Bei einer Kooperation ist es wichtig, dass Unternehmen rechtlich unabhängig bleiben !
Von einer Kooperation ist dann auszugehen, wenn selbständige Organisationen/Unternehmen aufgrund gemeinsamer Ziele eine enge Zusammenarbeit vereinbaren. Die Unternehmen bleiben rechtlich selbständig.
Grundlage einer Kooperation sollte der Kooperationsvertrag bilden. In diesem Vertrag sind Rechte und Pflichten der Beteiligten festzulegen.
§ 1 GWB ist zu beachten (Link)
Horizontale Kooperationen, d.h. die Zusammenarbeit von Handelsunternehmen auf der gleichen Wertschöpfungsstufe. Die kooperierenden Betriebe gliedern einzelne Teilaufgaben aus, z.B. die Beschaffung (Einkaufsgemeinschaften, Einkaufskontore) oder übertragen mehrere Teilfunktionen zur gemeinsamen Wahrnehmung auf das neugegründete Kooperationsorgan (Full-Service-Kooperation).
In vertikalen Kooperationen arbeiten Unternehmen vor-/nachgelagerter Stufen zusammen; so z.B. bei freiwilligen Ketten, bei denen ein Großhändler mit ausgesuchten Einzelhändlern (Anschlusskunden) gleichlautende Verträge zur Marktbearbeitung abschließt. Ähnlich bei Vertragshändlern und Franchise-Vereinbarungen (Franchise).