Sondern all diese „Strafanzeigen und Strafermittlungen“ sind von den Polizisten selbst gebastelte verbrecherische Strafanzeigen und Strafermittlungen!

 

Die Polizei Köln und die Staatsanwaltschaft Köln, die Bundesrepublik Deutschland haben gegen meine nach §20 StGB schuldunfähige schwerstgeistigbehinderte psychopathische unzurechnungsfähige geschäftsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige arbeitsunfähige staatenlose Person einen irgendwelchen deutsch-polizeilich-amtlichen Dreck ausgedacht gesammelt, verbreiten gegen meine Person ihre polizeilich-amtliche verbrecherische Lüge, diffamieren gegen meine Person, denunzieren gegen mich, diskreditieren gegen mich, reden über mich übel, schädigen meinen Ruf, verrufen gegen mich, verleumden gegen mich, verhetzen gegen mich, verunglimpfen gegen mich, vernichten mein Ansehen, verschmutzen meinen Anstand, verachten meine Würde, herabsetzen gegen mich, herabwürdigen gegen mich, beleidigen mich, verletzen meine Ehre, verfolgen mich als einen Staatenlosen, verfolgen mich als einen schwerstgeistig Behinderten, verfolgen mich als einen psychisch Kranken, haben mich als Ausländerstaatsfeind Nr. 1 erklärt, verschütten auf mich drauf das ganze Verbrechen der Welt, damit meine nach §20 StGB schuldunfähige schwerstgeistigbehinderte psychopathische unzurechnungsfähige geschäftsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige arbeitsunfähige staatenlose Person herabsetzen entwürdigen und von diesem selbst gebastelten Dreck für sich einen sicheren Grund verschaffen, damit meine christliche römisch-katholisch ehrliche kristallreine einwandfreie ahnungslose harmlose unschuldige reingoldene staatenlose Person in der geschlossenen Psychiatrie Sicherungsverwahrung lebenslänglich weg wegsperren, damit mir auf keinen Fall ihre hochwertige deutsche Staatsangehörigkeit geben lassen.

 

18. Polizeimissbräuchliche Strafermittlungen

Die Bundesrepublik Deutschland behauptet, gegen mich staatenlosen schuldunfähigen unheilbarschwerstgeistigbehinderten mit Dünnschiss im Schädel Unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen Einbürgerungsbewerber Paul Wolf laufen tausende Strafermittlungen, er sei Verbrecher, er müsse in den Knast. Auf Grund dessen hat die Einbürgerungsbehörde Köln das Einbürgerungsverfahren für Paul Wolf nach §12a Abs. 3 StAG ausgesetzt.

 

Aber dieser staatenlose schuldunfähige schwerstgeistig behinderte psychisch kranke Einbürgerungsbewerber Paul Wolf wurde per mehreren rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen und verwaltungsgerichtlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 und Urteil 10 K 2033/05 als schuldunfähig prozessunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig geschäftsunfähig richterlich erklärt (siehe oben). Auf Grund dessen fordern die Einbürgerungsbehörde Köln und das Verwaltungsgericht Köln für mich einen Betreuer eine Betreuung einzurichten, ohne die Betreuung könne nicht das Einbürgerungsverfahren weiter fortgeführt werden.

 

Für den Knast, für die Strafermittlung, für die Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens sei Paul Wolf gesund schuldfähig prozessfähig verhandlungsfähig zurechnungsfähig geschäftsfähig, aber für die Einbürgerung sei er ungesund prozessunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig geschäftsunfähig, bräuchte eine Betreuung?

 

Diese Feststellung des Verwaltungsgerichts Köln in dem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 gelte nur für seine Einbürgerung nicht aber für die Strafermittlungen gegen ihn „soweit es sich um Streitigkeiten in dem hier berührten Lebensbereich seiner Einbürgerung handelt“, ist unlogisch unsinnig widersprüchlich! Schuldunfähigkeit Prozessunfähigkeit Verhandlungsunfähigkeit Unzurechnungsfähigkeit Geschäftsunfähigkeit können nicht nur in verwaltungsgerichtlichen Angelegenheiten sein, sondern, wenn sie vorliegen dann in allen Lebensbereichen! Man kann das Gehirn eines Menschen nicht auf zwei Teilen „verwaltungsgerichtliche und strafrechtliche“ trennen. Wenn das Gehirn krank ist, dann das ganze Gehirn, nicht aber nur der „verwaltungsgerichtliche“ Teil!

 

Alle Behörden Polizeibeamte Deutsche halten meine Person gemäß §20 StGB wegen dem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 automatisch als schuldunfähig prozessunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig geschäftsunfähig in allen Lebensbereichen, insbesondere ist, weil all meine diese Lebensprobleme unmittelbar mit meiner Einbürgerung gebunden sind, gehen aus meiner Einbürgerung aus! All diese tausend Strafermittlungen entstanden aus meinen gesetzmäßigen „diversen“ Widersprüchen gegen die Einbürgerungsbehörde Köln. Diese tausend Strafermittlungen sind folglich gemäß dem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 auch rechtlich unwirksam.

 

Das Verwaltungsgericht Köln begründet in seinem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 auf der Seite fünf unten weiter: „bei der Behandlung von Prozessunfähigen im gerichtlichen Verfahren geht es nicht allein darum, unvernünftige Prozesse zu verhindern, sondern darüber hinaus darum, dem Prozessunfähigen die Risiken abzunehmen, die sich aus dem Mangel an freier Willensbestimmung und Einsicht in die Zusammenhänge ergeben“. Das bedeutet, dass während jeder verwaltungsgerichtlichen Verhandlung für meine schuldunfähige schwerstgeistigbehinderte psychopathische unzurechnungsfähige geschäftsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige arbeitsunfähige angeschlagene Gesundheit die gesundheitlichen Schaden entstehen, aber während der Strafermittlung und strafrechtlichen gerichtlichen Verhandlung entstehen für meine kranke psychisch angeschlagene Gesundheit keinerlei gesundheitlichen Schaden?

 

Wie sollen Polizeibeamte gegen mich Strafermittlungen ermitteln, wenn das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 auf der Seite fünf unten begründet: „bei der Behandlung von Prozessunfähigen im gerichtlichen Verfahren geht es nicht allein darum, unvernünftige Prozesse zu verhindern, sondern darüber hinaus darum, dem Prozessunfähigen die Risiken abzunehmen, die sich aus dem Mangel an freier Willensbestimmung und Einsicht in die Zusammenhänge ergeben“?

 

Wie sollen Polizeibeamte gegen mich Strafermittlungen ermitteln, wenn die Psychiatrieärzte und das Verwaltungsgericht Köln und mehrere Gerichte und Einbürgerungsbehörde Köln meine Person in Unisono für nach §20 StGB schuldunfähig schwerstgeistigbehindert psychopathisch unzurechnungsfähig geschäftsunfähig prozessunfähig verhandlungsunfähig arbeitsunfähig medizinisch amtlich und richterlich rechtskräftig erklärt haben? Polizeibeamte wollen mit mir Arschloch gar nichts zu tun haben!

 

Gemäß der rechtskräftigen Verfügung der Staatsanwaltschaft Köln 74 Js 413/09 vom 17.12.2009 und des Amtsgerichts Köln 537 Ds 315/09 und 83 Js 663/08 vom 14.12.2009 und 121 Js 750/08 vom 15.12.2009 und des psychiatrischen Gutachtens vom 23.10.2009 wurde meine Person in den Bundeszentralregister in mein Polizeiführungszeugnis endgültig als schuldunfähig eingetragen.

 

Ein Mal schuldunfähig ist immer schuldunfähig!

 

Diese rassistischen Polizeibeamten eröffnen auf Bitte der rassistischen Einbürgerungsbehörde Köln gegen meine nach §20 StGB schuldunfähige schwerstgeistigbehinderte psychopathische unzurechnungsfähige geschäftsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige arbeitsunfähige staatenlose Person absichtlich vorsätzlich rechtsmissbräuchlich tausend „Ermittlungsverfahrens“, führen sie aber nicht durch! Das Ziel war nur eins, damit gegen den schwerstgeistig behinderten Psychopathen-Einbürgerungsbewerber Paul Wolf auf Bitte der Einbürgerungsbehörde Köln eine irgendwelche egal welche strafrechtliche Ermittlung formell einleiten, damit sein Einbürgerungsverfahren auf Grund dessen auf „Eis legen“, nach §12a Abs. 3 StAG als Ausgesetz machen, damit ihn nicht einbürgern!

 

Gegen die schuldunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen Verdächtigten-Einbürgerungsbewerber dürfen hirnlose Polizisten millionen Strafermittlungen eröffnen, aber sie gemäß §20 StGB nicht ermitteln!

 

Wie soll man das in ihrem deutschen „Rechtsstaat“ verstehen? Die Einbürgerungsbehörde Köln hält meine staatenlose Person für schuldunfähig schwerstgeistigbehindert psychopathisch unzurechnungsfähig geschäftsunfähig prozessunfähig verhandlungsunfähig schuldunfähig arbeitsunfähig, auf Grund dessen beantragt und fordert für meine Person eine Betreuung oder eine „bestellte besondere Vertretung“, fordert das Verwaltungsgericht Köln aus diesem Grund meine Klage abzuweisen, aber die tausenden laufenden rechtsmissbräuchlichen Strafermittlungen gegen meine nach §20 StGB schuldunfähige schwerstgeistigbehinderte psychopathische unzurechnungsfähige geschäftsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige schuldunfähige arbeitsunfähige Person hält die Einbürgerungsbehörde Köln als rechtsmäßig als notwendig als richtig als gut als normal? Wie erklärt sich solcher Widerspruch der Einbürgerungsbehörde Köln?

 

19. Aussageverweigerungsrecht

Und wenn diese hirnlosen „Polizeibeamte“ gegen mich strafrechtlich ermitteln, müssen sie dann mich verhaften, in Gewahrsam nehmen, mich vernehmen, mich anklagen usw., aber ich sage dann diesen hirnlosen „Polizeibeamten“ gar kein Wort, weil ich mein geisteskrankes staatenloses Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO beharrlich geltend machen werde!

 

Und was ist dann mit dem Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO? Haben dann die Einbürgerungsbewerber überhaupt das Recht auf Aussageverweigerung nach §136 StPO oder dieses Privileg-Aussageverweigerungsrecht nur den Deutschen oder nur den Nichteinbürgerungswilligen zusteht? Dürfen dann Einbürgerungsbewerber dieses Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO gar nicht gebraucht machen? Welches Rechtsgut dann einen Vorrang hätte, wäre ein höheres Rechtsgut, das Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO oder Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens nach §12a Abs. 3 StAG?

 

§136 StPO ist doch ein Gesetz und ich Einbürgerungsbewerber handele doch entsprechend diesem §136 StPO! Ich respektiere, ich erfülle strengt die deutschen Gesetze diesen §136StPO! Meine Person ist somit ein guter vorbildlicher gesetztreuer staatenloser Mitbürger!

 

Aber die Einbürgerungsbehörde Köln zwingt nötigt belästigt mich diesen §136 StPO das Gesetz zu brechen und gegen mich selbst auszusagen! Die Einbürgerungsbehörde Köln presst von mir die Aussage aus und bricht damit selbst das Strafgesetzbuch und macht sich nach §343 StGB Aussageerpressung strafbar!

 

Jeder „tatverdächtigte“ Einbürgerungsbewerber genießt in vollem Umfang das Auskunftsverweigerungsrecht nach §55 StPO und das Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO und diese gesetzentsprechende gesetzmäßige Weigerung dürfen nicht die Einbürgerungsbehörden in seinem Einbürgerungsverfahren gegen den „straftatverdächtigten“ Einbürgerungsbewerber anwenden! §12a Abs. 3 StAG Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens aus Gründen der eingeleiteten gegen den „straftatverdächtigten“ Einbürgerungsbewerber aus Verdachtsgründen Strafermittlung geht hinter den §55 und §136 StPO im Hintergrund! §55 und §136 StPO gehen vor dem §12a Abs. 3 StAG, haben Vorrang, sind ein höheres Rechtsgut.

 

§136 StPO garantiert das Aussageverweigerungsrecht jedem Menschen, nicht aber nur den Deutschen nicht nur den Nichteinbürgerungswilligen! Schuldunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige unzurechnungsfähige geschäftsunfähige staatenlose Einbürgerungsbewerber-Straftatverdächtige haben gleiches Recht auf Aussageverweigerung aus §136 StPO wie schuldfähige prozessfähige verhandlungsfähige zurechnungsfähige geschäftsfähige deutsche Straftatverdächtigte! Und diesen gesetzmäßigen Rechtsgebrauch des §136 StPO darf der Staat nicht gegen den Einbürgerungsbewerber nicht gegen sein Einbürgerungsverfahren anwenden!

 

Der deutsche Bundeskanzler-Dieb Helmut Kohl hat auch das Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO gebraucht gemacht, aber ich Staatenlose darf es nicht gebrauchen!

 

Geben sie mir erst die deutsche Staatsangehörigkeit, danach gehe ich selbst zur Polizei, werde ich dahin jeden Tag selbst gehen, bis sie mich 700-mal zu jedem Strafverfahren vernehmen. Aber dann kommt die andere Rechtsproblematik Beweise! Die Polizisten müssen dann diesen ihren ganzen Polizeidreck beweisen und etwas mit meiner Schuldunfähigkeit nach §20 StGB machen. Ich bin geisteskrank. Ich befinde mich in aktiver ambulanter psychiatrischer Behandlung und ich muss mich noch mindestens bis zum Jahr 2014 psychiatrisch behandeln lassen. Kranke Menschen darf der Staat überhaupt nicht vernehmen, bis er vollständig gesund prozessfähig vernehmungsfähig ist!

 

20. Aussetzung §12a Abs. 3 StAG

Der Gesetzgeber hat damals gar nicht daran gedacht, wann er den §12a Abs. 3 StAG verabschiedet hat, dass eigene deutsche Beamten diesen §12a Abs. 3 StAG so wild missbrauchen werden.

 

Die Bundesrepublik Deutschland muss jetzt diesen §12a Abs. 3 StAG neu rechtssprechen korrigieren nachjustieren! Bloße formelle polizeimissbräuchliche Eröffnung Einleitung einer Strafermittlung gegen einen „straftatverdächtigten“ Einbürgerungsbewerber bedeutet für seine Einbürgerung noch gar nicht! Nicht jegliche bloße formelle Einleitung einer Strafermittlung nur wegen einem bloßen formellen polizeimissbräuchlichen Straftatverdacht gibt der Einbürgerungsbehörde gemäß §12a Abs. 3 StAG das Recht auf die sofortige Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens, sondern die Strafermittlungsbehörde muss gegen den straftatverdächtigten Einbürgerungsbewerber schon aktive tatsächliche Ermittlungshandlungen führen! Der straftatverdächtigte Einbürgerungsbewerber muss mehr Mals vernommen werden. Es müssen gegen den straftatverdächtigten Einbürgerungsbewerber alle Zeugen aussagen. Es muss ein Kreuzverhör vorliegen. Beweislage muss gegen den straftatverdächtigten Einbürgerungsbewerber ganz sicher sein. Die Staatsanwaltschaft muss gegen den straftatverdächtigten Einbürgerungsbewerber die Anklageschrift erheben! Es müssen sichere Prognosen vorliegen, dass gegen diesen „straftatverdächtigten“ Einbürgerungsbewerber in nah stehende Zukunft eine strafrechtliche Hauptverhandlung bei dem Strafgericht sicher eröffnen wird und dieser „straftatverdächtigte“ Einbürgerungsbewerber würde mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens zu 90-Tagessätzen verurteilen.

 

Und jegliche Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens nach §12a Abs. 3 StAG gegen einen nach §20 StGB schuldunfähigen Einbürgerungsbewerber ist unwirksam! Der Einbürgerungsbewerber muss bei der Anwendung dieser Norm §12a Abs. 3 StAG gesund schuldfähig zurechnungsfähig sein. Für den schuldunfähigen nach §20 StGB Einbürgerungsbewerber gilt nicht dieser §12a Abs. 3 StAG!

