Leitpunkte Hygienepraxis

Die Gewährleistung der Lebensmittelhygiene ist ein wichtiger Teilaspekt der Lebensmittelsicherheit. Nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ist jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, verpflichtet, im Prozessablauf die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Arbeitsstufen zu ermitteln, konsequent zu überwachen und zu dokumentieren sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen festzulegen.

Lebensmittel sind ein idealer Nährboden für Mikroorganismen und können mit Rückständen und Schadstoffen belastet sein, welche die Gesundheit gefährden. Strenge Vorschriften regeln daher die Produktion, Lagerung, Verarbeitung und Zubereitung der Nahrungsmittel zum Schutze des Verbrauchers. Demnach müssen auch Imker ein Konzept zur Wahrung der betrieblichen Hygiene erstellen. Die Einhaltung dieses Konzeptes soll die Produktion sicherer und gesunder Lebensmittel garantieren.


Leitpunkte zur Konzepterstellung "Gute Hygienepraxis" in der Freizeitimkerei:

  1. Führe eine Gefahrenanalyse (mit Risikobewertung) durch: Ermittle und bewerte die Gefahren von der Honigernte bis hin zur Abfüllung des Honigs.

  2. Ermittle kritische Kontrollpunkte/ Risiken: Bei unsachgemäßen Handlungsweisen können an kritischen Kontrollpunkten Gesundheitsgefahren entstehen. Durch Änderung der Prozessabläufe kann die Gefahr verringert bzw. ausgeschlossen werden.

  3. Lege kritische Grenzwerte fest: Beim Überschreiten von Grenzwerte könnten Lebensmittel gesundheitsgefährdend sein. Grenzwerte ergeben sich in der Regel aus gesetzlichen Anforderungen, wissenschaftlichen Erkenntnissen oder betriebsinternen Empfehlungen.

  4. Richte ein System zur Überwachung der Kontrolle kritischer Gefahrenbeherrschungspunkte ein: Formuliere wie wirksame Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig überprüft werden.

  5. Etabliere Korrekturmaßnahmen: Wenn die Überwachung zeigt, dass ein kritischer Gefahrenbeherrschungspunkt nicht im Bereich des festgelegten Grenzwerts liegt, sind Korrekturmaßnahmen vorzunehmen.

  6. Dokumentation der kritischen Punkte: Etabliere eine Dokumentation, die alle zu diesen Prinzipien und ihren Anwendungen gehörenden Verfahren und Protokolle umfasst. Dies kann über Checklisten und Prüfprotokolle erfolgen. Der Umfang der Dokumentation ist der Betriebsgröße anzupassen.

  7. Fortbildung der Mithelfer: Belehre und unterweise deine Mithelfer hinsichtlich der allgemeinen Sicherheitsregeln und der „Guten Hygienepraxis“.

Die Ergebnisse der durchgeführten Eigenkontroll- und Hygienemaßnahmen sollten unbedingt dokumentiert werden. Die Dokumentation dient nicht nur der internen Überprüfung, sondern auch als Beweis gegenüber Dritten. Außerdem kann der Imker die Rückverfolgbarkeit gewährleisten und im Schadensfall nachweisen, dass ein möglicher Fehler am Produkt nicht in seinem Verantwortungsbereich entstanden ist. Die Vordrucke, Checkpisten und Formulare finden Sie unter:

www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/bienenkunde/index.htm