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Auf dieser Seite lernst du...
...was edu-sharing ist und wie du edu-sharing nutzen kannst
...wie du als Fachredakteur:in mit edu-sharing arbeitest, um Inhalte zu kuratieren
...welche Workflows in den Fachredaktionen gelten
...wie du Sammlungen und Themenbäume bearbeitest
Wie arbeite ich mit dieser Schulung?
Die Schulung ist als Selbstlernschulung konzipiert worden. Die Schulungsmaterialien sind so aufgebaut, dass sie dir sukzessive alles erklären, was du für die Arbeit mit edu-sharing benötigst. Starte am besten oben und arbeite dich nach und nach weiter nach unten.
Du kannst die Schulung unterbrechen und später weitermachen - um auf die richtigen Absätze zu springen, kannst du das Inhaltsverzeichnis nutzen
am besten wendest du dein erlerntes Wissen direkt an - wir haben dir eine Testumgebung eingerichtet, die keine Auswirkungen auf die Live-Umgebung hat.
Teste dein erlerntes Wissen in unserer Testumgebung: pre.wirlernenonline.de (Passwort: WlO-2021)
Was ist eigentlich dieses edu-sharing? Und was hat das mit WirLernenOnline zu tun?
edu-sharing ist eine OpenSource Software aus dem e-learning-Bereich. Das System ist sehr flexibel und wurde daher bereits verschiedene Systeme, z.B. von Bundesländern, Hochschulen, Schulen.. usw. integriert. Innerhalb von edu-sharing können Materialien getauscht werden - so könnten bayrische Lehrer ihr Material mit Lehren aus Thüringen tauschen.
Je nach Konfiguration kann edu-sharing für verschiedenste Aufgaben genutzt werden:
zur (gemeinsamen) Erstellung und Verwaltung von Inhalten
als Cloud-Speicher / Repositorium für LMS wie Moodle
als OER-Suchmaschine
WirLernenOnline nutzt edu-sharing als Redaktionssystem. Alle Inhalte, die in der WLO-Suche auftauchen, sind ebenfalls im edu-sharing System. Dort können z.B. neue Inhalte in die Suchmaschine hinzugefügt werden, Inhalte in Fachportal-Sammlungen hinzugefügt werden, die Metadaten der Inhalte bearbeitet werden uvm.
Du kannst dich ganz einfach über "WirLernenOnline" anmelden. Dazu kannst du entweder in der Fußzeite von WLO auf "Anmelden".
Du willst sicherlich WirLernenOnline und edu-sharing zunächst testen. Klicke dazu auf folgenden Anmelde-Link: https://pre.wirlernenonline.de/login/ .
Nach dem Registrierungsprozess muss das Management-Team dir die entsprechenden "Rechte" geben, sodass du die Redaktionsumgebungen nutzen kannst.
Übrigens: Du kannst dein erstelltes Profil auch bearbeiten! Füge z.B. ein Bild zu deinem Profil hinzu.
Du hast dich bei WLO https://wirlernenonline.de/login/ registriert, angemeldet und dir wurden die entsprechenden Bearbeitungsrechte zugewiesen? Super!
Ob du wirklich angemeldet bist, siehst du, wenn dir ein schwarzer Balken im Browserfenster angezeigt wird.
Du hast nun zwei Möglichkeiten, zur Redaktionsumgebung zu gelangen: entweder du klickst auf den großen Button "Zur Redaktionsumgebung" (den Button erreichst du nur auf der "Anmelden"-Seite) oder du klickst auf das Wort "Redaktionsumgebung" in dem schwarzen Balken.
Nach dem Klick auf "Redaktionsumgebung" wirst du auf eine Übersichtsseite weitergeleitet, die zu unterschiedlichen Redaktionswerkzeugen führt.
Organisatorisches: Hier findest du alle wichtigen Links & Tools, die du für deine Arbeit benötigst.
Fachportale: Hier findest du rechts unter "Lehrplan-Sammlungen pflegen" direkte Links zu deinen Sammlungen, um Inhalte bei WirLernenOnline zu kuratieren.
Auf der linken Seite findest du Links zu den Fachportal-Startseiten, die du bearbeiten und pflegen kannst.
Inhalte: Hier findest du alle wichtigen Links zur Inhalteerschließung und Sichtung von WirLernenOnline.
Community: Du willst, dass mehr Menschen bei WirLernenOnline mitmachen? Dann erzähle von der Idee und dem Projekt! Hier findest du alle wichtigen Informationen zur Kommunikation und mehr.
Onboarding & FAQs: Du bist neu im Projekt oder möchtest dir Infos vom Start noch einmal anschauen? Dann findest du hier alle wichtigen Informationen!
