Als in den 1930er Jahren immer mehr Menschen wieder in Arbeit kamen, stellte die NS-Propaganda mit Begriffen wie „Arbeitsschlacht“ den vermeintlichen Unterschied zwischen „unverschuldeter“ und „selbstverschuldeter“ Arbeitslosigkeit heraus. Dadurch wurden diese sog. „selbstverschuldeten“ Arbeitslosen als „arbeitsscheu“ oder als „nicht arbeitsfähig“ gebrandmarkt. Ihr Verhalten wurde moralisiert und kriminalisiert. Man machte sie demnach schuldig an Ihrer eigenen Verfolgung und prangerte sie als kriminell an. Die Menschen, die derart stigmatisiert wurden und in Konzentrationslagern eingesperrt waren, konnten nicht auf Unterstützung oder Anerkennung ihres Unrechts hoffen. Für viele Menschen im Nachkriegsdeutschland saßen sie zurecht im Gefängnis und in Konzentrationslagern. Für die so Verfolgten und ihre Angehörigen stand der Weg der Würdigung ihrer Unterdrückung und Verfolgung als Widerstand gegen die Nationalsozialistische Gewaltherrschaft nicht offen. Die Anträge auf Entschädigung wurden sowohl von staatlicher Seite als auch durch Vertretungen der bestehenden Opferverbände abgelehnt. Keine der Opfergruppen in der Nachkriegsgesellschaft wollte mit „Asozialen“ oder „Berufsverbrechern“ gleichgestellt werden.
Die Gesamtgesellschaft und vor allem die Institutionen der Fürsorge, Polizei und Justiz führten ihre Diskurse über Arbeitslose und „Asoziale“ und Kriminelle und „Berufsverbrecher“ weiter mit den darauf aufbauenden Maßnahmen zum Zweck der Erziehung zur individuellen Erziehung zur Arbeit und dem gesellschaftlichen Nutzen der Arbeit. Das ausdrückliche Ziel der Vernichtung aus der NS-Zeit wurde nicht weiterverfolgt. Die personelle und geistige Kontinuität in diesen Behörden wandelte sich nur langsam. Dies geschah vor allem durch den Austausch des Personals in den Institutionen durch Ruhestand und Rente.
Die Arbeit mit der Ausgrenzung dieser Gruppen wurde in beiden Systemen Deutschlands mit Institutionen der Sozial- und Jugendarbeit sowie Polizei und Gerichten geführt. In der BRD gab es bis 1969 Arbeitshäuser und in der DDR wurde zudem 1968 der sog. „Asozialenparagraph“ eingeführt. In der DDR blieben die Arbeitshäuser speziell für Jugendliche (Jugendwerkhöfe) bestehen, die für Erwachsene wurden 1979 abgeschafft. Damit wurde gleichzeitig der „Asozialenparagraph“ zum angeblichen Schutz der öffentlichen Ordnung auf diverse Gruppen ausgedehnt. Die Aspekte öffentlicher sozialistischer Erfolge - nicht vorhandene Arbeits- und Obdachlosigkeit - wurden mit Mitteln strikter Sozialer Kontrolle und der Kriminalisierung individueller Probleme wie Alkoholismus erreicht.
Diese Gesetze, Institutionen und die in diesem Kontext handelnden Personen arbeiteten weiter mit Begriffen die eine weite Auslegung möglich machten. Dabei wurden Begriffe wie „moralischer Schwachsinn“ und „Berufsbettler“ zum Teil weiterbenutzt und im Laufe der Zeit zu „Dissozialität“, „Trinkerszene“, „soziale Verwahrlosung“, „sexuelle Verwahrlosung“, „Penner“ und Abkürzungen der Polizei wie „HWAO“ (Häufig wechselnder Aufenthaltsort) verändert. Auf sozial unangepasstes Verhalten wurde mit Unterbringung in verschiedenen staatlichen Einrichtungen und dort ausgeübten Zwangsmaßnahmen wie z.B. Medikamentierung zur Ruhigstellung oder Einschränkung des Umgangs reagiert. Dazu kam die weiterhin in breiten Teilen der Öffentlichkeit geteilte Stigmatisierung unangepassten Verhaltens. Dazu wurden diese Personen als marginalisierten Randgruppen gesehen die nicht zur „normalen“ Gesellschaft passten. Der Begriff der „Bettlermafia“ führt ein Beispiel der Stigmatisierung und Fortschreibung antiziganistischer Denkmuster am Beispiel Armer Menschen, die zugleich einer sozialen und rassistisch gelesenen Sozialen marginalisierten Gruppe angehören, bis in die aktuelle Zeit vor. Dadurch konnte eine Unterdrückung unerwünschten Verhaltens oder solcher Gruppen die für die Gesellschaft oder ein System als störend empfunden wurden erreicht werden.
