Wanderordnung

Ein Beispiel für eine Wanderordnung:

Imkerverband Rheinhessen-Pfalz e.V.

Wanderausweis 19....... Nr. .............

Das Mitglied ................................................... verpflichtet sich, die nachstehend aufgeführte

Wanderordnung

einzuhalten.

  1. Untersuchungsbefund durch BSSV auf Rückseite bestätigen lassen.
  2. Wanderplatz in Verbindung mit dem örtlichen Wanderwart festlegen.
  3. Die Wanderkarte/Gesundheitsbescheinigung ist der zuständigen Kreisverwaltung (Veterinäramt) bzw. der von ihr beauftragten Stelle (Wanderwart) abzugeben und nach Beendigung der Wanderung dort wieder abzuholen.
  4. Wanderstand mindestens 100m von einheimischen Bienenständen entfernt aufstellen.
  5. Nicht in das Gebiet einer Belegstelle wander. 5 km Schutz!
  6. Erst bei einsetzender Tracht aufwandern. Nach Trachtende umgehend abwandern!
  7. In trachtloser Zeit am Wanderstand nicht schleudern. Räuberei verhindern, Honigverkauf am Wanderort unterlassen.
  8. Wanderstand mit deutlicher Anschrift und Zahl der Bienenvölker versehen (event. Telefonverbindung angeben).
  9. Die Wanderordnung gilt auch für Wanderungen auf das eigene Grundstück.
  10. Belästigungen der Passanten und Grundstückseigentümer durch Bienen vermeiden.

.......................................................

Unterschrift des Besitzers der

Wanderbienenvölker

Als Mitglied des Imkerverbandes Rheinhessen Pfalz e.V. ist der oben genannte Imker in Ausübung seiner imkerlichen Tätigkeit haftpflichtversichert. Bei grob fahrlässigen Verstößen gegen die Wanderordnung gefährdet der Imker seinen Versicherungsschutz.