Neue Rubrik "Brücken"
Das Thema Fahrverbote, Streckensperrungen usw, ganz aktuell jetzt in Tirol geht uns kurz oder langfristig wohl alle an. So richtig abschätzen wie sich das in Zukunft, im speziellen die Lärmbelastung (wenn man es nennen mag) in Verbindung mit Sperrungen entwickelt mag/will wohl keiner erahnen. Im Grunde haben wir es ja selbst in der Hand, überwiegend in der Rechten ) Genau so natürlich beim Fahrzeugkauf, macht es vielleicht Sinn neben den Leistungsangaben auf auf die db Werte zu schauen? Eventuell geht auch der Eine oder Andere Auspuffbauer einen anderen Weg und baut leisere Auspuffanlagen, sinnvollerweise mit Eintrag in die Papiere denn das ist ja das was zählt, aktuell zumindest in Tirol und wer weiß wo in Zukunft sonst noch.
Unten in die Tabelle kann jeder gerne die Daten/Geräuschgrenzwerte seines Motorrades eintragen. So ergibt sich ein reparativer Querschnitte welche Fahrzeuge davon betroffen sind.
Alle Angaben ohne Gewähr da anonym von verschiedensten Nutzern hinzugefügt. !!Die Tabelle darf gerne weiter geteilt werden!!
Herausgeben vom ifz (Institut für Zweiradsicherheit)
Direkt zur Seite des #ifz wo ihr die komplette Broschüre als Download findet.
Verschlusssache!!
Herausgeben vom ifz (Institut für Zweiradsicherheit)
Ein Helm schützt Motorrad- und Rollerfahrer bei Stürzen und Unfällen nur dann optimal vor Kopfverletzungen, wenn er fest auf dem Kopf sitzt und ein Verlust (u.a. beim Sturz) durch einen korrekt verschlossenen und verzurrten Kinnriemen verhindert wird. Für Letzteres bietet der Doppel-D-Ring-Verschluss neben anderen Systemen hervorragende Voraussetzungen, denn dank seiner Konstruktion kann der Kinnriemen nicht nur nach jedem Aufsetzen optimal straffgezogen und angepasst werden, auch ein Lockern der Kinnriemeneinstellung bleibt aus und damit auch die Notwendigkeit, diese zu korrigieren.
Das Verschlussprinzip des doppelten D-Ringes ist genial einfach und damit einfach genial: Das lose Ende des Kinnriemens wird – einmal hin, einmal zurück – durch zwei D-förmige Metallösen geführt, die sich am gegenüberliegenden Teil des Kinnriemens befinden. Festziehen – und fertig.
Eine überzeugende, schlanke Technik, die auch in anderen Bereichen, etwa im Tauchsport und in der Reiterei, ja selbst bei Hosengürteln Anwendung findet und bei vielen Rennveranstaltungen verpflichtend ist.
Eine mögliche Scheu davor, dass der Verschluss das eigene Geschick überfordert, ist mehr als unbegründet. Das klappt intuitiv und blind.
Im Verkehrsblatt Nr. 15/2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Daraus resultiert, dass bisher bestehende Reifenfreigaben in Form einer Bereifungsempfehlung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage von Bereifungen mit abweichender Dimension (Reifengröße) oder Bauart herangezogen werden können.
Es wurde eine Übergangsfrist definiert: die bisherigen Reifenfreigaben gelten für Reifen, die bis Ende 2019 hergestellt wurden und längstens bis 01.01.2025.
Bei Reifen mit Herstelldatum ab 2020 muss man nun darauf achten, ob man ein Motorrad mit EU-Typgenehmigung oder ABE hat und ob man in den originalen Reifengrößen oder in abweichenden Reifengrößen/Reifenbauarten bereift:
Motorräder mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Motorräder ab Bj. 2000)
a. Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller/anderer Reifentyp:
Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig. Für diesen Fall stehen Service-Information zur Verfügung, aus der die empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen.
b. Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart:
Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!
Eine vom Reifenhersteller zur Verfügung gestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!
Motorräder mit ABE oder mit Einzelabnahme nach §20/21 StVZO
Die Verwendung anderer Reifen als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall b notwendig.
Praktische Hinweise zur Neuregelung der Reifenfreigaben
Erläuterungen zur Service-Information:
Eine Service-Information wird vom Reifenhersteller ausgestellt in den originalen Reifengrößen und nur für Motorräder mit EU-Typgenehmigung. In der dazugehörigen Übereinstimmungsbescheinigung (coc-Papier) können mehrere originale Reifengrößen oder Reifenbauarten enthalten sein.