Das Grundgesetz, die Gewaltenteilung sowie die freie Presse und eine engagierte Zivilgesellschaft sind die Voraussetzungen für die Abwägung von Ansprüchen verschiedener Interessengruppen, den gesetzlichen Grundlagen und gesellschaftlicher Erfordernisse. Die aktuellen Debatten stellen insofern die Grundlagen einer modernen aufgeklärten Demokratie im Verhältnis zu Begriffen und Denkmustern die ihren Ursprung in autoritären Gesellschaften haben. Diese Entwicklungen können dazu beitragen Gruppen, insbesondere soziale Minderheiten wie z.B. Obdachlose herabzuwürdigen und ihnen die Partizipation zu erschweren. Dies kann durch sozialen und finanziellen Druck passieren und letztendlich zum Ausschluss der zu diesen Gruppen gerechneten Menschen führen.
Die Debatten der letzten Jahre werden u.a. verstärkt über Arbeitsmoral und das richtige soziale Verhalten in einer globalisierten Welt geführt. Dabei geht es um Varianten der Ausgrenzung, Grenzen des Haushalts und das nötige Maß an Kontrollmaßnahmen gegenüber Menschen die vermeintlich nicht in die heutige Gemeinschaft und Arbeitswelt passen oder passen wollen. Dabei geht es sowohl um das vermeintlich richtige Bild in der Außendarstellung als auch die Wirkung und Disziplinierung nach innen. Der Aspekt eines schönen und geordneten Stadtbilds soll dabei durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden. Gerade in Transitbereichen wie Bahnhöfen werden heute unter dem Aspekt der Sicherheit und Sauberkeit Personen die als „Junkie“, „Trinker“ oder Obdachlose gelesen werden, durch Abwehrmaßnahmen wie Security-Kontrollen und Platzverweise, Lärm und unbequeme Bänke vom Aufenthalt abgehalten werden.
Der positiv besetzte Begriff der Arbeit?
Die Behandlung und der Diskurs über Arbeitslose und die Rechtfertigung von Eingriffen des Staates in die Autonomie des Individuums sind seit der Einführung von Hartz IV institutionalisiert und in der Mehrheitsgesellschaft größtenteils akzeptiert. Dazu gehören u.a. Offenlegung des Vermögens, Größe der Wohnung, Wohnort, Berufswahl und die Aufrechterhaltung eines zur Teilhabe befähigenden Einkommens sind dem Gemeinwohl der Verringerung der Sozialausgaben, Bekämpfung des Arbeitskräftemangels und der Gerechtigkeit gegenüber Arbeitenden in prekären Jobs oder im Niedriglohnbereich gegenübergestellt. Die im Diskurs verwendeten Begriffe werfen einem Teil dieser Menschen die Ausnutzung einer „sozialen Hängematte“ vor und sprechen von fehlenden Anreizen zur Arbeitsaufnahme. Dabei sind nach Meinungen von der Mehrheit von Fachleuten und Personal der Jobcenter die meisten Personen sehr darum bemüht einen Beruf auszuüben. Aber nicht zu jedem Preis wie dem Verlassen der Wohnung, dem sozialen Umfeld und dem Aufnehmen einer prekären und für sie selbst gesundheitsschädlichen Arbeit. Der einfachen Aufrechnung von offenen Stellen und vorhandenen Arbeitslosen stehen also verschiedene individuelle Geschichten gegenüber. Maßnahmen bei Menschen und Klienten des Jobcenters wie das Aufsuchen zuhause und Maßnahmen zur finanziellen Sanktion der sozialen Mindestsicherung bei festgestellten Verstößen der Mitwirkungspflicht werden in den letzten Jahrzehnten von verschiedenen Regierungen beschlossen. Die Klärung der Rechtmäßigkeit und Reichweite von gesetzgeberischen Maßnahmen im Bereich der Sanktion bei Verweigerung der Arbeitsaufnahme wird möglicherweise erst vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Hierbei herrscht heutzutage keine Vertrauenskultur und Verringerung der Bürokratie vor, wie dies von Politikern in anderen Teilen Gesellschaft angemahnt wird. Die Änderungen des sog. Bürgergelds waren mit einem stärkeren Fokus der Beratung und Arbeitsvermittlung auf die individuelle Situation der Person und einem etwas größeren Vertrauen verbunden. Damit verbunden war implizit die Möglichkeit größerer Autonomie zur Ausbildung bzw. Verbesserung vorhandener Interessen und Fähigkeiten. Diese mögliche kleine Verbesserung der Situation und positiveren Einbindung von Arbeitslosen im Sozialhilfesystem wurde schnell wieder politisch zurückgedreht.
