Urkunde 1000 Jahre
Wann die Siedlung Brockhimbergen tatsächlich gegründet wurde, ist bisher nicht festgestellt worden.
Das erste schriftliche Zeugnis ist eine am 2. März 1006 ausgefertigte Urkunde, in der König Heinrich II. (später Kaiser Heinrich II.) dem Kloster Ulleshusen (Oldenstadt) auf Bitten des Verdener Bischofs Bernhard das von dem Bischof Bruno erbaute Nonnenkloster in Ulleshusen und das geschenkte Nutzungsrecht in einer Reihe von Dörfern des Landkreises Uelzen, mit folgender Übersetzung:
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit Heinrich aus göttlicher gütiger Gnade König. Alle unsere Getreuen in Gegenwart und Zukunft sollen wissen, wie Bernhar, der heiligen Verdener Kirche verehrungswürdige Bischof, unsere Erhabenheit aufgesucht und vielfältig gebeten hat, daß wir für die Gewährung ewigen Lohnes ein gewisses Stift mit Namen Ullishusen, das in seinem Bistum liegt und das auf Veranlassung unseres frommen Vetters und Vorgängers, nämlich des großen Imperators und Augustus Otto, eine Bestätigungsurkunde erhielt, auch durch unsere Zustimmung ausdrücklich anerkennen.
Diesen Ort hat in der Tat Brun, der verehrungswürdige Bischof derselben Verdener Kirche, da er ihn zu Erbrecht besaß, dem Dienste an Gott übergeben und geweiht. ER hat dort ein Stift zur Ehre der heiligen Jungfrau Maria und des heiligen Johannes des Täufers sowohl zur Erlösung seiner Seele als auch zum Heile der Seelen derer, die diesen (Bischofs-)Sitz leiten werden, im Gau Bardanga für sich gleichsam von Grund auf errichtet. Er hat dort eine Gemeinschaft im Dienste Gottes gesammelt. Zu deren täglichem Nutzen übertrug er 32 (Haken-)Höfe in folgenden Orten: in Emmendorf 5 Haken, in Gr. Liedern (oder Lüder) 5 Haken, in Riestedt 1 Haken, in Halligdorf 1 Haken, in Bollensen 18 Haken = 32 Haken-Höfe; und 100 Plog-Höfe in anderen Orten: Emmendorf, Tätendorf, Wellendorf ?, Rohrstorf, Kreyenhagen ?, Brockhimbergen, Havekost, Kollendorf, Riestedt, Kl. Liedern, Nettelkamp und Wrestedt = 100 Plog-Höfe.
Deshalb haben wir also, indem wir der Bitte des oben genannten Bischofs Bernhar zustimmen, nicht nur diese Orte mit dem genannten Nutzungsmöglichkeiten zum Wohl dieses Stiftes, sondern auch das ganze Besitztum, das Aethelwi, die Äbtissin dieses Ortes, zusammen mit ihrer Schwester Waltburga unter Zustimmung ihres Vogtes und Patrons Bodo dieser Kirche übereignete und schenkte oder was danach dorthin von irgendjemandem geschenkt werden mag, kraft unserer königlichen macht bestätigt zusammen mit der Ordnung , daß sie in allem denselben Gehorsam und die selbe Regel ihrer Gebete wie die Gemeinschaft der heiligen Verdener Kirche wie üblich ihrem Bischof, das ist natürlich der Patron jenes Sitzes, gewährt.
Und wir bestätigen hiermit auch, daß kein Bischof dieses Sitzes oder Graf oder Laie irgendeines Standes irgendwie das Stift in dem, was ihm zusteht, zu mindern oder einen Zins wegzunehmen oder in seine Gewalt und Nutzung zu bringen wagen darf. Außerdem gestatten wir der Gemeinschaft der dem Dienste Gottes Geweihten, daß sie, wenn es nötig sein sollte, mit Rat und Zustimmung des Bischofs die Äbtissin wählt. Wenn sie aber unter sich bei der Wahl verschiedener Meinung sind, soll die Entscheidung beim Bischof liegen.
Außerdem gewähren wir, daß kein Graf oder sonst irgendeine richterliche Gewalt den Bann oder irgendwelche andere Gewalt in Angelegenheiten des genannten Stiftes ausüben soll ausgenommen der vom Bischof gewählte Vogt.
Und damit diese Anordnung gesichert bestehen bleibt, haben wir diese Urkunde danach aufgesetzt, mit dem Abdruck unseres Bildes besiegelt und eigenhändig, wie es unten zu sehen ist, unterzeichnet.
Gegeben am 2. März im Jahre der Fleischwerdung des Herrn 1006, im vierten Regierungsjahr des Königs und Herrn Heinrich II. verhandelt zu Merseburg. Siegel des Herrn Heinrich II., des so ruhmreichen Königs, Bruno Kanzlist in Vertretung des Erzbischofs Willigis.
