Die Kronprinz Rudolf Gedenkmedaille
Kronprinz Rudolf war der einzige Sohn von Kaiser Franz Joseph I. und Elisabeth (Sissi) von Bayern. Geboren am 21. August 1858 in Schloss Laxenburg bei Mödling. Josef Strauss komponierte zu dem freudigen Anlass seinen Kronprinzen Marsch. Franz Joseph benannte seinen Sohn nach Rudolf I., der erste Habsburger auf dem Thron des Heiligen Römischen Reiches.
Kronprinz Rudolf Gedenkmedaille in BRONZE Avers / Vorderseite - Revers / Rückseite Musterurkunde zur Kronprinz Rudolf Gedenkmedaille in GOLD.
Kronprinz Rudolf Gedenkmedaille in GOLD Avers / Vorderseite - Revers / Rückseite Musterurkunde zur Kronprinz Rudolf Gedenkmedaille in GOLD.
Auszug aus dem Statut
ARTIKEL I
1) Die Medaille trägt den Namen
Die Kronprinz Rudolf GEDENKMEDAILLE
(abgekürzt: KP-Ru-GedMed)
Die Medaille kommt in zwei Stufen zur Verleihung und rangiert unter den vom Austria Imperialis gestifteten Auszeichnungen unmittelbar vor der „Schönbrunn Parade – Austria Imperialis“ diese Verdienstauszeichnung wurde für die Teilnahme an der Parade zum 100. Todestag von Kaiser Franz Joseph I., die in den Gärten von Schloss Schönbrunn in Wien, am 21. Oktober 2016 stattfand, geschaffen.
2) Die Medaille ist in Altmessing und Matt-Gold gehalten, zeigt einen Durchmesser von 38 mm, ist ca. 4,5 mm stark. Die Vorderseite zeigt Kronprinz Rudolf nach links gewendet in der Uniform eines k. u. k. Feldbartschallleutnants. In der unteren Hälfte mit folgender Inschrift „1858 Kronprinz Erzherzog Rudolf 1898“.
3) Auf der Rückseite ist das Logo der Institution „Austria Imperialis“ abgebildet. Im unteren Bereich mittig steht die Zahl 2022, das Schaffungsjahr der Medaille.
4) Das Tragen von Bandspangen oder eventueller Miniaturen zur Erkennung der jeweiligen Stufe zur Uniform oder Zivilkleidung ist gestattet. Uniformträger haben sich bezüglich einer Trageerlaubnis über ihre vorgesetzte Dienststelle bzw. Institution zu informieren.
(1) Sonstige Rechte oder Pflichten sind mit einer Verleihung der Medaille nicht verbunden.
(2) Das Ordensband zur Medaille ist 40 mm breit, zeigt rechts und links einen 8 mm breiten weiß-roten geteilten Randstreifen. Der 20 mm breite Mittelteil ist in den Farben rot-weiß-rot quergestreift. Das Ordensband hat ferner rechts und links einen jeweils 2 mm breiten schwarzen Vorstoß.
ARTIKEL II
SYMBOLIK
(1) Die Vorderseite der Medaille zeigt ein Porträt des Kronprinzen in der Farbe der Medaille. Die Schrift auf der Rückseite spricht für sich.
(2) Die Farben des Ordensbandes symbolisieren das Zeichen des Gedenkens (schwarz), während rot-weiß-rot für die Republik Österreich stehen.
ARTIKEL III
VERLEIHUNGSVORAUSSETZUNGEN
(1) Die Medaille kann über Vorschlag der Mitglieder das Hauses HABSBURG-LOTHRINGEN oder über mündliches, schriftliches oder im EDV-Weg eingebrachten Ansuchen oder über Initiativantrag des Ehrungskomitees von AUSTRIA IMPERIALIS allen Personen, ohne Unterschied des Geschlechts, der Herkunft, des Standes, der Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion oder politischen Parteizugehörigkeit verliehen werden. Ebenso an Menschen die sich privat oder in einem (historischen) Verein bzw. einer Institution die Pflege der alt-österreichischen Tradition zur Aufgabe machen oder gemacht haben.
(2) Eine Verleihung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch „posthum“ erfolgen.
(3) Über die erfolgte Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die von den Hoheiten Herta Margarete und Sandor HABSBURG-LOTHRINGEN und von einem weiteren Befugten zu unterschreiben ist. Die Urkunde muss mit dem Logo von Austria Imperialis versehen sein.