Kulturkreuz

PrologDer Stadtverband HOLLABRUNN des Österreichischen Kameradschaftsbundes – im Folgenden kurz als „Verband“ bezeichnet – hat in seinen Statuten Punkt 3 Abs. 2 (Zweck des Verbandes) unter anderem festgeschrieben, Aufgaben kultureller, humanitärer und traditioneller Art wahrzunehmen und zu fördern: „Die Tätigkeit des Verbandes nützt dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem und materiellem Gebiet“. Und der Punkt 4.9, der die Tätigkeiten und Ziele des Verbandes auflistet, nennt hier u.a.: „Schaffung und Unterstützung sozialer, karitativer und kultureller Einrichtungen“. Da es – soweit uns bekannt – zurzeit im „Umkreis“ unseres Verbandes keine Auszeichnungen oder Anerkennungen zur Würdigung kultureller Verdienste gibt, hat das Ehrungskomitee des Verbandes beschlossen, hierfür folgende Auszeichnungen zu schaffen.Auszug aus dem STATUTArtikel I(1) Die Auszeichnung trägt den Namen „KULTURKREUZ“ des Kameradschaftsbundes HOLLABRUNN (abgekürzt: „Kult.K.“) und kommt in drei Stufen zur Verleihung, und zwar alsa) Großes Kulturkreuz am Bande (Halsorden) – 1. Stufeb) Großes Goldenes Kulturkreuz (Steckauszeichnung) – 2. Stufec) Kulturkreuz in Gold (Brustauszeichnung am Dreiecksband) – 3. Stufe(2) Als „Vorstufe“ zum Kulturkreuz kann eine Ehrenurkunde über die Ernennung zum „Kulturberater“ des Stadtverbandes verliehen werden.(3) Mit der Verleihung des Kulturkreuzes in Gold ist der Ehrenfunktionstitel „Kulturrat“, mit dem Großen Goldenen Kulturkreuz der Ehrenfunktionstitel „Oberkulturrat“ und mit dem Großen Kulturkreuz am Bande der Ehrenfunktionstitel „Kulturdirektor“ – jeweils mit dem Zusatz „des Stadtverbandes HOLLABRUNN“ – verbunden.(4) Das „Kulturkreuz“ rangiert unter den vom Verband bereits geschaffenen Auszeichnungen unmittelbar nach dem „Ehrenzeichen für Verdienste um die Traditionspflege“ (EZ-TrP).
Großes Kulturkreuz am Bande 1. Stufe
Großes Goldenes Kulturkreuz 2. Stufe
Kulturkreuz in Gold 3. Stufe