Die Hauptaufgabe von Fachredakteur:innen ist, neben dem Aufbau und der Pflege ihrer Fachportale, das Kuratieren geeigneter Suchmaschinen-Inhalte. Alle Inhalte, die in deiner Fachsammlung liegen, werden als "qualitätsgesichert" angesehen - das heißt, sie erfüllen unsere Qualitätskriterien und wurden von dir als "besonders für den unterrichtlichen Einsatz geeignet" beurteilt.
Fachredakteur:innen pflegen ihre redaktionellen Sammlungen in edu-sharing.
Klicke auf "Redaktionsumgebung" und auf "Fachportale"
Klicke auf die Sammlung, zu der du weitergeleitet werden möchtest.
Die Suchmaschine von WirLernenOnline hat bereits über 200.000 Inhalte. Natürlich handelt es sich bei den 200.000 Inhalten nicht nur um qualitativ hochwertige Inhalte - um die "Spreu vom Weizen" zu trennen, müssen die Inhalte entsprechend kuratiert werden. Das gelingt, wenn du dich auf die Qualitätskriterien berufst.
Materialien und deren Quellen, die auf WirLernenOnline verlinkt worden sind, haben vorab nicht nur eine inhaltliche, sondern auch eine rechtliche Prüfung durchlaufen. Die Qualitätsprüfung ist ein mehrstufiger Prozess, bei dem geschulte Redakteurinnen von speziell für unsere Zwecke trainierte KI unterstützt werden. Dies umfasst zum einen eine Basisprüfung, bei der Quellen und sonstige Inhalte danach beurteilt werden, ob sie sich etwa generell für Bildungszwecke eignen, nicht gegen geltendes Recht verstoßen und die DSGVO beachtet wird. Zum anderen erkennt man am Siegel „von der Redaktion empfohlen“ Inhalte, die von unseren Fachredakteurinnen als pädagogisch und fachlich besonders wertvoll bewertet wurden. Mehr dazu erfährst du hier:
Warum muss ich auf rechtliche Anforderungen achten?
WirLernenOnline steht für geprüfte Inhalte, die seitens der Nutzende bedenkenlos (weiter)verwendet werden können. Ein geprüfter Inhalt soll nicht nur unseren pädagogischen und inhaltlichen Ansprüchen entsprechen, sondern auch nicht gegen geltende Vorschriften verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. So stellen wir sicher, dass WirLernenOnline für gute Inhalte steht.
WirLernenOnline steht für geprüfte Inhalte, die seitens der Nutzende bedenkenlos (weiter)verwendet werden können. Ein geprüfter Inhalt soll Filterfunktion: Die geltenden Gesetze bilden den Rahmen für das, was erlaubt und was nicht gestattet ist. Sie definieren klare Grenzen und geben eindeutig vor, ob die Verlinkung eines Inhalts rechtlich in Ordnung oder bedenklich ist. Insofern fungieren die rechtlichen Anforderungen als Filter.
Ungeeignet: Erfüllt ein Inhalt auch nur eine rechtliche Anforderung nicht, dann darf er nicht auf WirLernenOnline verlinkt werden. Ist er bereits verlinkt, solltest du ihn über den Melde-Button an uns melden, damit wir entsprechende Schritte einleiten können.
Geeignet: Erfüllt ein Inhalt alle rechtlichen Anforderungen, dann darf er auf WirLernenOnline verlinkt werden und ggf. mit dem Redaktionssiegel versehen werden, wenn aus deiner Sicht auch die übrigen inhaltlichen und pädagogischen Kriterien erfüllt sind.
Bauchgefühl: Viele der rechtlichen Anforderungen, die gleich erläutert werden, sind dir sicherlich bereits intuitiv geläufig. Inhalte, die aus rechtlicher Sicht problematisch sind, hättest du deshalb wahrscheinlich ohnehin nicht für WirLernenOnline ausgewählt. Insofern deckt sich das Bauchgefühl oft mit den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Das Strafrecht setzt die Spielregeln für das gesellschaftliche Zusammenleben. Es grenzt unser Handeln ein und definiert klare, grundlegende Verbote. Im Hinblick auf Veröffentlichungen oder Verlinkungen von Inhalten im Internet regelt das Strafrecht was nicht verbreitet oder abgebildet werden darf.
Folgende Fragen solltest du dir diesbezüglich stellen:
Handelt es sich bei dem Inhalt um Propagandamaterial von verbotenen Parteien oder Vereinigungen?
Das Verbreiten von Propagandamaterial verbotener Parteien und Vereinigungen steht unter Strafe. Dazu gehören Texte, Bilder, aber auch Symbole und Lieder. Eine Liste mit verbotenen rechtsextremen Organisationen findest du hier.
