Weltpostverein

Der Weltpostverein legt die Rahmenbedingungen für den internationalen Postverkehr fest. Im Jahr 1874 wurde er gegründet und seit 1948 ist er eine Sonderorganisation der UNO. Nicht die Deutsche Post AG ist Mitglied, sondern die Bundesrepublik Deutschland. Sie hat das Mandat für operative Postthemen an die Deutsche Post World Net übertragen. Am Weltpostkongress, der alle vier Jahre stattfindet, nehmen 190 Mitgliedsländer teil, der 2004 in Bukarest im Palast des Parlaments stattfand. Jedes Mitgliedsland hat das gleiche Gewicht bei Abstimmungen, was von den wohlhabenden und bevölkerungsreichen Staaten oftmals als reformbedürftig angesehen wird. 425 Milliarden Inlandsbriefe und über 18 Millionen internationale Briefsendungen, sowie 4,6 Milliarden Pakete werden jährlich weltweit von fünf Millionen Postmitarbeitern bearbeitet. Der Geheime Oberpostrat im Generalpostamt Berlin, Heinrich von Stephan, sah im 19. Jahrhundert die Bedeutung internationaler Abkommen zur Regelung des Transports grenzüberschreitender Postsendungen. Vorher bestanden hunderte von Einzelverträgen zwischen den Ländern Europas. Um dieser Unüberschaubarkeit ein Ende zu setzen, schlug von Stephan im Jahre 1868 vor, einen einzigen multilateralen Vertrag ab zu schließen. Dies wurde auf dem ersten Postkongreß in Bern am 09.10.1874 unter 20 europäischen Ländern, sowie den USA und Ägypten mit der Gründung des "Allgemeinen Postvereins" realisiert.

Heutzutage verrechnen die Postorganisationen miteinander die Gewichtsmengen der Import- und Exportpost. Neuerdings wird zudem die Stückzahl berücksichtigt. Seit dem Jahre 1948 ist der Weltpostverein eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und damit wuchs auch die Zahl der Mitgliedsländer. Die Länder, die den Weltpostkongress ausrichten, geben üblicher Weise ein Sonderpostwertzeichen aus diesem Anlass heraus.

Der XIX. Kongress fand 1984 im Hamburg statt. Dieses Ereignis wurde mit dem obenstehenden Block zu 60, 80 und 120 Pfennig von der Deutschen Bundespost gewürdigt. Links ist ein Gedenkblock der Tschechoslowakei zu sehen.

Im nachfolgenden finden Sie eine Wiedergabe der japanischen und koreanischen Erklärungen zur Herausgabe der Tok-do Marken, und die jeweilige Beantwortung auf dem selben Wege.

Weltpostverein

Bern, 26. Januar 2004

Internationales Büro/Rundschreiben 19

Japan - Erklärung bezüglich der Ausgabe von Postwertzeichen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Regierung von Japan bittet mich die nachfolgende Erklärung zu Händen aller Mitgliedsländer des Vereins in Umlauf zu bringen:

"Trotz des wiederholten, starken Protestes durch die japanische Regierung, verausgabte die Regierung der Republik Korea (ROK) am 16. Januar 2004 Postwertzeichen mit dem Thema und Motiv der Insel Takeshima, im Anschluss an die Ausgabe von August 2002." "Auf Grundlage historischer Klarheit und den Regeln und Prinzipien des Internationales Rechtes, ist Takeshima zweifellos ein integraler Bestandteil des japanischen Hoheitsgebietes, das durch die Republik Korea rechtswidrig besetzt wurde. Die Herausgabe von Postwertzeichen durch die ROK mit dem Thema und Motiv dieses rechtswidrig besetzten Gebietes steht im Gegensatz zum Geiste der Präambel der UPU-Verfassung und den betreffenden, durch die UPU Versammlung angenommenen Empfehlungen, wie z. B. die Empfehlung C93/Rio de Janeiro 1979 und Empfehlung C 27/Hamburg, die empfehlen, dass Postverwaltungen der UPU-Mitgliedsländer "Themen auswählen von denen angenommen wird, dass diese einen Beitrag zur Verbreitung von Kultur leisten, das Bündnis der Freundschaft unter den Völkern fördern und den Weltfrieden durchsetzen und aufrechterhalten." Es ist äußerst bedauerlich, dass die Herausgabe entgegen Artikel 6, Absatz 2 der UPU Übereinkunft erfolgte , die dafür sorgt, dass: "Die Themen und Gestaltungen von Postwertzeichen in Übereinstimmung mit dem Geiste und der Präambel der UPU-Verfassung und den Entscheidungen, die durch die Organe der Union getroffen werden, stehen sollen."

