Goldene Ehren-Brosche des ÖKB Stadtverbandes Hollabrunn 2023
Goldene Ehren-Brosche des ÖKB Stadtverbandes Hollabrunn 2023
Goldene Ehren-Brosche des ÖKB Stadtverbandes Hollabrunn für Frauen.
Goldene Ehren-Brosche des ÖKB Stadtverbandes Hollabrunn für Männer.
STATUT
GOLDENE EHREN-BROSCHE DES ÖKB STADTVERBAND HOLLABRUNN
§ 1 ZWECK
(1) Die Goldene Ehren-Brosche dient der sichtbaren Auszeichnung und Anerkennung besonderer Verbundenheit zum Stadtverband Hollabrunn.
(2) Sie wird als offizielles Ehrenzeichen des ÖKB Stadtverband Hollabrunn geführt.
§ 2 EINFÜHRUNG
(1) Die Einführung der Goldenen Ehren-Brosche erfolgt aufgrund mehrfacher Anregungen von Kameradinnen und Kameraden.
(2) Das Stadtwappen von Hollabrunn bildet das zentrale Gestaltungselement der Brosche.
§ 3 WAPPENBESCHREIBUNG
(1) Das Wappen der Stadt Hollabrunn wurde am 11. Juli 1565 verliehen.
(2) Das Wappen zeigt einen geteilten Schild:
Oben: auf blauem Grund eine goldene Wolfsangel, begleitet von zwei Sternen.
Unten: ein Gewässer mit einem Schwan vor einem Brunnen.
(3) Anlässlich der Stadterhebung im Jahr 1908 wurde das Wappen um eine Mauerkrone ergänzt.
§ 4 GESTALTUNG DER GOLDENEN EHREN-BROSCHE
(1) Das Wappenschild ist von einem vergoldeten Lorbeerkranz umschlossen, in den vier Brillanten eingearbeitet sind.
(2) Am Außenrand des Lorbeerkranzes sind eingefasst:
bei der Ehren-Brosche für Frauen: vier rote Rubine,
bei der Ehren-Brosche für Herren: vier blaue Saphire.
(3) An der unteren Seite des Lorbeerkranzes befindet sich mittig ein erhabenes Leopoldskreuz mit dem Niederösterreichischen Landeswappen.
§ 5 BEFESTIGUNG UND KENNZEICHNUNG
(1) Die Brosche wird mittels einer senkrechten Nadel mit drehbarem Sperrschloss befestigt.
(2) Auf der Rückseite des Wappenschildes sind am unteren Rand die Jahreszahl 2023 sowie darunter die Bezeichnung
ÖKB STADTVERBAND HOLLABRUNN angebracht.
§ 6 INKRAFTTRETEN
Dieses Statut tritt mit Beschlussfassung durch den Stadtverband Hollabrunn in Kraft.