Genossenschaftsbuch

Alle Dokumente über die AWGHAIN werden in einem s.g. "Genossenschaftsbuch" gesammelt. Der Inhalt des Genossenschaftsbuches ist in der Satzung §46 "Genossenschaftsbuch" folgendermaßen definiert:

Bei der Genossenschaft ist ein "Buch" zu führen, das zu enthalten hat:

    1. die aktuelle Satzung

    2. alle einschlägigen behördlichen Bescheide und die dazugehörenden Pläne, Beschreibungen und sonstigen Unterlagen

    3. alle Niederschriften der Mitgliederversammlungen (enthalten auch die Ergebnisse von durchgeführten Wahlen)

    4. alle Niederschriften von Sitzungen des Genossenschaftsausschusses

    5. das Verzeichnis über das genossenschaftliche Vermögen, Anlagen, Einrichtungen u. dgl.

    6. Unterstützung aus öffentlichen Mitteln

    7. Mitgliederverzeichnis der einbezogenen Liegenschaften und sonstigen Personen

    8. Sonstige Urkunden und Verträge.

Mit der Führung des Genossenschaftsbuches ist der Schriftführer/Schriftführerin betraut.

Anm.:

  • Praktisch besteht das Genossenschaftsbuch aber nicht aus einem einzigen "Buch" sondern setzt sich aus div. Unterlagen zusammen die auf mehrere Ordner verteilt sind. Auch EDV-Dateien wie z.B. das Vermögen (Buchhaltung) sowie die Mitgliederlisten zählen dazu.

  • Der Inhalt des Genossenschaftsbuches kann von den Mitgliedern der AWGHAIN beim Schriftführer/Schriftführerin eingesehen werden!