Corona existiert weiter --- aber auch andere Erkrankungen, vor denen Sie sich durch Impfung schützen können!
Aktuell ist Impf-Saison.
Wir impfen alle über 60 jährigen in der Regel Corona im Doppelpack mit der Grippeimpfung zusammen. Jüngere Patienten sollten sich bei Immuneinschränkungen oder schweren Vorerkrankungen ebenfalls impfen lassen und jeder, der es wünscht erhält die Impfung auf Nachfrage. Selbstverständlich können die Impfungen auch einzeln verabreicht werden. Kinder unter 18 werden aktuell nicht erneut aufgefrischt.
Als guter Merkspruch gilt: Die aktuelle Corona-Impfung frühestens 12 Monate nach letztem Ereignis, entweder Impfung oder Erkrankung!
Die simultane, gleichzeitige Impfung erzeugt einen deutlich höheren Schutz gegen beide Erkrankungen bei nur geringem Anstieg zu erwartender Nebenwirkungen.
Auch für die Corona Impfung gibt es Hinweise, dass diese wie die Grippeimpfung auch sehr nützlich ist zur Verhinderung oder Abschwächung anderer Erkrankungen. Für die Grippeimpfung konnte nachgewiesen werden, dass sie sehr effektiv vor Herzinfarkt schützt.
Neben den beiden o.g. saisonalen Impfungen denken Sie bitte (> 60J und bei Jüngeren mit manifester Immuneinschränkung) unbedingt daran, den Impfschutz gegen Lungenentzündung (Pneumokokken) zu prüfen oder bei uns prüfen zu lassen. Diese Impfung rettet definitiv Leben.
Die Frage nach der Gürtelrosenimpfung beantworte ich immer gleich. Es ist eine empfohlene Impfung, die vor schweren und sehr unangenehmen Schmerzzuständen bewahren kann und daher sehr sinnvoll ist. Diese Impfung rettet kein Leben, aber Lebensqualität.
Um das Thema abzurunden, wie siehts mit der RSV Impfung aus?
Die Schutzwirkung und Effektivität läßt sich nach aktuellen Daten mit der Grippeschutzimpfung vergleichen, also sinnvoll, von der STIKO und dem GBA empfohlen und zugelassen und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist die Pflicht zur Übernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen verbunden. Leider fehlt in Niedersachsen, wie auch in vielen anderen Bundesländern die vertragliche Vereinbarung zwischen Krankenkassen und KV. Erst danach können wir zu Lasten der GKV auch RSV impfen. Bis dahin wird die Impfung von einigen Kassen im Erstattungsverfahren geregelt, d.h. es wird eine Privatrechnung erstellt, die Sie zusammen mit der Rechnung von der Apotheke dann Ihrer Kasse einreichen und erstattet bekommen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Kasse, ob diese zu 100% erstattet. Bitte nicht erschrecken, die reinen Impfstoffkosten (Apotheke) liegen bei ca 250 €.
Und last but not least: lassen Sie Ihren Impfpass generell mal wieder auf Vollständigkeit prüfen, unser Team kümmert sich gerne um Ihr Anliegen.