In der vorgenannten Urkunde sind die Orte wie folgt benannt: Emmanthorpe (Emmendorf), Tedanthorp (Tätendorf), Vuiganthorp (vmtl. Wellendorf), Rothuuardesthorp (vmtl. Rohrstorf), Krunganthorp (vmtl. Wüstung Krayendorf oder Krayenhagen bei Schnega), Brochindbergun (Brockhimbergen), Hauuohurst (Havekost), Krotillanthorp (vmtl. Kollendorf), Hristedi (Riestedt), Hlitberun (Liedern), Nitilcampun (Nettelkamp), Vurestedi (Wrestedt).
In einer weiteren Bestätigungsurkunde von 1133-37 werden faßt alle Orte aus der Urkunde von 1006 erneut in der gleichen Reihenfolge genannt, sowie einige weitere Orte.
Diese Urkunde hat folgenden übersetzten Wortlaut
Bischof Ditmar von Verden ändert auf den Rath des Erzbischofes Adelbert von Mainz, des Kaisers Lothar und der Kaiserinn Richenze das Nonnenkloster zu Uelzen, in ein Mannskloster St. Johannis des Täufers um, bestätigt den Mönchen die dem Nonnenkloster vom Bischofe Bruno als Stifter desselben und von anderen geschenkten Einkünfte und Zehnten zu Emmenthorp (Emmendorf), tedenthorp (Taetendorf), Totenthorp (Thondorf), wigenthorp (unbekannt), Rothwordesthorp (Rohrstorf), Krungenthorp (unbekannt), brochindbergun (Brockhimbergen), havekhorst (Havekost), Katelenthorp (Kollendorf), budinsole (Bollensen), Masenthorp (Masendorf), Stokhem (Stöcken), Riksti (Riestedt), Litheren (Liedern), Nitelkampe (Nettelkamp), wrestide (Wrestedt), sustide (Süstedt), Stodenhusen (Stadensen), Ibiksen (Eppensen), Euenebudele (unbekannt), Aldendorp (Oldendorf), Ripthorp (Ripdorf), Natene (Nateln), Rothessen (Rosche) und schenkt dem Kloster den Zins im Zolle zu Uelzen und die Neubruchszehnten an der Elbe von Harburg an.
In der Lehnrolle der Grafen von Schwerin aus den Jahren von 1274 bis ca. 1296 sind u.a. die folgenden Ortsnamen aus der Gemeinde Himbergen aufgeführt:
Hintberge = Himbergen, 1296 - erste urkundliche Erwähnung
Kethelendorpe = Kettelstorf, 1296 - erste urkundliche Erwähnung
Coldendorpe = Kollendorf
Rodesthorpe = Rohrstorf
Das Winsener Landschatzregister von 1450 verzeichnet als sieben Veeste des Gohs Bevensen die Veeste von Barum, Solchstorf, Emmendorf, Jastorf, Altenmedingen, Römstedt und Himbergen. Zum Veest Himbergen gehörten die Orte Almstorf, Gr. Thondorf, Strothe, Kettelstorf, Rohrstorf und Kl. Thondorf. Brockhimbergen und Kollendorf gehörten nicht zum Goh Bevensen, weil sie nicht gogerichtspflichtig waren.
In der Mitte des 16. Jahrhunderts, zur Zeit der Reformation, wurde das Kloster Ulleshusen (Oldenstadt) aufgelöst. Die Besitzungen des Klosters wurden eingezogen und in herzogliche Ämter umgewandelt. Brockhimbergen und Kollendorf waren im Besitz derer von Meding, die die beiden Orte vom Kloster Oldenstadt erworben haben. Beide Orte unterstehen nicht dem Landgericht, da die von Medings mit eigener Gerichtsbarkeit ausgestattet waren.
Die Gerichtsbarkeit erfolgte während dieser Zeit durch Gohgerichte. In einem Protokoll aus dem Jahre 1638 wird beschrieben, das die Orte Brockhimbergen und Kollendorf, obwohl sie in der Umfangslinie des Gohes Bevensen liegen, nicht im Gohgericht erscheinen, weil auf Grund des ehemals dem Kloster Oldenstadt gehörenden Besitzes den Rittern von Meding für diese Dörfer verlehnte völlige Gerichtsbarkeit sie befreit hatte. Auch im Amtsbuch des Amtes Medingen von 1666 wird beschrieben, das die Orte zwar dem Amte Medingen unterstehen, hier im Strother Veest liegen, aber nicht landgerichtspflichtig waren.
Eine weitere Urkunde ist das Amtsbuch des Amtes Medingen von 1666. Hier werden alle Ortsnamen der Gemeinde Himbergen aufgeführt:
Almstorf, Brockhimbergen, Gr. Thondorf, Himbergen, Kettelstorf, Kl. Thondorf, Kollendorf, Rohrstorf, Strothe.
Das ehemalige Veest Himbergen wurde jetzt unter dem Strohter Veest mit Strothe als Veestort genannt. Das Gogericht war in Landgericht umbenannt worden und der Veest Strothe war dem Landgericht Medingen unterstellt.
Brockhimbergen und Kollendorf waren auch zu dieser Zeit nicht landgerichtspflichtig. Diese beiden Orte waren im Besitz derer von Meding, die die Orte vom Kloster Oldenstadt erworben hatten, und selbst mit der Gerichtsbarkeit ausgestattet waren.