Die Geschichte von Elsbeth Wagner kann lediglich aus den Akten erzählt werden, die Behörden und Einrichtungen zu ihr angelegt haben. Sie wurde am 30. März 1913 in Großpaschleben als jüngstes von fünf Geschwistern geboren und wuchs in einfachen ländlichen Verhältnissen auf. Ihr Vater war als Futtermeister auf dem örtlichen Rittergut tätig. Etwa von 1919 bis 1927 besuchte sie die Volksschule in Großpaschleben, nach ihrem Schulabschluss arbeitete sie zwei Jahre als Haushaltshilfe in Dessau. Als ihre Mutter erkrankte, kehrte Elsbeth Wagner nach Großpaschleben zurück, um die Pflege zu übernehmen und den Haushalt zu führen. Anschließend war sie in der Landwirtschaft auf dem Rittergut beschäftigt.
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (LASA), C 29 Anhang I, Teil 3 Nr. 87/2.
LASA, C 29 Anhang I, Teil 3 Nr. 87/2.
1933 brachte Elsbeth Wagner einen unehelichen Sohn zur Welt, der bei ihren Eltern aufwuchs. In den folgenden Jahren lebte sie zeitweise ohne feste Wohnung. Zwischen 1936 und 1938 wurde sie mehrfach wegen Bettelns, Diebstahls und Betrugs festgenommen. Im Frühjahr 1938 hielt sie sich aufgrund einer Schwangerschaft in der Universitätsklinik Leipzig auf. Es gibt jedoch keine weiteren Hinweise auf eine Entbindung oder ein Kind aus dieser Zeit.
Nach der vollständigen Verbüßung zweier Haftstrafen am 13. Mai 1939 kehrte sie nach Großpaschleben zurück und arbeitete erneut auf dem Rittergut. 1940 lernte sie bei der Hochzeit ihres Bruders in Roßlau den Schlosser Erich Knoblauch kennen. Sie wurde schwanger und zog zu ihm nach Roßlau. Die Beziehung endete im Juli 1940. Elsbeth Wagner verließ Knoblauch und Roßlau. In ihrem Lebenslauf gibt sie später an, sie habe sich wegen ihrer Vorstrafen geschämt und schließlich gegen eine Heirat entschieden.
„Da er mir nun heiraten wollte und ich hatte […] Angst, weil ich schon ein paar Mal vorbestraft war. Und da habe ich mir so geschämt, da habe ich mich und meine Eltern und Sohn im Stich gelassen […]“.
Ab Sommer 1940 lebte Elsbeth Wagner erneut ohne feste Wohnung und traute sich aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht, eine Arbeit aufzunehmen. Ihren Lebensunterhalt bestritt sie in dieser Zeit durch Betteln und greift dabei zu einer Lüge, die ihr später zum Verhängnis werden soll. In verschieden Variationen brachte sie hervor, dass sie die Frau eines in Frankreich kämpfenden Soldaten namens Knoblauch oder Knopfloch sei, dass sie ihren Mann im Lazarett besuche und er schwer verwundet sei, oder dass ihr Mädchenname Knoblauch und sie eine verheiratete Wagner sei. Mit dieser Geschichte bewegt sich Elsbeth im mitteldeutschen Raum und setzt auf das Mitgefühl ihrer Mitmenschen. Sie erhält so Unterkunft und Verpflegung, gelegentlich nutzt sie die Gunst der Stunde und entwendet kleinere Barbeträge oder Kleidung aus den Wohnungen, in denen sie unterkommt. Oft stellt sie in Aussicht, sich mit einem Lebensmittelpaket (Geschlachtetes, Brot, Kartoffeln u. ä.) erkenntlich zu zeigen, doch die versprochene Sendung bleibt aus. 22 solcher Betrugs- und Diebstahlfälle zählt die Anklageschrift, die sich dabei auf Zeugenaussagen stützt, als sie schließlich den Fehler begeht, der ihr als „intellektuelle Urkundenfälschung“ ausgelegt wird. Als sich im Februar 1941 die Geburt ihrer Tochter ankündigt, gibt Elsbeth, die nicht krankenversichert ist, bei der eilig aufgesuchten Hebamme und bei der Aufnahme im Kreiskrankenhaus Burg falsche Personalien an:
Sie behauptete, ihr Name sei Elsbeth Wagner, geb. Knoblauch und sie sei am 30.03.1901 in Großpaschleben geboren. Sie wohne in Dessau-Roßlau in der Jaldenbreite 17.* Ihr Mann sei Erich Wagner, verheiratet seit 16.4.1930. Diese falschen Angaben führten dazu, dass auch die Geburt ihrer Tochter beim Standesamt falsch beurkundet wurde.
