In der deutschen Erinnerungskultur gibt es bis heute ein deutliches Ungleichgewicht: Menschen, die im Nationalsozialismus als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ verfolgt wurden, sind noch immer wenig sichtbar. Während andere Opfergruppen Anerkennung erfahren haben, wurden die Menschen mit dem schwarzen und dem grünen Winkel lange verleugnet und sind bis heute kaum bekannt. Das ist mehr als ein Zufall. Diese Leerstelle im öffentlichen Gedenken weist darauf hin, dass Formen der Ausgrenzung und Abwertung über 1945 hinaus weiterwirken - bis heute.
Schwieriger Umgang mit NS-Begriffen
Ein zentrales Problem bei der Aufarbeitung von Verfolgungsschicksalen ist der Umgang mit der Sprache der Täter. Begriffe wie „asozial“, „Berufs- oder Gewohnheitsverbrecher“ beschreiben keine objektiven Eigenschaften. Sie wurden gezielt genutzt, um Menschen als „abweichend“ zu markieren und ihre Verfolgung zu rechtfertigen.
Heute stehen wir vor einem Dilemma: Verwenden wir diese Begriffe unkritisch, übernehmen wir die Perspektive der Täter. Vermeiden wir sie vollständig, wird die Logik der Verfolgung schwer verständlich. Deshalb ist ein bewusster Umgang nötig. Die Begriffe müssen als das kenntlich gemacht werden, was sie sind: Instrumente der Ausgrenzung. Hinzu kommt, dass „asozial“ ein Begriff ist, der bis heute als Beleidigung verwendet wird, und oft genau jene Menschen trifft, die schon im Nationalsozialismus und lange davor als „asozial“ stigmatisiert wurden. Dies verdeutlicht, wie langlebig Denkmuster sozialer Ausgrenzung sind.
Die Rückkehr alter Narrative
Wie anschlussfähig diese Muster bis heute geblieben sind, zeigt sich seit der Agenda 2010, ganz besonders aber in aktuellen Debatten über die Sozialpolitik. Immer wieder wird das Bild vom „faulen Arbeitslosen“ bemüht, der angeblich auf Kosten der Allgemeinheit lebt. Diese Erzählung vereinfacht komplexe soziale Realitäten und verschiebt die Verantwortung, wodurch strukturelle Probleme des Arbeitsmarktes individualisiert werden.
Historisch ist dieses Denken nicht neu. Bereits im Nationalsozialismus diente der Vorwurf der „Arbeitsscheue“ dazu, Menschen auszugrenzen und zu verfolgen. Heute sind die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend andere. Doch die Logik, bestimmte Gruppen moralisch abzuwerten und als „unnütz“ zu markieren, ist weiterhin erkennbar. Begriffe wie „Totalverweigerer“ wirken modern, transportieren aber ähnliche Zuschreibungen. Sie tragen dazu bei, Betroffenen gesellschaftliche Anerkennung zu entziehen und ist eine Voraussetzung dafür, repressive Maßnahmen politisch durchzusetzen.
Sozialpolitik zwischen Unterstützung und Disziplinierung
Der aktuelle Diskurs um die Grundsicherung zeigt, wie eng Unterstützung und Kontrolle miteinander verknüpft sein können. Sanktionen bis hin zum vollständigen Leistungsentzug sind möglich, etwa wenn Termine versäumt oder Auflagen nicht erfüllt werden. Solche Druckmittel werden oft als notwendige „Anreize“ dargestellt. Tatsächlich greifen sie tief in die Existenz der Betroffenen ein. Wenn Leistungen gekürzt werden und Geld für Miete oder Energie fehlt, drohen Wohnungslosigkeit und soziale Isolation. Unter den Bedingungen eines angespannten Wohnungsmarktes, ist ein Wohnungsverlust oft kaum rückgängig zu machen und wird nicht selten zum Ausgangspunkt einer sich verstärkenden sozialen Abwärtsspirale. Zugleich erfüllen diese Sanktionen eine über den Einzelfall hinausgehende Funktion. Sie dienen der Abschreckung und der Etablierung ökonomisch erwünschter Verhaltensweisen, wodurch soziale Absicherung zu einem Instrument der Disziplinierung wird.
Diese Rechnung ist unsozial und greift auch wirtschaftlich zu kurz, denn Arbeitslosigkeit entsteht nicht durch fehlende Motivation, sondern durch strukturelle Faktoren wie unpassende Qualifikationen, regionale Ungleichgewichte oder unzureichende Löhne. Eine Politik, die vor allem auf Druck setzt, verkennt diese Zusammenhänge und verschiebt das Problem auf die Schwächsten.
Gesellschaftliche Folgen
Wird Armut als eigenes Verschulden gedeutet, verschieben sich die sozioökonomischen Konfliktlinien und die besitzlose Mehrheit beteiligt sich daran, soziale Härten nach unten weiterzugeben. Paradoxerweise geschieht dies gerade unter Bedingungen wachsender Unsicherheit, denn der eigene ökonomische Status wird zunehmend prekär. Die daraus entstehende Abstiegsangst erleichtert Abwertung und Ausgrenzung und schwächt zugleich das Prinzip solidarischer Absicherung. Ein Sozialstaat lebt jedoch vom Vertrauen, im Notfall aufgefangen zu werden und auch Teil der Gesellschaft zu bleiben. Wird dieses Vertrauen durch Angst vor sozialem Absturz ersetzt, entstehen Unsicherheit und politische Frustration. Das stärkt autoritäre und rechtsextreme Positionen, die einfache Erklärungen und Sündenböcke anbieten.
Konsequenzen für Erinnerung und Gegenwart
Erinnerungsarbeit darf sich deshalb nicht darauf beschränken, bislang wenig beachtete Opfergruppen sichtbar zu machen. Sie muss auch die Denkweisen und Strukturen kritisch hinterfragen, die Ausgrenzung, damals wie heute, ermöglichen. Ausgrenzung beginnt oft mit Sprache und Zuschreibungen. Sie endet nicht selten in Entrechtung. Die Auseinandersetzung mit jenen, die als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ verfolgt wurden, ist mehr als historische Aufarbeitung. Sie fordert auf, aktuelle Entwicklungen zu prüfen: Wo und zu welchem Zweck erleben Menschen heute pauschale Bewertungen und Zuschreibungen?
Die Würde des Menschen gilt unabhängig von Leistung oder Verwertbarkeit. Armut ist kein Verbrechen - weder in der Vergangenheit noch heute.