Gar nicht beliebt: Sündenvergebung!

Im Gleichnis vom "königlichen Hochzeitmahl" (Mt 22) macht Jesus klar, daß nur der Mensch zur Herrlichkeit des Himmels paßt, der das "Festgewand" trägt, das heißt , der die Gnadenverbindung mit Gott hat. Im Gleichnis vom "guten Vater" (oder "verlorenen Sohn") stellt Christus Gott dar als den immer zur Aufnahme bereiten Vater, wenn sein Kind zurückkehrt ("Bekehrung"). (Lk 15,11). Am Osterabend (Jo 20,19), als Jesus schon den Zustand erreicht hat, in dem er sechs Wochen später in den Himmel heimkehrt, gibt er seinen Aposteln die Vollmacht, die Menschen im Namen Gottes von ihren Sünden loszusprechen und ihnen so den Weg zum Himmel frei zu machen. Die praktische Seite der Sündenvergebung spielt sich ab im "Sakrament der Buße" oder der "Beichte" (vergl. Gotteslob Nr.54): Besinnung: Ich frage mich , welcher Sünden und Verfehlungen ich mich schuldig fühle (verschiedene Möglichkeiten einer Gewissenerforschung im "Gotteslob") Bereuen: Ich sage Gott, daß mir meine Bosheiten (darum handelt es sich bei Sünden) leid tun. Bessere: Wenn ich erkenne, daß ich etwas falsch gemacht habe, ist es natürlich, daß ich diesen Fehler nicht wieder tun will. (Reue und Vorsatz sind die beiden wichtigsten Dinge bei der Sündenvergebung!)

Bekennen (Beichten): Ich sage dem zur Lossprechung bevollmächtigten Priester, worin meine Schuld besteht.

Christus konnte in die Herzen der Menschen hineinsehen, so war ein Bekenntnis nicht nötig. Aber schon die Apostel konnten erst dann lossprechen, wenn jemand seine Verfehlungen ausgesprochen hatte.

Büßen: Jede Straftat verlangt eine Wiedergutmachung um die gestörte Gerechtigkeit auszugleichen (z.B.: Strafzettel beim Falschparken!).

Mit der vom Priester bei der Lossprechung erteilten Buße (= Wiedergutmachung, Sünde) in Form eines Gebetes oder einer guten Tat, oder mehrere, wird versucht, die Gerechtigkeitsordnung wiederherzustellen. Das ist allerdings etwas, was letztlich nur Gott allein kann.