05.03.2014
In den letzten Monaten sind in Griechenland mit den Gesetzen Nr. 4172/2013 bzgl. ESt, Nr. 4174/2013 bzgl. ESt-Verfahren und Nr. 4093/2012 bzgl. Buchführung weitreichende Änderungen insbes. bei den direkten Steuern in Kraft getreten, die nun ab 01.01.2014 gültig sind. Diese umfassende Einkommensteuerreform war ein Teil der von der Troika von der griechischen Regierung geforderten Strukturreformen; andere Bereiche sind die öffentlichen Ausgaben, Arbeitsmarkt, Renten und das Gesundheitswesen.
Angestrebtes Reformziel ist eine Erweiterung der Steuerbemessungsgrundlage und dadurch höhere Staatseinnahmen, aber auch eine gerechtere Verteilung der Steuerlast. Dies soll durch die Reduzierung von Freibeträgen und Steuergutschriften sowie durch die Stärkung der Steuerregelung für Selbständige und Mieteinnahmen erreicht werden. Die Effizienz der Steuerverwaltung soll durch eine Vereinfachung der Einkommensteuer und eine Anpassung der Körperschaftsteuer erhöht werden. Allerdings fehlen -auch wegen einer Verlagerung der Zuständigkeiten bei den sog. Runderlassen- noch wesentliche Durchführungsbestimmungen und die Masse und Höhe der neuen Bußgelder und Säumniszuschläge erscheint unrealistisch.
Die neuen verfahrensrechtlichen Rechtsvorschriften des Gesetzes Nr. 4174/2013 bezwecken eine Vereinfachung des geltenden Rechts sowie die Erhöhung seiner Klarheit und Transparenz, gleichzeitig sollen sie die Verwaltung entlasten, die Steuerehrlichkeit fördern und stabilere Einnahmen über den Konjunkturzyklus hinweg sicherstellen. Das neue Einkommensteuerrecht verringert die Anmeldungserfordernisse für Steuerpflichtige nach dem Lohnsteuerabzugsverfahren und derjenigen, die Kapitalerträge erzielen. Die Reformen führen Bestimmungen zur Bekämpfung der Steuerumgehung -auch international- ein und kodifiziert die Bestimmungen für grenzüberschreitende Unternehmenszusammenschlüsse und Umstrukturierungen.