Nach einem Beschluß der meisten Notarkammern sollten bis 31.12.2017 keine Zwangsversteigerungen mehr stattfinden, nur die Athener Notarkammer hatte dies nicht beschlossen. Daraufhin forderte die Troika am 30.10.2017 die unverzügliche Einführung der lange diskutierten online-Versteigerungen bzw. eine Übertragung der Zuständigkeit des Vollstreckungsbeamten bei Zwangsvollstreckungen vom Notar (in seinem jeweiligen Amtsbezirk) auf einen Staatsbeamten z.B. vom Justizministerium.
Hintergrund der Absagen war die Sorge der Notare um ihre Sicherheit, da in den letzten Monaten regelmäßig aufgebrachte Bürger die jeweils Mittwoch-Nachmittags bei den Amtsgerichten angesetzten Versteigerungstermine stürmen und unter massiven Schmähungen der Notare die Zwangsversteigerungen von Immobilien verhindern. Auch kam es zu Randalen in Notariaten mit Sachbeschädigungen.
Am 15.11.2017 tagten daraufhin in Athen u.a. der Justiz- und der Finanzminister auch unter Beteiligung der zuständigen Notarkammer, um den Zeitplan zu retten und die ersten online-Versteigerungen wie geplant am Mittwoch, den 29. November zu ermöglichen.
Die Störung von Versteigerungsterminen soll strafrechtlich kein Antragsdelikt mehr sein, sondern zukünftig von Amts wegen verfolgt werden. Die Sicherheitsmaßnahmen bei den Amtsgerichten in Athen und Thessaloniki etc. sollen nochmals verschärft werden. Entsprechende Gesetzesänderungen sicherte Justizminister Stavros Kontonis zu und erbat seinerseits, die Notare möchten in einer außerordentlichen Generalversammlung ihren Absagebeschluß nochmals überprüfen. In einer gemeinsamen Erklärung kündigten die Beteiligten nach ihrer Sitzung v. 15.11.2017 an, Maßnahmen für den zukünftigen reibungslosen Ablauf von Zwangsversteigerungen, die Koordinierung der bisherigen und der neuen online-Versteigerungen, Terminierungsfragen, aber auch noch offene technische Fragen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zu vertiefen. Eine umfängliche Fachaufsicht des Justizministeriums sei gewährleistet, insbesondere bei den ersten online-Versteigerungen.
Geplant ist, daß am 29.11.2017 die ersten acht online-Versteigerungen stattfinden, weitere sollen zunächst jeweils am Mittwoch folgen, später dann auf bis zu drei Tage in der Woche terminiert werden. Ziel sei es, daß bis Mai 2018 70% der Versteigerungen online stattfänden.
Stand: 16.11.2017
update 30.11.2017:
Die Notarkammern haben kurzfristig ihren Beschluss geändert und somit konnten 20 konventionelle (10 abgeschlossen) und acht online-Versteigerungen vor dem AG Athen terminiert werden, wobei von letzteren am 29.11.2017 unter Tumulten vor dem Amtsgericht Athen zwei stattfanden, s. Bild.
Die eine online-Versteigerung blieb ohne Gebot, bei der anderen erhielt die betreibende Gläubigerin (Euro-Bank Hellas) den Zuschlag zum geschätzten Verkehrswert von € 780.000 (Luxus-ETW 360 qm mit 2 Stellplätzen). Das Medien-Echo auf das massive Auftreten der Polizei-Einsatzkräfte und den Verletzungen der abgedrängten Demonstranten war geteilt; die Aktien der Kreditinstitute verzeichneten einen leichten Anstieg.