Verbraucherpreisindex (Berechnung des Statistischen Bundesamtes)
Der Verbraucherpreisindex für Deutschland ist ein Preisindex der durchschnittlichen prozentualen Veränderung des Preisniveaus bestimmter Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden.
Rechtsgrundlage: Gesetz über die Preisstatistik in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 720-9, veröffentlichten
bereinigten Fassung.
Harmonisierter Verbraucherpreisindex (wird seitens EZB verwendet)
Die Berechnung der nationalen HVPI erfolgt nach gemeinsamen europäischen Richtlinien. Die Grundlage hierfür bildet die Verordnung (EG) Nr. 2016/792 des Europäischen Parlaments und des Rates. Der deutsche HVPI wird aus der gleichen Datenbasis abgeleitet wie der VPI. Dies betrifft sowohl die monatliche Preiserhebung als auch die Berechnung der Feingewichte der Wägungsschemata.
Bei der Berechnung der Indizes gibt es jedoch folgende Unterschiede (Auszug):
Im HVPI wird das vom Eigentümer selbst genutzte Wohneigentum bisher nicht berücksichtigt. Im VPI werden die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum unter Verwendung der Entwicklung des Preisindex für Nettokaltmieten geschätzt (Mietäquivalenzansatz).
Im deutschen HVPI werden im Gegensatz zum VPI die Ausgaben für Glücksspiele nicht berücksichtigt.
Mit dem harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) soll die Inflation in allen Mitgliedstaaten auf harmonisierte Weise gemessen werden. Die Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) nutzen den HVPI bei ihrer Bewertung der Preisstabilität in den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 140 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).