 

Gegen meine nach §20 StGB schuldunfähige schwerstgeistigbehinderte psychopathische unzurechnungsfähige geschäftsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige arbeitsunfähige staatenlose Person wurden bei dem rassistischen hirnlosen idiotischen „Polizeipräsidium“ Köln seit Jahr 2004 über „700 Strafermittlungen“ eingeleitet und keine diese „Strafermittlung“ hatte ein Erfolg, ging vor dem Gericht, wurde überhaupt gar keine Anklage erhoben! Wie lange noch die Bundesrepublik Deutschland gegen mich nach §20 StGB schuldunfähigen schwerstgeistigbehinderten psychopathischen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen arbeitsunfähigen staatenlosen Psychopathen-Einbürgerungsbewerber ihre 700 „Strafermittlungen“ wegen bloßem Verdacht Denunzierung Diffamierung polizeimissbräuchlich „ermitteln“ werden? Noch 5-jahren, 30-jahren Ewig bis zu meinem Tod?

 

Ich war niemals bestraft! Nach 15-Deutschenlebensjahren hatte meine Person gar keine einzige Verurteilung! Mein Polizeiführungszeugnis vom Amt für Justiz hat gar keine vorbestrafte Einträge, ist sauber, außer Eintragung über meiner schuldunfähigen schwerstgeistig behinderten Psychopathie nach §20 StGB! Mein deutscher staatenloser schwerstgeistigbehinderter psychopathischer unzurechnungsfähiger geschäftsunfähiger prozessunfähiger verhandlungsunfähiger schuldunfähiger arbeitsunfähiger verachtender terroristischwahlrechterpressender Lebenslauf ist einwandfrei!

 

Die Einbürgerungsbehörde Köln gibt mir seit 9-Jahren keine deutsche Staatsangehörigkeit, erklärt meine staatenlose Person für geistig Behindert psychisch Krank, fordert für meine staatenlose schuldunfähige unzurechnungsfähige Person eine Betreuung auf, hängt auf mich ein Hausverbot auf und schweigt dabei jahrelang beharrlich. Aber wann ich gegen sie widerspreche, „bewertet“ sie sofort all meine Widersprüche Beschwerden Klagen Berufungen als „Deutschenvolkverhetzung“ „Deutschestaatsangehörigkeiterpressung“ „Einbürgerungsterrorismus“, lässt sie gegen mich auf ihre eigenen Strafanträge mehrere Strafermittlungen wegen „Deutschenvolkverhetzung“ „Deutschestaatsangehörigkeiterpressung“ „Einbürgerungsterrorismus“ missbräuchlich eröffnen und aus diesem Grund setzt sie nach §12a Abs. 3 StAG mein Einbürgerungsverfahren aus, als ob es gegen mich „Schwerstverbrecher“ hunderte Strafermittlungen wegen „Deutschenvolkverhetzung“ „Deutschestaatsangehörigkeiterpressung“ liefen.

 

„Deutschenvolkverhetzung“, wie es rechtsinkompetente idiotische „Beamte“ an der rechtsinkompetenten idiotischen Einbürgerungsbehörde Köln behaupten, gibt es nicht im deutschen Strafrecht! In dem Tatbestand Volksverhetzung nach §130 StGB muss der Täter die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen! Das ist ein „deutscher“ Paragraph! Der ist speziell „für Deutsche“ gedacht verabschiedet. Erst muss der Staat mich in den deutschen Staatsverband einbürgern, nur danach darf der Staat mich als einen Deutschen wegen Volksverhetzung nach §130 StGB anklagen! Und mein dieses Einbürgerungsbegehren mein Wahlrechtbegehren all meine Klagen und Widersprüche sind keine Volksverhetzung, sind keine Verunglimpfung des deutschen Volkes und der verfassungsrechtlichen Organen! Das sind mein aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz Widerspruchrecht!

 

Die „demokratische soziale rechtsstaatliche Bundesrepublik“ Deutschland hat für mich und für solche ausländische Mitbürger wie mich sogar einen neuen verachtenden hetzenden „Rechtbegriff“ in deutschem „Recht“ „geistige Brandstifter“ eingeführt! Es sei den Migrantinnen und Migranten kategorisch verboten gegen den deutschen „demokratischen sozialen Rechtsstaat“ irgendwelche unangenehme Widersprüche einzureichen! Maul halten und gehorchen!

 

Klappehaltengesetz für ausländische Mitbürger

§1 Die Deutschen haben immer Recht. Jeder Deutsche ist Gott. Der Gott ist Deutscher.

§2 Wenn ein Deutscher kein Recht hat, siehe §1.

§3 Ausländer müssen immer Klappe halten. Ausländer sind nach Deutschem Reich darum gekommen, um hier zu arbeiten und Klappe halten.

§4 Wenn ein Ausländer nicht seine Klappe hält, siehe §2.

§5 Wenn ein Ausländer trotzdem nicht seine Klappe hält, siehe §3.

§6 Und wenn ein Ausländer immer noch nicht seine Klappe hält, ist er in die geschlossene Psychiatrie einzuweisen.

§7 Und wenn ein Ausländer schon nach der psychiatrischen Behandlung immer noch nicht seine Klappe hält, siehe nirgendwo, ist er auszuweisen.

 

Der König des Preußischen Reiches

Alfred Becker

Königsberg, 06. März 1019

 

21. Strafgesetzbuch

Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlose und nicht für Ausländer! Das deutsche Strafgesetzbuch ist gar nicht für Staatenlose und nicht für Ausländer zuständig, darf nicht auf Staatenlose und auf Ausländer angewendet werden! Wenn ein Ausländer aussäge, ich anerkenne nicht ihren deutschen Staat ihr deutsches Grundgesetz ihre deutschen Gesetze, dann das war´s! Dürfen sie keine strafrechtliche Verhandlung über ihm durchführen, sondern ihn einfach nach Aufenthaltsgesetz binnen 24-Stunden aus Deutschland raus schmeißen! Gleiches rechtliches Prinzip existiert in jedem Staat. Während der Olympischen Spiele in China wurden so hunderte Ausländer für ihre „strafrechtlichen menschenrechtlichen Demo-Aktionen“ binnen 24-Stunden raus geschmissen, weil sie einfach ausgesagt haben, dass sie China als ein Staat alle chinesischen Gesetze und Gerichte als eine rechtsmäßige Institution nicht anerkennen.

 

Staatenlose anerkennen nicht das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ihre deutschen Gesetze ihr Deutschland als ein Staat! Deshalb jede Aussage insbesondere eines Staatenlosen wird von Strafgerichten in große Zweifel gestellt, weil sie sich nicht zum Staat die Bundesrepublik Deutschland, nicht zum Grundgesetz, nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, weil sie überhaupt nicht die deutschen Strafgerichte als ein Gericht, als eine verfassungsmäßige Gerichtsbarkeit anerkennen. Staatenlose besitzen kein Loyalitätsbekenntnis zum Grundgesetz, zu Grundrechten, zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zu deutschen Gesetzen, zum deutschen Strafgesetzbuch, überhaupt zu einem irgendwelchen Staat der Welt.

 

Staatenlose gehören nicht zum deutschen Staatsverband. Erst muss der deutsche Rechtsstaat einen Staatenlosen in den deutschen Staatsverband einbürgern, nur danach kann der Staat ihn anklagen, ihn vor dem deutschen Strafgericht stellen, ihn in eine volle strafrechtliche zivilrechtliche verwaltungsrechtliche Rechenschaft zu ziehen, von ihm in vollem Umfang gesetzlich fordern!

 

22. Wahnsinnige Polizeiverfolgung

Das Polizeipräsidium Köln und die Staatsanwaltschaft Köln haben für meine schuldunfähige schwerstgeistigbehinderte psychopathische unzurechnungsfähige geschäftsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige arbeitsunfähige verachtende terroristischwahlrechterpressende staatenlose Person wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 das totale Hausverbot für alle Polizeiinspektionen in ganzer Stadt Köln erlassen!

 

Meine schuldunfähige schwerstgeistigbehinderte psychopathische unzurechnungsfähige geschäftsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige schuldunfähige arbeitsunfähige verachtende terroristischwahlrechterpressende staatenlose Person dürfe überhaupt keine Polizeigebäude in der ganzen Stadt Köln und die Staatsanwaltschaft Köln betreten! Die Polizisten und die Staatsanwälte verjagen meine schuldunfähige schwerstgeistigbehinderte psychopathische unzurechnungsfähige geschäftsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige arbeitsunfähige verachtende terroristischwahlrechterpressende Person aus allen Polizeiinspektionen und aus der Staatsanwaltschaft Köln mit Maschinengewehr!

 

Ich will meinen Ermittlungsrichter, Untersuchungsrichter, Strafermittler, die gegen mich schuldunfähigen schwerstgeistig behinderten Psychopathen-Geisteskranken schon seit 2004 ein “strafrechtliches Ermittlungsverfahren“ ununterbrochen ermittelt, endlich ins Gesicht zusehen, ihn endlich kennen lernen und ihn nachfragen, wann er mit seinem seit 9-Jahre dauernden gegen mich schuldunfähigen schwerstgeistig Behinderten psychisch Kranken strafrechtlichen Ermittlungsverfahren endlich fertig ist? Wann er gegen meine geisteskranke schuldunfähige staatenlose Person seine im Namen des deutschen Volkes Anklageschrift endlich erhebt? Wie er gegen einen staatenlosen schuldunfähigen geistesbehinderten psychisch kranken Beschuldigten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren überhaupt ermitteln darf und 9-Jahre lang?! Hat er überhaupt über den §20 StGB „Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung“ gehört?

 

Wie dürfen die Polizisten gegen mich schuldunfähigen staatenlosen Psychopathen-Geistesbehinderten ein irgendwelches strafrechtliche Ermittlungsverfahren überhaupt ermitteln, wenn alle Polizisten in der Stadt Köln rennen vor mir Geisteskranken Psychischkranken weg, kriegen sofort Hysterie Ekelhaftschwindelkotzgefühl, machen Selbstmord, Zittern nur beim Zusehen meiner widerlicher staatenlosen psychopatischen mongolischen Fresse von 100 Metern, verstecken sie sich vor mir staatenlosen Geisteskranken, flüchten vor mir staatenlosen Psychopathen wie vor ansteckender mongoloider Krankheit, verjagen meine staatenlose geisteskranke mongolische Person aus allen Polizeiinspektionen, wollen mit mir staatenlosen geistesbehinderten Arschloch überhaupt gar nicht zu tun haben, haben gegen mich staatenlosen geisteskranken Arschloch das totale Hausverbot für alle Polizeiinspektionen in ganzer Stadt Köln erlassen!

 

Wer sich mit mir anlegt, legt sich mit einem Psychopathen an!

 

Ein kleiner Furz kann mächtig stinken!

 

Zeigen sie bitte mir, nennen sie mir diese von mir verbrochenen Tatopfer, die gegen mich Strafanzeige erstattet haben? Wer ist das? Ich will sie kennen lernen und sie nachfragen, was habe ich ihnen angetan? Ich fordere beharrlich ihre „demokratische rechtsstaatliche Bundesrepublik“ Deutschland, mir diese von mir verbrochenen Tatopfer vorzustellen!

 

Eine strafrechtliche Ermittlung oder eine gerichtliche Verhandlung gegen den schuldunfähigen schwerstgeistigbehinderten psychopathischen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähige verhandlungsunfähigen Staatenlosen führen nur psychisch kranke Strafermittler, nur schwerstgeistig behinderte Staatsanwälte, nur psychisch kranke schwerstgeistig behinderte Richter, nur der psychisch kranke schwerstgeistig behinderte Rechtsstaat durch! Das ist eine nach §344 StGB massive Verfolgung Unschuldiger!

 

23. Leiter Uwe Neßhöver

Der Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Uwe Neßhöver beleidigt sich auf all meine „diversen“ Widersprüche und hält aber gleichzeitig meine Person für schwerstgeistig behindert für psychisch krank für einen unzurechnungsfähigen schuldunfähigen Idioten! Dieser Leiter an der Einbürgerungsbehörde Köln Uwe Neßhöver behauptet, der schwerstgeistig behinderte psychisch kranke unzurechnungsfähige schuldunfähige Hund-Psychopath-Einbürgerungsbewerber Paul Wolf schreibe „diverse Untätigkeitsklagen Texte Wortschatz“. Ja! Ich schreibe diverse Untätigkeitsklagen Texte Wortschatz, weil in meinem schuldunfähigen schwerstgeistigbehinderten psychopathischen staatenlosen Schädel nur der Dünnschiss drin ist, weil es in meinem schwerstgeistig behinderten Dünnschisschädel nicht anders als die Scheiße gibt, weil aus meinem Scheißgehirn Scheißmund nur die Scheiße ausgeht, weil ich ein schwerstgeistigbehinderter Psychopath ein Idiot bin, weil es mir per Gesetz für schwerstgeistig behinderte psychisch Kranke erlaubt ist, Scheiße zu produzieren! Ich genieße per Gesetz für schwerstgeistig behinderte psychisch Kranke Narrenfreiheit! Was erwartet denn dieser „kluger gesunder Leiter-Beamter“ Uwe Neßhöver von mir schwerstgeistig Behinderten von einem Psychopathen-Idioten, wenn dieser Uwe Neßhöver diesem schwerstgeistig behinderten Psychopathen seit 9-jahren keine deutsche Staatsangehörigkeit gibt? Meine zu ihm Uwe-Neßhöver-Liebeserklärung, mein zu ihm Uwe-Neßhöver-Arschlecken?

 

Auf geistig Behinderte auf psychisch Kranke beleidigen sich nur geistig Behinderte psychisch Kranke! Gesunde Menschen nehmen geistig Behinderte und psychisch Kranke verständlich gelassen wahr, reagieren an sie professionell, aber dieser „kluger gesunder Leiter-Beamter“ Uwe Neßhöver beleidigt sich seit 9-Jahre lang auf mich schwerstgeistig behinderten Psychopathen! Für diesen geistig behinderten Beamten-Psychopathen Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Uwe Neßhöver muss man einen gesetzlichen Betreuer per Vormundschaftsgericht Köln bestellen! Er beleidigt sich auf einen Idioten 9-jahre lang!

 

Wenn dieser deutsche Beamter Uwe Neßhöver mich seit 9-Jahren wie ein Hund behandelt, werde ich zu einem Hund! Auf jede Aktion folgt die Reaktion! "Je mehr man gegen die Scheiße kämpft, desto mehr man verschmiert sich selbst mit der Scheiße!", "Wer nicht angreift, wird nicht angegriffen!", "Wer nicht angreift, wird angegriffen!".

 

Auf meine zahlreichen Versuche beim Leiter Uwe Neßhöver einen persönlichen psychopathischen Termin zu bekommen, lässt er mich anstatt des Termins ständig in die geschlossene Psychiatrie zwangsweise einweisen.

 

24. Bestechungserpressung

Diese „Beamten“ an der Einbürgerungsbehörde Köln erpressen von mir 17 Tausend EURO für den hochwertigsten göttlichen deutschen Pass und verlangen von mir beharrlich die Sterilisation, die Kastration meiner minderwertigsten miserabelsten staatenlosen mongolischen Hoden als eine Hauptvoraussetzung für die Einbürgerung in den hochwertigsten deutschen Staatsverband ab! Solange ich meine ekelhaftesten widerlichsten staatenlosen mongolischen Eier sterilisieren lasse, solange ich 17 Tausend EURO Schmiergeld-Bestechung diesem Leiter der Einbürgerungsbehörde Köln Uwe Neßhöver besteche, geben sie mir keine deutsche Staatsangehörigkeit!

 

25. Rassistischer Beschluss 10 K 2033/05

Keiner Arbeitgeber nimmt meine schwerstgeisteskranke psychopatische staatenlose Person wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 auf die Arbeit! All meine schwerstgeisteskranken psychopathischen staatenlosen Arbeitsersuchen enden sofort nach der Computerüberprüfung meiner persönlichen staatenlosen Daten vom Arbeitgeber. Ich kann mir geisteskrankem psychopatischem arbeitsunfähigem Staatenlose wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 keinen Arbeitsplatz bekommen!

 

Ich darf nicht meinen Arbeitsvertrag selbst unterzeichnen, weil meine Unterschrift keine gesetzliche Kraft hat, weil meine staatenlose geisteskranke psychopatische Person wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 als geschäftsunfähig verhandlungsunfähig gilt!

 

Ich darf mir staatenlosen Geisteskranken wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 sogar kein Bankkonto aufmachen, weil ich geschäftsunfähig verhandlungsunfähig bin!

 

Der ganze deutsche Arbeitsmarkt ist wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 für mich geisteskranken psychopatischen Staatenlosen zu! Wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 habe ich keine mehr Chance als ein staatenloser geisteskranker psychopatischer Arbeitnehmer in Deutschland tätig zu werden! Es ist eine staatlich-gerichtliche organisierte Vertreibung meiner bitterarmen staatenlosen geisteskranken psychopatischen Person aus sattem „glücklichem“ reinrassigem Herrenmenschendeutschland!