"Aus den oben genannten Gründen, spricht die Regierung Japans ihren starken Protest, sowohl gegen die im Januar 2004, als auch im August 2002 erschienenen Postwertzeichen mit dem Thema und Motiv von Takeshima durch die Regierung der Republik Korea aus, und verurteilt scharf solche Ausgaben von Briefmarken, die der Freundschaft und dem Frieden zwischen den beiden Staaten Schaden zufügen. Die Regierung Japans hebt hervor, dass die Ausgabe und der Gebrauch von solchen Postwertzeichen niemals Japans Standpunkt bezüglich der Hoheitsfrage von Takeshima beeinflussen wird."

Hochachtungsvoll,

Thomas E LEAVEY, Director General

Weltpostverein

Bern, 23. Februar 2004

Internationales Büro/Rundschreiben 64

Korea (Rep.) - Erklärung bezüglich Rundschreiben 19 vom 26. Januar 2004 über die Darlegung betreffend der Ausgabe von Postwertzeichen

Sehr geehrte Damen und Herren, die Regierung der Republik Korea bittet mich, Sie über folgendes zu informieren: In dem oben genannten Rundschreiben protestierte die Regierung Japans gegen die Herausgabe von Postwertzeichen durch die Republik Korea mit der Bezeichnung "Die Natur Dokdos". Die Regierung der Republik Korea betrachtet den Protest der Regierung Japans als unhaltbar. Dok-do ist unter dem Gesichtspunkt der geschichtlichen Beweise, geographischen Tatsachen, sowie Regeln und Prinzipien des Internationalen Rechtes ein untrennbarer Bestandteil des Hoheitsgebietes der Republik Korea. Die Regierung der Republik Korea hat durchweg die Ansprüche der Regerung Japans auf die Insel als ihr Territorium abgelehnt, da dies eine ernsthafte Verletzung der Souveränität der Republik Korea bedeutet.

Die Regierung der Republik Korea hebt hervor, dass die Herausgabe von Postwertzeichen im August 2002 und Januar 2004, die Dokdo behandeln, vollkommen im Einklang mit den Prinzipien der territorialen Souveränität und Zuständigkeit, die die Republik Korea über Dokdo ausübt, in Einklang stehen.

Da die Briefmarken vier seltene Tierarten die die Insel Dokdo besiedeln zeigen, und gestaltet wurden um die dortige Naturschönheit aufzuzeigen und zu bewahren, ist die Herausgabe ganz besonders im Einklang mit dem Geist der Präambel der UPU-Verfassung, den betreffenden Empfehlungen, die durch den UPU-Kongress angenommen wurden und den Regelungen von Artikel 6.2 des UPU-Abkommens.

Die Regierung der Republik Korea hebt ausdrücklich hervor, dass jeder unbegründete Anspruch durch die japanische Regierung auf Dokdo zu einem Hindernis für friedliche und kooperative Beziehungen zwischen den beiden Staaten werden würde.

Aus diesen Gründen bedauert die Regierung der Republik Korea tief das Rundschreiben der japanischen Regierung über den ungerechtfertigten und unrichtigen Anspruch an die UPU-Mitglieder und fordert, dass sich solch ein Akt niemals wiederholt werden sollte.

