Die Wikipedia-Connection

Wie User mit „freien“ Inhalten abgezockt werden

„Wikipedia ist ein am 15. Januar 2001 gegründetes gemeinnütziges Projekt zur Erstellung einer Enzyklopädie in zahlreichen Sprachen mit Hilfe des Wiki­prinzips … Die Wikipedia ist das umfangreichste Lexikon der Welt.“ So steht es in der Wikipedia über die Wikipedia geschrieben. Die Betreiberin der deutschen Ausgabe der Wikipedia, die Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V., formuliert ihr Selbstverständnis folgendermaßen: „Unsere Vision ist eine Welt, in der jeder Mensch am Wissen der Mensch­heit teilhaben, es nutzen und mehren kann.“ Ein hehres Anliegen, so empfinden das offensichtlich viele Menschen. Allein für die deutschsprachige Wikipedia (Deutschland, Österreich, Schweiz) gingen im Jahr 2016 über acht Millionen Euro an Spendengeldern von über 400.000 Spendern ein. Diese Gelder werden verwendet für Personalkosten (Verwaltung), Serverkosten etcetera. Die vielen ehrenamtlich arbeitenden Autoren, die die Inhalte der Wikipedia bereitstellen, gehen dagegen leer aus und sie wissen das auch. Experte zu sein und mit seinem Wissen und seinem Talent am weltgrößten Lexikon mitzuarbeiten, gilt unter ihnen als Ehrensache.

Einer dieser unermüdlichen, fleißigen, ehrenamtlichen Kämpfer für freies Wissen ist der junge österreichische Anwalt Kurt Kulac. Bereits seit 14 Jahren gestaltet er die Wikipedia mit; über 2.000 Artikel und über 25.000 Beiträge hat der Hobby-Insektenkundler bereits beigesteuert. In einem vom ORF im Jahr 2011 geführten Interview sagte er: „Ich bekomme dafür nichts bezahlt und opfere dafür einen großen Teil meiner Freizeit, aber auch meines Geldes.“ 2007 wird er zu einem Administrator der deutschsprachigen Wikipedia gewählt und seit 2008 ist er gar Obmann des österreichischen Ablegers der Wikimedia, ein Verein, den er im Jahr 2008 maßgeblich selbst ins Leben gerufen hat. Kulac hat offensichtlich, was man braucht, um sich in einem prinzipiell demokratisch ausgelegten Prinzip wie dem Wikiprinzip, durchzusetzen. Seine wohl auf Effizienz bedachte Arbeitsweise macht ihn innerhalb der Community zu einem umstrittenen Mitkämpfer, der es angeblich mit den Datenschutzrichtlinien der Wikipedia nicht ganz so genau nimmt und dem nachgesagt wird, ihm nicht genehme Beiträge einfach mal nonchalant zu löschen.

2013 beteiligte Kulac sich an einer Diskussion um Bildrechte in der Wikipedia. Womöglich lieferte diese Diskussion die Initialzündung für die Idee, den Schutz der Bildrechte gleich persönlich in die Hand zu nehmen … wohl nicht so ganz uneigennützig, mit Hilfe seiner eigenen Anwaltskanzlei HGU in Graz.

Wie genau funktioniert die in Folge losgetretene Abmahn-Welle? Die Wikimedia verwaltet bei ihr eingestellte Medien unter verschiedenen Lizenzen, unter denen beispielsweise der Fotograf eines eingestellten Bildes, wählen kann. Die offenste aller Lizenzen heißt „gemeinfrei“. Dies bedeutet, dass jeder das unter einer solchen Lizenz veröffentlichte Material nach eigenem Ermessen weiterverwenden kann. Er kann es auf seiner eigenen, auch kommerziell betriebenen Webseite oder in einem Buch verwenden; er kann es verändern oder verfremden, ohne darüber eine gesonderte Genehmigung vom ursprünglichen Urheber einholen zu müssen und er braucht keinerlei Hinweis auf den Urheber zu hinterlegen. Die meisten der von der Wikimedia verwendeten Lizenzen laufen aber unter dem Kürzel „CC …“, beispielsweise CC BY-SA 4.0, was für „Creative Commons Attribution-Share Alike, Version 4.0“ steht. Nach wie vor darf das Material zwar frei verwendet werden, aber mit der Einschränkung, dass gewisse – im Einzelfall nachzulesende – Lizenzbedingungen erfüllt sein müssen. Beispielweise muss im genannten Beispiel der Name des Urhebers genannt werden, ein Link zu der angegebenen Lizenz gelegt werden und das Material darf unter keiner anderen Lizenz als der vom Urheber ausgewählten verwendet werden; all diese Bedingungen sind deutlich sichtbar in unmittelbarer Nähe zu dem verwendeten Medium anzubringen. Die Infos über das jeweilige Lizenzmodell sind in der Wikipedia selbst nicht unmittelbar einsehbar, dazu muss man entweder auf das Bild oder auf ein winziges Symbol unterhalb des Bildes klicken, das aus zwei Vierecken besteht. Dann wird eine Vergrößerung davon sowie Links zu Einzelheiten und der jeweiligen Lizenz angezeigt. Falls eine oder mehrere Bedingungen dieser Lizenz vorsätzlich oder fahrlässig oder schlichtweg aus Unwissenheit nicht erfüllt sind, kann dies erheblichen juristischen Ärger nach sich ziehen. Denn in diesem Fall kann aus dem bis dato freien Material solches werden, für das der Urheber (respektive seine Anwaltskanzlei) Lizenzgebühren einfordern und / oder Unterlassung der weiteren Verwendung fordern kann. Als „freies Material“ deklarierte Medien werden auf die Weise kommerzialisiert und zur privat monetarisierbaren Ware gemacht. Genau diesen Mechanismus hat Herr Kulac für sich und einige Partner, eine Handvoll deutscher und österreichischer Fotografen, zum lukrativen Geschäftsmodell ausgebaut.