Die in der Service-Information aufgeführten Bereifungen stellen die Empfehlung des Reifenherstellers dar. Nicht aufgeführte Bereifungen stellen entweder keine Empfehlung dar oder wurden nicht für ihr Motorrad geprüft.
Rein rechtlich gesehen können Sie auf einem EU-typgenehmigten Motorrad in den originalen Reifengrößen jeden Reifen fahren. Es empfiehlt sich jedoch zu ihrer eigenen Absicherung, nur Reifen zu fahren, die in der Service-Information aufgeführt sind.
Erläuterungen zur Herstellerbescheinigung:
Eine Hersteller-Bescheinigung wird vom Reifenhersteller ausgestellt für Bereifungen mit abweichenden Reifengrößen oder Reifenbauarten für Motorräder mit EU-Typgenehmigung und für alle Bereifungen bei Motorrädern mit nationaler Betriebserlaubnis (ABE / EBE).
Die erforderliche Begutachtung nach §21 StVZO wie auch die anschließend erforderliche Änderung der Fahrzeugpapiere auf der KFZ-Zulassungsstelle sind gebührenpflichtig.
Empfohlen wird deshalb, vor Kauf / Montage der Reifen mit dem Technischen Prüfdienst (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) abzuklären, ob dieser die Bereifung anhand der Herstellerbescheinigung abnimmt.
Motorräder können seit Inkrafttreten der Richtlinie 92/61 EWG mit einer EU-Typgenehmigung homologiert werden. Enthält Feld K im KFZ-Schein eine der folgenden Nr.: 92/61; 97/24, 2002/24; 168/2013, z.B. e13*2002/24*0163, so hat ihr Motorrad eine EU-Typgenehmigung.
Motorräder der 70er, 80er und die meisten Motorräder der 90er Jahre wurden mit einer nationalen Betriebserlaubnis für den Verkehr zugelassen, in Deutschland war das die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder die Einzelbetriebserlaubnis (EBE), die z.B. für sogenannte Grauimporte oder Einzelfahrzeuge ausgestellt wurde.
Darf ich den M&S-Reifen trotz geringerem Speedindex auch nutzen?
Ab 01.06.2017 gilt eine Veränderung des §36.1 StVZO.
Diese untersagt die Nutzung von Reifen, wenn der Speedindex des Reifens kleiner dem Speedindex des Fahrzeuges ist.
Ausnahme wäre möglich, wenn der Reifen eine moderne M&S Kennung besitzt, basierend auf der Prüfung des Schneeflockensymboles.
Diese "Schneeflocken-M&S-Prüfung" ist für Motorradreifen nicht vorgesehen, von daher ist die Nutzung von nur (M&S) gekennzeichneten Reifen mit niedrigerem Speedindex grundsätzlich untersagt.
Jedoch sticht EU-Recht nationale Regelungen:
Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis), ist es weiterhin möglich M+S gekennzeichnete Reifen zu verwenden.
Grobstollige Enduroreifen, deren Geschwindigkeitsbereich unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, können unter folgenden Voraussetzungen weiterhin verwendet werden:
1. das Fahrzeug besitzt eine europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis)
2. die Reifen müssen M+S gekennzeichnet sein
3. die zulässige Geschwindigkeit der Reifen muss im Blickfeld des Fahrers angegeben werden, mittels Aufkeber.
Die Grundlage hierfür ist nach Expertenmeinung:
· Richtlinie 97/24/EG Kapitel 1 Anhang III Punkt 1.4.2
· Rahmenrichtlinien 92/61/EWG, 2002/24/EG und VO (EU) Nr. 168/2013
· Rechtsakt VO (EU) Nr. 3/2014 Anhang XV Punkt 4.2.2
Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit nationaler (länderspezifischer) ABE (Typzulassung):
Für Fahrzeuge mit nationaler Homologation (ohne europäische Typzulassung, EU-Betriebserlaubnis beispielsweise Import-Fahrzeuge) sind seit 01.01.2018 keine M+S Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsbereich als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zulässig.
Es gilt aber eine Übergangsregelung welche besagt, dass derartige M+S Reifen, sofern vor dem 31.12.2017 produziert (DOT XX17), noch bis zum 01.10.2024 verbaut werden dürfen. Dies wird mitleweile, im Jahr 2020 wohl hinfällg sein.
So bedeutet die Aufschrift 150/70R18 (70V) TL M/C M&S folgendes:
150 bedeutet der Motorradreifen ist 150 mm breit
70 gibt das prozentuale Verhältnis von Reifenquerschnitt zu Reifenbreite an, in unserem Beispiel sind es105 mm.