Hochachtungsvoll,

Thomas E LEAVEY, Director Gernerale

Weltpostverein

Bern, 19. April 2004

Internationales Büro/Rundschreiben 143

Japan - Erklärung bezüglich Rundschreiben 64 vom 23. Februar 2004 über die Darlegung betreffend der Ausgabe von Postwertzeichen

© Universal Postal Union

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Regierung von JAPAN bittet mich, Sie über folgendes zu informieren: 1. In dem Rundbrief 64 des Internationalen Büros vom 23. Februar 2004 gibt die Regierung der Republik Korea an, 'Dokdo ist ein integraler Teil des Hoheitsgebietes der Republik Korea'. Diese Aussage steht in vollkommenem Gegensatz zu den Tatsachen, dass, begründet auf geschichtliche Beweise und den Regeln und Prinzipien des Internationalen Rechtes, Takeshima (einseitig durch die Regierung der Republik Korea 'Dokdo' genannt) zweifelsfrei ein integraler Bestandteil des japanischen Hoheitsgebietes ist, so wie eindeutig im Rundbrief 19 des Internationalen Büros vom 26. Januar 2004 erwähnt. Die Regierung Japans hat dies gegenüber der Regierung der Republik Korea dauerhaft und wiederholt über mehrere Jahre herausgestellt.

2. Die Regierung der RoK meldet weiterhin: 'Da die Briefmarken vier seltene Tierarten die die Insel Dokdo besiedeln zeigen, und gestaltet wurden um die dortige Naturschönheit aufzuzeigen und zu bewahren, ist die Herausgabe ganz besonders im Einklang mit dem Geist der Präambel der UPU-Verfassung, den betreffenden Empfehlungen, die durch den UPU-Kongress angenommen wurden und den Regelungen von Artikel 6.2 des UPU-Abkommens.' in Rundschreiben 64. Jedoch ist der Grund, weshalb die Regierung Japans einen starken Protest gegen die Verausgabung durch die RoK äußerte, der, dass die Regierung der RoK Postwertzeichen mit dem Thema und Motiv von Takeshima, einem integralen Teil des Hoheitsgebietes von Japan, welches gesetzeswidrig von der RoK besetzt wurde, ausgab. Obwohl die Regierung der Republik Korea geltend macht, die Briefmarken würden die Naturschönheit der Insel zeigen, bleibt die Tatsache bestehen, dass die Marken mit dem Thema und Motiv von Takeshima, einem integralen Bestandteil des japanischen Hoheitsgebietes veröffentlicht wurden. Die Ausgabe solcher Postwertzeichen durch die RoK steht daher eindeutig dem Geist der Präambel der UPU-Verfassung, den betreffenden Empfehlungen der UPU-Versammlung und den Regelungen von Artikel 6.2 des UPU-Abkommens.

3. Die Regierung von Japan bedauert tief die Verbreitung der oben genannten unrichtigen Behauptungen durch die Regierung der Republik Korea und erneuert ihren Protest gegen die Ausgabe der Postwertzeichen."

Hochachtungsvoll,

Thomas E LEAVEY, Director Gernerale

Weltpostverein Bern, 26. April 2004 Internationales Büro/Rundschreiben 144 Republik Korea - Erklärung bezüglich Rundschreiben 143 vom 19. April 2004 über die Darlegung betreffend der Ausgabe von Postwertzeichen

© Universal Postal Union

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Regierung der Republik Korea bittet mich, Sie über folgendes zu informieren:

Unter Bezug auf den Rundbrief 143 betrachtet die Regierung der Republik Korea die Äußerung der Regierung Japans als unbegründet. Es ist bereits eine bekannte Tatsache, dass Dokdo ein integraler Bestandteil des Hoheitsgebietes der Republik Korea auf Grundlage maßgebender historischer Tatsachen, geographischen Tatsachen, sowie Regelungen und Prinzipien des Internationalen Rechtes. Die Regierung der Republik Korea bedauert daher tief, dass die Regierung Japans gegen die Ausgabe von Postwertzeichen durch die Republik Korea, die Dokdo zum Thema haben, protestierte, da dies eine grobe Verletzung der Souveränität der Republik Korea darstellt.