Die Höhe der Abmahnung liegt im drei- bis vierstelligen Bereich, die „Kostennote“ für die Standardabmahnung dieser Kanzlei liegt bei 524 Euro, wobei 180 Euro pauschal an den „geschädigten“ Fotografen gehen sollen, während der beauftragte Anwalt eine Abmahngebühr in Höhe von 344 Euro vereinnahmt. Manchmal sind auch Bilder betroffen, die Herr Kulac selbst eingestellt hat und deren Abmahnungen er ebenfalls von seiner Kanzlei betreiben lässt. Nun ist Herr Kulac nicht der einzige Anwalt, der auf diesem Gebiet aktiv ist, auch ein Herr Rechtsanwalt Hans Müsse aus Hechingen hat sich auf diesem Feld durch fleißiges Beackern dieses Geschäftsfeldes bereits einen Namen gemacht. Doch das Pikante an diesem Engagement des Herrn Kulac ist eben, dass er gleichzeitig einer der einflussreichsten Funktionsträger innerhalb der deutschsprachigen Wikimedia ist, einer derer, die vermutlich sogar aus dem spendenbetriebenen Personalkosten-Pool bezahlt werden. Pikant erscheint außerdem die Tatsache, dass die Wikipedia vermutlich selbst gegen die lizenzrechtlichen Vorgaben verstößt, denn auf dieselbe Art und Weise verlinktes Material auf anderen Webseiten wird verfolgt, während kein einziger Fall bekannt ist, in dem die Wikipedia selbst auf gleiche Weise belangt worden wäre. Lässt diese sich etwa als Lockvogel missbrauchen, um Ahnungslose mit vermeintlich gemeinfreiem Material in die Abmahnfalle zu locken?

Eine Stellungnahme zu diesen Vorwürfen hat die Wikimedia Deutschland bislang verweigert. Auf Ahnungslosigkeit kann sie sich allerdings nicht direkt berufen. Als in der Wikipedia eine Seite veröffentlicht wurde, in der auf solcherlei Gepflogenheiten hingewiesen wurde, haben Administratoren diese sofort als „unzulässige Prangerseite“ gelöscht. Auch eine Aufarbeitung der Vorwürfe hat es offensichtlich nie gegeben. Protegiert die Wikimedia Deutschland also gar solche Abmahn-Geschäftsmodelle, wie ein Wikipedia-Autor, der unter dem Namen Simplicius schreibt, vermutet? Erklärt das Geschäftsmodell auch den von ihm wahrgenommenen Kampf einiger Urheber, ihr Material prominent in Wikipedia-Artikeln platziert zu bekommen (höhere Popularität = höhere Seitenabrufzahlen = höhere Wahrscheinlichkeit, dass Material auf anderen Seiten verwendet wird = potenziell höheres Geschäftsaufkommen)?

Dabei wäre mit solchen Abmahnungen in Deutschland eigentlich nicht sonderlich viel zu holen, falls ein Betroffener den Mut hat, es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung anzulegen. Das OLG Köln hat beispielsweise im Jahr 2016 geurteilt, dass der Wert eines unter CC-Lizenz veröffentlichten Bildes mit Null anzusetzen wäre, dass mithin entsprechende Abmahnungen und Schadensersatzforderungen unzulässig wären. Dennoch scheuen viele Betroffene Gerichtsverfahren und übergeben die Sache sicherheitshalber – zurecht! – einem Anwalt. Mehrere Anwaltskanzleien haben sich allein in Deutschland darauf spezialisiert, Abmahnungen von Kulacs HGU und anderen Abmahnern abzuwehren. Doch von solchen „Dreistigkeiten“ seiner Kollegen lässt Herr Kulac sich nicht abschrecken. Wenn eine Klage in Deutschland keinen Erfolg verspricht, wird der Betroffene eben zum Beispiel in Österreich vor Gericht gestellt (bzw. mit dieser Option bedroht), was immer dann möglich ist, wenn der „geschädigte“ Fotograf österreichischer Staatsbürger ist. Und Österreich hat ein etwas anderes Urheberrecht als Deutschland und österreichische Gerichte müssen deutschen Urteilen keinerlei Beachtung schenken. Das gilt selbst dann, wenn ein Bild von der deutschen Wikipedia auf einer deutschen Webseite verwendet wird. Kulac nutzt dabei eine europarechtliche Regelung aus, der gemäß der das Urheberrecht Verletzende als weniger schutzwürdig angesehen wird, als der Verletzte und letzterer nicht gezwungen sein soll, ersterem nachzureisen, um seine Rechte durchzusetzen. Ob dieses Prinzip auch dann greifen soll, wenn der „Verletzte“ Teil einer hochprofessionell organisierten Abmahnindustrie ist, während der „Verletzende“ in der Regel ein gutgläubiger Hobby-Admin ist, bliebe vom EuGH noch zu klären.

Was tun, wenn man selbst Post von Herrn Kulac oder anderen einschlägig beschäftigten Anwälten bekommt? Es ist in der Tat ratsam, sich juristisch kompetenten Rat von einem auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt zu holen. Keinesfalls sollten Sie die völlig überzogene „Kostennote“ anerkennen, noch die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Dennoch empfiehlt es sich, das abgemahnte Material unverzüglich zu löschen und die Löschung zu dokumentieren. Und man könnte sich natürlich überlegen, ob man dieses Geschäftsgebaren der Wikimedia mit seinen Spenden weiterhin unterstützen möchte …