 

26. Einbürgerungsrassismus

Was die Bundesrepublik Deutschland mit mir staatenlosen schwerstgeistig behinderten psychisch kranken schuldunfähigen arbeitsunfähigen Einbürgerungsbewerber seit April 2002 veranstaltet, ist wilder RASSISMUS! Das ist alles keine Rechtsstaatlichkeit! Das ist alles in deutschem Blut genetischangeborene rassistische Hetze gegen schwerstgeistig Behinderten psychisch Kranken gegen Staatenlose, ist eine in deutschem Blut in deutscher DNA in deutschen X Y Chromosomen angeborene rassistische staatlich-gerichtliche Vernichtung von geistig Behinderten und von psychisch Kranken und von Arbeitsunfähigen! Die Deutschen haben zwei Millionen geistig Behinderten Psychisch Kranken Arbeitsunfähigen umgebracht und jetzt spielen ihre mörderischen Gene in ihrem deutschen Blut in ihrer deutschen DNA in ihren deutschen X Y Chromosomen weiter verrückt. Sie geben den geistig behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen Migrantinnen und Migranten niemals die deutsche Staatsangehörigkeit. Uns umzubringen, dürfen sie heute nicht, aber dann nicht einbürgern, das ist doch auch was Tolles!

 

Einbürgerung ist kein Gnadenakt, der großzügig gewährt oder auch rechtens verweigert werden kann; sie ist eine humane und demokratische Verpflichtung ihres deutschen „Rechtsstaates“, dieses „großzügigen christlichen“ deutschen Volkes!

 

In ihrer „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzügigen" wohlhabenden kommunistischen "Bundesrepublik" Deutschland gibt es keinerlei Einbürgerung für die älteren alten arbeitsunfähigen armen kranken Gesundheitsangeschlagenen Körperbehinderten Unheilbargeistesbehinderten Unheilbarpsychischkranken Migrantinnen und Migranten und Heimatlosen und Staatenlosen! In ihrem deutschen rassistischen kommunistischen Staatsangehörigkeitsrecht existiert das verfassungsvorgeschriebene Verbot für die Einbürgerung von älteren alten arbeitsunfähigen armen kranken Gesundheitsangeschlagenen Körperbehinderten Invaliden Unheilbargeistesbehinderten Unheilbarpsychischkranken Migrantinnen und Migranten und Heimatlosen und Staatenlosen!

 

Mit dieser meiner staatenlosen „Einbürgerung“ entblöße ich ihre wirkliche deutsche „rechtsstaatliche soziale Demokratie“. Ihre deutsche „rechtsstaatliche soziale Demokratie“ ist in Wirklichkeit keine „Demokratie“, sondern ein genetischangeborener verankerter Faschismus ihres „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzügigen“ wohlhabenden faschistisch-kommunistischen deutschen Volkes, ist die Augenwischerei für die ganze Welt, als ob in dem „demokratischen sozialen rechtstaatlichen“ Deutschland volle Demokratie beherrsche! VERARSCHE!

 

27. Europäische Union

All meine Petitionen Beschwerden vor dem Europäischen Parlament oder vor dem Gerichtshof für Menschenrechte waren und werden abgelehnt, weil ich kein EU-Staatsbürger sei. Die Beschwerdeschriften von Staatenlosen werden bei allen EU-Zentralinstitutionen, Europäischer Parlament, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte als unzulässig nicht zur Entscheidung angenommen, weil EU-Gemeinschaft nur für EU-Staatsbürger zuständig ist.

 

28. Staatenlosenschicksal

Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, meine staatenlose Person unter §8 Abs. 2 StAG und Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts-, und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 ((BGBl. I S. 1970)), Ziff. 8.2„besondere Härte“ sofort einzubürgern, weil Staatenlosigkeit insbesondere für einen schwerstgeistigbehinderten psychopathischen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen arbeitsunfähigen Idioten eine besondere Härte darstellt, weil Staatenlose bezug-, und schutzlos sind, werden überall von allen massiv diskriminiert. Die Bundesrepublik Deutschland darf nicht die Einbürgerungsanträge von Staatenlosen ablehnen. Der Staat ist in allen Fällen verpflichtet, die staatenlosen Migrantinnen und Migranten bei allen Umständen einzubürgern. Die deutsche Zwangseinbürgerung eines ehemaligen Ausländers durch die eingetretene bei ihm Staatenlosigkeit

a.      Staatenlose sind keine Ausländer, weil sie zu keinem ausländischen Staat zugeordnet sind, weil sie den Status als ein Ausländer benannt zu werden, nicht verfügen

b.      Für die Staatenlosen sind nicht die Abschiebungsvorschriften anwendbar. Kein Staat darf nach Völkerrecht die Staatenlosen abschieben und kein Staat wird nach Völkerrecht verpflichtet einen Staatenlosen aufzunehmen

c.       Herkunftsländer nehmen niemals Staatenlose zurück auf (insbesondere alte), damit ihnen keine Rente und Pflege zuzahlen. In allen „undemokratischen“ Ländern werden die Rente und die Pflege an die Staatsangehörigkeit angeknüpft. Hauptvoraussetzung für das Erhalten der Rente oder der Pflege ist der Nachweis der Staatsangehörigkeit dieses Landes.

d.      Jeder Staatenlose ist in Deutschland eine „amtlich-gesetzlich vorgesehene“ Person, die auf dem deutschen Boden Nichts machen darf, deren Rechte maximal eingeschränkt sind, darf in ganzem Europa wie ein Tourist nur hin und her spazieren gehen, reisen, darf auf europäischem Boden nur essen schlaffen ausscheiden tanzen singen umschauen Sex treiben lachen… und dafür erhalten sie volle deutsche und europäische Finanziellen-, und Sozialleistungen

e.       Staatenlose sind die Kreaturen in der Gestalt eines menschlichen Lebewesens. Staatenlose sind wie Anarchisten, sie tragen in sich keinerlei Verantwortung und minimale Verpflichtungen vor Deutschland, vor EU-Staaten, vor ganzer Welt, genießen aber gleichzeitig alle rechtlichen und gesellschaftlichen Güter. In der Rechtspraxis, in der Realität werden Staatenlose wie geistig Behinderte, wie Intelligenzverminderte, wie psychische Kranke, wie Schuldunfähige mit Persönlichkeitsstörung wahrgenommen und behandelt. Im Extremfall sind diese „Menschen“ offiziell nicht-existent

f.       Staatenlose genießen die Narrenfreiheit! Staatenlose verfügen kein Loyalitätsbekenntnis zum Grundgesetz, zu Grundrechten, zur freiheitlichen Demokratischen Grundordnung, zu deutschen Gesetzen, zum deutschen Strafgesetzbuch, zu einem irgendwelchen Staat der Welt. Sie haben nicht die Rechte und nicht die Pflichten, die an irgendwelche Staatsangehörigkeit der Welt geknüpft sind. Dieser anarchistische Status jedes Staatenlosen ist in vielen Fragen und Rechten „besser sicherer bequemer“ als der staatsbürgerliche Status jedes Deutschenstaatsangehörigen

g.      Staatenlose werden nicht in deutschem Zivilprozess-, Strafprozess-, Verwaltungsprozessrecht als Zeuge zugelassen. Sie gelten als „Sonderangeklagten Sonderkläger Sonderbeklagten Sonderzeugen“. Sie werden zum Meineid nicht vereidigt. Sie werden nicht zur Abgabe eidesstattlicher Versicherung verpflichtet. Jede Aussage eines Staatenlosen wird von Gerichten in große Zweifel gestellt, weil sie sich nicht zum Staat die Bundesrepublik Deutschland, nicht zum Grundgesetz, nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, weil sie überhaupt nicht die deutschen Gerichte als ein Gericht, als eine verfassungsmäßige Gerichtsbarkeit anerkennen

h.      Mehrere strafrechtlichen zivilrechtlichen verwaltungsrechtlichen Prinzipien werden nicht an Staatenlosen in ihrer „strafbaren rechtswidrigen“ Handlungen angewendet, werden sie nicht wegen Hochverrat, Landesverrat, Geheimnisverrat, Spionage, Illegale Passieren der staatlichen Grenze, Illegales Aufenthalt im Land, Verunglimpfung des Staates und seine Organe, Landfriedensbruch, Billigung der Straftaten in der Öffentlichkeit, Beamtenbeleidigung, Meineid, Erzwingungshaft wegen der Weigerung der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, Geschworene Gerichte, Amtsanmaßung, Ordnungswidrigkeit, Steuerhinterziehung, Delikte gegen die demokratische staatliche Ordnung, Volksverhetzung, Holocaustverleumdung, Hakenkreuz-, Nazidelikte, Völkerrechtliche Vorschriften… angeklagt verhaftet, werden sie nicht strafrechtlich nicht zivilrechtlich verurteilt und nicht haften

i.        Staatenlose gehören nicht zum deutschen Staatsverband. Erst muss der deutsche Rechtsstaat einen Staatenlosen in den deutschen Staatsverband einbürgern, nur danach kann der Staat ihn anklagen, ihn vor dem deutschen Strafgericht stellen, ihn in eine volle strafrechtliche zivilrechtliche verwaltungsrechtliche Rechenschaft zu ziehen, von ihm in vollem Umfang gesetzlich fordern

j.        Jeder Staatenlose genießt in vollem Umfang das Auskunftsverweigerungsrecht nach §55 StPO und das Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO und diese gesetzentsprechende gesetzmäßige Verweigerung dürfen nicht die Einbürgerungsbehörden in seinem Einbürgerungsverfahren gegen den Staatenlosen anwenden! §12a Abs. 3 StAG Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens aus Gründen der eingeleiteten gegen den staatenlosen Einbürgerungsbewerber aus Verdachtsgründen Strafermittlung geht hinter den §55 und §136 StPO im Hintergrund! §55 und §136 StPO gehen vor dem §12a Abs. 3 StAG, haben Vorrang, sind ein höheres Rechtsgut

k.      Bei den Gerichten stehen den Staatenlosen der Vorrang und mehrere finanziellen Begünstigungen insbesondere bei Ermäßigung der Gerichtskosten, Bestellung eines Rechtsanwaltes, Dolmetschers zu. Sie gelten als „Sonderkläger“

l.        In Deutschland haben die Staatenlosen kein Recht auf die deutschen Kommunalwahlen. Voraussetzung für die Teilhabe an den deutschen Kommunalwahlen ist, der ausländische Mitbürger müsse die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates nachweisen. Staatenlose haben aber kein Recht sich als ein Ausländer genannt zu werden, folglich kein Recht auf die deutschen Kommunalwahlen

m.    Die Beschwerdeschriften von Staatenlosen werden bei allen EU-Zentralinstitutionen, Europäischer Parlament, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte als unzulässig nicht zur Entscheidung angenommen, weil EU-Gemeinschaft nur für EU-Staatsbürger zuständig ist

n.      Bei allen Staaten der Welt, allen EU-Staaten, allen Schengen-Abkommen-Ländern werden die Einreise und Ausreise der Staatenlosen amtlich verweigert oder wesentlich erschwert, weil jeder Staatenlose in jedem Land einen vollen gesetzlichen Anspruch auf eine unbefristete Niederlassung im Land und daraus ausgehenden Genuss aller gesellschaftlichen Rechte hätte. Staatenlose sind wie wilde herrenlose Esels, wie heilige herrenlose Kühe in Indien, die durch das ganze Europa hinschleppen und niemand darf ihnen etwas „Schlechtes“ antun

o.      Alle Luftverkehrsfirmen der ganzen Welt meiden gewaltig die Staatenlosen zu transportieren, weil sie danach nach zwischenstaatlichen ICAO-Normen finanziell hart bestraft werden können

p.      Für alle europäischen polizeilichen Kraftbehörden wie Interpol, Europäische Grenzschutzpolizei, Polizeibehörden aller EU-Staaten, Kriminalämter aller EU-Staaten, Geheimdiensten aller EU-Staaten, Gerichte aller EU-Staaten gelten solche staatenlosen Personen als besonderer Dienstlicheninteressenerweckender Person kreis

q.      Staatenlose leisten keinen militärischen Dienst

r.       Staatenlose werden in Deutschland vor allen Steuern befreit. Das „Vermögen“ eines Staatenlosen ist äußerst schwer festzustellen und zu bemessen.

s.       Bei den Ämtern Arbeitsämtern ArGe Sozialämtern verschiedenen Stiftungen, Spendeneinrichtungen existieren gesonderte Finanzleistungen und wesentliche Ermäßigung, Berücksichtigung für die Staatenlosen, weil Staatenlose total schlechte Arbeitschancen, Lebenschancen, gesellschaftliche Stellung haben

t.        Bei den Krankenkassen existieren für die Staatenlosen wesentliche Ermäßigungen bei monatlichen Gebühren und anderen Leistungen

u.      Bei medizinischer Behandlung stehen den Staatenlosen der Vorrang und mehreren finanziellen Begünstigungen zu

v.      Bei der Berechnung der gesetzlichen Rente haben Staatenlose nach deutschem Fremdrentengesetz (FRG) i.V.m Gesetz über die Rechtsstellung Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG) einen Anspruch auf die Anerkennung aller Arbeitszeiten in fremden Ländern

w.    Für jeden Arbeitgeber ist die Angabe über die Staatenlosigkeit des Arbeitsbewerbers äußerst wichtig. Nach Arbeitsrecht ist, wenn ein staatenloser Arbeitsuchender seine Staatenlosigkeit irgendwie absichtlich verbirgt, ausdrücklich nicht erwähnt, ist es ein sicherer Grund diesen Arbeitsvertrag aus Täuschungsgründen als nicht zustande gekommen, zu verweigern, zu löschen. Am 25.06.2008 wurde meine staatenlose Person von meinem letzten Arbeitsplatz beim Altenheim aus Gründen, meine staatenlose Person besitze eingeschränkte strafrechtliche und zivilrechtliche Verantwortung, entlassen

x.      Alle staatlichen Einrichtungen Behörden Ämter Gerichte dürfen nicht die Staatenlosen sogar im niedrigsten Dienst wie Reinigungskraft, Hauswirtschaft, Elektroinstallateur, Wachmann…. aus staatlichen Sicherheitsgründen einstellen, weil sie eingeschränkte zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung verfügen

y.      Viele privaten Firmen meiden auch aus Sicherheitsgründen die Staatenlosen einzustellen

z.       Bei den Standesämtern haben Staatenlose einen Anspruch auf die Führung eines Familienbuchs wie Deutsche und einen Vorrang bei standesamtlicher Eheschließung

aa.  Staatenlose können in jeder Stadt Deutschlands und in jedem anderen Land in eine neue standesamtliche Ehe eingehen, abschließen, dürfen sie aber deswegen weder strafrechtlich noch zivilrechtlich bestraft werden

bb. Beim Sterbefall eines Staatenlosen dürfen Ordnungsämter diese staatenlose herrenlose Leiche in der Müllverbrennungsanlage für Sondermüll anstatt des ordnungsgemäßen aufwendigen Begräbnisses oder Einäscherung entsorgen lassen, weil in Fällen der Bestattung auf dem Friedhof dieses Teil des deutschen Bodens für mindestens 30 Jahren nicht nutzbar wird, entstehen nicht bedeckbare Friedhofsleihvertragskosten

cc.   Wenn ein Staatenloser ermordet getötet wird, kein Polizist kein Staatsanwalt kein Gericht werden von Amts wegen eine Strafermittlung einleiten. Der Staat spart lieber Geld, weil sowieso keiner nach ihm suchen und vermissen wird. Keiner wird überhaupt eine Strafanzeige erstatten

Deshalb ich begehre mir die deutsche Staatsangehörigkeit, damit mir eine volle gesetzliche Verantwortung vor dem deutschen Staat übernehmen, damit mir politische Teilhaberechte nach Art. 33 Grundgesetz erhalten, damit den Bundestag Landtag NRW EU-Parlament wählen, damit nach dem Sterben im Jahr 2070 mein Leichnam nach katholischer Religion auf dem deutschen Boden bestatten.

 

Einen neuen Staatenlosen in „demokratischem“ Deutschland zu bekommen, ist es eine politische Schande für diese moderne weltweit „höchstangesehene demokratische soziale rechtsstaatliche“ Bundesrepublik Deutschland, für dieses wohlhabende „christliche großzügige“ deutsche Volk.

