Neuer Anlauf für das Grundbuch in Griechenland
Gründung und Änderungen einer GmbH in Griechenland erleichtert
Die Gründung der Kapitalgesellschaft E.P.E. (= Etairia Periorismenis Efthinis) nach griechischem Recht setzte bisher ein Mindeststammkapital von immerhin 18.000 Euro voraus, welches bei Abschluss bzw. Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages einzuzahlen war. Durch das jüngst in Kraft getretene Gesetz Nr. 3661 / 19.05.2008 wurde das einzuzahlende Stammkapital vermindert auf nunmehr 4.500.- Euro.
Ab dem 17.06.2008 begannen in 107 (weiteren) Bezirken Griechenlands die Verfahren zur Registrierung von Immobilien-Rechten zur Einführung des modernen Grundbuchs. Eigentümer von Grundstücken und Inhaber anderer dinglicher Rechte wie Wohnungseigentum, Hypotheken, Nießbrauch etc. haben nun drei Monate Zeit, ihre Rechte anzumelden; leben sie im Ausland, dann läuft die Frist bis Ende des Jahres 2008.
Danach drohen Rechtsnachteile, die von Säumniszuschlägen, über Klageverfahren bis zum Verlust des Eigentumsrechtes führen können.
Bei aktuellen Eigentumsübertragungen bis zum Ablau der o.g. (meist Dreimonats-) Fristist es –soweit ersichtlich- unschädlich, wenn der bisherige Eigentümer von dieser Anmeldung, welche u.a. auch gebührenpflichtig ist, Abstand nimmt und für die Immobilie nach erfolgter Übertragung gleich der neue Eigentümer eingetragen wird.
Für die Anmeldung sind die jeweiligen Ktimatologio-Büros der staatseigenen Ktimatologio-AG (zu Deutsch: Grundbuch) zuständig, welche hierzu Formulare für natürliche und juristische Personen bereithalten. Erstmals wird auch eine online-Registrierung angeboten, zu der noch keine Erfahrungswerte vorliegen (Beweisunterlagen eingescannt verschicken etc). Wegen der einzureichenden Unterlagen, etwaiger Rückfragen und zwecks der Kontrolle empfiehlt sich die Einschaltung eines Anwalts, der bei Vorlage einer Vollmacht alle nötigen Schritte einleiten kann.
Stand: Juni 2008
Der Geschäftsführer einer E.P.E. braucht keinen Wohnsitz in Griechenland zu haben. Es genügt, dass er einen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat.
Auch nach griechischem Recht ist die Errichtung einer Einmann-E.P.E. möglich.
Grundlage für die Errichtung einer E.P.E. ist die Abfassung eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages, dessen Zusammenfassung im Regierungsanzeiger für Kapitalgesellschaften veröffentlicht wird, wodurch die E.P.E. ihre Rechtspersönlichkeit erlangt. Die Gründungskosten betragen dabei etwa 4-6 % des eingetragenen Kapitals.
Auch Gesellschafterwechsel oder Satzungsänderungen bedürfen bei der E.P.E. der notariellen Beurkundung.
Bei Neugründungen einer GmbH in Griechenland und etwaigen vorgenannten Änderungen ist daher mit deutlichen Erleichterungen für Unternehmer zu rechnen.