Erlaubt ist hingegen derartiges Material zu wissenschaftlichen (Aufklärungs)Zwecken zur Verfügung zu stellen. Dabei solltest du auf die konkrete Art der Darstellung und den Kontext des Inhalts achten, damit eine fundierte Auseinandersetzung im Schulkontext möglich ist. Vertraue hier auf dein didaktisches Bauchgefühl.
Wird der Nationalsozialismus, Antisemitismus oder andere Aspekte des Holocaust verherrlicht, geleugnet oder verharmlost?
Inhalte, die die NS-Zeit, die in dieser Zeit begangenen Gräueltaten oder die dahinterstehende Ideologie verherrlichen, dürfen nicht auf WirLernenOnline verlinkt werden. Hier liegt der Schwerpunkt erneut auf dem Verherrlichungsaspekt.
Wissenschaftliche Dokumentationen in diesem Zusammenhang sind natürlich erlaubt. Ferner gilt auch hier das oben Gesagte: sofern die Darstellung der kritischen Auseinandersetzung oder wissenschaftlich-pädagogischen Zwecken dient, kann auch ein solcher Inhalt auf WirLernenOnline verlinkt werden. Wichtig ist die Kontextualisierung und Einordnung des Materials und ggf. der Vermerk einer entsprechenden Altersbeschränkung. Auch hier solltest du auf dein Bauchgefühl hören und abklopfen, inwiefern der Inhalt im Unterricht verwendet werden sollte.
Wird gegen eine bestimmte Gruppe gehetzt?
Es ist verboten gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe zu hetzen, zum Hass aufzustacheln oder zu Gewalthandlungen aufzurufen. Außerdem verbietet das Strafrecht Menschen aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit zu beleidigen oder zu verleumden. Derartige Inhalte dürfen nicht auf WirLernenOnline verlinkt werden.
Werden kinderpornografische Szenen gezeigt?
Es ist verboten Szenen sexueller Handlung mit oder an Kindern oder anderen Schutzbefohlenen zu zeigen. Verboten ist nicht nur das Zeigen der eigentlichen sexuellen Handlung, sondern bereits das Abbilden von Kindern in unnatürlichen Posen. Die Grenze stellt auch hier dein Bauchgefühl dar.
Wird die Begehung schwerer Straftaten angekündigt?
Nicht nur die Begehung eines Mordes oder Totschlages, sondern bereits die Androhung der Begehung eines solchen Delikts ist verboten. Darunter fällt auch die Androhung einer schweren Körperverletzung oder eines Landfriedensbruches.
Zusammenfassend ergeben sich daraus folgende Don’ts:
Verlinkung von national-sozialistischer Propaganda
Verlinkung von verfassungsfeindlichen Symbolen
Verlinkung von Kinderpornografie
Verlinkung von Hetze & Diskriminierung
Verlinkung von Inhalten, die Straftaten ankündigen
Der Jugendschutz zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen im Internet und in der Öffentlichkeit zu schützen. Als negativ gelten Einflüsse, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen oder zu stören.
Folgende Fragen sind dabei relevant:
Ist der Inhalt pornografischer Natur?
Rein pornografische Inhalte dürfen aus Gründen des Jugendschutzes Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden. Abzugrenzen von pornografischen Inhalten sind solche, die der sexuellen Aufklärung oder der wissenschaftlichen Auseinandersetzung damit dienen. Hier solltest du auf eine angemessene Altersbeschränkung durch eine entsprechende Kennzeichnung achten.
Verherrlicht der Inhalt Krieg und Gewalt?
Inhalte, die den Krieg, damit verbundene Handlungen oder Gewalt als solche verherrlichen oder beschönigen, dürfen auf WirLernenOnline nicht verlinkt werden. Hintergrund dieses Verbots ist es, Kinder und Jugendliche vor derart prägenden Eindrücken zu schützen.
Dokumentarische Darstellungen zum Zwecke der wissenschaftlichen-pädagogischen Auseinandersetzung sind mit einer entsprechenden Kennzeichnung der Altersbeschränkung jedoch möglich. Kriterien, die bei der Auswahl eine Rolle spielen sollten, sind die konkrete Ausgestaltung der Gewaltdarstellung und ihre Intensität.
Zeigt die Quelle starke seelische oder körperliche Qualen, die die Menschenwürde der dargestellten Personen verletzt?
Der Jugendschutz will verhindern, dass Menschen entstellt, entmenschlicht und insgesamt würdelos dargestellt werden. Insbesondere, wenn die Darstellung der Qualen als reiner Selbstzweck fungiert, sollten diese Inhalte keinen Eingang auf die WirLernenOnline-Plattform finden.
Auch hier kommt es jedoch auf den Kontext und die Einordnung der Darstellung an. Außerdem solltest du eine entsprechende Altersbeschränkung vornehmen.