 

29. Mongolenverfolgung

Die Bundesrepublik Deutschland gibt mir keine deutsche Staatsangehörigkeit, weil meine Person eine minderwertige mongolische Rasse sei. Mongolen seien nicht der deutschen Staatsangehörigkeit würdig. Die Bundesrepublik Deutschland hat angekündigt, bei mongolischem Volk fehlen einige X Y Chromosom, deshalb die Mongolen gelten nach deutschem Recht automatisch als unter Mongolismus Mongoloider Krankheit Mongoloider Idiotie leidende Menschen, als Schwerstgeisteskranke. Der Beweis dafür seien die typischen für die Mongolen wie bei Menschen mit fehlenden X Y Chromosomen mongolischen Schlitzsaugen.

 

Die Bundesrepublik Deutschland hat aus diesen Gründen meine mongolische staatenlose Person als Mongolismus mongoloide Idiotie psychisch kranke schwerstgeistig behinderte mit fehlenden X Y Chromosomen Wahnvorstellung-Schizophrene-F20.0-Mongole erklärt. In unserer „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzügigen“ wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland werden auf keinen Fall staatenlose mongoloide Idiotie psychisch kranke schwerstgeistig behinderte mit fehlenden X Y Chromosomen Wahnvorstellung-Schizophrene-F20.0-Mongole eingebürgert.

 

Die „demokratische soziale rechtsstaatliche“ Bundesrepublik Deutschland hat meine unheilbare schwerstgeistig behinderte psychisch kranke staatenlose arbeitsunfähige mongolische EinbürgerungsbewerberPerson für eine mit fehlenden X Y Chromosomen SCHWERSTGEISTIG BEHINDERTE Mongole erklärt, dann geben sie mir ihre deutsche Staatsangehörigkeit wie einer staatenlosen mit fehlenden X Y Chromosomen SCHWERSTGEISTIG BEHINDERTEN Mongole!

 

Nur weil wir Mongolen, nur weil ich Mongole Schlitzsaugen habe, gibt mir deswegen dieser deutsche „Rechtsstaat“ keine deutsche Staatsangehörigkeit!

 

Mongolische Minderheit, 109 in Deutschland lebenden Mongolen werden vom deutschen „Rechtsstaat“ vom rechtsstaatlichen perversen verbrecherischen rassistischen Einbürgerungsverfahren brutal unterdrückt verachtet zwang sterilisiert verfolgt!

 

Anstatt der deutschen Einbürgerungsurkunde ist die barbarische rassendiskriminierende Zwangssterilisation in der geschlossenen deutschen Psychiatrie! Anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit werden Migrantinnen und Migranten in dieser „demokratischen“ Bundesrepublik Deutschland in die geschlossene Psychiatrie zwangsweise eingewiesen, werden sie zwangsweise sterilisiert kastriert!

 

30. Rassenherrenmenschenwahn

Mein staatenloses Leben ist in der Bundesrepublik Deutschland und in der Stadt Köln eine totale unmenschliche rassistische Würdeverachtende Hölle von Deutschen! Ich bin für die Bundesrepublik Deutschland, für die deutschen Richter, für die deutschen Behörden, für diese deutsche Rassenjustiz kein Mensch mehr! Die Bundesrepublik Deutschland, die deutschen Richter, die deutschen Behörden, diese deutsche Rassenjustiz halten meine staatenlose schwerstgeistigbehinderte psychopathische unzurechnungsfähige geschäftsunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige schuldunfähige arbeitsunfähige verachtende terroristischwahlrechterpressende mongolische Person für ein wildes würdeloses geisteskrankes Tier, behandeln mich wie ein voll nichtnützliches Vieh, wie eine Bestie!

 

Diese seit April 2002 ununterbrochen laufende „Einbürgerung“ für meine staatenlose arbeitsunfähige schwerstgeistig behinderte psychisch kranke Person ist eine staatlich organisierte Herabwürdigung, Herabsetzung, Entwürdigung, Erniedrigung wilder Rassismus, politischer Hohn, rassendiskriminierende Verspottung über meiner schwerstgeistig behinderten psychisch kranken mongolischen Würde von dieser „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzügigen“ wohlhabenden „Bundesrepublik“ Deutschland, ist schockierendes Zeugnis der ungeheuren massenhaften menschlichen Erniedrigung in der „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzügigen“ wohlhabenden „Bundesrepublik“ Deutschland!

 

Sehen sie sich an, was mit jedem Migranten insbesondere mit einem schwerstgeistigen behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen Staatenlose geschehen wird, wenn sie sich das deutsche WAHLRECHT beharrlich begehren! Das ist eine Schande für Deutsche! Das ist ein deutscher Staatsterror gegen meine kleine staatenlose schwerstgeistig behinderte psychisch kranke Insektenwürde! Und das nennen sie als „Rechtsstaat“ - Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen in dem Willen beseelt! Seit 9-Jahren dauert schon dieser deutsche „demokratische soziale rechtsstaatliche christliche großzügige“ wohlhabende Albtraum!

 

Auf all meine schwerstgeistig behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen staatenlosen Widersprüche Klagen Berufungen Verfassungsbeschwerden beantworten mir zynisch alle Richter, Beamten, Deutschen, dann „Verpiss dich Arschloch aus Deutschland! Hau ab! Niemand braucht hier solche staatenlose Irrenscheiße wie dich!“ Solche Antwort von Richtern, von Beamten–Garanten der demokratischen Grundordnung ist wilde deutschgenetische National-Sozialistische Verachtung meiner schwerstgeistig behinderten psychisch kranken staatenlosen Insektenwürde, keine Rechtsstaatlichkeit! Sie verhöhnen sich, amüsieren sich einfach alle unter sich über mich!

 

31. Verfolgung vom deutschen Staat

In ganzem „rechtsstaatlichem“ Deutschland gibt es keine mehr Behörde, keine mehr Macht, die diese seit April 2002 totale von der Bundesrepublik Deutschland Verachtung politische Verfolgung meiner staatenlosen schwerstgeistig behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen mongolischen Würde endlich stoppt!

 

Alle Behörden haben meine Person in allen Bundesdienstcomputern, im Polizeicomputer, im Ausländeramtcomputer, im Richterlichencomputer, im Arbeitsamtcomputer, im Sozialamtcomputer, im Gesundheitsamtcomputer, in der Schufa als schwerstgeistig Behindert paranoide Schizophrene F20.0 Wahnvorstellung eingetragen! Alle Gerichte, alle Polizisten, alle Staatsanwälte in ganzer Bundesrepublik Deutschland und der Deutsche Bundestag weisen aus diesen Gründen all meine Klagen, Strafanzeigen, Petitionen, Beschwerden, Verfassungsbeschwerden, Widersprüchen, Schreiben, Bitten sofort als unzulässig ab, nehmen all meine weiteren Beschwerden aus diesen Gründen überhaupt nicht zur Prüfung an!

 

32. Christenverachtung Judenverachtung

Die muslimische „Bundesrepublik“ Deutschland verachtet die Christen und die Juden! Christen und Juden bekommen in dieser muslimischen „Bundesrepublik“ Deutschland keine deutsche Staatsangehörigkeit, aber alle 100% Muslime bekommen die deutsche Staatsangehörigkeit sofort! Alle Muslime lachen uns Christen dafür aus! Nur weil ich ein staatenloser Katholik sei, nur weil dieser Mensch ein Jude sei, gib ihm dafür diese muslimische „Bundesrepublik“ Deutschland keine deutsche Staatsangehörigkeit!

 

33. Justizwahn

Die Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sich mit meiner psychopathischen Einbürgerung schon seit April 2002 ununterbrochen und sie wird das noch 60-Jahre lang machen müssen! Ich werde diese ganze psychopathische Scheiße bis zum Jahr 2062 ununterbrochen betreiben! Ich sitze den ganzen Tag zu Hause und kassiere vom deutschen „Rechtsstaat“ seit 15-Jahren ununterbrochen monatlich 1210 EURO und dank diesen 1210 EURO betreibe ich gegen den deutschen „Rechtsstaat“ seit Jahr 2002 meine tausend psychopathischen Einbürgerungsklagen ununterbrochen. Der deutsche „Rechtsstaat“ gibt mir schwerstgeistig behindertem Psychopathen 9-Jahre lang keine deutsche Staatsangehörigkeit, aber finanziert dafür meine tausend psychopathischen Klagen gegen eigenen klugen deutschen „Rechtsstaat“.

 

Meine psychopathische Person hat schon über 160000 EURO (hundertsechszigtausend) nur gerichtliche Kosten verursacht. Die Bundesrepublik Deutschland erwartet von mir Psychopathen noch über 160000 EURO gerichtliche Kosten. Dazu zusätzlich sind auch alle polizeilichen Aufwendungen für die strafrechtlichen Ermittlungen für die operative systematische Observierung Überwachung meiner psychopathischen Person und auf systematische polizeiliche Jagd von Polizeibeamten-Jagdhunden nach meiner psychopathischen Person. Die Bundesrepublik Deutschland verursacht damit Kosten nur eigenem „klugen Rechtsstaat“. Und ich werde meine psychopathischen Einbürgerungsanträge und daraus ausgehenden psychopathischen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens und finanziellen Gerichtskosten bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen und betreiben. Ich gebe nicht auf! Das sind ihr Geld und mein heiliger Kampf um das deutsche Wahlrecht!

 

 

Wenn es Dir hier so schlecht geht, dann warum gehst Du nicht zurück? Dann Verpiss Dich Arschloch aus unserem deutschen Land!

 

 

Deutsche haben mich zum Tisch eingeladen, ich stieg aber drauf und scheiße auf diesen Tisch!

 

 

ARBEIT

MACHT

FREI

war das zynische Motto ihrer National-Sozialisten. Solange man arbeitet, bleibt man am Leben!

ARBEIT

MACHT

EINBÜRGERUNG

ist die zynische Realität ihres „demokratischen Rechtsstaates“. Solange man arbeitet, bekommt man das deutsche Wahlrecht!

In ihrem deutschen Einbürgerungsgebiet wurde die Entnazifizierung gar nicht durchgeführt! Ihr deutsches Einbürgerungsverfahren ist ein KZ-Selektionsverfahren zwischen jungen starken gesunden arbeitstüchtigen und alten schwachen ungesunden nichtarbeitstüchtigen Ausländern! Ihr deutscher Einbürgerungsprozess ist ein Herabwürdigungsprozess!

EINBÜRGERUNG - HERABWÜRDIGUNG!

 

 

Wir wollen deutsche Scheiße!

Wir wollen Merkelsscheiße!

Wenn ihre Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel aufs Klo geht, scheißt sie die deutsche Scheiße aus!

Wenn ihr Bundespräsident Horst Köhler aufs Klo geht, scheißt er die deutsche Scheiße aus!

Wenn ihr Bundesinnenminister Thomas de Maizière aufs Klo geht, scheißt er die deutsche Scheiße aus!

Wenn 80 Millionen Deutsche aufs Klo gehen, scheißen sie die wertvolle deutsche Scheiße aus!

Wenn ich aufs Klo gehe, scheiße ich meinen minderwertigen staatenlosen Kot aus!

Wenn jeder Ausländer in Deutschland aufs Klo geht, scheißen wir nur unseren widerlichen ausländischen Kot aus!

Ich will auch auf Deutsch scheißen! Wir wollen auch auf Deutsch scheißen! Wir wollen auch wie Deutsche die prachtvolle deutsche Scheiße haben!

Wir wollen die prachtvolle deutsche Scheiße! Wir wollen deutsche Scheiße! Wir wollen deutsche Scheiße! Wir wollen deutsche Scheiße! Wir wollen deutsche Scheiße!…

 

 

Mein staatenloser Beweis meines staatenlosen Loyalitätsbekenntnisses zum göttlichen arischen deutschen Volk!

Das 80 Millionen demokratische deutsche Volk! Scheißt mir gemeinsam Tausendtonnenweise in meinem staatenlosen Maul ihre deutschen prachtvollen Fäkalien rein! Verlegt in mein staatenloses Maul direkt die Kloabwasserrohrleitung aus ihren 30 Millionen deutschen Klos! Nutzt mein staatenloses Maul wie ein volkstümliches nationales deutsches öffentliches Klo für ihre saftigen deutschen Fäkalien Exkremente aus!

Das 80 Millionen rechtsstaatliche deutsche Volk! Pisst mir gemeinsam direkt in meinem staatenlosen Maul ihren deutschen schätzbaren teuren Urin rein! Nutzt mein staatenloses Maul wie ein volkstümliches nationales deutsches Pissoir, Toilette aus!

Das 80 Millionen soziale deutsche Volk! Furzt mir gemeinsam Gecko literweise in meine widerliche staatenlose Schnauze ihre deutsche nationale angenehm duftige Furze rein!

Das 80 Millionen christliche deutsche Volk! Kotzt mir gemeinsam Gecko literweise in meinem staatenlosen Maul ihre deutsche nationale 36-gradwarme Kalorienhaltige Kotze rein!

Das 80 Millionen herzliche deutsche Volk! Schnäuzt mir gemeinsam tonnenweise in meinem staatenlosen Maul ihren deutschen nationalen zärtlichen Rotz aus!

Das 80 Millionen menschliche deutsche Volk! Spuckt mir gemeinsam Gecko literweise in meinem staatenlosen Maul ihre deutsche nationale süße Spucke aus!

Das 80 Millionen liebevolle deutsche Volk! Rülpst mir gemeinsam Gecko literweise in meine ekelhafte staatenlose Fresse ihre deutsche nationale wunderbar riechende Rülpse rein!

Das 80 Millionen großzügige deutsche Volk! Spritz mir gemeinsam Gecko literweise in meinem staatenlosen deutschbegeisterten Maul ihre deutsche nationale göttliche Wichssperma ab!

Das 80 Millionen wohlhabende Volk! Steckt mir in meinem staatenlosen Maul den ganzen Schweinekot, Hundekot, Katzenkot, Rattenkot…. von ihren 800 Millionen deutschen lebenswürdigen glücklichen Tieren rein!

Das 80 Millionen freundliche zivilisierte europäische deutsche Volk! Bescheißt mich! Befurzt mich! Bepisst mich! Bekotzt mich! Beschnäuzt mich! Berülpst mich! Bewichst mich! Verdreckt mich! Verekelt mich! Demütigt mich! Erniedrigt mich! Verabscheut mich! Verhasst mich! Herabsetzt mich…. und danach gibt mir ihre erstklassige deutsche Staatsangehörigkeit, bürgert mich in ihren hochwertigen arischen deutschen Staatsverband ein! Ich liebe deutsche Staatsangehörigkeit! Ich liebe das deutsche Volk! Ich liebe Deutsche!

 

 

Im Jahr 2008 wurden von 6,7 Mill. Migrantinnen und Migranten nur 94470 eingebürgert, aber 6,6 Mill. sind doch nicht eingebürgert geblieben! Im Jahr 2009 werden weitere 100000 eingebürgert, aber 6,5 Mill. werden nicht eingebürgert bleiben! Im Jahr 2010 werden weitere 100000 eingebürgert, aber 6,4 Mill. werden nicht eingebürgert bleiben! Im Jahr 2011 werden weitere 100000 eingebürgert, aber 6,3 Mill. werden nicht eingebürgert bleiben... usw. 6,2 Mill. 6,1 Mill. 6,0 Mill. 5,9 Mill. 5,8 Mill. 5,7 Mill. 5,6 Mill..., bis der letzte Ausländer von heutigen 6,7 Mill. im Jahre 2080 endlich eingebürgert wird! Die künftigen eingereisten Ausländer sind nicht mitgerechnet!

 

 

Von 6700000 Migrantinnen und Migranten wurden im Jahr 2008 nur 94470 eingebürgert! Das entspricht der Einbürgerungsquote nur 1,3%! (in Schweden 33%, England 31%, Frankreich 28%). Von 70 Migrantinnen und Migranten wird nur ein eingebürgert! Ein Migrant wurde eingebürgert, 69 blieben draußen. Von nächsten 70 Migrantinnen und Migranten wird noch ein eingebürgert, 69 zu vernichten. Von nächsten 70 Migrantinnen und Migranten wird noch ein eingebürgert, 69 zu vergasen. Von nächsten 70 Migrantinnen und Migranten… Numerus Clausus ist 70 Migrantinnen und Migranten auf einen deutschen Pass!

