Zur Problematik der Verjüngung des Wacholders (Juniperus
communis) ..., Joachim Hüppe
-aus der Zeitschrift für Ökologie u. Naturschutz 4 (1995)
Zusammenfassung:
Durch das Fehlen der Naturverjüngung des Wacholders, die in den
pleistozänen Sandlandschaften derzeit auffällig ist, wird der dauerhafte
Schutz und Erhalt dieses wichtigen Hudebegleiters in den
Naturschutzgebieten und darüber hinaus in Frage gestellt. Es erhebt sich
daher die Frage nach den kausalen Zusammenhängen. Im Gegensatz zu
den vielfach diskutierten Schädigungen des Wacholders durch
Luftverschmutzung (negative Auswirkungen auf die Böden, Mykorrhiza-
schädigung etc.) im Zusammenwirken mit Sekundärschädigungen
(Störung der Wasserleitung mit Trockniserscheinungen, Schädlingsbefall
etc.) dürfte in erster Linie das Freßverhalten der Kaninchen der
dominierende und limitierende Faktor sein. Durch die teilweise
explosionsartige Ausbreitung und Vermehrung der Kaninchen-
populationen in den Sandgebieten wird der Wacholder als eine
bevorzugte Nahrungspflanze, insbesondere im Winterhalbjahr, zuallererst
beeinträchtigt. Das trifft nicht nur auf Keimlinge und Jungwuchs des
Wacholders zu, der dadurch überhaupt keine Überlebenschancen mehr
besitzt, sondern in zunehmendem Maße auch auf größere Exemplare.
Obwohl sie über den unmittelbaren Freßbereich der Kaninchen.
hinausgewachsen zu sein scheinen, werden sie dennoch durch Ringelung
ganzer Astsysteme teilweise bis zur Letalität geschädigt. Ein Nachwuchs
der Wacholders ist daher bei dem starken Kaninchenbesatz praktisch
unmöglich. Um dem Wacholder überhaupt ein Überleben in den
Sandlandschaften zu ermöglichen, bleibt derzeit keine andere Wahl, als
aus autochthonem Samenmaterial, solange noch verfügbar, Jungpflanzen
gärtnerisch heranzuziehen, diese auszupflanzen und jede einzelne mit
einem für Kaninchen unüberwindlichen lndividualschutz zu umgeben.
Erfolgversprechende und ermutigende Pflanzversuche auf dem Truppen-
übungsplatz Senne in Ostwestfalen haben gezeigt, daß solche Zäune
mindestens 1,20 Meter hoch sein und mindestens 0,50 Meter tief in den
Boden eingelassen werden müssen.