Einmal angenommen, zwölf Personen, nennen wir sie Berichterstatter, gehen auf einen Jahrmarkt und berichten nach ihrem Besuch dort, in einem Artikel darüber. - Dann gibt es zwölf Berichte über dieses Ereignis. Alle diese Berichte sind unterschiedlich. Zum Beispiel, weil die Personen von unterschiedlichen Seiten auf den Jahrmarkt gelangt sind. Und sie erleben dort Unterschiedliches, weil sie nicht alle das Gleiche dort tun.
Hinzu kommt, dass die Personen die Erlebnisse auf dem Jahrmarkt unterschiedlich gewichten und ihnen unterschiedliche Bedeutung beimessen.
Der Fall wäre anders, wenn Berichterstatter zu einem »G7-Gipfel« eingeladen werden, um von dort zu berichten. Alle Berichterstatter werden dem gleichen Prozedere unterworfen, müssten sich zur selben Uhrzeit an denselben Plätzen aufhalten. Durch diese Vorgaben würde die Berichterstattung »genormt«. – Zwar halten alle unterschiedlich belabelte Mikrofone in der Hand, aber die Botschaften hören sich hinterher doch mehr oder weniger alle gleich an.
Bleiben wir beim Beispiel des Jahrmarktes. - Einer von den zwölf Berichterstattern kommt vom Öffentlichen Rundfunk und reklamiert für sich, dass seine Berichterstattung »bezahlt« werden muss, von den Bürgern. Warum? Weil die Bürgerinnen und Bürger in einer Wohnung wohnen, und wer in einer Wohnung wohnt, muss die Arbeit des Reporters vom Öffentlichen Rundfunk bezahlen.
Einmal davon abgesehen, dass es überhaupt keinen Zusammenhang gibt, zwischen der Wohnung und der Berichterstattung vom Jahrmarkt und dieser Zusammenhang offensichtlich konstruiert ist, um alle Bürgerinnen und Bürger abkassieren zu können, stellt sich rein sachlich die Frage, wieso ausgerechnet der Berichterstatter vom Rundfunk »bezahlt« werden soll.
Was unterscheidet seinen Bericht vom Jahrmarkt, von den anderen Berichten, zum Beispiel von »Bloggern«, die auf ihren Internetseiten, auf ihren YouTube-Kanälen und ihren Podcasts darüber berichten. - Warum ist sein Bericht so »speziell«, dass diesem Berichterstatter eine Extrawurst gebraten werden muss, indem die Bürger ausgerechnet ihn bezahlen sollen?
Nun, es gibt keinen Grund, ausgerechnet diesen Berichterstatter zu bezahlen. – Die anderen Berichte können genauso interessant sein, oder vielleicht sogar durch die Perspektivenauswahl, bedeutsamer sein, als das Werk des Rundfunk-Mitarbeiters.
Oft verwenden die Berichterstatter, die bezahlt werden wollen, den Begriff »Qualitätsjournalismus«. – Aber das ist »ihr« Begriff. Sie haben ihn sich geschaffen, um den Leuten zu erklären, warum sie Geld verlangen, für ihre Berichte.
Es ist nicht der Begriff der Leute, die gezwungen sind, zu bezahlen.
Überhaupt »Zahlzwang«. Das muss sich doch jeder einmal auf der Zunge zergehen lassen. Da gibt es Berichterstatter, die die Bevölkerung zum Zahlen zwingen, und dann erklären sie auch noch, ihre Berichterstattung sei besser, als andere Berichterstattung. – Wer glaubt denn noch solchen Leuten, die sich so verhalten?
Wenn den Bürgerinnen und Bürgern zwölf Berichte vorgelegt werden und ein Berichterstatter zwingt die Bürger, seinen Bericht zu bezahlen, dann ist doch derjenige am aller, aller unsympathischsten. Dann ist doch derjenige am allerwenigsten glaubwürdig, der so mit seinen Mitmenschen umgeht und sie zwingen will. – Wie kann diese Person noch irgendwelche Akzeptanz erwarten, mit dieser arroganten und frechen Haltung?
Jetzt könnte festgestellt werden, einer der Berichterstatter vom Jahrmarkt, hat falsche Zahlen und falsche Informationen weitergegeben, in seinem Bericht. Aber was sind »falsche Informationen«?
Selbst Menschen, die das Gleiche erleben, berichten womöglich in anderen Worten über das Erlebte. - »Fake News« sind eine Frage des Betrachtungswinkels.
Nehmen wir zum Beispiel den Bericht eines Radiosenders des öffentlichen Rundfunks im deutschsprachigen Ausland, wo die Bürger ebenfalls gezwungen sind, den Öffentlichen Rundfunk zu bezahlen. In dem Bericht werden die politischen Ereignisse in Italien nach den Wahlen dort, reflektiert. Die Berichterstattung trieft nur so von Einseitigkeit. - Weil die italienische Regierung sich für ein Bedingungsloses Grundeinkommen einsetzt, sei sie unseriös. Ein BGE zu propagieren, würde den allgemein gültigen Regeln widersprechen, dass jemand, der kein Geld hat, ein Staat, der kein Geld hat, nicht so etwas teures sich leisten kann. Stattdessen müssten die öffentlichen Ausgaben zurückgefahren und gespart werden, um zum Beispiel die Schulden zu tilgen.