 

 

 

Quelle:  http://de.statista.com/statistik/daten/studie/191/umfrage/einbuergerung-von-auslaendern-seit-1981/

 

Dramatischer Rückgang der Einbürgerungszahlen für 2009 erwartet:

http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Einbuergerung-Integration;art122,3047422

 

http://www.migazin.de/2010/03/05/dramatischer-ruckgang-der-einburgerungszahlen-fur-2009-erwartet/

 

"Staatsministerin Maria Böhmer hatte versucht, die schlechten Werte des Jahres 2008, als es nur knapp 95.000 Einbürgerungen gab, als Sondereffekt infolge der Einführung des Einbürgerungstests im September 2008 zu erklären. Damals hatte sie auch einen "signifikanten Anstieg" der Einbürgerungszahlen für 2009 prognostiziert. Stattdessen wird der Minusrekord von 2008 nun noch einmal unterboten werden.”

 

“Bloße Appelle der Bundeskanzlerin und ihrer Staatsministerin, „Ja zu Deutschland!“ zu sagen, genügen nicht und sind blanker Hohn. Die Bundesregierung will mit ihrer Politik Millionen Migrantinnen und Migranten zu „Bürgern 2. Klasse“ machen, auch wenn sie im Durchschnitt seit fast 20 Jahren in der Bundesrepublik leben.“

 

Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche politische Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht Mitgestaltungsrecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Bundestag Landtag NRW EU-Parlament wählen! Ich will das Recht auf das deutsche politische Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht Mitgestaltungsrecht haben! Ich will Deutscher werden! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Ein Gewissenstäter ändert seinen Weg nie! Das sind mein heiliger Kampf, mein Einbürgerungsraubzug, meine heilige Passion um das Wahlrecht um das Stimmrecht! Das ist mein Streben nach Glückseligkeit!

 

 

Zweiter Teil: Widerlicher deutscher Anwaltszwang

 

Die höchste Instanz, die ich in diesem über 9-Jahre dauernden würdeverachtenden widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren erreicht habe, ist das Einwerfen meines Briefumschlages in den Briefkasten mit meinem Antrag auf die Bewilligung mir armen staatenlosen geistig behinderten Einbürgerungsbewerber von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren.

 

Wegen diesem widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwang, Vertretungszwang, Bevollmächtigten zwang, wegen dieser Postulationsfähigkeit vor den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs. 4 VwGO i.V.m. §§ 78 bis 89, 114 ZPO in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband darf ich nicht meine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen selbst einlegen, kann ich gegen die rassendiskriminierende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln gar nichts machen!

 

Über welchem überhaupt RECHTSANWALT, Anwaltszwang, Vertretungszwang, Bevollmächtigten zwang, Postulationsfähigkeit vor den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs. 4 VwGO i.V.m §§ 78 bis 89, 114 ZPO in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband der Staat redet, wenn ich bitterarm Flüchtling staatenlos und ohne Arbeit bin, wenn alle Migrantinnen und Migranten total arm und ohne Arbeit sind, wenn wir uns niemals einen festen Arbeitsplatz bekommen, wenn wir uns niemals genug Geld verdienen, um uns als ein armer Einbürgerungsbewerber einen RECHTSANWALT leisten zu können?

 

Ich habe kein Geld für einen Rechtsanwalt! Ich bin bitterarm! Ich bin arbeitsunfähig! Ich bin geisteskrank! Ich bin Flüchtling! Ich bin staatenlos! Wir sind Einbürgerungsbewerber, wir haben alle kein Geld! Wir sind Ausländer alle bitterarm!

 

Ich bin ein bitterarmer elender geisteskranker staatenloser Langzeit-1-EURO-JOBber. Ich erhalte ALG-2. Kein Rechtsanwalt will für mich kostenlos tätig sein. Das bedeutet, dass die deutsche verwaltungsgerichtliche Gerechtigkeit in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband nur für die reichen Einbürgerungsbewerber gilt!

 

Ich bin mit all diesen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen kategorisch nicht einverstanden. Diese Entscheidungen und dieses ganze seit April 2004 dauernde verwaltungsgerichtliche Verfahren ist Zynismus, ist totale Verachtung meiner schwerstgeistig behinderten psychisch kranken staatenlosen arbeitsunfähigen Einbürgerungsbewerberwürde! Gerichte haben meiner schwerstgeistig behinderten psychisch kranken staatenlosen arbeitsunfähigen Person einfach volle Verachtung demonstrativ ausgesprochen.

 

Das ist alles offensichtlicher Missbrauch des Anwaltszwangs des §67 Abs. 4 VwGO! Anwaltszwang ist nicht dafür gedacht, damit das Oberverwaltungsgericht NRW und alle Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht ihn so wild und unverschämt gegen die Einbürgerungsbewerber insbesondere gegen die staatenlosen Einbürgerungsbewerber missbrauchen!

 

Wenn es im deutschen Recht kein Anwaltszwang gegeben hätte, hätte dann Oberverwaltungsgericht NRW meine Einbürgerungsberufung geprüft, wäre dann dieses ganze Unrecht nicht passieren. Aber Oberverwaltungsgericht NRW prüft nicht meine Berufung jedes Mal missbräuchlich wegen dem Anwaltszwang, lehnt sie jedes Mal automatisch ab und gibt mir jedes Mal absichtlich keinen Anwalt, damit ich nicht eingebürgert wäre. Das ist Missbrauch des Anwaltszwanges!

 

Würden sie bitte die §8 Abs. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 des deutschen rassistischen Staatsangehörigkeitsgesetzes abschaffen!

 

Wenn sie nicht den §8 Abs. 1 Nr. 4 StAG und nicht den §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG abschaffen wollen, dann schaffen sie diesen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwang, den Vertretungszwang, den Bevollmächtigten zwang, die Postulationsfähigkeit vor den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs. 4 VwGO i.V.m §§ 78 bis 89, 114 ZPO in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ab!

 

Wenn sie nicht den deutschen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Anwaltszwang abschaffen wollen, dann geben sie mir und allen Einbürgerungsbewerbern mindestens das Recht, die negativen Urteile der Verwaltungsgerichte vor dem Oberverwaltungsgerichte selbst anzufechten.

 

Der widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche Anwaltszwang stellt den Erfolg meines Einbürgerungsprozesses, meines Einbürgerungsproblems, meines staatenlosen geisteskranken Lebens in Abhängigkeit von der Bezahlung des Lohnes „meinem“ Rechtsanwalt. Falls ich „meinem“ Rechtsanwalt ganz gutes Geld einzahle, dann reicht er seine Einbürgerungsberufung bei allen meinen Nichterfolgsaussichten ungünstigen Umständen ein. Falls ich ihm kein Geld auszahle, dann hau ab! Ohne das Geld habe ich überhaupt keine Chancen auf die Einbürgerungsberufung gegen die rechtswidrigen Einbürgerungsurteile der Verwaltungsgerichte der ersten Instanz.

 

Alle Rechtsanwälte fragen mich auf der Stelle nach Geld. Die Rechtsanwälte fordern von mir bitterarmen arbeitsunfähigen geisteskranken Staatenlosen einen sofortigen Vorschuss 500 EUR und danach jeden Monat sichere 100-200 EUR! Und wann sie erfahren, dass ich kein Geld habe, dass ich arbeitsunfähig bin, dass ich geisteskrank bin, fallen sie in Ohnmacht, bekommen sofort Hysterie, schmeißen mich aus dem Büro raus!

 

Ein guter Rechtsanwalt wird 600 EUR pro Stunde bezahlt. Niemand von den Deutschen will einem bitterarmen arbeitsunfähigen widerlichen geisteskranken staatenlosen Flüchtling, noch einem fremden Penner helfen, kostenlos eingebürgert zu werden. Die deutschen Rechtsanwälte wollen herum einem armen arbeitsunfähigen widerlichen geisteskranken staatenlosen Einbürgerungsbewerber nicht kostenlos rumlaufen, damit noch ein bitterarmer staatenloser Irre ohne die Arbeit die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht bekäme.

 

Die deutschen Rechtsanwälte wollen mich wegen der aktuellen politischen Motiven meiner Einbürgerungsklage, wegen ihrer deutschen Nationalität, wegen ihrer politischen Überzeugung „weniger bitterarmen arbeitsunfähigen geisteskranken Ausländer in Deutschland zu haben“, nicht vertreten, schieben sie mich umgekehrt „unter Wasser“ weiter, anstatt mir zu helfen.

 

Die deutschen Rechtsanwälte wollen keine solchen Einbürgerungsfälle übernehmen, wollen keinem solchen geisteskranken Ausländer-Idioten helfen.

 

Migrantinnen und Migranten können nicht perfekt Deutsch. Mit meinem Rechtsanwalt muss ich nur durch einen Dolmetscher kommunizieren. Der Anwalt wird von mir einen Dolmetscher fordern. Für einen Dolmetscher habe ich auch kein Geld.

 

Falls ich geisteskrank arbeitsunfähig bin, kein Geld keine Arbeit gar nichts habe, damit mir einen Rechtsanwalt leisten, muss mir wenigstens das Recht zustehen, mich in meiner geisteskranken Einbürgerungsbeschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht NRW selbst vertreten zu dürfen!

 

Der widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche Anwaltszwang, Vertretungszwang, Bevollmächtigtenzwang, Postulationsfähigkeit vor den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs. 4 VwGO i.V.m §§ 78 bis 89, 114 ZPO in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband werden von der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen und vom Bundesverwaltungsgericht und von allen deutschen Richtern, von allen deutschen Beamten unverschämt missbraucht! Der deutsche „Rechtsstaat“, das Verwaltungsgericht Köln, das Amtsgericht Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln decken ihre rechtswidrige verfassungswidrige ausländerdiskriminierende ausländerverachtende behindertenverachtende Handlungen unter widerlichem Anwaltszwang, unter meiner staatenlosen Armut zu! Sie fühlen sich hinter dem Anwaltszwang vor armen staatenlosen geisteskranken Einbürgerungsbewerbern sicher „beschützt“!

 

Warum das Oberverwaltungsgericht NRW keine Verhandlung durchführt, da das Oberverwaltungsgericht mich für einen dummen nichts bedeutenden staatenlosen geisteskranken Idioten automatisch hält, da das Oberverwaltungsgericht NRW voll gesichert ist, dass das Oberverwaltungsgericht NRW vor mir durch diesen schlauen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwang voll geschützt ist.

 

Dieser widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang ist gut für eine Reihe von zynischen Gesetzmissbrauchenden Beamten, die durch diesen widerlichen ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutschen Anwaltszwang ihre ungesetzlichen Handlungen decken und fühlen sie sich vor armen ausländischen Querulanten voll geschützt: „Schon wieder ein armer ausländischer Querulant…“.

 

Der Rechtsweg steht mir armen staatenlosen geisteskranken Einbürgerungsbewerber und jedem armen Einbürgerungsbewerber gegen die ungerechten Handlungen des deutschen Staates in unsren Einbürgerungsverfahrens nach Art. 19 Abs. 4 GG, §93 Abs. 3 BVerfGG wegen diesem widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwang, Vertretungszwang, Bevollmächtigten zwang, wegen dieser Postulationsfähigkeit vor den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs. 4 VwGO i.V.m §§ 78 bis 89, 114 ZPO in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband nicht offen, da diese rassistischen §8 Abs. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes noch stärker als die National-Sozialistische Macht sind!

 

Da ich staatenlos arbeitsunfähig geisteskrank und total arm bin, erreiche ich niemals wegen diesem deutschen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Anwaltszwang meine nach §90 Abs. 2 BVerfGG notwendige Rechtswegerschöpfung, da der deutsche widerliche ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Anwaltszwang das Erreichen meiner vollständigen Rechtswegerschöpfung verhindert! Wegen diesem deutschen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Anwaltszwang kann meine Anfechtung des Ablehnungsbescheides des Verwaltungsgerichts der Ersten Instanz nicht weiter nach oben gehen. Meine Rechtswegerschöpfung nach §90 Abs. 2 BVerfGG ist mit diesem Ablehnungsbescheid des Verwaltungsgerichts Köln erreicht! Die höchste Instanz, die ich erreicht habe, ist somit bloß das sinnlose Einwerfen meiner persönlichen „Berufung“ in dem Briefkasten des Oberverwaltungsgerichts NRW.

 

Diese Rechtswegerschöpfung nach §90 Abs. 2 BVerfGG, die das Bundesverfassungsgericht von mir geisteskranken unzurechnungsfähigen Idioten, von uns armen staatenlosen Einbürgerungskläger verlangt, ist eine sinnlose Sache, ist bloß eine dumme Papier-, und Zeitverschwendung von ihren Kollegen. Sie fordern absichtlich von mir von uns diese unerreichbare nicht verwirklichbare Rechtswegerschöpfung, damit nicht meinem Einbürgerungsbegehren stattgeben. Sie verstehen es ganz gut, dass niemand von Beamten, von Richtern meinem geisteskranken Einbürgerungsbegehren nachgibt, mir die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht ohne die Arbeit gibt.

 

Diese widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende Rechtswegerschöpfung können sich bloß die reichen Ausländer leisten! Wegen dem deutschen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Anwaltszwang erreiche ich armer geisteskranker arbeitsunfähiger staatenloser Einbürgerungsbewerber niemals das Nivea des Urteils des Oberverwaltungsgerichts NRW und des Bundesverwaltungsgerichtes, erreiche ich niemals die notwendige Subsidiarität für die Verfassungsbeschwerde wegen der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.

 

Dieser deutsche widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende Anwaltszwang ist eine echte Gefahr, ist ein echtes Hindernis für mein geisteskrankes Leben, für mein geisteskrankes Glück, für meine staatenlose geisteskranke Zukunft in der Bundesrepublik Deutschland! Dieser grundrechtswidriger allgemeiner Praxis von den Einbürgerungsbehörden und von den Verwaltungsgerichten, der in dem deutschen widerlichen Anwaltszwang verankert ist, wirkt mir entgegen. Dieser Verfassungsverstoß ist für mich hilflosen geisteskranken arbeitsunfähigen schwerbehinderten Staatenlosen besonders schwerwiegend.

 

Die Deutschen hassen die armen schwachen ungesunden geisteskranken Einbürgerungsbewerber und einfach alle Ausländer! Je mehr armen schwachen ungesunden Ausländer nach Deutschland kommen, desto mehr Reichtum müssen die reichen Deutschen mit armen Ausländern teilen! Solche reichen Deutschen hassen mich, da ich bitterarm und geisteskrank bin! Ohne Geld darf ich nicht meine staatenlosen geisteskranken Einbürgerungsbewerberrechte beschützen, sie nicht durchsetzen. Ohne Geld kann ich mir arbeitsunfähigen Idioten keinen Rechtsanwalt leisten. Ohne Geld finde ich mir keinen Dolmetscher. Ohne Geld bekomme ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht. Ohne Geld bin ich für die Deutschen ein widerlicher geisteskranker dritte Klasse Staatenlose. Ohne Geld bin ich in diesem deutschen „demokratischen sozialen Rechtsstaat“ gar Nichts!

 

Der deutsche „Rechtsstaat“ schützt die deutschen Richter auf jeden Preis vor armen Einbürgerungsbewerbern. Bloß die reichen Einbürgerungsbewerber können sich einen deutschen Anwalt leisten und beauftragen. Die armen ungesunden behinderten staatenlosen Einbürgerungsbewerber müssen sich weit von den deutschen Gerichten halten. Die Deutschen Bundestagabgeordnete, das deutsche Bundesjustizministerium, die deutschen Richter, die deutschen Beamte, die deutschen Rechtsanwälte mögen bloß die reichen Einbürgerungsbewerber. Die deutschen Richter arbeiten bloß mit reichen Einbürgerungsbewerbern und für die reichen Einbürgerungsbewerber! Die armen ungesunden behinderten staatenlosen Einbürgerungsbewerber mögen sie nicht! Die armen ungesunden behinderten staatenlosen Einbürgerungsbewerber sind für die deutschen Richter unerwünscht, sind eine Belastung für das großzügige deutsche Volk! Die armen ungesunden behinderten staatenlosen Einbürgerungsbewerber belästigen die armen hungrigen deutschen Richter mit ihren idiotischen Einbürgerungsklagen!

