Akupunktur

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Akupunktur zur Schmerztherapie für 10 Sitzungen einmal im Jahr bei akkreditierten Akupunktur Ärzten. 

Die Indikationen sind: Lendenwirbelsäulen-Schmerzsyndrom und Gonarthose (schmerzhafter Knieverschleiß).

Sollten beide Erkrankungen in einem Jahr behandelt werden müssen, übernimmt die KKS die Therapie 2x/Jahr, lediglich die 2. Anamneserhebung und  Therapieplanung ist seit 2013 nicht mehr im Leistungskatalog enthalten und wird mit einmalig 35€  privat berechnet.

Auch Patienten, die ansonsten anderweitig in  hausärztlicher Behandlung sind, können für die Akupunktur in meine Praxis kommen. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. 

Privat Versicherte unterliegen nicht der Einschränkung auf o.g. Diagnosen, da die Leistungslegende lediglich Akupunktur zur Schmerztherapie beschreibt. Die Kostenübernahme gilt also auch für Migräne, Halswirbelsäulen- und sonstige Schmerzsyndrome.

Bei der (oft sehr erfolgreichen) Therapie gegen Heuschnupfen, Allergien, Hauterkrankungen oder zur Nikotinentwöhnung hängt die Kostenübernahme von Ihrem individuellen Vertrag oder der Leistungsbereitschaft Ihres Versicherers ab (gilt auch für Zusatzversicherungen).

Die Behandlung dauert ca. 30 Minuten und wird in der Regel 2x/Woche durchgeführt. Bringen sie bitte ein Badehandtuch als Unterlage mit. 

Hier finden Sie die WHO Liste der anerkannten Akupunkturindikationen.

Die Indikationsliste der Weltgesundheitsorganisation -WHO- für Akupunktur:

Neurologische und orthopädische Erkrankungen:

Kopfschmerzen

Migräne

Trigeminusneuralgie

Faszialisparese (Gesichtslähmung)

Lähmungen nach Schlaganfall

Periphere Neuropathien (Nervenschmerzen)

Poliomyelitislähmung (Kinderlähmung)

Morbus Meniere (Drehschwindel, Ohrgeräusche)

Neurogene Blasendysfunktion (Blasenentleerungsstörung)

Enuresis nocturna (Bettnässen)

lnterkostalneuralgie

Schulter-Arm-Syndrom

Periarthritis humeroscapularis

Tennisellenbogen

Ischialgie, Lumbalgie

Rheumatoide Arthritis