Der Mitgliedsbeitrag (siehe §36 in der Satzung) besteht aus:
a) dem Gründungskapital
b) der Anschlussgebühr
c) der Benützungsgebühr
d) den Zuschlägen und
e) der Sonderabgabe
Die obigen Positionen a...e sind in der Satzung (§36, Kapitel a...e) beschrieben.
Anm.: Die Vorschriften zur Ermittlung der Berechnungsflächen stammen aus dem NÖ Kanalgesetz von 1977 und sind in der
Satzung in § 36/b/4 und § 36/c/4 festgelegt.
Ermittlung der Berechnungsfläche Anschlußgebühr:
(Größte Geschoßfläche / 2 x (Anzahl der angeschlossenen Geschoße + 1)) + 15 % der unbebauten Fläche aber max. 75 m²
Bei unterschiedlichen Geschoßflächen wird die größte Geschoßfläche zur Berechnung herangezogen. Der Keller gilt auch als Geschoß, wenn er angeschlossen ist.
Grundsätzlich gilt für alle Berechnungsflächen: Es werden die Aussenmaße der/des Gebäudes zur Berechnung verwendet!
Ermittlung der Berechnungsfläche Benützungsgebühr:
Die angeschlossenen Geschoßflächen werden addiert, unterschiedliche Geschoßflächen werden dabei berücksichtigt. Der Keller wird nicht mitgerechnet auch wenn er angeschlossen ist.
Zur Veranschaulichung ein Beispiel für einen Neuanschluß:
Objekttyp: Haushalt
Verbaute Fläche Wohnhaus (Aussenmaße): 10,00m x 8,00m = 80,00m2
Anzahl der Geschoße mit Kanalanschluß: 2
Unverbaute Fläche: 600m2 => Begrenzung auf 75 m2
Berechnungsfläche für die Anschlußgebühr: (80m2 / 2) x (2+1) + 75 m2 = 195 m2
Berechnungsfläche für die Benützungsgebühr: 80m2 x 2 = 160 m2
akt. Wert[€] für die Anschlußgebühr/m2: 36,00 € inkl. Ust. (seit 2013, von 2007...2012 € 32,39)
akt. Wert[€] und die Benutzungsgebühr/m2: 0,90 € inkl. Ust. (seit 2013, von 2007...2012 € 0,77)
Daraus ergeben sich für das Beispiel folgende Beträge:
a) Gründungskapital (einmalig): 215 € (inkl. 10% Ust.)
b) Anschlußgebühr (einmalig): 195 m2 x 36,00 € = 7020,00 € (inkl. 10% Ust.)
c) Benützungsgebühr (jährlich): 160 m2 x 0,90 € = 144,00 € (inkl. 10% Ust.)
d) Zuschläge: keine
e) Sonderabgabe: keine
ACHTUNG:
Jede Vergrößerung der Berechnungsfläche ist der AWGHAIN zu melden. Beispiel: schon daß Anbringen einer Fassadenisolierung mit 10cm Dicke würde beim obigen Beispiel folgende Veränderungen bewirken:
Verbaute Fläche Wohnhaus (Aussenmaße): 10,20m x 8,20m = 83,64m2
Berechnungsfläche für die Anschlußgebühr: (83,64m2 / 2) x (2+1) + 75 m2 = 200,46 m2
Berechnungsfläche für die Benützungsgebühr: 83,64m2 x 2 = 167,28 m2
Anschlußgebühr (einmalig): 200,46 m2 x 36,00 € = 7216,56 € (inkl. 10% Ust.) => Nachzahlung = 196,56 €
Benützungsgebühr (jährlich): 167,28 m2 x 0,90 € = 150,55 € (inkl. 10% Ust.)
Anmerkung:
Der Einheitssatz für die Benutzungsgebühr pro m2 beträgt bei der AWGHAIN derzeit (d.h. 2015) € 0,90 inkl. Mwst. Der von der Gemeinde Obritzberg-Rust für die Kanalbenutzung verrechnete Einheitssatz beträgt dagegen € 2,816 inkl. Mwst.; d.h. mehr als dreimal(!) soviel wie bei der AWGHAIN! Und das obwohl:
die AWGHAIN keinen einzigen Cent Förderung erhalten hat
50% der Kosten für das von der Gemeinde Obritzberg-Rust errichtete Kanalnetz ohne Kläranlage (ist an die Verbandskläranlage in Traismauer angeschlossen) vom Land NÖ gefördert wurden!
HINWEIS:
Die Benützungsgebühr ist auch für unbewohnte Liegenschaften zu entrichten (siehe FAQs) !
Aktualisierung für 2021:
Bei der Mitgliederversammlung 2021 wurde die Benützungsgebühr für das Jahr 2021 von € 0,90/m2 inkl. Mwst. auf € 0,60/m2 inkl. Mwst. gesenkt. Ob diese Senkung auch für die folgenden Jahre gilt ist unbekannt.