Schuldverschreibung Teil 2
Schuldverschreibung
für die
Hannoversche Landes "Credit" Anstalt
die in dem angehefteten Verzeichnis aufgeführten Inhaber mehrerer Höfe zu Brockhimbergen haben die von diesen Höfen dem Amts-Assessor Werner Christian August von Meding zu Rotenburg als Besitzer des Guts Schnellenberg zu entrichten:
den Gefälle und Leistungen samt dem Heimfallsrechte laut der Verfg. am 30. August 1850, 2. und 3. April 1856 von der zuständigen Ablösungscommission bestätigten sieben Recesse gegen Übernahme der in dem gedachten Verzeichnisse bemerkten Capitalien abgelöset, und zur Abtragung des Dienstablösungs-Capitals von dem Forstmeister Holtzermann zu Medingen zufolge Schuldverschreibung vom 26. Febr. 1851 mit anderen ein Capital von 1200 th (Thalern) wovon auf unsern Anteil 1/4 th 23 m 4 4/5 Pfennig Courant kommen, welchem die durch § 35 der Verordnung vom 10. November 1831 und § 240 der Ablösungs-Ordnung vom 23. Juli 1833 beigelegten Vorrechte zustehen, angeliehen, auch laut überreichter Quittung verwendet.
Nachdem gegenwärtig die Direktion der Hannoverschen Landes-Credit-Anstalt auf unser Ansuchen sich bereit erklärt hat, jene Ablösungs-Capitalien für uns zu dem abgerundeten Betrage von überhaupt
3720 th (Thalern)
Courant zu berichtigen:
so bekennen wir uns als Darlehnsschuldner der Hann.-Landes-Cr.-Anstalt zum besagten Betrage von
"Dreitausend Siebenhundert und zwanzig Thalern"
Hannoversche Courant und zwar in dem Maaße, wie die durch die Verordnung vom 18. Juni 1842 verkündeten Statuten dieser Anstalt und deren spätere Ergänzungen die Verpflichtungen ihrer Schuldner festsetzen.
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Verzeichnis
von mehreren Eingesessenen zu Brockhimbergen
aus der Hannoverschen Landes "Credit" Anstalt
auszuleihenden Ablösungs Capitalien
Betrag des Ablösungs Capitals
für den für die Gesamt
.?.verband Credit Anst.
Halbhöfner th th th
1. Johann Jürgen Suhm 442 228 670
2. Johann Jürgen Harms 450 450
3. Jürgen Heinrich Schultz 450 225 675
4. Jürgen Heinrich Persiehl 442 158 600
5. Joh.Heinr.Grimm
ol.Christ.Dütsch 442 208 650
6. Heinrich Grote 450 225 675
Summa 2676 1044 3720
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Nachstehende Schuld- und
Pfandverschreibung:
Actum
Amt Medingen am 26. Februar 1851
Erschienen nachbenannte Einwohner von Brockhimbergen, als
der Halbhöfner J. Hr. Grote
der Halbhöfner J. Hr. Schultz
der Halbhöfner Joh. Jürgen Suhm
der Halbhöfner Joh. Heinr. Grimm
der Halbhöfner Jürg. Heinr. Chr. Persiehl
der Kötner Joh. Heinr. Chr. Jann;
und
andererseits der Forstmeister Heinrich Christoph Gottlieb Holtzermann von hier. Die oben aufgeführten sechs Einwohner Brockhimbergens trugen vor:
behuf Abstellung der von uns sämtliche bisher an das Gut Schnellenberg zu leistende Wochen- und Erntedienste mittelst Capitalzahlung haben wir auf unser Ansuchen von dem Herrn Forstmeister Holtzermann hierselbst ein Capital von 1200 Th. Courant, geschrieben: Zwölf Hundert Thaler Courant, bar angeliehen erhalten. Laut Ablösungsvertrag beträgt die von jedem der anwesenden Halbhöfner dazu herzugebende Ablösungssumme 228 th 9 ggr 5 pfg und von dem Köthner Jann 57 th 2 ggr 4 pfg.
Wie wir demnach der Einrede, das nicht empfangene und zu unserer Nutzen nicht verwandtem Gelde hiermit entsagen, so versprechen wir, das Capital vom 1. Januar d.J. an mit 4 proz. alljährlich zu verzinsen auch dereinst nach vorauf gegangener, jedem Theile freistehender 6 monatlicher Loskündigung wieder zu bezahlen.
