„Ich ersuche Sie höflichst[,] mir doch mitzuteilen[,] was mein Sohn für Unrecht begangen hat.“
Kindheit und Jugend
Gerhard Kurt Ruder wurde am 5. Dezember 1913 in Chemnitz als zweites von zwei ehelich geborenen Kindern in eine Arbeiterfamilie geboren.
Von 1919 bis 1927 besuchte er die Volksschule. Bei einer polizeilichen Befragung gibt er an, zweimal sitzengeblieben und aus der 3. Klasse entlassen worden zu sein. Nach seiner Schulzeit fand er in Chemnitz eine Anstellung als Kistenzuschneider oder Kartonagenhelfer und besuchte bis 1930 die Fortbildungsschule.
Wanderjahre
Zu Beginn des Jahres 1931 verließ Kurt Ruder, gerade 17 Jahre alt geworden, Chemnitz und wanderte durch Thüringen und Bayern. Auf Wanderschaft übernachtete er im Freien oder in Herbergen, bettelte und hielt sich mit Gelegenheitsarbeiten über Wasser.
Ende 1932 kehrte er in das elterliche Haus in Chemnitz zurück und nahm für zwei Jahre wieder Arbeit auf. Im Jahr 1934 ging Ruder erneut auf Wanderschaft.
Im Juli 1935, noch keine 22 Jahre alt, griff ihn das Arbeitsamt Chemnitz auf und schickte ihn als Landhelfer nach Ostpreußen. Da ihn seine physische Konstitution nicht zur schweren Arbeit befähigte, beendete er die Arbeit in der Landwirtschaft nach einem Monat und kehrte nach Chemnitz zurück. Dort lebte er ein Jahr lang ohne Anstellung, bevor er Ende 1936 nach Leipzig wanderte.
StA-L, 20031 Polizeipräsidium Leipzig, Nr. PP-S 3400/103.
StA-L, 20031 Polizeipräsidium Leipzig, Nr. PP-S 3400/103.
Leben zwischen Leipzig und Chemnitz
In der Herberge „Heilsarche“ [gelegen in der Kaiser-Maximilianstr. 51, heute Philipp-Rosenthal-Str.] fand er Unterkunft, bettelte und bestritt seinen Lebensunterhalt mit Gelegenheitsarbeiten.
Während seiner Wanderjahre kehrte Kurt Ruder regelmäßig gegen Jahresende in seine Heimatstadt Chemnitz zurück, so auch im Jahr 1937. Wegen Diebstahls und Bettelns, letzteres war damals strafbar, wurde er am 23. Dezember 1937 vom Amtsgericht Chemnitz zu vier Tagen Haft und zwei Tagen Gefängnis verurteilt. Diese Strafe galt durch die bereits verbüßte Untersuchungshaft als abgegolten.
Mit Beginn des Krieges verschärften sich die Maßnahmen der Verfolgungsbehörden. Arbeitsämter konnten zusammen mit Polizei und Gestapo Menschen dienstverpflichten und in kriegswichtige Betriebe einweisen. So wurde auch Kurt Ruder, Ende 1939 bis Anfang 1940, vom Arbeitsamt Leipzig mehrfach Arbeit, darunter im Bergbau und Fabriken, zugewiesen. Wegen seines schwachen körperlichen Zustandes musste er jedoch nach kurzer Zeit wieder entpflichtet werden.
Aus gesundheitlichen Gründen reiste er Ende 1939 nach Chemnitz und kehrte im Januar 1940 nach Leipzig zurück – dort spitzte sich seine Lage zu. Er lebt weiterhin in der Herberge und kooperiert nicht mit dem Arbeitsamt, weshalb er dort am 15. Januar 1940 eine ernstliche Verwarnung erhielt.
Festnahme und Tod
Am 22. Januar 1940 führte das Arbeitsamt Leipzig eine Sondermaßnahme gegen „Asoziale und Arbeitsscheue“ durch. Bei einer Razzia wurde Kurt Ruder aufgegriffen und wiederum durch die Kriminalpolizeistelle Leipzig ernstlich verwarnt und in Arbeit vermittelt. Bei Fortsetzung seines „arbeitsscheuen Verhaltens“ drohe die zeitlich unbegrenzte Vorbeugehaft, welche von der Kriminalpolizei ohne gesetzliche Grundlage angeordnet werden konnte. Bei einer weiteren Razzia am 25. Januar 1940 wurde Kurt Ruder in der Herberge aufgegriffen und in das Polizeigefängnis Leipzig eingeliefert. Einen Tag später wird wegen seines „asozialen und gemeingefährlichen Verhaltens“ die polizeiliche Vorbeugungshaft gegen ihn verhängt.
In den nächsten acht Monaten des Jahres 1940 wurde Kurt Ruder in drei Konzentrationslager deportiert: Im Februar nach Sachsenhausen, im August nach Neuengamme und Oktober nach Dachau, wo er am 11. Mai 1942, im 29. Lebensjahr stehend, offiziell an Herz-Kreislaufversagen verstarb.
Nebenstehende Angaben
als asozial in politische Vorbeugehaft genommen und in das KZ Sachsenhausen deportiert.
gestorben am 11.05.1942 im KZ Dachau
letzte Wohnung: Kaiser-Maximilian-Str. 51 [„Heilsarche“]
StA-L, 20031 Polizeipräsidium Leipzig, Nr. PP-S 3400/103.
StA-L, 20031 Polizeipräsidium Leipzig, Nr. PP-S 3400/103.
18 Tage nach dem Tod ihres Sohnes, am 29. Mai 1942, richtet Elsa Ruder ein Schreiben an die Staatliche Kriminalpolizei:
Habe die Nachricht erhalten daß mein
Sohn .Kurt Ruder. geb. 5/12.1913 in Chemnitz.
Im Konzentrationslager Dachau b. München
verstorben ist. Ich ersuche Sie höflichst mir
doch mitzuteilen was mein Sohn für
Unrecht begangen hat. Er wurde
eingeliefert am 19.2.1940. Gewohnt hat
er in Leipzig C1 Kaisermaximilianstr. 51
Mit deutschem Gruß
und Dank im voraus
Frau Elsa Ruder als
Mutter.
Am 3. Juni 1942 antwortet ihr die Staatliche Kriminalpolizei:
„[...] Er [Kurt Ruder] war ein haltloser, willensschwacher Mensch, dem weder an einer geordneten Lebensführung noch an einem geregelten Leben gelegen war. Er scheute die Arbeit und liebte das Landstreichertum. Gemäß dem Erlaß des RuPrMdJ. vom 14.12.1937 wurde er am 29.01.1940 als Asozialer in polizeiliche Vorbeugungshaft genommen.“
StA-L, 20031 Polizeipräsidium Leipzig, Nr. PP-S 3400/103.