Das Sprechen über die Zeit in den Konzentrationslagern und die Gründe für die Verhaftung und Internierung fiel den Menschen unter diesem Stigma sehr schwer. Direkt nach 1945 gründete Georg Tauber, der u.a. im KZ Dachau interniert war, den Verein „Die Vergessenen“ und gab 3 Publikationen ohne Verlag heraus. Der Verein fand in der damaligen Nachkriegsgesellschaft kaum Resonanz und ohne weitere Unterstützung wurde die Arbeit 1946 eingestellt. Ein geplantes Selbstzeugnis konnte er nicht mehr fertigstellen, da er 1950 mit 49 Jahren starb. Seine Zeichnungen aus der Zeit im KZ tauchten erst in den 2010er Jahren wieder auf und wurden in einer Sonderausstellung von 2016 bis 2018 in der KZ-Gedenkstätte Dachau gezeigt. Nur wenige von Stigmatisierung Betroffene öffneten sich im Privaten oder gar in der Öffentlichkeit und schrieben Bücher oder führten Interviews um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Es gab bis in die 2010er-Jahre kaum veröffentlichte Selbstzeugnisse von Betroffenen. Eine gewisse Ausnahme bildet das Buch „Elf Jahre“ von Carl Schrade das zunächst 1946 geschrieben, 2014 posthum veröffentlicht wurde. Darin verschweigt er seinen Status im KZ-System als „Berufsverbrecher“. Der Erlebnisbericht beschreibt seine Erfahrungen in der Zeit in Konzentrationslagern ohne sein Leben davor und danach zu erwähnen. Aus den Akten vom Flossenbürg-Prozess geht hervor, dass Carl Schrade dort als Zeuge auftrat. Er wurde dort als „Krimineller“ verleumdet und seine Aussagen in Zweifel gezogen. Dem stellte er sich entgegen und behauptete den Umstand seiner Entrechtung und seine Sicht der Gleichstellung mit anderen Opfern der NS-Herrschaft.
Erst das Zusammentreffen beginnender Aufarbeitung in der Forschung zu den Verleugneten Opfergruppen in den 1980- und 1990er Jahren und die Zusammenarbeit mit meist Angehörigen von Betroffenen führten zum Antrag an den deutschen Bundestag 2018. http://change.org/vergessene-opfer Dieser hatte Erfolg und führte zur Anerkennung der Opfergruppen „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ mit dem Bundestagsbeschluss von 2020. Drain wurde u.a. fesgehalten: „Niemand wurde zu Recht in einem Konzentrationslager inhaftiert, gequält und ermordet. Diskriminierung und Stigmatisierung waren für die Opfergruppen mit dem ‚grünen‘ und ‚schwarzen‘ Winkel vor und nach der NS-Terrorherrschaft weiterhin an der Tagesordnung.“
Im Jahr 2023 wurde der Verband für das Erinnern an die verleugneten Opfer des Nationalsozialismus e.V. (Vevon) gegründet als Zusammenschluss von Angehörigen von Betroffenen und Forschenden Personen. Die dadurch verstärkt entstandene Öffentlichkeit hat für das Thema und den davon betroffenen Personen und Ihren Schicksalen aufmerksam gemacht. Die politischen Folgen aus diesem Beschluss und den Entwicklungen in der politischen Bildung durch Vereine und Initiativen müssen sich noch zeigen. Wir zumindest sind über verstärkte Berichte und Produktionsformate verschiedener Medien darauf aufmerksam geworden. Daraufhin wollten wir im Rahmen unseres Abschlussprojekts einen kleinen Beitrag zu der Aufarbeitung individueller Biografien lokaler Verfolgungsgeschichte beitragen. Außerdem ist es uns ein Anliegen den vielfältigen Aspekten der Erfahrung des Zusammenlebens damals und heute einen Raum zu geben.