 

Der widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche Anwaltszwang, der Vertretungszwang, der Bevollmächtigten zwang, die Postulationsfähigkeit vor den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs. 4 VwGO i.V.m §§ 78 bis 89, 114 ZPO in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband widerspricht der sozialen Gerechtigkeit den Sozialstaatsprinzipien, die in dem Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes vorankert sind. Die deutschen Verwaltungsgerichte, der deutsche „Rechtsstaat“ sollen das Not, das Elend der armen Einbürgerungsbewerbern, meinen armen sozialen staatenlosen geisteskrankes schwerbehindertes Rechtsstatus, meine armen soziale staatenlosen geisteskranke schwerbehinderte Probleme, die auf mein geisteskrankes schwerbehindertes staatenloses Leben, die auf diesen Rechtsstreit einen wesentlichen Einfluss üben, berücksichtigen.

 

In meinen früheren zahlreichen Verfassungsbeschwerden wird mir Geisteskranken vom Bundesverfassungsgericht andauernd vorgeworfen, bei meiner Verfassungsbeschwerde sei Subsidiarität nicht vorhanden. Wie kann ich überhaupt meine geisteskranke Rechtswegerschöpfung, meine notwendige Subsidiarität für meine staatenlose geisteskranke Einbürgerungsklage in den deutschen Staatsverband erreichen verwirklichen realisieren, falls dieser widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche Anwaltszwang meinen weiteren bitterarmen geisteskranken staatenlosen Rechtsweg in den deutschen Staatsverband wie ein Schlagbaum zu macht! Keine deutsche Staatsangehörigkeit, kein deutsches Wahlrecht, keine nach Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes die Rechtswegoffenheit und kein Recht die rassistischen §8 Abs. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der fehlenden der Subsidiarität anzufechten! Gar nichts! Verpiss Dich geisteskranker Arschloch!

 

All meine früheren geisteskranken staatenlosen Beschwerden vor dem Oberverwaltungsgericht NRW Münster in den gleichen verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreiten wegen meiner Einbürgerung wurden vom Oberverwaltungsgericht NRW Münster überhaupt nicht zur Verhandlung aufgenommen, wurden überhaupt nicht geprüft, da ich mich nicht durch einen Anwalt nach §67 Abs. 4 VwGO habe vertreten lassen, da ich keinen Prozessbevollmächtigten nach §67 Abs. 4 VwGO hatte, da ich meine geisteskranke Berufung nicht ohne einen Anwalt selbst einreichen dürfe.

 

Meine geisteskranke Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den negativen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW 19 A 1275/07 vom 22. April 2009 darf ich auf Grund des fehlenden bei mir Anwaltes nicht einlegen, da ich mich vor dem Bundesverwaltungsgericht wieder durch einen Anwalt vertreten lassen muss und dieser Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW 19 A 1275/07 vom 22. April 2009 sei unanfechtbar.

 

Meine geisteskranke Beschwerde gegen das Verwaltungsgericht Köln darf ich nicht direkt vor dem Bundesverwaltungsgericht ohne vorherige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW einlegen.

 

Meine geisteskranke Berufung gegen das negative Urteil des Verwaltungsgerichts Köln direkt vor dem Bundesverwaltungsgericht ohne einen Anwalt und ohne die Vorentscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW einzulegen, ist unzulässig, ist ein Rechtsmissbrauch, ist eine „nichtrechtmäßige“ Handlung. Ich war bereits von dem Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2003 für solchen „Rechtsmissbrauch“ finanziell bestraft. (Diese Geldbuße konnten die Gerichtvollzieher von mir nicht eintreiben, weil es von mir nicht zu holen gibt. Nach der Verjährung haben sie es aufgehört)

 

Das Berufungsinstanz des Oberverwaltungsgerichts NRW und des Bundesverwaltungsgerichts sagen mir Geisteskranken gemeinsam laut zynisch und verachtend: unsere Gebäude dürfen bloß die durch einen Rechtsanwalt vertretende Beschwerden und Klagen betreten! Auf selbstständigen Beschwerden von Einbürgerungsbewerbern insbesondere von geisteskranken staatenlosen Einbürgerungsbewerbern werden wir überhaupt nicht beantworten, nicht reagieren, werden wir sie voll ignorieren!

 

Dieser widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche Anwaltszwang macht meinen nach den Artikeln 17, 19 Abs. 4, 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i.V.m. §§ 13 Nr. 8a, 90 BVerfGG geisteskranken Rechtsweg endgültig zu! Deshalb ich kann ihnen meine diese nach den Artikeln 17, 19 Abs. 4, 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i.V.m. §§ 13 Nr. 8a, 90 BVerfGG geisteskranke Verfassungsbeschwerde gegen den rassistischen §8 Abs. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 Staatsangehörigkeitsgesetzes bloß von der Nivea des Ablehnungsgerichtbeschlusses des Oberverwaltungsgerichts NRW auf Prozesskostenhilfe einreichen. Ich habe keine andere Alternative, keine andere Möglichkeit.

 

Es bleibt mir Geisteskranken bloß eines, dieses rechtswidrige ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende Verfahren, dieses rassistische ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende Einbürgerungsverfahren bei der Einbürgerungsbehörde Köln und diese rassistischen verwaltungsgerichtlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden „Verhandlungen“ des Verwaltungsgerichts Köln und des Oberverwaltungsgerichts NRW und gleichzeitig diesen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwang, den Vertretungszwang, den Bevollmächtigten zwang, die Postulationsfähigkeit vor den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs. 4 VwGO i.V.m §§ 78 bis 89, 114 ZPO in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband direkt vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten!

 

Das ist eine deutsche richterliche rassistische zynische ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende Willkür von deutschen Verwaltungsgerichtsrichtern! Das ist alles kein faires verwaltungsgerichtliches Verfahren! Der widerliche ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutsche Anwaltszwang ist eine Frucht der rassistischen verachtenden Nazijustiz!

 

Dieser widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche Anwaltszwang, der Vertretungszwang, der Bevollmächtigten zwang, die Postulationsfähigkeit vor den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs. 4 VwGO i.V.m §§ 78 bis 89, 114 ZPO in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband entsprechen nicht der europäischen Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte. Der widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche Anwaltszwang verletzt und schränkt meine Menschenrechte ein, die mir demokratische Europäische Union garantiert.

 

Warum ich mein geisteskrankes Einbürgerungsbegehren das deutsche Wahlrecht zu bekommen, zwangsgemäß durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen vertreten lassen muss? Ich will nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 c) der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten das Recht haben, mich selbst zu vertreten, selbst zu entscheiden, wann ich mir eine Rechtsberatung brauche, ob ich mir überhaupt eine Rechtsberatung bräuchte! Jedoch nicht vom Gesetz, nicht vom Oberverwaltungsgericht NRW gezwungen zu sein, mich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen!

 

Jeder Einbürgerungsbewerber muss für sich selbst entscheiden, ob er überhaupt einen Rechtsanwalt beauftragen will und braucht!

 

Ich brauche für mich keinen Rechtsanwalt! Dieses Einbürgerungsverfahren ist kein Hochkomplizierter kolossal schwieriger juristischer Fall, damit ich ihn nicht verstünde, damit ich meine Rechte nicht selbst vertreten kann. Geisteskranker Paul Wolf will den deutschen Pass! Und das war`s! Was gibt es hier nicht zu verständliches, so dass ich das nicht selbst aussagen und nicht selbst beantragen darf, so dass es nur ein Fachrechtsanwalt-Betreuer für mich aussagen müsste?

 

Keiner Einbürgerungsbewerber braucht für sich einen Rechtsanwalt! Es gibt in dieser verwaltungsgerichtlichen Einbürgerungsverhandlung überhaupt keine irgendwelchen schweren Fragen, Komplikationen, Problemen, überhaupt keine unklaren Sachen, so dass ich mir eine juristische professionelle Rechtsberatung von einem professionellen Rechtsanwalt bräuchte. Einbürgerungsmaterie ist keine so kolossal hochkomplizierte Rechtmaterie. Ein Einbürgerungsbewerber will den deutschen Pass und das war`s! Das ist der einzige Sinn der Einbürgerung. Und dieser Einbürgerungsbewerber hat keinen Arbeitsplatz und kein Geld.

 

Außerdem ich bin selbst ein anerkannter nach deutschem Recht ausländischer Rechtsanwalt (GUS) für Völkerrecht. Ich darf in der Bundesrepublik Deutschland als ein anerkannter Rechtsanwalt im Völkerrecht amtlich tätig zu werden! Staatsangehörigkeitsrecht gehört teilweise zum Völkerrecht! Somit ich bin durchaus berechtigt, mich selbst vor dem Verwaltungsgericht Köln zu vertreten!

 

Ich will meinen Einbürgerungsproblemen mein Leben nicht in die Hände eines Rechtsanwalts abgeben! Ich will gegen meine Einbürgerungsfeinde selbst kämpfen! Ich will meine verwaltungsgerichtlichen Einbürgerungsverhandlungen selbst führen! Ich will meine Einbürgerungsentscheidung selbst treffen! Ich will meine Einbürgerungsfreiheit frei zu genießen! Ich will auf mich keinen diesen gesetzlichen verwaltungsgerichtlichen Zwang spüren empfangen! Es gibt das Verwaltungsgericht und das reicht mir durchaus. Ich brauche keine noch eine gezwungene Verbindung, noch einen gezwungenen Vermittler zwischen mir und dem Verwaltungsgericht, zwischen mir und dem Gesetz. Ich will die Einbürgerungsgesetze selbst lesen, selbst auslegen, selbst anwenden!

 

Alle Antworten auf alle möglichen Fragen kann man problemlos in dem Grundgesetz, in dem Staatsangehörigkeitsgesetz und in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht in den InternetRechtsdiskussionsforumen finden. Es gibt in diesem Einbürgerungsgebiet bloß zwei kleine Gesetze! Insgesamt wird mein Problem in sechs Wörter umfasst dieser geisteskranke Staatenlose will deutschen Pass! Falls ich wirklich irgendwelche juristische prozessuale Hilfe bräuchte, bloß dann möchte ich mir einen Rechtsanwalt beauftragen, dafür muss ich jedoch das Geld haben…

 

Ich will bloß die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht Stimmrecht, das europäische Wahlrecht Stimmrecht haben und das war’s! Mehr brauche ich nicht! Jeder Einbürgerungsbewerber will deutschen Pass! Was ist hier unklar so kompliziert so schwierig?

 

Durch diesen undemokratischen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang verletzt der deutsche Rechtsstaat meine geisteskranke staatenlose Menschenrechte und Grundfreiheiten, die mir im deutschen Grundgesetz und in der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Menschenrechte in den Art. 1 die Achtung meiner Menschenrechte, Art. 6 das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf sich selbst zu vertreten, Art. 9 das Recht auf die Gedankenfreiheit, Art. 10 das Recht auf die freie Meinungsäußerung, Art. 13 das Recht auf die wirksame Beschwerde, Art. 14 das Recht auf das Diskriminierungsverbot, Art. 34 das Recht auf die Individualbeschwerden garantiert sind.

 

Der widerliche ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutsche nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang verletzt meine geisteskranke staatenlose Menschenrechte und Grundfreiheiten, die mir in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert sind. Art. 20 der Charta garantiert uns Einbürgerungsbewerber und Staatenlosen, dass alle Personen vor dem Gesetz gleich sind. Die Präambel garantiert mir das Recht auf die Gleichheit, auf die Demokratie, auf die „Rechtsstaatlichkeit“. Die Charta stellt die Person in den Mittelpunkt ihres Handelns. Art. 11 garantiert mir das Recht auf die freie Meinungsäußerung ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf die Staatsgrenzen. Art. 21 garantiert mir die Verbotsdiskriminierung wegen meiner sozialen Herkunft. Art. 41 garantiert mir das Recht, gehört zu werden. Art. 47 garantiert mir das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Art. 52 sieht die Einschränkungen meiner Rechte bloß dann vor, falls sie wirklich notwendig sind.

 

Art. 36 der Verfahrensverordnung des Europäischen Gerichtshofes für die Menschenrechte erlaubt sich dem Beschwerdeführer auf jedem Stadium des Verfahrens selbst zu vertreten.

 

§22 des BVerfGG erlaubt sich dem Beschwerdeführer auf jedem Stadium des Verfahrens selbst zu vertreten.

 

Der widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang wird von allen deutschen Beamten vom deutschen Staat unverschämt massiv missbraucht! Das Verwaltungsgericht Köln, das Oberverwaltungsgericht NRW, das Amtsgericht Köln, das Oberlandesgericht Köln, die Einbürgerungsbehörde Köln, die Bezirksregierung Köln decken ihre rechtswidrigen verfassungswidrigen ausländerdiskriminierenden ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Handlungen hinter dem Anwaltszwang, unter meiner staatenlosen geisteskranken Armut!

 

Der widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang hat von mir mein staatenloses geisteskrankes Recht auf die unmittelbare Anfechtung der begründeten auf den rassistischen judenfeindlichen menschenwidrigen ausländerwidrigen studentenwidrigen verfassungswidrigen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden nicht zeitgemäßen Einbürgerungsgesetzen entzogen.

 

Der widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang verletzt meine Grundrechte, die mir in dem Grundgesetz garantiert sind. Der widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang schließt meine geisteskranke Rechtswegoffenheit endgültig zu, die mir das deutsche Grundgesetz durch den Art. 19 Abs. 4 offen garantiert.

 

Art. 19 Abs. 1 des Grundgesetzes entzieht von mir mein staatenloses geisteskrankes Grundrecht auf den selbstständigen geisteskranken Schutz und auf die selbstständige geisteskranke Berufung der fehlerhaften veraltungsgerichtlichen Entscheidungen über meiner staatenlosen geisteskranken Klage. Die Gesetzeinschränkungen muss der Staat bloß zum Schutz jedes Einbürgerungsbewerbers, jedoch nicht bloß zum Schutz, zu Gunsten nur der deutschen Richter und der deutschen Rechtsanwälte verabschieden.

 

Der deutsche Rechtsstaat hält alle Einbürgerungsbewerber für die dummen unfähigen Einbürgerungsbewerber, die nicht imstande seien, sich selbst vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu vertreten, zu präsentieren. Bloß die deutschen Rechtsanwälte dürfen und können das machen. Bloß die Rechtsanwälte haben das Recht auf die gerichtliche Berufung meiner staatenlosen geisteskranken Einbürgerungsklage. Ich habe kein Recht auf die selbstständige geisteskranke Berufung meiner staatenlosen geisteskranken Einbürgerungsklage, meines geisteskrankn Einbürgerungslebensproblems.

 

Der widerliche ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutsche nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang erniedrigt verachtet meine geisteskranke, unsere ausländische Würde und Intelligenz!

 

Der widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang verbietet meiner staatenlosen geisteskranken Persönlichkeit erwidern den Art. 2, 3 Grundgesetzes frei zu entfalten und diktiert mir Idioten, dass meine staatenlosen geisteskranken Rechte vor dem Gesetzt dennoch nicht gleich sind.

 

Der widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang verbietet mir meine staatenlose geisteskranke Meinung selbst frei zu gestalten, frei zu äußern. Ich müsse meine staatenlose geisteskranke Meinung bloß durch einen Rechtsanwalt, durch eine Kontrolle präsentieren lassen. Ich dürfe meine staatenlose geisteskranke Meinung selbst nicht bilden nicht durchsetzen und nicht präsentieren. Die Verwaltungsgerichte wollen bloß mit meinem Prozessbevollmächtigten reden aber nicht mit mir Geisteskranken persönlich. Meine staatenlose geisteskranke Einbürgerungsperson sei für die Verwaltungsgerichte bloß ein unfähiges, inkompetentes staatenloses geisteskrankes Lebewesen.

 

Falls ich einen Rechtsanwalt beauftrage, darf ich besonders danach, selbst direkt mit dem Oberverwaltungsgericht nicht verhandeln, nicht sprechen. Alle Einbürgerungspapieren, alle Einbürgerungsverhandlungen werden nur durch meinen Rechtsanwalt geführt. Ich bekomme vom Oberverwaltungsgericht NRW keine Briefe. Ich werde bloß auf meine staatenlose Einbürgerungsverhandlung, auf mein Einbürgerungsproblem von der Seite beobachten. Der widerliche deutsche nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang stellt alles so an, dass zwei Deutschen über mich, über meinem Einbürgerungsproblem reden und ich stehe bei der Seite wie ein hilfsloser dummer armer staatenloser Mensch und kann ich dazu nicht zusagen.

 

Der Rechtsanwalt wird nicht meine Einbürgerungssätze, nicht meine staatenlose Meinung, nicht meine staatenlosen Gedanken schreiben. Er wird bloß eigene deutsche Ansicht auf mein Einbürgerungsproblem schreiben.

