1. Mitarbeit
In den Unterricht eingebundene mündliche und schriftliche Leistungen; Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages (auch Hausübungen); Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe; Leistungen im Zusammenhang mit dem Erfassen und Verstehen von unterrichtlichen Zusammenhängen; Leistungen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig einzuordnen und anzuwenden; sorgfältiges Führen des Schulübungsheftes; Leistungen bei Wiederholungen; Einhalten von Abgabefristen; selbständige Erarbeitung der Hausübungen (selbständiges Nachbringen im Krankheitsfall).
2. Schularbeiten
Schularbeiten haben ein großes Gewicht, da sie sowohl vom Lehrstoff als auch von der Arbeitszeit her zu den umfangreichsten Leistungsfeststellungen zählen. Punkteschlüssel am Deckblatt der Schularbeit.
3. Mündliche Prüfungen
Wunschprüfungen (LBVO § 5) einmal pro Semester möglich, Prüfungen können jederzeit auch vom Lehrer angesetzt werden. Die Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung auf Wunsch des Schülers (LBVO § 5) hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass die Durchführung möglich ist – die Prüfung hat keinen Entscheidungscharakter.
Zum Erreichen einer positiven Semesternote muss mindestens die Hälfte der Gesamtleistung positiv beurteilt werden. Alle im Semester erbrachten Leistungen werden berücksichtigt, wobei den zuletzt erbrachten Leistungen das größere Gewicht zugemessen wird.
Die äußere Form der Schularbeiten wird nicht beurteilt.
Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht ist das Vorhandensein der benötigten Unterrichtsmaterialien (ab dem 2. Jahrgang auch ein Laptop mit GeoGebra 6 Classic).