Freitag, 4. November 1988
Am Freitag, den 4. November 1988 um etwa 10 Uhr wird Thomas Storb auf der Wasserburg Haus Alst in der Bauerschaft Alst bei Horstmar von Markus K. erschossen. Am Abend desselben Tages feiert der Mörder mit der Familie seiner damaligen Freundin die Silberhochzeit ihrer Eltern. Niemand hatte ihm etwas angemerkt.
Samstag, 5. November 1988
Am Samstag Mittag treffen der Vater und zwei Brüder des Ermordeten auf der Suche nach ihrem Familienangehörigen in Laer im Elternhaus des Mörders ein. Der Mörder bittet sie ins Haus und erklärt freundlich, dass Thomas Storb zum vereinbarten Termin in Horstmar nicht erschienen ist. Er fährt anschliessend mit ihnen nach Horstmar und zeigt den angeblich vereinbarten Treffpunkt.
Sonntag, 6. November 1988
Am Sonntag gegen 18 Uhr entdeckt ein Bruder des Autoverkäufers dessen Dienstfahrzeug und die enthauptete Leiche in einem Waldstück bei Horstmar-Leer in der Bauerschaft Alst. Der Mörder hatte beim Versuch der Spurenbeseitigung das Fahrzeug in einem Hohlweg versehentlich festgefahren.
Samstag, 12. November 1988
Am Samstag, den 12. November 1988 kommt Thomas Storb ein letzte Mal nach Hause. Unter Geläut und von Fackelträgern begleitet zieht ein langer Trauerzug hinter dem Sarg her zu seinem Grab.
14. September 1988
Am 14. September 1989 verkündet das Landgericht Münster nach 8 Verhandlungstagen unter dem Aktenzeichen 2 Ks 30 Js 178/88 (1/89) das Urteil: "Der Angeklagte wird als Mörder, Mord begangen in Tateinheit mit räuberischem Angriff auf einen Kraftfahrer, schwerer räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung und unerlaubtem Besitz einer Schußwaffe und unerlaubtem Erwerb von Munition zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt."
Der Mörder ist in der JVA Bielefeld-Brackwede untergebracht.
31. Mai 1990
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt mit seiner Entscheidung vom 31. Mai 1990 das Urteil des Landgerichts Münster. Unter dem Aktenzeichen 4 StR 112/90 wird der Beklagte auch vom BGH wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Eine Frau R. aus Baden-Württemberg, der Markus K. vorspiegelt er sitze "wegen eines Raubes" in der Justizvollzugsanstalt Geldern ein, dort allerdings regelmäßigen Freigang habe, zieht mit ihrem 2 Jahre alten Sohn aus einer nichtehelichen Lebenspartnerschaft nach Geldern.
29. Dezember 1999
Markus K. heiratet an seinem Heimatort Laer, wo er zur Tatzeit in seinem Elternhaus wohnte, und nimmt den Namen seiner Frau an. Von nun an nennt er sich Markus R.
30. April 2003
Nach rund 14,5 Jahren Haft in der JVA Geldern wird Markus R. in eine Anstalt des offenen Vollzuges, in die JVA Moers-Kapellen, verlegt. In diesem Jahr wird auch seine Ehe geschieden.
25. November 2005
Nach 17 Jahren Haft wird Markus R. vom Landgericht Kleve Weihnachtsamnestie gewährt und vorzeitig aus der Haft entlassen. Der Mörder ist nun auf Bewährung frei. Während der Haft absolvierte er eine Ausbildung als Koch. Er arbeitet nun für einen Party-Service. Die Bewährungszeit endet am 17. Juni 2010.
Am Amtsgericht Düsseldorf wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mörders eröffnet.
Der Mörder hat im Insolvenzverfahren die gegen ihn aus dem Mord bestehenden titulierten Forderungen
nicht angegeben.
15. Juni 2010
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des XXXXXX XXXXXX, XXXXXXXXXXX XXXXXX XX, XXXXX XXXXX wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist der 03.08.2010. XXX IN XXX/09 Amtsgericht Düsseldorf, 15.06.2010