In dieser Hinsicht ist die Regierung der Rebublik Korea der Auffassung, dass die Ausgabe von Briefmarken mit dem Motiv von Dokto rechtmäßig aufgrund vorgenannter Punkte ist. Weiterhin stellt der Protest der japanischen Regierung und die Verbreitung von unbegründeten Ansprüchen an die UPU-Mitglieder ernsthafte Herausforderungen der gesetzlichen Ausübung der territorialen Souveränität und Gerichtsbarkeit der Republik Korea über Dokto dar und gehen eindeutig gegen den Geist der UPU-Verfassung.

Unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten bedauert die Regierung der Republik Korea tief, dass die Regierung Japans das Rundschreiben 143, das ungerechtfertigte und unrichtige Ansprüche beinhaltet, an die UPU-Mitglieder verbreitete, was nicht hilfreich ist, um Freundschaft und Kooperation unter den UPU-Mitgliedern zu stärken, und bittet entschlossen darum, solch eine Maßnahme in der Zukunft nicht mehr zu wiederholen."

Hochachtungsvoll,

Thomas E LEAVEY, Director Gererale

Weltpostverein

Bern, 10. Mai 2004

Internationales Büro/Rundschreiben 155

Japan - Erklärung bezüglich der Ausgabe von Postwertzeichen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Regierung von JAPAN bittet mich, Sie über folgendes zu informieren:

1. Die Regierung Japans erhielt bedauerlicher Weise eine Nachrichtenmeldung der Koreanischen Zentralen Rundfunkstation vom 18. April, dass die Demokratische Volksrepublik Korea jüngst Postwertzeichen mit dem Thema und Motiv der japanischen Insel Takeshima herausbrachte.

2. Auf geschichtliche Beweise und Regeln sowie Prinzipien des Internationalen Rechtes, ist Takeshima unzweifelhaft ein integraler Bestandteil des Hoheitsgebietes Japans. Die Regierung Japans versichert nochmals, dass die DVRK nicht irgendein Recht dazu hat, die Souveränität über die Takeshima Inseln zu beanspruchen. Solch eine Herausgabe von Postwertzeichen mit dem Thema und Motiv japanischen Hoheitsgebietes steht im Gegensatz zum Geist der Präambel der UPU-Verfassung und den betreffenden, auf den UPU-Kongressen angenommenen Empfehlungen, wie die Empfehlung C 93/Rio de Janeiro 1979 und der Empfehlung C 37/Hamburg 1984.

3. Aus den vorgenannten Gründen legt die Regierung Japans starken Protest gegen die Herausgabe von Briefmarken durch die DVRK mit dem Thema und Motiv von Takeshima ein. Die Regierung Japans unterstreicht, dass die Herausgabe und der Gebrauch solcher Briefmarken nicht Japans gesetzeskonforme Haltung über die Hoheitsfrage von Takeshima berühren wird.

Hochachtungsvoll,

Thomas E LEAVEY, Director Gernerale

IRC

Der Weltpostverein ist einigen Privatkunden bekannt durch die Internationalen Antwortscheine (IRC). Diese können in allen Mitgliedsländern der UPU gegen das Entgelt für einen Auslandsvorrangbrief eingetauscht werden. Im Bereich der Deutschen Post AG beträgt der maximale Wert EUR 1,55. Anstelle eines Postwertzeichens wird der Stempel Taxe Percue, sowie der Tagesstempel angebracht. In den meisten Ländern sind die IRCs, die häufig als Rückporto bei Brieffreundschaften verwendet werden, günstiger zu erstehen als in der Bundesrep. Deutschland. Beide hier zu sehenden IRCs wurden in der Rep. Korea ausgestellt.

Links zu sehen ist der derzeit verausgabe IRC mit einer Gültigkeit von fünf Jahren.

Nach wie vor unbegrenzt gültig ist der IRC, der bis Ende 2001 ausgestellt wurde und rechts abgebildet ist. Er weist weniger Sicherheitsmerkmale aus.