Die zu protokollierenden Vorgänge sind in der Satzung im §45 "Niederschriften" folgendermaßen definiert:
Über jede Sitzung der Mitgliederversammlung und des Genossenschaftsausschusses und der Schlichtungsstelle ist eine Niederschrift aufzunehmen.
Niederschriften über Sitzungen der Mitgliederversammlung und des Genossenschaftsausschusses sind vom Obmann und vom Schriftführer zu unterfertigen.
Niederschriften über Sitzungen der Schlichtungsstelle sind von einem durch den Vorsitzenden betrauten Mitglied abzufassen und von allen bei der Sitzung Anwesenden zu unterfertigen.
Alle Niederschriften über Mitgliederversammlungen und Sitzungen des Genossenschaftsausschusses sind im Genossenschaftsbuch enthalten und können beim Schriftführer eingesehen werden.
ACHTUNG: Aus Datenschutzgründen werden Niederschriften nicht zum Download angeboten, die Dokumente können aber beim Obmann oder SchriftführerIn als Dateien im pdf-Format oder in Papierform angefordert werden.