Zusammenfassend ergeben sich daraus folgende Don’ts:
Verlinkung von pornografischen Inhalten
Verlinkung von kriegs- oder gewaltverherrlichenden Inhalten
Verlinkung von Zurschaustellung körperlicher oder seelischer Qualen
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht verleiht jedem Menschen das Recht selbst darüber zu entscheiden, ob und wie er in der Öffentlichkeit dargestellt oder abgebildet wird und welche Informationen über ihn verbreitet werden dürfen. Ob ein Bild, ein Video oder ein Text über eine Person im Internet veröffentlich werden darf, liegt also in der Hand der konkret betroffenen Person. Dieser Grundsatz gilt allerdings nur eingeschränkt für sogenannte Personen des öffentlichen Lebens oder der Zeitgeschichte, da die Öffentlichkeit ein berechtigtes Informationsinteresse an diesen Personen hat. Eine Einwilligung dieser Personen in die Veröffentlichung eines sie betreffenden Inhalts ist deshalb in der Regel nicht erforderlich.
Folgende Fragen sind dabei relevant:
Zeigt die Quelle Menschen in herabwürdigender Art und Weise oder verbreitet sie herabwürdigende Informationen über bestimmte Personen?
Um potenziellen Konflikten mit den abgebildeten Personen von vornherein aus dem Weg zu gehen, solltest du keine Inhalte auf WirLernenOnline verlinken, die geeignet sind, Menschen zu beleidigen, sie herabzuwürdigen oder sie in ihrem öffentlichen Ansehen zu verletzen. Hier hilft es, sich in die abgebildete Person hineinzuversetzen und zu überlegen, ob du mit der konkreten Art der Darstellung einverstanden wärst, wenn sie dich betreffen würde. Es gilt der Grundsatz, was du nicht willst, dass man dir tut…
Verletzt die Quelle die Privatsphäre von Menschen?
Jeder hat ein Recht darauf, bestimmte Bereiche seines Lebens vor den Augen der Öffentlichkeit zu schützen. Die Grenzen zwischen der für die Öffentlichkeit grundsätzlich unzugängliche Privatsphäre und der sogenannten Sozialsphäre verläuft allerdings fließend. Zur Sozialsphäre gehört all das, was Menschen selbst in die Öffentlichkeit tragen oder wenn sie sich bewusst in die Öffentlichkeit begeben. Zur Privatsphäre zählt all das, was sie „hinter geschlossener Tür“ zu tun pflegen. Dazu zählen insbesondere die Bereiche der Wohnung oder andere private Orte. Auch hier kannst du dich wieder auf dein Bauchgefühl verlassen. Wenn es dir selbst unangenehm wäre, wenn bestimmte Informationen über dich ins Internet gelangen würden, dann sollte WirLernenOnline auch nicht an der Verbreitung solcher Materialien beteiligt sein.
Zeigt die Quelle (Privat)Personen ohne deren Einwilligung?
Unabhängig von der Art der Darstellung oder ihrem konkreten Inhalt, ist ein Material aus persönlichkeitsrechtlicher Sicht dann unbedenklich, wenn die abgebildete Person in die Veröffentlichung der Abbildung eingewilligt hat.
Oft ist allerdings nicht direkt erkennbar, ob jemand seine Einwilligung zur Veröffentlichung eines Fotos oder eines Videos gegeben hat. Vorsicht ist insbesondere bei der Abbildung von Schülern oder Schulklassen geboten. Hier ist es erforderlich, dass jeder einzelne Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigter der Veröffentlichung des Fotos oder des Videos zugestimmt hat. Auch bei privaten Schnappschüssen, solltest du erst prüfen, ob die abgebildeten Personen überhaupt von dem Foto oder Video wissen und ob sie wollten, dass es veröffentlicht wird.
Zusammenfassend ergeben sich daraus folgende Don’ts:
Verlinkung von Inhalten mit herabwürdigenden Aussagen
Verlinkung von Inhalten, die in die Privat- oder Intimsphäre eingreifen
Verlinkung von Inhalten, die Personen ohne deren Einwilligung abbilden
Das Urheberrecht schützt geistige Werke vor der unberechtigten Nutzung durch Dritte und räumt dem Schöpfer eines Werkes, also dessen Urheber, das Recht ein, darüber zu entscheiden, wie mit seinem Werk umgegangen werden soll. Analog zum Persönlichkeitsrecht, ist die Entscheidung ob und wie ein Werk genutzt werden darf also dem Urheber als Rechteinhaber vorbehalten. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob ein Werk überhaupt veröffentlicht werden darf, ob dies nur gegen eine Gebühr zu erfolgen hat und ob der Schöpfer des Werkes bei der Veröffentlichung genannt werden soll.