Der Bericht ist absolut voreingenommen und aus einer bestimmten politischen Perspektive verfasst, die in vielen europäischen Ländern als »Austeritätspolitik« bekannt ist. Womöglich wollen die italienischen Bürger mit dieser Sichtweise auf die Gesellschaft brechen, und haben deshalb den jetzt regierenden Parteien den Vorzug gegeben. - Aber das interessiert die Berichterstatter im Öffentlichen Rundfunk nicht?
Der Bericht über die Vorgänge in Italien ist somit »Fake News«, weil er aus einer ideologischen Sichtweise heraus entstanden ist. - Diese ideologische Sichtweise sieht die Arbeitsgesellschaft für den Großteil der Bürgerinnen und Bürger vor, mit Arbeitszwang und Arbeitspflicht. Während ein Establishment sich Vorteile aus dieser Situation zieht, indem öffentliche Gelder vereinnahmt werden. - Diese Umstände kennzeichnen heute viele europäische Länder, ihre Regierungen und Gesetzgebung.
»Fake News« bedeutet oftmals nur, dass jemand eine andere Meinung hat, als die in den »Qualitätsmedien« verbreitete. - Die Ideologie kommt nicht selten als »die Wahrheit« daher.
»Wahrheit« ist aber immer nur ein Annäherungswert. Manche sind mit ihrem Wissen der Wahrheit näher, als andere. - Aber die Nähe zur Wahrheit ist immer relativ.
Insofern ist es ein riesen Popanz, wenn jemand behauptet, seine Berichterstattung sei »Qualitätsjournalismus«. Denn die Beurteilung, was überhaupt wichtig ist, und welche Nachrichten und Informationen überhaupt geistig verarbeitet werden, kann einzig und allein dem einzelnen Bürger obliegen. – Wer ihm dieses Recht zur Auswahl bestreitet, was »in seinen Kopf« gelangen darf, handelt unrechtmäßig. - Wer den Menschen »gelenkte« Informationen ins Gehirn drängen will, hat per se jegliches Recht verspielt, ernstgenommen zu werden.
Ist damit der Öffentliche Rundfunk gemeint?
Jetzt könnte einer der zwölf Berichterstatter vom Jahrmarkt mitteilen, das auf dem Jahrmarkt tatsächlich eingestürzte Riesenrad, sei absichtlich vom Betreiber des Jahrmarktes zum Einsturz gebracht worden, um Aufmerksamkeit zu erregen und Vorgänge zu manipulieren. – Kein Mensch glaubt das, aber einige machen daraus eine regelrechte Wissenschaft, dass es doch so war, und es werden Bücher darüber geschrieben und Vorträge gehalten.
Egal, was an Mitteilungen durch den Raum schwirrt, es obliegt immer dem Einzelnen, sich zurecht zu finden und die eigene Entscheidung zu treffen, welche Nachrichten wahrgenommen werden und welche nicht.
Und dieses Thema betrifft nicht nur die Vertreter der sogenannten »Qualitätsmedien«. Die heutige Marktwirtschaft basiert auf der Annahme, dem Bürger müssten Informationen »aufgedrängt« werden. - Denn nichts anderes ist »Werbung«.
Auch das Internet ist durch Firmen »versifft«, die zwar wichtige Services anbieten, zum Beispiel »Soziale Netzwerke«, Emaildienste, Blogdienste, Speicherangebote, Handelsangebote. - Aber sie vermischen diese Dienste mit »Werbung«.
Werbung ist wiederum nichts anderes, als »Belästigung«. - Wer hat das Recht, andere Bürger zu belästigen? Eigentlich niemand. So kommt die Belästigung angeschlichen. Wer in einer größeren Stadt lebt, und sein Wohnhaus verlässt, wird auf Straßen und Plätzen, aber insbesondere dort, wo der öffentliche Nahverkehr sich abspielt, »massiv« mit Werbung belästigt.
Wer hat das erlaubt?
Es sind städtische Behörden, die den Werbefirmen erlauben, auf öffentlichen Plätzen Werbematerial zu präsentieren. Dafür bekommen die Behörden Geld von den Werbetreibenden. – Dass all dies von den Bürgern erwünscht ist, kann mit Fug und Recht bezweifelt werden.
So ist der Schritt von der Belästigung zum »Missbrauch« der Bürger, nur ein kleiner.
Das Grundgesetz soll den einzelnen Menschen schützen. Es soll nicht Lobbygruppen schützen. - Das Grundgesetz ist wie die Menschenrechte, als »Individualrecht« konzipiert.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5 (1) Jeder hat das Recht, ... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Dieses Recht wird gebrochen, durch den Rundfunkbeitrag. – Dieser Zwangsbeitrag entwertet alles, was damit finanziert wird und macht die Menschen fragwürdig, die von diesem »weggenommenen« Geld ihr Privatleben bestreiten.
Wenn der einzelne Mensch »das Recht hat«, sich »ungehindert« zu informieren, dann behindert der Zwangsrundfunkbeitrag genau dieses Recht. - Denn diesen Geldbetrag von knapp 18 Euro im Monat, könnten die Menschen für die Medien zum Beispiel ausgeben, die ihnen wichtiger erscheinen.