 

Ich darf mit meinem Rechtsanwalt bloß ein Mal im Monat durch einen Termin treffen. Ohne die Termine darf ich mich nicht mit meinem Einbürgerungsproblem beschäftigen.

 

Nicht das Oberverwaltungsgericht, sondern der Rechtsanwalt entscheidet über den Ausgang meiner staatenlosen Berufung, ob meine staatenlose Berufung überhaupt vor dem Oberverwaltungsgericht NRW eingeht, ob ich überhaupt das Recht habe, mich zu beschweren. Falls der Rechtsanwalt „nein“ sagt, dann ist es für mich endgültig Schluss. Falls anderer zweiter, dritter, vierter Rechtsanwalt ebenfalls „nein“ sagen, jedoch der fünfte Rechtsanwalt sagt meiner Einbürgerungsbeschwerde „ja“, dann ist es entweder alle vier vorherigen Rechtsanwälte unobjektiv waren, oder dieser fünfter Rechtsanwalt bloß wegen meinem armen Geld, jedoch trotzdem Geld, das grüne Licht für meine Einbürgerungsberufung gibt.

 

Jeder Richter an den Oberverwaltungsgerichten, jeder deutsche Rechtsanwalt sind der König und die Einbürgerungsbewerber sind die Sklaven von Deutschen, die nicht direkt mit dem Richter-König sprechen dürfen. Unsere Bittschriften vor dem König-Richter dürfen wir bloß durch einen Gott-Rechtsanwalt einreichen…. Jeder Rechtsanwalt ist in Deutschland Gott! Der Gott ist der deutsche Rechtsanwalt!

 

Nein! Nicht ein Einbürgerungsbewerber hinter einem Rechtsanwalt mit Worten „Bitte! Bitte! Bitte!“ rennen muss, sondern ein Rechtsanwalt muss hinter einem Einbürgerungsbewerber mit Worten „Bitte! Bitte! Bitte!“ rennen. Nicht ein Einbürgerungsbewerber einen Rechtsanwalt suchen muss, sondern ein Rechtsanwalt muss einen Einbürgerungsbewerber suchen! Nicht der Rechtsanwalt für mich der König ist, sondern ich bin der König für die Rechtsanwälte! Jeder Einbürgerungsbewerber ist der König für seinen Rechtsanwalt, für seinen Richter! Nicht die Einbürgerungsbewerber die Sklaven von Rechtsanwälten, von Richtern sind, sondern die Rechtsanwälte, die Richter sind unsere treueren Diener! Sie müssen uns Einbürgerungsbewerbern dienen! Die Richter, die Rechtsanwälte sind bloß die treuen Diener der Einbürgerungsbewerber und nicht umgekehrt!

 

Falls ich mir keinen Rechtsanwalt beauftragen will, dann muss es so sein! Der Rechtsstaat hat hier kein Recht, keine Befugnisse meinen staatenlosen geisteskranken Einbürgerungswillen auf die Selbstvertretung vor dem Oberverwaltungsgericht NRW gegen die Willkür der Einbürgerungsbehörde Köln zu erwürgen.

 

Nicht jeder Einbürgerungsbewerber-Beschwerdeführer möchte ohne einen Rechtsanwalt seine Einbürgerungsbeschwerde selbst weiter führen. Fast alle Einbürgerungsbewerber-Beschwerdeführer beauftragen sich bewusst und sinnvoll einen Rechtsanwalt (wenn sie aber dafür Geld haben), weil sie möglich keine Ahnung in dem juristischen Einbürgerungsgebiet, keine Zeit und überhaupt kein Lust haben, selbst etwas zu schreiben. Auf alle Stadien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband sollen die Einbürgerungsbewerber das Recht bekommen, ebenfalls selbst ihre Einbürgerungsrechtsstreite zu führen.

 

Der Gesetzgeber, der Rechtsstaat verschafft durch solche Beraubung meines letzten bitterarmen Geldes noch mehr Lohn für die wohlhabenden deutschen Rechtsanwälte, die bloß über meinem armen Geld und nicht über meinem Einbürgerungsproblem denken. Die Einbürgerungsbewerber glauben an deutschen Juristen, dass sie um die Gerechtigkeit, um unsere Einbürgerungsrechte kämpfen, allerdings in Wirklichkeit kämpfen die deutschen Juristen nicht um die Gerechtigkeit, nicht um unsere Einbürgerungsrechte, sondern sie denken bloß um unserem armen Geld, sich wie möglich mehr Geld durch den eingeführten schlauen widerlichen deutschen nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang von uns zu verschaffen, heraus zu listigen. Sie verschleiern durch solche hohe Worte die Demokratie, die Gerechtigkeit… ihr wirkliches habgieriges Ziel.

 

Die deutschen Rechtsanwälte verdienen durch diese schlau gesetzliche Regelung Millionen und diktieren mir und ihren Mandanten-Einbürgerungsbewerber den Gang meiner, unserer Einbürgerungsbeschwerden. Die deutschen Rechtsanwälte führen die Einbürgerungsrechtssache absichtlich lange Zeit, damit mehr Geld von den bitterarmen Mandanten-Einbürgerungsbewerbern aussaugen. Nicht die Demokratie, nicht die Gerechtigkeit wollen sie erreichen, sondern sie wollen bloß unseres Geld, das sie durch diesen eingeführten schlauen widerlichen deutschen nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang so raffiniert von uns Einbürgerungsbewerbern abnehmen.

 

Durch den widerlichen deutschen nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang beraubt der Gesetzgeber mein letztes Geld dadurch, dass er mich zwingt, meinem Bevollmächtigten mein Geld, das ich nicht habe, einzuzahlen. Durch den Raub meines mir von dem Rechtsstaat geleisteten ALG-2, muss ich auf mein armes staatenloses Essens, auf die anderen deutschen gesellschaftlichen Güte verzichten, da ich meinem Pflichtbevollmächtigten den Lohn einzahlen muss. Der Rechtsstaat leistet zuerst einem Sozialhilfeempfänger Sozialhilfe und danach nimmt er sie durch diesen widerlichen deutschen Anwaltszwang zurück.

 

Durch den widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang berauben die deutschen Rechtsanwälte, der Gesetzgeber die schon bitterarmen Einbürgerungsbewerber! Machen alles dafür, damit solche eingebürgerten neuen Passdeutsche mit ausländischem Hintergrund niemals nach oben kämen, müssen sie immer unten bleiben. Falls die deutschen Rechtsanwälte, der Gesetzgeber die reichen Einbürgerungsbewerber berauben, es wäre kein Problem, jedoch falls die deutschen Rechtsanwälte, der Gesetzgeber die bitterarmen Einbürgerungsbewerber berauben, dann ist es rassistisch schrecklich.

 

Die armen Einbürgerungsbewerber müssen sich vor den armen verhungerten deutschen Richtern fern halten! Die deutschen Richter haben selbst nicht zu fressen, deshalb verdienen sie sich ihr tägliches Brot durch diesen schlauen Anwaltszwang! Die deutschen Richter wollen nicht verhandeln, deshalb verstecken sie sich hinter diesem schlauen widerlichen Anwaltszwang. Die deutschen Rechtsanwälte nutzen die Lebensprobleme der Einbürgerungsbewerber aus und verdienen damit für sich auf der Not der Einbürgerungsbewerber ganz gutes Geld! Durch den Raub der bitterarmen Einbürgerungsbewerber verschaffen sie für sich noch höhere Löhne!

 

Die habgierigen deutschen Juristen sind die Trickräuber, sind die Trickerpresser, sind die Trickbetrüger, sind die Trickdiebe von bitterarmen Einbürgerungsbewerbern! Die habgierigen deutschen Juristen berauben die Einbürgerungsbewerber! Es ist eine verbrecherische staatlich organisierte Raubbande in der Bundesrepublik Deutschland!

 

Sie sind die deutschen Juristen, sie sind die deutschen Richter, sie sind die deutschen Rechtsanwälte, sie sind die deutschen Beamte, sie haben für sich persönlich ein schlaues listiges habgieriges Gesetz erlassen. Durch diese Beraubung des Lohnes von bitterarmen Einbürgerungsbewerbern, blockieren sie die Beschwerden die Tätigkeit von unbequemen Einbürgerungsbewerbern.

 

Die Stellung des Bundesjustizministeriums ist eine Armeausländerhassende Stellung. Diesen verbrecherischen Raub der bitterarmen Einbürgerungsbewerber rechtfertigt das Bundesjustizministerium mit zynischen Gründen, dass sie für die „Demokratie“, für den „Schutz der Bürger“ kämpfen, allerdings in der Wirklichkeit berauben sie die bitterarmen Flüchtlinge Staatenlose bis zum letzten Cent.

 

„…Schutz der rechtsunkundigen Bürger“, ist eine zynische Stellungnahme der saureichen Beamten des Bundesjustizministeriums, ist ein zynischer Grund des „Rechtsstaates“ für die Einführung des widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwangs, des Vertretungszwang, des Bevollmächtigtenzwangs, der Postulationsfähigkeit vor den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs. 4 VwGO i.V.m §§ 78 bis 89, 114 ZPO in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.

 

Und welche „rechtsunkundigen Bürger“ und vor wem ihr deutscher „Rechtsstaat“ schützt, Deutsche vor den armen Heuschrecken-Ausländern? Der deutsche „Rechtsstaat“ schütz das eigene deutsche Volk vor armen hungrigen Einbürgerungsbewerbern!

 

Wer ohne die gerichtliche Verhandlung bereits entschieden hat, dass die Einbürgerungsbeschwerde eines Einbürgerungsbewerber vor dem Oberverwaltungsgericht NRW unzulässig und unbegründet wäre: „…offensichtlich unzulässige oder unbegründete Rechtsmittel und Klagen werden an die Oberverwaltungsgerichte herangetragen“. Ein Richter darf sich solche Gedanken ohne eine entsprechende gerichtliche Verhandlung überhaupt nicht zulassen.

 

Ohne diesen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwang können sich solche deutschen „rechtsunkundigen Bürger“ immer noch einen Anwalt leisten. Dafür braucht der „Rechtsstaat“ keinen speziellen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwang einzuführen, damit die „rechtsunkundigen Bürger“ vor armen Einbürgerungsbewerbern beschützen. Der eingeführte widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche Anwaltszwang ist kein Rechtsfertigungsgrund zum Schutz der deutschen „rechtsunkundigen Bürger“ vor armen Einbürgerungsbewerbern. Das ist auf jeden Fall kein Notschutz für die „rechtsunkundigen Bürger“ vor armen Einbürgerungsbewerbern.

 

Die deutschen Beamten des Bundesjustizministeriums sind alle saureich. Sie haben deutsche Staatsangehörigkeit, Geld, Mercedes, Erbe und „tolle“ Zukunft! Solche saureichen „erfolgreichen“ Deutschen wollen in ihrem Reichtum entspannt und ungestört schwimmen. Wir seien die armen Einbürgerungsbewerber, mit unseren deutsche Pass-Jammern, stören wir für solche „erfolgreichen“ deutschen Juristen, ihr „glückliches“ Leben zu genießen…!

 

Die Richter an den Oberverwaltungsgerichten zeigen durch ihren eingeführten schlauen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang ihre unmenschliche Abneigung mir bitterarmen staatenlosen geisteskranken Flüchtling gegenüber, den bitterarmen Einbürgerungsbewerbern gegenüber, ihren Abscheu zu solchen selbständigen unjuristischen Einbürgerungsbewerbern-Beschwerdeführern.

 

Die Richter an Oberverwaltungsgerichten ekeln sich vor selbständigen Einbürgerungsbewerbern-Beschwerdeführern. Das gehe gar nichts, falls diese stinkenden Bastarden-Einbürgerungsbewerber mit ihren primitiven Einbürgerungsbeschwerden selbst die adligen deutschen Richter belästigen! Sterben dann diese Richter an ihrem ekelhaften Gefühl, dass ein irgendwelcher stinkender armer widerlicher Ausländer selbst seine widerliche Einbürgerungsbeschwerde vor ihnen einreicht. „Das sei unglaublich ungeheuerlich! Ein widerlicher Spinner-Einbürgerungsbewerber erlaube sich mir Adligem deutschem Richter selbst seine stinkende ekelhafte Einbürgerungsbeschwerde einzulegen! Du stinkender primitiver Bastard-Einbürgerungsbewerber, hau von mir ab! Und ich muss mein Urteil mit seinen Worten Gründen beschreiben! Dieser Idiot diktiert mir, was ich schreiben muss! Wenn ich ihm das Recht gebe, bedeutet das, dass ich alles schreiben muss, was mir dieser primitive Bastard diktiert! Ungeheuerlich! Ich bin kluger deutscher arischerassiger Richter, ich schreibe das, was mir ein stinkender Ausländer hinweist! Niemals! Verpiss Dich blödes Arschloch!“

 

Der widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang ist völlig bequem für die Oberverwaltungsgerichtrichter, da die Rechtsanwälte alles für die OVG-Richter vorbereiten. Es ist bequem bloß für die Oberverwaltungsgerichte, jedoch für die Einbürgerungsbewerber-Beschwerdeführer ist es nicht bequem. Der Rechtsstaat kümmert sich bloß über die OVG-Richter, jedoch der Rechtsstaat kümmert sich nicht über die Einbürgerungsbewerber-Beschwerdeführer!

 

Warum ich gemäß §67 Abs. 4 VwGO meine staatenlose geisteskranke Einbürgerungsberufung nicht selbst vor dem Oberverwaltungsgericht NRW einreichen darf? Bin ich für den deutschen Rechtsstaat eine so miserable widerliche minderwertige geisteskranke staatenlose Person, die mit seinen „inkompetenten“ Einbürgerungsklagen die Ruhe der Oberverwaltungsrichter der Bundesverwaltungsrichter störe?

 

Das ist keine Demokratie! Das ist kein faires Verfahren! Das ist kein Rechtsstaat! Das ist ein rassistischer deutscher Staat! In Frankreich darf jeder Fußgänger vor dem Gericht gehen und verklagen so viel und so lang wie er es will!

 

Die armen Einbürgerungsbewerber-Beschwerdeführer dürfen bloß Antrag auf Prozesskostenhilfe gemäß §67 Abs. 4 VwGO i.V.m §§ 78 bis 89, 114 ZPO vor dem Oberverwaltungsgericht selbst einlegen als eine Ausnahme und falls dieser Antrag abgelehnt wird, haben sie weiter keinerlei winzige Chance ohne einen Anwalt weiter ihr Einbürgerungsbegehren durchzusetzen. Auf all meine Anträge vor dem Oberverwaltungsgericht NRW, mir Prozesskostenhilfe für einen Rechtsanwalt zu bewilligen, gaben mir nicht statt, da der Rechtsanwalt mir bloß dann gewähren wird, falls meine Einbürgerungsklage nach §114 ZPO eine Aussicht auf Erfolg hätte! Es ist wie ein zugeschlossener Kreis! Eine Sackgasse!

 

Wer ihnen das Recht gegeben hat, über meiner geisteskranken Einbürgerungsklage, geisteskranken Einbürgerungsbeschwerde bereits ohne eine stattgefundene verwaltungsgerichtliche Verhandlung solche über meine geisteskranke Würde verachtende Schlussfolgerung zu ziehen, dass meine geisteskranke Einbürgerungsklage bereits keine Aussicht auf Erfolg hätte? Warum der Rechtsstaat, der Gesetzgeber überhaupt entschieden hatten, dass meine geisteskranke Einbürgerungsbeschwerde bereits keine Aussicht auf Erfolg hätte? Wie kann das Oberverwaltungsgericht ohne verwaltungsgerichtliche Verhandlung bereits Konsequenzen ziehen, meine geisteskranke Einbürgerungsklage hätte keine Aussicht auf Erfolg? Das ist eine Verachtung meiner geisteskranken staatenlosen Würde und Intelligenz!

 

Wenn meine Klage und Berufung nur wegen meiner Unzurechnungsfähigkeit Geisteskrankheit unzulässig wäre, dann genau deswegen geben sie mir einen Anwalt, weil ich unzurechnungsfähig bin. Aber das Verwaltungsgericht Köln, OVG NRW, BVG geben mir deswegen keinen Anwalt, obwohl ich geisteskrank bin! Wie kann man überhaupt auf einen Geisteskranken Einbürgerungsbewerber diesen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwang anwenden?