Folgende Fragen sind dabei relevant:
Darf der Inhalt frei geteilt werden?
Hier sind folgende zwei Szenarien zu unterscheiden:
Verlinkung von Inhalten
Das Urheberrecht sieht in der Verlinkung von bereits im Internet an anderer Stelle veröffentlichter Inhalte keine urheberrechtlich relevante Handlung. Deshalb dürfen grundsätzlich erst einmal alle Inhalte, egal unter welcher Lizenz sie stehen, verlinkt werden, also auch solche Inhalte, die unter einem Copyright © stehen. Unter welcher Lizenz ein Inhalt steht, erkennst du in der Regel an dem jeweiligen Lizenzzeichen, das unter einem Bild, Video oder Text abgebildet ist. Wichtig ist nur, den Urheber inklusive der entsprechenden Lizenz bei der Verlinkung auf WirLernenOnline zu nennen.
Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn Inhalte ohne das Wissen des Urhebers und damit ohne seine Einwilligung ins Internet gelangt sind. Ist dies der Fall, dann ist auch die Verlinkung dieser Inhalte nicht erlaubt. Wenn du dir also nicht sicher bist, ob der Urheber der Veröffentlichung zugestimmt hat oder die jeweilige Lizenz nicht klar zu erkennen ist, dann sollte der Inhalt nicht auf WirLernenOnline verlinkt werden.
Hochladen von Inhalten
Von der reinen Verlinkung ist das Hochladen eines Inhalts zu unterscheiden. Das ist der Fall, wenn du beispielsweise ein Arbeitsblatt direkt auf WirLernenOnline hochlädst und nicht nur die verlinkte Seite im Internet angibst. Das Urheberrecht sieht in dem Hochladen eines Inhalts eine urheberrechtlich relevante Handlung, weil nicht lediglich auf einen bereits bestehenden Speicherort verwiesen wird, sondern der Inhalt an einem neuen Ort abgelegt wird. Das Hochladen von Inhalten ist nur bei einer freien Lizenz gestattet, also wenn der Urheber der Vervielfältigung seines Werkes ohne eine Gebühr zugestimmt hat. Dies ist beispielsweise bei sogenannten Open Educational Resources der Fall. Was genau das heißt, erfährst du weiter unten.
Darf ich eigene Inhalte auf WirLernenOnline verlinken?
Auch wenn du eigene Inhalte auf WirLernenOnline verlinken oder hochladen möchtest, solltest du vorher prüfen, ob dir das Werk allein gehört, oder ob du Elemente eines anderen Werkes verwendet hast, die wiederum selbst urheberrechtlich geschützt sind. Auch dann brauchst du die Zustimmung des Urhebers, bevor du deinen Inhalt verlinken bzw. hochladen darfst. Besonders hilfreich sind dabei Open Educational Resources! Wenn du dir hier noch nicht sicher bist, mache hier einen kleinen Kurs zum Thema: https://einstiegoer.de/
Zusammenfassend ergeben sich daraus folgende Don’ts:
Verlinkung von Inhalten, deren Lizenz unklar ist
Verlinkung von Inhalten, die ohne die Zustimmung des Urhebers ins Internet gelangt sind
Hochladen von Inhalten, die nicht unter einer freien Lizenz stehen
Verlinkung oder Hochladen von eigenen Inhalten, die auf fremdem Material basieren, das nicht unter einer freien Lizenz steht
WirLernenOnline möchte sogenannte Open Educational Resources sammeln und für Lehrende auffindbar machen. Diese Inhalte sind frei und kostenlos zugänglich und können durch Dritte bearbeitet und weiterverbreitet werden. Open Educational Resources stellen also einen Sammelbegriff für freie Bildungsmaterialien dar. Es gibt verschiedene Lizenzmöglichkeiten, um einen Inhalt als Open Educational Resources zu kennzeichnen. Die wohl am häufigsten verwendeten Lizenzierungsarten sind aber die drei folgenden Creative Commons Lizenzen:
CC-0: Das Werk darf kopiert, verändert, verbreitet und aufgeführt werden, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um weitere Erlaubnis bitten zu müssen.
CC-BY: Das Werk darf kopiert, verändert, verbreitet und aufgeführt werden, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um weitere Erlaubnis bitten zu müssen, allerdings müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben gemacht werden, ein Link zur Lizenz beigefügt werden und angeben werden, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden.
CC-BY-SA: Das Werk darf kopiert, verändert, verbreitet und aufgeführt werden, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um weitere Erlaubnis bitten zu müssen, allerdings müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben gemacht werden, ein Link zur Lizenz beigefügt werden und angeben werden, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden. Wenn das Material remixt, verändert oder anderweitig direkt darauf aufgebaut wird, darf eine Verbreitung des veränderten Materials nur unter derselben Lizenz wie das Original erfolgen. Ferner dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren eingesetzt werden, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.
