Berufungsgericht Athen zu Kündigung eines Gewerkschaftlers
Hintergrund der Berufungsentscheidung ist das gesetzliche Verbot der Kündigung durch den Arbeitgeber wegen gewerkschaftlicher Tätigkeit (dann wäre eine Kündigung gem. Art.14v Abs.4 Ges.1264/1982 unwirkam).
Der Wortlaut des Urteils ist unten einsehbar (griech. Sprache).
In seinem Urteil Az. 3515 / 2019 hat das Berufungsgericht in Athen in einem Kündigungsschutzprozess den Klagen dreier Arbeitnehmer gegen ihre Kündigungen (von Anfang 2012) in 2. Instanz stattgegeben. Es ging dabei um die Teilnahme der gewerkschaftlich aktiven Arbeitnehmer an einem Streik und die Einordnung von Streiks als rechtmässig oder wild.