Anschließend begab sie sich in das Wöchnerinnenheim in Magdeburg, wo sie am 12. März 1941 festgenommen wurde. Ihre Tochter verblieb im Altstädtischen Krankenhaus in Magdeburg und wurde später zu Pflegeeltern gegeben. Aus dem Zuchthaus Waldheim versuchte Elsbeth durch Nachfragen beim Jugendamt in Magdeburg mehr zum Verbleib des Kindes zu erfahren. Etwaige Ergebnisse sind nicht dokumentiert.
Ihre Verurteilung durch das Sondergericht Magdeburg erfolgte auf Basis des „Gewohnheitsverbrechergesetzes“ vom 24. November 1933. Laut § 20a Abs. 2 StGB galt als „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher“, wer mindestens drei vorsätzliche Taten begangen hatte. Strafschärfend wirkte hier die „fortwährende Wiederholung gleichartiger Schwindeleien“, mit denen sich Elsbeth Wagner „den Lebensunterhalt verschafft [hat].“ „Daraus ergibt sich mit Klarheit ein unwiderstehlicher Hang zur Begehung von Betrügereien.“
„Der verbrecherische Wille ist also außerordentlich stark, sodass von ihr immer neue Straftaten zu erwarten sind. Sie ist also eine gefährliche Gewohnheitsverbrecherin und die Strafen sind deshalb nach § 20a Abs. 2 zu schärfen.“
Aufgrund der „Ausnutzung des Kriegszustandes“ wurde sie als „Volksschädling“ nach § 4 der Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5. September 1939 verurteilt. Diese Verordnung ermöglichte drastische Strafen für Delikte, die als „Schädigung der Volksgemeinschaft“ interpretiert wurden, selbst bei Bagatelldelikten wie Betteln oder Diebstahl. Sich als Frau eines verwundeten Soldaten ausgegeben und dadurch die „Fürsorge der Volksgenossen […] bewusst zunutze gemacht“ zu haben, machte ihr Handeln in den Augen ihrer Verfolger besonders verwerflich.
* in den der Akte des Zuchthauses Waldheim (StA-L, 20036 Zuchthaus Waldheim, Nr. 3950) findet sich der Straßenname in verschieden Schreibweisen: Galienbreitestr. 17, Kalienbreite 17 und Jaldenbreite 17.
Sächsisches Staatsarchiv Leipzig (StA-L), 20036 Zuchthaus Waldheim, Nr. 3950.
LASA, C 29 Anhang I, Teil 3 Nr. 87/2.
Das Strafmaß betrug fünf Jahre Zuchthaus mit anschließender Sicherungsverwahrung und eine Geldstrafe von 300 RM. Außerdem wurden ihr die bürgerlichen Ehrenrechte für fünf Jahre aberkannt. Die Geldstrafe und zwei Monate der Freiheitsstrafe galten durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt.
Am 09. Juli 1941 wurde Elsbeth von Magdeburg ins Zuchthaus Waldheim überstellt. Am 8. Januar 1943 wurde sie nach Auschwitz deportiert, wo sie zwei Wochen vor ihrem 30. Geburtstag am 16. März 1943, angeblich an Pneumonie, verstarb.