Mehr über OER in der WLO-Einstiegsschulung kennenlernen: https://einstiegoer.de/
In den Fachredaktionen kuratieren lehrerfahrene Personen ausgewählte Sammlungen mit für gut befundene Materialien und sonstige Lern- und Lehrinhalten ihres Faches, angelehnt an gängige Lehrplanthemen. Dies dient zum einen als zusätzliche Überprüfung der bereits erläuterten Must-Have-Kriterien. Zusätzlich bewerten sie im weiteren mit fachkundigen Blick die:
Sachrichtigkeit: Der Lerngegenstand wird sachlich richtig dargestellt. Die Aussagen des Inhalts geben den aktuellen fachlichen/wissenschaftlichen Stand wieder.
Relevanz: Der Inhalt ist für die Bearbeitung des Fachthemas relevant. Zielgruppenorientierung: Der Inhalt und die Sprache sind so gestaltet, dass sie auf die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppen angepasst sind und sie sich angesprochen fühlen.
Sprache: Grammatik, Orthographie, Zeichensetzung sind korrekt und die Sprache für Zielgruppe angemessen.
Aktualität: Der Inhalt ist für das Fachthema aktuell (oder zeitlos). Nur wenn dies zutrifft, wird ein Inhalt in die Sammlung der Fachportale aufgenommen und erhält die Auszeichnung “Empfehlung der Redaktion”.
Das Video zeigt, wie hochwertige Suchmaschieninhalte zu deiner Fachsammlung hinzugefügt werden können.
Du kannst sowohl externe Links (z.B. zu einem tollen Blogartikel) als auch eigene Dateien (z.B. selbst erstellte Arbeitsblätter) zu deiner redaktionellen Sammlung hinzufügen.
Wir unterscheiden zwischen:
Quellen:
Quellen sind Webseiten oder Portale, die selbst mehrere Lehr- und Lernmaterialien sammeln und zur Verfügung stellen und von denen WirLernenOnline teilweise Materialien bezieht. Die Quellenerschließungsübersicht gibt Auskunft darüber, welche Quellen bei uns schon vorhanden sind und wie der Status bei noch ausstehenden ist.
Tools:
Ein Tool ist ein Hilfswerkzeug für den Unterricht, etwa ein Schreibprogramm, ein digitaler Taschenrechner, eine Visualisierungs-Software, eine Online-Anwendung für kollaboratives Arbeiten oder auch ein Spiel zum Sprachenlernen.
Material
Ein Material bezieht sich etwa auf eine einzelne Datei, ein Arbeitsblatt als PDF- oder Word-Dokument, eine Erläuterungs-Seite, ein Wiki-Beitrag, ein Video, eine Audio-Datei, eine einzelne Online-Übung usw..
Methode
Methode umfasst Erklärungen zu Unterrichtsmethoden und deren Einsatzszenarien anhand praktischer Beispiele.
Achte dabei stets auf die Qualitätskriterien für WLO-Inhalte!
Tipp:
Wenn du z.B. ein Objekt mit anderen Objekten verknüpfen willst (Beispiel: Darja hat einen Inhalt mit verschiedenen Dateiversionen bei uns hochgeladen - oder man möchte einen Unterrichtsentwurf mit Arbeitsblättern und Verlaufsplan hochladen - oder oder oder...), ist dies nun möglich!
Hier ist beschrieben, wie es geht:
Hier das Beispiel von Darja:
https://redaktion.openeduhub.net/edu-shar ing/components/render/f209d784-cad2-4756-b355-b12d6bd98dc6
Damit deine Fachportalinhalte richtig auf deinem Fachportal angezeigt werden, musst du ihnen einen "Widget-Typen" zuordnen.
Der letzte Schritt beim Inhalt hinzufügen ist die Überprüfung von Metadaten.
Wir unterscheiden zwischen:
Quellen:
Quellen sind Webseiten oder Portale, die selbst mehrere Lehr- und Lernmaterialien sammeln und zur Verfügung stellen und von denen WirLernenOnline teilweise Materialien bezieht. Die Quellenerschließungsübersicht gibt Auskunft darüber, welche Quellen bei uns schon vorhanden sind und wie der Status bei noch ausstehenden ist.
Tools:
Ein Tool ist ein Hilfswerkzeug für den Unterricht, etwa ein Schreibprogramm, ein digitaler Taschenrechner, eine Visualisierungs-Software, eine Online-Anwendung für kollaboratives Arbeiten oder auch ein Spiel zum Sprachenlernen.