 

Das Oberverwaltungsgericht NRW darf nicht ohne die durchgeführte verwaltungsgerichtliche Verhandlung entscheiden, ob meine diese geisteskranke Einbürgerungsbeschwerde begründet oder unbegründet sei. Das Oberverwaltungsgericht NRW hält mich bereits ohne die durchgeführte verwaltungsgerichtliche Verhandlung für einen dummen staatenlosen Idioten, der diese dumme aussichtslose Einbürgerungsberufung einreicht.

 

Wie kann überhaupt eine Einbürgerungsberufung keine Aussicht auf Erfolg haben? Wie soll es funktionieren? Der Ausländer will die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht! Ausländer will den deutschen Pass! Welche Aussichten auf Erfolg können hier sein, um deutschen Pass in die Hände zu nehmen!?

 

Und wie es überhaupt entscheiden wird, falls diese Entscheidung nicht durch die gerichtliche Verhandlung getroffen wird: „…Ach du meine Güte, ich habe heute wieder Migräne an das Wetter und mein Blasen entzündete wieder… Also, diese acht Stück Einbürgerungsklagen sind irgendwie blöd. Wir weisen sie ab, als ob sie keine Aussicht auf Erfolg hätten, aber für diese neunte Einbürgerungsklage müssen wir doch grünes Licht geben. Wir dürfen doch nicht alles abweisen... Wir müssen doch auch etwas tun… Okay, ich bin auch einverstanden… Wann kriege ich endlich meinen Rentenbescheid, es ist bereits viel Zeit nach meiner Antragstellung vergangen…“

 

Meine geisteskranke staatenlose Einbürgerungsklage hat sehr große Aussicht auf Erfolgt! Aber ohne Geld bekomme ich keinen gerichtlichen Schutz. Das bedeutet alles, dass ich Geisteskranke ohne Geld in diesem „demokratischen Rechtsstaat“ gar nichts bin. Ohne einen Anwalt ist das Oberverwaltungsgericht NRW für mich Geisteskranken und für alle armen Einbürgerungsbewerber-Kläger von allen Seiten für immer zu! Und das geschieht in der “zivilisierten demokratischen rechtsstaatlichen Republik“ in dem demokratischen Europa!

 

Diese ihre „Aussicht auf Erfolg“ stammt aus der Nazirechtsprechung, wann das Dritte Reich die Menschen, die für das deutsche Reich keine Aussicht auf Erfolg hätten, unbequem waren, waren sterilisiert, aufgehängt, erschossen, vergiftet, vergast, vernichtet. Damals galten auch Erbkrankheitsgerichte, Eugenikgerichte Euthanasie Aktion-4 Verfahren. Die Todesfabriken waren damals ganz genau und ordentlich organisiert wie heute widerlicher ausländerverachtender staatenlosenverachtender behindertenverachtender deutscher Anwaltszwang.

 

ARBEIT

MACHT

FREI

war das zynische Motto ihrer National-Sozialisten. Solange man arbeitet, bleibt man am Leben!

 

ARBEIT

MACHT

EINBÜRGERUNG

ist die zynische Realität ihres „demokratischen Rechtsstaates“. Solange man arbeitet, bekommt man das deutsche Wahlrecht!

 

In ihrem deutschen Einbürgerungsgebiet wurde die Entnazifizierung gar nicht durchgeführt! Ihr deutsches Einbürgerungsverfahren ist ein KZ-Selektionsverfahren zwischen jungen starken gesunden arbeitstüchtigen und alten schwachen ungesunden nichtarbeitstüchtigen Ausländern! Ihr deutscher Einbürgerungsprozess ist ein Herabwürdigungsprozess!

EINBÜRGERUNG - HERABWÜRDIGUNG!

 

Was wird nun mit mir Geisteskranken Staatenlosen? Die Staatsangehörigkeitsgebühren sind sehr hoch! Die Rechtsanwaltsgebühren sind hoch höher! Die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit hat über mich geisteskranken Staatenlosen verachtete Schlussfolgerung gezogen, dass meine geisteskranke Einbürgerungsklage keine Aussicht auf Erfolgt hätte und wird niemals haben. Wegen dem eingeführten schlauen deutschen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden widerlichen Anwaltszwang kann ich nun nicht meinen geisteskranken verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit weiter führen. Die Erste Instanz des Verwaltungsgerichts Köln ist die Erste und die Letzte und die höchste Instanz für mich geisteskranken Idioten und für solche Einbürgerungskläger wie mich. Es ist für mich geisteskranken Idioten beim Verwaltungsgericht Köln mein Anfang und gleichzeitig bereits Schluss, Anfangs-, und Endstation!

 

Im Januar 2006 hat das Verwaltungsgericht Köln meine geisteskranke staatenlose Person meine Einbürgerung als unzulässig erklärt, seit dem nehmen sie nicht meine Einbürgerungsklagen zur verwaltungsgerichtlichen Verhandlung.

 

Ich schicke dann all meine weiteren geisteskranken Einbürgerungsklagen per Einschreibebrief zum Verwaltungsgericht Köln, danach zum OVG NRW, danach zum Bundesverwaltungsgericht und danach meine geisteskranke Verfassungsbeschwerde direkt zum Bundesverfassungsgericht. Drei meine geisteskranken Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Ich habe dagegen meine geisteskranken Beschwerden vor dem EU-Gerichthof für Menschenrechte eingereicht. Jetzt sind dort meine 7 Beschwerden gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig. Und ich werde so bis zum Jahr 2062 ununterbrochen machen! Ich erhalte Sozialhilfe vom Staat 1210 Euro monatlich.

 

Was soll ich nun tun? Das Oberverwaltungsgericht hat meine geisteskranke Beschwerde abgewiesen. Weiter wird über meiner geisteskranken Beschwerde ohne einen Anwalt und ohne die ausgedachten für meine geisteskranke Klage negativen Aussichten auf Erfolg überhaupt nicht verhandelt. Die Unobjektivität des Verwaltungsgerichts Köln darf ich Geisteskranke nicht ohne einen Anwalt vor dem Oberverwaltungsgericht anfechten, darf ich somit keine deutsche Staatsangehörigkeit, kein deutsches Wahlrecht bekommen!

 

Der Gesetzgeber, der „Rechtsstaat“, die Gerichte haben bloß mit dem rassistischen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Absicht diesen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwang gegen die armen Einbürgerungsbewerber eingeführt, damit solche armen kleinen unwichtigen Einbürgerungsinsekten wie mich ihren staatenlosen Scheißmund nicht aufmachen dürften, damit die armen Einbürgerungsbewerber kein eigenes Scheißwort vor dem Oberverwaltungsgericht aussprechen können, damit wir für immer schweigen und arbeiten. Der „Rechtsstaat“, der Gesetzgeber, die Oberverwaltungsgerichte verstecken sich vor solchen armen staatenlosen geisteskranken Einbürgerungsbewerbern wie mich durch diesen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwang. Die armen Einbürgerungsbewerber sind für Deutschland automatisch die schlechten Drittsorten Menschen. „Wenn du Arm bist, muss du immer Klappe halten!“

 

Durch diesen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang entzieht der „Rechtsstaat“, der Gesetzgeber von mir Geisteskranken, von armen Einbürgerungsbewerbern das garantierende uns im Art. 17 des Grundgesetzes Recht auf die Petition, weil Petitionsausschuss jedes Landes und des Bundes nicht in die gerichtlichen Entscheidungen eingreifen dürfen. Unsere Petitionen gegen die rassistischen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden gerichtlichen Verhandlungen der Oberverwaltungsgerichte bleiben ungeprüft. Wir können gegen diese rassistischen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Handlungen der Oberverwaltungsgerichte keine Petitionen einreichen.

 

Falls der deutsche „Rechtsstaat“ die Angst hat, dass die Einbürgerungsbewerber die Oberverwaltungsgerichte belästigen werden, dann muss der „Rechtsstaat“ einfach mehr Oberverwaltungsrichterarbeitsplätze schaffen. Für jede Einbürgerungsbeschwerde muss der „Rechtsstaat“ die Offenheit seines Einbürgerungsrechtsweges ohne irgendwelche Einschränkungen garantieren und keine vorherigen Konsequenzen zu ziehen, ob die Einbürgerungsbeschwerde zulässig oder nicht zulässig sei.

 

Das ist keine Gerechtigkeit! Durch diesen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang haben die armen gesundschwachen schwerbehinderten Einbürgerungsbewerber kein Recht auf ein faires Verfahren, haben kein Recht auf die Einbürgerungsberufung. Es gibt in ihren deutschen „demokratischen Rechtsstaat“ keine Einbürgerungsberufung für die armen schwerbehinderten schwachen Einbürgerungsbewerber! Theoretisch und wörtlich sagen alle, das sei nicht Wahr, die armen schwachen schwerbehinderten Einbürgerungsbewerber haben in Deutschland durchaus das Recht auf ein faires Verfahren… Jedoch in der Praxis, in der Wirklichkeit ist es völlig anders. Die armen schwachen schwerbehinderten Einbürgerungsbewerber können in der Wirklichkeit kein Recht auf ein faires Verfahren realisieren verwirklichen! Diese armen schwachen schwerbehinderten Einbürgerungsbewerber haben kein Geld für einen Rechtsanwalt!

 

Dieser widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang ist gut für eine Reihe von zu faulenzenden Richtern, die nicht arbeiten wollen, sondern bloß das Geld und ihren dienstlichen Ansehen genießen. Sie fühlen sich durch den widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang vor den armen schwachen schwerbehinderten ausländischen „Querulanten“ voll geschützt: „Schon wieder ein armer behinderter ausländischer Querulant…“

 

Dieser widerliche ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutsche nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang ist bloß gegen die armen Einbürgerungsbewerber, gegen die freie Stimme eines armen schwachen behinderten Einbürgerungsbewerbers, gegen die freie Meinung eines armen Einbürgerungsbewerbers, gegen die Ausländer generell gerichtet. Dieser widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang ist der moderne deutsche rassediskriminierende rassistische Genozid gegen die armen alten schwachen behinderten schwerbehinderten Ausländer! Dieser widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche Anwaltszwang vernichtet den Selbstbewusst jedes armen alten schwachen behinderten Einbürgerungsbewerbers in Deutschland! Ein Einbürgerungsbeschwerdeführer ist in der Bundesrepublik Deutschland der ausländische Kot!

 

Die Bundesverfassungsgerichtrichter haben ebenfalls kein Interesse, diesen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang abzuschaffen. Sie verteidigen auf jeden Preis den geltenden widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwang. Ansonsten werden sie ebenfalls mehr arbeiten müssen, mehr schreiben müssen, mehr tippen müssen…

 

Der „Rechtsstaat“ braucht nicht über die saureichen deutschen Richter kümmern. Alle deutschen Richter sind gemäß dem §9 Nr. 4 des deutschen Richtergesetzes die wohlhabenden reichen Menschen. Alle deutschen Richter sind „glückliche“ Menschen, die den deutschen Pass, das Geld die Macht und das „Respekt“ in Einem haben! Und ich bin ein armer geisteskranke Staatenlose, ich habe gar nicht! Wir sind arme schwache alte ungesunde behinderte schwerbehinderte Einbürgerungsbewerber, wir haben gar nichts! Das ganze mein armes staatenloses Vermögen, das ich in Deutschland nach 15-Jahren von den Sperrmülls gesammelt hatte, wird höchstens auf 200 Euro geschätzt. Bloß ein Anzug bei deutschem Richter, Rechtsanwalt, Jura-Professor kostet fünf Tausend Euro! Alle deutschen Juristen sind die saureichen Menschen! Und diese saureichen deutschen Juristen berauben uns armen alten ungesunden schwachen behinderten schwerbehinderten Einbürgerungsbewerbern noch mehr Geld!

 

Dieser widerliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende deutsche Anwaltszwang, der Vertretungszwang, der Bevollmächtigten zwang, die Postulationsfähigkeit vor den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs. 4 VwGO i.V.m §§ 78 bis 89, 114 ZPO in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ist eine offene Wunde auf der Demokratie des deutschen „Rechtsstaates“, der europäischen Union!

 

Wegen diesem widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang erreiche ich Geisteskranke nie das Niveau des Bundesverfassungsgerichtes! Ich muss nun diesen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwang vernichten, damit am Morgen den rassistischen §8 Abs. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 StAG vernichten und danach mir die deutsche Staatsangehörigkeit, das deutsche Wahlrecht, das europäische Wahlrecht kostenlos ohne die Gesetzlichvorgeschriebenen 60. Monaterenteversicherungsbeiträgen für die Einbürgerung verliehen lassen.

 

Ich kämpfe für die Rechte der armen alten schwachen behinderten schwerbehinderten Einbürgerungsbewerber gegen die Willkür der deutschen Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, gegen die Willkür des deutschen „Rechtsstaates“, gegen die Willkür der deutschen Einbürgerungsbehörden. Ich mache für die armen alten schwachen behinderten schwerbehinderten Einbürgerungsbewerber diesen schlauen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen rassistischen nach §67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang kaputt! Ich mache für die armen alten schwachen behinderten schwerbehinderten Einbürgerungsbewerber diesen rassistischen ausländerfeindlichen §8 Abs. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 StAG kaputt! Ich werde es so lange machen, solange ich lebe, bis zum letzten Atemzug. Entweder müssen die Deutschen mich Geisteskranken umbringen oder mir ihre deutsche Staatsangehörigkeit, das europäische Wahlrecht, das deutsche Wahlrecht geben. Ich gebe nicht auf.

 

Mein heller staatenloser geisteskranker Wunsch Deutscher zu werden, ist keine Verunglimpfung des deutschen Staates, ist keine Beleidigung, ist kein Terrorismus, ist keine Hassepredigung, ist keine verbrecherische Tätigkeit gegen die „freiheitliche demokratische Ordnung“, gegen das deutsche Volk!

 

Mit großer Ungeduld warte ich auf ihre faire Entscheidung. Würden sie bitte diesen deutschen Genozid gegen die armen alten schwachen behinderten schwerbehinderten Einbürgerungsbewerber, diesen widerlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwang, den Vertretungszwang, den Bevollmächtigten zwang, die Postulationsfähigkeit vor den Oberverwaltungsgerichten und vor dem Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs. 4 VwGO i.V.m §§ 78 bis 89, 114 ZPO in den Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den deutschen Staatsverband in dem ganzen deutschen Recht abschaffen, aufheben, vernichten, als NICHTIG erklären!

 

Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche politische Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht Mitgestaltungsrecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Bundestag Landtag NRW EU-Parlament wählen! Ich will das Recht auf das deutsche politische Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht Mitgestaltungsrecht haben! Ich will Deutscher werden! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Ein Gewissenstäter ändert seinen Weg nie! Das sind mein heiliger Kampf, mein Einbürgerungsraubzug, meine heilige Passion um das Wahlrecht um das Stimmrecht! Das ist mein Streben nach Glückseligkeit!

 

Paul Wolf

Staatenloser geisteskranker Mitbürger

 

Vollständige Kopien von allen gerichtlichen Urteilen Beschlüssen und Akten können Sie in meiner vorherigen ähnlichen Beschwerde vor Ihnen vom 09. Dezember 2009 nachschauen.

 

Diese Beschwerde-Petition habe ich seit Dezember 2009 auch an folgende Stellen verschickt:

Innenministerium NRW – fünf Mal seit Oktober 2009

Ministerpräsident NRW – zwei Mal seit Dezember 2009

Landtag NRW – drei Mal

Bundesinnenministerium – vier Mal seit Dezember 2009

Bundeskanzleramt – drei Mal seit Dezember 2009

Bundesjustizministerium

Bundespräsidialamt

Deutscher Bundestag:

Petitionsausschuss - drei Mal seit Dezember 2009

Innenausschuss – zwei Mal seit Dezember 2009

Rechtsausschuss

Menschenrechteausschuss

CDU/CSU-Bundestagfraktion

SPD-Bundestagsfraktion

Bündnis 90/Die Grünen-Bundestagfraktion

DIE LINKE.-Bundestagfraktion

Vatikan Benedikt XVI

Zentralkomitee der deutschen Katholiken

EKD Evangelische Kirche Deutschland

EU Parlament

EU Gerichthof für Menschenrechte – drei Mal seit Dezember 2009

Bundesverwaltungsgericht – fünf Mal seit Dezember 2009

Bundesverfassungsgericht - vier Mal seit Dezember 2009

 

Zum Bundestag schicke ich nie mehr zu, weil es sinnlos ist, weil alle Ausschüsse Fraktionen all meine Beschwerden einfach zum Petitionsausschuss weiterleiten. Petitionsausschuss macht aber mit meinen Petitionen gar nicht.

 

Anlage: