Austria Imperialis Elisabeth -MedailleVerdienstauszeichnung des Elisabeth-Orden
Auszug aus dem StatutDie in Altsilber angefertigte Verdienst-Medaille am Dreiecksband ist mit dem Elisabeth-Orden affiliiert Sie bietet die Möglichkeit, auch Männer für ihre erworbenen Verdienste im Sinne des Statuts zu ehren. Sie trägt den NamenElisabeth-Medaille.Artikel I(1) Der Elisabeth-Orden wird ausschließlich Frauen und Jungfrauen verliehen, die in ihrem Beruf und/oder freiwilliger Tätigkeit auf religiösem, humanitärem, sozialem, sanitarischem oder philanthropischem Gebiet ausgezeichnete Arbeit geleistet und sich dadurch vorzügliche Verdienste erworben haben.(2) Die Elisabeth-Medaille kann nach Verdienst im Sinne nach Absatz (1) auch an Männer verliehen werden.(3) Der Elisabeth-Orden rangiert nach dem vom Verband „AUSTRIA IMPERIALIS“ bereits geschaffenen „Österreichischer Kaiserlicher FRANZ JOSEPH-ORDEN“.Artikel IIBeschreibung der Verdienstmedaille(1) Das Ordenszeichen zeigt ein nach außen in Bogen mit jeweils drei Zacken zeigendes Kreuz. Das auf der Vorderseite die Heilige Elisabeth von THÜRINGEN, umgebend mit einem Heiligenschein. Der Revers bildet auf dem Medaillon die große verzierte Initiale „ E “, umgebend von einem Zweig Rosen. Aus den vier Kreuzeswinkeln wachsen mit Blättern rote Rosen.(2) Die Elisabeth-Medaille ist ca. 33 x 33 mm altsilberfarben und wird an der linken Brustseite getragen.(3) Die Rückseite der Medaille führt am oberen bzw. unteren Rand den Schriftzug „ AUSTRIA IMPERIALIS “.(4) Die Medaille hat am oberen Teil eine silberfarbene Öse zum Befestigen des Ordensbandes angenietet.Artikel IVAllgemeine Verleihungsrichtlinien(1) Die Elisabeth-Medaille kommen nur Personen im In- und Ausland in Betracht, die sich in besonderer Weise zum Tradition zu Österreich, der verstorbenen Kaiserin Elisabeth und dem ehemaligen Kaiser Franz Joseph I. und der alten Monarchie verbunden sind. (2) Die Tugenden für das allgemeine Wohl der Heiligen Elisabeth von THÜRINGEN wie auch jene der verewigten ehemaligen Kaiserin Elisabeth in religiösem, humanitärem, sanitärem oder philanthropischem Gebiet sind dem entsprechend gleich kommen oder ähnlich sein. Dieses vergewissert sich das Ordenskapitel, was allenfalls nachzuprüfen ist.(3) Die Insignie zu den Absätzen (1), (3), (4) oder (5) kann auch „posthum“ verliehen und an die nächsten Angehörigen ausgefolgt werden.(4) Für diese Tugenden und/oder besonderen Verdienste können vom Ordenskapitel verliehen werdena) Rettungsorganisationen und Humanitäre Organisationen (z.B. Rotes Kreuz, Samariterbund, Berufsrettung, Bergrettung, Höhlenrettung, Wasserrettung, Strahlenschutzdienst, Zivilschutz, Zivildienst, Krankenhaus-, Pflege- und sonstige Sozialdienste, Behindertendienst u.ä.)b) für freiwillige und berufliche Feuerwehren und Technische Hilfsdienste.c) für besondere religiöse Bedeutung oder besondere verdienstvolle philanthropische Bereiche mit Bedachtnahme auf das Wohl des Menschen. Artikel VBesondere Verleihungsvoraussetzungen(1) Die Auszeichnungen werden vom Ordenskapitel verliehen, das über die erfolgten Verleihungen ein Verzeichnis (Ordensbuch) zu führen hat.(2) Überreichung der verliehenen Medaille sollte in einem würdevollen Rahmen erfolgen.(3) Die Auszeichnung geht in das Eigentum der beliehenen Person über. Eine Rückgabe der Hinterbliebenen besteht nicht.(4) Das Ordenskapitel fertigt eine Urkunde der Auszeichnung aus, die von zwei Mitgliedern des Ordenskapitels zu unterfertigen und mit dem Austria Imperialis Siegel zu versehen ist. Artikel VISozialfonds(1) Die Verleihung einer Medaille erfolgt gegen eine Taxe des Verbandes „AUSTRIA IMPERIALIS“, die aus allen Auslagen (Portokosten, Verpackung, o.ä.) abzudecken sind. Ein eventueller Reingewinn wird einem Sozialfonds zugeführt.(2) Dieser Sozialfonds kann für besondere religiöse, humanitäre, soziale oder philanthropische Bereiche für Unterstützungen – dem Maßgabe vorhandener finanzieller Mittel - gewährt werden. Die Entscheidung über eine eventuelle Unterstützung und deren Höhe entscheidet der Orden. Ein Rechtsanspruch besteht jedenfalls nicht.Artikel VIISonstige Bestimmungen(1) Anregungen auf Verleihung einer Medaille können an den Ordensrat persönlich in schriftlicher oder mündlicher Art oder per E-Mail (elisabeth.orden@gmail.com) eingebracht werden. Hierbei sind Familien- und Vorname(n), allfällige akademische Grade oder Titel und die Anschrift der betreffenden Person anzuführen.
Elisabeth-Medaille Avers
Elisabeth-Medaille Revers