Material
Ein Material bezieht sich etwa auf eine einzelne Datei, ein Arbeitsblatt als PDF- oder Word-Dokument, eine Erläuterungs-Seite, ein Wiki-Beitrag, ein Video, eine Audio-Datei, eine einzelne Online-Übung usw..
Methode
Methode umfasst Erklärungen zu Unterrichtsmethoden und deren Einsatzszenarien anhand praktischer Beispiele.
Folgende Metadaten solltest du für die jeweiligen Kateogrien angeben:
Du solltest immer überprüfen:
hat der Inhalt einen Titel?
hat der Inhalt einen Beschreibungstext?
wurde dem Inhalt ein Widget-Typ zugeordnet?
wurde die Fachzuordnung für den Inhalt eingestellt?
stimmen die Lizenzangaben des Inhalts?
Wenn du Metadaten (wie z.B. den Beschreibungstext) ergänzt, achte stets auf die WLO-Qualitätskriterien und bei Formulierungen auf unsere redaktionellen Guidelines!
Ein ganzes Team kümmert sich bei WirLernenOnline um die Erschließung neuer Inhalte.
Es werden Verträge mit Anbietern freier Bildungsmaterialien geschlossen und deren Inhalte "gecrawlt". Daher kannst du bei WirLernenOnline z.B. Inhalte von Serlo, Tutory, LeifiPhysik uvm. durchsuchen.
Alle angeschlossenen Quellen sind Vorschläge unserer Community! Wenn du einen Wunsch hast, welche Quellen bei WirLernenOnline hinzugefügt werden sollen, dann melde dich! Melde dich auch, wenn du einen tollen YouTube-Kanal/Playlist kennst, die du gerne in unserer Suchmaschine haben möchtest
Klicke bei WirLernenOnline auf das "Plus" Symbol
Klicke auf "Quelle hinzufügen" und reiche deinen Quellenwunsch ein
Das Erschließungs-Team prüft die Quelle und crawlt sie ab.
Inhalte, die von der Community über WirLernenOnline hinzugefügt werden, werden durch die Fachredakteur:innen geprüft. Nach der Prüfung gelten sie als "qualitätsgesichert". Dafür haben wir einen eigenen Workflow in edu-sharing eingerichtet, den wir dir im nun vorstellen.
Unsere Redaktionsleitung filtert eingehende Inhalte vor und schiebt sie den entsprechenden Fachredakteur:innen zu, die die jeweiligen Inhalte im Anschluss prüfen. Die Oberfläche für die Nutzung von Workflows für Objekte wird im Workspace aufgerufen. Alle Objekte für die du laut Workflow verantwortlich bist, findest du im Ordner "Ich bin zuständig" deines Arbeitsplatzes.
Übrigens:
Die Anzeige kann verändert werden. Der Workflow-Status von Objekten kann als Informations-Spalte im Workspace angezeigt werden.
In 3 Schritten zum zur richtigen Themenbenennung! (aufklappen um zu öffnen)
Schritt 1: Brainstorming!
Gehe in dich und überlege, wie du das Thema deines Themenbaums benennen möchtest. Überlege wild und uneingeschränkt drauf los!
Nachdem du eine Benennung gefunden hast, überlege dir:
“Ist die Benennung auch für andere verständlich?” “Welche anderen Bezeichnungen zu dem Thema kennst du?” “Was sind für Lehrende/ Lernende verständliche Bezeichnungen?" "Wenn ich Informationen zu dem Thema bei Google finden möchte, würde ich diesen Begriff googlen?"
Schritt 2: Recherche!
Durchforste das Internet nach Seiten, die das Thema ebenfalls aufgreifen. Sehr hilfreich sind Seiten, die ebenfalls versucht haben, einen Themenbaum zu erstellen - z.B:
Kernlehrpläne
Schulinterne Lehrpläne
Schulbücher
AGMuD - Sachgebietssystematik
LernApps - wie Anton oder Skills4School
andere Fachportale wie Leifi-Physik, Portale von schule.at oder dem Landesbildungsserver BaWü
Stelle dir die Fragen: "Auf welche Themenbenennungen greifen andere Webseiten zurück?” “Welche Themen werden behandelt, welche nicht?”
Schritt 3: Entscheide dich!
Hat man eine Benennung gefunden, ist es sinnvoll, das Thema zunächst zu googlen. Durch das Googlen wird deutlich, welche anderen Benennungen zu dem Thema häufig gesucht werden, ob deine Benennung bereits optimal ist oder ob eine andere Benennung nicht noch mehr Suchanfragen generieren würde. Kannst du dich nicht zwischen zwei Begriffen entscheiden, ist "Google Trends" ein spannendes Tool: Unter “https://trends.google.de/trends/?geo=DE” das Suchwort einzugeben, um zu vergleichen, wie gut es sich mit anderen Formulierungen im Vergleich schlägt.
