Aufgabe der Klärwärter (Auszug aus dem wasserrechtlichen Bescheid, Kap.33):
Mit der Wartung bzw. dem Betrieb der Kläranlage ist eine verlässliche Person als Klärwärter zu betrauen. Der Klärwärter hat nachfolgende Ausbildungen nachzuweisen (ÖWAV oder gleichwertige Abschlußprüfung, wobei der Ausbildungsplan mit den Lehrinhalten zumindest dem ÖWAV-Regelblatt 15 entsprechen muß):
den Klärwärtergrundkurs (KA ≤ 500 EW) und/oder
die Klärfacharbeiterprüfung
Zusätzlich gilt:
Der Klärwärter ist durch den Projektanten in Zweck und Funktion der Anlage(n) einzuführen
Für eine geeignete Vertretung des Klärwärters ist zu sorgen
Deshalb wurden von der AWGHAIN zwei Klärwärter ausgebildet die bedarfsabhängig beschäftigt werden:
Klaus DÖLLER (0681-1042-2678)
Christian "Gigs" KRUMBÖCK (0676-711-6271)
Beide Klärwärter haben im März 2007 den gesetzlich vorgeschriebenen "Klärwärterkurs 50-500 EW" besucht und mit Erfolg abgeschlossen. Dieser Kurs wird vom "Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband" veranstaltet. Die Kosten für die Ausbildung der Klärwärter wurden von der AWGHAIN übernommen.
Die Klärwärter erfüllen folgende Aufgaben:
Überwachung der Anlagenfunktion (im Störungsfall werden die Klärwärter von der Anlagensteuerung via SMS alamiert).
Überwachung von Spülarbeiten im Kanalnetz (siehe Bestimmungen)
Störungsbehebungen (wenn möglich selbstständig oder durch Beauftragung von Professionisten)
Wartungsarbeiten (z.B.: Reinigen von Meßsonden, Pumpen, Schaltglocken, usw...)
Messungen, Kontrolle und Protokollierung der Klärfunktion für die behördlichen Überprüfungen
Reinigung und Pflege des Wartenhauses
Pflege der Grünanlage