Zur Sicherheit für Capital, Zinsen und etwaige Kosten bestellen wir unserem Gläubiger eine allgemeine gerichtliche Hypothek an unserem gesamten Vermögen, insbesondere aber bewilligen wir ihm die den abgelösten guthsherrlichen Rechten beigelegten Vorzugsrechte, in dem wir um Eintragung dieser Schuldverschreibung ins Hypothekenbuch bitten. Auch erklären wir für die ganze Schuld nebst Zinsen und Kosten Einer für Alle und Alle für Einen haften zu wollen, entsagen deshalb der Einrede der Vorausklagung und der Theilung, wonach mehrere Schuldner nur für ihren Theil und ein Bürge nur erst, nachdem der Hauptschuldner vergeblich ausgeklagt, vom Gläubiger in Anspruch genommen zu werden verlangen kann.
Dagegen behalten wir uns aber auch vor und hat der Gläubiger uns zugestanden, daß jeder von uns seinen Capital-Antheil zurückzahlen und die Löschung seiner Hypothek verlangen kann.
Der mitanwesende Gläubiger, Forstmeister Holtzermann, von hier, akzeptierte diese Erklärung und bat um die Eintragung der Schuldverschreibung nebst der ihm bewilligten Vorzugsrechte.
In fidem
Meyer
wird hiermit in glaubhafter Form ausgefertigt und unter Bezugnahme auf § 240 des Ablösungsgesetzes bezeugt, daß die bestellten Hypotheken im ehemaligen Gerichtl Veerßer Hypotheken-Buche Reg. 2 No. 7 Reg. 5 No. 3 Reg. 7 No. 3 Reg. 9 No.4 Reg. 12 No 9 Reg. 13 No 2 eingetragen sind.
Medingen , den 26. Februar 1851
Königliches Amt
(L.L.) Meyer
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Verzeichnis
der von ...??.. Eingesessenen zu Brockhimbergen
und der ....??..... Landes "Credit" Anstalt anzu-
liefernden Ablösungs - Capitalien
Auflistung
daß der Halbhöfner Jürgen Heinrich Persiehl zu Brockhimbergen im Besitze der vorbemerkten Grundstücke sich befindet, daß die lt. Ablösungs-Recess vom 15. März/ 2. April 1856 abgelösten Gefälle darauf ruhen und daß auf dem Hofe desselben Bed.Cass No. 4 zu Brockhimbergen und dessen Zubehörungen unter der für Abstellung der herrschaftlichen Natural, Korn- und Flachszehntens von Brockhimbergen sowie Rente von 37 th. 1 ggr. 5 pfg. einen an die herrschaftliche Amtskasse Medingen zu entrichtenden Gefangenenwachdienst in Gelde von 5 ggr. 1 pfg. und einen von dem Forstmeister Holtzermann zu Medingen angeliehenen, zur Ablösung der an das Gut Schnellenberg zu leisten gewesenen Handdienste verwandten Capitals von 228 th. 9 ggr. 6 pfg. andere ablösbare namentlich Guthszehnt oder dienstherrliche Lasten oder für eingetretene Renten oder Ablösungs-Capitale nicht haften, auch daß der Hof mit Teich- und Uferbaukosten nicht beschwert ist, solches bezeuge ich hierdurch.
Brockhimbergen, den 9 ten Juni 1856
gez. Grote Beigeordneter
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Quittung
Aus der Hauptkasse der Hannoverschen LandesCredit Anstalt zu Hannover sind Namens der nachbenannten Halbhöfner zu Brockhimbergen auf die Antheile der selben an den behuf Zahlung eines ...... Ablösungscapitals an das Gut Schnellenberg in Gemeinschaft mit anderen Eingesessenen zu Brockhimbergen bei mir ...... durch gerichtliche Schuldverschreibung d. d. Amt Medingen den 26. Febr. 1851 verbrieften Anleihe ad 1200 th folgende Summen als
1. für Johann Jürgen Suhm 228 th
2. " Jürgen Heinrich Schulz 225 th
3. " " " Persiehl 158 th
4. " Johann Heinrich Grimm 208 th
5. " Heinrich Grote 225 th
mithin insgesamt die Summe von:
"Eintausendvierundvierzig Thaler Courant"
ausbezahlt worden.
Nachdem nun durch diese Zahlung und durch die daneben von den vorgenannten Personen selbst geleisteten Zuschußzahlungen die Antheile derselben an jener Anleihe völlig getilgt sind, so quittiere ich darüber entlasse die vorbenannten Personen der in jener Schuldverschreibung übernommenen Solidarverbindlichkeit und willige in die Löschung der von ihnen bestellten Hypothek sowie in die Umschreibung der eingetragenen Vorrechte auf den Namen LandesCredit Anstalt.
So geschehen Medingen d. 21. Februar 1857
Holtzermann
Forstmeister