ARTIKEL II
1) Das Tragen von Bandspangen oder einer eventuellen Miniatur zur Uniform oder Zivilkleidung ist gestattet. Uniformträger haben sich bezüglich einer Trageerlaubnis über ihre vorgesetzte Dienststelle bzw. Institution zu informieren.2) Sonstige Rechte oder Pflichten sind mit einer Verleihung der Medaille nicht verbunden.3) Das Ordensband zur Medaille ist 40 mm breit und Dunkelblau.4) Das Kleinod ist am Dreiecksband oder mit einer Damenmasche erhältlich.
ARTIKEL III
SYMBOLIK
1)Auf der Vorderseite der Medaille wird das Coronavirus (Covid-19) und einer DNA-Strukturformel dargestellt. Die Schrift auf der Rückseite spricht für sich. Die Zahl 20 links und rechts steht für das Jahr 2020, das Stiftungsjahr der Medaille und das Jahr in dem das Virus in Europa ausbrach.2) Die Goldbeschichtung der Auszeichnung zieht sich gleichmäßig von abgerundeten Rand der Vorderseite bis über die ganze Rückseite.3) Die Rückseite des Kleinodes ist erhaben.4) Die blaue Farbe des Ordensbandes symbolisiert Europa. Die in hellgrün gehalten Urkunde zur Medaille soll die Hoffnung vermitteln, das Virus zu besiegen.
ARTIKEL IV
VERLEIHUNGSVORAUSSETZUNGEN
1)Die Medaille kann über Vorschlag, mündlich, schriftlich, im EDV-Weg oder über einen Initiativantrag des Ehrungskomitees des ÖKB-Stadtverbandes HOLLABRUNN allen Personen, ohne Unterschied des Geschlechts, der Herkunft, des Standes, der Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion oder politischen Parteizugehörigkeit verliehen werden.2)Darunter fallen folgende Personen: Krankenhauspersonal, Pfleger, Ärzte, Sanitäts- und Feuerwehrdienste, Zivildiener, Soldaten, Polizisten, Sicherheitsbedienstete, Reinigungskräfte, Pädagogen, Landwirte, Angestellte im Lebensmittelhandel, Apotheken oder Drogerien, Mitarbeiter von öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Energie- und Wasserversorgung, Freiwillige, Spender, Institutionen sowie Vereine und deren Mitgliedern, die im Kampf um das Covid-19 Virus den offiziellen Stellen ihre Hilfe und Unterstützung zusagten.Alle Angesprochenen verdienen ein großes DANKE: SIE sind die Helden unseres Landes Österreich und der Welt.3)Eine Verleihung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch „posthum“ erfolgen.4)Über die erfolgte Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die von zwei Mitgliedern des Ehrungskomitees zu unterschreiben und mit dem Rundsiegel des Stadtverbandes zu versehen ist.