Die Bezeichnungen einer Seite verstehen lernen:
Seitentitel, Navigationstitel und Beschreibung in eine Sammlung einfügen:
klicke auf die Sammlung und auf das Stiftsymbol, um die Sammlung die bearbeiten
auf der ersten Seite des Bearbeitungsformulars trägst du den Seitentitel und den Beschreibungstext deiner Seite ein
klicke auf Weiter und füge einen Kurztitel, das Fachgebiet und ggf. Schlagworte ein
klicke auf Weiter und wähle aus, welche Redaktion Zugriff auf die Sammlung erhält.
Deine Redaktionsgruppe "WLO-[Fach]" sollte Zugriff haben. Außerdem sollte die Gruppe "WLO-Redaktionsleitung" Zugriff haben.
Erläuterungen & Vorgaben
Seitentitel:
Wir unterscheiden Benennungen zwischen "Seitentitel" und "Navigationstitel".
Vorgaben:
Der Seitentitel sollte 45 Zeichen (mit Leerzeilen) nicht überschreiten!
Wichtig:
Wird der Navigationstitel nicht gesetzt, wird automatisch der Seitentitel für die Navigation genutzt.
Der Seitentitel und der Navigationstitel sollten nicht stark voneinander abweichen! So wäre es beispielsweise nicht logisch, in der Navigation auf "Botanik" zu klicken und auf einer Seite namens "Pflanzenkunde" zu landen.
Navigationstitel:
Es kann sinnvoll sein den Navigationstitel zu bearbeiten, falls der Seitentitel zu lang für die Seite ist. Ist dieses Feld nicht gesetzt, wird automatisch der Seitentitel übernommen!
Der Navigationstitel sollte eine gute verständliche Kurzform des Seitentitels sein - z.B. "Optik - die Lehre des Lichts" (ansprechender Seitentitel), "Optik" (Kurzform als Navigationstitel)
Wichtig:
Wird der Navigationstitel nicht gesetzt, wird automatisch der Seitentitel für die Navigation genutzt.
Der Seitentitel und der Navigationstitel sollten nicht stark voneinander abweichen! So wäre es beispielsweise nicht logisch, in der Navigation auf "Botanik" zu klicken und auf einer Seite namens "Pflanzenkunde" zu landen.
Beschreibungstexte:
Beschreibungstexte sollen Nutzer:innen abholen und eine Orientierung für das jeweilige Thema bieten.
Folgendes Szenario ist denkbar: ich bin Nutzerin und tippe bei Goolge das Suchwort "Optik" ein. Ich finde die WLO-Seite von "Optik" und werde darauf weitergeleitet. Nun möchte ich wissen, worum es auf dieser Seite geht und was es mit "Optik" auf sich hat. Ich erwarte gut verständliche Informationen zum Thema (ähnlich den ersten Abschnitten einer Wikipedia-Seite) und eine kurze Einführung, was mich auf dieser Seite erwartet.
Vorgaben:
Der Beschreibungstext sollte 600 Zeichen möglichst nicht überschreiten
Wichtig:
schreibe deinen Text nicht direkt in edu-sharing - speicherst du den Text, erscheint er direkt auf deiner WordPress-Seite
der Beschreibungstext möchte Nutzer.innen abholen und Orientierung bieten - schreibe daher in einfacher und verständlicher Sprache
Greif das Wort in deiner Überschrift/ deinem Navigationstitel (z.B. "Optik") in deinem Text auf und führe Nutzer:innen in das Thema ein
Die edu-sharing Sammlungen sind bei WirLernenOnline gleichzusetzen mit den Themenseiten - auf ihnen liegen alle Inhalte, die kuratiert wurden. Du kannst die Sammlungsstruktur bearbeiten und auch neue Inhalte hinzufügen.
Die Sammlungen sind eng mit den WordPress-Seiten von WirLernenOnline verknüpft - daher musst du bei Änderungen mit Bedacht vorgehen.
Wieso sollte ich Metadaten, wie z.B. Schlagwörter oder das Fach zu meinen Themenseiten hinzufügen?
Metadaten sind die die Suchmaschine von WirLernenOnline sehr wichtig! Indem du auch deine Sammlungen mit Metadaten fütterst, können sie viel besser in der Suchmaschine von WirLernenOnline gefunden werden. Außerdem lernt die für WirLernenOnline entwickelte künstliche Intelligenz von dir! Wenn du einen Inhalt in eine mit guten Metadaten versehene Sammlung hinzufügst, merkt sich das die KI und kann dir irgendwann Arbeit ersparen.
(Mitschnitt aus einer internen Schulung)