R Radialreifen (Kommt der Buchstabe „Z“ in der Buchstabenkombination vor „ZR“ (Beispiel 150/70 ZR18 70W) das ist ein Überrest aus der alten Reifenkennzeichnung vor der Gültigkeit der ECE R 75. Er deutet hin auf eine Höchstgeschwindigkeit über 240 km/h.
18 gibt den Felgendurchmesser in Zoll an (die breite der Felge muss wiederum zur Breite des Reifens passen)
70V Tragfähigkeitsindex 70 (335 kg), was die maximal zulässige Radlast angibt, Geschwindigkeitsindex V bedeutet 240 km/h (Anm.: Die gesamte Radlast darf lt. ECE-R75 nicht bei voller Ausnutzung des Geschwindigkeitsindex in Anspruch genommen werden, es sind oberhalb von 240 km/h prozentuale Abschläge zu berücksichtigen.). Die Indizes in Klammern gesetzt bedeutet, dass der Reifen auch für noch höhere Geschwindigkeiten außerhalb der Normangabe geeignet ist, was jedoch für den konkreten Anwendungsfall vom Hersteller zu bescheinigen ist.
TL ist die Abkürzung für Tubeless und bedeutet schlauchlos. (kann mit Schlauch gefahren werden, abhängig von der Felge)
M/C steht für Motorcycle (Pflichtkennung für Amerika). Diese Kennzeichnung, muss spätestens seit Mai 2003 auch auf Motorrad- und Rollerreifen in 13 Zoll bis 19 Zoll aufgebracht sein.
M&S Erklärung siehe>
anderes Beispiel:
Die Aufschrift 130/80-18 69S TT bezeichnet einen Diagonalreifen und bedeutet hierbei:
Der Bindestrich – (anstelle R) deutet auf Diagonalbauweise hin, anstelle des Bindestrichs (-) kann auch ein H oder V stehen, dies sind ältere Bezeichnungen für die Diagonalbauweise.
TT Tube Type, Reifen mit Schlauch (darf nur mit passendem Schlauch gefahren werden)
S Geschwindigkeitssymbol, hier 180 km/h
andere Angaben paral wie oben
Alternativ zum Standart Diagonalreifens ist der sogenannte Bias-belted-Reifen, der auch Diagonal-Gürtelreifen genannt wird. Die Karkasse dieses Reifens ist ähnlich der des Diagonalreifens aufgebaut. Über dieser Karkasse liegt allerdings noch ein Gürtel, der überwiegend aus Nylon- oder Kevlarfäden bestehen. Diese Konstruktion verleiht dem Reifen mehr Stabilität bei hohen Geschwindigkeiten. Bias-belted-Reifen werden mit einem „B“ in der Dimensionsangabe gekennzeichnet, z.B. 150/70 B18 (76V) TL.
Kurze Erklärung Diagonalgürtelreifen bezeichnet mit Bindestrich (-) B, H, V oder Radial Reifen bezeichnet als R:
Durch die flexibleren Flanken bietet der Radialreifen eine bessere Verzahnung der Lauffläche mit dem Boden.
Seine Aufstandsfläche ist nicht so lang wie beim Diagonalreifen, jedoch breiter, wodurch er mehr Grip und größere Schräglagenwinkel ermöglicht.
Der Druck in der Aufstandsfläche des Radialreifens ist gleichmäßiger verteilt, was ein besseres Abriebsbild zur Folge hat.
Dank der flexibleren Flanken bietet der Radialreifen mehr Fahrkomfort bei hohen Geschwindigkeiten, weil er Fahrbahnunebenheiten besser absorbiert.
Ein Diagonalreifen ist jedoch besser für größere Lasten geeignet, da seine Flanken steifer sind. Bei hohen Geschwindigkeiten verformt sich die Kontur des Diagonalreifens durch die Fliehkräfte, was sich negativ auf das Fahrverhalten auswirken kann. Speziell im Offroad-Bereich bietet die Diagonal Bauart hier den Vorteil der besseren Selbstreinigung.
Ein Radialreifen jedoch behält seine Form dank des endlos gewickelten Gürtels. Der Diagonalreifen eignet sich also für Motorräder mit gemäßigter Motorleistung bzw. moderater Höchstgeschwindigkeit oder für schwere und beladene
Motorräder. Je schneller und sportlicher ein Motorrad ist, umso notwendiger wird der Radialreifen.
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